Ergebnisse aus der 86. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 28.05.2013

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Aufnahme des dringlichen Tagesordnungspunktes

11. Aussprache und Beschlussfassung zu dringenden Unterhaltsmaßnahmen an verschiedenen Straßen

zugestimmt.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2013

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt.
In Tagesordnungspunkt 4 ist bezüglich der Straßenbeleuchtung in Lohkirchen zu berichtigen, dass der Gemeinderat der Umstellung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED’s zugestimmt hat und die Zusätzliche Straßenlampe zwischen den Anwesen Lohkirchen 20 und 22 errichtet wird. Im Übrigen ist die Niederschrift genehmigt.

2.    Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 26.03.2013; Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2012, Erläuterungen zu den Kosten rechnenden Einrichtungen

Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2012 bestehend aus
•    der Jahresrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes,
•    den Überschreitungen,
•    den kalkulatorische Kosten Abwasserbeseitigung Fraunberg und Wasserversorgung Maria Thalheim,
•    den finanzielle Verhältnisse Stand 13.03.2013 (Schuldenstand 31.12.2012) und
•    der Kostenzusammenstellung für Gebäude- und Grundstücksunterhalt gemeindlicher Gebäude vor.

Haushaltsüberschreitungen 2012
Alle Überschreitungen sind durch Mehreinnahmen, bzw. Minderausgaben gedeckt;
Die Überschreitungen sind mit Erläuterungen dargestellt.
Verwaltungshaushalt
Überschreitungen                                                                                  544.978,29 EUR
davon Überschreitungen Zuführung zum Vermögenshaushalt    376.642,87 EUR
            Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
            Einrichtungen                                                                                 51.205,42 EUR
effektive Haushaltsüberschreitungen im VerwHH somit                 117.130,00 EUR
=    2,68 % von den Ausgaben des Verwaltungshaushalt (Vorjahr 3,37 %)
Vermögenshaushalt
Überschreitungen Vermögenshaushalt                                         1.316.716.05 EUR
davon Überschreitungen Zuführung an Rücklagen                     1.147.246,10 EUR
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                 17.799,14 EUR
effektive Haushaltsüberschreitungen im VermHH somit               151.869,01 EUR
=    5,76 % von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Vorjahr 12,24 %)

Die Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Überschreitungen. Alle Überschreitungen sind stichpunktartig, nachvollziehbar begründet.

Kostenrechnende Einrichtungen
-Abwasserbeseitigung
In die Abwasserbeseitigung  wurden 2012 108.077,39 € investiert. An Beiträgen wurden 141.473,22 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 44.429,31 € zu Buche geschlagen. Aufgrund der Beitragsmehreinnahmen von 33.395,83 € gegenüber den Investitionen hat sich die Abschreibung von 26.125,01 € um 667,92 € auf 25.457,09 € reduziert.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 261.052,09 € und die Einnahmen 251.135,61 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 9.916,48 € (3,80 %) stellt eine übliche Schwankung dar und macht keine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich.

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Einleitungsgebühren 2014 in einem Rahmen von 5 % bis 7 % angepasst werden müssen, wenn sich die Einnahmen/Ausgaben Situation 2013 so weiter entwickelt wie 2012 (Defizit 2012
3,8 %). Abgerechnet wurden rund 125.000 cbm Abwasser.

-Wasserversorgung
Im investiven Bereich schlagen die Ausgaben 2012 mit 11.613,14 € zu buche. An Beiträgen wurden 54.294,66 € eingenommen.
Der Abschreibung ist von 14.491,99 € um 853,63 € auf 13.638,36 € gesunken. Die Verzinsung lag bei 23.880,89 € (2011: 22.819,36 €).
Unser 50 %iger Kostenanteil für den Notverbund mit der Wasserversorgung Holzland (50.000 € - 60.000 €) wird erst in diesem Haushaltsjahr fällig.

Im Gebührenteil haben die  Ausgaben 66.098,80 € und die Einnahmen 68.103,10 € betragen. Die sich daraus ergebende Überdeckung von 2.0034,30 € (3,03 %) stellt eine übliche Schwankung dar. Eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren ist daher nicht erforderlich.

