1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des  

    Gemeinderates vom 11.01.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.01.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt.

Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011; Erlass 

    der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011

Der Haushaltsentwurf 2011 wurde in der Finanzausschusssitzung am 15.12.2010 intensiv beraten. Der Entwurf enthielt eine Kreditaufnahme für Investitionsmaß-nahmen in Höhe von 700.000,-- EUR.

Die Beratungen im Finanzausschuss ergaben gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplan-Entwurf keine Neukreditaufnahme auf Grund von Einsparungen im Bereich Investitionen Straßenbau und sonstiger Baumaßnahmen.

Die Einsparungen wurden in den Haushalt 2011 eingearbeitet. Jedoch ergab sich vor der Vorlage des Haushaltes zur Sitzung am 01.02.2011 eine negative Änderung bei den Schlüsselzuweisungen. Laut Bescheid des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 21.12.2010 wurde die Schlüsselzuweisung für das

Haushaltsjahr 2011 auf 337.236,-- EUR festgesetzt. Diese Änderung wurde noch in den Haushaltplan eingearbeitet. Dadurch ergeben sich nachträgliche Änderungen bei den Haushaltsstellen „Schlüsselzuweisungen, Zuführung zum Vermögenshaushalt, Entnahme aus der Rücklage, Kreditaufnahme und Zuführung vom Verwaltungs-haushalt“.

Für das Haushaltsjahr 2011 ist somit eine Kreditaufnahme entgegen der Empfehlung des Finanzausschusses in Höhe von 100.000,-- EUR für Investitionen im Vermögenshaushalt erforderlich.

Frau Angermaier erläutert dem Gemeinderat den Haushalt 2011.

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten ( § 3 Nr. 1 KommHV)               

                                                                                                            2009                         2010                    2011

Einnahmen

Zuschuss zur Betriebskostenförderung
 
nach dem BayKiBiG                                        57.138,52          155.000,--      180.000,--

Straßenunterhaltungszuschüsse                     124.800,--          124.800,--      124.800,--

Kanalbenutzungsgebühren                              246.404,17        250.000,--      250.000,--

Konzessionsabgabe der Elektrizitätsver-

sorgungsunternehmen                                        80.815,92          86.000,--        82.000,--

Wassergebühren im Bereich der

Wasserversorgung Maria Thalheim                    65.151,83         61.000,--        65.000,--

Grundsteuer A                                                       86.541,23         86.500,--        87.500,--

Grundsteuer B                                                      190.369,96      190.500,--      195.000,--

Gewerbesteuer                                                    427.498,21      360.000,--      450.000,--

Einkommenssteuerbeteiligung                        1.496.850,--     1.387.500,--  1.433.700,--

Schlüsselzuweisungen                                         485.908,--        486.000,--      337.200,--

Einkommenssteuerersatzleistungen                    131.276,--       144.000,--     132.800,--

Ausgaben

Personalkosten                                                     555.735.71      638.300,--      642.400,--

Grundschulen in Reichenkirchen und
Maria Thalheim,
einschl. Schülerbeförderung    117.253,52      128.000,--      123.100,--

Hauptschulverbandsumlage                                     97.976,--        98.000,--        98.000,--

Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG                                              296.573,55      350.000,--      360.000,--

Unterhalt von Straßen, Wegen und                                   

Plätzen, einschl. Winterdienst                                86.308,60      102.100,--      102.100,--

Abwasserbeseitigung                                           259.960,30      272.000,--      263.500,--

Wasserversorgung                                                  72.635,20        67.400,--        77.500,--

Kreisumlage                                                        1.023.674,57   1.147.000,--   1.209.100,--

 

Im Jahre 2011 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:

 

  • die Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II für die energetische Optimierung der Grundschule in Maria Thalheim 60.000,-- 
  • die Veräußerung von Baugrundstücken in Fraunberg 343.900,--
  • die Veräußerung von Grundstücken im Mischgebiet in Tittenkofen113.000,--
  • die Erschließungsbeiträge für Baugrundstücke 171.900,--
  • die Erschließungsbeiträge für das Mischgebiet in Tittenkofen 56.000,--
  • die Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket II für die Renaturierung des Marienbaches in Maria Thalheim 20.800.--      
  • die Kanalanschlussbeiträge 50.000,--
  • die Kanalanschlussbeiträge für das Baugebiet in Fraunberg 260.000,--
  • die Zuschüsse für DSL 100.000,--
  • die Zuschüsse für den Bau der Kinderkrippe108.500,--
  • die Investitionspauschale für kommunale Baumaßnahmen  ohne Bezuschussung 30.000,-
 

Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:

  • das Konjunkturpaket II; Energetische Optimierung der Grundschule in Maria Thalheim  160.000,--
  • die Sanierung der Außenanlage und des Sportplatzes  der Grundschule in Maria Thalheim und die Sanierung des Kamins und des Daches der Grundschule Reichenkirchen 100.000,--
  • die Zuschüsse an Kirchen (u. a. Friedhof Lohkirchen)  53.800,--
  • Dorfmitte Fraunberg 240.000,--
  • die Dorfentwicklung (Grucking und Reichenkirchen) 400.000,--
  • Straßenbaumaßnahmen (u.a. Straße zur Kapelle in Bachham, Kleinstürzlham, Forach, Edersberg-Zehetmaier) 75.000,--
  • die Erschließungskosten für das Baugebiet in Fraunberg 90.000,--
  • die Erschließungskosten für das Mischgebiet in Tittenkofen 100.000,--
  • den Ausbau der Kreisstraße ED 20 in Grucking; Geh- und Radweg 160.000,--
  • die Straßenbaumaßnahme Bergham  30.000,--
  • die Straßenbaumaßnahme Oberbierbach-Wimpasing 20.000,--
  • die Ufersicherung Grub-Großhündlbach 20.000,--
  • Kanalbaumaßnahmen (u.a. der Einbau einer Drossel)125.000,--
  • Kanalbaumaßnahme für das Baugebiet in Fraunberg  120.000,--
  • DSL   200.000,--

Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)

                                                                               2008                    2009                  2010

                                                                                EUR                    EUR                 EUR

Schuldenstand am 31.12. des Vorjahres  2.333.472,38       2.678.099,98      2.372.245,51                    

Kreditaufnahmen                                                650.000,--                     -,--                          -,--

Tilgung                                                                305.372,40        305.854,47        280.058,90

Schuldenstand am 31.12.                            2.678.099,98        2.372.245,51    2.092.186,61

Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.

Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren die Errichtung eines Wasserhochbehälters für die Wasserversorgung Maria Thalheim, die Erweiterung der Grundschule in Reichenkirchen,  der Neubau des Feuergerätehauses in Fraunberg,  die Baulandbeschaffung und der Bau der Kinderkrippe.

In den letzten 10 Jahren wurden in der Gemeinde Fraunberg jährlich zwischen 2 Mio. und 2,5 Mio. EUR investiert. Trotzdem konnten wir die Verbindlichkeiten auf nunmehr 2 Mio. EUR zurückführen.

Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)

                                                                                          2012              2013              2014 

                                                                                          EUR               EUR               EUR

                                                                                                                                                  

Zuführung zum Vermögenshaushalt                          468.800,--      477.300,--      485.900,--

Mindestzuführung                                                        222.500,--      222.500,--      127.000,--

Im Jahre 2009 betrug die Zuführung 933.134,53 EUR und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung. Im Haushaltsjahr 2010 betrug die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt 360.400,-- EUR, die Mindestzuführung 259.000,-- EUR, somit ebenfalls wieder eine höhere Zuführung.

Für das Haushaltsjahr 2011 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 369.100,-- EUR an. Diese liegt wie im Jahre 2010 wieder deutlich über der Mindestzuführung (232.000,-- EUR).

Entwicklung der Rücklagen in den nächsten 3 Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV)

voraussichtlicher Stand am 31.12.2011 in EUR                                       483.800,-- EUR

voraussichtlicher Stand am 31.12.2012 in EUR                                       529.300,-- EUR

voraussichtlicher Stand am 31.12.2013 in EUR                                       575.500,-- EUR

Bei der Entwicklung der Rücklagen in den nächsten Jahren wird davon aus-gegangen, dass die Zuführung an Rücklagen zur Minderung von Kreditaufnahmen im nachfolgenden Rechnungsjahr, bis auf die Mindestrücklage des Durchschnittes der vorangegangenen drei Haushaltsjahre, sofort wieder entnommen wird. Der Stand der Rücklagen erhöht sich somit um die Mindestrücklage und um die Zinsen für die festgelegte Rücklage.

