Ergebnisse aus der 57. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 20.02.2024

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 30.01.2024

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 St.-Michael-Weg 6;
Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum

2.2 Gigling 2;
Bauvoranfrage für den Neubau einer Doppelhaushälfte
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und erteilte zu beiden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

3. Aussprache und Beschlussfassung zum Einbau eines Lehrerzimmers in der Schule Maria Thalheim

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg beschloss einstimmig das im Obergeschoß befindliche Klassenzimmer mit einem Raumteiler zu versehen, sodass hier ein weiterer Sozialraum entstehen kann.

4. Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 06.02.2024;

Vorlage des Haushalts für das Haushaltsjahr 2024 Aussprache und
  - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
   -Beschlussfassung über den Finanzplan und das Investitionsprogramm
für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027

Der Haushalt 2024 ist ein Haushalt mit Herausforderungen. Nicht so sehr im Vermögens-HH, da hier noch etwas Gestaltungsmöglichkeiten. Mehr im Verwaltungs-HH.
Im Verwaltungs-HH stehen höhere Fixkosten (dementsprechende Preissteigerung bei Gehältern, Energie- und Dienstleistungskosten, Inflation), Einnahmen gegenüber, die diese Mehrausgaben aber bei Weiten nicht decken.
In den vergangenen Jahren wurden die Haushalte in Fraunberg immer sehr konservativ geplant. D.h. bei den Einnahmen ging sehr vorsichtig rein, während man bei den Ausgaben lieber zu viel als zu wenig rechnete. Dieser Haushalt musste etwas mutiger geplant werden, da wir sonst mit der Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt wirklich vor einem Problem gestanden wären. (Dazu im Vorbericht aber mehr)
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch die Planung für das Haushaltsjahr 2024 auf soliden und nachvollziehbaren Zahlen steht. Es ist aber auch klar, dass die Einnahmen besonders im Fokus (Stichwort Gewerbe-steuereinnahmen) stehen werden. Es ist nicht alles auf Kante kalkuliert, größere Mindereinnahmen sind aber nur schwer zu kompensieren.
Zur Ausarbeitung des Haushaltsplanes traf sich öffentlich der Finanzausschuss. Den Bericht aus der Sitzung möchte ich Ihnen gerne vortragen:

Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 06.02.2024
Am 06.02.2024 tagte der Finanzausschuss der Gemeinde Fraunberg.
Neben den Mitgliedern des Finanzausschusses, bestehend aus den 1. BGM Hans Wiesmaier, der 3 BGMin Anni Gfirtner, und den Gemeinderäten Josef Peis, Simon Selmeier und Karlheinz Reingruber war als Gast der 2. BGM Hans Rasthofer anwesend.
Kämmerer Hermann Hofer verlas den Entwurf der HH-Satzung sowie den Entwurf des Vorberichts. Danach wurden die Einzelpläne des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes, sowie die Anlagen des Haushaltes besprochen.

Hierbei ergaben sich folgende Feststellungen bzw. Anmerkungen:
• 0.0200.5620 Hauptverwaltung / Aus- und Fortbildung
Aufgrund der neu geschaffenen Stellen wird der HH-Ansatz von 3.000,00 € als zu niedrig empfunden. Der Ansatz wurde um 3.000,00 € auf nun 6.000,00 € erhöht.

• 0.0200.6510 Hauptverwaltung / Bücher Zeitschriften
Der Ansatz über 15.500,00 € wird generell als hoch empfunden. Die Finanzverwal-tung wird beauftragt, den Bestand sämtlicher Abonnements für Fachzeitschriften auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen.

• 0.0600.5420 Gesamte Verwaltung-Rathaus / Heizkosten
Der Ansatz über 600,00 € wurde als zu niedrig angesehen. Tatsächlich handelte es sich hierbei auch um eine fehlerhafte Erfassung. Der Ansatz ist mit jetzt 6.000,00 € berichtigt.

• 0.3402.6329 Heimat- und Kulturpflege / Budget Kulturreferat
Der Ansatz über 2.000,00 € wurde als zu niedrig angesehen. Nach Empfehlung des FAS wurde der Ansatz um 1.000,00 € auf jetzt 3.000,00 € erhöht.

