Ergebnisse aus der 98. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 04.02.2014

Fraunberg Sieger im Bundeswettbewerb „kerniges Dorf“ Ortsgestaltung durch Innenentwicklung, Bekanntgabe der Preisverleihung

Die Gemeinde Fraunberg konnte erneut von sich reden machen und ging als Sieger des Wettbewerbs „Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung“ in der Kategorie „Bewahrung des dörflichen Charakters in einer Wachstumsregion“ hervor.
Veranstalter waren die  Agrarsoziale Gesellschaft zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Mit über 100 Teilnehmern war die Beteiligung beachtenswert und so fuhr die Fraunberger Delegation mit Stolz nach Berlin um die Auszeichnung, verbunden mit einem Preisgeld von 2.000 EURO entgegenzunehmen.
Besonderen Dank sprach Bürgermeister Wiesmaier den mitgereisten Vertretern der Gemeinde und des Gemeindeentwicklungsvereins aus, welche die Reise auf eigene Kosten angetreten und die Gemeinde würdig vertreten haben.
Ein großer Dank gilt unseren Verantwortlichen des Gemeindeentwicklungsvereins, die mit ihrem Engagement  die erfolgreiche Teilnahme erst ermöglichten und auf diese Weise mithalfen, das positive Image unserer Gemeinde weiter voran zu bringen.

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche Sitzungen des Gemeinderates vom 17.12.2013 und  27.12.2013

Die Niederschriften wurden dem Gemeinderat zusammen mit der Einladung zugestellt. Die Niederschrift vom 17.12.2013 ist geringfügig zu korrigieren. Einwände gegen den Wortlaut der Niederschriften werden ansonsten nicht erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2.    Vorlage des Prüfberichts über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 und Erteilung der Entlastung

Im Zeitraum vom 30.09.2013 bis 24.10.2013 wurde von der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 und 2012 durchgeführt. Der Prüfbericht wurde der Gemeinde am 21.01.2014 zugestellt.

Der Prüfbericht bestätigt eine einwandfreie Rechnungsführung und erwähnt ausdrücklich die Übersichtlichkeit der Belege.

Zu den Bemerkungen des Prüfberichts hat die Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

Erlass der Haushaltssatzungen
Haushalt 2011
Der Haushalt 2011 konnte aufgrund längerer Erkrankung der Kämmerin nicht im Jahr 2010 erstellt werden.
allgemein
Der Verwaltung ist der Stichtag 30.11. des Vorjahres für die Vorlage des Haushaltsplanes des darauffolgenden Jahres bekannt.
In der Praxis kann dieser Stichtag allerdings nicht eingehalten werden, weil erst im Laufe des Dezembers für den Haushaltsplan relevante, grundsätzliche Zahlen wie Kreisumlage, Schlüsselzuweisung, Steuerbeteiligung usw. mitgeteilt werden.

Feststellung der Jahresrechnung; Entlastungsbeschluss
Die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastungsbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 konnte noch nicht erfolgen, nachdem der Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung erst am 20.01.2014 vorgelegt wurde. Erst nach Vorlage des überörtlichen Prüfberichts steht fest, dass die Jahresrechnungen rechtsaufsichtlich nicht beanstandet wurden. Eine vorherige Feststellung und Entlastung wäre hinfällig und müsste nach Erledigung der Prüfungserinnerungen erneut erfolgen.

Nachtragshaushaltssatzung(en)
Die Kämmerei war aufgrund einer früheren Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde der Meinung, dass ein Nachtragshaushalt bei außerplanmäßigen Ausgaben (ohne bisherigen Haushaltsansatz), beim Gesamtvolumen unseres Haushalts nur dann erforderlich ist wenn mehr als 100.000 € außerplanmäßig ausgegeben werden sollen und dass im Falle von Überschreitungen (Haushaltsansatz vorhanden, aber überschritten) kein Nachtragshaushalt erforderlich ist.
Die im Prüfbericht genannte 1 %-Regelung war der Kämmerei bisher nicht bekannt, wird zukünftig selbstverständlich beachtet.

Ortsrecht
Geschäftsordnung
Das Landratsamt erachtet es als ausreichend, wenn die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2014-2020 an die aktuelle Rechtslage angepasst wird. Eine Anpassung der Geschäftsordnung 2008-2014 für die letzten 2 Monat dieser Wahlperiode ist somit nicht erforderlich.

Feuerwehrgebührensatzung (zur Abrechnung von erstattungspflichtigen Feuerwehreinsätzen)
Die Entschädigungssätze in Feuerwehrgebührensatzung wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2013 entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Gemeindetags vom Oktober 2013 angepasst.
Die Satzung ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten.

Straßenausbaubeitragssatzung
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Straßenausbaubeitragssatzung wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss vom 25.10.2011, dass (vorerst noch) keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen wird, wird aufrecht erhalten.

Friedhofsgebührensatzung
Die bisherige Praxis der Orientierung der Gebühren an denen für kirchliche Friedhöfe wird beibehalten.
Das im Prüfbericht angesprochene Defizit von 1.900 € kann durch Einsparungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten für die Friedhofspflege, eingespart werden.


Verfahren bei Satzungsänderungen
Die
•    Entwässerungssatzung,
•    Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung,
•    Wasserabgabesatzung und
•    Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
wurden der neuesten Rechtsprechung angepasst und zum 01.01.2014 in ihrer Gänze neu erlassen.

