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eit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Nähere Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung>>.


Hier der erforderliche Link zur Homepage des
Bundesamt für Justitz (BfJ).
www.fuehrungszeugnis.bund.de>>


Neues Layout des Führungszeugnisses seit 18. Februar 2019

19 02 plakat fuehrungszeugnis 245>>

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen.
Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert.
Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.

Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig.
So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt.
Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.
Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

Informationen zum neuen Layout des Führungszeugnisses (Flyer) >>

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de

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