Ergebnisse aus der 23. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 vom 28.07.2015

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.07.2015

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 07.07.2015 wurde den Gemeinderäten mit der Ladung zugestellt. Im Original ist die Anwesenheit der Gemeinderäte zu korrigieren. Ansonsten wurden gegen den Wortlaut der Niederschrift keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge vor:
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen in Kemoding
•    Errichtung eines Geräteschuppens in Sandberg
•    Umnutzung, Umbau und Aufstockung eines Ausstellungsraumes in Wohnungen in Maria Thalheim
Der Gemeinderat erteilt zu den o. g. Bauanträgen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

3.    Haushaltshalbjahresbericht 01.01.2015 bis 30.06.2015

Die Haushaltshalbjahresübersicht wurde den Gemeinderäten zugestellt. Die Verwaltung, Frau Müller, erläuterte diese.
 
Zum 30.06.2015 ergibt sich folgender Stand:
Verwaltungshaushalt Einnahmen:
Ansatz 4.996.900 €, bisher eingenommen 2.080.073 €; 41,63 %.
Verwaltungshaushalt Ausgaben:
Ansatz: 4.996.900 €, bisher ausgegeben 2.029.267 €; 40,61 %.

Vermögenshaushalt Einnahmen:
Ansatz 3.926.900 €, bisher eingenommen 1.833.441 €; 46,69 %.
Vermögenshaushalt Ausgaben:
Ansatz: 3.926.900 €, bisher ausgegeben 946.168 €; 24,09 %.

Der Gemeinderat nahm die Haushaltshalbjahresübersicht zur Kenntnis.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zum Bebauungsantrag im Nordosten von Riding 

Für das Grundstück wurde bereits 1999 eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt. Die Bauvoranfrage wurde damals nicht genehmigt mit der Begründung, dass
•    das Grundstück nicht im Flächennutzungsplan dargestellt ist,
•    es sich um ein Grundstück im bauplanungsrechtlichen Außenbereich handelt und das Vorhaben nicht privilegiert ist,
•    durch eine Genehmigung eine unzulässige Splittersiedlung entstehen würde und
•    die Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird.
Diese Gesichtspunkte sprechen auch heute noch gegen eine Bebauung.
Des Weiteren müsste auch die Erschließung über die, im jetzigen Ausbauzustand nicht ausreichende Straßenanbindung, geprüft werden. Auch der Immissionsschutz spielt hier wegen des südlich gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes eine Rolle. Ebenso muss die Hangwasserproblematik die von diesem Grundstück auf benachbarte bebaute Grundstücke einwirkt untersucht werden.

Um dem Bauwerber nicht mit einer nicht mit unnötigen Planungskosten zu belasten, beschloss der Gemeinderat einstimmig vorab schriftlich bei den Fachstellen des Landratsamtes und beim Wasserwirtschaftsamt nachzufragen um eine Aussage über die Erfolgsaussichten eines Bebauungsplans für dieses Grundstück zu erhalten.

5.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen

Siehe gesonderte Veröffentlichung in diesem Mitteilungsblatt

6.    Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Liegen nicht vor.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Anschaffung einer Patchmaschine für die Freiwilligen Feuerwehren

Die Freiwilligen Feuerwehren haben die Anschaffung einer Patchmaschine beantragt. Diese wird benötigt um die für das Feuerwehrverwaltungsprogramm (MP-Feuer) erforderlichen Barcodes auf den Ausrüstungsgegenständen anzubringen.
Es lagen Angebote für ein neues Gerät (Bruttopreis 1.476 €) und ein generalüberholtes gebrauchtes Gerät  (Bruttopreis 998 €) vor.
Der Gemeinderat hat beschlossen die gebrauchte Patchmaschine zum Preis von
998 € anzuschaffen.

8.    Gemeindezentrum Fraunberg; Sachstandsberichte, Aussprache und Beschlussfassung zu den Empfehlungen aus der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses vom 14.07.2015

In der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses vom 14.07.2015 wurden die nachfolgenden Punkte im Beisein von Architekt Oberpriller intensiv erörtert.

Empfehlungsbeschlüsse:
-    Farbe der Fenster:
Es werden Pläne mit verschiedenen Farbvarianten und auch Fotos vom Ausflug der Gemeinde zu Referenzprojekten gezeigt. Die Fenster in dunkelgrau “Anthrazit” ausgeführt. Leicht strukturierte Farben wie z.B. von DB-Farbkarte wurden nachgefragt. Favorisiert wurde außen ein Anthrazitton, RAL 7012, 7016, 7022 oder 7031 und innen weiß. Nach Auftragsvergabe werden die Farben von der ausführenden Firma noch genauer bemustert.

-    Pfosten-Riegel-Fassade:
Wird in Holz-Aluminium ausgeführt. Beim Ortsplanungsausschuss wurde entschieden, und dass innen die Holzstruktur (aus Fichte) ohne Maserung mit weißen Pigmenten aufgehellt wird aber noch als Struktur erkennbar sein muss. Außen wie bei der Fenstergestaltung – ein Anthrazitton wird favorisiert.

-    mobile Trennwand:
Die Gemeinde tendiert zu hellen Farben für die mobile Trennwand zwischen Bürgersaal und Foyer, die farblich mit der Pfosten-Riegel-Fassade abgestimmt wird. Das Muster “Creme I, U 79/6” der Firma Dorma wurde ausgewählt.
-    Abgehängte Decken:
Es wurden Muster der gelochten Gipskartonplatten gezeigt und von der Gemeinde positiv beurteilt. Die Abhängung im Sitzungssaal/OG wird besonders gestaltet. Hier steht noch keine Entscheidung fest.

-    Fensterbänke:
Die Fensterbänke wurden bemustert, diese werden in grau ähnlich wie der Bodenbelag.

-    Verkleidung der Anbauten, hinterlüftete Fassade:
Es wurden Fotos vom Ausflug der Gemeinde mit Beispielen von behandelter Lärche-Holzlattung gezeigt. Die Alternative ist eine hinterlüftete Fassade aus Fundermax Platten. Hier soll noch ein Preisvergleich vorgelegt werden.

