1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 12.01.2010

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 12.01.2010 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

  1. Aussprache und Beschlussfassung zum vorliegenden Durchführungsvertrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-anlage im Nordwesten von Tittenkofen – evtl. Aufstellungsbeschluss für einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan

Dem Gemeinderat wurde im Rahmen der Sachstandsmitteilung berichtet, dass

  • die Grundstückseigentümer der Gemeinde zwischenzeitlich mitgeteilt haben die Grundstücke nicht mehr für eine Photovoltaikfreiflächenanlage zur Verfügung zu stellen,
  • Bürgereinwendungen aus Tittenkofen vorgelegt wurden und
  • vom Landwirtschaftsamt höherwertige Ertragsvoraussetzungen (Bodenzahl 56 und Ackerzahl 54) für die Standortgrundstücke bestätigt wurde.

Der Gemeinderat hat aus den o. g. Gründen, dem Grundsatzbeschluss vom 12.01.2010 folgend, keinen Aufstellungsbeschluss für einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage gefasst.

  1. Informationen zur Drosseleinrichtung alte Kläranlage Fraunberg (Stauraumkanal) durch das Ing.-Büro Hilsenbeck und die Fa. Sedlmaier

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren der Planer, Herr Hansel, vom Ingenieurbüro Hilsenbeck und Herr Sedlmaier von der Fa. Umwelttechnik Sedlmaier, welche die Überwachung der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Fraunberg durchführt, anwesend.

Nach den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes ist der Stauraumkanal im Nordwesten von Fraunberg zwar ausreichend dimensioniert, es muss aber eine neue Drosselung eingebaut werden. Die Angelegenheit gestaltet sich schwierig, weil der Nenndurchfluss für eine günstigere mechanische Drosselung (ca. 20.000 €) zu gering ist, damit diese ohne erheblichen Wartungsaufwand (ca. 3.000 € im Jahr) funktioniert und eine elektronisch gesteuerte Drosseleinrichtung Investitionskosten von mehr als 70.000 € verursacht.

Das Ing.-Büro wird jetzt versuchen in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt eine funktionierende Lösung aus der Kombination Mechanik und Elektronik zu finden. Erste Ansätze sind bereits erarbeitet. Hier müsste mit Kosten von etwa 50.000 € gerechnet werden. Sobald die abgestimmte Lösung vorliegt wird der Gemeinderat über die Realisierung entscheiden.

  1. Weitere Aussprache zur energetischen Sanierung der Schule Maria Thalheim und evtl. Beschlussfassung

Die in der letzten Sitzung angesprochene Idee mit Photovoltaikanlagen in der Fassade wurde gestalterisch und von den Kosten her überprüft. Die Kosten liegen bei 15.000 €. Der Ertragswert beträgt nur 67 % und die Einspeisevergütung im ersten Jahr liegt lediglich zwischen 480 € und 585 €. Auch gestalterisch fand diese Lösung keine Gefallen. Nachdem auch Architekt Pezold abriet, wird der Gemeinderat diese Idee nicht weiter verfolgen.

Architekt Pezold hat jetzt auch dezentrale Lüftungsmotoren für einen Probebetrieb bestellt. Sobald diese provisorisch eingebaut sind wird der Bauausschuss eine Ortsbesichtigung durchführen.

Bei dieser Ortsbesichtigung werden auch alle weiteren Fragen angesprochen und, wenn möglich, gleich vor Ort geklärt.

  1. Aussprache zur Büroerweiterung um einen weiteren Arbeitsplatz in der Gemeindekanzlei und evtl. Beschlussfassung

Bei einer Klausur am 28.01.2010 hat sich die Verwaltung intensiv mit der notwendigen Büroerweiterung um einen weiteren Arbeitsplatz beschäftigt. Es wurde eine, nach den Gegebenheiten nahezu als optimal zu bezeichnende, Lösung gefunden. Auch der Kostenrahmen für die reinen Umbaukosten für diese Übergangslösung konnte eingehalten werden.

Als weiteres wird nach erfolgter Büroerweiterung eine Stelle mit folgendem Profil ausgeschrieben:

Gesucht wird ein/e Mitarbeiter/in in Vollzeit (z. Zt. 39,00 Wochenstunden) für die Finanzverwaltung, Kämmerei mit den Aufgabengebieten

  • Erstellen des Haushaltsplan, der Haushaltshalbjahresübersicht und der 
  • Jahresrechnung, 
  • Gebühren- und Beitragskalkulation für die Kosten rechnenden Einrichtung (Kanal und Wasser) und
  • Abrechung der Zuschüsse nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.

Außerdem gehört zu den Aufgaben die allgemeine Mitarbeit in der Hauptverwaltung (z. B. Sitzungsdienst).

Aufgrund der zu erledigenden Aufgaben muss der/die Bewerber/in eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten (Fachprüfung I) nachweisen!

Die Stelle wird voraussichtlich im Sommer ausgeschrieben, sodass diese im 4. Quartal 2010 besetzt werden kann.

