Ergebnisse aus der 53. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 vom 31. Mai 2011

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.04.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.04.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache und Beschlussfassung zur Stellungnahme zu den Knotenpunkten der ED 99 mit der St 2082, ED 20 und der B 388

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Otzmann vom staatlichen Bauamt anwesend. Herr Otzmann erläutert dem Gemeinderat die einzelnen Varianten und ging auch auf die Aspekte Kosten, Flächenverbrauch, Versiegelung und Anzahl der Ingenieurbauwerke ein.
Aufgrund der Ausführungen der Straßenbauverwaltung beschloss der Gemeinderat mit 14 : 0 Stimmen, den bisherigen Beschlüssen zur ED 99 folgend, folgende Varianten zu befürworten:
•    Knotenpunkt ED 99 / St 2331 / St 2082 – Variante 1, mit zwei Kreisverkehren und einem Bypass zwischen Nordumfahrung und der Staatsstraße 2331.
•    Knotenpunkt ED 99 / ED 20 / B 388 – Variante 4 mit einem höhenfreien Knotenpunkt (Gabelung) an der B 388 und einem Kreisverkehr an der ED 20.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Fortführung des Radweges entlang der St 2082 Reichenkirchen-Pillkofen (gemeindlicher Teil)

Nachdem die Gemeinde Fraunberg den Grunderwerb von Ortsausgang Reichenkirchen, Ende Gehweg beim Anwesen Sterr, bis Abzweigung Tittenkofen-Eichenkofen durchführen konnte, steht dem Ausbau vom Grundsatz her nichts mehr entgegen.
Da das Straßenbauamt entlang der St 2082 als überörtliche Verbindung Erding-Wartenberg betrachtet, endet die Kostenübernahme und der Ausbau durch den Freistaat an der Abzweigung nach Pillkofen.
Da die Gemeinde den Grunderwerb bis zum Anschluss Gehweg beim Anwesen Sterr gesichert hat, müssen nun die Planungen forciert und die Mittel für den Ausbau seitens des Gemeindehaushaltes bereit gestellt werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg beauftragte das Ing.-Büro Preiss und Schuster mit der Planung des ca. 300 m langen Teilstücks mit einem Kostenvolumen von ca. 65.000 €.
Somit ist die Lücke mit einem durchgängigen Radweg (2,50 m Ausbaubreite) von Reichenkirchen nach Tittenkofen geschlossen.
Der Gemeinderat stimmte der Vorgehensweise und der Mittelbereitstellung zu.
Die St 2082 erhält zwischen Langengeisling und Reichenkirchen eine neue Decke.
Die Bauarbeiten für Radweg und Deckenerneuerung beginnen am 16.08.2011 und sollen am 14.10.2011 abgeschlossen sein.
Während der Deckenbauarbeiten wird die St 2082 mehrmals komplett gesperrt sein.

Die Gemeinde hat auch eine Entschärfung der gefährlichen Kreuzung St 2082/GVStr Tittenkofen-Grucking angemahnt. In der 23. KW wird die Unfallkommission (Straßenbauamt, Landratsamt und Polizei) die Kreuzung begutachten.
Die Gemeinde wird zu dieser Ortseinsicht eingeladen.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Sanierung Bankette/Straßen (Bachham-Kleinthalheim)

Das Ing. Büro Hilsenbeck hat Kostenschätzungen für erforderliche Straßenreparaturen vorgelegt.
Es handelt sich um die
•    Straße Fraunberg-Bachham,
•    Straße zur Kapelle in Bachham und
•    Straße Bachham bis zur Kreuzung Kleinstürzlham
Insgesamt 93.733,50 €.

Der Haushaltsansatz (Haushaltsstelle 1.6300.9500) beträgt 75.000 € wovon nur noch 27.600 € zur Verfügung stehen. Die restlichen Mittel sind bereits verbaut.

Die  Durchführung der Maßnahme Fraunberg-Bachham ist derzeit finanziell nicht darstellbar und muss zurückgestellt werden.

Der Reparatur der Straße zur Kapelle in Bachham stimmt der Gemeinderat mit 15 : 0 Stimmen zu.

Was die Maßnahme Bachham-Kreuzung Kleinstürzlham betrifft war sich der Gemeinderat einig, dass dies 2011 nicht finanzierbar ist.
Hier ist aufgrund der Verkehrsbelastung mittelfristig eine Verbreiterung und Verstärkung der Fahrbahn durchzuführen.