-    Schiebeläden:
Es wurden überarbeitete Ansichten mit Schiebeläden aus Holz gezeigt und von der Gemeinde sehr positiv beurteilt. Hier müssen noch die genauen Kosten ermittelt werden und mit den ursprünglich vorgesehenen Raffstores verglichen werden.

-    Schließanlage:
Hier muss noch auf das Angebot einer weiteren Firma gewartet werden. Erst dann kann eine Entscheidung getroffen werden.

- raumakustische Maßnahmen Bürgersaal, Sitzungssaal
Mit den Raumakustischen Maßnahmen (Gipskarton mit Lochstruktur) im Bürgersaal und im Sitzungssaal besteht Einverständnis. Die Details müssen noch im Ausschuss und im Gemeinderat besprochen bzw. beschlossen werden.

Der Gemeinderat nahm die Empfehlungsbeschlüsse zur Kenntnis und bestätigte diese beschlussmäßig.
Die kostenrelevanten Beschlussfassungen über Schiebeläden und Rollos bzw. Verkleidung der Anbauten müssen vom Gemeinderat noch entschieden werden.

Aussprache zum Planungsstand der Platzüberdachung
Die Platzüberdachung ist zwischenzeitlich statisch berechnet. Einzelne Nachweise und Prüfbescheinigungen müssen noch vorgelegt werden.
Es wird weiter davon ausgegangen, dass die Kombination Photovoltaikanlage/Überdachung förderfähig ist.
Wenn möglich, wird sich der Gemeinderat noch in einer eigens dafür angesetzten Exkursion zu Referenzprojekten ein Bild von der Umsetzbarkeit der Vorgaben (Lichtverhältnisse/Raumgestaltung/Anbindung an das Gebäude) machen.

9.    Gemeindeentwicklung;  -Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg  und Reichenkirchen  


TG Sitzung der Dorferneuerung Fraunberg
Vor der Gemeinderatssitzung fand eine Sitzung der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung Fraunberg statt.
Im Rahmen dieser Sitzung hat sich zunächst die langjährige Vorsitzende, Frau Monika Hirl, verabschiedet und den Vorsitz an ihren Nachfolger, Herrn Fritz Hampel geordnet übergeben. Frau Hirl scheidet aus, weil sie vom Amt für ländliche Entwicklung in das Landwirtschaftsministerium wechselt.

Ortschronik Fraunberg
Das Amt für ländliche Entwicklung hat zugesagt, dass ein evtl. Defizit bei der Ortschronik Fraunberg mit 50 % bezuschusst wird.
Abbruch altes Leichenhaus in Reichenkirchen
Der Abbruch wird voraussichtlich im August stattfinden.

Künstlersymposium am 18. und 19. September
Acht engagierte Mal-Künstler treffen sich in Maria Thalheim „mitten im Ort“, um den Dorfplatz für zwei Tage in ein großes Freiluft-Atelier zu verwandeln. Auf Initiative des Fraunberger Künstlers Michael Maier wird dieses Maler-Symposium am 18. und 19. September 2015 veranstaltet.
Jeder der Künstler/Innen wird eine Holzbohle bearbeiten und darauf demonstrieren, wie in verschiedenen Techniken Gemälde entstehen.
Nach dem Symposium (am 19. September)  wird ein von den acht Künstlern in den letzten Wochen gemeinschaftlich  gestaltetes Kunstwerk nach der „Taufe“ und einem Festakt an seinem Bestimmungsort am Marienweg aufgestellt. Die Künstler, die bei uns schon vielfach Zeugnis ihres Talents abgeliefert haben, beschreiben in den Darstellungen den spirituellen Ausdruck des Wanderweges aus ihrer Perspektive.
Sowohl ortsansässige private Kunstförderer als auch der Gartenbauverein Maria Thalheim, die VR-Bank Taufkirchen und die Gemeinde Fraunberg unterstützen das Projekt.

10.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Jugendraum im Vereinsheim des FC Fraunberg
Auf Nachfrage kann bestätigt werden, dass der Jugendraum im Vereinsheim des FC Fraunberg gut genutzt wird.

b)    Panoramaweg
Die Hinweisschilder, dass Hunde an der Leine zu führen sind, sollte auch an allen Wegweisern des Panoramaweges angebracht werden.

c)    Gartenbauvereine Fraunberg und Reichenkirchen – Herbstfest Erding
Die Gartenbauvereine Fraunberg und Reichenkirchen nehmen am 30.08.2015 im Rahmen des Erdinger Herbstfests am Blumenkorso teil.

Ergebnisse aus der 22. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 vom 07.07.2015

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.06.2015

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16.05.2015 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Fraunberg
•    Neubau eines Einfamilienhauses und einer Pkw-Doppelgarage mit Geräteraum und zwei Stellplätzen in Kemoding
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Pkw-Doppelgarage und Geräteraum in Grucking
•    Anbau eines Betriebsleiterwohnhauses an das bestehende Wohnhaus in Großhündlbach
Der Gemeinderat stimmte den Bauanträgen, wie vom Bauausschuss empfohlen zu.
Beim Neubau des Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Fraunberg muss der Plan noch so geändert werden, dass der Stauraum von 5 m vor der Garage eingehalten wird.

3.    Bebauungsplan im Norden von Riding; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen im zweiten Verfahrensschritt; Satzungsbeschluss

Siehe separate Veröffentlichung in diesem Mitteilungsblatt.

4.    Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen für die Erweiterung des Gewerbegebietes in Tittenkofen um 10.600 qm entlang der Gemeindeverbindungsstraße Tittenkofen - Grucking einen Bebauungsplan aufzustellen.

5.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Fraunberg-Ost im Bereich Flurstraße/Siedlungsstraße

Siehe separate Veröffentlichung in diesem Mitteilungsblatt.

