Ergebnisse aus der 101. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 15.04.2014

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18.03.2014

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.03.2014 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 25.03.2014; Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2013, Erläuterungen zu den Kosten rechnenden Einrichtungen

Bürgermeister Wiesmaier berichtet über die Finanzausschusssitzung vom 25.03.2014.

Die Verwaltung stellte die Jahresrechnung 2013 bestehend aus dem

weißen Teil:     Jahresrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben des                     
                           Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes
grünen Teil:      Überschreitungen
blauen Teil:       kalkulatorische Kosten Abwasserbeseitigung Fraunberg und                                                                                                              
                            Wasserversorgung Maria Thalheim
roten Teil:          finanzielle Verhältnisse Stand 12.03.2014
                            (Schuldenstand 31.12.2013)
gelben Teil:       Kostenzusammenstellung für Gebäude- und Grundstücksunterhalt  
                            gemeindlicher Gebäude
vor.

Haushaltsüberschreitungen 2013
Alle Überschreitungen sind durch Mehreinnahmen, bzw. Minderausgaben gedeckt;
Die Überschreitungen sind mit Erläuterungen dargestellt.

Verwaltungshaushalt
Überschreitungen                                                                                         566.457,74 EUR
davon Überschreitungen Zuführung zum Vermögenshaushalt           219.458,78 EUR
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                        42.327,10 EUR
effektive Haushaltsüberschreitungen im VerwHH somit                       304.671,86 EUR
              =    6,29 % von den Ausgaben des Verwaltungshaushalt (Vorjahr 2,68 %)

Vermögenshaushalt
Überschreitungen Vermögenshaushalt                                                1.090.547.10 EUR
davon Überschreitungen Zuführung an Rücklagen                               903.278,32 EUR
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                        40.608,30 EUR
effektive Haushaltsüberschreitungen im VermHH somit                      146.660,48 EUR
              =    5,50 % von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Vorjahr 5,76 %)

Frau Mayer erläutert dem Finanzausschuss die wesentlichen Überschreitungen. Alle Überschreitungen sind stichpunktartig, nachvollziehbar begründet.

Kostenrechnende Einrichtungen
-Abwasserbeseitigung
In die Abwasserbeseitigung  wurden 2013 129.038,82 € investiert. An Beiträgen wurden 50.333,42 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 41.780,93 € zu Buche geschlagen. Die Abschreibung hat sich aufgrund der Differenz zwischen Investitionen und Beitragseinnahmen von 25.457,09 € um 1.574,11 € auf
27.031,20 € erhöht.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 252.469,60 € und die Einnahmen 267.950,61 € betragen. Die sich daraus ergebende Überdeckung von 15.481,01 € (6,13 %) stellt eine übliche Schwankung dar und macht keine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich.

Allerdings regt der Finanzausschuss eine Überprüfung des derzeitigen Abschreibungssatzes von 2 % an.

Abgerechnet wurden rund 125.000 cbm Abwasser.

-Wasserversorgung
Im investiven Bereich schlagen die Ausgaben 2013 mit 63.882,35 € zu buche. An Beiträgen wurden 25.075,31 € eingenommen.
Der Abschreibung ist von 13.638,36 € um 776,14 € auf 14.414,50 € gestiegen. Die Verzinsung lag bei 21.346,49 € (2012: 23.880,89 €).

Im Gebührenteil haben die  Ausgaben 75.967,31 € und die Einnahmen 75.064,03 € € betragen. Die sich daraus ergebende Überdeckung von 903,28 € stellt eine übliche Schwankung dar. Eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren ist daher nicht erforderlich.

Allerdings regt der Finanzausschuss auch hier eine Überprüfung des derzeitigen Abschreibungssatzes von 2 % an.

Jahresrechnung 2013
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.845.872,64 EUR bei einem Ansatz von 4.381.100,00 EUR.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt  1.000.758,78 EUR bei einem Ansatz von 781.300,00 EUR.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.667.180,67 EUR bei einem Ansatz von 3.009.500,00 EUR.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.513.053,31 EUR bei einem Ansatz von 7.390.600,00 EUR.

Wie im Haushaltsplan vorgesehen, wurde kein Kredit aufgenommen.

Der Schuldenstand der Gemeinde liegt zum 12.03.2014 bei 1.522.358,54 €,  was bei 3.585 Einwohnern einer pro-Kopf-Verschuldung von 424,65 (Vorjahr 487,73 €) entspricht.

Die Zuführung an die Allgemeine Rücklage beträgt 942.078,32 EUR bei einem
Ansatz von 38.800,00 EUR (Mindestzuführung).

Empfehlung an den Gemeinderat
Der Finanzausschuss stimmte der Jahresrechnung, den Haushaltsüberschreitungen, den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen und den finanziellen Verhältnissen, wie vorgelegt und erläutert mit 5 : 0 Stimmen zu.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat deshalb, mit folgenden Ergänzungen die Zustimmung:
Die Einleitungsgebühren  für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung sollen zum 01.01.2015 durch eine Erhöhung des Abschreibungssatzes von bisher 2 % auf mindestens 4 %  angepasst werden.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung bei der Neukalkulation der Gebühren für die kosten rechnenden Einrichtungen auch die Beiträge neu zu kalkulieren.

Der Gemeinderat stimmte den Haushaltsüberschreitungen zu und nahm von
    der Jahresrechnung 2013,
    der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen,
    den finanziellen Verhältnisse und
    der Kostenzusammenstellung Gebäude- und Grundstücksunterhalt
Kenntnis. Die Jahresrechnung ist dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorzulegen; 17 : 0 angenommen

3.    Vorstellung der Genehmigungsplanung für das Gemeindezentrum in der Ortsmitte von Fraunberg

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Architekt Oberpriller anwesend. Der Plan wurde nach dem Diskussionsstand der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses vom 01.04.2014 geändert.
Architekt Oberpriller stellt den Grundrissplan und den Plan der Außenansichten im Detail vor.
Die Dächer sind jetzt als flach geneigte, innenliegende, Pultdächer mit einer Neigung von 2° (=3,5 %) mit offenen Dachrinnen und in den Wandnischen „versteckten“ Fallrohren geplant. Der nördliche Gebäudeteil mit Ost-West-Ausrichtung wird dabei nach Norden und der südliche Gebäudeteil mit Nord-Süd-Ausrichtung nach Westen entwässert.
Als Dacheindeckung ist Blech (Edelstahl oder Aluminium; kein Titanblech!) vorgesehen.

Die Außentreppe im Nordwesten ist der Rettungsweg für den Sitzungssaal.

Der Keller ist genügend groß  und finanziell auch leistbar. Bei der Möblierung wird es auf eines intelligentes und Platz sparendes Archivsystems bedürfen.

