Ergebnisse aus der 96. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2008-2014  vom 17.12.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentlich Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2013

Die Niederschrift vom 26.11.2013 lag dem Gemeinderat vor. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Kämmerin, Frau Irmgard Mayer, anwesend.

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
    der Zuschuss für die Schülerbeförderung
    der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
    die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
    die Kanalbenutzungsgebühren
    die Konzessionsabgabe
    die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
    die Grundsteuern A und B
    die Gewerbesteuer
    der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
    die Schlüsselzuweisungen
    die Einkommenssteuerersatzleistungen

Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
    die Personalkosten
    die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
    die Mittelschulverbundsumlage
    die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
    der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
    die Abwasserbeseitigung
    die Wasserversorgung
    die Kreisumlage

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten ( § 3 Nr. 1 KommHV)
                                                                    2012                    2013                     2014
                                                                    EUR                     EUR                      EUR
Einnahmen
Zuschuss zur Betriebskostenförderung    
nach dem BayKiBiG                           183.250,96        200.000,--              293.000,--
Straßenunterhaltungszuschüsse    124.800,--          124.800,--              124.800,--
Kanalbenutzungsgebühren              251.135,61        260.000,--               260.000,--
Konzessionsabgabe der Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmen                      78.190,80           88.000,--                88.000,--
Wassergebühren im Bereich der
Wasserversorgung Maria Thalheim 63.620,83           71.400,--               71.500,--
Grundsteuer A                                       88.031,47           88.000,--               88.100,--
Grundsteuer B                                    204.277,93          204.000,--             204.300,--
Gewerbesteuer                                   798.749,20         650.000,--             800.000,--
Einkommenssteuerbeteiligung     1.619.462,--      1.655.400,--          1.784.200,--
Schlüsselzuweisungen                       371.360,--         450.000,--            450.000,--
Einkommenssteuerersatzleistungen 141.873,--       139.000,--            150.000,--

Ausgaben
Personalkosten                                    652.435,36        686.800,--            711.500,--
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim,
einschl. Schülerbeförderung             129.623,52        124.800,--            127.100,--
Mittelschulverbundsumlage                    85.800,--         98.900,--            118.300,--
Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG                             375.874,44         400.000,--          523.000,--
Unterhalt von Straßen, Wegen und   
Plätzen, einschl. Winterdienst               96.278,18       101.600,--           102.100,--
Abwasserbeseitigung                          261.052,09       260.000,--            260.000,--
Wasserversorgung                                 66.098,80          72.700,--              80.500,--
Kreisumlage                                       1.184.633,48    1.200.000,--        1.260.000,--

Im Jahre 2014 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
    die Zuschüsse Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte    100.000,--
    die Zuschüsse für die Gemeindeentwicklung    70.000,--
    die Veräußerung von Grundstücken im
           Gewerbegebiet Tittenkofen    225.000,--
    die Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet Tittenkofen    30.000,--
    die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
           Fraunberg-Helling    150.000,--
    die Kanalanschlussbeiträge     50.000,--
    die Zuschüsse für DSL    100.000,--
    die Investitionspauschale für kommunale Baumaßnahmen   
           ohne Bezuschussung    103.500,--

Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
    die Zuschüsse an Kirchen (u. a. Leichenhaus Reichenkirchen)    170.000,--
    die Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte    200.000,--
    die Dorfentwicklung Reichenkirchen    140.000,--
    den Erwerb unbebauter Grundst. Gewerbegebiet Tittenkofen    225.000,--
    die Straßenbaumaßnahmen (u.a. Kemoding,
           Edersberg-Zehetmaier)    75.000,--
    die Erschließungskosten für das Baugebiet in Fraunberg    64.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Parkplatz Kirche Riding    50.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Fraunberg-Helling    280.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Felben – Pesenlern    281.400,--
    die Kanalbaumaßnahmen (u.a. Grucking)    67.000,--
    die Kläranlage Schlammbehälter    120.000,--
    DSL    200.000,--
    den Neubau Rathaus    750.000,--

Für das Haushaltsjahr 2014 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 800.000,-- EUR erforderlich.

Nach Aussprache stimmte der Gemeinderat mit 17 : 0  Stimmen der Haushaltssatzung zu. Diese wird nach Genehmigung durch das Landratsamt bekannt gemacht.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Vorstellung der Planung des Gemeindezentrums Fraunberg

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Oberpriller anwesend.
Zwischenzeitlich wurden in die Planung alle Anregungen des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses und der Zukunftswerkstatt in den Plan eingearbeitet.
Dem Wunsch der VR-Bank nach 220 qm Bürofläche im Erdgeschoss konnte nicht entsprochen werden. Aktuell sind für die Bank 147 qm vorgesehen. Auf dieser Fläche können die gewünschten Funktionen erfüllt werden.
Insgesamt wird die Nutzung des Gebäudes bei 1/3 Bürger/Bank und 2/3 Rathaus liegen.

