Umsatzsteuererstattung Wasserversorgung Maria Thalheim
21.08.2009 / 00:00
Antrag auf Rückerstattung
Erstattung der Umsatzsteuer bei den Beiträgen zur Wasserversorgung Maria Thalheim
Wie bereits im Mitteilungsblatt vom 31.07.2009 berichtet hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen von Wasserhausanschlüssen umsatzsteuerlich als Teilaspekt der Wasserlieferung anzusehen und als solche mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % abzurechnen ist.
Damit wurde die Praxis der Finanzverwaltung, die seit dem Jahr 2000 (Stichtag 20.08.2000) den Ausweis des Regelsteuersatzes verlangte, geändert.
Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung bei Wasserhausanschlüssen und Wasserbeitragsbescheiden anwenden wird.
Die Gemeinde Fraunberg hat, wie alle anderen Wasserversorger auch, den Steuersatz von den Beitragszahlern verlangt, der vom Gesetz vorgeschrieben war und vollständig an das Finanzamt weitergeleitet!
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat am 14.07.2009 beschlossen, dass eine Rückabwicklung für Wasseranschlussbeiträge die vom 20.08.2000 bis 30.06.2009 erhoben wurden zum ermäßigten Steuersatz stattfindet (Beitragsbescheide die ab dem 01.07.2009 ergehen, enthalten automatisch den neuen, ermäßigten Steuersatz!), wenn die Beitragszahler nach Zustimmung des örtlichen Finanzamtes einen entsprechenden Antrag stellen.
Nachdem das Finanzamt Erding der Rückerstattung zugestimmt hat, können die Erstattungsanträge ab sofort gestellt werden. Für jeden Beitragsbescheid ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Ein Antrag kann hier abgerufen werden.
Wegen der im Antrag enthaltenen steuerrechtlichen Erklärung können nur die amtlichen Vordrucke verwendet werden!
Die Gemeinde tritt bei der Steuererstattung nicht in die Vorleistung d. h.: die beantragten Steuererstattungen erhält der Beitragszahler erst, wenn die Gemeinde Fraunberg die Erstattung ihrerseits vom Finanzamt erhalten hat.
Wir rechnen mit den Erstattungen an die Beitragszahler die ihren Erstattungsantrag bis Ende September 2009 einreichen nicht vor März 2010!
Für Anträge, die später eingereicht werden, können von uns keine Aussagen über den Zeitpunkt der Erstattung getroffen werden!
Für Rückfragen stehen Ihnen in der Gemeindekanzlei Fraunberg Frau Feuchtgruber (08762/7320-16) und Herr Eugel (08762/7320-12) gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Die Erstattungsanträge für den Bereich des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe (ehemalige Gemeinden Fraunberg und Reichenkirchen) können im Internet unter www.wartenberg.de abgerufen oder in der Gemeindekanzlei Fraunberg, Schulstr. 1, sowie im Rathaus Wartenberg, Marktplatz 8, abgeholt werden.
Für Rückfragen steht hier Frau Deutsch, 08762/7309-221, zur Verfügung.
Gemeinde Fraunberg, Fraunberg, 28.08.2009
Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister
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