Ergebnisse aus der 1. und zugleich konstituierenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 05.05.2020


1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.03.2020 und die Sitzung des Ferienausschusses vom 14.04.2020

Die Niederschriften wurden zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschriften wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder durch den 1. Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg setzt sich in der Legislaturperiode 2020-2026 wie folgt zusammen:
1. Bürgermeister Johann Wiesmaier
Algasinger Bartholomäus, Wählergemeinschaft Maria Thalheim
Blumoser Michael, Grüne
Fischer Traudl, Wählergemeinschaft Fraunberg
Gfirtner Anna, Wählergemeinschaft Maria Thalheim
Gruber Christian, Wählergemeinschaft Reichenkirchen
Nett Michael, Wählergemeinschaft Reichenkirchen
Obermaier Christian, Wählergemeinschaft Maria Thalheim
Peis Josef, Wählergemeinschaft Reichenkirchen
Pfanzelt Hubert, Wählergemeinschaft Fraunberg
Pfeil Maria, Wählergemeinschaft Reichenkirchen
Rasthofer Johann, Wählergemeinschaft Reichenkirchen
Reingruber Karlheinz, Grüne
Scheiel Georg, Wählergemeinschaft Reichenkirchen
Selmeier Simon, jun., Wählergemeinschaft Fraunberg
Unterreitmeier Petra, Wählergemeinschaft Maria Thalheim
von und zu Fraunberg Kai, Wählergemeinschaft Fraunberg

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten (=konstituierenden) Sitzung zu vereidigen (Art. 31 Abs. 5 Satz 1 GO). Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab (Art. 31 Abs. 5 Satz 5 GO). Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.

Die Pflicht zur Eidesleistung entfällt, wenn ein Gemeinderatsmitglied im Anschluss an die bisherige Wahlzeit wieder zum Gemeinderat (der gleichen Gemeinde) gewählt wurde (Art. 31 Abs. 5 Satz 5 GO).
Demzufolge müssen folgende neu gewählte Gemeinderatsmitglieder vereidigt werden:
Michael Blumoser,
Hubert Pfanzelt und
Kai von und zu Fraunberg
Bürgermeister Wiesmaier sprach die Eidesformel vor und die Gemeinderäte legten den Eid einzeln ab.

3. Beschluss über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Zur Diskussion und zur Abstimmung stand die Wahl eines zweiten Bürgermeisters oder die Wahl eines zweiten und dritten Bürgermeisters.
Bürgermeister Wiesmaier bat die bewährte Form mit zwei weiteren Bürgermeistern beizubehalten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig zwei weitere Bürgermeister zu wählen.

4. Wahl der/des weiteren Bürgermeister(s) der weiteren/Bürgermeisterin(innen)

Wahl des zweiten Bürgermeisters und der dritten Bürgermeisterin
Von Bürgermeister Wiesmaier wurden Gemeinderat Johann Rasthofer als Kandidat für das Amt des zweiten Bürgermeisters und Gemeinderätin Anna Gfirtner als
3. Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Gemeinderat Rasthofer und Gemeinderätin Anna Gfirtner erklärten im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen.

Aus dem Gremium kamen keine weiteren Vorschläge.

Die Wahl erfolgte jeweils geheim mit Stimmzetteln.

Jeweils 17 Stimmzettel wurden von den anwesenden und stimmberechtigten Gemeinderatsmitgliedern abgegeben.
Alle 17 Stimmzettel sind jeweils gültig.16 der abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf Gemeinderat Johann Rasthofer als 2. Bürgermeister und in der nächsten Abstimmung 16 Stimmen auf Gemeinderätin Gfirtner als 3. Bürgermeisterin.

Somit ist Johann Rasthofer zum 2. und Anna Gfirtner zur 3. Bürgermeisterin gewählt.