Vorgesehen sind insgesamt 28 Stellplätze (sechs im Süden und 22 im Nordwesten). Aufgrund der Möglichkeit der Doppelbelegung wegen der unterschiedlichen Nutzungszeiten von Rathaus/gewerblicher Teil und Bürgerhaus reicht die Anzahl der Stellplätze aus.

Das Brandschutzkonzept liegt in den Händen von Architekt Oberpriller. Es handelt sich um einen Sonderbau. Aufgrund der Größe müssen aber die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung nicht berücksichtigt werden. Es wird auch keine außergewöhnlichen Brandlasten geben. Ebenso wenig werden feuergefährliche Substanzen gelagert.
Ob eine Brandschutzwand innerhalb der Gebäudeabschnitte erforderlich ist, ist noch nicht endgültig geklärt – wahrscheinlich ist eine solche aber nicht erforderlich.

Insgesamt trägt die Planung den Notwendigkeiten Rechnung und ist zukunftsfähig. Das Gebäude wird einen hohen Energiestandard erfüllen.

Die Kostenschätzung rein für die Hochbaumaßnahme liegt bei rund 2,5 Mio €.

Die Platzüberdachung ist im Genehmigungsplan zwar bereits dargestellt, die Detail sind aber noch nicht endgültig geklärt und entschieden. Dies ist erst bis zur Erstellung der Werkplanung erforderlich.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zu. Architekt Oberpriller wird beauftragt die Unterlagen für die Genehmigungsplanung zu erstellen; 16 : 1 angenommen.

4.    Benennung der Wahlvorstände für die Europawahl am 25.05.2014

Der Gemeinderat erhob gegen die von der Verwaltung vorgelegte Liste der Wahlvorstände keine Einwände. Die in die Wahlvorstände berufenen Bürger erhalten in der Osterwoche die Einladungen.

5.    Spielplätze im Gemeindebereich;

Grucking – Aussprache und Beschlussfassung zu Vorschlägen zur Umgestaltung
Ersatzbeschaffungen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen
Der Spielplatz soll umgestaltet werden. Mit dem Amt für ländliche Entwicklung muss noch abgesprochen, ob eine Umgestaltung negative Auswirkungen auf die staatliche Förderung bei der Ersterstellung 2008 hat.

Folgende Maßnahmen werden von den Antragstellern gewünscht:
•    Pflanzung eines Baumes im Zugangsbereich des Spielplatzes nahe des Hochbeetes zwecks Beschattung.
•    Fläche begradigen, da die Schlittschuhbahn für die Eiszeit leichter aufgebaut werden kann.
•    Der Hügel soll verkleinert werden.
•    Eine Gemeinschaftsschaukel, ein Wasserbrunnen mit Pumpe, Klettersteine und ein Karussell sollen installiert werden.
•    Der vorhandene Weidenzaun soll wegen Verletzungsgefahr entfernt werden.

Von Seiten des Gemeinderates wurden die Maßnahmen befürwortet. Der Brunnen mit Pumpe wird kritisch gesehen, weil sich eine solche Anlage in Maria Thalheim wegen ständiger Funktionsstörungen nicht bewährt hat. Des weiteren wird eine Aussprache mit den Verantwortlichen des Schützenvereins Grucking notwendig sein, damit keine Einschränkungen bei Dorffesten oder sonstigen Veranstaltungen bei der Umgestaltung hervorgerufen werden.

Die Kosten der Spielgeräte liegen lt. Angebot bei rund 5.600 €. Der Gemeindeentwicklungsverein würde sich mit rund 1.800 € aus dem Preisgeld „Dorf vital“ an den Kosten beteiligen.

Der Gemeinderat stimmte der Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass diese nicht schädlich für den vom Amt für ländliche Entwicklung 2008 gewährten Zuschuss sind einstimmig zu.

Aufgrund der Sicherheitsüberprüfung der gemeindlichen Spielplätze sind umfangreiche Reparaturarbeiten und Ersatzbeschaffungen erforderlich. Die Kosten werden sich auf rund 5.000 € bis 10.000 € belaufen. Im Haushalt sind 20.000 € eingeplant.

6.    Bekämpfung extremistischer Aktivitäten; Aussprache und Beschlussfassung

Hier geht es um ein eindeutiges Signal gegen extremistische Bestrebungen aus allen Richtungen.

Der Gemeinderat fasste mit 17 : 0 Stimmen folgenden Beschluss:
1. Die Gemeinde Fraunberg spricht sich gegen jegliche Art von Extremismus,
    Antisemitismus und Diskriminierung von Minderheiten aus.
2. Zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten wird der erste Bürgermeister
    beauftragt,
a. dem Bündnis gegen extremistische Aktivitäten, Antisemitismus und
    Diskriminierung von Minderheiten beizutreten
b. den Bürgerinnen, und Bürgern die vom Landkreis zur Verfügung
    gestellten Informationen zu deren Bekämpfung zugänglich zu
    machen und
c. die diesbezüglichen Maßnahmen und Aktivitäten mit einer effektiven
    Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
d. allen Wirten, Vereinen und sonstigen Veranstaltern werden die 
    einschlägigen Empfehlungen zur Verfügung gestellt.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Sanierung des zweiten Rotors auf der Kläranlage Fraunberg

Der zweite defekte Rotor muss ausgetauscht werden.
Das Kostenangebot der Firma Scholz und Partner liegt bei 12.000 €. Nachdem das Angebot für den ersten Rotor bei 8.800 € lag und nach Verhandlungen auf rund 5.800 € reduziert wurde ist Bürgermeister Wiesmaier zuversichtlich, dass die Kosten für den zweiten Rotor letztendlich nicht über 8.000 € liegen werden. Für die Reparatur würde die Fa. Scholz und Partner sieben Jahre Gewährleistung übernehmen.

Der Gemeinderat stimmte der Auftragserteilung an die Fa. Scholz und Partner auf der Grundlage des Angebotes zu. Bürgermeister Wiesmaier wurde beauftragt wegen eines Preisnachlasses mit der Firma zu verhandeln.

8.    Gemeindeentwicklung;

      Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg 
      und Reichenkirchen
Am 08.05.2014 findet das nächste Treffen der Arbeitsgemeinschaft für die Ortschronik Fraunberg statt.

Am 04.04.2014 waren 3. Bürgermeister Haider und die Gemeinderäte Hackl und Rasthofer bei einer Veranstaltung des Netzwerkes nachhaltige Bürgerkommune in Neumarkt in der Oberpfalz. Hier ging es um die Innenentwicklung der Ortschaften aufgrund des demographischen Wandels.

Den Gemeinderäten lag die Einladung für die Sitzung der Teilnehmergemeinschaft am 29.04.2014 vor.

