Ergebnisse aus der 53. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 30.05.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 04.04.2017 und 18.04.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.04.2017 wurde den Gemeinderäten in der Sitzung vom 18.04.2017 als Tischvorlage vorgelegt.
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.04.2017 wurde den Gemeinderäten mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der beiden Niederschriften wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Bauvoranfrage zum Abbruch eines ehemaligen Stallgebäudes und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Pillkofen 6
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage muss der Antragsteller allerdings die übliche Erklärung zur Übernahme aller Kosten für die Ver- und Entsorgung sowie die verkehrsmäßige Erschließung des Bauvorhabens unterzeichnen.

• Neubau einer Lagerhalle mit Büro/Betriebsleiterwohnhaus, An der Erdinger Str. 3 c, Tittenkofen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Vor der Weiterleitung des Bauantrags wird die Verwaltung noch klären, ob wegen der Zufahrt über ein Privatgrundstück eine Grunddienstbarkeit erforderlich ist.

• Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Fremdenzimmer, Bachham 7 a
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

3. Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Kreisbrandinspektor Lorenz Huber anwesend. Er hat auf der Grundlage der umfangreichen Datenerhebungen durch die Gemeindeverwaltung den Feuerwehrbedarfsplan erstellt.
Auch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Fraunberg, Maria Thalheim und Reichenkirchen sowie zahlreiche Aktive dieser Wehren sind anwesend.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei dieser Gelegenheit für die Arbeit der Feuerwehr bei allen anfallenden Aufgaben.
Besonders dankte er den Kommandanten bei der Mithilfe im Bezug auf die Gewinnung von Nachwuchs. Dies ist nicht nur Aufgabe der Gemeinden sondern auch einer der Vereinszwecke der Feuerwehrvereine.

Kreisbrandinspektor Huber erläutert den Feuerwehrbedarfsplan. Dieser geht auf folgende Aspekte ein:
• Arten und Aufgaben der Feuerwehr.
• Die Hilfsfrist als wichtigstes Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze der Feuerwehr. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit, der Ausrückezeit, und der Anfahrtszeit zusammen. In der Gemeinde Fraunberg liegt die Hilfsfrist bei durchschnittlich 10 Minuten, was den Vorgaben genau entspricht.
• Durchschnitt der Pflichteinsätze in den letzten fünf Jahren.
• Ehrenamtliche Aktive.
• Durchschnittliche Antrittsstärke in den letzten zwei Jahren.
• Gefährdungsbeurteilung des Gemeindegebietes.
• Entfernungen der Feuerwehren (innerhalb und außerhalb der Gemeinde).
• Fahrzeugkonzept.
• Fahrzeugausstattung für technische Hilfeleistung.
• Fahrzeugausstattung für Gefahr durch Gefahrstoffe.
• Fahrzeugmindestausstattung für Gefahren in und auf Gewässern.
• Fahrzeugausstattung. Hier ist auch festgelegt wann und welche Fahrzeuge zur Ersatzbeschaffung anstehen. Wobei bei der empfohlenen Ersatzbeschaffung die Mindestanforderung an das als Ersatz zu beschaffende Fahrzeug genannt ist. Vergleichbare oder höherwertige Fahrzeuge können ebenfalls als Ersatz beschafft werden.
Insgesamt sind die Feuerwehren der Gemeinde Fraunberg gut ausgestattet, organisiert und geführt.

Der Gemeinderat stimmte dem Feuerwehrbedarfsplan einstimmig zu.

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg

Basierend auf den Ausführungen des Feuerwehrbedarfsplans zum Thema Ersatzbeschaffungen beschließt der Gemeinderat einstimmig im Haushaltsjahr 2018 für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg ein Feuerwehrfahrzeug LF 20 zu beschaffen.
Die Kosten für ein solches Fahrzeug belaufen sich auf rund 340.000 €. Allerdings wird sich die Tatsache, dass ein Großteil der Beladung des vorhandenen LF 8/6 auch im neuen Feuerwehrfahrzeug Verwendung finden wird, deutlich kostenreduzierend auswirken. Der staatliche Zuschuss liegt bei 100.000 € bis 105.000 €.
Bei interkommunaler Zusammenarbeit; d. h., wenn mindestens mit einer weiteren Gemeinde ein LF 20 ausgeschrieben wird, erhöht sich der Zuschuss um 10 %.
Als nächste Schritte wird die Gemeinde einen Partner für Interkommunale Zusammenarbeit suchen und es ist ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Fahrgestell, Aufbau und Beladung zu erstellen.

5. Offene Ganztagsschule am Schulstandort Maria Thalheim; Aussprache und Beschlussfassung zur Gestaltungsplanung der Außenanlagen

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Franz Pezold anwesend.
Hier ist ein attraktiver, sicherer und übersehbarer Spielraum sowie eine Zuwegung zur Belieferung der Mensa aus Richtung Osten geplant, die im Steigungsbereich gepflastert wird.
Es ist ein rund 110 qm großer Platz geplant, der von einer sog. „Sitzarena“ mit drei Steinsitzreihen im Halbkreis um den Platz geplant.
Die Kosten liegen bei rund 74.000 € brutto.
Der Gemeinderat stimmte der Gestaltung grundsätzlich zu. Architekt Pezold wurde beauftragt Kosteneinsparungen zu prüfen. Insbesondere bei den für die Sitzarena benötigten Steinblöcken sieht der Gemeinderat hier Potenzial.

