1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 11.10.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.10.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Auszeichnung für 3. Bürgermeister Heinrich Haider durch den Bayerischen Landessportverband

3. Bürgermeister Heinrich Haider ist seit 45 Jahren 1. Vorstand des FC Fraunberg. Dafür wurde er vom BLSV  in Starnberg geehrt. In seiner Laudatio würdigte Bezirkspräsident Josef Mederer Heinrich Haider als „Mann für alle Fälle“.
Bürgermeister und Gemeinderat schließen sich unter Applaus den Glückwünschen des BLSV an.

2.    Vorlage der Prüfberichte über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2010

Die Jahresrechnung 2010 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 27.09.2011 geprüft. Der Prüfbericht wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert und liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Der Prüfbericht schließt mit der Bemerkung, dass es keine Beanstandungen gibt.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen einstimmig festgestellt:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt:    4.000.914,02 €
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt:    3.002.348,71 €
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:    7.003.262,73 €

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt:    4.000.914,02 €
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt:    3.002.348,71 €
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:    7.003.262,73 €

In den Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind 749.860,13 € Zuführung an den Vermögenshaushalt enthalten.

3.    Vorlage des Prüfberichts über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 und Erteilung der Entlastung

Die Prüfberichte wurden den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist auch die Kämmerin, Frau Angermaier, anwesend.
Frau Angermaier erläuterte dem Gemeinderat den Prüfbericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding.

Die staatliche Rechnungsprüfung hat auf zwei Punkte hingewiesen:
1. Der Defizitvertrag (kreditähnliches Rechtsgeschäft) zwischen Gemeinde und Kirche beim Kindergarten war zum Zeitpunkt der Prüfung schwebend unwirksam, weil der Vertrag von der Gemeinde zwar unterzeichnet, aber vom Landratsamt noch nicht genehmigt war. Zwischenzeitlich ist der Vertrag rechtsaufsichtlich genehmigt und die  Rechtsaufsichtsbehörde hat sogar betont, dass die von der Gemeinde ausgehandelten Bedingungen einen erheblichen finanziellen Vorteil bedeuten. Die Genehmigung war insoweit nur ein formell erforderlicher Akt.

2. Im Prüfbericht, Punkt 6. wurde darauf hingewiesen, dass eine Straßenausbau-beitragssatzung nicht vorliegt. Daher wurde die Gemeinde Fraunberg darauf hingewiesen, dass sie nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen hat.
In der anschließenden Diskussion zu dieser Vorgabe stellt der Gemeinderat fest,
dass die in den letzten Jahren realisierten innerörtlichen Straßenbauvorhaben, die grundsätzlich über eine solche Satzung veranlagt werden könnten, mit entsprechenden finanziellen Zuwendungen des Amtes für ländliche Entwicklung gebaut wurden. Damit  bestand aus Sicht des Gemeinderates keine Unterdeckung der Finanzierung, die aus einer Nichterhebung der Straßenausbaubeiträge begründet wäre. Die Gemeinde Fraunberg ist unter den bestgeförderten Kommunen in Bayern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg war weiter der Meinung, dass, so lange das Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Mitarbeit in der Gemeindeentwicklung sowie in der Bereitstellung der benötigten Grundstücksflächen  zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrs- und Aufenthaltsflächen gegeben ist, keine Änderung in der bisherigen Vorgehensweise notwendig ist.

Der Gemeinderat lehnte den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung aufgrund der Feststellung der staatlichen Rechnungsprüfung einstimmig ab.
 
Aufgrund der übersichtlichen Aktenführung der Verwaltung der Gemeinde Fraunberg konnte dir Prüfung zügig durchgeführt und damit zusätzliche Prüfgebühren vermieden werden (so im Prüfbericht vermerkt). Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich ausdrücklich bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Kasse und Kämmerei für die hervorragend geleistete Arbeit, die zu dieser Feststellung im Prüfbericht geführt hat.

Der Gemeinderat beschloss zu den Jahresrechnungen der Gemeinde Fraunberg für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 gemäß Art. 102 Abs. 4 G0 die Entlastung zu erteilen.(Bürgermeister Wiesmaier war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen)

4.    Informationen, Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss von Folgekostenverträgen im Rahmen der Bauleitplanung