Jahresrechnung 2012
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.366.942,22 EUR bei einem Ansatz von 3.961.700,00 EUR.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt  862.142,87 EUR bei einem Ansatz von 485.500,00 EUR.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.636.255,35 EUR bei einem Ansatz von 2.163.600,00 EUR.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.003.197,57 EUR bei einem Ansatz von 6.125.300,00 EUR.

Wie im Haushaltsplan vorgesehen, wurde kein Kredit aufgenommen.

Der Schuldenstand der Gemeinde liegt zum 13.03.2013 bei 1.729.505,58 €,  was bei 3.546 Einwohnern einer pro-Kopf-Verschuldung von 487,73 (Vorjahr 555,73 €) entspricht.

Die Zuführung an die Allgemeine Rücklage beträgt 1.186.046,10 EUR bei einem Ansatz von 38.800,00 EUR (Mindestzuführung).

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmte der Jahresrechnung, den Haushaltsüberschreitungen, den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen und den finanziellen Verhältnissen, wie vorgelegt und erläutert zu. Die Jahresrechnung 2012 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.
Die Einleitungsgebühren  für die Abwasserbeseitigung müssen 2014 in einem Rahmen von 5 % bis 7 % angepasst werden, wenn sich die Einnahmen/Ausgaben Situation 2013 so weiter entwickelt wie 2012 (Defizit 2012 3,8 %).

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Anpassung der Betriebsträgervereinbarung der Kindertageseinrichtung St. Florian Fraunberg

Aufgrund der fünften Kindergartengruppe muss mit dem kirchlichen Träger eine neue Betriebsträgervereinbarung geschlossen werden. Die wesentlichen Regelungen der Vereinbarung entsprechen der aus dem Jahr 2010. Die Änderungen sind redaktioneller Art.
Der Gemeinderat stimmte der Betriebsträgervereinbarung einstimmig zu.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei allen Verantwortlichen des Trägers und dem Personal des Kinderhauses für die gute Zusammenarbeit.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zum Ankauf eines weiteren Rasenmähers

Für den Bauhof wird dringend ein weiterer Rasenmäher benötigt. Geplant ist die Anschaffung eines Gerätes mit 27 PS Dieselmotor und einer Schnittbreite von 137 cm. Die Kosten liegen bei rund 18.000 €.
Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung grundsätzlich zu. Die Auftragsvergabe erfolgte in nicht öffentliche Sitzung.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Pflasterung des Schulhofes Reichenkirchen

Die unbefestigten Teile des Pausenhofes an der Schule in Reichenkirchen führen immer wieder zu Problemen. Selbst bei geringen Niederschlägen ist dieser Teil des Pausenhofes nicht nutzbar bzw. es wird viel Schmutz in das Schulgebäude getragen, wenn der Hof trotz schlechter Witterung genutzt wird.
Architekt Pezold hat einen Plan und eine Kostenschätzung für die Befestigung des Pausenhofes vorgelegt. Diese liegt bei rund 30.000 €.
Der Gemeindrat stimmte der Befestigung in der Form zu, dass der Hof bis zur Ostseite der Schule mit Klinker und die restliche Fläche mit Betonpflaster befestigt wird. An geeigneter Stelle wird ein standortgerechter Baum gepflanzt.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Bachhamer Straße

Die Verwaltung hat bei den Vorbereitungen zu diesem Tagesordnung festgestellt, dass im Bereich der Haltestelle an der Bachhamer Straße kein öffentlicher Grund zur Errichtung des beantragten Fahrgastunterstandes vorhanden ist.
Bürgermeister Wiesmaier wurde beauftragt mit den privaten Grundstücksbesitzern wegen einer geeigneten Fläche zu verhandeln.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zum zukünftigen Vollzug der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fraunberg zur Regenentwässerung bei neuen Bauvorhaben

Bürgermeister Wiesmaier erläuterte, dass die starken Regenereignisses der letzten Jahre erfordern ein Handeln bezüglich des Abfangens der Spitzen im Ablauf in der ersten halben Stunde bei starken Niederschlägen. Es sind Maßnahmen erforderlich, die die Situation so weit als möglich entschärfen.