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV)

Die Zahlungsbereitschaft der Kasse im Vorjahr war größtenteils gewährleistet. Kassenkredite mussten nur kurzzeitig, jedoch nicht in der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe, in Anspruch genommen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg beschloss auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzausschusses vom 15.12.2010, sowie der aktuellen Minderung der Schlüsselzuweisungen und den Erläuterungen zum Haushalt 2011 folgende Haushaltssatzung zu erlassen

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               3.842.600 

und im

Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit               2.329.200 

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt auf 100.000,-- EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer         a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A)     330 v.H.

                                 b) für die Grundstücke                                            (B)     330 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                               350 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf                                                                               100.000,-- €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

3. Aussprache und Beschlussfassung über die Maßnahmen zur 

    Weiterentwicklung der Gemeinde Fraunberg, insbesondere in den 

    Hauptorten

Dr. Zeitler erläuterte die weitere Vorgehensweise.

 

I. Ausgangssituation

Modellvorhaben Fraunberg gliedert sich in 2 Phasen (siehe Besprechung BZA 16. Juli 2009 und 01. Dezember 2010):

 

                                   Phase I: Weiterbauen an der gewachsenen Kulturlandschaft (FNP,                                                  Entwicklung Außenbereich)

            2 Phasen

                                   Phase II: Differenziertheit der Hauptorte: Vitalisierung und                                                                Innenentwicklung Fraunberg & Reichenkirchen

Phase I Weiterbauen an der gewachsenen Kulturlandschaft

weitestgehend erfolgreich abgeschlossen, FNP „funktioniert“, Bürgerbeteiligung nachhaltig sichergestellt und im Gemeindeentwicklungsverein institutionalisiert, Erfolge bekannt

 

Phase II Differenziertheit der Hauptorte

Jeder der Hauptorte ist für sich zu klein, um eine zentralörtliche Funktion zu erfüllen.

II. Sachstand und vordringlicher Handlungsbedarf

1. Maria Thalheim

erfolgreich abgeschlossen. Planung der Abschlussfeierlichkeiten noch offen (Finanzierungszusage von BZA/ALE am 1.12.2010 erhalten)

2. Reichenkirchen

Entwicklungsphilosophie

3-stufiges Modell: „von außen nach innen entwickeln“ (Dorfweiher, um Akzeptanz zu erreichen, Sportplatz und Lohkirchener Str. entwickeln, um Parkplatzsituation zu entschärfen, Ausbau Dorfplatz und Stärkung der Funktionen (Treffpunkt, Schule, Bäckerei, Wirt)

Besprechung Vorstand Gemeindeentwicklungsverein: Planungstag sobald Wetter es zulässt, mit besondere Zielsetzung: Schulwegeführung Schule-Schulsporteinrichtunge

 

1. Entwicklungsbaustein „Reichenkirchen mit dem Ziel Vitalisierung Ortsmitte“ – Verbesserung Parkplatzsituation und der Schulwegsicherheit

·         Entwicklung Lohkirchener Str. und Verbesserung Situation am Sportplatz wie in Planungen dargestellt.

2. Entwicklungsbaustein „Reichenkirchen mit dem Ziel Vitalisierung Ortsmitte“ – Sanierung und Gestaltung Dorfplatz incl. Wegeführung zu den Schulsportanlagen

·         Überplanung Dorfplatz (incl. Friedhoferweiterung), Wegeführung Schule-Schulsporteinrichtungen steht noch aus.