  1. Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen und Empfehlungen dazu

Die Jahreshauptversammlung des Gemeindeentwicklungsvereins findet am Donnerstag, den 04.03.2010 statt. Es erfolgt noch eine gesonderte schriftliche Einladung der Mitglieder und über das Mitteilungsblatt werden die Interessenten über Ort und Zeit der Versammlung informiert.

  1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat liegen folgende Bauanträge und Bauvoranfragen vor:

  • Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohngebäuden in Reichenkirchen
  • Ersatzbau einer Lagerhalle in Grucking
  • Erstellung eines Bienenhauses in Grucking

Der Gemeinderat erteilte

  • zum Ersatzbau einer Lagerhalle in Grucking und
  • zur Erstellung eines Bienenhauses in Grucking,

wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

Die Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohngebäuden in Reichenkirchen wurde zurückgestellt, weil noch Erschließungsfragen und bauplanungsrechtliche Gesichtspunkte geklärt werden müssen.

  1. Verschieden Anfragen und Informationen

a)    Ridinger Böllerkanone

Die Fraunberger Böllerschützen haben wegen der Übernahme der Ridinger Kanone nachgefragt. Von Seiten des Gemeinderates besteht Einverständnis damit, dass die Böllerschützen die Kanone eigenverantwortlich übernehmen.

b)    Bayern-Viewer Bodendenkmäler

Nachdem im Zuge der Nachqualifizierungs-Offensive und er Erarbeitung eines „Bayern-Viewer Denkmal“ eine Vielzahl von Flächen als Bodendenkmäler dargestellt worden sind, ohne dass die Gemeinden die Möglichkeit hatten dazu Stellung zu nehmen, hat sich Bürgermeister Wiesmaier, auch im Namen des Bayerischen Gemeidetags, Kreisverband Erding, an die Herren Bundestagsabgeordneten Dr.Lehmer (CSU) und Schurer (SPD), Herrn Landtagsabgeordneten Schwimmer, Landrat Bayerstorfer und Bezirksrat Hofstetter gewandt.

Den Adressaten wurde dargelegt, dass die Gemeinden dieses Ausweisungen auch inhaltlich als überzogen und denkmalfachlich nicht gerechtfertigt empfinden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass es nach der gegenwärtigen Rechtslage für die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste nicht genügt, wenn lediglich Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Bodendenkmäler aufgefunden werden könnten, sondern, wie bei jedem anderen Denkmal auch, nachgewiesen sein muss, dass ein entsprechendes Bodendenkmal existiert.

Auch für Bodendenkmäler gilt im Übrigen ohne Einschränkungen Art. 2 Abs, 1 Satz 2 Denkmalschutzgesetz, wonach die Eintragung in die Denkmalliste im Benehmen mit der Gemeinde erfolgt, mit anderen Worten erst dann zulässig ist, wenn die Gemeinde angehört wurde.

Ohne auf die fachlichen Grundlagen eingehen zu können, scheint zumindest das Verfahren im oben genannten Zusammenhang nicht optimal abgelaufen zu sein.

Das Ergebnis dieser nicht mit den Gemeinden abgestimmten Nachqualifizierungsoffensive ist, dass auch das Flughafenumland in den Landkreisen Erding und Freising mit den Bodendenkmälern geradezu übersät ist.

Mit der völlig überzogenen Darstellung wird aus Sicht  der Gemeinden die  Vernunft des praktikablen Denkmalschutzes völlig ad absurdum geführt. Die Sinnhaftigkeit des Denkmals auf dieser Art der Darstellung und des Vollzugs ist weder den Gemeinden, die fast zu 100 Prozent in der Bebauung der Altorte „infiziert“ worden sind, noch den privaten Bauherren, zu vermitteln.

Die Ignoranz und völlige Fehleinschätzung der Problematiken seitens des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Dr. Wolfgang Heubisch, ist aus einem Schreiben an Herrn Landrat Georg Huber, Mühldorf, ich zitiere, zu entnehmen:

„Sicherlich kommen auf den Verursacher einer Grabung zusätzliche Kosten zu, die je nach Dichte der Funde variieren. Nach meinen Erkenntnissen überschreiten diese Kosten jedoch in den meisten Fällen 1 % der Baukosten nicht und sind daher in der Regel zumutbar.“

c)    3. Startbahn

Die Schutzgemeinschaft hat nun offiziell bei der FMG eine Stellungnahme zur Finanzierbarkeit der geplanten 3. Startbahn des Flughafens München aufgefordert. Hier sollen auch die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und der Bund die Frage nach dem immer wieder aufkommenden Thema (Teil-)Schuldenerlass beantworten.

Diese Webseite benutzt Cookies - aus technischen Gründen werden, je nachdem von wo aus Sie uns besuchen, mindestens zwei Session Cookies gesetzt, die mit Beendigung Ihres Besuchs gelöscht werden (Art. 6 Abs. 1f DSGVO). Die Datenschutzerklärung gibt Ihnen nähere Informationen, warum wir welche Cookie Arten verwenden.
Datenschutzerklärung >> Ok