Ergebnisse aus der 71. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 03. 07. 2012

Ehrung von Florian Schmid, Kleinstürzlham, für herausragende sportliche Leistungen im Behindertensport

Florian Schmid hat bei den Nationalen Special Olympics im Bowling zwei Medaillen gewonnen. Am 23.05.2012 die Goldmedaille im Doppel und am 24.05.2012 die Bronzemedaille im Einzel.
Unter dem Applaus des Gemeinderates, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft würdigt Bürgermeister diese herausragende sportliche Leistung und überreicht ein Präsent der Gemeinde.

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 12.06.2012

Die Niederschrift über die öffentlichen Sitzung vom 12.06.2012 den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften ist somit genehmigt. 

2.    Antrag des FC Fraunberg auf Bezuschussung der Pflasterung zwischen Fußballplatz und Terrasse

Der FC Fraunberg hat einen Antrag auf Bezuschussung der Pflasterung zwischen Fußballplatz und Terrasse gestellt. Die Materialkosten und die Kosten für Aushub und Kieseinbau für die ca. 300 qm große Fläche belaufen sich auf rund 11.100 €. Die Pflasterarbeiten werden in rund 150 Stunden in Eigenleistung erbracht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Zuschuss in Höhe von 3.500 € zu gewähren.

3.    11. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Lagerhaus Riding; Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse

Bürgermeister Wiesmaier verlas den Antrag der Gemeinderäte Blumoser und Reingruber zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für die 11. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Lagerhaus Riding.

Erstaunt zeigte sich Bürgermeister Wiesmaier über die Tatsache, dass ein solcher Antrag in einem Verfahrensstand gestellt wird, zu dem noch nicht alle Fakten bekannt sind. Die entscheidungsrelevanten Fakten liegen erst nach der ersten Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor.

Chronologie
Gemeinderatssitzung 13.03.2012
Nachdem Architekt Pezold noch anwesend ist werden die Tagesordnungspunkte 7. und 8. vorgezogen und werden zu Tagesordnungspunkten 4. und 5. .
Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
11.  Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Lagerhauses in Riding; Aufstellungsbeschluss
Das RWG-Lagerhaus in Riding hat 2011 ein Umsatzplus von 20 % erreicht und ist damit das am schnellsten wachsende Lagerhaus innerhalb der RWG Erdinger Land.
Es hat sich die Notwendigkeit einer neuen Halle ergeben. Diese soll im Osten an das Gelände des Lagerhauses entstehen und ca. 35 m (Ost-West) und 55 m (Nord-Süd) groß werden. Die Wandhöhe muss aufgrund der erforderlichen Durchfahrtshöhe bei ca. 6 m liegen. In der Halle wird nur gelagert und eine Vorreinigung installiert. Eine Trocknung ist nicht geplant. Von der geplanten Lagerhauserweiterung sollen keine weiteren Immissionen ausgehen.
Der Neubau ist bedarfsgerecht. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung orientiert sich an diesem Vorhaben.

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll Herr Breiteneicher von der RWG, auf evtl. Fragen des Gemeinderates antworten.

Das Vorhaben sollte von der Gemeinde unterstützt werden, weil der Lagerhausstandort im Interesse der regionalen Landwirtschaft nur durch diesen Neubau dauerhaft erhalten werden kann.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

15 : 1 angenommen

Bebauungsplan für die Erweiterung des Lagerhauses Riding; Aufstellungsbeschluss
Gemeinderat Reingruber regt an, vor dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss über das Aufstellen eines Holzlattengerüsts, das die Dimensionen des geplanten Gebäudes der RWG darstellt, abzustimmen.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Erweiterung des Lagerhauses Riding auf der Grundlage der 11. Flächennutzungsplanänderung zu.

15 : 1 angenommen


Ortseinsicht am 30.03.2012
A k t e n v e r m e r k
über die Ortseinsicht des Bauausschusses am 30.03.2012, 13.00 Uhr wegen der 11. Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan  Lagerhaus Riding.

anwesend: 2. Bürgermeister Martin Haindl (Bauausschuss), Gemeinderätin Anna Gfirtner (Bauausschuss), Gemeinderat Michael Nett (Bauausschuss),
1. Bürgermeister Hans Wiesmaier, Gemeinderäte Lorenz Angermeier, Karlheinz Reingruber, Hans Rasthofer, Georg Scheiel,
Architekt Pezold.
Vortstände der VR-Bank Taufkirchen Dorfen, Gerhard Hilger, Josef Schmidt, und von der RWG Erdinger Land Helmut Schollwöck, Franz Röslmaier, Michael Modlmeier.