Am 07.07.2011 hat Herrn Dr. Max Reicherzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, anlässlich der Vollversammlung des Bayerischen Gemeidetages, Kreisverband Erding einen Vortrag zu den Folgekostenverträgen gehalten.
Hier die Kernaussagen mit Ergänzungen der Verwaltung der Gemeinde Fraunberg:
Folgekosten können nicht nur bei großen Baugebieten einkalkuliert (wenn die Gemeinde Eigentümer ist und die Grundstücke veräußert) oder über Folgekostenverträge (wenn die Gemeinde nicht Eigentümerin und somit nicht Veräusserin ist) verlangt werden, sondern Folgekostenverträge sind auch dann möglich, wenn, im Extremfall, nur eine einzige Parzelle als Bauland ausgewiesen wird. Voraussetzung ist nur, dass sich zusammen mit anderen Ausweisungen in der Summe Bedarf für den Neubau oder die Erweiterung von Infrastruktureinrichtungen ergibt. Notwendig ist ein objektiv nachvollziehbares Gesamtkonzept.
Die infrastrukturelle Baumaßnahme (z. B. Kindergarten, Schule, Autobahnzubringer, Abbiegespur usw.) muss sich den Neuausweisungen ganz oder teilweise zuordnen lassen. Der durch Vertrag umlagefähige Aufwand vermindert sich entsprechend, wenn die neue Einrichtung auch einem Nachholbedarf für den bisherigen Baubestand dient. Sofern noch freie Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen vorhanden sind, ist der durch Vertrag umlagefähige Aufwand ebenfalls entsprechend zu reduzieren.

Bei der Zuordnung zu den Neubaugebieten ist keine Beweisführung mit mathematisch-naturwissenschaftlicher Präzision notwendig. Es genügt ein objektiv nachvollziehbares und vertretbares Prognosekonzept, das vom Gemeinderat auf der Grundlage einer fehlerfreien Sachverhaltsermittlung beschlossen worden ist.

Der Gemeinderat muss ausdrücklich beschließen, dass er ohne den Abschluss der Verträge zur Baugebietes-Neuausweisung nicht bereit ist. Dieser Beschluss verstößt nicht gegen das sog. „Koppelungsverbot“, weil nicht Geld gegen Baurecht, sondern eine Erstattung von (zukünftig prognostizierten) Aufwendungen vereinbart wird!

Werden Baugebiete nicht gleichzeitig, sondern nacheinander entwickelt, dürfen die Baukosten nicht vollumfänglich auf die ersten Planbegünstigten umgelegt werden. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass auch nachfolgende Baugebiete von den neuen Einrichtungen profitieren werden.

Reicht die Kinderzahl in einer Gemeinde für eine zeitnahen Bau neuer Einrichtungen nicht aus, sollte über interkommunale Zusammenarbeit nachgedacht werden, um Neubaumaßnahmen gemeinsam anzupacken.
Die Prognose erfolgt auf der Basis eines oder mehrerer Referenzbaugebiete, die in den letzten 10 Jahren in der Gemeinde realisiert wurden. Auch insoweit kann die Datenbasis durch interkommunale Zusammenarbeit verbessert werden.

Auch wenn früher keine Folgekostenübernahmen durch Vertrag vereinbart wurden, ist darin kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz zu sehen, wenn die Gemeinde nun weitere Neuausweisungen vom Abschluss von Folgekostenverträgen abhängig macht.

Planungskosten können unproblematisch durch Folgekostenvertrag oder einen  separaten Vertrag (wie bei uns) auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, soweit die Eigentümer durch die Planung begünstigt sind. Dabei kann auch das Verursacherprinzip greifen; d. h.: ein Eigentümer beantragt die Ausweisung („Verursacher“) und muss die Planungskosten bezahlen und weitere profitieren durch die (planerisch notwendige) Aufnahme ihrer Grundstücke in den Geltungsbereich und müssen sich an den Planungskosten nicht beteiligen (an den Folgekosten schon!).

Bei Kosten für die Verkehrsanbindung, die nicht über Erschließungsbeiträge umgelegt werden können, ist eine Verkehrsprognose und ein Verkehrskonzept durch einen Sachverständigen zu erstellen. Das Sachverständigengutachten muss den Bau der neuen Verkehrsanbindung ganz oder teilweise der Neuausweisung zurechnen. Dann können die Kosten für die Verkehrsanbindung entsprechend durch Folgekostenvertrag umgelegt werden. Rechtsexperten warnen davor eigene Prognosen aufzustellen. Diese werden vor Gericht nicht anerkannt, egal wie zutreffen sie sind. Die Kosten für das Verkehrskonzept werden in die Folgekostenberechnung einbezogen.

Es ist nicht notwendig, dass der neue Kindergarten bzw. die neue Verkehrsanbindung ausschließlich vom Neubaugebiet genutzt wird. Ausreichend ist der Nachweis, dass ein entsprechender Bedarf durch das Neubaugebiet generell entstehen wird, unabhängig von der konkreten späteren Nutzung durch die Bewohner oder Gewerbetreibenden im Neubaugebiet.