Der Gemeinderat beschloss mit 15 : 0 Stimmen als Sofortmaßnahmen die abgebrochenen Seitenränder zu reparieren und das Bankett mit Fräsgut aufzubauen. Die Kosten werden hier bei 5.000 € bis 10.000 € liegen.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen für die Bebauungspläne für das Industriegebiet Rennweg-Freisinger Straße und das Gewerbe- und Mischgebiet Südwest der Stadt Erding

Die Planungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Es wurden keine Bedenken oder Einwendungen vorgetragen.

6.    Bebauungsplan Dorfweiher Reichenkirchen; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Bürgerbeteiligung (Mitteilungsblatt vom 25.03.2011)
Die Bürgerbeteiligung wurde vom 01.04.2011 bis einschließlich 02.05.2011 durchgeführt.
Anregungen, Bedenken oder Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg dem Bebauungsplan nur in der vorgelegten Form zustimmt; d.h.: es muss eine Einigung der betroffenen Grundstücksbesitzer hinsichtlich der Erschließung aller entstehenden Bauparzellen vorliegen.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Den Trägern öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 04.04.2011 bis einschließlich 13.05.2011 Gelegenheit gegeben sich zu der Planung zu äußern.

Es haben folgende Träger Stellungnahmen abgegeben:

Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde
Die höhere Landesplanungsbehörde weist darauf hin, dass im Planungsgebiet mit Fluglärmimmissionen zu rechnen ist, die von Bewohnerrn ggf. als Lärmbelästigung empfunden werden.

Beschluss: Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere
                   Landesplanungsbehörde wird nachrichtlich übernommen.

Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
Der Planungsbereich befindet sich im Bauschutzbereich des Flughafens München. Er liegt innerhalb des Anflugsektors im Umkreis von menr als 10 km Halbmesserr um den Statbahnbezugspunkt. In diesem Bereich dringen Bauwerke erst ab einer Höhe von 545 m ü NN in den Bauschutzbereich ein.

Beschluss: Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern,
                  wird nachrichtlich übernommen

Landratsamt Erding, Bauleitplanung
Aufgrund der Ortsrandlage und der daraus resultierenden Fernwirkung wird angeraten, die Höhen der Gebäude genauer zu definieren, z.B. durch Festsetzung einer Wand-, Firsthöhe oder Dachneigung.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 b und § 1 a Abs. 2 Satz 2 BauGB auf die Belange der Land- und Forstwirtschaft Rücksicht zu nehmen ist. Bei Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind agrarstrukturelle Belange zu berücksichtigen. Insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur in notwendigem Umfang in Anspruch zu nehmen. Der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft kommt dabei besondere Bedeutung zu. Außerdem ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. In der Begründung zum Bauleitplan ist über die Prüfung dieser landwirtschaftlichen Belange ein Nachweis zu führen.

Beschluss: Nach Auffassung der Gemeinde Fraunberg ist die Gebäudehöhe durch 
                  die Festsetzung der Vollgeschossanzahl sowie durch die Abstandsflächenregeln der Bayerischen Bauordnung in Kombination mit den festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ausreichend geregelt.
 
Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf vom 14. März 2011 hervorgeht (Begründung Seite 5), handelt es sich bei dem Boden nicht um einen für die Landwirtschaft besonders geeigneten Boden. Für die Ausgleichsmaßnahmen werden keine landwirtschaftlichen Flächen beansprucht, sondern Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen für eine bestehende Obstwiese festgesetzt.

Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Landratsamt Erding, Untere Naturschutzbehörde
Aufgrund der in der Begründung zum Bebauungsplan unter Pkt. 5.1. angekündigten Nachreichung der für die Umweltprüfung notwendigen Unterlagen, ist eine abschließende naturschutzfachliche Bewertung nicht möglich.

