Ergebnisse aus der 38. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 vom 21.06.2016

Aufgrund der Anwesenheit von Planern zu TOP 7. und TOP 6. wurden die Tagesordnungspunkte  6. und 7. vorgezogen, wobei Tagesordnungspunkt 7. zu 3. und Tagesordnungspunkt 6. zu 4. wurde.

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 26.04.2016 und 31.05.2016

Der Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 05.07.2016 vertagt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit einer zweiten Wohnung über der Garage in Tittenkofen
•    Neubau eines Carports in Fraunberg
•    Neubau eines Longierzirkels in Fraunberg
•    Überdachung von zwei Hochsilos in Lohkirchen
•    Neubau einer Terrassenüberdachung, einer Sichtschutzwand und einer Seitenwand unter der Eingangsüberdachung in Reichenkirchen
•    Bauvoranfrage zum Anbau eines Stallgebäudes in Riding
•    Erweiterung der Erlaubnis nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes für eine Biogasanlage in Harham

Zum Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit einer zweiten Wohneinheit über der Garage“ liegt die Erklärung zur Kostenübernahme für alle Erschließungsarbeiten vor. Diese ist erforderlich, weil das Vorhaben außerhalb des bisherigen Erschließungsbereich liegt.

3.    Gemeindezentrum Fraunberg;

     Sachstandberichte und evtl. Aussprachen und Beschlussfassungen
Architekt Oberpriller erläutertete den Planungsstand.

Zur Zeit werden die Akustikelemente montiert.
Am 28.06.29016 stehen die Submissionen für die Außenanlagen und die Baufeinreinigung an. Die Vergaben können dann in der nicht öffentlichen Sitzung am 05.07.2016 erfolgen.
Anfang Juli finden dann die Ausschreibungen für die Gewerke
•    Rollregale (Archiv),
•    Büromöbel,
•    Einrichtung für den Sitzungssaal und
•    Stühle
statt.

In definierten Wandbereichen soll Magnetfarbe aufgetragen werden. Die Mehrkosten liegen bei 1 €/qm. Bürgermeister Wiesmaier wurde ermächtigt für die noch zu definierenden Flächen die Magnetwandfarbe in Auftrag zu geben.

Den Kosten von rund 25.000 € für die Rollregale im Archiv (Nordwestseite Keller) wurde mit 15 : 0 Stimmen zugestimmt.

Der Gemeinderat sprach sich auch einstimmig dafür aus im Foyerbereich ca. 40 lfm Leisten zum Aufhängen von Bildern (z. B. bei Ausstellungen) anzubringen. Bürgermeister Wiesmaier wurde ermächtigt diese Leisten in Auftrag zu geben.

Büroeinrichtung, Bestuhlung und Einrichtung des Sitzungssaales wurden anhand von Eirichtungsplänen vorgestellt.

Die Varianten für die Bestuhlung Trauungszimmer, Sitzungssaal, Besucher und Bürgersaal wurden vom Gemeinderat vor Beginn der Sitzung in Augenschein genommen. Auch Stehtische für das Foyer wurden vorgestellt. Hier sollen die Tischplatten so groß als möglich sein. Es werden noch Muster für diese Stehtische zur Verfügung gestellt, damit eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

Im Trauungszimmer sind sog. „Hängelowboards“ vorgesehen. Diese werden an der Wand frei schwebend in einer bestimmten Höhe befestigt.

Die Beinraumblenden an den Tischen im Sitzungssaal werden in anthrazit ausgeführt.

Als Bestuhlung im Sitzungssaal werden für die Gemeinderäte 25 Konferenzdrehstühle mit Armlehnen in schwarzem Leder ausgeschrieben.
Ebenfalls ausgeschrieben werden 25 Besucherstühle mit Armlehnen für die Büros.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.