Der Gemeinderat beschloss mit 15 : 0 Stimmen zu den Jahresrechnungen 2011 und 2012 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Wiesmaier war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Beteiligung der Gemeinde Fraunberg am Ausbau der Gemeindestraße Pirka-Gemeindegrenze-ED 1 (Edersberg)

Die Gemeindestraße Pirka-Gemeindegrenze-ED 1 wird von federführend von der Gemeinde Steinkirchen saniert. Die Kosten betragen 514.000 € wovon für 150 m Länge auf Fraunberger Gemeindegebiet 40.760 € entfallen. Nach Abzug des staatlichen Zuschusses muss die Gemeinde Fraunberg noch rund 15.000 € an Eigenmitteln aufbringen.
Der Gemeinderat stimmte dem Ausbau ohne Gegenstimme zu.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses vom 27.01.2014

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Oberpriller anwesend. Er erläuterte dem Gemeinderat den Planungsstand nach der Einarbeitung der Anregungen aus der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses hinsichtlich Nutzungen, Grundriss und Fassadengestaltung.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Erweiterung des Parkverbots in der Strogenstraße in Fraunberg vor der Abzweigung Bachhamer Straße (links)

In der Strogenstraße kommt  es wegen der parkenden Fahrzeuge im Einmündungsbereich Strogenstraße/Bachhamer Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Fahrzeugen die aus Richtung Bachham der abknickenden Vorfahrt Bachhamer Straße/Strogenstraße folgen und dann unvermittelt mit den im Kurvenbereich parkenden Fahrzeugen konfrontiert werden.
Um diese gefährliche Situation zu  entschärfen beschließt der Gemeinderat nach eingehender Diskussion mit 10 : 6 Stimmen entlang der Strogenstraße in Fahrtrichtung Ortsmitte von der Einmündung der Strogenstraße bis zur Abzweigung der Flurstraße ein Parkverbot zu erlassen.
Die entsprechende Beschilderung erfolgt in den nächsten Wochen.

6.    Bekanntgabe der Zusammensetzung der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 16.03.2014

Die Verwaltung hat die Wahlvorstände für die Bürgermeister-, Gemeinderats-, Landrats- und Kreistagwahlen am 16.03.2014 bestellt. Insgesamt wurden mehr als 60 Personen in dieses verantwortungsvolle Ehrenamt berufen, das nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann.
Die berufenen haben die Einladungen in den letzten Tagen erhalten.
Wahllokale sind nach wie vor in der Gemeindekanzlei Fraunberg, der Schule in Reichenkirche, dem Pfarrheim in Maria Thalheim und im Pfarrhof in Rappoltskirchen eingerichtet.
Im Kinderhaus Fraunberg werden am Wahltag ab 18.00 Uhr zwei Briefwahlvorstände tätig sein.

7.    Bekanntmachung zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Fa. KFB zu einer Baugebietserschließung in Fraunberg

Der Geschäftsbesorgungsvertrag zum Ankauf des Grundstückes und zur Erschließung des Baugebietes nördlich der Sankt-Florian-Straße wurde vom Landratsamt Erding rechtsausichtlich genehmigt.

8.    Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Sankt-Florian-Straße in Fraunberg

-    Aussprache und Beschlussfassung zur Planung
-    Aufstellungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Planer, Architekt Pezold, Wartenberg, anwesend um erste Entwürfe vorzustellen.
Das zu überplanende Grundstück nördlich der St.-Florian-Straße ist rund 6.500 qm groß und wurde mit Notarvertrag vom 14.01.2014 von der Gemeinde erworben. Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung 14 aktuelle Bewerbungen für die sieben bis acht zu vergebende Grundstücke vor.
Im Rahmen einer sehr konstruktiven Diskussion wurden von Seiten des Gemeinderates zu den verschiedenen Varianten Fragen an Architekt Pezold gerichtet, die dieser zur Zufriedenheit beantworten konnte.
Die vom Gemeinderat letztendlich favorisierte Planung geht von einer Stichstraße von der St.-Florian-Straße im Süden Richtung Norden mit einem Wendehammer im Norden des neu entstehenden Baugebietes aus.
Vom Wendehammer sind Richtung Westen und Osten Fußwege geplant.
Bei dieser Planung würden acht Grundstücke zur Vergabe zur Verfügung stehen.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes und beauftragt Architekt Pezold mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs auf der Grundlage des Ergebnisses des heutigen Konsenses.

9.    Bebauungsplan im Osten von Reichenkirchen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Verfahrenswiederholung

Der Gemeinderat fasste den erforderlichen  Beschluss. Die Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung erfolgt separat.

10.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende,  vom Bauausschuss vor beratene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau Boarding-House in Fraunberg
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen in Reichenkirchen
•    Erweiterung des Betriebsgebäudes in Tittenkofen
•    Umnutzung von Büroräumen in Einliegerwohnung, Aufstockung und Wohnraumerweiterung in Fraunberg
Der Gemeinderat erteilte  zu den Bauanträgen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

Bei der Bauvoranfrage zum Bording-House folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses diese an das Landratsamt weiter zu  leiten mit der Bitte um Klärung der Frage ob und ggf. welche planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, damit  dieses Vorhaben genehmigungsfähig wird.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Gemeindeentwicklung
Hier wurden die Termine
05.02.2014, Treffen der Projektgruppe JAa,
20.02.2014, Gründungsversammlung der Nachbarschaftshilfe  und
26.02.2014 und 06.03.2014, Treffen der Arbeitsgruppe Chronik Fraunberg
           Bekannt gegeben
b)    Nahversorgung Fraunberg
Auf Nachfrage muss Bürgermeister Wiesmaier berichten, dass noch keine Antwort vorliegt.

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