6.    Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Der Bebauungsplan der Gemeinde Berglern für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ wurde zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages mit der Erdgasversorgung Erding

Der Tagesordnungspunkt wurde verschoben weil aufgrund plötzlicher Erkrankung des Sachbearbeiters bei der Erdgasversorgung Erding die Verträge nicht entscheidungsreif vorbereitet werden konnten.

8.    Zuschussantrag der Kirchenverwaltung Reichenkirchen zur Bezuschussung der Notmaßnahme Turmhelm für die Filialkirche St. Vitus Grucking

Die dringend notwendige Sanierung des Turmhelmes wird laut Kostenvoranschlag 82.790 € kosten.
Der Gemeinderat hat beschlossen die Maßnahme mit 2 % (1.656 €) der geschätzten Kosten zu bezuschussen. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

9.    Sachstandsbericht zur Sanierung der Strogenbrücke in Riding

Das Wasserwirtschaftsamt geht beim Neubau der Brücke von einer lichten Weite von mindestens 11,20 m und einer eigenständigen Gründung entsprechend der statischen Erfordernisse aus.
Aufgrund mehrerer Umstände (Verschärfung der Hochwassergefahr, Anbindung an die bestehende Straße, mangelnde Grundstücksverfügbarkeit) ist aus Sicht der Gemeinde ein Neubau nur an der bestehenden Stelle zu realisieren. D. h., es muss von einer lichten Weite von mindestens 20 m ausgegangen werden um die Strogen und die Flutmulde sowie die Wehranlage an dieser Stelle zu überspannen.
Die bestehende Wehranlage, die somit wieder überbaut werden muss, lässt sich aufgrund des Fehlens jeglicher Planunterlagen bei den staatlichen Stellen, statisch nicht beurteilen.
D. h., Schäden an der Wehranlage können durch den Abbruch der bestehenden Brücke nicht ausgeschlossen werden.
Die Gemeinde wird das Wasserwirtschaftsamt daher bitten in die (Bau)Vereinbarung zwischen Gemeinde und Freistaat Bayern aufzunehmen, dass bei Beschädigungen der Wehranlage kein Schadenersatz gegenüber der Gemeinde Fraunberg, bzw. der am Bau beteiligten Firmen und Ing.-Büros geltend gemacht wird.

Der erhöhte Abbruchaufwand der Brücke, die diese Wehranlage überspannt, muss nach Meinung der Gemeinde Seitens des Zuschussgebers getragen werden. Die Ablösesumme wird nicht nach der jetzt vorhandenen Stützweite sondern nach der später erforderlichen Stützweite abgedeckt.

Das planende Ing.-Büro geht unter den o. g. Voraussetzungen von 370.000 € bis 417.000 €, brutto, aus, wobei dieser Ansatz die Kosten für den Brückenabbruch nur vage abdeckt. Für die Straßenangleichung werden brutto weitere 60.000 € angenommen. 
Aufgrund dieser Kostenschätzungen sieht die Gemeinde Fraunberg bei der angebotenen Kostenbeteiligung des Freistaates Bayern, mit einem Pauschalbetrag von 172.000 €, keine Möglichkeit die dringend notwendige Maßnahme umzusetzen.
Die Gemeinde wird das Wasserwirtschaftsamt daher bitten nach einem gemeinsamen Ortstermin Gemeinde/Wasserwirtschatsamt/Ing.Büro den Vereinbarungsentwurf zu überarbeiten und den tatsächlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten anzupassen.

10.    Aussprache und Beschlussfassung zum Einbau einer Getränkeausgabe im Dorfstadl in Maria Thalheim

Von Seiten des Gemeinderates besteht mit dem Einbau einer Getränkeausgabe im Dorfstadl in Maria Thalheim Einverständnis. Die Kosten müssen die beteiligten Vereine selbst übernehmen. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde wird nicht in Aussicht gestellt.

11.    Gemeindezentrum Fraunberg; Sachstandsberichte, Aussprache und Beschlussfassung

Die erste Decke ist fertig. Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich ausdrücklich bei der Bau ausführenden Firma Zeiler Bau, Erding, für die hervorragende Arbeit.

Dank gilt auch den Nachbarn für die Geduld bezüglich unvermeidbarer Belästigungen durch Lärm und Staub.

12.    Gemeindeentwicklung;

-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen  
a)    Sitzung der Teilnehmergemeinschaft
Die nächste Sitzung der Teilnehmergemeinschaft findet am 28.09.2015 statt. Thema wird die Platzgestaltung und die Überdachung beim Gemeindezentrum sein.

b)    Malersymposium
Am Dorfstadl in Maria Thalheim findet am 17. und 18.09.2015 ein Malersymposium statt um am Gemeinschaftsprojekt „Stehlen entlang des Marienwegs“ zu arbeiten.

c)    Ortschronik Fraunberg
Das Inhaltsverzeichnis wurde erstellt.
Die Arbeiten sind so weit abgeschlossen, dass in der heutigen nicht öffentlichen Sitzung der Auftrag an eine geeignete Druckerei vergeben werden kann.
Am 22.07. findet das nächste Treffen des Arbeitskreises statt. Hier wird der Berater des beauftragten Verlags anwesend sein um sich über das Layout einig zu werden.

Bürgermeister und Gemeinderat bedanken sich an dieser Stelle beim Arbeitskreis für die geleistete Arbeit.

d)    Abbruch des alten Leichenhauses in Reichenkirchen
Die Abbrucharbeiten wird die Kirchenverwaltung in enger Zusammenarbeit und finanzieller Unterstützung der Gemeinde Fraunberg organisieren.

13.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Ferienprogramm
Der Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren des Gemeinderates hat in Zusammenarbeit mit den Vereinen in der Gemeinde und Privatpersonen wieder ein hervorragendes Ferienprogramm mit 19 Veranstaltungen zusammen gestellt.
Der Dank der Gemeinde gilt dem Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren sowie den beteiligten Vereinen und Privatpersonen.

b)    Gemeindeverbindungsstraße Felben-Pesenlern
Hier kommt es zu einem Mehraufwand aufgrund teilweise fehlenden Unterbaus. Die Kosten sind trotzdem immer noch im Rahmen der Kostenschätzung. Auch der Bauzeitenplan kann voraussichtlich eingehalten werden.