• 0.7200.5180 Recyclinghöfe / Unterhalt Abfallbeseitigungsanlagen
Die Kostenbeteiligung am Neubau des Recyclinghofes in Reichenkirchen über max. 50.000,00 € wurde im Verwaltungshaushalt angesetzt, da nach Meinung der Verwaltung durch den Neubau keine Wert- bzw. Vermögenssteigerung für die Gemeinde Fraunberg entsteht (Recyclinghof im Besitz des Landkreises). Der FAS bittet die Finanzverwaltung um Klärung, ob der Posten im Verwaltungs- oder im Vermögenshaushalt anzusetzen ist.
Nach Rücksprache mit der Kreisrevision wird der Ansatz über T€ 50,0 im Vermögens-haushalt erfasst.

• 0.8808.1100 Gemeindezentrum / Benutzungsgebühren Bürgersaal
Es wird angeregt, auch aufgrund des steuerlichen Aspekts ab 2025 generell auf eine Saalmiete zu verzichten. Alternativ könnte die Anmietung mit einer dementsprech-enden Spende an gemeindliche Einrichtungen gewährt werden.

• Für die Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027 soll die Anschaffung eines Fahrzeuges für die FF Reichenkirchen berücksichtigt werden.

• Die Finanzverwaltung wird beauftrag, die Gebühren und Mieteinnahmen auf Anpassung zu überprüfen.

• Weiterhin ergaben sich kleinere redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen.

• Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorgetragenen Haushaltsplan 2024 mit seinen Anlagen unter Berücksichtigung der noch einzuar-beitenden Änderungen zuzustimmen.

V O R B E R I C H T
Bei Zuführung: Ausblick auf Einnahmen in die Finanzplanung: Unterabschnitt 9000 auf Seite 172
Erhöhung auf der Einnahmenseite notwendig: Bei Grundsteuer Entwicklung über die Reform abzuwarten. Eventuell ist eine generelle Anpassung der Hebesätze notwendig.

Zusammengefasst ergibt sich für das Jahr 2024 folgende Haushaltssatzung:

H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Fraunberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.426.700,00 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.985.700,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Fraunberg, den
Johann Wiesmaier
1. Bürgermeister


Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Haushaltssatzung 2024 mit
dem Haushaltsplan und den entsprechenden weiteren Anlagen sowie dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 einstimmig zu.

5. Aussprache und Beschlussfassung zur Parksituation in der Strogenstraße in Fraunberg

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden über die Behinderung durch parkende Fahrzeuge entlang der Strrogenstraße in Fahrtrichtung Singlding. Die Beschwerdeführer weisen darauf hin, dass größere Fahrzeuge den Gehweg aufgrund der Parker der Gehweg als Fahrbahn mit benutzt werden musss.
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion einstimmig das bestehende Parkverbot an der Strogenstraße in Fahrtrichtung Singlding bis zur Bushaltestelle in Höhe Strogenstraße 7 zu erweitern.

6. Bericht zum Sachstand Abwasserbeseitigung Fraunberg (Verbindungsleitung zum Abwasserzweckverband Erding Moos)

Momentan ist die Leitungstrasse in Abstimmung mit den Nachbargemeinden Berglern und Eitting in der finalen Fassung zur Zustimmung vorgelegt. Von zwei privaten Grundstückseigentümern in der Gemeinde Berglern liegen die mündlichen Zusagen für die Leitungsverlegung vor.
Der Plan der Leitungstrasse (zum Vergrößern jeweils klicken):

östlicher Planteil:
plan abwasserleitung sitzung vom 20 02 2024 abschn 1 590

westlicher Planteil:
plan abwasserleitung sitzung vom 20 02 2024 abschn 2 590


7. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

Keine Wortmeldungen.

8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.01.2024 für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Die Stelle der stellv. Geschäftsleitung wurde vergeben.

9. Verschiedene Anfragen und Informationen

Keine Wortmeldungen.