6. Aussprache und Beschlussfassung zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts nach dem Bayerischen E-Government-Gesetz

Von der Gemeindeverwaltung war zu diesem Punkt von der Verwaltung Herr Georg Neumaier anwesend.
Am 22.12.2015 wurde das „Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern“
(BayEGovG) verabschiedet und trat zum 30. Dezember 2015 in Kraft.

In Artikel 8 Absatz 1 BayEGovG heißt es konkret:
„1 Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden ist im Rahmen
der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.
2 Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Art. 7 des
Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und erstellen die hierzu erforderlichen
Informationssicherheitskonzepte.“

Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind somit verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Artikel 10 Absatz 2 BayE
GovG regelt zudem, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2018 vorzuliegen hat. Bayerische Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Konzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Informationssicherheitskonzepte gibt es nicht von der Stange. Im Gegenteil sind dies Verfahrensweisen und Regeln, die organisationsindividuell langfristig Informationssicherheit sicherstellen sollen. Auch wenn sich die rechtliche Verpflichtung aus Art. 8 BayEGovG im engeren Sinn primär auf den Schutz informationstechnischer Systeme beschränkt, ist es in der Praxis
sinnvoll, Informationssicherheit nicht hierauf zu beschränken, sondern unter Einbeziehung der sogenannten technischen UND organisatorischen Maßnahmen
im Sinne des Artikel 7 BayDSG den Schutz aller analogen und digitalen Informationen einer Organisation in den Blick zu nehmen. Das beginnt beim Thema Gebäudesicherheit, setzt sich über Themen wie Datenschutz, Schulungen, Richtlinien, externe Dienstleister fort und endet nicht zwingend beim Thema IT-Sicherheit.
Die Kosten für die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben betragen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt rund 19.000 € bis 20.000 €, netto.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, in den Haushalten für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 je 7.000 € im Verwaltungshaushalt einzustellen.

7. Aussprache und Beschlussfassung sowie Sachstandsbericht zur Hochwasserschutzmaßnahme südlich von Kleinthalheim

Südlich von Kleinthalheim ist zwischen Kleinthalheim und der Gemeindeverbindungsstraße Kleinthalheim-Bachham, entlang des Bachhamer Baches, eine Hochwasserschutzmaßnahme geplant. Die Maßnahme besteht aus dem Entfernen der Betonschalen, der Aufweitung des Baches auf eine Länge von ca. 85 m und die Nutzung des angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückes als Retentionsraum (der Grundstückseigentümer hat dankendwerter Weise sein Einverständnis gegeben).
Beim Wasserwirtschaftsamt wurde angefragt unter welchen Voraussetzungen für diese Maßnahme staatliche Zuschüsse gewährt werden.
Zwischenzeitlich hat das Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt, dass für die Maßnahme eine Fachplanung erforderlich ist, auf deren Grundlage dann die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden kann. Nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Maßnahme mit 75 % förderfähig soweit die Kosten mehr als 50.000 € betragen und kann in die Dringlichkeitsliste aufgenommen werden.

8. Aussprache und Beschlussfassung zur Installation von Straßenpollern in der Straße Am Marienbach in Maria Thalheim

Damit hier keine Fahrzeuge auf dem Gehweg (mehr) parken, hat der Gemeinderat die Anschaffung von sieben, bei Bedarf herausnehmbaren, Straßenpollern beschlossen. Die Anschaffungskosten liegen bei rund 1.100 €.

9. Zuschussantrag zur Gesamt-Außensanierung der Filialkirche St. Martin Lohkirchen

Die Kostenschätzung liegt bei 1.016.000 €. Damit die Zuwendungen des Landkreises und der übrigen Zuschussgeber bewilligt werden muss sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von 20.000 € beteiligen. Der Gemeinderat hat mit 17 : 0 Stimmen beschlossen nach Rechnungslegung in den Haushaltjahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu gewähren.

10. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

11. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Das Protokoll der gemeinsamen Sitzung von Teilnehmergemeinschaft und Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss vom 23.05.2017 lag den Gemeinderäten als Tischvorlage vor.
Tagesordnungspunkte der Sitzung waren:

1) Neugestaltung Ortsmitte Fraunberg
• Die Erweiterung wird als komplette Maßnahme im Finanzplan des Amtes für ländliche Entwicklung aufgenommen.
• Die Höhen müssen dringend definiert werden (u.a. Erlenweg, Kriegerdenkmal, usw.).
• Ausführungsplanung inkl. Vermessungen bis Mitte Juli 2017 – Ausschreibungen spätestens im Herbst.
• Dazu findet Mitte Juli eine TG-Sitzung statt.
• Termin mit Obst- und Gartenbauverein sowie Kriegerverein ist erforderlich.

2) Geplante Neugestaltung Ortsmitte Reichenkirchen
• Termin mit dem Liegenschaftsamt/Ordinariat am 21.6.2017 wegen der Grundstücksituation.
• Sinnvolle Vorgehensweise bei Abstimmung mit den Bürgern notwendig (Sept. 2017).

3) Objektplanungsverträge
• Ortsmitte Fraunberg ist abgedeckt.
• Ortsmitte Reichenkirchen: Der alte Vertrag muss abgerechnet werden.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

Gemeindezentrum Fraunberg
Auf entsprechende Anfrage erläuterte Bürgermeister Wiesmaier, dass im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen auch noch der bisher fehlende Hinweis auf das Gemeindezentrum (Rathaus) sichtbar angebracht wird, und dass auch Fahrradständer installiert werden.

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