- Bürgerkommune Fraunberg -

06.  Dezember 2012

Wartenberg –  Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis Ende 2022 auf  Kernkraft zu verzichten, wirkt sich bis in die kleinsten Winkel unseres Landes aus. Atomkraftwerke sollen durch regenerative Energieträger ersetzt werden und so für die angestrebte „Energiewende“ sorgen. Die Bayerische Staatsregierung geht bis 2021 von einem 50%igen Anteil an Erneuerbaren Energien (EE) aus. Eine wichtige Säule dazu ist die Windenergie, die im Endausbauzustand bis zu 20% unseres benötigten elektrischen Stromes liefern soll. Dieser ist jedoch in unseren Breiten schwieriger zu erzeugen als im windreichen Norden und kann nur durch Windkraftanlagen mit großen Nabenhöhen (150 Meter und mehr) wirtschaftlich gewonnen werden. Anlagen dieser Art sind aufgrund der gesteckten Rahmenbedingungen zwar zwingend erforderlich, darüber hinaus aber ohne Auswirkungen auf die unmittelbare Nachbarschaft und den Landschaftscharakter kaum zu betreiben. Damit dem Ausbauziel genügend Nachdruck verliehen wird, hat der Gesetzgeber Winderzeugeranlagen (WEA) grundsätzlich als privilegierte Bauvorhaben (Bauvorhaben die auch im Außenbereich zulässig sind) eingestuft. Sie können daher bei Einhaltung vorgegebener Abstandsflächen quasi überall errichtet werden. Um einem dadurch ausgelösten unverträglichen Wildwuchs vorzubeugen, der Sache aber trotzdem dienlich zu sein, haben sich die 26 Gemeinden des Landkreises Erding zusammengetan und einen gemeinsamen Teil-Flächennutzungsplan erarbeitet. In dem sollen sogenannte „Konzentrationszonen
Windenergie“ festgelegt werden und damit für Klarheit sorgen, wo im Landkreis Erding zukünftig WEA errichtet werden können.

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Landkreis Erding:  Verteilung der Cluster

Mit der Ausarbeitung des erforderlichen Teilflächennutzungsplanes wurde der „Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München“ (PV) beauftragt. In einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Wartenberger Strogenhalle wurden die bisherigen Ergebnisse der Bauleitplanung vorgestellt.
Eine besondere Einladung erging an Eigentümer von Grundstücken, auf denen nach vorliegenden Untersuchungen WEA errichtet werden könnten sowie Mandatsträger der Gemeinden Langenpreising, Kirchberg, Steinkirchen, Hohenpolding, Markt Wartenberg und Fraunberg. Diese sechs Kommunen werden vom sogenannten Cluster V berührt, welcher einer von insgesamt sechs Konzentrationszonen Windenergie im Landkreis Erding ist.

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Blau schraffiert:
Bereiche in denen grundsätzlich WEA gebaut werden dürfen
Rot schraffiert:
Bereiche in denen nach Eingrenzung durch den Teil-flächennutzungsplan WEA gebaut werden dürfen

Landrat Martin Bayerstorfer versuchte in einleitenden Worten die ca. 150 Interessierten auf die Problematik hinzuweisen. „Soll es überall möglich sein oder nur auf Flächen die dafür geeignet sind“ schilderte der Erdinger Landrat die Überlegungen der 26 Bürgermeister des Landkreises, die mit diesem Teilflächennutzungsplan einen „maximalen Anwohnerschutz“ und „Abstände weit über das gesetzliche Maß hinaus“ erreichen wollen.
Er verwies darauf, dass ohne diese Planungsvorgaben, WEA quasi überall gebaut werden können und so die Gefahr für eine „Verspargelung der Landschaft“ besteht. „Wir praktizieren kommunale Planungshoheit um einem Wildwuchs vorzubeugen“, so Bayerstorfer. Er machte aber auch deutlich, dass zusätzlich zu den ausgewiesenen Flächen die Bereitschaft der Grundstücksbesitzer erforderlich ist, wenn WEA gebaut werden sollen. Einstimmig begrüßt wurde ein Beschluss des zuständigen Kreisausschusses, der die Gründung einer Vorbereitungsgesellschaft als Auftrag an die Verwaltung weitergab. Diese soll eine geeignete Rechtsform für Investitions- und Betreibergesellschaften erarbeiten. So soll gewährleistet werden, dass Landkreis, Städte, Märkte und Gemeinden aber auch Grundstücksbesitzer sowie private Anleger aus der Region, an der Abschöpfung eines zu erwartenden Gewinnes beteiligt werden.
Matthias Beck, vom PV, einer der verantwortlichen Planer, stellte voran, dass in Bayern bis 2021, 1000 bis 1500 WEA errichtet werden sollen um einen 50%igen Anteil an EE zu erreichen. Für den Landkreis Erding haben sich
Flächen von insgesamt 835 ha als Konzentrationszonen für die Windkraft ergeben.