Die Einzelheiten einer gemeindlichen Folgekostenkonzeption müssen an    Hand der vorhandenen konkreten Gemeindedaten ermittelt werden.

Im Folgekostenvertrag ist die Berechnung offen zu legen. Für etwaigen Nachholbedarf ist eine teilweise Kostenübernahme durch die Gemeinde selbst aufzunehmen. Ferner sollte unbedingt an die sog. „salvatorische Klausel“ und Rückerstattungsregelungen gedacht werden, für den Fall dass die Baumaßnahmen weniger kostenintensiv ausfallen, bzw. nicht alle prognostizierten Infrastrukturmaßnahmen erforderlich wurden.

Bei den Folgekosten handelt es sich um keine versteckte Steuer. Vielmehr um den Ersatz von Investitionskosten von denen, die durch die bauliche Nutzung von Grundstücken, die ohne das bauleitplanerische Tätig werden der Gemeinde nicht bebaubar wären, und diese Investitionen auslösen.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Folgekostenvereinbarungen rechtlich vorzubereiten, die Beträge zu kalkulieren und dann dem Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

5.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Fraunberg Nord II (Ziegelweg) wegen der Erweiterung der Baugrenzen zur Errichtung überdachter Stellplätze und Garagen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.10.2011 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Fraunberg Nord II (Ziegelweg) wegen der Erweiterung der Baugrenzen zur Errichtung überdachter Stellplätze und Garagen beschlossen.

Heute liegen die entsprechende Änderungsplanung und die Begründung vor.

Der Gemeinderat billigte den Planentwurf in der Planfassung vom 25.10.2011 und die dazugehörige Begründung und beschließt die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange formell am Verfahren zu beteiligen.

6.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden;

•    Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wartenberg
•    5. Änderung des Bebauungsplanes „Neuunterstrogn“ der Gemeinde Bockhorn
•    2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bockhorn
Die Planungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt.


Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wartenberg
Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes des Marktes Wartenberg geht es um die geordnete Entwicklung des Marktes Wartenberg.
Bezüglich der Westumfahrung, die im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, ist
eine enge Absprache mit  den Nachbargemeinden erforderlich. Vor allem darf die Verkehrsentlastung von Wartenberg durch eine Umfahrung nicht zu Lasten der Gemeinde Fraunberg gehen.
Hier erneuerte die Gemeinde Fraunberg die  Forderung, die ED 2 Wartenberg-Manhartsdorf mit einer Umfahrung von Berglern direkt an die FTO anzubinden.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bockhorn und Änderung des Bebauungsplanes „Neuunterstrogn“ der Gemeinde Bockhorn
Hier wird wegen der nicht mehr erforderlichen Ansiedlung von landwirtschaftlichen Anwesen die Nutzung  in Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet geändert. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Gemeinde Bockhorn durch diese Änderung ein höheres Verkehrsaufkommen generiert (Quellverkehr).
Von Seiten der Gemeinde Fraunberg wird auf eine weitere Verfahrensbeteiligung verzichtet.

7.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu     

-    Reichenkirchen; Antrag zur Dorferneuerungsmaßnahme: Erweiterung des Friedhofs sowie Neubau eines Leichenhauses und Garagen in Reichenkirchen
-    Fraunberg; Antrag zur weiteren Projektbearbeitung „Vitalisierung des Dorfkerns (Hofmark Fraunberg)

Reichenkirchen;
Antrag zur Dorferneuerungsmaßnahme: Erweiterung des Friedhofs sowie Neubau  eines Leichenhauses und Garagen in Reichenkirchen
Bürgermeister Wiesmaier erläuterte zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes nochmals das Modellprojekt Fraunberg hinsichtlich der Erhebungen und Feststellungen im Bereich Reichenkirchen seit 2002. D. h.: zu allen Überlegungen hinsichtlich Dorfplatz, Dorfmitte und Leichenhaus hat sich, wie bei allen bisher in der Gemeinde Fraunberg stattgefundenen Dorferneuerungsmaßnahmen, folgende Vorgehensweise bewährt:
-    a. Grundlagenermittlung
-    b. Bürgergespräche
-    c. Fachstellengespräche
-    d. Grundsatzbeschlüsse der beteiligten Institutionen
-    e. Vorstandsbeschlüsse des Gemeindeentwicklungsvereins
-     f. Gemeinderatsbeschlüsse
-    g. abschließende Bürgerbeteiligung
-    h. Durchführung der Maßnahme

Dem Gemeinderat  lag zu dem Tagesordnungspunkt eine Empfehlung des Gemeindeentwicklungsvereins abgeleitet aus dem Vorstandsbeschluss (Punkt e.) vom 18.10.2010 vor.
Empfehlung des Vorstands an den Gemeinderat: Ersatzbau für Leichenhaus und Garagen. Sie sollen vom Dorferneuerungsarchitekten Jakob Oberpriller beplant werden.