9.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Lagen nicht vor.

10.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Nahversorgung Fraunberg
Mit den Eheleuten Wiesmüller konnte die Gemeinde Fraunberg einen Mietvertrag abschließen. Es handelt sich um den Gebäudeteil in dem derzeit die Sparkasse untergebracht ist. Die neue Konstellation sieht vor, dass ein gesonderter Teil für den SB-Bereich der Sparkasse ausgewiesen wird und der größere Bereich der Räumlichkeit für einen Nahversorger zur Verfügung steht. Der Vorplatz Sparkasse ist ebenfalls Teil des Mietvertrages und kann somit auch mit genutzt werden.

b)    Mobilfunk nördlich von Maria Thalheim

Die Telekom hat der Gemeinde einen sog. „Suchkreis“ für einen Mobilfunkmast nördlich von Maria Thalheim („Am Berg“) mitgeteilt. Von Seiten der Gemeinde Fraunberg werden keine Einwände erhoben. Potenzielle Standorte anderer Anbieter innerhalb des Suchkreises sind der Gemeinde nicht bekannt.

c)    Aktion Rumpelkammer der Landjugend
Bei der bevorstehenden Aktion Rumpelkammer der Landjugend kann der Abfallcontainer auf dem Seitenstreifen der Lohkirchner Straße beim Containerhof abgestellt werden.

d)    Umgestaltung des Kriegerdenkmals in Reichenkirchen
Der Kriegerverein Reichenkirchen wird zur Sitzung am 29.04.2014 einen Antrag zur Bezuschussung der Umgestaltung des Kriegerdenkmals in Reichenkirchen vorlegen.

Ergebnisse aus der 100. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 18.03.2014

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25.02.2014

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 25.02.2014 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Kommunalwahl vom 16.03.2014; Informationen zur Sitzung des Gemeindewahlausschusses vom 18.03.2014

Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich bei allen freiwilligen Wahlhelfern und der Verwaltung für die Vorbereitung und den reibungslosen Verlauf der Wahlhandlung.
Die Gratulation galt allen wieder und neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.

3.    Gemeindezentrum Fraunberg; Vorstellung der Kostenberechnung - Aussprache und evtl. Beschlussfassungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Architekt Oberpriller anwesend.
Er stellt die Kostenschätzung vor. Diese beläuft sich auf 2.481.638 € von denen 1.178.812 € auf das Rathaus, 1.038.549 € auf das Bürgerhaus und 264.277 € auf die übrigen Nutzungen entfallen.

Für den Teil des Gemeindezentrums der als Rathaus genutzt wird gibt es keine staatlichen Fördermittel. Dasselbe gilt für den gewerblich genutzten Teil. Allerdings muss hierfür Miete bezahlt werden und der Mieter muss die evtl. anfallenden Mehrkosten wegen besonderer Anforderungen an diesen Gebäudeteil übernehmen.

Der Gebäudeteil der den Bürgern zur Verfügung steht wird im Rahmen der Dorferneuerung gefördert. Die Gespräche hierzu laufen. Ein Förderbetrag steht noch nicht endgültig fest.

Der Gemeinderat stimmte der Weiterplanung auf der Grundlage der Kostenschätzung einstimmig zu.

4.    Sachstandsbericht zum Neubau Leichenhaus und Garagen in Reichenkirchen; Aussprache und evtl. Beschlussfassung

Bürgermeister Wiesmaier zeigte sich erfreut über die gute Zusammenarbeit aller Akteure bei diesem Projekt.
Die Grabungen für die archäologischen Untersuchungen wurden in Eigenleistung durch die Kirche und den gemeindlichen Bauhof erbracht.
Am 29.03. findet ein Abstimmungsgespräch mit den Vertretern des erzbischöflichen Ordinariats zur Klärung der Detailfragen statt.
Die Ausschreibung der Maßnahme wird nach dem Standard des Ordinariats stattfinden. Die Gemeinde Fraunberg beteiligt sich an den Kosten der Maßnahme im Verhältnis des gemeindlichen Gebäudeteils zum gesamten Gebäude.
Die Planung wird dem Gemeinderat von Architekt Oberpriller vorgestellt.
Die Dachneigung und die Eindeckung sind mit Ordinariat und der Denkmalpflege abgesprochen.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung einstimmig zu.

5.    Öffentlicher Parkplatz  an der Kirche in Riding; Aussprache und Beschlussfassung zur Umsetzung der Maßnahme

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Ing. Schuster anwesend. Er stellt dem Gemeinderat die Planung vor. Es werden rund 110 qm Grund benötigt. Der Grundeigentümer ist bereit den erforderlichen Grund zur Verfügung zu stellen.
Es ist eine Pflasterung mit Pflaster wie entlang der Thalheimer Straße in Riding geplant. Zur Stabilisierung der Pflasterfläche sollte alle 5 – 6 m eine Granitpflasterzeile eingebaut werden.
Ing. Schuster wurde beauftragt die Planung dem Stand der Diskussion anzupassen und auf dieser Grundlage die Kosten zu ermitteln.

6.    Bebauungsplan nördlich der Sankt-Florian-Straße in Fraunberg; Beschlussfassungen zu den Stellungnahmen der Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen

Gemeinde Fraunberg Bebauungsplan Nördlich der Sankt-Florian-Straße
Der Bebauungsplan lag in der Zeit vom 17.02.2014 bis einschließlich 17.03.2014 öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher sowie der Öffentlichkeit zur Planfassung vom 04.02.2014.

Bürgereinwendungen wurden nicht vorgetragen.
 
1 Übersicht über die Stellungnahmen
1.1 Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben
• Evangelisches Pfarramt Erding
• Forstamt Anzing
• Immobilien Freistaat Bayern, München
• Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
• Katholisches Pfarramt, Fraunberg
• Kreishandwerkerschaft Erding, Erding
• Landratsamt Erding – Gesundheitsamt
• Landratsamt Erding – Kreisbrandinspektion
• Landratsamt Erding - Kreisheimatpfleger
• Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, München
• Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
• Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG, Erding
• Vermessungsamt Erding

1.2 Stellungnahmen ohne Bedenken, Anregungen und sonstige Empfehlungen
• Staatliches Bauamt Freising 14. Februar 2014
• Deutsche Bahn AG, München 24. Februar 2014
• Gemeinde Steinkirchen 25. Februar 2014
• Gemeinde Berglern 26. Februar 2014
• Gemeinde Langenpreising 26. Februar 2014
• Gemeinde Bockhorn 28. Februar 2014
• Markt Wartenberg 3. März 2014
• Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München 5. März 2014
• Wehrverwaltung - Kompetenzzentrum Baumanagement München 6. März 2014
• Stadt Erding 6. März 2014
• Handwerkskammer für München und Oberbayern, München 11. März 2014
• Flughafen München GmbH 12. März 2014
• Landratsamt Erding, SG 13 Abfallwirtschaft 12. März 2014
• Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde 12. März 2014
• Regionaler Planungsverband München 13. März 2014
• Bayerischer Bauernverband, München 13. März 2014
• Wasserwirtschaftsamt München 14. März 2014