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Teilzonen:
Teilzonen 19, 20, 21 und 22 im Cluster V als Gesamtergebnis der Studie

Im Cluster V geht man von fünf bis sechs möglichen WEA in den Teilzonen 19, 20, 21 und 22 aus. Örtlich zuzuordnen ist demnach Teilzone 19 dem Waldgebiet zwischen Hinterbaumberg und Hienraching, Teilzone 20 der Region um den Burgstall, Teilzone 21 wäre westlich Sinnering und Teilzone 22 zwischen Weipersdorf und Hinterholzhausen vorzufinden.
Beck zeigte auf, dass sich alle Erhebungen auf eine WEA vom Typ Enercon E 101 als Referenzanlage beziehen. Damit einhergehende Emissionen, wie Schattenwurf, Discoeffekt, Eiswurf oder Flächenverbrauch, sind unvermeidlich, bei Anlagen neueren Typs aber weitaus weniger gravierend.


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Referenzanlage:

Enercon E 101

Besonders auf dem Sektor Schallemission, haben sich weitreichende Verbesserungen ergeben. Eine 2 MW Anlage mit einer Nabenhöhe von 100 Metern, verursacht demnach in 1000 Metern Entfernung einen Geräuschpegel von ca. 30 db(A), was dem Pegelbereich „Flüstern“ zuzuordnen ist.

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Diagramm:
Schallemission

Beim Flächenbedarf ist mit runden 3000 m2 zu rechnen, wobei in der Aufbauphase oder bei fälligen aufwändigen Reparaturen, bis zu 5000 m2 als Anfahrtsfläche erforderlich sind. Auch Umwelt- und Landschaftsplanerische Aspekte mussten im Teil-Flächennutzungsplan Windkraft berücksichtigt werden.
Eine dem Vortrag angegliederte Fragestunde machte deutlich, dass breiter Konsens mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht. Landrat Martin Bayerstorfer verwies darauf, dass der Landkreis Erding für sich, bereits jetzt das Ziel „Energiewende“ erreicht hätte. Mehr als 100% des Strombedarfes im Landkreis, werden schon heute als sogenannte erneuerbare  Energien in diesem selbst erzeugt. Wasserkraft schlägt hier mit 62%, Biomasse mit 28%, Photovoltaik mit 9% und Deponiegas mit 1% zu Buche. Dazu sollen in naher Zukunft ca. 200.000 MWh von den etwa 30 zu errichtenden Windrädern in den sechs ausgewiesenen Clustern addiert werden.

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Strogenhalle Wartenberg:
Landrat Martin Bayerstorfer

Bei geschätzten Kosten von ungefähr 4 Millionen € pro Windrad, muss erst einmal eine Investitionssumme von 120 Millionen € aufgebracht werden. Die Frage eines Zuhörers, wann das erste Windkraftrad gebaut werden könne, konnte von Landrat Bayerstorfer nicht beantwortet werden. Das schnelle Schaffen planungsrechtlicher Sicherheit und die Bereitschaft vieler Investoren, werden hier ausschlaggebend sein. Als nächster Schritt wird ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Teil-Flächennutzungsplan erfolgen.
Trotz aufgezeigter nachhaltiger Energiebilanz des Landkreises Erding, wird dieser nicht umhinkommen, sich am großen Ziel Energiewende zu beteiligen. Die vielen Besucher der Informationsveranstaltung haben bezeugt, dass enormes Interesse an der Windkraft besteht und der Schritt zur Gründung einer Energiegesellschaft gemacht werden kann. Text und Fotos: R.H.

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