Ergebnisse aus der 57. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 06. 09. 2011


Ehrungen für herausragenden Leistungen beim Schulabschluss oder beim Abschluss der Berufsausbildung, sowie für herausragende sportliche bzw. musikalische Leistungen.
siehe Veröffentlichung Bürgerkommune Fraunberg                

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.07.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26.07.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Informationen zum Internet via LTE (Long Term Evolution)

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Erber von der Fernsehmühle Erber anwesend.
Bürgermeister Wiesmaier konnte dem Gemeinderat berichten, dass der Ausbau durch die Telekom für die Bereiche Fraunberg, Reichenkirchen und Riding zügig vorangeht. Er musste aber auch berichten, dass die Fa. Telefonica heute auf Anfrage mitgeteilt hat, dass der Mast für die LTE-Technik südlich von Fraunberg nicht mehr, wie  bisher zugesagt, 2011 sondern frühestens 2012 errichtet wird. Insgesamt zeigte sich Bürgermeister Wiesmaier enttäuscht, dass Zusagen nicht eingehalten werden, da diese Zusagen auch in den Auskünften an nachfragende Bürger weiter gegeben wurden und es jetzt so aussieht, als hätte die Gemeinde falsche Auskünfte erteilt.
Der Telekom erteilte Bürgermeister Wiesmaier für den Ausbau vor Ort ein Kompliment. Die Arbeiten und die Zusammenarbeit funktionieren sehr gut. Allerdings kritisiert er das Gebaren des Konzerns als solchem. Anlass sind Schreiben an Gemeindebürger (hier Kemoding), die bei der Telekom wegen Verfügbarkeit von DSL nachgefragt haben und dann schriftlich von dort zur Auskunft bekommen, die Gemeinde sollte den Ausbau erst mal ausschreiben. Die Telekom wurde darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung 2010 erfolgt ist aber von dort für die angesprochene(n) Ortschaft(en) kein(e) Angebot(e) vorgelegt wurde(n).
Nach Abschluss der Arbeiten, voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober, wird die Telekom eine Infoveranstaltung durchführen. Auf diese Veranstaltung wird im Mitteilungsblatt noch rechtzeitig hingewiesen.

Ausführungen von Herrn Erber
LTE steht für Long Term Evolution (= langjährige / langfristige Entwicklung).
Seit 2004 wird an der Entwicklung von LTE von der Firma Nortel Networks gearbeitet.
Mit LTE soll den Mobilfunkanbietern eine Möglichkeit geboten werden, kostengünstig Datendienste anzubieten. LTE ist ein Netz, welches in Verbindung mit einem Notebook und einem USB-Stick genutzt werden kann.
Die wichtigsten Vorteile von LTE sind
-    die maximal verfügbare Datengeschwindigkeit für einen Dienst steigt auf rund das 10-fache an Downlink-Maximalgeschwindigkeit: bis 100Mbit/s, Uplink-Maximalgeschwindigkeit: bis 50Mbit/s,
-    Die Zeiträume zwischen einer Aktion und dem Eintreten einer verzögerten Reaktion(Latenzzeiten) reduzieren sich um den Faktor 2 bis 3 (Round-trip-times unter 10ms,Zugriffsverzögerung unter 300ms),
-    Das Verhältnis zwischen der Datenübertragungsrate und der Bandbreite (Spektrale Effizienz) steigt um den Faktor 2 bis 4. Weitere Primäreigenschaften und Vorzüge von LTE: optimiert für Paket-Datendienste,
-    hoher Stellenwert bezüglich Mobilität und Sicherheit,
-    bessere Energieeffizienz der Mobilendgeräte (Handy/Modem),
-    flexiblere Frequenzbandnutzung von 1,25MHz bis 20MHz,
-    flexible Funknetzplanung: sehr gute Leistung bei Zellen mit bis zu 5km Reichweite; mitreduzierter Leistung sind Zellen mit bis zu 100km möglich,
-    weniger Interferenzen auf der Funkschnittstelle,
-    Reduktion von Netzwerkelementen,
-    komplette IP-basierende Umgebung,
-    Koexistenz mit anderen 3GPP-Standards, wie GSM/GPRS/EDGE, UMTS, HSPA, eHSPA.
Herr Erber stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation die LTE-Technik dar.
Er betonte, dass DSL über das Festnetz, wie es jetzt für Fraunberg, Reichenkirchen/Pillkofen und Riding realisiert wird, nach wie vor und auch in Zukunft die 1. Wahl sein wird. Hier werden die D-SLAM’s mit Glasfaserkabeln angesteuert und von dort aus in die Haushalte werden die Daten über Kupferkabel zum Endkunden transportiert. Die Gemeinde hat also richtig entschieden, als bereits 2005 dieser Technik Priorität eingeräumt wurde.
Die LTE-Technik ist, dort wo eine Kabelgebundene DSL-Anbindung nicht möglich ist, eine sehr gute Alternative und Stand der Technik. Sky-DSL, UMTS und VMAX sind als veraltet anzusehen.

