Ergebnisse aus der 12. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 16.12.2014
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentlich Sitzung des Gemeinderates vom 02.12.2014
Die Niederschrift vom 02.12.2014 wurde zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.2. Bauanträge und Bauvoranfragen
Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge vor:• Teilabbruch, Umbau des bestehenden Gebäudes zur Errichtung eines Büros und fünf Wohneinheiten in Maria Thalheim
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz in Fraunberg
Das Bauvorhaben in Maria Thalheim liegt in einem Bereich, der im aktuellen Flächennutzungsplan als Mischgebiet/Dorfgebiet ausgewiesen ist. Das Vorhaben ist von Art und Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bauausschusses und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Vor Weiterleitung des Bauantrags an das Landratsamt Erding muss der Bauherr eine Planung zur Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Grundstück vorlegen. Eine Einleitung des Oberflächenwassers in den Kanal ist nicht möglich, weil die Kapazität des Mischkanals im Bereich des Bauvorhabens eine solche Einleitung nicht mehr zulässt.
Zum Bauvorhaben in Fraunberg wurde ebenfalls, wie vom Bauausschuss empfohlen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der notwendigen Befreiung wegen geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan wurde zugestimmt.
3. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Zunächst verwies Bürgermeister Wiesmaier auf die Empfehlungen aus der Finanzausschusssitzung vom 18.11.2014 und die Aussprache zu den 2015 anstehenden Investitionen im Gemeinderat.Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
der Zuschuss für die Schülerbeförderung
der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
die Kanalbenutzungsgebühren
die Konzessionsabgabe
die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
die Grundsteuern A und B
die Gewerbesteuer
der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
die Schlüsselzuweisungen
die Einkommenssteuerersatzleistungen
Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
die Personalkosten
die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
die Mittelschulverbundsumlage
die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
die Abwasserbeseitigung
die Wasserversorgung
die Kreisumlage
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
( § 3 Nr. 1 KommHV)
2013 2014 2015
EUR EUR EUR
Einnahmen
Zuschuss zur Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG 251.073,24 311.000,-- 300.000,--
Straßenunterhaltungszuschüsse 144.650,-- 124.800,-- 150.000,--
Kanalbenutzungsgebühren 267.950,61 260.000,-- 280.000,--
Konzessionsabgabe der Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmen 108.390,09 88.000,-- 88.000,--
Wassergebühren im Bereich der
Wasserversorgung Maria Thalheim 75.064,03 71.500,-- 75.000,--
Grundsteuer A 87.240,01 88.100,-- 92.600,--
Grundsteuer B 211.430,64 204.300,-- 224.300,--
Gewerbesteuer 898.076,44 800.000,-- 900.000,--
Einkommenssteuerbeteiligung 1.718.067,-- 1.784.200,-- 1.808.000,--
Schlüsselzuweisungen 485.320,-- 450.000,-- 485.000,--
Einkommenssteuerersatzleistungen 149.026,-- 150.000,-- 153.100,--
Ausgaben
Personalkosten 678.524,64 711.500,-- 766.600,--
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim,
einschl. Schülerbeförderung 134.943,97 127.100,-- 129.900,--
Mittelschulverbundsumlage 98.900,-- 118.300,-- 118.000,--
Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG 511.161,80 628.000,-- 600.000,--
Unterhalt von Straßen, Wegen und
Plätzen, einschl. Winterdienst 130.403,37 101.600,-- 119.600,--
Abwasserbeseitigung 267.950,61 260.000,-- 280.000,--
Wasserversorgung 75.446,76 80.500,-- 83.100,--
Kreisumlage 1.203.209,96 1.260.000,-- 1.330.000,--
Im Jahre 2015 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
die Zuschüsse Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte 150.000,--
die Zuschüsse für die Gemeindeentwicklung 100.000,--
die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
Fraunberg-Helling 54.000,--
die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
Felben – Pesenlern 402.000,--
die Kanalanschlussbeiträge 50.000,--
die Zuschüsse für DSL 330.000,--
die Zuschüsse für den Neubau Bürgerhaus 300.000,--
die Investitionspauschale für kommunale Baumaßnahmen
ohne Bezuschussung 120.800,--
Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
die Zuschüsse an Kirchen
(u. a. Leichenhaus Reichenkirchen) 69.400,--
die Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte 300.000,--
die Gemeindeentwicklung Reichenkirchen 200.000,--
die Straßenbaumaßnahmen (u.a. Kemoding) 75.000,--
die Straßenbaumaßnahme Fraunberg-Helling 60.000,--
die Straßenbaumaßnahme Felben – Pesenlern 600.000,--
DSL 400.000,--
den Neubau Rathaus 870.000,--
den Neubau Bürgerhaus 630.000,--
Für das Haushaltsjahr 2015 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen erforderlich.
Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)
2012 2013 2014
EUR EUR EUR
Schuldenstand 2012 2013 2014
am 31.12. des Vorjahres EUR EUR EUR
1.970.781,39 1.748.236,69 1.522.358,65
Kreditaufnahmen -,-- -,-- 800.000,--
Tilgung 222.544,70 225.878,04 130.898,--
Schuldenstand am 31.12. 1.748.236,69 1.522.358,65 2.191.460,65
Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren Errichtung eines Wasserhochbehälters für die Wasserversorgung Maria Thalheim, die Erweiterung der Grundschule in Reichenkirchen, der Neubau des Feuergerätehauses in Fraunberg, die Baulandbeschaffung, der Bau der Kinderkrippe und die energetische Optimierung der Schule Maria Thalheim.
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)
2016 2017 2018
EUR EUR EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt 847.000,-- 852.600,-- 858.200,--
Mindestzuführung 154.200,-- 154.200,-- 154.200,--
Im Jahre 2013 betrug die Zuführung 1.000.758,78 EUR und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung. Im Haushaltsjahr 2014 betrug die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt 870.600,-- EUR,
die Mindestzuführung 132.200,-- EUR, somit ebenfalls wieder eine höhere Zuführung.
Für das Haushaltsjahr 2015 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 830.100,-- EUR an. Diese liegt wie im Jahre 2014 wieder deutlich über der Mindestzuführung (154.200,-- EUR).
Auswirkung der Investitionsmaßnahmen auf die folgenden Jahre (§ 3 Nr. 3 KommHV)
finanzielle
Auswirkungen
Baumaßnahme Schule Reichenkirchen 22.000,-- EUR
Förderung des Sports; Gesamtkonzept
Neubau Feuerwehrhaus Fraunberg
Bereich Sport -,-- EUR
Bereich Feuerwehr 10.000,-- EUR
Dorferneuerung Maria Thalheim -,-- EUR
Veräußerung von Grundstücken -,-- EUR
Straßenbau 10.000,-- EUR
Kanalisation -,-- EUR
Wasserversorgung Maria Thalheim -,-- EUR
(bei Kanalisation und Wasserversorgung handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckend finanziert werden müssen)
Kinderkrippe 1.500,-- EUR
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV)
voraussichtlicher Stand am 31.12.2015 in EUR 633.800,-- EUR
voraussichtlicher Stand am 31.12.2016 in EUR 682.100,-- EUR
voraussichtlicher Stand am 31.12.2017 in EUR 731.200,-- EUR
Bei der Entwicklung der Rücklagen in den nächsten Jahren wird davon aus-gegangen, dass die Zuführung an Rücklagen zur Minderung von Kreditaufnahmen im nachfolgenden Rechnungsjahr, bis auf die Mindestrücklage des Durchschnittes der vorangegangenen drei Haushaltsjahre sofort wieder entnommen wird. Der Stand der Rücklagen erhöht sich somit um die Mindestrücklage und um die Zinsen für die festgelegte Rücklage.
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV)
Die Zahlungsbereitschaft der Kasse im Vorjahr war größtenteils gewährleistet. Kassenkredite mussten nur kurzzeitig, jedoch nicht in der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe, in Anspruch genommen werden.
Anhand einer Präsentation mit Diagrammbalken veranschaulichte Bürgermeister Wiesmaier die Entwicklung des Haushalts in allen Einzelplänen des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts seit 2008.
Ein Antrag auf Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte von 350 auf 360 wurde vom Gemeinderat mit 2 : 13 Stimmen abgelehnt.
Aufgrund der Anfrage aus dem Gemeinderat wird der Einzelplan 8 (Wasserversorgung) hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Jahresrechnung und der Kalkulationsgrundlage überprüft.
Der Gemeinderat verabschiedete einstimmig folgende Haushaltssatzung:
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2015
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.996.900 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.926.900 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 100.000,-- €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Fraunberg, den 17.12.2014
gez.
Wiesmaier
1. Bürgermeister
Nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die Haushaltssatzung in einem der nächsten Mitteilungsblätter formell bekannt gemacht und zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt.
4. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Gebührenanpassung)
5. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (Gebührenanpassung)
Bereits in der Finanzausschusssitzung wurden die seit Jahren geltenden Abschreibungssätze bei der Abwasserbeseitigung und bei der Wasserversorgung in Höhe von 2 % thematisiert. Nachdem diese Abschreibungssätze eine Lebensdauer aller Anlagenteile von 50 Jahren voraussetzen, die Erfahrung aber zeigt, dass die Lebensdauer erheblich kürzer ist, wurde die Verwaltung beauftragt bis zur heutigen Sitzung Berechnungen mit Abschreibungssätzen von 3 % und 4 % vorzulegen.Die Berechnung haben ergeben, dass die Anhebung des Abschreibungssatz von 3 % eine Erhöhung der Wassergebühren und Abwassergebühren um 10 Cent nach sich zieht.