1.3 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit Bedenken, Anregungen oder sonstigen Empfehlungen
• Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut 25. Februar 2014
• Wasserzweckverband Berglerner Gruppe, Wartenberg 26. Februar 2014
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding 27. Februar 2014
• Bayernwerk AG, Altdorf 7. März 2014
• Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde 10. März 2014
• Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern 11. März 2014
• Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde 12. März 2014
• Landratsamt Erding, SG 41-2 Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung 12. März
    2014
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G23, München 14. März 2014

Behandlung der Stellungnahmen in PDF-Form>>

Der Gemeinderat stimmte allen Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen mit
15 : 0 Stimmen zu.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Sanierung des zweiten Rotors auf der Kläranlage Fraunberg

Der Tagesordnungspunkt musste zurückgestellt werden, weil aufgrund des vorliegenden Sanierungsvorschlags in den letzten Tagen noch einige Detailfragen aufgetaucht sind, die geklärt werden müssen.

8.    Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Am 13.03. hat sich der Chronist, zuständig für die Häuserchronik, vorgestellt. Der Auftrag wurde erteilt.

Am 14.04.  findet im Rahmen der Kultur im Schloss eine Autorenlesung von Jean-Claude Müller aus seinem Werk „Der Exot“ statt.

Am 24.04. feiert der Orchesterverein sein 10jähriges Bestehen.

9.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilt zum Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Garagen in Tittenkofen das gemeindliche Einvernehmen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung.
Die Erschließung für alle Ver- und Entsorgungsarten wurde bereits im Rahmen eines Spartengesprächs geklärt.

10.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Die Baumaßnahme an der Straße Helling geht in der 13. Kalenderwoche weiter. Eine Totalsperrung während der Asphaltierungsarbeiten ist erforderlich.

Ergebnisse aus der 99. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 25.02.2014

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 04.02.2014

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.02.2014 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt. Gegen den Wortlaut wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Kemoding

Aufgrund von Bauwünschen außerhalb des bisherigen Geltungsbereichs des Flächennutzungsplanes muss dieser erweitert werden. Es handelt sich um Flächen, die bereits bei der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts 2003 enthalten waren um eine ortsverträgliche Entwicklung in Kemoding zu ermöglichen.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
Bevor in das formelle Verfahren eingetreten wird müssen die Bauwerber allerdings mit der Gemeinde Vereinbarungen zur Übernahme der Planungskosten und der Mehrkosten für evtl. erforderliche Erweiterungen oder Verlegungen des Kanalnetzes und der Wasserleitung unterzeichnen. Auch die verkehrsmäßige Erschließung  geht zu Lasten der Bauwerber.

3.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Hier lag dem Gemeinderat die Ortsabrundungssatzung der Stadt Erding für den Ortsteil Siglfing vor. Ziel der Planung ist die Erhaltung des dörflichen Charakters, der auch stark durch die Grünstrukturen geprägt ist, für die Zukunft zu sichern.
Der Gemeinderat begrüßte die Planung und stimmte dieser ohne Einwände zu.

4.    Antrag zur Gewährung eines Zuschusses für die Bestandsaufnahme der Schäden an der künstlerischen Ausstattung der Wallfahrtskirche Maria Thalheim

Die Erste Schadens- und Bestandsaufnahme an der künstlerischen Ausstattung der Wallfahrtskirche Maria Thalheim wird voraussichtlich 9.139,20 € kosten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den beantragten Zuschuss in Höhe von 457 € (5 %) zu gewähren.

5.    Zuschussantrag der Frohsinn Schützen Reichenkirchen zur Anschaffung von Schießausrüstungen für die Jungschützen

Die Frohsinn Schützen Reichenkirchen wollen 2 Jugendschießausrüstungen beschaffen um eine effektive Jugendarbeit zu gewährleisten. Der Gemeinderat beschloss, der bisherigen Praxis folgend, die Schießausrüstungen mit je 250 € zu bezuschussen.

6.    Zuschussantrag für die Fahrt der 4. Klassen der Grundschule Fraunberg ins Schullandheim

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Fahrt zum Schullandheim der beiden vierten Klassen (33 Schülerinnen und Schüler) mit 200 € zu bezuschussen.

7.    Sachstandbericht zur Sanierung der Strogenbrücke in Riding

Bei der Sanierung der Strogenbrücke entstehen wegen des bestehenden Wehres erheblich Mehrkosten. Das Wasserwirtschaftsamt hat mitgeteilt sich an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Der Beteiligungsbetrag wird derzeit ermittelt. Außerdem werden die zukünftig zu erwartenden Unterhaltungskosten der Wehranlage kalkuliert. Den errechneten Betrag erhält die Gemeinde und die Unterhaltungspflicht für  die Wehranlage soll dann auf die Gemeinde übergehen.

8.    Sachstandsbericht zum Ausbau der Breitbandversorgung

Nachdem bei der Ausschreibung vom Sommer 2013 zum Breitbandausbau ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde keine Angebote eingegangen sind wurde die Breitbandversorgung für das Kumulationsgebiet Maria Thalheim/Kleinthalheim mit finanzieller Beteiligung der Gemeinde ausgeschrieben.
Es haben drei Firmen (amplus, p² system und Telekom) haben Angebote abgegeben.
Am 17.02.2014 erfolgte die Angebotseröffnung. Die Fa. IK-T, Regensburg,  hat  die Angebote rechnerisch und technisch geprüft. Der Beteiligungsbetrag der Angebote liegt zwischen 170.000 € und 680.000 €.

Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung auf der Grundlage des Vergabevorschlags der Fa. IK-T den Auftrag, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur, an den günstigsten Anbieter vergeben.

Nach Zustimmung der Bundesnetzagentur kann der Kooperationsvertrag mit dem Anbieter unterzeichnet werden. Der Anbieter hat zugesagt innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages ein funktionsfähiges DSL-Netz im Kumulationsgebiet Maria Thalheim/Kleinthalheim in Betrieb zu  nehmen.

Bürgermeister Wiesmaier begrüßte auch das Vorhaben der Staatsregierung die Zuwendungsrichtlinien für den Ausbau der Breitbandversorgung erheblich zu vereinfachen und somit zu beschleunigen. Skeptisch müssen allerdings die Aussagen des Freistaates und des Bundes hinsichtlich der Bandbreite von 50 MBit für jeden Haushalt bis 2018 gesehen werden.