4.    Informationen zu den Unwetterschäden von Ende Mai/Anfang Juni 2016 

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Ing. Schuster anwesend.
Leider sind Ende Mai/Anfang Juni bei den schweren Unwettern wieder zahlreiche, teils erhebliche Schäden durch die Wassermassen, vor allem aber durch den von den Äckern gespülten Humus, der zusammen mit dem Wasser zu Schlamm wurde, verursacht worden. Viele, auch erst kürzlich turnusgemäß geräumte Gräben und Durchlässe, wurden vom Schlamm zugeschwemmt und zahlreiche Straßen überschwemmt. Am schlimmsten betroffen waren die Ortsteile Bachham, Stürzlham, Forach und Kleinthalheim.
Die Aufräumarbeiten nehmen die Gemeindearbeiter seither in Beschlag.

Der Gemeinderat appellierte an die Landwirte beim Ackerbau, insbesondere beim Maisanbau, auf einen ausreichend breiten Grasstreifen zwischen Acker und den angrenzenden Grundstücke, Gräben und Straßen stehen zu lassen. Dadurch könnte viel Schlamm abgefangen werden und die Schäden wären nur halb so schlimm.

Bürgermeister Wiesmaier wies darauf hin, dass Selbstschutz hier wichtig ist. Allerdings dürfen solche Maßnahmen nicht dazu führen, dass andere Grundstücke, insbesondere bebaute, dann betroffen sind.
Dieser Grundsatz ist auch der Grund dafür, dass die Gemeinde keine Maßnahmen vornehmen wird, die nicht mit dem Wasserwirtschaftsamt im Hinblick auf die Unschädlichkeit für andere Bereiche überprüft und frei gegeben werden.


Speziell für Kleinthalheim wurde von Ing.-Büro Schuster schon nach dem Hochwasser 2013 ein Vorschlag zum Schutz vor Hangwasser erarbeitet. Dieser konnte nicht weiter verfolgt werden, weil das benötigte Grundstück nicht zur Verfügung stand bzw. ein anders zur Durchführung der entsprechenden Arbeiten nicht betreten werden durfte.

Grundsätzlich sind Regenrückhalteeinrichtungen für den Wasserrückhalt nicht für den Rückhalt von Schlamm ausgelegt, so Ing. Schuster.

Auch wenn es wahrscheinlich nur auf freiwilliger Basis möglich sein wird, dass die Landwirte bei der Bewirtschaftung Ihrer Äcker auf die immer häufiger auftretenden sog. „Starkregeneiereignisse“ Rücksicht nehmen, sollen über den Bayerischen Gemeindetag rechtliche Möglichkeiten geprüft werden.

Im Mitteilungsblatt werden die Kosten für die Beseitigung der Unwetterschäden bekannt gegeben.

Die Anregung das Wasser aus Maria Thalheim über die den Klärteich der alten Kläranlage abzuleiten; d. h. diesen Teich als Rückhaltebecken zu nutzen, ist mit dem Wasserwirtschaftsamt zu besprechen.

5.    Bauleitplanungen der Gemeinde Fraunberg;

•    14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im 1. Verfahrensschritt (frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung am 21.06.2016 vertagt.

6.    Regionalplan; Stellungnahme zur Gesamtfortschreibung

Zur Gesamtfortschreibung stimmte der Gemeinderat folgender Stellungnahme zu, die kursiven Textpassagen stellen dabei den Wortlaut des LEP dar:
Die Gemeinde Fraunberg ist weiterhin der Auffassung, dass der Zuschnitt der Region München aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen Beziehungen und deren Beschäftigungseffekte nicht mehr zeitgemäß ist. Leider sind die Ergebnisse eines entsprechenden Gutachtens des Instituts der Deutschen Wirtschaft nicht in die Neuaufstellung des LEP 2013 eingeflossen.

Zu Präambel
„Die weltoffene Region München, als Kern der EMM, zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und Wirtschaftskraft aus.
Die Region München arbeitet intensiv mit der gesamten EMM zusammen.“

Da nicht alle Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes (RPV) auch Mitglieder in der Europäischen Metropolregion München (EMM) sind, sollten Bezüge dahingehend nicht in den Regionalplan aufgenommen werden.
Zu A I G 1.5 und A I G 4.2
„G 1.5 Die Freiräume sollen gesichert werden.“
„G 4.2 Freiflächen und ihre Funktionen sollen erhalten und geschützt werden.“

Bei den vielfältigen Nutzungsansprüchen an die Freiräume insbesondere auch durch den Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzflächen für bauliche Anlagen ist ein mindestens regionsweites Ausgleichsflächenmanagement anzustreben. Dabei sind die Erfordernisse der bäuerlichen Landwirtschaft besonders zu berücksichtigen.