Vorsorglich wird entsprechend § 18 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) darauf hingewiesen, dass für den vorgelegten Bebauungsplan die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung verpflichtend anzuwenden ist.
Ggf. besteht die Möglichkeit der vereinfachten Vorgehensweise, bei der die Notwendigkeit eines zusätzlichen Ausgleichsbedarfs nicht besteht, soweit innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Kompensationsmaßnahmen vorgesehen werden.
Grundsätzlich sind spätestens bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die für den Ausgleich vorgesehenen Flächen und Maßnahmen festzulegen. Dabei sind die einzelnen Ausgleichselemente im Maßstab des Bebauungsplanes fachlich und räumlich konkret festzulegen.
Grundsätzlich bemisst sich die Eignung einer Fläche als Ausgleichsfläche an deren ökologischer Aufwertbarkeit. Insofern muss die vorhandene Obstwiese im Südosten des Baugebiets zur Anrechenbarkeit als Ausgleichsfläche auch ökologisch aufwertbar sein.
Grundsätzlich soll aus naturschutzfachlicher Sicht auch die Verschonung guter landwirtschaftlicher Böden (Bonitätsprüfung) in die landschaftsplanerische Bewertung der beanspruchten Flächen sowohl für das Eingriffsvorhaben wie auch für die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen einbezogen werden.

Beschluss: Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange dient 
                   insbesondere der Ermitt¬lung der in der Umweltprüfung zu behandelnden Belange. Die Gemeinde Fraunberg nimmt zur Kenntnis, dass die Untere Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme keine zusätzlichen zu prüfenden Aspekte genannt hat.

Nach Rücksprache mit der Naturschutzbehörde ist die vorgesehene Ausgleichsma߬nahme innerhalb des Baugebietes ausreichend, wenn eine extensive Pflege der Wiese festgesetzt wird (Mahd höchstens zweimal jährlich, Mähgut abräumen, keine Düngung, keine Schädlingsbekämpfung).
Der Weiher östlich des geplanten Baugebietes wurde von der Gemeinde Fraunberg freiwillig, d. h.: keine Ausgleichsfläche im Rahmen einer Bauleitplanung, ökologisch aufgewertet .

Die Festsetzung wird ergänzt.

Landratsamt Erding; Abfallrecht
Entsprechend § 16 Nr. 1 der UVV darf Müll nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu
Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren mit Müllfahrzeugen nicht erforderlich ist, es sei denn am Ende von Stichstraßen und –wegen befinden sich geeignete Wendeanlagen. Diese können als Wendehammer (Anlage), Wendekreis oder Wendeschleife ausgeführt sein.

Der hier als zukünftige Zufahrt für die Erweiterung gedachte Wendehammer, entspricht den Vorgaben für das Wenden von Entsorgungsfahrzeugen.

Somit sind die Mülltonnen der beiden Objekte an der Straße "Am Weiher" an der Gründstücksgrenze am Entleerungstag ab 6 Uhr bereitzustellen.

Für das andere geplante Objekt, dass nur über die Zufahrt zu erreichen ist, sind die Tonnen an der Straße "Am Weiher" ab 6 Uhr am Entleerungstag bereitzustellen, da hier keine Möglichkeit zum Wenden vorhanden ist.
Die Baubewerber sind darauf hinzuweisen.

Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Um Missverständnisse
                   zu vermeiden wird der Hinweis des Amtes für Abfallwirtschaft, dass die Mülltonnen zur Leerung an der Straße „Am Weiher“ bereitzustellen sind, in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Nach dem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen die Planung von Seiten der Bodendenkmalspflege kein Einwand. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass evtl. zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die untere Denkmalschutzbehörde gem. Art. 8 Abs. 1 und 2 DSchG unterliegen.

Beschluss: In den Bebauungsplan wird der Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 DSchG
                   aufgenommen.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Es werden landwirtschaftliche Flächen, welche intensiv ackerbaulich bzw. als Grünland genutzt werden berührt. Es muss mit Staub-, Lärm- sowie Geruchsimmissionen gerechnet werden. Dies muss von den neuen Anwohnern toleriert werden.

Beschluss: Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

Wehrbereichsverwaltung Süd
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Bauwerken in diesem Bereich vom Landratsamt Erding beim Überschreiten der Höhenbegrenzungen nur mit Zustimmung der Wehrbereichsverwaltung Süd genehmigt werden darf und das Aufstellen von Kränen bei Überschreiten der Höhenbegrenzungen der Genehmigung der Wehrbereichsverwaltung bedarf.

Beschluss: Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes an der Rihhostraße in Reichenkirchen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Dem Gemeinderat lag der Planentwurf des Architekten Pezold in der Planfassung vom 26.05.2011 mit dem dazugehörigen Erläuterungsbericht vor. Die Verwaltung erläuterte die Planung.
Der Bauwillige hat eine Erklärung zur Übernahme der Planungskosten unterschrieben.