rechtliche Situation
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt in § 55 Abs. 2  vor, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll (im Sinne einer Sollvorschrift), soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 5 Abs. 5) kann bei vorhandenen Mischwasserkanälen oder Trennkanälen die Einleitung von Niederschlagswasser bei Neubauten (nicht im Altbestand!) in den Mischkanal oder Regenwasserkanal versagt  und eine andere Art der Entsorgung des Niederschlagswassers gefordert werden. Diese Satzungsvorschrift setzt die Bestimmung des § 55 Abs. 2 WHG in Satzungsrecht um.
Danach ist das Versickern des anfallenden Niederschlagswassers die Regel – in der Praxis bisher eher die Ausnahme. Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung ist nicht erforderlich.

Beim reinen Schmutzwasserkanal besteht für das Niederschlagswasser kein Anschlussrecht. Das Niederschlagswasser muss somit, mit oder ohne vor geschaltete Zisterne - versickert werden.

Vorgehensweise und verbindliche Festlegung
Die Verwaltung schlägt vor, dass in Zukunft grundsätzlich bei jedem Bauplan Entwässerungspläne von einem Fachbüro vorgelegt werden müssen. In diesen Entwässerungsplänen muss verbindlich berechnet sein, wie viel Niederschlagswasser von den befestigten Flächen und den Dachflächen anfällt und wie groß auf der Grundlage dieser Berechnung die Einrichtung zum Regenrückhalt und der Sickerschacht auf dem Grundstück sein muss. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück hat absolute Priorität. Stellt das Fachbüro fest, dass eine Versickerung nicht möglich ist, muss dies durch ein Bodengutachten nachgewiesen werden.

Die verbindliche Festlegung der Entwässerungsart für das Niederschlagswasser erfolgt dann in Form einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes auf der Grundlage der gemeindlichen Stellungnahme.

Der Gemeindrat stimmt dem Satzungsvollzug in diesem Sinne grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die Details auszuarbeiten und die Angelegenheit dem Gemeinderat dann zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

8.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan im Norden von Maria Thalheim

Der Bauherr hatte bis zur Sitzung die vorliegende Planung noch nicht frei gegeben. Der Tagesordnungspunkte musste deshalb erneut vertagt werden.

9.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen / Anna Gfirtner informierte die Gemeinderäte über folgende Termine:

22.05. 
- Arbeitstreffen der Projektgruppe JAa! - Abstimmung zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe in Fraunberg und Bildung eines Satzungsausschusses dazu.

10.06.
- erstes Arbeitstreffen der Projektgruppe "Ortschronik Fraunberg".

20.06.
- Informationsgespräch mit der Geschäftsführerin der Caritas Erding zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe.

03.07. 
- Satzungssauschuss: Erarbeitung einer Satzung zur Nachbarschaftshilfe.

10.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    12. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Berglern
•    Bebauungsplan „Schlossbauerweg“ der Gemeinde Steinkirchen
Die Planungen wurden dem Gemeinderat erläutert. In beiden Fällen geht es um die Ausweisung von Bauland zur Deckung des örtlichen. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.

11.    Aussprache und Beschlussfassung zu dringenden Unterhaltsmaßnahmen an verschiedenen Straßen

Der Gemeinde liegen Angebote für die dringend erforderlichen Unterhaltsmaß-nahmen für
•    Nußhölzlweg, Fraunberg,
•    Zufahrt zum Anwesen Albrecht (Xaderer), Kleinhündlbach,
•    Holzsstraße, Reichenkirchen und
•    Nußbaumstraße, Maria Thalheim
vor.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen die Maßnahmen durchzuführen. Die Auftragsvergabe erfolgte in nicht öffentlicher Sitzung.

12.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauplan zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Carport und Fahrradabteil in Reichenkirchen.

13.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Diese Webseite benutzt Cookies - aus technischen Gründen werden, je nachdem von wo aus Sie uns besuchen, mindestens zwei Session Cookies gesetzt, die mit Beendigung Ihres Besuchs gelöscht werden (Art. 6 Abs. 1f DSGVO). Die Datenschutzerklärung gibt Ihnen nähere Informationen, warum wir welche Cookie Arten verwenden.
Datenschutzerklärung >> Ok