Ergebnisse aus der 21. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 vom 16.06.2015

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Wiesmaier den dringlichen Tagesordnungspunkt (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Fraunberg)

4. Aussprache und Beschlussfassung wegen der Zustimmung zum Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KFB Leasfinanz GmbH zur Finanzierung des Grundstückskaufs für die Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen

in die Tagesordnung aufzunehmen.

Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 28.04.2015 und 26.05.2015

Die Niederschriften wurden den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugestellt. Die Niederschriften wurden genehmigt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Bauantrag zum Neubau einer Garage mit Vorplatzüberdachung
wurde, wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3.    Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Fraunberg; Erläuterungen des Ing.-Büro I-KT zur Grobplanung und zur weiteren Vorgehensweises

Zur Vorstellung der Ist-Versorgungssituation war Herr Michael Himmelstoß vom Ing.-Büro I-KT anwesend. Die Firma I-KT begleitet die Gemeinden des Landkreises Erding seit vielen Jahren beim Thema Breitbandausbau.

Zu den einzelnen Ortsteilen erläuterte Herr Himmelstoß folgendes:
•    Tittenkofen
derzeit 16 Mbit/s, aber nach mündlicher Information der Telekom Techniktausch und Aufrüstung auf VDSL bis zu 100 Mbit/s im Eigenausbau der Telekom geplant.

Folgende Gebiete sollen in die Ausschreibung gebracht werden:
•    Lohkirchen
•    Harham
•    Vorder- und Hinterbaumberg und Edersberg
•    Groß- und Kleinhündlbach
•    Gigling und Rappoltskirchen
•    Kemoding
•    Unter- und Oberbierbach
•    Gebiet um Hatting-Helling-Grafing
Tittenkofen soll wegen Eigenausbauplanung zunächst nicht ausgeschrieben werden, dafür das Gebiet um Hatting-Helling-Grafing.

Ausschreibungsanforderungen werden sein:
Ausbau für 30-50 Mbit/s (FTTC und FTTB möglich) und als Obergrenze der Deckungslücke ist 1 Mio € als Vergabevorbehalt in der Ausschreibung vorzusehen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen einstimmig zu.

Ausschreibungsanforderung: Ausbau für 30-50 Mbit/s (FTTC – bis zum Verteiler und FTTB – bis ins Haus, möglich) und als Obergrenze der Deckungslücke ist 1 Mio. € als Vergabevorbehalt in der Ausschreibung vorzusehen.
Bei einer Deckunglücke von 1 Mio. wäre ein Eigenanteil der Gemeinde, nach Abzug der staatlichen Zuwendungen, in Höhe von rund 240.000 € zu tragen.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorgehen einstimmig zu.

4.    Aussprache und Beschlussfassung wegen der Zustimmung zum Geschäftsbesorgungsvertrag mit der KFB Leasfinanz GmbH zur Finanzierung des Grundstückskaufs für die Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen

Dem Gemeinderat lag der Entwurf des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Finanzierung des Grundstückskaufs für die Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen zwischen der Gemeinde Fraunberg und der KFB Leasfinanz GmbH vor.

Der Vertrag regelt:

•    den Gegenstand und Umfang des Vertrages
•    die Tätigkeit der KFB Leasfinanz GmbH
•    die Konditionen
•    die Kostenerstattung durch die Gemeinde Fraunberg
•    das Honorar für den Geschäftsbesorgungsvertrag
•    die Laufzeit des Geschäftsbesorgungsvertrages
•    die Anerkennung der Zwischenabrechnungen und der Endabrechnung
•    das Kündigungsrecht
•    die Ausfertigung des Vertrages
•    das Erfordernis der rechtsaufsichtlichen Genehmigung
•    die Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Vertrages

Der Gemeinderat stimmte dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit 16 : 0 Stimmen zu.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Fraunberg-Ost im Bereich Flurstraße/Siedlungsstraße

Der Bebauungsplan für diesen Bereich wurde Mitte der 1970er Jahre aufgestellt. Die damaligen Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen nicht mehr dem, wie heute gebaut wird. Der vorliegende Planentwurf des Eigentümers wäre im Rahmen des Bebauungsplanes aus mehreren Gründen nicht genehmigungsfähig.
Um dem Bauwunsch zu entsprechen hat das Landratsamt Erding die
(Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes für diesen Bereich empfohlen.
Von Seiten des Gemeinderates wurden Bedenken gegen das im Planentwurf des Bauherrn geplante Walmdach erhoben. Dieser Punkt ist allerdings nicht Gegenstand des Aufhebungsverfahrens sondern wird in der Stellungnahme zum Bauplan erörtert und abschließend beurteilt, sobald dieser vorliegt.

Der Gemeinderat stimmte der (Teil-)Aufhebung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Ost“ im Bereich Flurstraße/Siedlungsstraße mit vier Gegenstimmen zu.

6.    Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Grafinger Straße/Zehmerstraße/Niedermühlstraße in Reichenkirchen

Hier lag ein Anliegerantrag mit dem Hinweis auf die zahlreichen Kinder im Bereich der Holzstraße, Grafinger Straße, Zehmerstraße und Niedermühlstraße vor.

Um im ganzen Gebiet die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken müssen insgesamt acht Schilder aufgestellt werden und zwar bei den Häusern
•    Holzstraße 4, in Fahrtrichtung Osten,
•    Holzstraße 22, in Fahrtrichtung Westen,
•    Niedermühlstraße 2, in Fahrtrichtung Osten,
•    Ostseite von Holzstraße 20 a an der Niedermühlstraße in Fahrtrichtung Süden,
•    Zehmerstraße 2 in Fahrtrichtung Norden,
•    Zehmerstraße 11 in Fahrtrichtung Westen und an der Grafinger Straße
•    in Höhe des Kriegerdenkmals, in Fahrtrichtung Süden, sowie
•    ca. 50 m vor der Abzweigung der Niedermühlstraße von der Grafinger Straße in Fahrtrichtung Norden.