Bei einem Abschreibungssatz von 4 % liegt die notwendige Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren bei 21 Cent.
Der Gemeinderat hat beschlossen den Abschreibungssatz bei der Wasserversorgung auf 3 % und bei der Abwasserbeseitigung auf 4 % festzusetzen.
Die entsprechenden Änderungssatzungen sind in diesem Amtsblatt bekannt gemacht. Die Änderungen gelten ab 01.04.2015.
Die Abrechnung erfolgt dementsprechend mit 3/12 zu den derzeitigen Gebühren und zu 9/12 zu den neuen Gebühren.
6. Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen für den Bebauungsplan im Norden von Riding
Der Bebauungsplan hat den ersten Verfahrensschritt durchlaufen. Dabei wurden die Bürger und die sonstigen Träger öffentlicher Belange am Aufstellungsverfahren beteiligt.Die wesentlichen Stellungnahmen sind vom Straßenbauamt wegen der Anbindung an die Staatsstaße 2082 und vom Wasserwirtschaftsamt wegen dem Hochwasserschutz eingegangen. Die Forderungen müssen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden und mit den Grundstückseigentümern müssen entsprechende Vereinbarungen zur Kostenübernahme abgeschlossen werden.
Der Grundstückseigentümer eines als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstückes hat darum gebeten seine Fläche als Baufläche auszuweisen.
Der Gemeinderat konnte diesem Antrag im Rahmen der aktuellen Bebauungsplanaufstellung nicht folgen, da dies zu erheblichen Verzögerungen in der Planung führen würde, weil dies eine völlig andere immissionsschutzrechtliche Betrachtung des Bebauungsplanes auslöst.
Dem Grundstückseigentümer wurde aber signalisiert, dass in einem eigenen Verfahren die Bebaubarkeit dieses Grundstückes überprüft wird.
7. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Fraunberg-Ost im Bereich Bachhamer Straße
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst. Sobald die Grundstückseigentümer die Vereinbarungen zur Übernahme der Planungskosten unterzeichnet haben kann das Verfahren weiter geführt werden.8. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Reichenkirchen-West (Christian-Jorhan-Straße)
Der Beschluss musste zurück gestellt werden nachdem der berechtigte Wunsch des Grundstückseigentümers nach Wohnraumerweiterung auch ein zweites Vollgeschoß erfordern würde, was die Grundzüge der Planung im gesamten Baugebiet berührt.9. Bauleitplanung der Nachbargemeinden
lagen nicht vor.10. Anträge auf Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Auenstraße in Reichenkirchen und in Angelsbruck; Aussprache und Beschlussfassung
Dem Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung in der Auenstraße auf 30 km/h stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.Eine Freigabe des Verkehrs auf dieser Straße nur für die Anlieger wurde mit zwei Gegenstimmen abgelehnt.
In Angelsbruck wrd die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Straßenverlaufs von 60 km/h auf 50 km/h reduziert. Aus Richtung Reichenkirchen werden im Kurvenbereich in Höhe des Anwesens Kipphardt zwei weitere Abweiser aufgestellt.
11. Antrag auf Bezuschussung von zwei Praktikantinnenstellen im Kinderhaus Fraunberg
Die Praktikantinnenstellen im Kinderhaus Fraunberg für das Kindergartenjahr 2014/2015 werden von der Gemeinde Fraunberg mit je 5.000 € bezuschusst. Damit unterstützt die Gemeinde den Bedarf an der Ausbildung von Erzieherinnen.12. Gemeindeentwicklung;
-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunbergund Reichenkirchen
a) Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes
Im Januar sind Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft und des Vorstandes notwendig.
b) Anschwung-Initiative Chancen für junge Familien
Am 15.12.2014 wurden vom Jugendausschuss in Zusammenarbeit mit Frau Helmstreit und Herrn Dr. Zeitler die Fragebögen ausgewertet (s. Bericht unter der Rubrik Bürgerkommune in diesem Mitteilungsblatt).
c) Ortsdurchfahrt Reichenkirchen – Abnahme der Bauarbeiten
Die Abnahme der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Reichenkirchen fand am 11.12.2014 statt. Es wurde nichts beanstandet.
Die Stadtwerke Erding müssen noch die neuen Straßenlampen montieren.