Ergebnisse aus der 49. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 01.03.2011

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 01.02.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 01.02.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauleitplanung

  • Bebauungsplan Am Berg in Maria Thalheim- Satzungsbeschluss
  • Bebauungsplan Fraunberg-Nord, 1. beschleunigte Änderung - Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss
  • Bebauungsplan Bachham-West - Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss
  • Ortsabrundungssatzung Tittenkofen, 1. Änderung – Satzungsbeschluss
  • Bebauungsplan Helling - Behandlung von Stellungnahmen und  evtl. Satzungsbeschluss
  • 4. Flächennutzungsplanänderung - Feststellungsbeschluss
  • 5. Flächennutzungsplanänderung - Feststellungsbeschluss

Bebauungsplan Am Berg in Maria Thalheim

Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2011 die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Eine Änderung der Planung war nicht notwendig. Eine verspätet eingegangene Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege mit Verweis auf eine frühere Stellungnahme ist noch zu behandeln:
Die Gemeinde Fraunberg nimmt zur Kenntnis, dass die benachbarten Bau- und Kunstdenkmäler von der Planung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, dass aber im Planungsbereich Bodendenkmäler vermutet werden.
Da es sich bei dem vermuteten Bodendenkmal um Teile des Altortes handelt ist fraglich, ob die Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 7.1 DSchG begründet werden kann. Auf Bitte des Wissenschaftsministers Dr. Wolfgang Heubisch wurde die Ausweisung der Altorte als Bodendenkmal 2010 zurückgestellt. Das Landesamt für Denkmalpflege wurde angehalten, das Thema „Altorte“ zu überarbeiten und neu auszurichten. Im Bayernviewer Denkmal wurde das Anfang 2010 dargestellte Bodendenkmal Altort Maria Thalheim folglich wieder entfernt.
Die in der Stellungnahme angeregten Festsetzungen nach § 9 BauGB zielen auf eine Verlagerung des Standortes der Reithalle ab. Die Reithalle ist jedoch an den Standort in der Nähe des bereits vorhandenen Stalls gebunden. Die Gemeinde Fraunberg folgt der Anregung deshalb nicht.
Zur konservatorischen Überdeckung können – ohne Kenntnis über die genaue Lage und Ausdehnung eines Bodendenkmals – im Bebauungsplan keine geeigneten Festsetzungen getroffen werden, die der Anforderung an die Bestimmtheit von Festsetzungen genügen. Erforderliche Auflagen zu einer konservatorischen Überdeckung müssen daher im Baugenehmigungsverfahren erteilt werden.
Ebenso wenig können im Bebauungsplan Festsetzungen zur Notwendigkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis für Erdarbeiten oder zur Meldepflicht von Denkmalfunden getroffen werden – diese Belange werden landesrechtlich geregelt.
Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst. In der Begründung wird ein Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen zur Meldepflicht aufgefundener Bodendenkmäler /Art. 8 DSchG) eingefügt und der Abschnitt „Kultur- und Sachgüter“ angepasst. Die Vorgehensweise wurde am 28. Februar 2011 mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt.
Beschluss: Mit der Behandlung der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wie vorgetragen besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Am Berg in Maria Thalheim“ in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, vom 1. März 2011 als Satzung.

Bebauungsplan Fraunberg Nord, 1. beschleunigte Änderung

Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2011 die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses waren mehrere Hinweise in den Bebauungsplan zu übernehmen:

  • Hinweis Immissionsschutz – der Hinweis ist bereits in der letzten Planfassung vom 27. Juli 2010 enthalten; eine Planänderung ist nicht notwendig.
  • Hinweis Denkmalschutz – der Hinweis ist bereits in der letzten Planfassung vom 27. Juli 2010 enthalten; eine Planänderung ist nicht notwendig.

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes vom 27. November 2008 soll nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden. Stellungnahmen können allerdings nicht Inhalt eines Bebauungsplanes sein – daher ist die Stellungnahme erneut zu behandeln:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich in großen Teilen auf Bereiche des Bebauungsplanes, die gar nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung sind. Sie sind daher für das vorliegende Verfahren nicht relevant. Es handelt sich um alle Anregungen im Zusammenhang mit der Staatsstraße und im Zusammenhang mit der Zufahrt zur Kreisstraße (in der Stellungnahme fälschlicherweise als Neuanbindung bezeichnet). Diese Bereiche sind im rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahre 1984 schon enthalten.

