Ergebnisse aus der 31. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 31.05.2022


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.04.2022

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.04.2022 ist noch nicht angefertigt. Die Genehmigung der Niederschrift muss auf die nächste Sitzung vertagt werden.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Helling 12; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
2.2 Oberbierbach 6; Neubau einer Güllegrube
2.3 Forach 1; Neubau eines Anbaus Lagerhalle mit Garage
2.4 Holzstr.2; Neubau einer Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus
2.5 Fl.-Nr. 21/8, Gemarkung Reichenkirchen; Bauvoranfrage zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen und Garagen

Zu den Bauanträgen aus Helling, Oberbierbach, Forach und der Holzstraße in Reichenkirchen erteilte der Gemeinderat, wie vom Bauausschuss empfohlen, mit 14 :0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

Zur Bauvoranfrage für die beiden Mehrfamilienhäuser auf Fl.-Nr. 28/2 in Reichenkirchen erläuterte die Verwaltung folgendes:
Die Fläche, auf die sich die Bauvoranfrage bezieht, ist zwar im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt es handelt sich aber um den unbeplanten Innenbereich. Nördlich der Baufläche befinden sich bereits zwei Mehrfamilienhäuser im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes. Der nördliche Teil des Geltungsbereichs ist lt. Bebauungsplan als „Dorfgebiet“ ausgewiesen (der Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb nördlich des Kirchplatzes geschuldet) und der südliche Bereich des Geltungsbereichs ist als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die Zufahrt ist als Privatweg ausgewiesen.

Das Landratsamt Erding teilt die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass hier voraussichtlich eine Bauleitplanung notwendig ist; d. h. eine Einzelbaugenehmigung für dieses Vorhaben wohl nicht möglich ist.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan muss mindestens geklärt werden:
• die rechtliche Qualität (öffentliche Straße oder Eigentümerweg mit öffentlicher Widmung – vom Kirchplatz bis zum südlichsten Stellplatz sind es ca.135 m) und der Ausbaustandard der Zufahrtsstraße inkl. der Anbindung an den Kirchplatz,
• alle sonst notwendigen Erschließungsanlagen,
• die schadlose Entsorgung des Anfallenden Niederschlagswassers von den befestigten Flächen (Stichwort: Starkregenereignisse),
• welches Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl) möglich ist,
• die Höhenentwicklung zur umliegenden Bebauung

Vor Eintritt in ein Bauleitplanverfahren muss mit dem Grundstückseigentümer (wie bei allen anderen solchen Fällen – sprich Bauleitplanung für private Bauherrschaften) sowohl eine Vereinbarung zur vollständigen Übernahme aller anfallenden Planungskosten (Bebauungsplan/Erschließungsplanung/evtl. erforderliche Fachplaner) als auch über die sog. „Folgekosten“ abgeschlossen werden.
Die Übernahme der Planungskosten durch die Bauherrschaft wird seit 2008 vereinbart. Der Abschluss von Folgekostenvereinbarungen ist seit 2011 rechtlich möglich und wird seither praktiziert.
Die Folgekosten betragen für Bauleitplanungen mit Aufstellungsbeschluss ab dem 01.01.2021 3.847 € je Wohneinheit (Gemeinderatsbeschluss vom 08.09.2020).

Außerdem muss die Übernahme aller anfallenden Erschließungskosten durch die Bauherrschaft vertraglich vereinbart werden.

Das dem Aufstellungsbeschluss folgende Bauleitplanverfahren kann erst in die Wege geleitet werden, wenn alle o. g. Vereinbarungen rechtsgültig unterzeichnet sind!

Wie vom Bauausschuss empfohlen beschloss der Gemeinderat einstimmig aufgrund der Ausführungen der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Das Landratsamt wird gebeten aufzuzeigen, ob und welche bauleitplanerischen Möglichkeiten bestehen, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist.

3. 1. Änderung des Bebauungsplans „R 8, Helling“; Aussprache und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen und evtl. Bürgereinwendungen – Satzungsbeschluss

Hier wurde mit der Planfassung vom 03.03.2022, der dazugehörigen Begründung und dem Gutachten für die Niederschlagswasserentsorgung der zweite Verfahrensschritt durchgeführt. Das Wasserwirtschaftsamt hat das Gutachten zur Niederschlagswasserentsorgung anerkannt.
Weder von den Bürgern noch von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Einwände erhoben.
Die untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Erding hat gebeten in die Begründung zum Bebauungsplan einen Hinweis aufzunehmen, das bei der Installation von Luft-Wärmepumpen auf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten sind. Insbesondere ist auf den Einbau lärmarmer Geräte zu achten.
Der Gemeinderat stimmt der Übernahme dieses Hinweises in die Begründung zu;
15 : 0 angenommen. Eine Planänderung ist dadurch nicht veranlasst.

Der Gemeinderat beschloss mit 14 : 0 Stimmen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Helling in der Planfassung vom 03.03.2022 und die dazugehörige Begründung als Satzung.

Der Satzungsbeschluss wird zu gegebener Zeit separat bekannt gemacht.

4. Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Grundstücke Fl.-Nrn. 2538 und 2539, Gemarkung Maria Thalheim, westlich von Unterbierbach

Der Antrag der beteiligten Grundstückseigentümer wurde verlesen. Der Planentwurf wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Es handelt sich um eine Erweiterung der Ortschaft Unterbierbach westlich der Gemeindeverbindungsstraße Bierbach-Loodermoos (sog. „Mitterweg“) mit vier Häusern.

Die Angelegenheit wurde intensiv beraten.
Die Verwaltung verwies auf das verbindliche Ziel 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nach dem gültigen Landesentwicklungsprogramm. Hier gilt folgender Grundsatz:
„Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden.“

Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen beschloss der Gemeinderat mit 13 : 0 Stimmen (ein Mitglied des Gemeinderates war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen) mit dem Landratsamt zu klären, was baurechtlich auf den innenliegenden Grundstücken im Sinne der Antragsteller realisiert werden kann.

Die Anfrage wurde bis zur Klärung dieser Fragestellung zurückgestellt.


5. Aussprache über die Ergebnisse der Bürgerversammlungen; Beschlussfassung über Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen

Insgesamt haben an den drei Bürgerversammlungen 2022 235 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Fraunberg teilgenommen. Das zeigt, dass es die richtige Entscheidung war, die Bürgerversammlungen wieder in Präsenz und für die drei Teilbereiche separat abzuhalten.

Fraunberg, Mittwoch, 20.04.2022, im Gasthaus Stulberger in Fraunberg
Beginn: 19.45 Uhr
Ende: 22.15 Uhr
Teilnehmer: 70 Bürgerinnen und Bürger

Reichenkirchen, Donnerstag, 21.04.2022, im Gasthaus Rauch in Grucking
Beginn: 19.45 Uhr
Ende: 22.05 Uhr
Teilnehmer: 65 Bürgerinnen und Bürger

Maria Thalheim, Donnerstag, 28.04.2022, im Gasthaus Straßer in Oberbierbach
Beginn: 19.45Uhr
Ende: 22.15 Uhr
Teilnehmer: 100 Bürgerinnen und Bürger

Themen waren der Hochwasserschutz an den Gräben und vor allem der Strogen, der Schutz vor Starkregen, der Anschluss an den Abwasserzweckverband Erding Moos und die Nordumfahrung.

Der Gemeinderat beschloss wegen der Hochwasserproblematik und dem Thema Strogen (Gewässer 2. Ordnung) und Gräben (Gewässer 3. Ordnung) räumen einen Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes und evtl. auch des Landwirtschaftsamtes zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.

6. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

Offizielle Einweihung Dorfplatz/Kirchplatz Reichenkirchen
Die Veranstaltung zur offiziellen Einweihung Dorfplatz/Kirchplatz Reichenkirchen findet am Sonntag, 03.07.2022 statt. Auftakt ist ein Festgottesdient um 10.00 Uhr. Anschließend findet ein feierliches Abschlussprogramm statt.

7. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Breitbandausbau
Auf einer der nächsten Sitzungen werden die Fa. I-KT aus Regensburg und das Vermessungsamt das neue kombinierte Förderprogramm von Bund und Freistaat und die sich daraus für die Gemeinde Fraunberg ergebenden Möglichkeiten vorstellen.

b) Altbestand Kinderhaus
In der Sitzung am 21.06.2022 wird Architekt Hajek seine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu den Alternativen Sanierung oder Abriss und Neubau des Altbestandes im Kinderhaus Fraunberg vorstellen.

c) Workshop/Planungstag des Gemeinderates
Der Workshop/Planungstag sollte noch vor der Sommerpause stattfinden. Ins Auge gefasst ist Samstag, 09.07.2022 von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr/15.00 Uhr.

d) Maßnahmen Friedhof Maria Thalheim
Die Errichtung der Urnengräber wurde beim Auftragnehmer immer wieder angemahnt. Wegen personeller Engpässe konnten die Arbeiten noch nicht erledigt werden. Dasselbe gilt für das Anlegen der Parkplätze.
Auch diese Lieferung der Straßenlampen für den Weg von Maria Thalheim zum Friedhof lässt auf sich warten.

e) Straßennamensschild für die Straße von der Hauptstraße in Reichenkirchen nach Lohkirchen
Die sog. „Lohkirchner Straße“ in Reichenkirchen ist nicht mit einem Straßennamensschild gekennzeichnet.
Die Verwaltung wird überprüfen, ob hier vor dem Installieren des Straßennamensschildes noch ein Beschluss für die entsprechende Straßenbezeichnung erforderlich ist.

f) Beleuchtung des Treppenabgangs zu den Vereinsräumen im Gemeindezentrum
Die Verwaltung wird daran erinnert, dass die Beleuchtung noch nicht installiert ist, was aber wegen der erheblichen Unfallgefahr dringend notwendig wäre.

g) Wärmeversorgung des neuen Gewerbegebietes in Pillkofen
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes für das neue Gewerbegebiet wird auch die Wärmeversorgung mit regenerativen Energien ein großes Thema sein.

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