Keller
Der Keller hat eine Fläche von rund 300 qm. Die sensiblen Kellerräume, wie Archiv und Serverraum, sind nur über den Bürotrakt des Rathauses und nicht über den öffentlich zugänglichen Bereich erreichbar.

Erdgeschoß
Ein Reserveraum des Rathauses ist hier zu Gunsten der Bank weggefallen.

Das Trauungszimmer kann bei Bedarf auch in ein Büro umfunktioniert werden.

Obergeschoss
Der Sitzungssaal ist etwas höher als die anderen Räume im Obergeschoß und ist jetzt 128 qm groß. Die beiden geplanten Stützen können nur entfallen, wenn dies statisch möglich ist. Die geplante Trennwand wird nicht benötigt.

Allgemeines
Die VR-Bank wird sich über einen langfristigen Mietvertrag einmieten. Die Höhe der Miete steht noch nicht fest, wird sich aber an den üblichen gewerblichen Mieten in der Gemeinde orientieren.

Über die Dorferneuerung sind voraussichtlich 150.000 € an Fördermittel für den „Bürgerbereich“ zu erwarten.

Für die Parkplätze im Nordwesten des Rathauses wird ein Eingang im Norden des Rathauses geschaffen. Für diese Parkplätze wird auch noch ein Konzept erstellt mit Behindertenparkplätzen in dem, dem Rathaus am nächsten gelegenen Bereich.

Der energetische Standard  und das Heizsystem stehen noch nicht fest.

Bezüglich der Platzüberdachung wird die entsprechende Planung erstellt und dann zunächst dem Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss vorgestellt. Die vom Ausschuss favorisierten Varianten werden dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Grundriss und der Kubatur zu. Architekt Oberpriller  wurde beauftragt auf der Grundlage dieser Planung die Genehmigungsplanung zu erstellen.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Neufestsetzung der Entschädigungssätze für Einsätze und sonstige Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

Sowohl die Satzung über die Entschädigung der Feuerwehreinsätze als auch die geltenden Sätze haben sich geändert. Der Bayerischen Gemeindetag hat im Oktober ein neues Satzungsmuster und neue Entschädigungssätze erarbeitet. Um auf dem neuesten Rechtsstand zu sein müssen die Satzung neu erlassen und die Entschädigungssätze entsprechend der Vorgaben des Bayerischen Gemeindetags neu fest gesetzt werden.

Der Gemeinderat stimmte mit 17 : 0 Stimmen der neuen Satzung und den Entschädigungssätzen zu.
Die Satzung ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten und kann in der Gemeindekanzlei oder im Internet eingesehen werden.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und der Entwässerungssatzung

Entwässerungssatzung
Das Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMI) hat im März ein neues Muster zur Entwässerungssatzung herausgegeben (AllMBl. vom 6.3.2012, Seite 182 ff). Der Bayer. Gemeindetag hält aus Gründen der Rechtssicherheit eine Neufassung der gemeindlichen Entwässerungssatzungen für erforderlich. Der Bayer. Gemeindetag vertritt in einigen Punkten nicht durchgängig die Rechtsauffassung des BayStMI. Im beiliegenden Satzungstext sind entsprechend Abweichungen eingearbeitet.

Regelungen der Mustersatzung zur Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen in das Kanalnetz wurden mangels Relevanz entfernt.

Neu in der Satzung ist die Aufzählung der angeschlossenen Ortsteile (§ 1 Abs. 1) und die Regelungen zum fachlich geeigneten Unternehmer (§ 3 Nr. 13).
Die Regelung zum Grundstücksanschluss in § 9 Abs. 4 ist in der Mustersatzung nicht enthalten, diese geht davon aus, dass jedes angeschlossene Grundstück bereits einen Kontrollschacht aufweist.

In § 12 sieht die Mustersatzung eine regelmäßige Prüfpflicht aller Grundstückseigentümer und eine Abgabe eines entsprechenden Nachweises an die Gemeinde vor. Diese Vorlageverpflichtung wurde im vorgelegten Satzungstext – entsprechend der Regelung der Stadt München – auf begründete Einzelfälle reduziert. Überdies wurde die Prüfpflicht auf Leitungen, die an Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen sind, eingeschränkt. Die dort genannte 20-Jahres-Frist beginnt mit dem Inkrafttreten dieser Satzung am 01.01.2014.


Der Satzungsentwurf lag den Gemeinderäten als Tischvorlage vor.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
In die Abwasserbeseitigung  wurden 2012 108.077,39 € investiert. An Beiträgen wurden 141.473,22 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 44.429,31 € zu Buche geschlagen. Aufgrund der Beitragsmehreinnahmen von 33.395,83 € gegenüber den Investitionen hat sich die Abschreibung von 26.125,01 € um 667,92 € auf
25.457,09 € reduziert.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 261.052,09 € und die Einnahmen 251.135,61 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 9.916,48 € (3,80 %) stellt eine übliche Schwankung dar und macht keine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich.