Es verbleiben folgende Anregungen:

  • Darstellung der Anbauverbotszone der Kreisstraße; Die Darstellung (nachrichtliche Übernahme) ist nicht erforderlich. Innerhalb des Bauverbotes können nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ohnehin keine baulichen Anlagen errichtet werden. Nachrichtlich sollen nach § 9 BauGB Festsetzungen aus anderen Planungen in den Bebauungsplan übernommen werden, soweit sie zu seinem Verständnis oder für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind. Das ist hier nicht der Fall.
  • Darstellung der Ortsdurchfahrtsgrenze; Diese Grenze ist in der Planfassung vom 27. Juli 2010 bereits enthalten.
  • Verbot von Zugängen/Zufahrten zur Kreisstraße. Auf den Grundstücken ist entlang der Kreisstraße eine 9 bis 12 m breite Grünfläche festgesetzt, auf der ausdrücklich keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen – somit auch keine Zufahrt. Das zusätzliche Verbot ist nicht erforderlich.
  • Thema Lärmschutz (Kreisstraße); Zu diesem Thema wurden die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde als Hinweis in die Begründung aufgenommen.

Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die 1. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans „Fraunberg Nord“ in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, vom 27. Juli 2010 als Satzung.   

Bebauungsplan Bachham West

Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2011 beschlossen, der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zu folgen, die Notwendigkeit eines Freiflächengestaltungsplanes für Bauvorhaben im eingriffsrelevanten nordwestlichen Teil des Baugebiets festzusetzen.
Der Plan wurde entsprechend geändert (Fassung vom 21. Februar 2011). Es ist allerdings landesrechtlich geregelt, welche Bauvorlagen mit dem Bauantrag vorzulegen sind (BayBO, BauVorlV). Gemeinden können dazu keine Festsetzungen in Bebauungsplänen treffen. Die Notwendigkeit eines Freiflächengestaltungsplanes ist deswegen nur als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
Die Gemeinde kann allerdings im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Genehmigungsverfahren einen Freiflächengestaltungsplan vom Antragsteller verlangen, wenn er für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist: „Die Gemeinden können die Ergänzung oder Berichtigung unvollständiger oder unrichtiger Bauanträge verlangen“ (Art. 64 Abs. 1 Satz 3 BayBO).
Der Bebauungsplan wurde somit nur redaktionell geändert und bedarf keiner neuen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Beschluss: Mit der geänderten Behandlung der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wie vorgetragen besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Bachham West“ in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, vom 21. Februar 2011 als Satzung.

Ortsabrundungssatzung Tittenkofen

1. Änderung - Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Februar 2011 die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Es wurde beschlossen verschiedene nachrichtliche Übernahmen, Hinweise oder Begründungen zu ergänzen. Der Plan wurde entsprechend geändert (Fassung vom 28. Februar 2011). Aus rechtlichen Gründen kann nicht allen Anregungen gefolgt werden. Daher sind die Änderungen hier noch einmal zu erörtern bzw. die Stellungnahmen ergänzend zu behandeln: Stellungnahme des Landratsamtes Erding, SG Regionalmanagement / Bauleitplanung.

In der Begründung wird ergänzt:
Prüfung der landwirtschaftlichen Belange.
Die Erweiterungsfläche weist laut Bodenschätzungskarte einen eiszeitlich entstandenen sandigen Lehmboden mittleren Zustands auf (Bezeichnung sL3D). Die Bodenzahl eines solchen Bodens liegt laut Ackerschätzungsrahmen zwischen 60 und 67. In der Umgebung gibt es Böden mit schlechteren, aber auch Böden mit wesentlich besseren Ertragsbedingungen, z.B. sL3Lö-Böden mit Bodenzahlen von 65 bis 73 oder L3Lö-Böden mit Bodenzahlen von 74 bis 82. Die beanspruchte Fläche hat somit für die Landwirtschaft keinen besonders geeigneten Boden.
Es werden zudem keine landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beansprucht. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Erding, hat in seiner Stellungnahme vom 21. Dezember 2010 keine Bedenken erhoben.

Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde.
In der Stellungnahme wurde angeregt, dass bei immissionsrelevanten Bauvorhaben die Untere Immissionsschutzbehörde entsprechend zu beteiligen ist. Der bisherige Gemeinderatsbeschluss, die Beteiligung der Immissionsschutzbehörde in der Satzung festzusetzen, kann mangels Rechtsgrundlage nicht umgesetzt werden. Die Beteiligung oder Anhörung der Immissionsschutzbehörde obliegt nicht der Gemeinde, sondern der Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren und ist landesrechtlich geregelt (Art. 65 BayBO).
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes.
Der Radweg und die Anbauverbotszone wurden wie beschlossen nachrichtlich in die Satzung übernommen.