Ergebnisse aus der 58. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 12.03.2024

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 20.02.2024

Krankheitsbedingt wurde die Niederschrift noch nicht angefertigt und konnte somit nicht genehmigt werden.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Strogenstr. 10;
Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Doppelhauses
Die Bauvoranfrage wurde von der Bauherrschaft während der Bauausschusssitzung zurück gezogen.
2.2 Südstr. 2, Tittenkofen;
Neubau einer Doppelgarage
2.3 Großhündlbach 18;
Bauvoranfrage zum Rückbau eines Bestandsgebäudes, Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten,
Neubau einer Gewerbehalle und einer Einliegerwohnung
Zum Bauantrag aus Tittenkofen und zur Bauvoranfrage aus Großhündlbach wurde, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.4 Eschbachstr. 15;
Bauvoranfrage zum Ersatzbau für das bestehende Wohn- und Stallgebäude in ein Wohnhaus mit Garagen
Auch zu dieser Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3. Vorstellung des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans

Der Feuerwehrbedarfsplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Der Bedarfsplan für die drei Feuerwehren aus dem Jahr 2017 wurde jetzt aktualisiert.
Kreisbrandinspektor Lorenz Huber und der für Fraunberg zuständige Kreisbrandmeister Marcell Garcia waren anwesend um den Feuerwehrbedarfsplan dem Gemeinderat vorzustellen.

Zunächst ging KBI Huber auf die Alarmierung ein. Diese besteht aus drei Teilen
- Gesprächs- und Dispositionszeit, 1, 5 Minuten
- Ausrückezeit - Fraunberg 6 Minuten – Reichenkirchen 6 Minuten – Maria Thalheim 5 Minuten
- Anfahrtszeit - Fraunberg 2,5 Minuten, Reichenkirchen 2,5 Minuten – Maria Thalheim 3,5 Minuten.

Die Feuerwehren hatten an Pflichteinsätzen in den letzten drei Jahren im Durchschnitt folgende Anzahl von Einsätzen.
- Fraunberg, 25,6
- Reichenkirchen, 19,3
- Maria Thalheim 21,0

Die Jugendfeuerwehren weisen folgenden Stand auf
- Fraunberg und Reichenkirchen jeweils 10
- Maria Thalheim 5.

Die Feuerwehr Fraunberg hat einen Gesamtaktivenstand von 52, Reichenkirchen 64 und Maria Thalheim 58.
Die Tagesalarmierung ist bei allen drei Feuerwehren im wesentlichen gewährleistet.

Der Fahrzeugstand und die Fahrzeugausstattung sowie die Ausstattung der Feuerwehrhäuser und die persönliche Ausrüstung der Aktiven sind angemessen und ausreichend.
Allerdings steht in den nächsten Jahren der Austausch desLF8/6 in Reichenkirchen und des TLF 16/25 in Maria Thalheim an.

Insgesamt bescheinigte KBI Huber Gemeinde, Feuerwehren und Aktiven eine sehr gute Arbeit für die Feuerwehren und eine gute Zusammenarbeit, die von gegenseitigem Respekt getragen wird, was auch Bürgermeister Wiesmaier bestätigen konnte.

Marcell Garcia stellte kurz die Einteilung des Landkreisgebietes in KBI- und KBM-Bereiche vor.

Der Gemeinderat nahm den Feuerwehrbedarfsplan einstimmig zur Kenntnis.

4. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

a) Grobkonzept für die Ortsmitte Fraunberg
Architekt Oberpriller hat den Auftrag einen Entwurf zum Grobkonzept Ortsmitte Fraunberg zu erstellen.

b) Bau des Bauhofs
Der Bau des Bauhofs wird dem Kommunalunternehmen Fraunberg übertragen. Der Bauausschuss als beratendes Mitglied sowie die Mitarbeiter des Bauhofs werden in den nächsten Wochen einen ersten Planungsentwurf erarbeiten.
Als nächsten Schritt wird sich dann der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens mit dem Vorhaben befassen.

c) Nachhaltige Schulentwicklung
Dazu findet am 21.03.2023, 18.00 Uhr, in der Mensa der Schule in Maria Thalheim ein Vortrag mit Diskussionsrunde statt.
In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Wiesmaier darauf hin, dass vor allem die voraussichtlich dritte Eingangsklasse und die 8 OGTS-Gruppe Handlungsbedarf für zusätzliche Räume auslöst.

d) Bauernmarkt
Die Abfrage bei den Beschickern der ersten drei Bauernmärkte 2023 hat ein äußerst positives Bild ergeben.