Zu B II Z 4.6.1
„Z 4.6.1 System regionaler Grünzüge (B II Z 4.2.2 unverändert).“

Der regionale Grünzug zwischen St 2084 und A 92 ist in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Zu B III G 2.1.2
„G 2.1.2 Der Tarif in der Region München soll vereinfacht werden und überall in der
Region gelten. Ein großräumiger Tarif soll angestrebt werden.“

Die Einführung eines einheitlichen regionsweiten Tarifes im ÖPNV darf nicht zu finanziellen Lasten einzelner Aufgabenträger im MVV gehen.

Zu B III Z 2.2.2

„Z 2.2.2 Der Flughafen München muss an den Regional- und Fernverkehr sowie an
den schienengebundenen Güterverkehr durch den Bau der Walpertskirchener
Spange mit Anschluss an die Strecke München - Mühldorf angebunden
werden.“

Die Forderung nach einer Anbindung des Flughafen München an schienengebundenen Regional- und Fernverkehr über die Walpertskirchner Spange entspricht einer langjährigen Forderung des Landkreises.

Zu B III Z 2.3.5
„Z 2.3.5 Der Erdinger Ringschluss zwischen der Neufahrner Kurve und der Walpertskirchener Spange muss realisiert werden.“

Die Gemeinde Fraunberg begrüßt die Forderung für den S-Bahn-Lückenschluss zwischen Flughafen München und Erding in Verbindung mit der Neufahrner Kurve und der Walpertskirchner Spange und drängt auf einen zügigen Abschluss der Planfeststellung.

Zu B III 8
„8 Luftverkehr (inhaltlich unverändert wie bisher B V 5)“

Die Gemeinde Fraunberg fordert zur Entlastung des Flughafen München weiterhin die Öffnung des Sonderlandeplatzes Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseverkehr.

Zu A I G 1.5 Begründung
„Insbesondere im Verdichtungsraum, die Stadt München ist die am dichtest besiedelte Großstadt Deutschlands, die Landkreise München und Fürstenfeldbruck sind die am dichtest besiedelten Landkreise Bayerns (Stand 2015), ist der sorgfältige Umgang mit den Freiräumen von zentraler Bedeutung.“

Der sorgfältige Umgang mit Freiflächen ist nicht nur ein Bedürfnis der Landeshauptstadt und einzelner Landkreise. Der letzte Satz in der Begründung zu A I 1.5 ist zu streichen.

Zu A I G 2.2 Begründung
„Die Stadt München verzeichnet die mit Abstand höchsten Miet- und Immobilienpreise Deutschlands.“

Nicht nur in der Landeshauptstadt sind Miet- und Immobilienpreise hoch. Der dritte Satz in der Begründung zu A I 2.2 ist zu streichen.

Zu B II G 1.3 Begründung
„Dem Leitbild der kompakten, funktional gemischten Siedlungsstruktur mit seinen ökologischen Vorteilen gegenüber monostrukturierten, verkehrlich unzureichend angebundenen Neubausiedlungen ist Rechnung zu tragen:“

Der letzte Satz vermittelt den Eindruck, dass Neubausiedlungen generell monostrukturiert und verkehrlich unzureichend erschlossen sind. Er ist zu streichen.

7.    Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung am 21.06.2016 vertagt.

8.    Gemeindeentwicklung;

           Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Am Sitzungstag ist der Antrag nach dem Denkmalschutzgesetz für die Friedhofsmauer in Reichenkirchen bei der Verwaltung eingegangen. Dieser Antrag wurde bereits  mit einer positiven Stellungnahme an das Landratsamt weiter geleitet.

9.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Hier erfolgten keine Wortmeldungen.

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