9.    Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

a)    Gründung der Nachbarschaftshilfe
An der Gründungsversammlung der Nachbarschaftshilfe am 20.02.2014 im Pfarrheim Reichenkirchen haben rund 100 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Es sind sofort 76 Mitglieder aufgenommen worden und es wurde ein Vorstand gewählt. Über zwei Jahre intensiver Vorarbeit aller Akteure haben sich ausgezahlt.
Die  Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit und zur Eintragung ins Vereinsregister wurden in die Wege geleitet.

b)    Parkplatz an der Kirche in Riding
Hier findet am Sonntag 02.03. eine Informationsveranstaltung statt. Bis dahin liegt auch ein erster Planentwurf vor.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in  Oberbierbach
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Passivhausstandard in Maria Thalheim
•    Anbau einer Doppelgarage in Vorderbaumberg
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Stellplatz und Doppelgarage in Vorderbaumberg
Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.
Bei der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Stellplatz und Doppelgarage in Vorderbaumberg ist mit dem Bauwerber eine Vereinbarung über die Kostentragung für den erhöhten Erschließungsaufwand abzuschließen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Hier gab es keine Wortmeldungen.

Ergebnisse aus der 98. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 04.02.2014

Fraunberg Sieger im Bundeswettbewerb „kerniges Dorf“ Ortsgestaltung durch Innenentwicklung, Bekanntgabe der Preisverleihung

Die Gemeinde Fraunberg konnte erneut von sich reden machen und ging als Sieger des Wettbewerbs „Kerniges Dorf! Ortsgestaltung durch Innenentwicklung“ in der Kategorie „Bewahrung des dörflichen Charakters in einer Wachstumsregion“ hervor.
Veranstalter waren die  Agrarsoziale Gesellschaft zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Mit über 100 Teilnehmern war die Beteiligung beachtenswert und so fuhr die Fraunberger Delegation mit Stolz nach Berlin um die Auszeichnung, verbunden mit einem Preisgeld von 2.000 EURO entgegenzunehmen.
Besonderen Dank sprach Bürgermeister Wiesmaier den mitgereisten Vertretern der Gemeinde und des Gemeindeentwicklungsvereins aus, welche die Reise auf eigene Kosten angetreten und die Gemeinde würdig vertreten haben.
Ein großer Dank gilt unseren Verantwortlichen des Gemeindeentwicklungsvereins, die mit ihrem Engagement  die erfolgreiche Teilnahme erst ermöglichten und auf diese Weise mithalfen, das positive Image unserer Gemeinde weiter voran zu bringen.

1.    Genehmigung der Niederschriften über die öffentliche Sitzungen des Gemeinderates vom 17.12.2013 und  27.12.2013

Die Niederschriften wurden dem Gemeinderat zusammen mit der Einladung zugestellt. Die Niederschrift vom 17.12.2013 ist geringfügig zu korrigieren. Einwände gegen den Wortlaut der Niederschriften werden ansonsten nicht erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2.    Vorlage des Prüfberichts über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 und Erteilung der Entlastung

Im Zeitraum vom 30.09.2013 bis 24.10.2013 wurde von der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erding die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 und 2012 durchgeführt. Der Prüfbericht wurde der Gemeinde am 21.01.2014 zugestellt.

Der Prüfbericht bestätigt eine einwandfreie Rechnungsführung und erwähnt ausdrücklich die Übersichtlichkeit der Belege.

Zu den Bemerkungen des Prüfberichts hat die Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

Erlass der Haushaltssatzungen
Haushalt 2011
Der Haushalt 2011 konnte aufgrund längerer Erkrankung der Kämmerin nicht im Jahr 2010 erstellt werden.
allgemein
Der Verwaltung ist der Stichtag 30.11. des Vorjahres für die Vorlage des Haushaltsplanes des darauffolgenden Jahres bekannt.
In der Praxis kann dieser Stichtag allerdings nicht eingehalten werden, weil erst im Laufe des Dezembers für den Haushaltsplan relevante, grundsätzliche Zahlen wie Kreisumlage, Schlüsselzuweisung, Steuerbeteiligung usw. mitgeteilt werden.

Feststellung der Jahresrechnung; Entlastungsbeschluss
Die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastungsbeschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 konnte noch nicht erfolgen, nachdem der Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung erst am 20.01.2014 vorgelegt wurde. Erst nach Vorlage des überörtlichen Prüfberichts steht fest, dass die Jahresrechnungen rechtsaufsichtlich nicht beanstandet wurden. Eine vorherige Feststellung und Entlastung wäre hinfällig und müsste nach Erledigung der Prüfungserinnerungen erneut erfolgen.

Nachtragshaushaltssatzung(en)
Die Kämmerei war aufgrund einer früheren Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde der Meinung, dass ein Nachtragshaushalt bei außerplanmäßigen Ausgaben (ohne bisherigen Haushaltsansatz), beim Gesamtvolumen unseres Haushalts nur dann erforderlich ist wenn mehr als 100.000 € außerplanmäßig ausgegeben werden sollen und dass im Falle von Überschreitungen (Haushaltsansatz vorhanden, aber überschritten) kein Nachtragshaushalt erforderlich ist.
Die im Prüfbericht genannte 1 %-Regelung war der Kämmerei bisher nicht bekannt, wird zukünftig selbstverständlich beachtet.

Ortsrecht
Geschäftsordnung
Das Landratsamt erachtet es als ausreichend, wenn die Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2014-2020 an die aktuelle Rechtslage angepasst wird. Eine Anpassung der Geschäftsordnung 2008-2014 für die letzten 2 Monat dieser Wahlperiode ist somit nicht erforderlich.

Feuerwehrgebührensatzung (zur Abrechnung von erstattungspflichtigen Feuerwehreinsätzen)
Die Entschädigungssätze in Feuerwehrgebührensatzung wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2013 entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Gemeindetags vom Oktober 2013 angepasst.
Die Satzung ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten.

Straßenausbaubeitragssatzung
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit einer Straßenausbaubeitragssatzung wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss vom 25.10.2011, dass (vorerst noch) keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen wird, wird aufrecht erhalten.

Friedhofsgebührensatzung
Die bisherige Praxis der Orientierung der Gebühren an denen für kirchliche Friedhöfe wird beibehalten.
Das im Prüfbericht angesprochene Defizit von 1.900 € kann durch Einsparungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten für die Friedhofspflege, eingespart werden.


Verfahren bei Satzungsänderungen
Die
•    Entwässerungssatzung,
•    Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung,
•    Wasserabgabesatzung und
•    Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
wurden der neuesten Rechtsprechung angepasst und zum 01.01.2014 in ihrer Gänze neu erlassen.

