Analyse weniger wettbewerbsverzerrender Mittel und Stellungnahme der Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Fraunberg hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie – BbR, Ziffer 4.1.2 und 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung  des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann.
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Download-Link „Dokumentation_in_grauen_Flecken_Fraunberg“>>

Die Gemeinde Fraunberg hat ferner eine Anfrage an die Bundesnetzagentur (BNetzA) gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann.
Die Stellungnahme der BNetzA wird nachfolgend veröffentlicht.
Download-Link „Stellungnahme der BNetzA“>>

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