Wegen der Verfügbarkeit von DSL via LTE für den Thalheimer Bereich ist Herr Erber optimistisch, dass hier ein Großteil abgedeckt werden kann, wenn der entsprechende Sender auf dem Masten bei Ottering (Vodafone) frei geschalten wird. Dies wird voraussichtlich noch im September der Fall sein.
LTE, so Herr Erber, wird flächendeckend kommen.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Sonderumlage der Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung

Wegen der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn sind Mittel für die Klagen erforderlich. Die  Schutzgemeinschaft hat für  jede Kommune den einheitlichen Betrag von 1.500 € festgelegt. Die  größeren Kommunen sind bereits durch den Einwohner bezogenen Jahresbeitrag von 6 Cent/Einwohner seit Jahren höher belastet. Insoweit ist der Pauschalbetrag von 1.500 € keine Benachteiligung der kleinen bzw. Bevorzugung der großen Kommunen. Jetzt muss der Rechtsweg beschritten werden. Aufgrund des Streitwertes muss in der ersten Instanz mit Kosten in Höhe von 120.000 € bis 140.000 € gerechnet werden. Erfolgsaussichten haben nur Klagen der Musterkläger und der Schutzgemeinschaft. Durch die Musterkläger wird das gesamte Spektrum der Belastungen abgedeckt; Fluglärm, Verkehrsbelastung, Wertverlust von Immobilien usw. Der Gemeinderat stimmte der Sonderumlage für die Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung, in Höhe von 1.500 € einstimmig  zu.

4.    Änderung des Flächennutzungsplanes; Sandabbau Kleinhündlbach

      8. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschlussfassung zu den  
      eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
      öffentlicher Belange sowie etwaiger Bürgereinwendungen
           9. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beschlussfassung zu den
           eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
           öffentlicher Belange sowie etwaiger Bürgereinwendungen; Erweiterung
           der gemischten Baufläche im Nordwesten von Fraunberg
Die Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 01.08.2011 bis einschließlich 02.09.2011 durchgeführt. Darauf wurde im Mitteilungsblatt vom 22.07.2011 hingewiesen.
Von Seiten der Bürger wurden keine Einwände gegen die 8. und 9. Ergänzung des Flächennutzungsplanes vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 01.08.2011 angeschrieben und bis 05.09.2011 um Stellungnahme gebeten.
Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und Beschluss gefasst.
Die formell erforderlichen Bekanntmachungen erfolgen in einem der nächsten Mitteilungsblätter.

