Ergebnisse aus der 79. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 15.01.2019

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 27.12.2018

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten als Tischvorlage vorgelegt und kann erst in der nächsten öffentlichen Sitzung genehmigt werden.

2. Beschlussfassung über das Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg

Herr Dr. Johann Lex aus dem Wahlvorschlag „Wählergemeinschaft Maria Thalheim“ hat aus beruflichen Gründen mit Wirkung zum 01.01.2019 sein Gemeinderatsmandat niedergelegt. Die neue berufliche Aufgabe hindert Gemeinderat Dr. Lex an der ordnungsgemäßen Ausübung seines Ehrenamtes (analoge Anwendung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung). Es bedarf es der formellen Feststellung des Verlustes des Ehrenamtes durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat stimmt mit 16 : 0 Stimmen zu, dass Herr Dr. Johann Lex in analoger Anwendung des Art. 19 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung sein Ehrenamt als Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg mit Wirkung zum 01.01.2019 niederlegt.

3. Vereidigung eines neuen Mitgliedes des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg

Herr Georg Bart aus Maria Thalheim ist für den am 01.01.2019 durch Niederlegung des Ehrenamtes aus dem Gemeinderat ausgeschiedenen Dr. Johann Lex, als Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag „Wählergemeinschaft Maria Thalheim“ nachgerückt.
Herr Bart hat zwischenzeitlich schriftlich erklärt, dass er bereit ist, den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten. Herr Bart wurde darauf hingewiesen, dass

• die Wahl nur vorbehaltlos angenommen werden kann. Der Annahmeerklärung beigefügte Vorbehalte oder Bedingungen sind unwirksam.
• die Wahl nur aus den in Art. 19 Abs. 2 GO angeführten wichtigen Gründen (insbesondere Verhinderung durch Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand oder sonstige in Ihrer Person liegende Umstände) ablehnen können. Sollte innerhalb einer Woche keine Erklärung abgeben oder die Wahl ohne wichtigen Grund abgelehnt werden, gilt die Wahl als angenommen (Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG).
• die Annahme der Wahl unter gleichzeitiger Erklärung, die Eidesleistung oder zur Ablegung des Gelöbnisses nicht bereit zu sein, als Ablehnung der Wahl gilt.

Herr Bart sprach den Text der Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.

Der Gemeinderat stellte anschließend einstimmig fest, dass Herr Georg Bart somit formell Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg ist.

4. Bauanträge und Bauvoranfragen

4.1 Weiß Sabine und Franz, Bachham; Bauvoranfrage zum Ersatzbau und zur Umnutzung von Wohn- und Lagerhäusern zu Wohngebäuden
Dem Planer wurde ein fünf Punkte umfassender Fragekatalog vorgelegt, der bisher leider nicht beantwortet wurde. Die Bauvoranfrage kann daher frühestens in der nächsten Sitzung behandelt werden.

5. Vorstellung der ersten Planungskonzepte – Anbau Kinderkrippe und Erweiterung Kinderhaus; Sachstand zur Umnutzung der alten Gemeindekanzlei zu einer temporären Kinderkrippengruppe

Bürgermeister Wiesmaier erläuterte zunächst die Aktivitäten rund um das Kinderhaus in den letzten Jahren.

2014/2015
Die Initiative „Anschwung Initiative für frühe Chancen“ wurde 2014 ins Leben gerufen. Im Herbst 2014 wurden die Familien im Rahmen dieser Initiative befragt, wo in Punkto Kinderbetreuung „der Schuh drückt“.
Die Auswertung der Befragung führte in den Folgejahren zu den weiteren Schritten.

Konkret wurde es dann 2018.
Am Wochenende 11. und 12.03. fand eine Klausur mit den Erzieherinnen des Kinderhaues statt um zusammen zu klären wie es weiter geht/weiter gehen muss.
Dabei kam man überein so schnell als möglich eine Planung für eine temporäre Kinderkrippengruppe in den Räumen der Gemeindekanzlei als auch für einen Neubau im Nordwesten für zwei weitere Kinderkrippengruppen in Auftrag zu geben. Der Planungsauftrag wurde im Mai 2018 vergeben. Ein bezugsfertiger Neubau für die beiden Kinderkrippengruppen ist mit Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 vorgesehen.

Mit dem kirchlichen Träger fand Anfang Juli 2018 ein Gespräch wegen der Übernahme der geplanten zusätzlichen zwei Kinderkrippengruppen statt. Die Übernahme der Trägerschaft ist zwischenzeitlich gesichert.

In dieser Sitzung wurde der Planungsauftrag für die Wirtschaftlichkeitsberechnung für drei Gruppenräume und Turnraum im Bezug auf Sanierung oder Neubau nochmals bekräftigt.