Der Gemeinderat stimmte der Geschwindigkeitsbegrenzung mehrheitlich zu.

7.    Gemeindezentrum Fraunberg; Sachstandsberichte, Aussprache und Beschlussfassung

Die Pumpen zur Grundwasserhaltung wurden zwischenzeitlich entfernt.

Die Submissionen für die Gewerke Schlosser, Dachdecker, Fenster und mobile Trennwände finden am 17.06.2015 statt. Die Vergaben können dann am 07.07.2015 erfolgen.

Die Submissionen für die Gewerke Heizung/Sanitär und Kältetechnik finden am 20.07.2015 statt. Die Vergaben können am 28.07.2015 erfolgen.

8.    Gemeindeentwicklung;

-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg  und Reichenkirchen  
Am 22.07.2015 ist das nächste Arbeitstreffen des Arbeitskreises Ortschronik Fraunberg.
Die Chronik kann voraussichtlich im Herbst 2015 in Druck gehen.

9.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Unwetter vom 08.06.2015
Das Unwetter hat wieder erheblich Schäden an Straßen und Gebäuden angerichtet und zahlreiche Gräben sind verschlammt.
Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich bei den Feuerwehren Fraunberg, Maria Thalheim und Reichenkirchen für den unermüdlichen Einsatz zur Beseitigung der Unwetterschäden. Der Dank gilt auch den freiwilligen Helfern und den Firmen (insbesondere die Fa. Hörhammer), die geholfen haben.

Das Unwetter hat wieder einmal gezeigt, dass unter anderem die großflächige Bewirtschaftung von Äckern in Hanglagen zu einem Großteil für die Schäden verantwortlich ist. Die Gemeinde hat hier allerdings keine rechtliche Handhabe. Hier gilt es an die Vernunft der Grundstücksbesitzer und Pächter zu appellieren.
Es hat sich heraus gestellt, dass Eigenschutz wichtiger ist denn je.
Das Thema Unwetter/Unwetterschäden muss auf einer der nächsten Sitzungen thematisiert werden.

b)    Brandmeldeanlage und EDV-Verkabelung in der Schule in Maria Thalheim
Auf Nachfrage erklärt Bürgermeister Wiesmaier, dass die Brandmeldeanlage und die EDV-Verkabelung in den Sommerferien installiert werden soll. Zu der Verzögerung ist es gekommen, weil die Kabeldurchführungen wegen dem Brandschutz bestimmten Anforderungen entsprechen müssen (Kabeldurchführungen in feuerfesten Schächten).

Ergebnisse aus der 20. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunbergin der Wahlperiode 2014-2020 vom 26.05.2015

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28.04.2015

Die Niederschrift wird in der Sitzung vom 16.06.2015 zur Genehmigung vorgelegt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

•    Errichtung einer Hufschlagüberdachung mit Pferdeführanlage in Harham
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit gewerblichem Teil in Fraunberg
•    Garagenneubau in Tittenkofen
•    Anfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Fraunberg
Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen für Hufschlagüberdachung und die Pferdeführanlage in Harham, den Bau eines gewerblichen Gebäudes in Fraunberg und dem Garagenneubau in Tittenkofen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.
Bei der Anfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Fraunberg signalisierte der Gemeinderat die grundsätzliche Bereitschaft den entsprechenden Bebauungsplan aus den 1970er Jahren aufzuheben, damit das Vorhaben baurechtlich zulässig wird.

3.    Sitzung im Nachgang zur Klausurtagung des Gemeinderates

Thema: Bildung, Kultur und Soziales
-    Kinderbetreuung und Ganztagesschule - Wie geht’s weiter?
-    Kinderhaus Fraunberg – Familienzentrum - Wie geht’s weiter?
-    Inklusion und Integration - Wie geht’s weiter?
    Aussprache und Beschlussfassungen dazu
   
Zur Sitzung sind anwesend:
-    Frau Degen, Regierung von Oberbayern
-    Frau Steinbichler, Leiterin Kinderhaus Fraunberg
-    Frau Leitsch, Leiterin Grundschule Fraunberg
-    Herr Stadick, Fachbereichsleiter für Jugend und Familie
     Landratsamt Erding

Das Thema wurde bereits in der Klausurtagung des Gemeinderates und der Verwaltung in Rain am Lech am 09. Und 10. Januar 2015 erörtert. Die Gemeinde Fraunberg ist eine von wenigen Kommunen in Bayern in der es Initiative „Anschwung – Initiative für frühe Chancen“ gibt.

Die Leiterin des Kinderhauses Fraunberg, Frau Anita Steinbichler erläuterte die Situation im Kinderhaus Fraunberg für das Kindergartenjahr 2015 / 2016. Demnach sind von den 150 Plätzen im Kinderhaus 142 belegt. Mit 23 bis 25 Kindern sind alle sechs Gruppen ausgelastet. Die räumlichen Kapazitätsgrenzen sind fast erreicht.

Frau Gisela Leitsch, Schulleiterin der Volksschule Fraunberg, berichtete, dass die beiden Schulhäuser in Maria Thalheim und Reichenkirchen mit 132 Schülern in je zwei Klassen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 gut ausgelastet ist. Auch auf die Schule kommen neue Herausforderungen zu, um dem Wunsch der Eltern nach einer Ganztagsbetreuung zu entsprechen.

In der Mittagsbetreuung wird der Betreuungsbedarf von 32 Schüler/innen im laufenden Schuljahr auf voraussichtlich 50 Schüler/innen im Schuljahr 2015 / 2016 sprunghaft ansteigen. Für das Schuljahr 2015 / 2016 gibt es derzeit 27 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung in Reichenkirchen und 21 für Maria Thalheim.

Frau Margot Degen Angebotskoordinatorin der Regierung von Oberbayern erläuterte das Modell der offenen Ganztagsschule (OGTS).