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.02.2024 für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Lagen nicht vor.

6. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Breitbandausbau
Die Fa. Bisping und Bisping wird für Anfang April zu einer Infoveranstaltung für die Anlieger an der von Steinkirchen durch das Gemeindegebiet bis westlich von Harham verlegten Leitung, einladen.

b) Freiflächenphotovoltaikanlagen
Das Landratsamt hat wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht privilegierte Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Grundstücken mit einer Ackerzahl ab 56 und einer Grünladzahl ab 46 nicht genehmigungsfähig sind.

c) Grund- und Mittelschule Wartenberg
Hier sind laut dem Vorsitzenden, Bürgermeister Christian Pröbst, Wartenberg, in den nächsten zehn Jahren Investitionen in Höhe von 63 Millionen Euro erforderlich. Dieses Geld müssen die Mitgliedsgemeinden aufbringen.
Eine solche Summe, auf 10 Jahre, belastet die Mitgliedsgemeinden, wenn auch unterschiedlich so doch in der Summe, jährlich mit 6,3 Mio. € zusätzlich. Dies schränkt die finanzielle Handlungsfähigkeit der Mitgliedsgemeinden in eklatanter Weise ein und kann sogar dazu führen, sollten sich die Rahmenbedingungen verschlechtern, eine Mitgliedsgemeinde ihre finanzielle Handlungsfähigkeit ganz verliert.

Ergebnisse aus der 56. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 30.01.2024

 

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 28.12.2023

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Strogenstraße 10;
Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und zweier Einfamilienhäuser

2.2 Großhündlbach 4;
Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit Stallbereich

2.3 Vorderbaumberg 2;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

2.4 Felben 1;
Teilabbruch bestehende Lagerhalle, Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle

2.5 Kleinthalheim; Fl.-Nr. 1795;
Neubau Betriebsleiterwohnhaus mit Dreifachgarage

2.6 Großhündlbach 12;
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle

2.7 Oberbierbach 6;
Änderung des Außenklimabereiches des bestehenden Milchviehstalles, BA 1.
Anbau eines Jungviehstalles für mehr Tierwohl, BA 2

Zum Bauvorhaben unter 2.1 musste das gemeindliche Einvernehmen, wie vom Bauausschuss vorgeschlagen, wegen der Anordnung der Stellplätze verweigert werden. Dem beantragten Verzicht auf eine Sammelzufahrt für die Stellplätze wurde ebenfalls nicht zugestimmt. Auch wird bezweifelt, das zwei Einfamilienhäuser im Süden noch dem Einfügungsgebot des Art. 34 Bayerische Bauordnung entspricht. Auch wurde festgestellt, dass ein Teil der beantragten Bebauung im Überschwemmungsgebiet der Strogen liegt.

Den Bauvorhaben 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 und 2.7 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zum Bauvorhaben 2.3 wird das Landratsamt gebeten als Auflage festzusetzen, dass vor Beginn der Baumaßnahme zum Eigenschutz die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen durchgeführt werden müssen.

3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „R 7 im Osten von Reichenkirchen“ zur Parzellierung des Gemeindegrundstückes zur Bebauung mit drei Doppelhäusern

Architekt Pezold erläuterte dem Gemeinderat die Änderungsplanung. Geplant sind jetzt anstelle des kommunalen Wohnungsbau die Parzellierung zum Bau von drei Doppelhäusern.
Der Gemeinderat fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Die Verwaltung kann somit in das Änderungsverfahren weiter zu betreiben.
Die formelle Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt vom 09.02.2024.

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Fraunberg AöR

Aufgrund eines Rechtshinweises des Landratsamtes muss die Satzung dahingehend geändert werden, das der Vorstand aus nur einem Mitglied besteht. Die Folge daraus ist, dass der Verwaltungsrat dann nicht mehr aus dem Vorsitzenden und 15 weiteren Mitgliedern besteht, sondern aus dem Vorsitzenden und 16 weiteren Mitgliedern.

Die formelle Bekanntmachung erfolgte am 09.02.2024. Mit diesem Tag ist die Satzungsänderung in Kraft getreten.

5. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

a) Sachstand zur Co-Finanzierung durch das Amt für ländliche Entwicklung
Alle durchgeführten Maßnahmen sind ab finanziert und die Zuschüsse des Amts sind eingegangen. Die Maßnahme wurde mit insgesamt 460.000 € gefördert. Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich für die hervorragende und verlässliche Unterstützung seitens des Amtes für ländliche Entwicklung.

b) Grobplanung für die Ortsmitte Fraunberg
Die Grobplanung für die Ortsmitte Fraunberg ist in Auftrag gegeben.

c) Eingabeplan „Jagahaus“, Fraunberg
Der Eingabeplan wurde vom beauftragten Architekten für Mitte Februar angekündigt.

d) Bauernmarkt
Die Projektgruppe trifft sich zur Vorbereitung des ersten Marktes 2024, der am 16. März stattfindet, um die Ergebnisse der Umfrage zu besprechen, sowie das weitere Marktgeschehen zu erörtern.

6. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.12.2023 für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

In dieser Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist.

7. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Gründungsfest der FF Reichenkirchen
Bürgermeister Wiesmaier bittet um zahlreiche Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 150jährigen Gründungsfest der FF Reichenkirchen vom 29.05. bis 02.06.2024.

b) Digitale Bauanträge
Nach Informationen des Landratsamtes als Baugenehmigungsbehörde wird sich im laufe des Jahres die Einreichung der Bauanträge ändern. Die Eingabe erfolgt beim Landratsamt, welches die Unterlagen dann an die Gemeinde zum gemeindlichen Einvernehmen weiter leitet.

c) Klausur am 13.01.2024 in der Mittelschule in Oberding
Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich bei Jugendausschuss, Lehrerschaft, den Betreuerinnen der OGTS und der Gemeindeverwaltung für die Teilnahme an der Klausur. Hier wurden die Weichen für die Weiterentwicklung der Schulstandorte in Maria Thalheim und Reichenkirchen gestellt.

Ergebnisse aus der 54. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 19.12.2023

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 28.11.2023

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Lagen nicht vor.

3. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „R 7 im Osten von Reichenkirchen“ zur Parzellierung des Gemeindegrundstückes zur Bebauung mit drei Doppelhäusern

Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung den Tagesordnungspunkt abzusetzen und bei den Bewerbern das Interesse an einem Grundstück auf der Grundlage der geänderten Planung abzufragen.
Den Bewerbern sollte für die Entscheidung bis Mitte Januar Zeit gegeben werden.

4. Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im ersten Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplanes „R10, Gewerbegebiet Tittenkofen, Teilgebiet GE1“

Der Gemeinderat folgte allen Behandlungsvorschlägen mit 16 : 0 Stimmen.

Nachdem keine Planänderung erforderlich ist konnte auch der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Die formelle Bekanntmachung erfolgt im Mitteilungsblatt vom15.01.2024.

5. Aussprache und Beschlussfassung zum Straßennamen für das Gewerbegebiet in Pillkofen

Nachdem hier von einem Gemeindebürger ein Personenname vorgeschlagen wurde entschied der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

6. Informationen und Aussprache und Informationen zu sog. „Windkraft-Vorranggebieten“ im Landkreis Erding

Anhand einer Präsentation des Regionalen Planungsverbandes vom 05.12.2023 stellte Bürgermeister Wiesmaier die Vorranggebiete 19 (Fraunberg, Kirchberg, Langenpreising, Steinkirchen, Wartenberg) und 20 (Bockhorn, Inning am Holz und Taufkirchen/Vils) vor.
Im Vorranggebiet 19 liegt eine Fläche nördlich von Vorder- und Hinterbaumberg.
Im Vorranggebiet 20 liegt eine Fläche, welche die Gemeinde Fraunberg betrifft südlich von Kemoding und der B 388 auf Bockhorner Gemeindegebiet im sog. „Köhlholz“.

Es gibt 22 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 12.659 ha, was 2,3 % der Regionsfläche darstellt (Vorgabe 1,8 %) somit wird die Vorgabe übererfüllt.

Ziel der Festssetzung der Vorranggebiete ist es auch eine sog. „Verspargelung“ der Landschaft durch Windräder zu verhindern.

