Eine Hilfestellung bei Amtsgeschäften


zum Anmelden


zum Abmelden

  • einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
  • einer Hauptwohnung ins Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.
  • einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.


zur Anmeldung der Eheschließung

a) Terminabsprache:

  • vorherige Terminabsprache unter 08762/732020

b) Bei ledigen deutschen Personen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei dem Standesamt, wo der Betreffende geboren ist)
  • Erweiterte Meldebescheinigung (bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist, gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes (bei dem Standesamt erhältlich, wo das Kind geboren ist)

c) Bei geschiedenen oder verwitweten deutschen Personen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (bei dem Standesamt der letzten Eheschließung erhältlich)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei dem Standesamt, wo der Betreffende geboren ist)
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!

d) Bei ausländischer Beteiligung:

  • Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden, da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses

  • persönliche Anwesenheit erforderlich
  • Geburtsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
  • ein biometrietaugliches Foto (zwingend erforderlich)

Anmerkung: Ein biometrietaugliches Foto muss bestimmte Voraussetzungen der Gesichtserkennung erfüllen, u.a.

  • ein bestimmtes Format
  • die richtige Kopfposition
  • den neutralen Gesichtsausdruck
  • die Lippen geschlossen
  • frontal fotografiert
  • einfarbiger Hintergrund

    ... und noch vieles mehr.

Das Gesichtsfeld wird dann durch die Bundesdruckerei vermessen und diese computergestützte automatisierte Gesichtserkennung wird dann im Chip des neuen Personalausweises oder  EU-Passes Passes gespeichert. Fotografen kennen die neuen Bestimmungen.

zur Beantragung eines Kinder-Reisepasses

  • Geburtsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
  • Unterschrift Kind (Alter des Kindes) und beider Elternteile
  • 1 biometrietaugliches Foto (Anmerkung siehe oben)

Weitere Hinweise zum Beantragen von Personalausweisen und Reisepässen >>


zur Beantragung der Rente (nur nach Terminabsprache)

  • Versicherungs-Nummer
  • Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die Gemeinde an)
  • Konto-Verbindung (IBAN- und BIC-Nummer)
  • Name, Anschrift und Versichertenkarte der Krankenkasse
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