Sachverhalt
Die RWG Erdinger Land will östlich des bestehenden Lagerhauses in Ring auf einer angrenzenden Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 530, Gemarkung Fraunberg einer ca. 55 m x 35 m große Lagerhalle errichten. Die Wandhöhe wird 6 m und die Gesamthöhe 12 m betragen.
Das Grundstück ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB  zuzurechnen. Ohne gemeindliche Bauleitplanung ist das Vorhaben der RWG nicht genehmigungsfähig.

Herr Schollwöck bestätigt in seinen Ausführungen, dass beim Neubau einer Lagerhalle die alten Ersatzbauten (offenes Kalklager, Diesellager und die alten Getreidesilos beseitigt werden. Des Weiteren wird die mobile Maistrocknung entweder stillgelegt oder so den Anforderungen der Technik angepasst, so dass die Staubentwicklungen bzw. die Immissionen unproblematisch werden.

Die Vertreter der RWG bitten abschließend den Bauausschuss das Vorhaben positiv zu beurteilen, weil ohne dessen Verwirklichung der RWG-Lagerhaus-Standort Riding mittelfristig gefährdet ist.

Der Aktenvermerk wurde am 16.04.2012 von der RWG gegengezeichnet und liegt der Gemeinde seit 17.04.2012 vor.

Gemeinderatssitzung 04.04.2012
11.  Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Lagerhauses in Riding; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Dem Gemeinderat liegen der Entwurf zur Planung der 11. Flächennutzungsplanänderung in der Planfassung vom 02.04.2012 und die dazugehörige Begründung vor.

Beschluss: Der Gemeinderat billigt die Planung für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Planfassung vom 02.04.2012 und die dazugehörige Begründung und beschließt die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang am Verfahren zu beteiligen.

13 : 1 angenommen

Bebauungsplan für die Erweiterung des Lagerhauses Riding; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Antrag zum Erstellen eines Holzlattengerüstes zur Darstellung der Dimensionen des geplanten Gebäudes der RWG wird mit 5 : 9 Stimmen abgelehnt.

Beim Ortstermin am 30.03.2012 hat der Vertreter der RWG, Herr Schollwöck, folgenden Aussagen gemacht:
•    Das Tanklager wird aufgelöst,
•    die offenen Lagerflächen werden nicht mehr als solche genutzt,
•    die Trocknung findet nicht mehr wie bisher statt. Für die Anlieger wird sich die Immissionsbelastung erheblich reduzieren.

Dem Gemeinderat liegen der Entwurf für den Bebauungsplan Lagerhaus Riding in der Planfassung vom 02.04.2012 und die dazugehörige Begründung vor.

Beschluss: Der Gemeinderat billigt die Planung für das Lagerhaus Riding in der Planfassung vom 02.04.2012 und die dazugehörige Begründung und beschließt die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang am Verfahren zu beteiligen.

13 : 1 angenommen

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 23.04.2012 bis 25.05.2012
Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 23.04.2012 bis 25.05.2012 durchgeführt.
Das Landratsamt Erding hat eine Fristverlängerung beantragt, sodass eine Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2012 noch nicht möglich war.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden der Gemeinde am 22.05.2012 vier Listen mit 53 Unterschriften gegen die geplante Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgelegt. Die Unterzeichner befürchten Lärm- und Staubentwicklung und kritisieren die Dimension des geplanten Gebäudes.

Am 23.05.2012 wurde der RWG schriftlich empfohlen so schnell als möglich die Erstellung eines Immissionsschutzgutachtens in Auftrag zu geben, da diese Gutachten das Landratsamt spätestens bei der Eingabeplanung sowieso verlangen wird.

Die Ortsobmänner des Bayerischen Bauerverbandes aus den Bereichen Fraunberg, Maria Thalheim, Pesenlern, Reichenkirchen, Zustorf, Auerbach/Wartenberg und Langenpreising haben sich mit Schreiben vom 08.06.2012 für den Ausbau des RWG-Standortes ausgesprochen.

Mit Schreiben vom selben Tag (08.06.) ist bei der Gemeinde der Antrag der Gemeinderäte Blumoser und Reingruber eingegangen, sowohl den Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan als auch den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan aufzuheben.

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die sich grundsätzlich gegen die Planungen aussprechen.

Bürgermeister Wiesmaier verliest die Petition der Bürger und das Schreiben der Ortsobmänner.
Von Seiten der Verwaltung werden im Vorgriff auf die Tagesordnungspunkte 4. und 5. die Abwägung und der Beschlussvorschlag dazu verlesen.

Nach kontroverser Diskussion lehnte der Gemeinderat den Antrag auf Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für die 11. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Lagerhaus Riding mit 2 : 15 Stimmen ab.

4.    11. Flächennutzungsplanänderung, Lagerhaus Riding; Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und zu den Bürgereinwendungen

Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 23.04.2012 bis 25.05.2012 durchgeführt.
Das Landratsamt Erding hat eine Fristverlängerung beantragt, sodass eine Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2012 noch nicht möglich war.