7. Aussprache und Beschlussfassung zu den Gebühren für die Urnengräber auf dem gemeindlichen Friedhof in Maria Thalheim

Der Gemeinderat legte fest, dass für ein Urnengrab 600 € Nutzungsentgelt und 25 € Jahresgebühr verlangt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt eine neue Satzung zu erstellen und zum Beschluss vorzulegen. Hier ist auch darauf zu achten, dass die ausschließliche Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen festgesetzt wird.

8. Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung eines beidseitigen Parkverbots in der Dorfstraße, Höhe Hs.-Nrn. 6, 7 und 7a

Die Verwaltung hat hier ein beidseitiges Parkverbot bei den o. g. Anwesen vorgeschlagen.
Bürgermeister Wiesmaier hält es für sinnvoller das beidseitige Parkverbot bis zur Abzweigung des Spathaweges zu erweitern.

Aus dem Gemeinderat kommt der Vorschlag den gesamten östlichen Teil der Dorfstraße beidseitig mit einem Parkverbot zu belegen.

Die Vorschläge werden intensiv diskutiert.

Der weitest gehende Antrag war der, im gesamten östliche Bereich der Dorsfstraße ein beidseitiges Parkverbot anzuordnen.

Der Gemeinderat beschloss mit 9 : 7 Stimmen ein beidseitiges Parkverbot im gesamten östlichen Bereich der Dorfstraße anzuordnen.

9. Sachstand zu aktuellen Fördermaßnahmen (Breitbandausbau, Bundesförderprogramm Sport-Jugend-Kultur, Bundesprogramm für energetische Sanierungen und stationäre Luftreinigungsanlagen)

Aufgrund der Haushaltssperre im Bundeshaushalt informiert Bürgermeister Wiesmaier den Gemeinderat über den Sachstand bei den Bundesförderungen, welche von der Verwaltung beantragt wurden.

Beim Breitbandausbau ist der Stand der Dinge der, dass die Gemeinde Fraunberg in diesem Förderaufruf nicht zum Zuge kommt, weil die erforderliche Punktezahl bei weitem nicht erreicht wurde.

Im übrigen sieht es so aus:

Heizung Jagahaus/Rathaus, Zuschuss 35 %, 122.500 €, bewilligt.
Umnutzung Jagahaus, Zuschuss 45 %, 607.500 €, beantragt.
Umrüstung der Straßenbleuchtung im Versorgungsbereich der Bayernwerke, Zuschuss 30 %, 26.800 € wovon 20.900 € ausbezahlt sind.
Lüftung Kinderhaus Fraunberg, Zuschuss 80 %, 204.000 €, ausbezahlt.
Lüftung Schule Reichenkirchen, Zuschuss 80 %, 128.000 €, ausbezahlt.
Lüftung Turnhalle Maria Thalheim, Zuschuss 80 %, 152.000 €, ausbezahlt.
Heizung Turnhalle Maria Thalheim, Zuschuss 55 %, 76.000 €, ausbezahlt.

Zum Zuschussantrag zur Umnutzung des „Jagahause“ hat die Verwaltung auf
Anfrage beim Projektträge die Auskunft bekommen, dass das Programm „auf Eis“
liegt.

10. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

a) Innerortsgrobkonzept Fraunberg
Hier wird derzeit im Umlaufverfahren die Zustimmung der Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft eingeholt.

b) Klausurtagung Jugendausschuss und Schulleitung, Lehrern und OGTS-Team
Hier gehen in der Woche nach Weihnachten die Einladung und die Agenda für Samstag, 13.01.2024, 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Grund- und Mittelschule Oberding an die Teilnehmer.

11. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2023 für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2023 kann bekannt gegeben werden, dass unter dem Tagesordnungspunkt

Aussprache und Beschlussfassung zum Kooperationsvertrag zwischen der Energieallianz Bayern GmbH & Co KG und der Energievision Landkreis Erding Projektentwicklungs GmbH

dem Abschluss des Kooperationsvertrages zugestimmt wurde.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

Hier wurde lediglich der Termin der Jahresabschlusssitzung am 28.12.2023 bekannt gegeben.