5.    Beschluss zur Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung

Im Rahmen des für den Landkreis Erding von Landrat Bayerstorfer und für die Gemeinden des Landkreises von Bürgermeister Wiesmaier (Vorsitzender Bayerischer Gemeindetag, Kreisverband Erding), initierten „Windenergietages“ (Bürgermeisterdienstbesprechung) wurde am 14.07.2011 ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Teilflächennutzungsplanung zur Steuerung einer möglichen Ansiedlung von Windkraftanlagen beschlossen.
Nach derzeitiger Rechtslage sind Windkraftanlagen im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch -BauGB- privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Genehmigung eines Antrags derzeit nur versagt werden kann, falls öffentliche Belange entgegen stehen. Die Möglichkeit der Ablehnung ist daher sehr beschränkt. Eine bloße Beeinträchtigung von Belangen, wie in § 35 Abs. 2 BauGB, reicht nicht aus.
Allerdings stehen öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB regelmäßig entgegen, falls im Flächennutzungsplan bereits an anderer Stelle eine Darstellung von sog. „Konzentrationsflächen“ erfolgt ist.
Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen nach abgeschlossener und rechtmäßiger Planung nur noch innerhalb ausgewiesener Konzentrationsflächen genehmigt werden können (Ausnahme: landwirtschaftliche privilegierte Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung -BauNVO-.
Hierfür muss der Nutzung von Windenergie nach ständiger Rechtsprechung "in substanzieller Weise" Raum geschaffen werden.
Im Übrigen unterscheidet sich die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans verfahrensrechtlich nicht von der Änderung eines bestehenden Flächennutzungsplans. Ab Aufstellungsbeschluss besteht überdies die Möglichkeit der 12-monatigen Rückstellung eines Baugesuchs gem. § 15 Abs. 3 BauGB.
Eine gemeinsame Planung nach § 204 BauGB, wie im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 14.07.2011 beschlossen, schafft insoweit einen größeren Gestaltungsspielraum, da der Planbereich der Fläche der an der Planung teilnehmenden Gemeinden entspricht und sich daher vergrößert. Es sollte hierbei Wert auf einen gemeinsamen Planer gelegt werden.
Aufgrund infolge gemeinsam verabredeter Parameter können ermittelte Konzentrationsflächen sodann vermehrt oder vermindert auf einzelnen Gemeindeflächen zu liegen kommen. Im Gegenzug konkretisieren diese Parameter die Planungshoheit der Gemeinden. So kann beispielsweise ein über die gesetzlichen Mindestabstände hinausgehender Mindestabstand zu bestehenden Siedlungsstrukturen vereinbart werden.
Durch eine gemeinsame Planung wird die jeweilige Gemeinde jedoch nicht ihrer Planungshoheit beraubt, sie bleibt für ihr Hoheitsgebiet bis zum Satzungsbeschluss Herrin des Verfahrens. Da die Aufstellung allerdings gemeinsam erfolgen soll, müssen der Inhalt der Planung und das Abwägungsergebnis gleich ausfallen. Hierzu besteht jedoch kein rechtlicher Zwang, d.h. eine Gemeinde kann theoretisch bis zum Ende des Verfahrens die gemeinsame Planung beenden. Die Planung kann von den restlichen Gemeinden fortgesetzt werden, soweit diese benachbart sind.
Eine tatsächliche Bindungswirkung tritt erst im Falle des abschließenden Satzungs- und Bekanntmachungsbeschlusses zum Ende des Verfahrens ein. Für die Zukunft trifft die Gemeinde in diesem Fall eine Mitwirkungspflicht, falls die Fortschreibung des Plans erforderlich ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg beschloss einstimmig die Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung gem. §§ 5 Abs. 2b, 204 BauGB.
Die Aufstellung soll gemeinsam mit den anderen Gemeinden des Landkreises Erding erfolgen. Das Plangebiet umfasst den gesamten Landkreis. Zur Erarbeitung gemeinsamer Planungsparameter soll eine überörtliche Arbeitsgruppe gegründet werden. Herr 1. Bürgermeister Hans Wiesmaier wird insofern zum ständigen Vertreter der Gemeinde Fraunberg bestellt. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch Herrn Verwaltungsleiter Friedhelm Eugel vertreten. Die originäre Planungshoheit der Gemeinde Fraunberg bleibt hiervon unberührt.

6.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

           zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchberg
           zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Glaslern, südlich Ridinger Straße
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Planungen der Gemeinde Kirchberg zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Gemeinde Berglern zur 1. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Ridinger Straße vor.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig gegen die Planungen keine Einwendungen zu erheben.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Wasserhochbehälter im Bierbacher Holz

Die Wasserversorgung Maria Thalheim ist bereits jetzt sehr energieeffizient aufgebaut; d. h., dass in der Planung und Umsetzung beim Neubau des Hochbehälters darauf geachtet wurde, dass die Verteilung des Wassers an die Haushalte ohne zusätzlichen Energiebedarf aufgrund der Höhenlage des Hochbehälters versorgt werden können. Eine weitere Verbesserung der Energiebilanz kann nun dadurch erreicht werden, dass die Förderpumpen des Tiefbrunnens (140 m) teilweise mit Sonnenstrom betrieben werden. 
Für die Förderung und Aufbereitung des Wassers im Wasserhochbehälter werden jährlich etwa 55.000 kw/h benötigt. Durch eine Photovoltaikanlage mit 14,4 kWp könnten ca. 15.000 kw/h produziert werden. Dieser Strom kann für die Förderung und Aufbereitung des Wassers genutzt werden. Eine entsprechende Steuerung zwischen Photovoltaikanlage und den Förderpumpen ist möglich. D. h., bei Sonneneinstrahlung wird günstiger Solarstrom sofort genutzt und die  Stromabnahme aus dem Netz entsprechend reduziert.
Der Statiker hat das Gebäude hinsichtlich der Tragfähigkeit für die geplante Photovoltaikanlage überprüft und festgestellt, dass die Installation unbedenklich ist.
Mit den eingesparten Stromkosten werden die Wasserabnehmer finanziell entlastet. Die Kosten werden sich bei rund 40.000 € bewegen.
Der Gemeinderat beschloss mit  15 : 0 Stimmen, vorbehaltlich der Kosten, auf dem Wasserhochbehälter eine Photovoltaikanlage zu installieren.