Aus Platzgründen werden hier nur die Abwägung und die Beschlüsse veröffentlicht. Die Stellungnahmen können in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde; 9. Mai 2012
Abwägung:
Die Gemeinde Fraunberg trifft mit der Darstellung einer Mischbaufläche bereits eine allgemeine Beschränkung der Lärmemissionen, weil in Mischbauflächen (Misch- oder Dorfgebiete) nach der Baunutzungsverordnung nur solche Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Eine Darstellung nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauGB (Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen) ist mangels eines grundsätzlichen Immissionskonflikts nicht geboten: für die Erweiterungsfläche gilt kein anderer Maßstab, als im vorhandenen Dorfgebiet. Es werden keine unverträglichen Nutzungen nebeneinander geplant, wie es z.B. bei der Planung eines Gewerbegebietes neben einem Wohngebiet der Fall wäre.
Konkrete Vorkehrungen oder Beschränkungen zum Schutz gegen Lärm können im Flächennutzungsplan nicht festgesetzt werden(§ 5 BauGB). Im vorliegenden Fall ist zur baurechtlichen Feinsteuerung eine Festlegung der konkreten Maßnahmen und Beschränkungen im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen. Dort können differenziertere Maßnahmen vorgeschrieben werden, als im Bebauungsplan.

Beschluss: Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

15 : 2 angenommen

Wasserzweckverband Berglerner Gruppe, Wartenberg; 15. Mai 2012

Beschluss: Der Hinweis des Wasserzweckverbands wird in die Begründung aufgenommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde; 16. Mai 2012
Abwägung:
Der Anregung der unteren Naturschutzbehörde zur Einarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung wird gefolgt. Die Flächennutzungsplanänderung wird ohnehin im Regelverfahren fortgesetzt, so dass auch ein Umweltbericht für die Planung erstellt wird. 

Beschluss: Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genom¬men. Der Plan wird folgendermaßen geändert:
•    In die Begründung wird ein Umweltbericht mit Anwendung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung eingearbeitet
•    Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich wird zum einen die Grünfläche entlang des Baumberger Baches verwendet, zum anderen wird wie angeregt eine Gebietseingrünung vorgesehen.

17 : 0 angenommen

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut; 21. Mai 2012
Abwägung:
Die Hinweise betreffen die Bauausführung. Sie werden in die Begründung des Bebauungsplans übernommen – für den Flächennutzungsplanentwurf besteht kein Änderungsbedarf.

Beschluss: Die Stellungnahme der Telekom wird zur Kenntnis genom-men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen


Landratsamt Erding, SG 41-2 Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung; 22. Mai 2012
Abwägung:
Der Anregung wird entsprochen – die Planung wird im Regelverfahren fortgesetzt. Die Klimaschutzbelange werden im Umweltbericht behandelt.

Beschluss: Die Stellungnahme der technischen Bauaufsicht wird zur Kenntnis genommen. Die Planung wird im Regelverfahren fortgesetzt. Die Klimaschutzbelange werden im Umweltbericht behandelt.

17 : 0 angenommen

Staatliches Bauamt Freising; 24. Mai 2012
Abwägung:
Die Anregungen betreffen den Bebauungsplan und die Ausführungsplanung. Sie werden dort berücksichtigt. Die Flächennutzungsplanänderung ist nicht berührt.

Beschluss: Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

Landratsamt Erding – Kreisbrandinspektion; 28. Mai 2012
Abwägung:
Die Ermittlung des Löschwasserbedarfs und der Hinweis auf die notwendige Sicherung werden wie angeregt in die Begründung übernommen.

Beschluss: Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion wird zur Kenntnis genommen. Die Ermittlung des Löschwasserbedarfs und der Hinweis auf die notwendige Sicherung werden in die Begründung übernommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

E.ON Bayern AG, Altdorf; 29. Mai 2012

Beschluss: Die Stellungnahme der E.ON wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