Gründe: Aufgrund des Kirchenverwaltungsbeschlusses kann davon ausgegangen werden, dass für die Garagen Seitens des Ordinariats 90 % Zuschuss gewährt werden. Das Leichenhaus entspricht nicht mehr den Vorgaben (Barrierefreiheit). Im Bereich des Dorfplatzes entstehen neue Gestaltungsspielräume.

Nächste Schritte: Planungstag (ähnlich 2007 in Grucking), voraussichtlich am 26.11.2011, beginnend an der Baustelle Lohkirchner Straße, über geplante Bauflächen östlich Pfarrhof bis zur Dorfmitte.

Durch die enge Zusammenarbeit Pfarrer/Diakon/Kirchenverwaltung/Gemeindentwicklung/Gemeinderat entstehen neue Möglichkeiten hinsichtlich der Verwirklichung von Projekten in Reichenkirchen.

Der Zeitrahmen zur Umsetzung begrenzt sich 2012/2013 aufgrund der Zusagen über Fördermittel.
Seitens des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg wurde nunmehr der einstimmige Beschluss gefasst die einzelnen Bausteine der Projekte zügig voran zu bringen.

Fraunberg;
Antrag zur weiteren Projektbearbeitung „Vitalisierung  des Dorfkerns (Hofmark Fraunberg)“
Bericht aus der Vorstandssitzung des Gemeindeentwicklungsvereins am 18.10.2011
Der Ausbau der Ortsmitte wird vorangetrieben hinsichtlich eines Verwaltungsgebäudes mit angegliederten Geschäftsräumen und öffentlicher Nutzung.
Das Thema Wegebeziehungen wird in einer Versammlung vorgestellt und mit den Bürgern diskutiert werden. Eine Projektgruppe Dorfgeschichte sollte installiert werden. Gut wäre es, wenn hier eine fachliche Begleitung angeboten werden könnte, evtl. über einen von der Dorferneuerung geförderten Beratervertrag.

Für den Ortstermin der Gemeinde Fraunberg mit der Straßenbauverwaltung am 17.11.2011 fertigt der Planer weitere Unterlagen, die in der Vorstandssitzung am 15.11.2011 beraten werden.

Bürgerkommune Fraunberg
Am 15.11.2011 findet in Straubing die Jahresversammlung Netzwerk nachhaltige Bürgerkommune Bayern statt. Die Einladung liegt den Gemeinderäten vor. Wer teilnehmen will, soll sich frühzeitig bei Anna Gfirtner melden.

Radweg Reichenkirchen/Pillkofen; von der Straßenbauverwaltung entfernter Baum
Die Gemeinde hat sich mit dem Straßenbauamt dahingehend geeinigt, dass an der Stelle an der der Baum entfernt wurde wieder eine  Anpflanzung erfolgt.

8.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeindrat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen Bauanträge, vor:
•    Anbau einer Maschinenhalle in Grucking
•    Geländeauftrag einer Geländesenke mit unbelastetem Abtragmaterial in Kleinhündlbach

Zum Bauvorhaben in Grucking erteilte der Gemeinderat, wie vom Bauausschuss vorgeschlagen, mit 15 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

Der Bauantrag zum Geländeauftrag einer Geländesenke mit unbelastetem Abtragmaterial in Kleinhündlbach lag dem Gemeinderat bereits am 01.03.2011 vor. Der Gemeinderat hatte damals zu Recht das gemeindliche Einvernehmen versagt, weil das Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde nicht als privilegiert anzusehen war. Außerdem wurde auf die Problematik des Wasserabfluss hingewiesen, der nach Verfüllung nicht dauerhaft gelöst war (Staunässe Hinterliegergrundstücke).

Zwischenzeitlich haben Bauherr und Architekt alle strittigen Punkte mit dem Landratsamt geklärt (Schreiben des Landratsamtes Erding vom 26.09.2011 – eingegangen am 11.10.2011). Am 21.10.2011 fand eine Ortsbesichtigung mit Landratsamt und Gemeinde statt. Hier äußerte Bürgermeister Wiesmaier erneut die Bedenken der Gemeinde wegen des ungehinderten Abflusses des Wassers.

Der Gemeinderat erteilte mit 12 : 3 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein ungehinderter Ablauf des Wasser gewährleistet sein muss, damit das Oberliegergrundstück nicht vernässt.

9.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Keine Wortmeldungen.
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