5. Ernennung des 1. Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten

Bürgermeister Wiesmaier wurde erstmals am 07.05.1996 zum Trauungsstandesbeamten ernannt. Nach der Vollzugsbekanntmachung zum Personenstandsgesetz (PStVollzV), muss auch der wiedergewählte 1. Bürgermeister, wie bereits 2002, 2008 und 2014, erneut ernannt werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig Herrn 1. Bürgermeister Wiesmaier gemäß
§ 2 Abs. 3 AVPStG zum Trauungsstandesbeamten der Gemeinde Fraunberg zu ernennen. Die Ernennung erfolgt zum 06.05.2020 und ist auf die Durchführung von Trauungen beschränkt.

2. Bürgermeister Rasthofer unterzeichnete die Ernennungsurkunde und händigte diese Bürgermeister Wiesmaier aus.

6. Erlass der Geschäftsordnung des Gemeinderates und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

• Aussprache und Beschlussfassung über die neu zu bildenden Ausschüsse und Referate, deren Bezeichnung und Aufgaben sowie personelle Besetzung
Geschäftsordnung und Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Die Entwürfe für die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts basieren auf der Mustergeschäftsordnung und der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages.

Dem Gemeinderat wurde sowohl der Entwurf der Geschäftsordnung als auch der Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs-rechts mit der Sitzungsladung zugestellt.

Die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurden in den gegenüber 2014 geänderten Passagen besprochen und erläutert. Mit den besprochenen Änderungen konnten die Geschäftsordnung und die Satzung verabschiedet werden.

Die Entschädigungssätze für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse wurden gegenüber 2014 nicht geändert; 35 € für die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen; Ausnahme: Bauausschusssitzungen vor den Gemeinderatssitzungen – hier werden 10 € gewährt.

Besetzung der Ausschüsse
Kein Mitglied des Gemeinderates erhob Bedenken gegen die Besetzung der Ausschüsse und Referate nach fachlicher Eignung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung. und beschloss folgende Besetzung der Ausschüsse und Referate:

Bau- und Umweltausschuss (keine Stellvertreter)
2. Bürgermeister Johann Rasthofer
3. Bürgermeisterin Anna Gfirtner
Gemeinderat Simon Selmeier
Gemeinderat Christian Gruber
Gemeinderat Michael Nett
Gemeinderat Michael Blumoser

Finanzausschuss (ab 29.05.2018 Stellvertreter)
1. Bürgermeister Johann Wiesmaier, 2. Bürgermeister Johann Rasthofer
3. Bürgermeisterin Anna Gfirtner, Stellvertreter Gemeinderat Bartholomäus Algasinger
Gemeinderat Josef Peis, Stellvertreter Gemeinderat Christian Gruber
Gemeinderat Simon Selmeier, Stellvertreterin Gemeinderätin Traudl Fischer
Gemeinderat Karlheinz Reingruber, Stellvertreterin Gemeinderätin Petra Unterreitmeier

Rechnungsprüfungsausschuss (ab 29.05.2018 Stellvertreter)
Gemeinderat Hubert Pfanzelt, Stellvertreter Gemeinderat Michael Blumoser
Gemeinderätin Traudl Fischer, Stellvertreter Gemeinderat Simon Selmeier
Gemeinderat Christian Gruber, Stellvertreter Gemeinderat Josef Peis
Gemeinderat Bartholomäus Algasinger, Stellvertreter Gemeinderat Christian Obermaier

Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren (keine Stellvertreter)
1. Bürgermeister Johann Wiesmaier
Gemeinderätin Maria Pfeil
Gemeinderat Christian Obermaier
Gemeinderätin Petra Unterreitmeier
Gemeinderat Bartholomäus Algasinger
Gemeinderat Josef Peis
Gemeinderat Kai von und zu Fraunberg

Ortsplanung- und Entwicklungsausschuss (keine Stellvertreter)
1. Bürgermeister Johann Wiesmaier
2. Bürgermeister Johann Rasthofer
3. Bürgermeisterin Anna Gfirtner
Gemeinderat Christian Gruber
Gemeinderat Michael Nett
Gemeinderat Simon Selmeier
Gemeinderätin Traudl Fischer
Gemeinderat Christian Obermaier

Kulturreferent/in
3. Bürgermeisterin Anna Gfirtner
Stellvertreterin Gemeinderätin Traudl Fischer

Jugendreferent/in
Jugendreferentin Gemeinderätin Maria Pfeil
Stellvertretender Jugendreferent Gemeinderat Christian Obermaier