Stellungnahme von Ridinger Bürgern; 15. Mai 2012
Abwägung:
Die Stellungnahme wurde als Petition eingereicht und von 53 Bürgern unter-schrieben. Die Einwände beziehen sich auch auf die Standortentscheidung und werden deshalb sowohl im Flächennutzungsplanverfahren als auch im Bebauungsplanverfahren behandelt.
Die Gemeinde Fraunberg möchte die bauliche Erweiterung zur Standortsicherung des Lagerhauses ermöglichen, weil die örtliche Landwirtschaft auf solche Lagerhausbetriebe angewiesen ist. Die Gemeinde erweitert die Betriebsfläche jedoch bewusst nicht als Gewerbegebiet, sondern als Dorfgebiet, wie auch die vorhandene Bebauung in Riding überwiegend als Dorfgebiet ausgewiesen ist.
Die Erweiterung verschafft dem Betrieb somit keine zusätzlichen Lärmkontingente oder höheren Richtwerte. Der erweiterte Betrieb muss die heute geltenden Richtwerte für Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen einhalten, wie der heutige Betrieb. Diese Richtwerte sind in den bundesweit geltenden Verwaltungsvorschriften zum Immissionsschutzgesetz und weiteren Regelwerken festgelegt (TA Lärm, TA Luft, Geruchsimmissionsrichtlinie).
In der TA Lärm sind z.B. die Lärmrichtwerte festgelegt, die ein gewerblicher Betrieb in Dorfgebieten einhalten muss. Diese Vorschrift enthält Richtwerte für tagsüber (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und für nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Es gibt Richtwerte, die innerhalb der Wohngebäude einzuhalten sind und solche, die außerhalb von Wohngebäuden einzuhalten sind. Für „seltene Ereignisse“ sind Überschreitungen der Richtwerte möglich, aber nur für eine begrenzte Zeit pro Jahr. In den Wohngebieten südlich der Baumberger Straße gelten nach der TA-Lärm strengere Lärmrichtwerte als in Dorfgebieten. Auch diese strengeren Richtwerte müssen vom Lagerhausbetrieb tags und nachts eingehalten werden.
Im Baugenehmigungsverfahren muss der Betreiber nachweisen, dass er die Richtwerte einhält. Der Nachweis wird mit einem Schallschutzgutachten erbracht, das auf Grundlage einer Betriebsbeschreibung und der Eingabepläne erstellt wird. Die untere Immissionsschutzbehörde hat im Bebauungsplanverfahren angekündigt, dieses Gutachten im Genehmigungsverfahren zu verlangen. Die Baugenehmigung erstreckt sich damit nicht nur auf die baulichen Anlagen, sondern auch auf die konkret beantragte und beschriebene Nutzung (Lieferhäufigkeiten, Betriebszeiten, verwendete Maschinen etc.).
Im Rahmen eines solchen Gutachtens und bei der Baugenehmigung werden Möglichkeiten zur Emissionsminderung aufgezeigt und eingefordert. Die spätere Einhaltung der Vorschriften und der Genehmigungsauflagen ist über die untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Erding als zuständige Aufsichtsbehörde gewährleistet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gemeinde dem Betrieb zwar eine bauliche Erweiterung, aber keine höheren Imissionsrichtwerte ermöglicht. Eine übermäßige Betriebsvergrößerung, die ein Gewerbegebiet oder einen Außenbereichsstandort erfordern würde, ist in Riding nicht vorgesehen. Störungen, die im Einzelfall durch eine Betriebsausweitung dennoch entstehen können, sind durch die Vorschriften und Immissionsschutzbehörde zu bewältigen. Deshalb hält die Gemeinde an der Planung zur Standortsicherung des Lagerhauses Riding fest.
Die bisherige Ortsgrenze wird nicht leichtfertig überschritten. Für eine Betriebserweiterung ist jedoch keine Alternative zur vorgesehenen Fläche ersichtlich. Der Blick auf die Kirche wird nur auf einem Abschnitt der Baumberger Straße beeinträchtigt, an dem im Flächennutzungsplan ohnehin eine Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Sobald Wohnhäuser auf dieser Fläche errichtet werden, verdecken sie sowohl die Kirche, als auch das Lagerhaus.
Dass die bisherige besondere städtebauliche und landschaftliche Situierung der Kirche durch die Planung geringfügig beeinträchtigt wird, ist nicht zu bestreiten. Die Gemeinde sieht hier jedoch die Wichtigkeit des Erhalts des Lagerhausstandortes auch im Hinblick auf im Zusammenhang mit der städtebaulichen Situierung und bewertet die Veränderung des Ortsbildes als hinnehmbar.

Beschluss: Die Stellungnahme von 53 Bürgern wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung zur Aufgabe der Planung wird nicht gefolgt.

15 : 2 angenommen

Ortsobmänner; 21. Mai 2012
Abwägung:
Die Stellungnahme unterstreicht die Wichtigkeit eines örtlichen Lagerhauses für die Landwirte und stützt damit die städtebauliche Zielsetzung und das Entwicklungsziel von wohnen und arbeiten in der Gemeinde Fraunberg für diese Planung.

Beschluss: Die Stellungnahme der Ortsobmänner wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

5.    Bebauungsplan Lagerhaus Riding; Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und zu den Bürgereinwendungen

Die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 23.04.2012 bis 25.05.2012 durchgeführt.
Das Landratsamt Erding hat eine Fristverlängerung beantragt, sodass eine Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2012 noch nicht möglich war.