Der Gemeinderat beschloss mit 15 : 0 Stimmen zu den Jahresrechnungen 2011 und 2012 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Wiesmaier war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Beteiligung der Gemeinde Fraunberg am Ausbau der Gemeindestraße Pirka-Gemeindegrenze-ED 1 (Edersberg)

Die Gemeindestraße Pirka-Gemeindegrenze-ED 1 wird von federführend von der Gemeinde Steinkirchen saniert. Die Kosten betragen 514.000 € wovon für 150 m Länge auf Fraunberger Gemeindegebiet 40.760 € entfallen. Nach Abzug des staatlichen Zuschusses muss die Gemeinde Fraunberg noch rund 15.000 € an Eigenmitteln aufbringen.
Der Gemeinderat stimmte dem Ausbau ohne Gegenstimme zu.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses vom 27.01.2014

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Oberpriller anwesend. Er erläuterte dem Gemeinderat den Planungsstand nach der Einarbeitung der Anregungen aus der Sitzung des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses hinsichtlich Nutzungen, Grundriss und Fassadengestaltung.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Erweiterung des Parkverbots in der Strogenstraße in Fraunberg vor der Abzweigung Bachhamer Straße (links)

In der Strogenstraße kommt  es wegen der parkenden Fahrzeuge im Einmündungsbereich Strogenstraße/Bachhamer Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Fahrzeugen die aus Richtung Bachham der abknickenden Vorfahrt Bachhamer Straße/Strogenstraße folgen und dann unvermittelt mit den im Kurvenbereich parkenden Fahrzeugen konfrontiert werden.
Um diese gefährliche Situation zu  entschärfen beschließt der Gemeinderat nach eingehender Diskussion mit 10 : 6 Stimmen entlang der Strogenstraße in Fahrtrichtung Ortsmitte von der Einmündung der Strogenstraße bis zur Abzweigung der Flurstraße ein Parkverbot zu erlassen.
Die entsprechende Beschilderung erfolgt in den nächsten Wochen.

6.    Bekanntgabe der Zusammensetzung der Wahlvorstände für die Kommunalwahl am 16.03.2014

Die Verwaltung hat die Wahlvorstände für die Bürgermeister-, Gemeinderats-, Landrats- und Kreistagwahlen am 16.03.2014 bestellt. Insgesamt wurden mehr als 60 Personen in dieses verantwortungsvolle Ehrenamt berufen, das nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann.
Die berufenen haben die Einladungen in den letzten Tagen erhalten.
Wahllokale sind nach wie vor in der Gemeindekanzlei Fraunberg, der Schule in Reichenkirche, dem Pfarrheim in Maria Thalheim und im Pfarrhof in Rappoltskirchen eingerichtet.
Im Kinderhaus Fraunberg werden am Wahltag ab 18.00 Uhr zwei Briefwahlvorstände tätig sein.

7.    Bekanntmachung zur rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Fa. KFB zu einer Baugebietserschließung in Fraunberg

Der Geschäftsbesorgungsvertrag zum Ankauf des Grundstückes und zur Erschließung des Baugebietes nördlich der Sankt-Florian-Straße wurde vom Landratsamt Erding rechtsausichtlich genehmigt.

8.    Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Sankt-Florian-Straße in Fraunberg

-    Aussprache und Beschlussfassung zur Planung
-    Aufstellungsbeschluss
Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Planer, Architekt Pezold, Wartenberg, anwesend um erste Entwürfe vorzustellen.
Das zu überplanende Grundstück nördlich der St.-Florian-Straße ist rund 6.500 qm groß und wurde mit Notarvertrag vom 14.01.2014 von der Gemeinde erworben. Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung 14 aktuelle Bewerbungen für die sieben bis acht zu vergebende Grundstücke vor.
Im Rahmen einer sehr konstruktiven Diskussion wurden von Seiten des Gemeinderates zu den verschiedenen Varianten Fragen an Architekt Pezold gerichtet, die dieser zur Zufriedenheit beantworten konnte.
Die vom Gemeinderat letztendlich favorisierte Planung geht von einer Stichstraße von der St.-Florian-Straße im Süden Richtung Norden mit einem Wendehammer im Norden des neu entstehenden Baugebietes aus.
Vom Wendehammer sind Richtung Westen und Osten Fußwege geplant.
Bei dieser Planung würden acht Grundstücke zur Vergabe zur Verfügung stehen.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes und beauftragt Architekt Pezold mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs auf der Grundlage des Ergebnisses des heutigen Konsenses.

9.    Bebauungsplan im Osten von Reichenkirchen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Verfahrenswiederholung

Der Gemeinderat fasste den erforderlichen  Beschluss. Die Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung erfolgt separat.

10.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende,  vom Bauausschuss vor beratene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau Boarding-House in Fraunberg
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen in Reichenkirchen
•    Erweiterung des Betriebsgebäudes in Tittenkofen
•    Umnutzung von Büroräumen in Einliegerwohnung, Aufstockung und Wohnraumerweiterung in Fraunberg
Der Gemeinderat erteilte  zu den Bauanträgen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

Bei der Bauvoranfrage zum Bording-House folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses diese an das Landratsamt weiter zu  leiten mit der Bitte um Klärung der Frage ob und ggf. welche planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, damit  dieses Vorhaben genehmigungsfähig wird.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Gemeindeentwicklung
Hier wurden die Termine
05.02.2014, Treffen der Projektgruppe JAa,
20.02.2014, Gründungsversammlung der Nachbarschaftshilfe  und
26.02.2014 und 06.03.2014, Treffen der Arbeitsgruppe Chronik Fraunberg
           Bekannt gegeben
b)    Nahversorgung Fraunberg
Auf Nachfrage muss Bürgermeister Wiesmaier berichten, dass noch keine Antwort vorliegt.

Ergebnisse aus der 96. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2008-2014  vom 17.12.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentlich Sitzung des Gemeinderates vom 26.11.2013

Die Niederschrift vom 26.11.2013 lag dem Gemeinderat vor. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

Zu diesem Tagesordnungspunkt war die Kämmerin, Frau Irmgard Mayer, anwesend.

Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
    der Zuschuss für die Schülerbeförderung
    der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
    die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
    die Kanalbenutzungsgebühren
    die Konzessionsabgabe
    die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
    die Grundsteuern A und B
    die Gewerbesteuer
    der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
    die Schlüsselzuweisungen
    die Einkommenssteuerersatzleistungen

Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
    die Personalkosten
    die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
    die Mittelschulverbundsumlage
    die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
    der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
    die Abwasserbeseitigung
    die Wasserversorgung
    die Kreisumlage

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten ( § 3 Nr. 1 KommHV)
                                                                    2012                    2013                     2014
                                                                    EUR                     EUR                      EUR
Einnahmen
Zuschuss zur Betriebskostenförderung    
nach dem BayKiBiG                           183.250,96        200.000,--              293.000,--
Straßenunterhaltungszuschüsse    124.800,--          124.800,--              124.800,--
Kanalbenutzungsgebühren              251.135,61        260.000,--               260.000,--
Konzessionsabgabe der Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmen                      78.190,80           88.000,--                88.000,--
Wassergebühren im Bereich der
Wasserversorgung Maria Thalheim 63.620,83           71.400,--               71.500,--
Grundsteuer A                                       88.031,47           88.000,--               88.100,--
Grundsteuer B                                    204.277,93          204.000,--             204.300,--
Gewerbesteuer                                   798.749,20         650.000,--             800.000,--
Einkommenssteuerbeteiligung     1.619.462,--      1.655.400,--          1.784.200,--
Schlüsselzuweisungen                       371.360,--         450.000,--            450.000,--
Einkommenssteuerersatzleistungen 141.873,--       139.000,--            150.000,--

Ausgaben
Personalkosten                                    652.435,36        686.800,--            711.500,--
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim,
einschl. Schülerbeförderung             129.623,52        124.800,--            127.100,--
Mittelschulverbundsumlage                    85.800,--         98.900,--            118.300,--
Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG                             375.874,44         400.000,--          523.000,--
Unterhalt von Straßen, Wegen und   
Plätzen, einschl. Winterdienst               96.278,18       101.600,--           102.100,--
Abwasserbeseitigung                          261.052,09       260.000,--            260.000,--
Wasserversorgung                                 66.098,80          72.700,--              80.500,--
Kreisumlage                                       1.184.633,48    1.200.000,--        1.260.000,--

Im Jahre 2014 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
    die Zuschüsse Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte    100.000,--
    die Zuschüsse für die Gemeindeentwicklung    70.000,--
    die Veräußerung von Grundstücken im
           Gewerbegebiet Tittenkofen    225.000,--
    die Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet Tittenkofen    30.000,--
    die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
           Fraunberg-Helling    150.000,--
    die Kanalanschlussbeiträge     50.000,--
    die Zuschüsse für DSL    100.000,--
    die Investitionspauschale für kommunale Baumaßnahmen   
           ohne Bezuschussung    103.500,--

Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
    die Zuschüsse an Kirchen (u. a. Leichenhaus Reichenkirchen)    170.000,--
    die Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte    200.000,--
    die Dorfentwicklung Reichenkirchen    140.000,--
    den Erwerb unbebauter Grundst. Gewerbegebiet Tittenkofen    225.000,--
    die Straßenbaumaßnahmen (u.a. Kemoding,
           Edersberg-Zehetmaier)    75.000,--
    die Erschließungskosten für das Baugebiet in Fraunberg    64.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Parkplatz Kirche Riding    50.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Fraunberg-Helling    280.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Felben – Pesenlern    281.400,--
    die Kanalbaumaßnahmen (u.a. Grucking)    67.000,--
    die Kläranlage Schlammbehälter    120.000,--
    DSL    200.000,--
    den Neubau Rathaus    750.000,--

Für das Haushaltsjahr 2014 ist eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 800.000,-- EUR erforderlich.

Nach Aussprache stimmte der Gemeinderat mit 17 : 0  Stimmen der Haushaltssatzung zu. Diese wird nach Genehmigung durch das Landratsamt bekannt gemacht.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Vorstellung der Planung des Gemeindezentrums Fraunberg

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Oberpriller anwesend.
Zwischenzeitlich wurden in die Planung alle Anregungen des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses und der Zukunftswerkstatt in den Plan eingearbeitet.
Dem Wunsch der VR-Bank nach 220 qm Bürofläche im Erdgeschoss konnte nicht entsprochen werden. Aktuell sind für die Bank 147 qm vorgesehen. Auf dieser Fläche können die gewünschten Funktionen erfüllt werden.
Insgesamt wird die Nutzung des Gebäudes bei 1/3 Bürger/Bank und 2/3 Rathaus liegen.

Keller
Der Keller hat eine Fläche von rund 300 qm. Die sensiblen Kellerräume, wie Archiv und Serverraum, sind nur über den Bürotrakt des Rathauses und nicht über den öffentlich zugänglichen Bereich erreichbar.

Erdgeschoß
Ein Reserveraum des Rathauses ist hier zu Gunsten der Bank weggefallen.

Das Trauungszimmer kann bei Bedarf auch in ein Büro umfunktioniert werden.

Obergeschoss
Der Sitzungssaal ist etwas höher als die anderen Räume im Obergeschoß und ist jetzt 128 qm groß. Die beiden geplanten Stützen können nur entfallen, wenn dies statisch möglich ist. Die geplante Trennwand wird nicht benötigt.

Allgemeines
Die VR-Bank wird sich über einen langfristigen Mietvertrag einmieten. Die Höhe der Miete steht noch nicht fest, wird sich aber an den üblichen gewerblichen Mieten in der Gemeinde orientieren.

Über die Dorferneuerung sind voraussichtlich 150.000 € an Fördermittel für den „Bürgerbereich“ zu erwarten.

Für die Parkplätze im Nordwesten des Rathauses wird ein Eingang im Norden des Rathauses geschaffen. Für diese Parkplätze wird auch noch ein Konzept erstellt mit Behindertenparkplätzen in dem, dem Rathaus am nächsten gelegenen Bereich.

Der energetische Standard  und das Heizsystem stehen noch nicht fest.

Bezüglich der Platzüberdachung wird die entsprechende Planung erstellt und dann zunächst dem Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss vorgestellt. Die vom Ausschuss favorisierten Varianten werden dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Grundriss und der Kubatur zu. Architekt Oberpriller  wurde beauftragt auf der Grundlage dieser Planung die Genehmigungsplanung zu erstellen.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Neufestsetzung der Entschädigungssätze für Einsätze und sonstige Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren

Sowohl die Satzung über die Entschädigung der Feuerwehreinsätze als auch die geltenden Sätze haben sich geändert. Der Bayerischen Gemeindetag hat im Oktober ein neues Satzungsmuster und neue Entschädigungssätze erarbeitet. Um auf dem neuesten Rechtsstand zu sein müssen die Satzung neu erlassen und die Entschädigungssätze entsprechend der Vorgaben des Bayerischen Gemeindetags neu fest gesetzt werden.