Die OGTS ist ein schulisches Angebot unter der Verantwortung der Schulleitung und läuft in der sog. „Langgruppe“ bis 16.00 Uhr, das schrittweise ab dem Schuljahr 2016 / 2017 auch an den Grundschulen eingeführt werden soll. Das Angebot einer bestehenden Mittagsbetreuung kann erhalten bleiben.
Eine Langgruppe beginnt direkt im Anschluss an den Unterricht mit Gruppenförderung an mindestens vier Schultagen und besteht aus mindestens 14 Kindern.
Die Kurzgruppe schließt ebenfalls an den Unterricht an, dauert aber nur bis 14.00 Uhr.
Für die Eltern sind beide Angebote (mit Ausnahme eines Mittagessens) kostenfrei.
Die Zahlen zum Kinderhaus und der Vortrag von Frau Degen liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

Es gibt auch noch ein Kombimodell aus Jugendhilfe und Schule. Dies läuft an fünf Schultagen und in den Ferien. Dieses Modell ist für die Eltern dann aber nicht kostenlos.

Der Leiter des Jugendamtes Erding, Peter Stadik, erläuterte, dass Fraunberg einen sog. „Familienstützpunkt“ erhalten soll. Darunter ist keine Beratungsstelle zu verstehen, sondern um qualifizierte Auskünfte in allen Fragen, die für Familien relevant sind. Dies ist der erste Baustein zur angestrebten Bildungsregion Landkreis Erding.

Der Gemeinderat wird über das weitere Vorgehen endgültig entscheiden, sobald die entsprechenden Vollzugshinweise vorliegen. Das wird voraussichtlich im Herbst 2015 sein.

4.    Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG; Auszahlung eines Qualitätsbonus plus - Aussprache und Beschlussfassung dazu

Der Tagesordnungspunkt ist hinfällig nachdem der Freistaat das entsprechende Programm aufgehoben hat. Der Betrag des geplanten Qualitätsbonus wird mit 53 € in die Kinder- und Buchungszeit bezogene staatliche Förderung einkalkuliert, die sich dann erhöht.

5.    Grundschule Fraunberg

-    Antrag auf Zuschuss für Selbstbehauptungskurse
-    Antrag zur Errichtung einer Radlunterstelle
Der Gemeinderat stimmte bei Gesamtkosten von rund 940 € der Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300 € (10 € pro Kind) mehrheitlich zu.

Der Errichtung der Radlunterstelle an der Schule in Reichenkirchen mit Kosten von rund 2.500 € wurde ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.

6.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Panoramaweg
Hier müssen einige Schilder erneuert oder gereinigt bzw. zusätzlich angebracht werden.

b) Bankette mähen
Die Aktion zum Mähen der Straßenbankette ist angelaufen und wird die nächsten Wochen laufen.

Ergebnisse aus der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunbergin der Wahlperiode 2014-2020 vom 28. 04. 2015

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.04.2015

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.08.2015 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen, Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Reichenkirchen
•    Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Fraunberg
•    Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau einer Bergehalle in Grafing
Der Gemeinderat konnte, wie vom Bauausschuss empfohlen, zu allen drei Bauanträgen bzw. Bauvoranfragen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Beim Bauvorhaben in Reichenkirchen lag zwischenzeitlich die Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer über die Durchführung der privaten Erschließungsmaßnahmen und die Kostentragung der Maßnahmen (Kostenträger ist der Grundstückeigentümer) vor.
Beim Bauvorhaben in Fraunberg wurde der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes bezüglich der Erhöhung der Wandhöhe von 3,70 m um 20 cm auf 3,90 m zugestimmt.
Beim Bauvorhaben in Grafing wird in der gemeindlichen Stellungnahme auf die teilweise Lage des Bauvorhabens im Überschwemmungsgebiet hingewiesen. Hier wird das Landratsamt entscheiden ob und in welchem Umfang ein Flächenausgleich  vom Bauwerber geschaffen werden muss.

3.    Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 18.03.2015; Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2014; Erläuterungen zu den kosten rechnenden Einrichtungen

Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat, wie bereits am 18.03.2015 dem Finanzausschuss, die Jahresrechnung 2014
bestehend aus dem
weißen Teil:    
Jahresrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes

grünen Teil:   
Überschreitungen

blauen Teil:   
kalkulatorische Kosten Abwasserbeseitigung Fraunberg und  Wasserversorgung Maria Thalheim

roten Teil:       
finanzielle Verhältnisse Stand 09.03.2015 (Schuldenstand 31.12.2014)

gelben Teil:    
Kostenzusammenstellung für Gebäude- und Grundstücksunterhalt gemeindlicher Gebäude

vor.

Haushaltsüberschreitungen 2014
Alle Überschreitungen sind durch Mehreinnahmen, bzw. Minderausgaben gedeckt.

Verwaltungshaushalt
Überschreitungen                                                                                              528.382,96 €
davon Überschreitungen Zuführung zum Vermögenshaushalt                332.795,63 €
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                             44.252,91 €
effektive Haushaltsüberschreitungen im VerwHH somit                           151.334,42 €
                    =    2,92 % von den Ausgaben des Verwaltungshaushalt (Vorjahr 6,29 %)

Vermögenshaushalt
Überschreitungen Vermögenshaushalt                                                   1.939.280,43 €
davon Überschreitungen Zuführung an Rücklagen                               1.656.321,36 €
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                           40.030,02 €
effektive Haushaltsüberschreitungen im VermHH somit                         242.929,05 €
               =    6,06 % von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Vorjahr 5,50 %)

Die Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Überschreitungen. Alle Überschreitungen waren stichpunktartig, nachvollziehbar begründet.

Kostenrechnende Einrichtungen
-Abwasserbeseitigung
In die Abwasserbeseitigung wurden 2014 139.100,68 € investiert. An Beiträgen wurden 140.253,59 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 44.106,27 € zu Buche geschlagen. Die Abschreibung hat sich aufgrund der Differenz zwischen Investitionen und Beitragseinnahmen von 27.031,20 € um 23,06 € (0,085 %) auf 27.008,14 € reduziert.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 242.652,23 € und die Einnahmen 283.103,88 € betragen. Die sich daraus ergebende Überdeckung von 41.451,55 € (17,08 %) stellt keine übliche Schwankung dar und macht und würde eine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich machen. Im Hinblick auf die konkret anstehenden Investitionen sollte dieser Betrag, zusammen mit der bis 31.12.2013 angefallenen Überdeckung insgesamt 79.747,85 €, mit einem Anteil von 50.000 € als Sonderrücklage zurückgestellt werden.