Aus Platzgründen werden hier nur die Abwägung und die Beschlüsse veröffentlicht. Die Stellungnahmen können in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde; 9. Mai 2012
Abwägung:
Der Anregung wird gefolgt. In Baugenehmigungen können wesentlich differenziertere Vorkehrungen zur Emissionsminderung vorgeschrieben werden als in Bebauungsplänen, z.B. Betriebszeiten, speziell ausgestattete Maschinen etc.. Deshalb soll die konkrete Festlegung der Lärm- und Staubschutzmaßnahmen im Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Diese Festlegung lässt sich auch deshalb in das Baugenehmigungsverfahren verschieben, weil es sich beim Planungsgebiet um ein sehr kleines Gebiet handelt, in dem voraussichtlich nur ein Betrieb angesiedelt ist.
Der Hinweis wird wie angeregt in den Bebauungsplan übernommen und um das Thema Staubschutz ergänzt. Außerdem wird festgesetzt, dass gewerbliche Bauvorhaben von der Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen sind (Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayBO). Damit wird gewährleistet, dass keine gewerblichen Bauvorhaben im Freistellungsverfahren ohne Immissionsschutznachweis zugelassen werden.

Beschluss: Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wird zur Kenntnis genom¬men. Der Planentwurf wird folgendermaßen geändert:
•    Der Hinweis auf notwendige Immissionsschutznachweise wird aufgenommen.
•    Die Genehmigungsfreistellung wird für gewerbliche Bauvorhaben ausgeschlossen (Festsetzung nach Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayBO).

17 : 0 angenommen

Wasserzweckverband Berglerner Gruppe, Wartenberg; 15. Mai 2012

Beschluss: Der Hinweis des Wasserzweckverbands wird in die Begründung auf genom¬men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde; 17. Mai 2012
Abwägung:
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan wird planmäßig vor der nächsten öffentlichen Auslegung erarbeitet. Die Anregungen der unteren Naturschutzbehörde werden dabei berücksichtigt. Für den naturschutzrechtlichen Ausgleich ist neben der bereits festgesetzten Grünfläche am Bach eine Gebietseingrünung vorgesehen.

Beschluss: Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genom¬men. Nach Ausarbeitung des Umweltberichtes wird der Planentwurf entsprechend geändert.

17 : 0 angenommen

Landratsamt Erding, SG 41-2 Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung; 17. Mai 2012
Abwägung:
Die Begründung der Gestaltungsfestsetzungen sind auf Seite 3 der Bebauungsplanbegründung zu finden. Die Gemeinde Fraunberg bewertet das Planungsgebiet am Ortsrand und in Sichtweite der Kirche als einen schutzwürdigen Bereich. In diesem Zusammenhang ist es geradezu klassisches Anliegen gestalterischer Festsetzungen, ein einheitlich strukturiertes und zurückhaltendes Erscheinungsbild der Bebauung zu gewährleisten. Die Legitimität solcher auf Einheitlichkeit und Zurückhaltung abzielender Vorgaben von vornherein in Frage zu stellen, würde bedeuten, die im Gesetz begründete Befugnis zu gestalterischen Festlegungen eines weiten Teils ihres Anwendungsbereichs zu berauben. Die Festsetzung der Fassadenfarbe wird jedoch wie angeregt konkretisiert. Die Boden- und Klimaschutzbelange werden im Umweltbericht behandelt.

Beschluss:  Die Stellungnahme der technischen Bauaufsicht wird zur Kenntnis genom¬men. In der Begründung werden die obigen Ausführungen zu Gestaltungsfestsetzungen eingefügt und die Berücksichtigung der Bodenschutz- und Klimaschutzbelange ausgeführt. Im Plan wird die Festsetzung der Fassadenfarbe konkretisiert.

17 : 0 angenommen

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut; 21. Mai 2012
Abwägung:
Die Hinweise betreffen die Bauausführung und werden zur weiteren Beachtung in die Begründung aufgenommen.

Beschluss: Die Stellungnahme der Telekom wird zur Kenntnis genom-men. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G23, München; 24. Mai 2012
Abwägung:
Die Beeinträchtigung der bisher freistehenden Lage der Kirche wird von der Gemeinde nicht verkannt. Für die Erweiterung des Lagerbetriebs sind jedoch keine alternativen Standorte ersichtlich. Die Baugebietsfläche ist nur so groß, wie für die konkrete Bebauungsabsicht notwendig.
Eingriffsmindernd ist die bereits dargestellte Höhenlage der Gebäude, die weiterhin eine fast uneingeschränkte Sicht auf die Kirche erlaubt. Eingriffsmindernd sind auch der verbleibende Abstand des Betriebs zur Kirche und die Tatsache, dass südlich der Erweiterungsfläche eine Wohnbaufläche entlang der Baumberger Straße ausgewiesen ist, deren Bebauung bereits den bisherigen Ortsrand überschreitet und die Sicht von der Baumberger Straße aus stärker behindern wird, als das Lagergebäude. Im weiteren Planungsverfahren wird versucht, die Neubebauung mit einer Eingrünung noch besser in die Landschaft einzubinden. Bei der Auswahl der Pflanzen werden die Sichtbeziehungen zur Kirche berücksichtigt.
Die Hinweise zu den denkmalrechtlichen Bestimmungen werden in die Bebauungsplanbegründung aufgenommen.