Ergebnisse aus der 53. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 28.11.2023

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 04.10.2023, 24.10.2023 und 07.11.2023

Die Niederschriften wurden zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschriften wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Wartenberger Str. 18, Riding; Errichtung einer Doppelgarage mit zwei Stellplätzen
2.2 Bergstr. 1, Tittenkofen; Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte mit Nebenräumen zu Wohneinheiten
Zum Bauvorhaben in Riding, erteilte der Gemeinderat, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen; 12 : 0 angenommen.

Zum Bauvorhaben in Tittenkofen fand am 17.11. eine Ortsbesichtigung durch den Bauausschuss statt. Die Stellplatzfrage konnte dabei geklärt werden.
Der Gemeinderat erteilte zu diesem Bauvorhaben ebenfalls, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen; 11 : 1 angenommen.

Unabhängig von der Erteilung des Einvernehmens ist die Bauherrschaft darüber zu informieren, dass die Stellplätze 6 und 7 (anfahrbar von der Bergstraße) aus später nicht überdacht werden dürfen, damit die Einsehbarkeit in die Staatstraße von der Bergstraße kommend, nicht beeinträchtigt wird. Außerdem muss die Bauherrschaft eine amtliche Grenzfeststellung veranlassen und bauliche Anlagen auf Nachbargrundstücken (insbesondere des Freistaates an der Staatsstraße) sind zurückbauen.

3. Vorlage des Prüfberichts über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnungen 2021 und 2022

Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Kassenverwalterin Irmgard Müller anwesend um evtl. Fragen aus dem Gremium zu beantworten.

Gemeinderat Christian Gruber erläuterte den Ablauf der Prüfungen.

Beide Prüfungen haben keinerlei Beanstandungen ergeben.

Der Gemeinderat fasste folgende einstimmigen Beschlüsse
Haushaltsjahr 2021
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses mit folgenden Ergebnis zur Kenntnis:

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt: 7.978.295,95 €
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt: 7.106.924,18 €
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: 15.085.220,13 €

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt: 7.978.295,95 €
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt: 7.106.924,18 €
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: 15.085.220,13 €

In den Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind 1.564.618,25 € Zuführung an den Vermögenshaushalt, sowie 3.693.333,01 € Zuführung an Rücklagen enthalten.

Die Jahresrechnung 2021 wird hiermit nach Artikel 102, Abs 3, GO festgestellt.

Haushaltsjahr 2022
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses mit folgenden Ergebnis zur Kenntnis:

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt: 8.335.804,98 €
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt: 6.123.556,17 €
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: 14.459.361,15 €

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt: 8.335.804,98 €
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt: 6.123.556,17 €
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: 14.459.361,15 €

In den Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind 1.601.720,02 € Zuführung an den Vermögenshaushalt, sowie 2.689.671,96 € Zuführung an Rücklagen enthalten.

Die Jahresrechnung 2022 wird hiermit nach Artikel 102, Abs 3, GO festgestellt.

4. Sachstand und sich daraus ergebende Beschlussfassungen zur Gründung des Kommunalunternehmens

Die Unternehmenssatzung wurde mit einigen Änderungen am 04.10.2023 beschlossen und zwischenzeitlich final von einem Rechtsanwalt bearbeitet und mit der Fa. KFB besprochen.
Die Satzung muss jetzt dem Landratsamt vorgelegt werden (nur Vorlage, keine Genehmigung). Lt. KFB muss die Satzung so schnell als möglich ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

5. Aussprache zu verschiedenen gemeindlichen Bauvorhaben

-Planungsaufträge zum Bauhof im Gewerbegebiet Pillkofen
und zum „Jagahaus“ in der Ortsmitte Fraunberg

Bauhof im Gewerbegebiet Pillkofen
Beim Bauhof, der im Gewerbegebiet Pillkofen errichtet werden soll, war man sich im Gemeinderat einig, dass dieses Projekt über das Kommunalunternehmen abgewickelt und von einem Generalunternehmer errichtet werden soll. Der Generalunternehmer soll auch Fachplanungen liefern.
Zusammen mit den Mitarbeitern des Bauhofs müssen die Funktionen von Gelände und Bau definiert werden.

