Bonusmodell
20.08.2009 / 00:00
Baugebiet Sankt-Florian-Straße/Bachhamer Feld in Fraunberg;
Grundsätze der Grundstücksvergabe, der Verkaufspreise und des Bonusmodells
Baugebiet Sankt-Florian-Straße/Bachhamer Feld in Fraunberg;
Grundsätze der Grundstücksvergabe, der Verkaufspreise und des Bonusmodells
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat am 16.12.2008 die Grundsätze der Grundstücksvergabe, der Verkaufspreise und des Bonusmodells für das Baugebiet Sankt-Florian-Straße/Bachhamer Feld in Fraunberg festgelegt.
Grundsätze
Für den Kauf der Grundstücke gibt es keine Beschränkungen bezüglich Wohnsitz in der Gemeinde oder/und vorhandenem Eigentum; d.h.: es werden auch Grundstücke an Personen vergeben, die ihren Wohnsitz außerhalb der Gemeinde haben und/oder schon über Wohneigentum verfügen.
Allerdings behält sich die Gemeinde vor, einem solchen Bewerber einen Bewerber mit Wohnsitz in der Gemeinde und/oder ohne Wohneigentum vorzuziehen.
Es gibt im Kaufvertrag keine zeitlich festgesetzte Bauverpflichtung!
Bonus Wohnsitz in der Gemeinde
Der Grundstückspreis ist abhängig davon, wie lange ein Grundstückbewerber in der Gemeinde Fraunberg seinen Wohnsitz hat. Bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder Lebensgemeinschaften ist die Aufenthalt desjenigen maßgeblich, der am längsten in der Gemeinde ansässig ist.
Die Grundstückspreise inkl. Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch -nicht enthalten sind die Beiträge für Kanal und Wasser sowie Anschlusskosten an andere Versorger (z. B. Strom und Telefon)- betragen:
Käufer/in in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet seit
5 Jahren = 150 /qm
4 Jahren = 155 /qm
3 Jahren = 160 /qm
2 Jahren = 165 /qm
1 Jahr = 170 /qm
nicht in der Gemeinde gemeldete Bewerber oder Bewerber, die bereits in einem früheren Baugebiet im Rahmen der dort geltenden Einheimischenmodelle Grundstücke von der Gemeinde Fraunberg erworben haben = 175 /qm.
Den Bonus von 25 /qm erhalten auch solche Personen, die früher mindestens 10 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fraunberg gemeldet waren.
Maßgeblich sind die Verhältnisse am Tag der Beurkundung!
Bonus für Kinder
Je Kind bis zum 14. Geburtstag wird ein Abschlag auf den Grundstückspreis in Höhe von 2.000 gewährt. Der Bonus wird auch für Kinder gewährt, die innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden. Der Abschlag erfolgt auf den sich nach der Gemeindezugehörigkeit ergebenden Grundstückspreis. Auch hier sind die Verhältnisse am Tag der Beurkundung maßgeblich!
Dieser Bonus ist allerdings zurückzuzahlen, wenn nicht eine mindestens fünfjährige Eigennutzung erfolgt!
Bonus für energiebewusstes Bauen
Für die nachgewiesene Erfüllung des Niedrigenergiestandards 40 kw/h pro qm
Gebäudenutzfläche nach der Energieeinsparverordnung wird ein Nachlass auf den Grundstückspreis nach Gemeindezugehörigkeit in Höhe von 1.000 gewährt.
Soweit im Einzelfall ein noch effizienterer Energiestandard erreicht wird entscheidet der Gemeinderat über einen weitergehenden Bonus.
Die Boni werden nebeneinander gewährt!
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