Beschluss: Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genom¬men. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Im Plan wird eine Gebietseingrünung festgesetzt.

16 : 1 angenommen

Landratsamt Erding – Kreisbrandinspektion; 28. Mai 2012
Abwägung:
Die Ermittlung des Löschwasserbedarfs und der Hinweis auf die notwendige Sicherung werden wie angeregt in die Begründung übernommen.

Beschluss: Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion wird zur Kenntnis genom¬men. Die Ermittlung des Löschwasserbedarfs und der Hinweis auf die notwendige Sicherung werden in die Begründung übernommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

E.ON Bayern AG, Altdorf; 29. Mai 2012

Beschluss: Die Stellungnahme der E.ON wird zur Kenntnis genom¬men. Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

17 : 0 angenommen

Stellungnahme von Ridinger Bürgern; 15. Mai 2012
Abwägung:
Die Stellungnahme wurde als Petition eingereicht und von 53 Bürgern unterschrieben. Die Einwände beziehen sich auch auf die Standortentscheidung und werden deshalb sowohl im Flächennutzungsplanverfahren als auch im Bebauungsplanverfahren behandelt.
Die Gemeinde Fraunberg möchte die bauliche Erweiterung zur Standortsicherung des Lagerhauses ermöglichen, weil die örtliche Landwirtschaft auf solche Lagerhausbetriebe angewiesen ist. Die Gemeinde erweitert die Betriebsfläche jedoch bewusst nicht als Gewerbegebiet, sondern als Dorfgebiet, wie auch die vorhandene Bebauung in Riding überwiegend als Dorfgebiet ausgewiesen ist.
Die Erweiterung verschafft dem Betrieb somit keine zusätzlichen Lärmkontingente oder höheren Richtwerte. Der erweiterte Betrieb muss die heute geltenden Richtwerte für Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen einhalten, wie der heutige Betrieb. Diese Richtwerte sind in den bundesweit geltenden Verwaltungsvorschriften zum Immissionsschutzgesetz und weiteren Regelwerken festgelegt (TA Lärm, TA Luft, Geruchsimmissionsrichtlinie).
In der TA Lärm sind z.B. die Lärmrichtwerte festgelegt, die ein gewerblicher Betrieb in Dorfgebieten einhalten muss. Diese Vorschrift enthält Richtwerte für tagsüber (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und für nachts (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Es gibt Richtwerte, die innerhalb der Wohngebäude einzuhalten sind und solche, die außerhalb von Wohngebäuden einzuhalten sind. Für „seltene Ereignisse“ sind Überschreitungen der Richtwerte möglich, aber nur für eine begrenzte Zeit pro Jahr. In den Wohngebieten südlich der Baumberger Straße gelten nach der TA-Lärm strengere Lärmrichtwerte als in Dorfgebieten. Auch diese strengeren Richtwerte müssen vom Lagerhausbetrieb tags und nachts eingehalten werden.
Im Baugenehmigungsverfahren muss der Betreiber nachweisen, dass er die Richtwerte einhält. Der Nachweis wird mit einem Schallschutzgutachten erbracht, das auf Grundlage einer Betriebsbeschreibung und der Eingabepläne erstellt wird. Die untere Immissionsschutzbehörde hat im Bebauungsplanverfahren angekündigt, dieses Gutachten im Genehmigungsverfahren zu verlangen. Die Baugenehmigung erstreckt sich damit nicht nur auf die baulichen Anlagen, sondern auch auf die konkret beantragte und beschriebene Nutzung (Lieferhäufigkeiten, Betriebszeiten, verwendete Maschinen etc.).
Im Rahmen eines solchen Gutachtens und bei der Baugenehmigung werden Möglichkeiten zur Emissionsminderung aufgezeigt und eingefordert. Die spätere Einhaltung der Vorschriften und der Genehmigungsauflagen ist über die untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Erding als zuständige Aufsichtsbehörde gewährleistet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Gemeinde dem Betrieb zwar eine bauliche Erweiterung, aber keine höheren Imissionsrichtwerte ermöglicht. Eine übermäßige Betriebsvergrößerung, die ein Gewerbegebiet oder einen Außenbereichsstandort erfordern würde, ist in Riding nicht vorgesehen. Störungen, die im Einzelfall durch eine Betriebsausweitung dennoch entstehen können, sind durch die Vorschriften und Immissionsschutzbehörde zu bewältigen. Deshalb hält die Gemeinde an der Planung zur Standortsicherung des Lagerhauses Riding fest.
Die bisherige Ortsgrenze wird nicht leichtfertig überschritten. Für eine Betriebserweiterung ist jedoch keine Alternative zur vorgesehenen Fläche ersichtlich. Der Blick auf die Kirche wird nur auf einem Abschnitt der Baumberger Straße beeinträchtigt, an dem im Flächennutzungsplan ohnehin eine Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Sobald Wohnhäuser auf dieser Fläche errichtet werden, verdecken sie sowohl die Kirche, als auch das Lagerhaus.
Dass die bisherige besondere städtebauliche und landschaftliche Situierung der Kirche durch die Planung geringfügig beeinträchtigt wird, ist nicht zu bestreiten. Die Gemeinde sieht hier jedoch die Wichtigkeit des Erhalts des Lagerhausstandortes auch im Hinblick auf im Zusammenhang mit der städtebaulichen Situierung und bewertet die Veränderung des Ortsbildes als hinnehmbar.

