Ergebnisse aus der 60. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 28.11.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.09.2017, 17.10.2017 und 07.11.2017

Die Niederschriften wurden den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen
• Maria Thalheim, Jakob-Zeilmeier-Weg 3; Neubau einer Doppelgarage,
• Tittenkofen, An der Erdinger Str. 17; Neubau einer Gewerbehalle mit Bürogebäude und Betriebsleiterwohnung,
• Tittenkofen, Bergstr. 1b; Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und
• Tittenkofen, Römerstr. 1 a; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Carports
wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Strogenstraße in Fraunberg wurde bereits in der Sitzung vom 05.07.2017 behandelt. Im Einvernehmen mit dem Bauherren wurde die Angelegenheit vorab dem Wasserwirtschaftsamt wegen der teilweisen Lage des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet und der unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage des Grundstückes im FFH-Gebiet vorab zur Prüfung vorgelegt.
Zwischenzeitlich liegen die Stellungnahmen vor. Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ist negativ. Der Bauherr hat in der Bauausschusssitzung den Wunsch geäußert die Bauvoranfrage nochmals zurück zustellen um ihm die Möglichkeit zu geben wegen der negativen Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde selbst aktiv werden zu können.

3. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017; Aussprache und Beschlussfassung

Im Nachgang zur Haushaltssatzung 2017 bestand die Notwendigkeit der Erarbeitung der Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 der Gemeinde Fraunberg. Der Nachtragshaushalt betrifft nur den Vermögenshaushalt und betrifft im Wesentlichen:
• Mehrausgaben für die Errichtung eines Froschzaunes
• Minderausgaben für die Beschaffung eine neuen Feuerwehrfahrzeuges
• Mehrausgaben für Erwerb von beweglichen Sachen der Grundschule
• Mehrausgaben für die Schulausstattung
• Mehrausgaben für die Mittelschule Wartenberg
• Mehrausgaben für Grunderwerb im Baugebiet Reichenkirchen Ost
• Mehrausgaben für Grunderwerb zum Radwegbau Reichenkirchen – Grucking
• Mehrausgaben für die Erschließung des Baugebietes Reichenkirchen Süd
• Mehrausgaben für die Erschließung des Baugebietes Bachhamer Feld
• Mehrausgaben für Planungskosten am Kinderhaus
• Mehrausgaben für Tilgungsleistungen
Bürgermeister Wiesmaier erläutert den Nachtragshaushalt. Die Nachtragshaushaltssatzung und die Erläuterungen der Verwaltung dazu lagen dem Gemeinderat vor.
Durch den Nachtragshaushalt erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts erhöhen sich um 509.400 € auf 3.449.900 €.

Der Gemeinderat stimmte der Nachtragshaushaltssatzung einstimmig zu.

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (Gebührenanpassung)

Zurzeit beträgt die Gebühr für das Trinkwasser der Wasserversorgung Maria Thalheim 0,81 € (netto), 0,87 € brutto. Diese Gebühr gilt seit 2015.
Bei der Vorlage der Jahresrechnung 2016 wurde festgestellt, dass gebührenrelevanten Ausgaben in Höhe von 90.600 € lediglich Einnahmen in Höhe von 77.000 € gegenüberstehen.
Dieses Defizit von 13.600 € stellt keine der üblichen Gebührenschwankungen dar, sondern ein Defizit, dass während eines festgelegten Zeitraums innerhalb eines Kalkulationszeitraums von drei Jahren (01.01.2018 bis 31.12.2020) auszugleichen ist.
Haushaltsrechtlich sind Defizite sofort und Überdeckungen innerhalb eines dreijährigen Kalkulationszeitraumes auszugleichen.

Das derzeitige Gebührenaufkommen setzt sich zusammen aus den Einnahmen aus den Grundgebühren von rund 16.000 € (ca. 400 Anschließer) und Verbrauchsgebühren für ca. 75.000 cbm Wasser in Höhe von ca. 61.000 €.

Die Verwaltung und Finanzausschuss schlagen vor die Grundgebühren unverändert bei 40,90 € je Haushalt/Jahr zu belassen und die Verbrauchsgebühren so zu kalkulieren, dass das Defizit von derzeit 13.600 € innerhalb eines Jahres ausgeglichen ist und in den beiden weiteren Jahren des Kalkulationszeitraums (01.01.2018 bis 31.12.2020) als in den Jahren 2019 und 2020, ein Überschuss erwirtschaftet wird, der für zukünftige Investitionen oder zum Ausgleich von Gebührenschwankungen zur Verfügung steht.

Soweit der Gemeinderat diesem Vorschlag folgt ergibt sich folgende Verbrauchsgebührenberechnung:

13.600 € : 75.000 cbm = 0,18 €/cbm, netto/0,20 €/cbm, brutto

Die neuen Verbrauchsgebühren wären somit
0,99 €, netto
1,06 €, brutto.