Abgerechnet wurden rund 125.000 cbm Abwasser.

-Wasserversorgung
Im investiven Bereich schlagen die Ausgaben 2014 mit 5.768,61 € zu buche. An Beiträgen wurden 18.115,69 € eingenommen.
Die Abschreibung ist von 14.414,50 € um 246,58 auf 14.167,92 € gesunken. Die Verzinsung lag bei 22.444,15 € (2013: 21.346,49 €).

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 81.560,84 € und die Einnahmen (inkl. Überschuss von 2.863,70 € aus 2013) 80.877,37 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 683,44 € (0,85 %) stellt eine übliche Schwankung dar. Eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren ist daher nicht erforderlich.

Jahresrechnung 2014
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.174.058,44 € bei einem Ansatz von 4.868.300,00 €.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt  1.203.395,63 € bei einem Ansatz von 870.600,00 €.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.006.020,17 € bei einem Ansatz von 3.545.900,00 €.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 9.180.078,61 € bei einem Ansatz von 8.414.200,00 €.

Wie im Haushaltsplan vorgesehen, wurde ein Kredit über 800.000 € aufgenommen.

Der Schuldenstand der Gemeinde liegt zum 09.03.2015 bei 2.187.240,50 €, was bei 3.633 Einwohnern einer pro-Kopf-Verschuldung von 602,05 (Vorjahr 424,65 €) entspricht.

Die Zuführung an die Allgemeine Rücklage beträgt 1.697.021,36 € bei einem
Ansatz von 40.700,00 € (Mindestzuführung).

Wie vom Finanzausschuss empfohlen stimmte der Gemeinderat der Jahresrechnung, den Haushaltsüberschreitungen, den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen und den finanziellen Verhältnissen, wie vorgelegt und erläutert zu.
Ebenfalls der Empfehlung des Finanzausschusses folgend beschloss der Gemeinderat mit folgenden Ergänzungen einstimmig die Zustimmung:

•    Der Ansatz Gebäudeunterhalt im Haushalt 2016 sollte nicht auf dem Ansatz 2015, sondern auf den tatsächlichen Kosten 2015 aufbauen.
•    Für die anstehenden Investitionen bei der Abwasserbeseitigung sollte eine Sonderrücklage in Höhe von 50.000 € zum Ende des Haushaltsjahres 2015 gebildet werden.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Medienausstattung und zur Anschaffung eines Schranks für das Lehrerzimmer in der Schule in Reichenkirchen

Für die Medienausstattung der Schule Reichenkirchen sind je fünf Beamer, fünf Visualiser und fünf Laptos mit den dazugehörigen Verbindungskabeln und Zubehör beantragt.
Die Kosten hierfür belaufen sich brutto auf rund 11.250 €.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen zunächst einen Laptop, drei Beamer und drei Visualiser mit den dazugehörigen Verbindungskabeln und Zubehör anzuschaffen. Die Kosten reduzieren sich damit auf rund 6.000 €, brutto.

Der Anschaffung des Schrankes für das Lehrerzimmer zum Preis von brutto 1.130 € wurde zugestimmt.

5.    Bebauungsplan im Norden von Riding; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur geänderten bzw. ergänzten Planfassung

Die geänderte bzw. ergänzte Planung trägt nun den Anregungen der Fachbehörden und den berechtigten Interessen des Bauwerbers Rechnung.
Die Bekanntmachung über die Auslegung des Bebauungsplanes ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt. Der Bebauungsplan liegt ab 18.05.2015 zu jedermanns Einsicht aus.

6.    Änderung des Bebauungsplanes Fraunberg-Ost südlich der Bachhamer Straße; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen

Der Bebauungsplan hat das Verfahren der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchlaufen. Generelle Einwände wurden nicht vorgebracht.
In den Bebauungsplan wird aufgrund der Stellungnahmen der Fachbereiche des Landratsamtes Erding aufgenommen, dass
•    vor dem Einreichen des Bauantrags für ein Wohnhaus und eine Schreinerei die beiden Flurstücke auf denen diese Vorhaben geplant sind zu einem Flurstück zusammen gelegt werden,
•    mit dem Bauantrag für die Schreinerei geeignete Unterlagen zur Beurteilung der Immissionen durch die untere Immissionsschutzbehörde vorgelegt werden müssen und
•    durch das Erfordernis der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung der Schreinerei eine Baugenehmigung des Landratsamtes erforderlich ist; d. h. ein Bau im sog. „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ nicht möglich ist.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zu den Anträgen

•    auf Lockerung des Leinenzwangs für Hunde auf dem Marienweg und dem Panoramaweg und
•    auf Erlass einer Verordnung zum generellen Leinenzwang für sog. „große Hunde“ im Gemeindegebiet Fraunberg
Dem Gemeinderat lagen die beiden o. g. Anträge vor. Die Anträge wurden verlesen.
Der Antrag auf Lockerung des Leinenzwangs zielt auf Hunde ab die entsprechende Gehorsamsprüfungen abgelegt haben.

•    Lockerung des Leinenzwangs auf dem Marienweg und dem Panoramaweg
Seit 01.08.2014 gilt in der Gemeinde Fraunberg eine Satzung über das Verbot des Mitführens von Hunden bzw. den Leinenzwang für bestimmte öffentliche Einrichtungen.

