Ergebnisse aus der 64. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 30.01.2018


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 09.01.2018

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.01.2018 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Die vorliegenden Bauanträge und Bauvoranfragen wurden vom Bauausschuss vorberaten. Aufgrund der Empfehlungen des Bauausschusses fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:

• Riding, Wartenberger Str. 2; Geländeangeleichung im nord-westlichen Grundstückteil
Der Bauausschuss und das Landratsamt haben zwischenzeitlich eine gemeinsame Ortsbesichtigung durchgeführt.

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben mit 15 : 0 Stimmen zu. Nachdem im Bauplan mehr planerisch dargestellt ist, als im Beschrieb beantragt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das gemeindliche Einvernehmen ausschließlich auf die Geländeangeleichung im nord-westlichen Grundstücksteil erstreckt.

• Kemoding 1, Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und somit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich zulässig ist.

• Kemoding 1, Neubau eines Kälberstalles
Auch diesem Bauvorhaben konnte zugestimmt werden, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und somit im bauplanungsrechtlichen Außenbereich zulässig ist.

• Wittilostr. 19; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und 2 Stellplätzen.
Hier war die Zustimmung einer Überschreitung der Baugrenzen für einen Zwerchgiebel erforderlich. Insgesamt ging es um eine Überschreitung von 4,00 qm. Der Gemeinderat stimmte der Befreiung mit 15 : 0 Stimmen zu.

3. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Im Norden von Vorderbaumberg“; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie evtl. Bürgereinwendungen; evtl. Feststellungsbeschluss

Es lagen keine Einwendungen von Bürgern, Fachbehörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor, welche eine Planänderung veranlassen würden. Der Gemeinderat konnte somit einstimmig den Feststellungsbeschluss für die
15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Planfassung vom 03.11.2017 und die dazugehörige Begründung fassen.

Die 15. Flächennutzungsplanänderung kann somit dem Landratsamt Erding zur Genehmigung vorgelegt werden.

4. Bebauungsplan im Norden von Vorderbaumberg; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie evtl. Bürgereinwendungen

Hier lagen Stellungnahmen vor, welche eine Planänderung veranlassen bzw. die Erstellung von Fachplanungen notwendig machen.
Auf Kosten des zukünftigen Bauherren muss ein, später auch zu realisierendes, Niederschlagswasserentsorgungskonzept erstellt werden.
Auf dem Grundstück muss vom Grundstückseigentümer eine Wendemöglichkeit für Feuerwehr- und Müllentsorgungsfahrzeuge geschaffen werden.

Der ökologische Eingriff findet auf einem Privatgrundstück statt und muss daher mit einer entsprechenden Grunddienstbarkeit dinglich im Grundbuch gesichert werden.

5. Bebauungsplan „An der Bachhamer Straße“ in Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Stellplätze bei Wohnungen mit über 130 qm Wohnfläche

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit einer Wohnung von rund 220 qm Wohnfläche vor.

Aufgrund des Verweises des Bebauungsplanes auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde wären hier vier Stellplätze nachzuweisen. Der Nachweis wäre zwar planerische möglich, allerdings nur mit erheblichen Eingriffen in den geplanten Grundriss des Wohnhauses.
Da dieses Problem bei mindestens sieben Grundstücken bestehen könnte (es handelt sich um die Grundstücke vor deren straßenseitiger Grundstücksgrenze öffentliche Stellplätze geplant sind) scheidet eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes aus, weil eine Befreiung als unbeabsichtigte Härte in einem Einzelfall definiert ist (sieben potenziell mögliche Fälle sind kein Einzelfall!) Da im Baugebiet 17 öffentliche Stellplätze ausgewiesen sind, könnte ein Verzicht auf potenziell sieben vierte Stellplätze kompensiert werden.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt bei Grundstücken auf denen eine (!)
Wohnung mit 130 qm und mehr geplant werden, auf den vierten Stellplatz zu verzichten und den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

Bei der Bebauung mit zwei Wohnungen (Haupt- und Einliegerwohnung) sind nach wie vor die Stellplätze nach der Stellplatzsatzung nachzuweisen.

15 : 0 angenommen

6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

7. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

Ortsdurchfahrt Fraunberg
Bei einem Gespräch im Straßenbauamt am 22.01.2018 hat das Straßenbauamt der Deckenerneuerung der Staatsstraße 2082 in Fraunberg auf die Länge der Maßnahme der Gemeinde zugesagt. Die Planung und Ausschreibung wird vom bewährten Planerteam Architekt Oberpriller/Ing. Haarländer durchgeführt.

8. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Pflastersteine an der Grafinger Straße
Die Verwaltung wird veranlassen, dass die Pflastersteine anderweitig gelagert werden, wenn die Erschließungsarbeiten nicht in den nächsten Woche wieder aufgenommen werden.

b) Zugang zu den Vereinsräumen im Keller des Gemeindezentrums
Da viele Ortsunkundige an den Veranstaltungen in den Vereinsräumen im Keller des Gemeindezentrums teilnehmen, sollte der Treppenabgang beschildert werden. Bei der vorhandenen Beleuchtung schaltet der Bewegungsmelder diese zu spät ein.

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