1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 01.06.2010, 22.06.2010 und 13.07.2010

Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 01.06.2010, 22.06.2010 und 13-.07.2010 wurden den Gemeinderäten zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschriften wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

  1. Haushaltshalbjahresübersicht vom 01.01. bis 30.06.2010

Die Haushaltshalbjahresübersicht wurde den Gemeinderäten zugestellte. Die Verwaltung erläuterte diese. Zum 30.06.2010 ergibt sich folgender Stand:

Verwaltungshaushalt Einnahmen:

Ansatz 3.723.800 €, bisher eingenommen 1.494.970 €

Verwaltungshaushalt Ausgaben:

Ansatz: 3.723.800 €, bisher ausgegeben 1.542.613 €

Vermögenshaushalt Einnahmen:

Ansatz 2.433.400 €, bisher eingenommen 1.525.875 €

Vermögenshaushalt Ausgaben:

Ansatz: 2.433.400 €, bisher ausgegeben 717.836 €.

(Der Haushaltsansatz  bezieht sich auf Einnahmen und Ausgaben für das gesamte Haushaltsjahr).

  1. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Helling

Der Beschluss wurde gefasst und wird gesondert veröffentlicht.

  1. Aussprache und Beschlussfassung zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für
  • den qualifizierten Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet  nördlich der Holzstraße in Reichenkirchen
  • einer Satzung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Ortsteil  Sandberg
  •  einer Satzung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Ortsteil   Kleinhündlbach
  • des Bebauungsplanes Fraunberg-Nord im Nordwesten

Zu den Planungen sind folgende Äußerungen sind eingegangen:

Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet nördlich der Holzstraße in Reichenkirchen

  • Landratsamt Erding, SG 13, Abfallwirtschaft
  • Landratsamt Erding, SG 42, untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Erding, SG 43, Regionalmanagement/Bauleitplanung
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege

Satzung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Ortsteil Kleinhündlbach

  • Landratsamt Erding, Sachgebiet 33, untere Immissionsschutzbehörde
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
  • Wasserwirtschaftsamt
  • Landwirtschaftsamt

 

Satzung nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Ortsteil Sandberg

  • Straßenbauverwaltung
  • Landratsamt Erding, SG 33, untere Immissionsschutzbehörde
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege

 

Änderung des Bebauungsplanes Fraunberg-Nord im Nordwesten

  • Landratsamt Erding, SG 33, untere Immissionsschutzbehörde
  • Straßenbauverwaltung
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
  •  Landwirtschaftsamt

 

Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Die relevanten Äußerungen werden in die Bebauungspläne aufgenommen werden. Es lagen keine Äußerungen vor, welche einen der o. g. Bebauungspläne grundsätzlich in Frage stellen würden.

Nachdem die Stellungnahmen und die dazugehörigen Beschlüsse recht umfangreich sind, werden diese nicht abgedruckt sondern bei Interesse in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

 

  1. Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den   Projektgruppen und Empfehlungen dazu

Panoramaweg

Das Amt für ländliche Entwicklung erstellt derzeit einen Übersichtsplan im Format DIN A 0.

 

Aktion „Ramadama“

Die  Gartenbauvereine sind mit der Organisation der Aktion betraut. Die Grundschulen werden eingebunden. Die Aktion soll an einem Vormittag im Herbst stattfinden.

 

Schnuppertage für die 4. Klassen

In Zusammenarbeit zwischen Grundschule und heimischen Betrieben werden sog. „Schnuppertage“ für die Schüler der 4. Klassen organisiert.


Lesewettbewerb

Geplant ist ein Vorlesewettbewerb für Kinder bis 10 Jahren. Gesucht werden Lesepaten.

 

  1. Aussprache und Beschlussfassung zum Abschluss neuer Konzessionsverträge (Versorgungsgebiet e.on Bayern und Überlandwerke Erding)

Die Konzessionsverträge für die Versorgungsgebiete der e.on Bayern und der Überlandwerke Erding laufen im Juli bzw. November 2011 aus. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend wurden die Verträge 2009 (mindestens zwei Jahre vor dem Auslaufen) im Bundesanzeiger ausgeschrieben.

Beide Versorger haben sind nach der Ausschreibung jeweils für den Konzessionsvertrag für das gesamte Gemeindegebiet beworben.

Nach längeren Verhandlungen konnte die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen die Konzessionsverträge wieder so zu vergeben, wie die Konzessionen bisher vergeben waren.

D. h.: Die e.on haben weiterhin das Recht im Gebiet der (ehemaligen) Gemeinden Fraunberg und Maria Thalheim ihre Versorgungsleitungen zu verlegen und die Überlandwerke Erding nach wie vor im Gebiet der (ehemaligen) Gemeinde Reichenkirchen.

  1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Wohnhäusern in Riding und dem Bauantrag zum Umbau einer landwirtschaftlichen Nutzeinheit zu Wohnraum in Bergham wurde zugestimmt.

 

  1. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Unwetterschaden an der Straße Grub-Großhündlbach

Das Unwetter vom 22.07. hat an der Straße durch Unterspülungen des Hündlbach starke Schäden verursacht. Die Schadensbehebung wird rund 20.000 € kosten.

Das Wasserwirtschaftsamt hat den Schaden zwischenzeitlich wegen eines Zuschusses besichtigt. Leider ist hier aus dem Topf für Unwetterschäden nichts zu erwarten, weil der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze von 50.000 € liegt.

 

b) Wassersauger für die Feuerwehr Maria Thalheim

Beim letzten Unwetter hat sich herausgestellt, das der bei der FFw Maria Thalheim vorhandenen Wassersauger durch einen zweiten ergänzt werden muss.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung eines leistungsfähigen Saugers zu.

 

c) Unwetter am Donnerstag, 22.07.

In den hauptbetroffenen Orten, quer durch die Gemeinde, Maria Thalheim, Kemoding, Stürzlham, Großhündlbach, Tittenkofen, . . .,  konnte die Entwässerung dem Unwetter nicht mehr stand halten. Hier muss man  feststellen, dass es sich bei diesem Unwetter um ein außergewöhnliches Ereignis gehandelt hat auf das öffentlichen Entwässerungssystem nicht ausgelegt ist und auch nicht ausgelegt werden kann.

Hier wird deutlich, wie wichtig Regenrückhalt im Bereich der Grundstücke, Gräben, Vorflutern, Zisternen und sonstigen Abfluss reduzierenden Maßnahmen sind und in Zukunft sein werden.

Des weiteren ist zu erkennen, wie hilfreich und notwendig Grünstreifen entlang von Äckern und Gräben sein können, um den Oberbodeneintrag einzudämmen.

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