Zu allen anderen Anregungen ist grundsätzlich folgendes zu bemerken:

  • Nach § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB können in der Satzung nur auf den Grundstücken Festsetzungen getroffen werden, die nicht im Innenbereich liegen, sondern mit der Satzung in den Innenbereich einbezogen werden.
  • Die vorliegende Planung bezieht nur einen kleinen Bereich nördlich und südlich der Römerstraße in den Innenbereich mit ein (siehe Begründung Seite 2).
  • Dieser Bereich liegt weit außerhalb der straßenrechtlichen Anbauverbotszone und sogar außerhalb der straßenrechtlichen Baubeschränkungszone. Sämtliche vom Staatlichen Bauamt angeregten Festsetzungen sind dort nicht relevant und daher planungsrechtlich nicht erforderlich.

Stellungnahme des Wasserzweckverbands Berglerner Gruppe.
Die Stellungnahme ging erst nach Fristende ein und wird hiermit behandelt: Die angesprochenen Änderungsflächen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Änderungsverfahrens, sondern wurden bei der ursprünglichen Aufstellung in den Innenbereich einbezogen (siehe Begründung Seite 2). Die Stellungnahme hat trotzdem Bedeutung für die Ausführung der Bauvorhaben. Sie wird daher als Hinweis in die Begründung aufgenommen.
Beschluss: Mit der geänderten Behandlung der Stellungnahmen wie vorgetragen besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Tittenkofen“ in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, vom 28. Februar 2011 als Satzung.   

Bebauungsplan Helling

Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Satzungsbeschluss.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2011 beschlossen, der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde zu folgen, Waldflächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen durch Planzeichen darzustellen. Die Erforderlichkeit dieser Änderung sollte hinterfragt werden, auch wegen des fast abgeschlossenen Verfahrens:

  • Bei einer Darstellung von Waldflächen, Grünflächen oder Bäumen in einem Bebauungsplan handelt es sich um eine Festsetzung – nicht etwa um eine nachrichtliche Übernahme.
  • Die Festsetzung macht eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung notwendig.
  • Beim vorliegenden Bebauungsplan handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 BauGB. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan festgesetzt. Für geplante bauliche Anlagen außerhalb dieser Flächen richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB – sie sind daher in der Regel unzulässig.

Eine Festsetzung der Waldflächen ist nicht erforderlich, weil die Planung keine Waldflächen beeinträchtigt.
Auf den Waldflächen richtet sich die Zulässigkeit baulicher Anlagen wie bisher nach § 35 BauGB. Eine Planänderung mit nochmaliger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht notwendig.
Beschluss: Mit der geänderten Behandlung der Stellungnahme wie vorgetragen besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Helling“ in der Fassung des Architekturbüros Oberpriller, Hörmannsdorf, vom 15. November 2010 als Satzung.

Flächennutzungsplan, 4. Änderung (Baugebiet St.-Florianstraße)

Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2010 die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Es lagen keine Stellungnahmen mit grundsätzlichen Bedenken mit grundsätzlichen Bedenken vor. Abschließend sind noch Anregungen (nicht grundsätzlicher Art) zu behandeln:
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 29. April 2010.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im gültigen Flächennutzungsplan, dessen letzte Änderung am 26. April 2006 genehmigt wurde, sind verschiedene Wohnbauflächen ausgewiesen, die noch nicht bebaut sind und für die es noch keine verbindliche Bauleitplanung gibt. Auch innerhalb der vorhandenen Bebauung gibt es Flächen- und Gebäudereserven für Wohnnutzung, deren Aktivierung die Gemeinde Fraunberg seit Jahren in einem Modellprojekt auf Ebene der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung fördert.
Die vorliegende Planung, zu der parallel ein Bebauungsplan für das Wohngebiet aufgestellt wird, zielt erkennbar nicht darauf ab, einen Mangel an Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan zu beseitigen. Genauso wenig zielt die Planung darauf ab, der Gemeinde ein überorganisches Wachstum zu ermöglichen. Die Ausweisung soll der Gemeinde vielmehr einen Planungsspielraum zur Umsetzung des bestehenden Flächennutzungsplanes verschaffen. Ein solcher Planungsspielraum ist erforderlich, um unter der gebotenen Berücksichtigung der Grundstückseigentümer eine wirtschaftlich und städtebaulich sinnvolle Mindestgröße für ein neues Wohngebiet zu erreichen.
Es werden – was eine nochmalige Überprüfung der Planung ergeben hat nicht 1,5 ha Wohnbauland neu ausgewiesen, sondern lediglich 1,0 ha. Nach dem städtebaulichen Entwurf des zugehörigen Bebauungsplanes werden auf dieser Fläche ca. 15 Parzellen mit insgesamt ca. 20 Wohnungen entstehen, d.h. die Wohnbaufläche wird den Bedarf für rund 60 Einwohner decken.
Ausgehend von der Einwohnerzahl Fraunbergs von 3.482 Ende 2010 schlagen diese 60 Einwohner in einem auf 15 Jahre angelegten Bedarfsnachweis mit nur 0,1% Wachstum pro Jahr zu Buche. Die Fläche ist so klein, dass eine Begründung nach o.g. Vorbild nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll ist. Angesichts der Wachstumsprognosen für den Landkreis Erding ist die genannte Spannweite für ein organisches Wachstum ohnehin in Frage zu stellen. 
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands, Erding, vom
12. Mai 2010. Die beiden Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die gut geeigneten landwirtschaftlichen Flächen werden nur im notwendigen Umfang beansprucht. Die möglichen Immissionen aus der Landwirtschaft sind der Gemeinde bewusst – mit diesen Immissionen ist im gesamten Gemeindegebiet zu rechnen.
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München, 7. Mai 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mittlerweile wurde im Rahmen der Ausführungsplanung für die Erschließung des Baugebietes folgende Lösung zur Niederschlagswasserentsorgung vorgesehen: das Niederschlagswasser wird über den gemeindlichen Kanal entsorgt. Auf allen Parzellen werden Zisternen mit gedrosseltem Abfluss errichtet, die zum einen die Regenwassernutzung auf den Grundstücken ermöglichen, zum anderen den Kanal von Abflussspitzen entlasten.
Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung Süd, München, vom 29. April 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Baugebiet liegt – wie der Flugplatz – auf ca. 450 m Höhe ü NN. Die Gebäude werden die im Luftverkehrsgesetz genannte Begrenzung nicht überschreiten (25 m).
Stellungnahme der E.ON Bayern AG, Regensburg, vom 21. Mai 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sind in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Insgesamt ist nach Behandlung der Stellungnahmen eine Änderung der Planung nicht veranlasst.
In der Begründung ist die Flächenangabe der Wohnbauflächenausweisung zu korrigieren (1,0 statt 1,2 ha).
Beschluss: Mit der geänderten Behandlung der Stellungnahme wie vorgetragen besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, vom 9. Januar 2009 (Feststellungsbeschluss).

Flächennutzungsplan, 5. Änderung (Mischgebiet Tittenkofen)