7. Ernennung der Mitglieder des Vorprüfungsgremiums für den Preis „Der Fraunberger“

Vorprüfungsgremium „Der Fraunberger“ (keine Stellvertreter)
Für das Vorprüfungsgremium wurden benannt:
1. Bürgermeister Johann Wiesmaier
2. Bürgermeister Johann Rasthofer
3. Bürgermeisterin Anna Gfirtner
Gemeinderätin Traudl Fischer
Gemeinderat Karlheinz Reingruber
Diakon Christian Pastötter

8. Benennung der Verbandsräte für den Mittelschulverband

Für den Mittelschulverband wurden einstimmig folgende Verbandräte benannt:
Verbandsrat: 1. Bürgermeister Johann Wiesmaier („geborenes“ Mitglied)
Stellvertreter: 2. Bürgermeister Johann Rasthofer als gesetzlicher Stellvertreter des 1. Bürgermeisters
Verbandsrat: Gemeinderätin Maria Pfeil
Stellvertreter: Gemeinderat Georg Scheiel
Verbandsrätin Pfeil und Stellvertreter Scheiel werden für die gesamte Wahlperiode benannt, sodass bei Änderungen der Zahl der Verbandsräte innerhalb der Wahlperiode die weiteren Verbandsräte nicht mehr neu bestimmt werden müssen.

9. Benennung der Verbandsräte für den Wasserzweckverband „Berglerner Gruppe“

Für den Wasserzweckverband Berglerner Gruppe wurden einstimmig folgende Verbandsräte benannt:
Verbandsrat: 1. Bürgermeister Johann Wiesmaier („geborenes“ Mitglied)
Stellvertreter: 2. Bürgermeister Johann Rasthofer als gesetzlicher Stellvertreter des 1. Bürgermeisters
Verbandsrat: Gemeinderat Karlheinz Reingruber
Stellvertreter: Gemeinderat Christian Gruber
Verbandsrat: Gemeinderat Georg Scheiel
Stellvertreter: Gemeinderat Michael Nett

10. Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen und Empfehlungen dazu

Bürgermeister Wiesmaier informierte über den Baufortschritt Ortsmitte Reichenkirchen.
Aufgrund der Sondersituation „Corona“ wurde die Baumaßnahme aus zwei Bauabschnitten zu einer zusammengeführt; d. h.: Parkplätze vor dem Pfarrheim sowie der Salettl-Bau zwischen und neben dem Pfarrheim konnten in Angriff genommen werden.
Wäre die Situation Maibaum, 1. Mai sowie Schulunterricht und Gottesdienste wie gewohnt abgelaufen, wäre auch die Maßnahme anders abgelaufen und der Kirchplatz als erster Abschnitt zum 01.05. fertig gestellt gewesen.
Bürgermeister Wiesmaier bat um eine verbindliche Empfehlung für den nunmehr neu zu erstellenden Pflasterbelag für die fünf Stellplätze vor dem Pfarrheim.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für einen Rasenfugenbelag mit 40 cm durchgehendem Pflasterbelag als Abtrennung zwischen den Parkplätzen aus.
Der Kirchplatz kann ab Montag, 18.05., für Busse und Anlieger wieder eingeschränkt frei gegeben werden.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich ausdrücklich bei allen Anliegern für das Verständnis bezüglich der Einschränkungen während der Baumaßnahme.

11. Bauanträge und Bauvoranfragen

11.1 Kunigundenweg 1 a; Überdachung einer Terrasse
11.2 Kemoding 2; Neubau eines Einfamilienhauses mit vier Stellplätzen
Es fand keine Bauausschusssitzung statt (bisheriger Bauausschuss nicht mehr aktiv und neuer Bauausschuss zum Ladungszeitpunkt noch nicht benannt).
Die Verwaltung stellte die Bauanträge vor.
Zum Bauantrag für die Überdachung einer Terrasse im Kunigundenweg in Fraunberg wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit vier Stellplätzen in Kemoding wurde ebenfalls einstimmig erteilt, allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Konkretisierung der Erweiterung des Flächennutzungsplanes (Punkt 12. Der Sitzung) vom Gemeinderat zugestimmt wird.