Der Gemeinderat beschloß den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Gleichzeitig billigte der Gemeinderat den Bebauungsplanentwurf in der Planfassung vom 26.05.2011 und den dazugehörigen Erläuterungsbericht und beschloss die Bürger und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

8.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanergänzung im Osten von Unterbierbach

Dem Gemeinderat lag der Planentwurf des Architekten Pezold in der Planfassung vom 26.05.2011 mit der dazugehörigen Begründung vor. Die Verwaltung erläutertr die Planung. Der Bauwillige hat eine Erklärung zur Übernahme der Planungskosten unterschrieben.

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss die Flächennutzungsplanergänzung Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren durchzuführen, billigte den Planentwurf in der Planfassung vom 26.05.2011 und die dazugehörige Begründung und beschloss die Bürger und die Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

9.    Zuschussanträge der Kirchenverwaltung Reichenkirchen für die Innenrenovierung der Filialkirche Grucking und die Restaurierung/Neufassung des Orgelprospektes in Riding

Hier lagen Kostenschätzungen über 48.000 € für die Innenrenovierung der Filialkirche Grucking und 4.803,44 € für die Restaurierung/Neufassung des Orgelprospektes in Riding vor.
Für Grucking wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000 € beantragt und für Riding 5 % (240 €).

Im Haushalt sind 2011 für Zuschüsse für kirchliche Maßnahmen 53.800 € eingestellt. Allerdings bestehen für den gesamten Betrag bereits Zuschusszusagen (30.000 € Friedhof Lohkirchen, 20.000 € Innenrenovierung Reichenkirchen und 3.800 € für die Evangelistenbüsten in Riding).

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Innenrenovierung der Kirche in Grucking
mit 2.000 € und die Restaurierung/Neufassung des Orgelprospektes in Riding mit 250 € zu  bezuschussen. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung, jedoch frühestens 2012.

10.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Am 31.05.2011 fand von 11.00 Uhr bis 12.45 eine Vorstandssitzung Gemeindeentwicklung Fraunberg II statt. Anwesend waren Thomas Obermeier, Raphael Hackl, Anita Ott, Martin Haindl, Anna Gfirtner, Hans Wiesmaier,
Hans Rasthofer, Monika Hirl. Entschuldigt waren Josef Liebl, Sebastian Haindl

Der Vorsitzende der Gemeindeentwicklung Fraunberg, Hans Rasthofer, berichtete aus dieser Vorstandssitzung:
 
Punkt 1 der Sitzung:
der Vertrag mit Architekten Jakob Oberpriller zu Planungen im Ort Fraunberg (Ortsmitte)

Aufgabenbeschreibung
Funktionales Zentrum Fraunberg – Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortsmitte.
Damit Fraunberg seiner Aufgabe als Gemeindesitz gerecht werden kann, soll das Ortszentrum ausgebaut werden.
Dies soll durch eine Innenentwicklung mit zentralen Nutzungen bewerkstelligt werden. Die dafür notwendigen Flächen sind im Ortskern von Fraunberg größtenteils verfügbar.
Dem Vertrag vorgegebene Entwicklungsziele sind
-der Ausbau und die Bündelung der zentralen Einrichtungen zur Sicherstellung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Nutzung von Synergieeffekten durch örtliche Nähe
-die Stärkung der Identität, der Lebensqualität im Ort und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.
Dies soll erreicht werden durch eine Gesamtplanung, die unter Einbeziehung der Bürger einhergeht.

Lt. Vertrag mit Arch. Oberpriller, so Hans Rasthofer, sollen die Planungen bis Anfang 2012 abgeschlossen sein.

Für den Bereich Reichenkirchen besteht der Planungsauftrag bereits. Hier ist die Grundstücksverfügbarkeit für die Parkplätze an der Lohkirchner Straße mittlerweile vertraglich gesichert. Das Amt für ländliche Entwicklung bereitet die Ausschreibung und die Durchführung der Maßnahme vor.
Die Zuwegung zur Ortsmitte, vom Sportplatz her kommend, hängt weitestgehend noch von der Grundstücksverfügbarkeit ab. Für die Ortsmitte wird ein Planungstag angeregt, wo die Bürger sich noch mal einbringen können, ob eine grundsätzliche Umgestaltung mitgetragen und erwünscht wird.
Alle Maßnahmen sind von Freiwilligkeit und Bereitschaft der Mitwirkung getragen und setzen diese voraus.