Hunde jeder Größe und Rasse dürfen auf bzw. in folgenden öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Fraunberg weder ohne Leine (nicht angeleint) noch mit Leine (angeleint) mitgeführt werden:

Im Ortsteil Fraunberg
•    Spielplatz des Kinderhauses Fraunberg
•    Kinderhaus Fraunberg
•    Spielplatz an der Sifridusstraße
•    Spielplatz an der Straße Am Kindergarten

Im Ortsteil Maria Thalheim
•    Schule Maria Thalheim, inkl. Fußballplatz, Laufbahnen und Hartplatz
•    Spielplatz in der Sandfaltersiedlung
•    Spielplatz am Jakob-Zeilmeier-Weg
•    Badeweiher Maria Thalheim
•    gemeindlicher Friedhof in  Maria Thalheim

Im Ortsteil Reichenkirchen
•    Schule Reichenkirchen
•    Spielplatz an der Keltenstraße
•    Spielplatz an der Grafinger Straße

Im Ortsteil Grucking
•    Spielplatz an der Dorfstraße

Hunde jeder Größe und Rasse dürfen auf bzw. in folgenden öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Fraunberg nur mit Leine (angeleint) mitgeführt werden:
•    Sportgelände Fraunberg
•    Sportgelände Reichenkirchen
•    Panoramaweg
•    Marienweg

Die o. g. öffentlichen Einrichtungen sind durch entsprechende Schilder gekennzeichnet.

Von § 1 dieser Verordnung sind ausgenommen:
a) Blindenhunde
b) Diensthunde der Polizei, des Strafvollzuges, des Bundesgrenzschutzes, der
Zollverwaltung, der Bundesbahn und der Bundeswehr im Einsatz
c) Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehene Prüfung bestanden haben und
als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den
Rettungsdienst eingesetzt sind sowie
d) Im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde, soweit der Einsatz dies erfordert.

Eine Ausnahme für Hunde mit Gehorsamsprüfung ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Der Hintergrund des Erlasses dieser Satzung waren entsprechende Beschwerden von Bürgern, die über die Jahre hin immer massiver geworden sind und ein entsprechendes Handeln der Verantwortlichen erforderten.

Eine Lockerung des Leinenzwangs wäre bei Beschwerden über frei laufende Hunde  für die Verwaltung nicht praktikabel. Die Hunde haben kein allgemein bekanntes und für Passanten weithin sichtbares Zeichen, das zeigt, dass es sich bei dem frei laufenden Hund um einen solchen Hund handelt, für den der Leinenzwang nicht gilt.
Gerade auf den beiden viel frequentierten Wanderwegen würde durch die Lockerung des Leinenzwangs ein erhebliches Konfliktpotenzial geschaffen werden.

Bei allem Verständnis für verantwortungsbewusste Hundebesitzer und insbesondere für diejenigen, die Zeit, Geld und Mühe in die (Gehorsams)Schulung ihrer Hunde investiert haben sah der Gemeinderat keine Möglichkeit einer Lockerung des Leinenzwangs.

•    Erlass einer Verordnung zum generellen Leinenzwang für sog. „große Hunde“ in bewohnten Gebieten der Gemeinde Fraunberg
Grundsätzlich gibt es Regelungsmöglichkeiten der Gemeinde das freie Umherlaufen, sowie die Maulkorbpflicht von großen Hunden, sonstigen Hunden und auch Kampfhunden im Gemeindebereich durch eine entsprechende Verordnung und im Einzelfall betreffend.
Nach der bestehenden Rechtslage können die Gemeinden gem. Art. 18 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm  und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.

Die Beschränkung des Art. 18 Abs. 1 LStVG auf große Hunde und Kampfhunde trägt dem Umstand Rechnung, dass im Interesse einer tierschutzgerechten Haltung Anleinpflichten auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen.

Aufgrund von Art. 18 Abs. 2 LStVG kann jedoch eine entsprechende Anordnung eines Maulkorbzwangs, aber auch die Anordnung einer Leinenpflicht für jeden Hund (also unabhängig von Rasse und Größe) zur Abwehr der in Art. 18 Abs. 1 LStVG genannten Gefahren im Einzelfall von der Gemeinde erlassen werden.
Allerdings erst dann, wenn es zu konkreten Vorfällen mit einem bestimmten Hund gekommen ist. In der Gemeinde Fraunberg bestehen solche Anordnungen aktuell für einige Hunde
Der Gemeinderat zeigte Verständnis für die Befürchtungen der Antragsteller wegen der Gefahr, die durch frei laufende Hunde bestehen kann.
Aber auch hier ist der Vollzug in der Praxis fast unmöglich. Zuerst müsste die Verwaltung einmal aufwändig ermitteln wer einen Hund mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm besitzt. Diese Angaben sind in der Hundekartei bisher nicht enthalten. Bei Unstimmigkeiten müsste die tatsächliche Größe rechtssicher ermittelt werden. Bei Verstößen muss ein frei laufender großer Hund dann auch eindeutig einem Besitzer zuzuordnen sein.

Der Gemeinderat sah hier keinen in der Praxis durchführbaren Vollzug einer entsprechenden Verordnung und lehnte den Antrag mehrheitlich ab.

8.    Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Die Planungen der Gemeinde Steinkirchen zur Flächennutzungsplanänderung und einer Satzung mit dem Ziel der Nachverdichtung berühren Belange der Gemeinde Fraunberg nicht. Der Gemeinderat hatte keine Einwände gegen die Planentwürfe.

9.    Gemeindezentrum Fraunberg; Sachstandsberichte, Aussprache und Beschlussfassung

Zur Zeit werden vorsorglich noch drei Grundwasserpumpen vorgehalten.
Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob Brunnen zur Wasserentnahme bestehen bleiben.

10.    Gemeindeentwicklung;

-Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen  
Es wurde auf die Feier zum 40jährigen Bestehen des Kinderhauses Fraunberg am 10.05. und die Segnung des Leichenhauses in Reichenkirchen am 17.05. hingewiesen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Zuschuss an die SG Reichenkirchen
Bürgermeister Wiesmaier informierte den Gemeinderat, dass der SG Reichenkirchen, wie beantragt, ein Zuschuss von 300 € für einen sog. „Mid Court“ der Tennisjugend gewährt wurde.

b)    Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg
Auf Nachfrage informiert Bürgermeister Wiesmaier darüber, dass die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg im Finanzplan 2017 berücksichtigt ist.
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