Mehrkosten für die Verbraucher:
Bei einem Jahresverbrauch von 160 cbm (4-Personen Haushalt), brutto 2,54 €/Monat
Bei einem Jahresverbrauch von 400 cbm, brutto 6,34 €/Monat
Bei einem Jahresverbrauch von 1.000 cbm, brutto 15,84 €/Monat

Der Gemeinderat stimmte der Gebührenanpassung einstimmig zu.
Die entsprechende Änderungssatzung wird separat bekannt gemacht.

5. Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Erweiterung des Parkverbots in der Siedlungsstraße in Fraunberg

Es gibt in der StVO keine Vorschrift, die besagt wo man Parkverbote anordnen kann/soll/muss oder die besagt wo man das nicht kann/soll/muss.
In der Regel wird ein Parkverbot dort angeordnet sein, wo bei parkenden Autos die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m nicht mehr gewährleistet ist, oder wo man weiß, dass es mit Müllabfuhr und/oder Winterdienst immer wieder zu Situationen kommt, wo diese Fahrzeuge nicht durchkommen.

Die Fahrbahn (von Randstein zu Randstein) hat eine Breite von rund 5,60 m. Der gesamte Straßenkörper inkl. beidseitigem Gehweg und Grünstreifen rechts hat eine Breite von etwas über 10 m.
Bei einem geparkten PKW bleiben bis zum Außenspiegel zwischen 3,40 m und
3.60 m Durchfahrtsbreite (wurde vor Ort so arrangiert und ausgemessen).

Mit den Winterdienstleistenden und der Müllabfuhr wurde Kontakt aufgenommen. Beide konnten bestätigen, dass die Siedlungsstraße nicht zu den Straßen gehört, bei denen es wegen dem Durchkommen aufgrund parkender Fahrzeuge zu Problemen kommt.

Die Siedlungsstraße dient in dem Bereich, für den das Parkverbot beantragt wurde, ausschließlich der Erschließung der angrenzenden oder durch eine Zuwegung mit ihr verbundenen Grundstücke und ist daher eine sog. „Anliegerstraße“. Als Anliegerverkehr ist derjenige Verkehr anzusehen, der zu diesen Grundstücken hinführt und von ihnen ausgeht.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag einstimmig ab.

6. Erste Aussprache zur Einrichtung eines Waldspielplatzes auf dem Gelände des sog. „Flurbereinigungsspielplatzes“ nördlich von Fraunberg

Pia Lex stellte Ihre Idee eines Waldspielplatzes anhand von Plänen und Bildern anschaulich vor.
Der Spielplatz könnte auch vom Kinderhaus und den Schulen genutzt werden.
In diesem Zusammenhang wird auch der Gehweg von Fraunberg entlang der Kreisstraße bis zu diesem Gelände wieder ein Thema werden. Bürgermeister Wiesmaier wird mit den privaten Grundstücksbesitzern entlang der Kreisstraße Kontakt aufnehmen.
Auch der Waldkindergarten in Wartenberg sollte besichtigt werden.
Wegen der Spielgeräte muss mit der Versicherung geklärt werden inwieweit hier Geräte selbst gebaut werden können.
Zur Finanzierung (über Kosten ist noch nichts bekannt) sollten Spenden und Eigenleistung generiert werden.
Grundsätzlich sollten nicht zu viele Spielgeräte aufgestellt werden damit der Spielplatz nicht vom „Waldspielplatz“ zum „Spielplatz im Wald“ wird.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen die Angelegenheit voran zu treiben.

7. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

8. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Wegen der Gestaltung der Ortsmitte Reichenkirchen fand am 23.11.2017 eine erste Aussprache mit Ortsplanungsausschuss und Kirchenverwaltung statt. Das Ergebnis wird jetzt planerisch aufgearbeitet und bei einer öffentlichen Veranstaltung Anfang 2018 im Pfarrhof in Reichenkirchen vorgestellt.

9. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Christbaum auf dem Friedhof in Maria Thalheim
Die frühere Tradition eines Christbaumes auf dem Friedhof in Maria Thalheim sollte wieder belebt werden.

b) Parken wegen Winterdienst
Im Mitteilungsblatt sollte in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass wegen des bevorstehenden Winterdienstes Straßen besonders umsichtig geparkt werden sollte.

Diese Webseite benutzt Cookies - aus technischen Gründen werden, je nachdem von wo aus Sie uns besuchen, mindestens zwei Session Cookies gesetzt, die mit Beendigung Ihres Besuchs gelöscht werden (Art. 6 Abs. 1f DSGVO). Die Datenschutzerklärung gibt Ihnen nähere Informationen, warum wir welche Cookie Arten verwenden.
Datenschutzerklärung >> Ok