6. Vorstellung des ersten Planentwurfs für einen Bebauungsplan im Osten von Reichenkirchen; Aufstellungsbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Pezold anwesend. Er erläuterte den ersten Planentwurf.
Vorgesehen sind:
• im Nordosten des Baugebietes zwei Sechsfamilienhäuser im Eigentum der Gemeinde zur Realisierung von kommunalen Wohnbauvorhaben (Mietwohnungen für nicht zu den besser oder gut verdienenden Bürgerinnen und Bürgern gehörenden); diese Parzellen können im Bedarfsfall auch in je zwei Einzelhausgrundstücke um geplant werden
• im Nordwesten zwei Fünffamilienhäuser (in Privateigentum)
• im Südwesten vier Doppelhaushälften (im Privateigentum) und
• fünfzehn Einzelhäuser (11 bzw.12 im Eigentum der Gemeinde und 4 bzw. 3 im Privateigentum).
Es werden 40 bis 44 Wohnungen entstehen. In etwa in der Mitte des Gebietes, welches rund 17.500 qm umfasst, entsteht an der Ostseite ein rund 1.000 qm großer Spielplatz/Quartiersplatz. Zur Abgrenzung des Baugebietes nach Osten hin ist ein fünf Meter breiter, öffentlicher, Grünstreifen mit Hecken vorgesehen.

Die Verschwenkungen der Erschließungsstraße lassen keine hohen Geschwindigkeiten zu und dienen somit neben der Erschließungsfunktion auch der Verkehrsberuhigung.

Auch die kleineren Einzelhausgrundstücken sind so gestaltet und überplant, dass dort, falls nötig, vier Stellplätze erstellt werden können.

Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung eines Bebauungsplanes auf der
Grundlage der vorgestellten Vorplanung von Architekt Pezold mit 17 : 0 Stimmen zu.

7. Bebauungsplan „Fraunberg-Nord“; Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung wegen der Zulässigkeit weiterer Wohneinheiten

Hier hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 06.11.2018 die grundsätzliche Bereitschaft zur Erweiterung der zulässigen Wohneinheiten signalisiert um der Notwendigkeit nach dringend benötigtem Wohnraum zu entsprechen. Allerdings wurde als unabdingbare Voraussetzung angesehen, dass die notwendigen Stellplätze nachgewiesen werden können und weder bauliche Anlagen noch Stellplätze in den, im bestehenden Bebauungsplan ausgewiesenen, Grünflächen geplant werden.
Die Entscheidung wurde damals bis zur Vorlage eines entsprechenden Konzepts vertagt.

Das Konzept, welches den Forderungen vom 06.11.2018 entspricht liegt zwischenzeitlich vor und wird dem Gemeinderat erläutert.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen den Bebauungsplan auf der Grundlage des vorgelegten Konzepts zu ändern.

8. Aussprache und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Wohnbebauung im Süden von Bergham

Hier war ein Bauantrag bereits auf der Tagesordnung der Sitzung am 11.12.2018. Bei der Vorlage der Antragsunterlagen am 07.12.2018 wurde festgestellt, dass der Standort erheblich von dem der genehmigten Bauvoranfrage abweicht und ca. 50 % der Fläche des Wohnhauses im Süden außerhalbe der Grenze der seit 2001 bestehenden Ortsabrundungssatzung liegt.
Nach Rücksprache mit Bauherren und Planer wurde der Bauantrag von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 11.12.2018 genommen.

Am 17.12.2018 erhielt die Gemeinde von Herrn Thuro vom Landratsamt Erding die Auskunft, dass eine Erweiterung der Ortsabrundungssatzung nach Süden rechtlich nicht möglich ist, weil es hier an der „Prägung“ fehlt.

Das Landratsamt empfahl hier einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

Der Gemeinderat beschloss mit 17 : 0 Stimmen einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.
Der Antragsteller muss die Planungskosten übernehmen und für die Folgekosten aufkommen.

9. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

10. Aussprache und Beschlussfassung zur Vorfahrtregelung der Einmündungen der Wittilostraße (Baugebiet „an der Bachhamer Straße“) in die Gemeindeverbindungsstraße Fraunberg-Bachham

Zwischenzeitlich stehen die Ortstafeln Bachham und Fraunberg, aus Richtung Bachham kommend, etwa 50 m vor der ersten Einfahrt der Wittilostraße. Somit gilt Tempo 50.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen die Straße Fraunberg-Bachham, wie bisher, zu bevorrechtigen und somit die beiden Einmündungen der Wittilostraße in die Straße Fraunberg-Bachham mit den Zeichen „Vorfahrt achten“ zu beschildern.

11. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

Reichenkirchen
In den nächsten Wochen sollen die Ausschreibungsunterlagen für die Maßnahmen am Kirchplatz in Reichenkirchen fertig gestellt sein. Unmittelbar danach kann ausgeschrieben werden.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Neujahrsempfang/ Bürgerball und Schäfflertanz
Bürgermeister Wiesmaier hat nochmals zur Teilnahme
am Neujahrsempfang am 27.01.2019,
am Bürgerball am 02.02.2019 und
am Schäfflertanz vor dem Gemeindezentrum Fraunberg am 10.02.2019, 15.00 Uhr, eingeladen.

b) Konzert des brasilianischen Jugendorchesters „Camerata Ivoti“
Kulturreferentin Gfirtner wies auf das Konzert am 07.02.2019, 19.00 Uhr im Gasthaus Strasser hin und bittet um zahlreiche Teilnahme.

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