„Jagahaus“ in der Ortsmitte von Fraunberg
Dem Gemeinderat lag das sog „Planungskonzept 2“ von Architekt Rieger als Tischvorlage vor.
Für das Gebäude gibt es einen Förderbescheid für den energieeffizienten Umbau der Heizung in Höhe von 122.500 €. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.01.2025

Der Gemeinderat beschloss hier einstimmig auf der Grundlage des „Planungskonzepts 2“ eine Eingabeplanung ausarbeiten zu lassen und diese dem Landratsamt Erding zur baurechtlichen Genehmigung vorzulegen.

6. Zuschussantrag des Katholischen Bildungswerks Landkreis Erding e. V.

Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Geschäftsführer des Katholischen Bildungswerks Landkreis Erding e. V., Herr Prof. Dr. Hans Otto Seitschek anwesend. Anhand einer Power-Point-Präsentation stellt Herr Prof. Seitscheck die Aktivitäten des Bildungswerks ausführlich vor.
Derzeit werden in der Gemeinde Fraunberg 33 Familien betreut. Der Zuschussantrag geht von 30 € je Familie aus.

Der Gemeinderat stimmte mit 12 : 0 Stimmen zu dem Katholischen Bildungswerk Landkreis Erding e. V. einen Zuschuss für 2023 in Höhe von 990 € zu gewähren.

7. Aussprache und Beschlussfassung zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für das Grundstück Fl.-Nr. 58/2, Gemarkung Reichenkirchen, in Pillkofen

Hier wurde bereits im Oktober 2022 eine Bauvoranfrage eigereicht. Damals musste der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen verweigern, weil es sich um ein Außenbereichsgrundstück handelt.
Das Landratsamt wurde aber gebeten zu prüfen, ob und welche bauleitplanerischen Möglichkeiten bestehen damit das Vorhaben genehmigungsfähig wird.

Zwischenzeitlich steht fest, dass hier die Möglichkeit einer Einbeziehungssatzung mit entsprechender städtebaulicher Begründung besteht. Es liegen Stellungnahmen des Straßenbauamtes, der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Immissionsschutzbehörde vor.
Das Straßenbauamt hat eine Sichtdreieck festgelegt und darauf hingewiesen, dass die Zufahrt über den vorhandenen Weg zu erfolgen hat.
Die untere Naturschutzbehörde hat gebeten zu prüfen, ob im Bauleitplanverfahren die westliche Gehölzreihe als „zu erhalten“ festgesetzt werden kann.
Bei Beachtung einer schalloptimierte Raumanordnung bestehen auch keine Bedenken der unteren Immissionsschutzbehörde.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Vor Eintritt ins Verfahren müssen die Grundstückseigentümer die Folgekostenvereinbarung, die Erklärung zur Übernahme der Planungskosten sowie die Freistellung der Gemeinde für alle Kosten der Ver- und Entsorgung unterzeichnen.

8. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

a) Grobkonzeptstudie für die Ortsmitte Fraunberg
Hier wurde beim Amt für ländliche Entwicklung die beantragte Förderung angemahnt.

b) Beteiligungsprojekt „Qualitätssicherung im Planen und (Um-)Bauen in der ländlichen Entwicklung“
Bürgermeister Wiesmaier wurde hier als Vertreter des Bayerischen Gemeindetags berufen.

9. Bekanntgabe von Beschlüssen aus den nichtöffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 und 07.11.2023 für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist

Es wurde bekannt gegeben, dass am 24.102023 der Auftrag für die Büromöbel für ein neues Büro an die Fa. LHL aus Landshut vergeben wurde.

Aus der Sitzung vom 07.11.2023 wurde bekannt gegeben, dass
• der Stromliefervertrag für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 an die Stadtwerke Erding vergeben wurde,
• die Pachtanfrage für ein Grundstück (Graben) südlich von Reichenkirchen abgelehnt wurde und
• der Auftrag zur Lieferung von Schülertischen für die Schule in Reichenkirchen an die Firma Lehrmittel Otto Pittner aus Fürsteneck vergeben wurde.

10. Verschiedene Anfragen und Informationen

Haushalt 2024
Der Haushalt kann voraussichtlich im Februar 2024 verabschiedet werden

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