Behandlung von Stellungnahmen und evtl. Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. Juni 2010 die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Es lagen keine Stellungnahmen mit grundsätzlichen Bedenken mit grundsätzlichen Bedenken vor. Abschließend sind noch Anregungen (nicht grundsätzlicher Art) zu behandeln:
Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, vom 29. April 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Gemeinde gibt es ein 3,6 ha großes Gewerbegebiet im Ortsteil Tittenkofen, in dem keine Flächen mehr frei sind. Die Gemeinde Fraunberg fördert seit Jahren die Ansiedlung von Gewerbebetrieben in leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäuden. Die Gemeinde hat in ihrem Gebiet ca. 276 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 2009) - das Wachstum innerhalb der letzten zehn Jahre lag bei ca. 5 %. Die Bevölkerungszahl ist im gleichen Zeitraum um 7,5 % gestiegen. Ein Nachholbedarf bei der gewerblichen Siedlungstätigkeit zeigt sich schon an diesen Zahlen.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist niedriger als in anderen nicht zentralen Gemeinden des Landkreises mit ähnlicher Größe (Bockhorn 352 SVB/3.530 EW, Forstern 535 SVB/3.260 EW). Für den Landkreis wird ein weiteres Wachstum in den nächsten 20 Jahren prognostiziert. Bei einer Ansiedlung von Kleinproduktion und Handwerk ist mit 20 bis 30 Beschäftigten pro ha zu rechnen. Für das Planungsgebiet mit insgesamt 3,3 ha (Gewerbe- und Mischgebiet) liegt die zu erwartende Beschäftigtenzahl bei 65 bis 100. In der Gemeinde könnte dadurch die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter auf 340 bis 375 steigen.
Die vorliegende Planung von 3,3 ha Baufläche entspricht daher nicht nur einer organischen Entwicklung, sondern soll zunächst die Ausgewogenheit zwischen Wohnsiedlungstätigkeit und gewerblicher Siedlungstätigkeit herstellen.
Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Erding, vom 19. Mai 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass im Planungsgebiet günstige Ertragsbedingungen für die Landwirtschaft vorliegen. Es gibt im Gemeindegebiet Flächen mit weniger guten Ertragsbedingungen. Das Gewerbe- und Mischgebiet soll dennoch am geplanten Standort ausgewiesen werden, weil nur dort die für die Betriebe notwendige leistungsfähige Verkehrserschließung über die Staatsstraße 2082 vorhanden ist und gleichzeitig an eine vorhandene interne Erschließung angebunden werden kann. Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um eine Abrundung auf Grundlage einer bestehenden Siedlungsstruktur.
Die Ausweisung des Gebiets auf weniger ertragsfähigen Böden an anderer Stelle würde zusätzliche Erschließungsflächen erfordern. Die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Belange und des möglichen Gesamtertrags wäre deswegen nicht geringer.
Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands, Erding, vom 12. Mai 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die möglichen Immissionen aus der Landwirtschaft sind der Gemeinde bewusst – mit diesen Immissionen ist im gesamten Gemeindegebiet zu rechnen.
Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung Süd, München, vom 29. April 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Baugebiet liegt – wie der Flugplatz – auf ca. 450 m Höhe ü NN. Die Gebäude werden die im Luftverkehrsgesetz genannte Begrenzung nicht überschreiten (25 m).
Stellungnahme der Flughafen München GmbH vom 17. Mai 2010
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird der Hinweis zur Vorsorge beim Schallschutz ergänzt.
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 25. Mai 2010.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinde Fraunberg ist bewusst, dass eine Trennung von Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung für die Vermeidung von Immissionskonflikten anzustreben ist. Im vorliegenden Fall hält die Gemeinde dennoch an der Ausweisung eines Mischgebietes am südlichen Gebietsrand fest, um auch ein Angebot für solche Betriebe bereitzuhalten, bei denen das Wohnen und Arbeiten eng miteinander verknüpft ist. Im Bebauungsplan für das Mischgebiet, der parallel mit der vorliegenden Planung aufgestellt wird, sind als Maßnahmen zur Konfliktbewältigung ein Lärmschutzwall und Festsetzungen zur Grundrissorientierung von Wohnungen vorgesehen.
Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising vom 27. April 2010 die Stellungnahme vom 4. November 2008 lautete:
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Die angeregte Vermaßung der straßenrechtlichen Anbauverbotszone ist nicht erforderlich – der Flächennutzungsplan zeigt die gemeindliche Entwicklung nur in den Grundzügen. Im Plan ist zudem ein Maßstab angegeben. Die Hinweise zur notwendigen Abstimmung der Verkehrsanbindung im Bebauungsplanverfahren werden in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung übernommen.
Insgesamt ist nach Behandlung der Stellungnahmen eine Änderung der Planung nicht veranlasst. In der Begründung werden die Hinweise des staatlichen Bauamtes zur Abstimmung der Verkehrsanbindung ergänzt.
Beschluss: Mit der geänderten Behandlung der Stellungnahme wie vorgetragen  besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung des Architekturbüros Pezold, Wartenberg, vom 6. Oktober 2009 (Feststellungsbeschluss).

3. Informationen und eventuelle Beschlussfassungen zum Stand DSL-Ausbau in der Gemeinde Fraunberg

Bei einem mündlichen Gespräch zwischen Bürgermeister Wiesmaier und Herrn Bergmeier von der Telekom wurde zugesichert, dass im Wege des kabelgebundenen DSL-Ausbaues die Verlegung des KVZ an die Westseite der Schule in Reichenkirchen vorgesehen ist.
Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Verlegung des KVZ an die Westseite der Schule Reichenkirchen zu.