Die Verwaltung wies allerdings bereits im Frühjahr 2013 darauf hin, dass die Einleitungsgebühren 2014 um diese 3,8 % erhöht werden müssen, wenn sich die Einnahmen/Ausgaben Situation 2013 so weiter entwickelt wie 2013.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird sich auch 2013 die Entwicklung fortgesetzt haben, so dass die angekündigte Erhöhung der Einleitungsgebühren erforderlich wird.
Hinzu kommt, dass 2014 Investitionen für den Schlammbehälter und die Sanierung des Antriebs und der Aufhängung der Rotorkörper in Höhe von rund 200.000 € anstehen.
Diese Investition mit 6,5 % Abschreibung und Verzinsung ergeben eine jährliche Mehrbelastung bei den Gebühren von 13.000 € was bei einer Einleitung von 125.000 cbm 10,4 Cent/cbm entspricht.

Insgesamt müssten die Gebühren somit von 1,80 €/cbm um 0,18 €/cbm = 10,0 % (0,07 €/cbm = 3,8 % aus Gebührendefizit und 0,11 €/cbm = 6,2 % aus Abschreibung und Verzinsung) auf 1,98 €/cbm erhöht werden.

Die Verwaltung schlägt vor die seit 01.01.2007 geltenden Gebühren
von 1,80 €/cbm
um 0,18 €/cbm (10,0 %)
auf 1,98 €/cbm
zu erhöhen.

Nach Vorliegen der genauen Abrechnungszahlen im Februar 2014 wird eine detaillierte Kalkulation erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt

Der Gemeinderat stimmte sowohl der neuen Entwässerungssatzung als auch der Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit jeweils 17 : 0 Stimmen zu.

Die Satzungen sind am 01.01.2014 in Kraft getreten und können in der Gemeindekanzlei oder im Internet eingesehen werden.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zur Regelung des Parkens auf dem Kirchplatz in Reichenkirchen

Von den Anliegern, insbesondere der Bäckerei, gehen immer wieder Beschwerden wegen der Parksituation auf dem Kirchplatz in Reichenkirchen ein. Insbesondere die Tatsache, dass Dauerparker (Pendler) die wenigen ausgewiesenen Parkplätze am Pfarrheim den ganzen Tag blockieren, obwohl an der Lohkirchner Straße in ausreichender Zahl Parkplätze zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 : 1 Stimmen auf beiden Seiten des Kirchplatzes Hinweisschilder auf das Verbot für Dauerparker und die Parkmöglichkeiten an der Lohkirchner Straße anzubringen.

Im Rahmen der Neugestaltung des Kirchplatzes im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme wird auch die Parksituation neu geregelt. 

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Erweiterung des Auftrags für den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Ostbayern für den ruhenden Verkehr (Parküberwachung)

Lt. Auskunft des Zweckverbandes kommunale Verkehrssicherheit Südostbayern wird für die Überwachung des ruhenden Verkehrs nur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Es gibt keine monatlichen Pauschalen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von
•    34 €/Std. für die Überwachung
•    34 €/Std. für die Nachbearbeitung der Überwachung im Innendienst
•    20 € Anfahrtskosten
•    0,70 € Porto je Brief.

Der Gemeinderat beschloß vom Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Südostbayern im Bedarfsfall die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durchführen zu lassen.

8.    Gemeindeentwicklung;

      Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg 
      und Reichenkirchen
Ortschronik Fraunberg
Hier haben sich die Mitglieder der Projektgruppe am 10.12.2013 über die Arbeiten zur Chronik des Ortsteils Moosach der Gemeinde Grafing bei München informiert.

9.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    Bebauungsplan Zustorfer Straße des Marktes Wartenberg
•    Bebauungsplan Steinkirchen Nord der Gemeinde Steinkirchen
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Lagen nicht vor.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Panoramaweg
Der Wegweiser an der Baumberger Straße hängt sehr niedrig und muss, um Verletzungsgefahr auszuschließen, mindestens 2.10 hoch angebracht werden. 
b)    Defekte Straßenlampe in der Thalheimer Straße
Die Situation ist der e.on bekannt und die Reparatur ist zugesagt.
c)    Dach im Altbau der Schule in Reichenkirchen
Das Dach hat wieder undichte Stellen und sollte mittelfristig, trotz des großen finanziellen Aufwandes, saniert werden.
d)    Petition gegen die Ausweisung eines Gewerpeparks auf dem Gelände des Flughafens
Es ist ein neuer Gewerbepark vorgesehen. Gegen diese Planung wird  eine Petition vorbereitet. Bürgermeister Wiesmaier ist Mitglied der entsprechenden Kommissionen und wird hier aktiv werden.
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