Beschluss: Die Stellungnahme von 53 Bürgern wird zur Kenntnis genom-men. Der Anregung zur Aufgabe der Planung wird nicht gefolgt.

15 : 2 angenommen

Ortsobmänner; 21. Mai 2012
Abwägung:
Die Stellungnahme unterstreicht die Wichtigkeit eines örtlichen Lagerhauses für die Landwirte und stützt damit die städtebauliche Zielsetzung und das Entwicklungsziel von wohnen und arbeiten in der Gemeinde Fraunberg für diese Planung.

Beschluss: Die Stellungnahme der Ortsobmänner wird zur Kenntnis genom¬men. Eine Änderung des Planentwurfs ist nicht veranlasst.

15 : 2 angenommen

6.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Tittenkofen

Dem Gemeinderat liegt der Bebauungsplan in der Planfassung vom 03.07.2012 vor.
Architekt Pezold stellte den Bebauungsplan vor.
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist auf 0,8 festgelegt, wobei auch die befestigten Außenanlagen zur GRZ zählen.
Es sind keine selbständigen Wohngebäude zulässig. Allerdings können je Parzelle bis max. zwei Wohnungen für Betriebleiter, Betriebsinhaber, Aufsichts- oder Bereitschaftspersonal errichtet werden. Die Wohnnutzung darf allerdings 30 % der Gesamtnutzung, bezogen auf die realisierte Geschossfläche, nicht übersteigen.

Der Gemeinderat stimmte der Planung zu und beschloss die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange formell am Verfahren zu beteiligen.

7.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Ortsmitte Fraunberg

Der Bebauungsplan lag noch nicht vor. Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

8.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

•    5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Neuunterstrogn“
Die Verwaltung erörterte dem Gemeinderat die Planung. Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Einwände wurden nicht erhoben.

9.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

a) Älter werden in der Gemeinde Fraunberg
Am 18.07.2012 um 19.00 Uhr hält Notar Burghardt im Gathaus Stulberger, Fraunberg, einen Vortrag zu den Themen Betreuungsvollmacht und Erbrecht.

b) Ortsbesichtigung Pfarrheim Sankt-Wolfgang-Platz in Landshut
Die Ortsbesichtigung findet am 07.07.2012 statt und soll Anregungen für den Bau des neuen Rathauses bringen.

c) Pläne für Leichenhaus und Friedhofserweiterung in Reichenkirchen
Die Pläne wurden an das Landratsamt weiter gegeben.

10.    Aktuelle Berichte aus der KommBau Fraunberg

Bei der letzten Sitzung des Verwaltungsrates war der vom Bayerischen Gemeindetag empfohlene Steuerberater, Herr Popp, anwesend.
Dieser bestätigte die Rechtsmeinung der Finanzverwaltung, dass es sich bei der KommBau nicht um einen hoheitlichen Betrieb handelt. Die steuerrechtliche Beurteilung hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Zur Zeit der Gründung der KommBau Taufkirchen (Vils) im Jahre 2005 war die Rechtslage noch die, dass die Finanzverwaltung diese Anstalten des öffentlichen Rechts (meist) als Hoheitsbetrieb anerkannt hat, mit der Folge, dass keine Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer anfiel.
Zwischenzeitlich werden diese Anstalten des öffentlichen Rechts nicht mehr als Hoheitsbetriebe anerkannt mit den entsprechenden steuerrechtlichen Folgen; d. h.: die Betriebe unterliegen Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie u. U. der Gewerbesteuer. Eine KommBau wird hier als Konkurrenz zur freien Wirtschaft angesehen, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Die Rechtsauffassung des Finanzamtes Erding entspricht somit der Rechtslage.

Zuschuss
Über das Amt für ländliche Entwicklung wird ein Zuschuss von ca. 150.000 € sowohl gegenüber der KommBau als auch der Gemeinde gewährt wird, wenn im neuen Rathaus eine öffentliche Nutzung dargestellt wird.

Weiteres Vorgehen
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats und der Vorstand werden beauftragt zu klären, inwieweit es haushaltsrechtliche Probleme geben kann, wenn die Gemeinde den Rathausbau über den gemeindlichen Haushalt finanziert.