12.Aussprache und Beschlussfassung zur weiteren Konkretisierung des Änderungsbeschlusses vom 02.04.2019 zur Erweiterung des Flächennutzungsplanes im Norden von Kemoding

Die Verwaltung stellte die Verschiebung des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplanes in Kemoding um 6.50 m nach Norden vor. Diese Konkretisierung ist erforderlich, dass das Bauvorhaben unter Punkt 11.2 der Sitzung) vom Landratsamt genehmigt werden kann.
Nachdem (nicht nur in Kemoding) mehrere Ergänzungen des Flächennutzungs-planes anstehen, wird diese Ergänzung nicht in einem separaten Verfahren, sondern zusammen mit den übrigen erfolgen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Konkretisierung der Erweiterung des Flächennutzungsplanes in Kemoding mit 17 : 0 Stimmen zu.

13.Beschlussfassung zur Einziehung eines nicht mehr verkehrsbedeutenden öffentlichen Feldweges nördlich von Grucking nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz nach Durchführung des öffentlichen Anhörungsverfahrens

Der Einziehungsbeschluss vom 18.02.2020 wurde bekannt gemacht. Die Unterlagen lagen einen Monat in der Gemeinde zur Einsicht aus. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Die Einziehung kann daher formell vollzogen werden.

Der Gemeinderat hat mit 17 : 0 Stimmen beschlossen den nicht ausgebaute Feldweg Fl.-Nr. 609, Gemarkung Reichenkirchen, in der Straßenbaulast der Grundstücksanlieger, zwischen den Grundstücken Fl.-Nrn. 608 und 610, Gemarkung Reichenkirchen, formell einzuziehen, nachdem dieser jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.

14. Aussprache und Beschlussfassung zum Bau der Busumkehre an der Gabelung der Straßen Reichenkirchen-Angelsbruck/Reichenkirchen/Hatting

Aufgrund der Gesamtplanung Kirchplatz/weiterführende Straße Richtung Angelsbruck stellte Bürgermeister Wiesmaier die Frage zur vorgezogenen Ausführung der Busumkehre im Bereich Abzweigung Angelsbruck/Hatting zur Abstimmung.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus den Ausbau der Straße im Anschluss an den Kirchplatz zu priorisieren, bzw. bei Finanzierbarkeit beide Maßnahmen (Busumkehre/Ausbau Ortsstraße Reichenkirchen) in einem Gewerk auszuführen.
Die Ausführungsplanungen sind in Auftrag gegeben.

15. Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in Höhe der Anwesen Harham 7, 8 und 11

Hier liegt ein schriftlicher Antrag eines Anliegers vor. Grundsätzlich geht es darum, dass die Strecke vom Ortsende Harham bis zum Beginn des Feldweges nach dem Anwesen Philippi, Harham 8, freie Strecke ist und somit mit 100 befahren werden kann. An der Strecke liegen drei Anwesen.

Der Anlieger-Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wurde abgelehnt.
Dem Antrag aus dem Gemeinderat eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
60 km/h anzuordnen wurde mehrheitlich zugestimmt.

16. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) OGTS währen der durch Corona bedingten Schließung
Aufgrund der Corona bedingten Schließung der offenen Ganztagsschule werden für die nicht in Anspruch genommen Essensausgaben die Gebühren zurück erstattet.

b) Ferienprogramm
Aufgrund der Situation Corona kann vom Jugendausschuss der Gemeinde Fraunberg kein Ferienprogramm in Verbindung mit den Vereinen, Verbänden und Institutionen organisiert und angeboten werden.
Der Jugendausschuss weist darauf hin, dass es natürlich allen o. g. Institutionen frei gestellt wird hier in Eigenverantwortung aktiv zu werden.

 

Bericht und Bilder zur konstituierenden Sitzung sind auf der Homepage der Gemeinde Fraunberg unter

Konstituierende Sitzung des Gemeindeparlaments der Wahlperiode 2020 / 2026 – Drei neue Gemeinderäte ins Gremium aufgenommen

im Internet verfügbar.

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