3. Fraunberg

Zielsetzungen:

  • Entwicklung von Fraunberg zum zentralen Hauptort der Gemeinde durch Nutzung und Stärkung der vorhandenen Potentiale und Qualitäten:
  • Ideen städtebauliche Situation, „Grüne Mitte“, Dorfplatz, Leerstände als Potential für Innenentwicklung, Kulturlandschaft
  • Stärkung der Identität, der Lebensqualität im Ort und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
  • Sicherstellung der Bürgerbeteiligung und Erarbeitung neuer Kooperationen („Bürgerkommune Fraunberg“)

 Bedarf Innenentwicklung und Vitalisierung

  •  Identität Ensemble Kirche - Woitl-Anwesen (Leerstand) - Schloss sicherstellen und weiterentwickeln,
  • Bürgerbefragung Fraunberg (zentrale Aussage: Verbesserung der Einzelhandelssituation),
  • neue Siedlungstätigkeit und Zuzug von außen,
  • Sicherstellung der zentralörtlichen Funktionen,
  • Unternutzung Sparkasse/Bäckerei/Metzgerei,
  • Bauabsichten Raiffeisen,
  • Aufenthaltsqualität steigern,
  • Sicherheit und Verkehr
  • Flächen vorhanden, kein neuer Flächenverbrauch durch intelligente Nachnutzungen
  •  Dorfplatz bedarf einer dringenden Umgestaltung, da er einseitig auf den Straßenverkehr (Durchgangsstraße) ausgerichtet ist und die Straße einen Sperrriegel zwischen Siedlungsschwerpunkt und zentralen Einrichtungen bildet
  • Nahversorgung: keine zusätzliche Konkurrenz von „außen“, sondern Unterstützung der Akteure in der Gemeinde

> Grundversorgung nicht mehr gewährleistet, funktionale Missstände, Verkehrssicherheit > Gesamtkonzept (ggf. ALE finanziert)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan als „Signal“ nach außen

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Aufstellung einer 

    Entwicklungssatzung/eines Bebauungsplanes für die Ortsmitte 

    Fraunberg („Hofmark Fraunberg“)

Auf Grund des Tagesordnungspunktes 3 wurde hier keine weitere Diskussion geführt.

Der Gemeinderat beschloss,  auf  der Grundlage des Diskussionsstandes des Tagesordnungspunktes 3 in die vorbereitende Dorferneuerungsplanung zu gehen. Es wird angestrebt, mit dem bewerten Team Zeitler/Oberpriller in der Beauftragung Gemeinde-Amt für Ländliche Entwicklung weiterzuarbeiten.                                                                                       

5. Bauleitplanung;

    Ergänzung der Ortsabrundungssatzung Tittenkofen

    Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher

    Belange und der Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

Die Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 09.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 durchgeführt. Bürgereinwendungen wurden nicht vorgetragen.

Eine Anfrage wegen einer zusätzlichen Erweiterung nach Westen, über die geplante Ausweisung hinaus, wurde mit dem Landratsamt geklärt. Das Landratsamt hat diese Anfrage negativ beurteilt nachdem die jetzige Westgrenze des Geltungsbereichs der Satzung schon als Grenzfall beurteilt wird (Außenbereichsfläche ohne entsprechende Prägung).

Es sind keine Stellungnahmen mit grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung eingegangen.

6. Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den   

    Projektgruppen zu eingegangener Anträgen und Empfehlungen dazu

Am 28.01.2011 hat eine Vorstandssitzung stattgefunden.

Grucking

Für die Grünfläche des Dorfplatzes ist im Frühjahr im Rahmen der Gewährleistung eine Nachbesserungsmaßnahme wegen Unebenheiten notwendig. Für die Pflege des Hochbeetes soll die Bevölkerung aktiviert werden. Außerdem soll im Rahmen des Maibaumaufstellens im nächsten Jahr ein Termin für den Abschluss der Dorferneuerungsmaßnahme festgesetzt werden.

Am 16.03.2011 findet in Grucking die Jahreshauptversammlung zusammen mit dem Gewerbeverein statt.

7. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat liegen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge vor:

  • Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet „St.-Florian-Straße/Bachhamer Feld“
  • Nutzungsänderung im DG und 1. OG eines bestehenden Wohnhauses in Vorderbaumberg
  • Änderungsantrag zur Errichtung einer 4. Wohneinheit in Grucking
  • Neubau eines Wohnhause (2 WE) mit Doppelgarage im Mischgebiet in Tittenkofen

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, zu den o.g.

Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen.

8. Verschiedene Anfragen und Informationen

Die Überbeanspruchung von Feldstraßen soll Thema einer der nächsten Sitzungen
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