Nächste Sitzung
Die nächste Verwaltungsratssitzung muss vor der Gemeinderatssitzung am 24.07.2012 stattfinden.

11.    Sachstandsbericht zur Belegung des Kinderhauses Fraunberg im Kindergartenjahr 2012/2013

Im Kinderhaus Fraunberg sind fünf Kindgartengruppen mit bis zu je 25 Kindern, zwei Krippengruppen mit bis zu je 12 Kindern und eine Hortgruppe mit bis zu 12 Kindern genehmigt.
Derzeit werden zwei Kindergartengruppen von je 23 Kindern besucht, in einer Gruppe sind 22 Kinder und in der vierten Gruppe 14 Kinder. Die fünfte Gruppe, deren Gruppenraum derzeit ausgebaut wird, besuchen ab September 2012 17 Kinder.
Für die Krippe sind in beiden Gruppen je zehn Kinder angemeldet.
Der Hortr wird von acht Kindern besucht.
Insgesamt betreut das Kinderhaus 127 Kinder. Die Kapazität liegt bei 161 Kindern.

Die Gemeinde Fraunberg erfüllt somit die gesetzliche Forderung nach Betreuungsplätzen für jedes Kind ab 2013.

12.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lag der Bauantrag zur Errichtung eines Windrades mit einer Gesamthöhe von 14 m in Hinterbaumberg vor. Der Gemeinderat erteilte zu dem Bauantrag mit 17 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

13.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Gemeindeausflug
Der Gemeindeausflug findet am Freitag, 03.08.2012 statt. Die Einladung mit Programm erfolgt rechtzeitig.

b) Kunstprojekt im Landkreis Erding- Holzbildhauersymposium „Mitten im Ort“
Das Kunstprojekt soll dazu beitragen, mit dem Mittel zeitgenössischer Kunst den Tourismus in den ländlichen Regionen des Landkreises zu fördern.

Ziel dieses Projektes ist es, einen Radwanderweg „SkulpTour“ zu gestalten, an dessen Route große Holzskulpturen aufgestellt werden sollen. Die Skulpturen werden in einem Holzbildhauersymposium gefertigt, bei dem ca. 7 renommierte
Bildhauer in einer Gemeinde zusammenkommen und dort an 10 Tagen an ihren
Kunstwerken arbeiten. Die fertigen Skulpturen werden anschließend in den Gemeinden aufgestellt, die sich zur Teilnahme bereit erklärt, und für die
Skulptur einen Beitrag von 1 000,00 € geleistet haben.

In Ihrer Region wird nun eine Gemeinde gesucht, in der diese erste Veranstaltung
(Mai 2013) durchgeführt werden kann. Erforderlich dafür wäre ein Platz, auf dem
7 Bildhauer 10 Tage an ihrer Kunstwerken arbeiten können, wobei entsprechende
Ruhezeiten beachtet werden (Arbeitszeiten werktags 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr). Selbstverständlich erfolgt eine intensive Beratung, sowohl im Vorfeld zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung wie auch in der konkreten Vorbereitungsphase, bezüglich weiterer organisatorischer und logistischer Details (z. B. Unterkunft vor Ort, Mithilfe des Bauhofes zur „Bewegung“ der Stämme, Rahmenprogramm etc.) durch Mitglieder des Organisationsteams.

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass von Seiten der Gemeinde der Dorfplatz in Maria Thalheim als geeigneter Platz zur Verfügung gestellt wird. Allerdings muss mit den Anliegern gesprochen werden, ob diese einverstanden sind. Ebenso wird dem Beitrag von 1.000 € zugestimmt.

c) DSL
Riding
In Riding stehen lt. Bürgerbeschwerden angeblich immer noch nur eine Leistung von 2 MB zur Verfügung. Die Verwaltung wird hier bei der Telekom nachfragen.

Stürzlham
Es können keine Aussagen darüber getroffen werden, inwieweit sich der Anschluss von Bachham, Kleinthalheim und Maria Thalheim leistungserhöhend auf Stürzlham auswirkt.

d) Hartplatz an der Schule in Maria Thalheim
Das Problem sind im Augenblick die erforderlichen Abstandsflächen.
Landschaftsplaner Max Bauer wird das noch klären. Die Kosten werden zwischen 50.000 € und 70.000 € liegen. Im Herbst soll die Maßnahme durchgeführt werden.

e) Unwetterschäden
Das Unwetter vom 20.06.2012 hat in der Gemeinde gravierende Schäden angerichtet. Die letzten 14 Tage wurden zahlreiche zugeschwemmte Gräben geräumt, die Straßeneinläufe wieder geleert und Straßenschäden beseitigt. Die Arbeiten sind immer noch im Gange und werden noch mindestens 14 Tage andauern.

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