8.    Antrag der Kirchenverwaltung Maria Thalheim zur Bezuschussung der Dachstuhlsanierung und der Sanierung von Gewölbeschäden sowie Innenrenovierung in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 735.000 €. Beim Landkreis und bei der Gemeinde werden jeweils 29.400 € Zuschuss beantragt. Die übrigen Kosten werden durch Eigenmittel und Zuschüsse von Diözese, Bezirk und Bayerische Landesstiftung aufgebracht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Aufnahme in den Haushalt
2012, nach Rechnungslegung einen Zuschuss in Höhe von 29.400 € zu gewähren.

9.    Gemeindeentwicklung; Hoferschließung Forach, Zustimmung zur Kostenvereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung und Festlegung der finanziellen Beteiligung des Grundanliegers

Bei der Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinde. Die Kosten der Sanierung würden ohne  das Hoferschließungsprogramm voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Die Kosten belaufen sich hier auf rund 24.000 €. Die Gemeinde muss 13.000  € aufbringen. Die Eigenbeteiligung des Grundanliegers ist keine finanzielle Beteiligung sondern eine Beteiligung in Form von Arbeitsleistung und einbringen der erforderlichen Flächen zum Ausbau der Straße.
Der Gemeinderat stimmte der Kostenvereinbarung mit  dem Amt für ländliche Entwicklung  zu Hoferschließung Forach vom 09.08.2011 mit 15 : 0 Stimmen zu.

10.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Während der Sommerpause fanden keine Aktivitäten der Projektgruppen statt.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Eine Bauausschusssitzung fand nicht statt. Dem Gemeinderat lagen die Bauanträge
•    zum Einbau eines Appartements in eine Gewerbeeinheit in Tittenkofen,
•    zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Kleinhündlbach,
•    zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz in Reichenkirchen
Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Bauvorhaben vor und erläuterte diese.
Der Gemeinderat erteilte zu den drei o. g. Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Unfälle an der Kreuzung Staatsstraße 2082/Gemeindeverbindungsstraße
Grucking-Tittenkofen.
Das Landratsamt hat bereits im Juli eine Anordnung erlassen. Diese sieht vor, dass bei der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße beidseitig die „Vorfahrt-achten-Schilder“ durch „Stoppschilder“ ersetzt werden. Haltelinien und Mittellinien werden auf der Fahrbahn der Gemeindeverbindungsstraße in einer Tiefe von 10  m von der  Staatsstraße gemessen aufgebracht. Die Maßnahmen werden im Rahmen der Sanierungsarbeiten auf der Staatstraße 2082 durchgeführt.
Auf Anregung aus dem Gemeinderat wird das Straßenbauamt auch gebeten die Situation wegen dem stehen bleibenden Regenwasser an der Kreuzung Römerstraße/Staatsstraße zu bereinigen.

b) Regenwasser Grucking
Wegen dem besseren Abfluss des Regenwassers aus Grucking wurde der Graben von Grucking Richtung Strogen bereits geräumt.
Bürgermeister Wiesmaier wird mit dem Grundanlieger wegen eines evtl. Grunderwerbs zur Errichtung einer Regenhalteeinrichtung sprechen.

c) Badeweiher Maria Thalheim
Das Wasser des Badeweihers ist laut Gesundheitsamt Erding von bester Qualität. Die optischen Einschränkungen rühren davon her, weil es sich beim Wasser aus dem der Weiher gespeist wird um Wasser aus Moosboden handelt.
Eine Beseitigung der Schlingpflanzen war während der Badesaison nicht möglich, weil der Weiher dann hätte gesperrt werden müssen.
Der Weiher wird demnächst abgelassen und der humose Boden ausgetauscht und durch eine neue Kieseinlage ersetzt.
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