Gemeinde Fraunberg
Schulstraße 1
85447 Fraunberg
Tel. 08762-7320-0
Fax: 08762-7320 99
Email: info@fraunberg.de
Mo-Fr: 7.30 - 12.00 Uhr
Di: 14.00 - 19.00 Uhr
Eine Hilfestellung bei Amtsgeschäften
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
- einer Hauptwohnung ins Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.
- einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (bei dem Standesamt erhältlich, wo die Eltern gemeldet sind, soweit die Eltern nach 1957 geheiratet haben; sonst Abstammungsurkunde, die bei dem Standesamt zu besorgen ist, wo der Betreffende geboren ist)
- Aufenthaltsbescheinigung (bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist, gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über einen akademischen Grad (Zeugnis der Fachhochschule über „Dr.“, „Dipl.-Ing.“ usw.)
- Abstammungsurkunde eines gemeinsamen oder vorehelichen Kindes (bei dem Standesamt erhältlich, wo das Kind geboren ist)
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (bei dem Standesamt erhältlich, wo letzter gemeinsamer Wohnsitz war)
- Abstammungsurkunde (bei dem Standesamt, wo der Betreffende geboren ist)
- Aufenthaltsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über einen akademischen Grad (Zeugnis der Fachhochschule über „Dr.“, „Dipl.-Ing.“ usw.)
- Abstammungsurkunden von Kindern (bei dem Standesamt erhältlich, wo das Kind geboren ist)Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- ein Foto (farbig oder schwarz/weiss) - für Reisepass biometrietaugliches Foto zwingend erforderlichAnmerkung: Ein biometrietaugliches Foto muss bestimmte Voraussetzungen der Gesichtserkennung erfüllen, u.a.
- ein bestimmtes Format
- die richtige Kopfposition
- den neutralen Gesichtsausdruck
- die Lippen geschlossen
- frontal fotografiert
- einfarbiger Hintergrund... und noch vieles mehr. Das Gesichtsfeld wird dann durch die Bundesdruckerei vermessen und diese comuptergestützte automatisierte Gesichtserkennung wird dann im Chip des neuen EU-Passes gespeichert. Fotografen kennen die neuen Bestimmungen.
(den Kinderausweis in der bisherigen Form gibt es seit 1.11.05 nicht mehr, er behält aber bis zum eingetragenen Datum seine Gültigkeit)
- Geburts- oder Abstammungsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- Unterschrift Kind (Alter des Kindes) und beider Elternteile
- 1 biometrietaugliches Foto (Anmerkung siehe oben)
- Versicherungs-Nummer
- Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die Gemeinde an)
- Konto-Verbindung
- Name und Anschrift der Krankenkasse