Grundsätzlich sind die Maßnahmen Reichenkirchen und Fraunberg eingeleitet. Entscheidend für die Umsetzbarkeit sind die finanziellen Mittel aber vor allem die Zustimmung der Bürgerschaft.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Tektur zum Neubau einer Rinderstallung zur artgerechten Tierhaltung in Grafing
Das Gebäude wird um ca. 4 m nach Westen verschoben und der genehmigungsfreie Fahrsilo von Standort nördlich des Rinderstalles östlich neben dem Rinderstall errichtet.

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

•    Erneuerung des Dachstuhls und teilweise Erneuerung der Wände eines Nebengebäudes in Tittenkofen
Auch hier erteilte der Gemeinderat das vom Bauausschuss empfohlene 
                  gemeindliche Einvernehmen.

•    Neubau eines Legehennenstalles in Kleinhündlbach
Ein Bauplan lag bereits in der Sitzung vom 15.03.2011 vor. Der Gemeinderat hatte nach Ortsbesichtigung folgendes festgestellt:
•    die Profile P4 und P5 beziehen sich laut Planung auf gleiche Fundamente, dies entspricht nicht den tatsächlich vorgefundenen Fundamenten vor Ort
•    die Böschungsprofile sind nicht oder nicht ausreichend planerisch dargestellt (Höhenlinien)
•    im Osten ist der Böschungsbereich in der jetzigen Planung im Übergang Geländehöhe 499 ÜNN auf 506 ÜNN zu steil, die planerisch dargestellten Pflanzflächen können so in Wirklichkeit nicht konkretisiert werden
•    die Wasserhaltung im Löschteich muss in Frage gestellt werden (Ortseinsicht, reiner Sanduntergrund, Höhenlage). Der Brandschutz ist auf Grund der Lage des Löschteiches nicht gewährleistet
•    das Nachbargrundstück muss vor punktuellem Wasseraustritt gesichert werden (Böschungsfuß bereits vernässt)
•    um die Vollziehbarkeit der Planung darzustellen, müssen Lattengerüste erstellt werden

Auf Grund der Darstellung der Höhenquoten im Osten von 503 ÜNN auf
506 ÜNN zu 499 ÜNN ist laut Tektur eine Erschließung des Kotlagers nicht möglich. Dem Bauantrag wurde daher am 15.03.2011 vorläufig nicht entsprochen. Der Bauherr wurde aufgefordert den Bauplan entsprechend der o. g. Forderungen abzuändern bzw. diese Forderungen zu erfüllen.

Der am 31.05.2011 vorliegende Bauplan entsprach den Forderungen. Dies wurde vom Landratsamt vor der Vorlage an die Gemeinde überprüft und so auch bestätigt.

Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Gemeinderat erteilte, das gemeindliche Einvernehmen.

•    Sandabbau mit Wiederauffüllung bei Kleinhündlbach
Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

•    Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohngebäuden; hier: Befreiung von der Festsetzung der Geschoßzahl der Ortsabrundungssatzung
Die geplanten Wohngebäude sind mit zwei Vollgeschossen geplant. Laut Ortsabrundungssatzung ist an den Ortsrändern nur eingeschossige Bebauung zulässig. Von der Festsetzung sind die beiden östlichen Wohngebäude betroffen.
Im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung wären die Vorhaben zulässig. Der Gemeinderat stimmte der Befreiung zu.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Panoramaweg
Bei der Treppe des Panoramaweges wurde eine Sitzgelegenheit mit Tisch neu errichtet. Hier gilt der besondere Dank den Spendern.
In der Nähe der Treppe des Panoramaweges stehen einige Bäume mit Käferbefall. Die Verwaltung wird den Eigentümer auffordern das nötige zu veranlassen.

b) Schulsportfest Reichenkirchen
Im Rahmen des Schulsportfestes findet am 05.07.2011 die Einweihung der Freisportanlage statt.

c) Baumaßnahmen Grucking
Die Baumaßnahmen in Grucking sind weitestgehend abgeschlossen. In der 23. KW wird die Maßnahme abgenommen.

d) Ortschronik Fraunberg
Für die Erstellung einer Ortschronik der Ortschaft Fraunberg müssen wieder Mitbürger gewonnen werden, die hier wertvolle Informationen liefern können und aktiv mitarbeiten.
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