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Mitglied im Ostbündnis 

Was brauche ich ...

Eine Hilfestellung bei Amtsgeschäften

zum Anmelden

zum Abmelden

- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
- einer Hauptwohnung ins Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.
- einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.

zur Anmeldung der Eheschließung (Aufgebot)

a) bei ledigen deutschen Personen:

- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (bei dem Standesamt erhältlich, wo die Eltern gemeldet sind, soweit die Eltern nach 1957 geheiratet haben; sonst Abstammungsurkunde, die bei dem Standesamt zu besorgen ist, wo der Betreffende geboren ist)
- Aufenthaltsbescheinigung (bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist, gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über einen akademischen Grad (Zeugnis der Fachhochschule über „Dr.“, „Dipl.-Ing.“ usw.)
- Abstammungsurkunde eines gemeinsamen oder vorehelichen Kindes (bei dem Standesamt erhältlich, wo das Kind geboren ist)

b) bei geschiedenen oder verwitweten deutschen Personen:

- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (bei dem Standesamt erhältlich, wo letzter gemeinsamer Wohnsitz war)
- Abstammungsurkunde (bei dem Standesamt, wo der Betreffende geboren ist)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über einen akademischen Grad (Zeugnis der Fachhochschule über „Dr.“, „Dipl.-Ing.“ usw.)
- Abstammungsurkunden von Kindern (bei dem Standesamt erhältlich, wo das Kind geboren ist)

Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!

c) Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden, da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.

zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses

- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- ein Foto (farbig oder schwarz/weiss) - für Reisepass biometrietaugliches Foto zwingend erforderlich

Anmerkung: Ein biometrietaugliches Foto muss bestimmte Voraussetzungen der Gesichtserkennung erfüllen, u.a.

- ein bestimmtes Format
- die richtige Kopfposition
- den neutralen Gesichtsausdruck
- die Lippen geschlossen
- frontal fotografiert
- einfarbiger Hintergrund

... und noch vieles mehr. Das Gesichtsfeld wird dann durch die Bundesdruckerei vermessen und diese comuptergestützte automatisierte Gesichtserkennung wird dann im Chip des neuen EU-Passes gespeichert. Fotografen kennen die neuen Bestimmungen.

zur Beantragung eines Kinder-Reisepasses

(den Kinderausweis in der bisherigen Form gibt es seit 1.11.05 nicht mehr, er behält aber bis zum eingetragenen Datum seine Gültigkeit)

- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- Unterschrift Kind (Alter des Kindes) und beider Elternteile
- 1 biometrietaugliches Foto (Anmerkung siehe oben)

zur Beantragung der Rente (nur nach Terminabsprache)

- Versicherungs-Nummer
- Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die Gemeinde an)
- Konto-Verbindung
- Name und Anschrift der Krankenkasse