In Fraunberg würde an den bereits bestehenden Verteilerkasten (Grundstück Fl.Nr. 40/4 Ostseite) im Norden angedockt werden. Im Bereich von Fraunberg wären noch Erdarbeiten vom Sportplatz über den Gehsteig an der Erdinger Straße bis zum Verteilkasten erforderlich.
Im Bereich der LTE-Technik befindet sich die Gemeinde Fraunberg in der Notwendigkeit des Ausbaues laut Regierung von Oberbayern in Prioritätsstufe 1.

Fraunberg laut Prioritätsliste 3.309 Einwohner, 1.318 Haushalte,
Verfügbarkeit 1 Mbit/s für 63 % der Haushalte
Verfügbarkeit     1 Mbit/s für 832 Haushalte
Haushalte unter 1 Mbit/s für 486 Haushalte
Beschluss: Dem vollflächigen LTE-Ausbau und den damit einhergehenden Erweiterungen der Mastenstandorte wird zugestimmt.

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Neuverpachtung ehemaliger Badeweiher Fraunberg

Das Grundstück beim ehemaligen Badeweiher in Fraunberg, Fl.Nr. 181, mit einer Gesamtfläche von 0,8613 ha war bisher als Fischweiher verpachtet. Der Pächter hat das Pachtverhältnis zwischenzeitlich beendet.
Nach eingehender Beratung im Gemeinderat ist das Grundstück im Mitteilungsblatt auszuschreiben.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück im Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg auszuschreiben, mit den Vorgaben, dass das Grundstück

  • nur an Gemeindebürger verpachtet werden soll
  • öffentlich zugänglich sein muss
  • nicht eingezäunt werden darf
  • nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen gepflegt werden muss
  • nicht für Veranstaltungen genutzt wird.

5. Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

  • Hier wird nochmals auf die Jahreshauptversammlung des Gemeindeentwicklungsvereins zusammen mit dem Gewerbeverein hingewiesen.
  • Am Freitag, den 18.02.2011 fand in Nürnberg eine Veranstaltung zum Thema „Nachhaltige Bürgerkommune Bayern - „Mit Weitblick voraus“ statt.  Bürgermeister Wiesmaier hat zusammen mit dem Kollegen Bürgermeister Höchstädter aus Babing, stellvertretend für 40 Netzwerkkommunen Bayerns eine Resolution an Ministerpräsident Seehofer verfasst und weitergeleitet. Im Rahmen der Bürgerkommune wird angeregt, Seminarangebote zu nutzen.
  • Zum Thema „Klimaschutzkonzept“ gibt Bürgermeister Wiesmaier bekannt, dass hier Gespräche mit der VG Wartenberg geführt werden um eine gemeinsame Antragstellung zu ermöglichen.

6. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat liegen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:

  • Fraunberg; Errichtung eines Balkons für eine Glasüberdachung; Tektur zu BV Nr. B-10-395-C wurde zugestimmt
  • Kleinhündlbach; Neubau eines Legehennenstalles; Tektur zum Eingabeplan wurde zurückgestellt
  • Kleinhündlbach; Geländeauftrag in einer Geländesenke mit unbelastetem Abtragsmaterial wurde abgelehnt
  • Reichenkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Reichenkirchen wurde zugestimm
  • Fraunberg; Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen in Fraunberg wurde zugestimmt
  • Singlding; Neubau eines Endlagers mit Fahrsilo zur best. Biogasanlage – Erhöhung der elektrischen Leistung wurde unter Auflagen zugestimmt
  • Riding; Nutzungsänderung für eine Hundepension wurde zugestimmt

7. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Im Rahmen der Konzessionsverträge wurde zugesichert, dass die verbliebenen Dachständer im Bereich Riding, Fraunberg, Singlding entfernt werden. Die Arbeiten beginnen demnächst.
b) Für den Bereich der Grundschule Fraunberg wurden Gespräche zum Thema Schulsozialarbeit geführt. Momentan gibt es keine staatliche Förderung für Grundschulbereiche
c) Die Beleuchtung Friedhof Maria Thalheim ist nicht zufriedenstellend. Zur nächsten Sitzung wird ein Lösungsvorschlag vorgelegt.
d) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Gemeindekiesgrube in Tittenkofen lediglich um einen Lagerplatz (genehmigter Bauplan) handelt.
e) Auf Nachfrage aus dem Gremium wird informiert, dass für das Vorhaben Schweinestall in Grucking bisher nur eine Bauberatung stattgefunden hat.
f) Auf Wunsch von Eltern wird beim Spielplatz „Am Kindergarten“ eine von zwei Brettlschaukeln gegen eine Kleinkinderschaukel ausgetauscht.

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