Der Gemeinderat stimmte mit 17 : 0 Stimmen der neuen Satzung und den Entschädigungssätzen zu.
Die Satzung ist zum 01.01.2014 in Kraft getreten und kann in der Gemeindekanzlei oder im Internet eingesehen werden.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und der Entwässerungssatzung

Entwässerungssatzung
Das Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMI) hat im März ein neues Muster zur Entwässerungssatzung herausgegeben (AllMBl. vom 6.3.2012, Seite 182 ff). Der Bayer. Gemeindetag hält aus Gründen der Rechtssicherheit eine Neufassung der gemeindlichen Entwässerungssatzungen für erforderlich. Der Bayer. Gemeindetag vertritt in einigen Punkten nicht durchgängig die Rechtsauffassung des BayStMI. Im beiliegenden Satzungstext sind entsprechend Abweichungen eingearbeitet.

Regelungen der Mustersatzung zur Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen in das Kanalnetz wurden mangels Relevanz entfernt.

Neu in der Satzung ist die Aufzählung der angeschlossenen Ortsteile (§ 1 Abs. 1) und die Regelungen zum fachlich geeigneten Unternehmer (§ 3 Nr. 13).
Die Regelung zum Grundstücksanschluss in § 9 Abs. 4 ist in der Mustersatzung nicht enthalten, diese geht davon aus, dass jedes angeschlossene Grundstück bereits einen Kontrollschacht aufweist.

In § 12 sieht die Mustersatzung eine regelmäßige Prüfpflicht aller Grundstückseigentümer und eine Abgabe eines entsprechenden Nachweises an die Gemeinde vor. Diese Vorlageverpflichtung wurde im vorgelegten Satzungstext – entsprechend der Regelung der Stadt München – auf begründete Einzelfälle reduziert. Überdies wurde die Prüfpflicht auf Leitungen, die an Schmutz- oder Mischwasserkanäle angeschlossen sind, eingeschränkt. Die dort genannte 20-Jahres-Frist beginnt mit dem Inkrafttreten dieser Satzung am 01.01.2014.


Der Satzungsentwurf lag den Gemeinderäten als Tischvorlage vor.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
In die Abwasserbeseitigung  wurden 2012 108.077,39 € investiert. An Beiträgen wurden 141.473,22 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 44.429,31 € zu Buche geschlagen. Aufgrund der Beitragsmehreinnahmen von 33.395,83 € gegenüber den Investitionen hat sich die Abschreibung von 26.125,01 € um 667,92 € auf
25.457,09 € reduziert.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 261.052,09 € und die Einnahmen 251.135,61 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 9.916,48 € (3,80 %) stellt eine übliche Schwankung dar und macht keine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich.

Die Verwaltung wies allerdings bereits im Frühjahr 2013 darauf hin, dass die Einleitungsgebühren 2014 um diese 3,8 % erhöht werden müssen, wenn sich die Einnahmen/Ausgaben Situation 2013 so weiter entwickelt wie 2013.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird sich auch 2013 die Entwicklung fortgesetzt haben, so dass die angekündigte Erhöhung der Einleitungsgebühren erforderlich wird.
Hinzu kommt, dass 2014 Investitionen für den Schlammbehälter und die Sanierung des Antriebs und der Aufhängung der Rotorkörper in Höhe von rund 200.000 € anstehen.
Diese Investition mit 6,5 % Abschreibung und Verzinsung ergeben eine jährliche Mehrbelastung bei den Gebühren von 13.000 € was bei einer Einleitung von 125.000 cbm 10,4 Cent/cbm entspricht.

Insgesamt müssten die Gebühren somit von 1,80 €/cbm um 0,18 €/cbm = 10,0 % (0,07 €/cbm = 3,8 % aus Gebührendefizit und 0,11 €/cbm = 6,2 % aus Abschreibung und Verzinsung) auf 1,98 €/cbm erhöht werden.

Die Verwaltung schlägt vor die seit 01.01.2007 geltenden Gebühren
von 1,80 €/cbm
um 0,18 €/cbm (10,0 %)
auf 1,98 €/cbm
zu erhöhen.

Nach Vorliegen der genauen Abrechnungszahlen im Februar 2014 wird eine detaillierte Kalkulation erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt

Der Gemeinderat stimmte sowohl der neuen Entwässerungssatzung als auch der Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit jeweils 17 : 0 Stimmen zu.

Die Satzungen sind am 01.01.2014 in Kraft getreten und können in der Gemeindekanzlei oder im Internet eingesehen werden.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zur Regelung des Parkens auf dem Kirchplatz in Reichenkirchen

Von den Anliegern, insbesondere der Bäckerei, gehen immer wieder Beschwerden wegen der Parksituation auf dem Kirchplatz in Reichenkirchen ein. Insbesondere die Tatsache, dass Dauerparker (Pendler) die wenigen ausgewiesenen Parkplätze am Pfarrheim den ganzen Tag blockieren, obwohl an der Lohkirchner Straße in ausreichender Zahl Parkplätze zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat beschließt mit 16 : 1 Stimmen auf beiden Seiten des Kirchplatzes Hinweisschilder auf das Verbot für Dauerparker und die Parkmöglichkeiten an der Lohkirchner Straße anzubringen.

Im Rahmen der Neugestaltung des Kirchplatzes im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme wird auch die Parksituation neu geregelt. 

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Erweiterung des Auftrags für den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Ostbayern für den ruhenden Verkehr (Parküberwachung)

Lt. Auskunft des Zweckverbandes kommunale Verkehrssicherheit Südostbayern wird für die Überwachung des ruhenden Verkehrs nur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Es gibt keine monatlichen Pauschalen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage von
•    34 €/Std. für die Überwachung
•    34 €/Std. für die Nachbearbeitung der Überwachung im Innendienst
•    20 € Anfahrtskosten
•    0,70 € Porto je Brief.

Der Gemeinderat beschloß vom Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Südostbayern im Bedarfsfall die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durchführen zu lassen.

8.    Gemeindeentwicklung;

      Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg 
      und Reichenkirchen
Ortschronik Fraunberg
Hier haben sich die Mitglieder der Projektgruppe am 10.12.2013 über die Arbeiten zur Chronik des Ortsteils Moosach der Gemeinde Grafing bei München informiert.

9.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    Bebauungsplan Zustorfer Straße des Marktes Wartenberg
•    Bebauungsplan Steinkirchen Nord der Gemeinde Steinkirchen
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Lagen nicht vor.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a)    Panoramaweg
Der Wegweiser an der Baumberger Straße hängt sehr niedrig und muss, um Verletzungsgefahr auszuschließen, mindestens 2.10 hoch angebracht werden. 
b)    Defekte Straßenlampe in der Thalheimer Straße
Die Situation ist der e.on bekannt und die Reparatur ist zugesagt.
c)    Dach im Altbau der Schule in Reichenkirchen
Das Dach hat wieder undichte Stellen und sollte mittelfristig, trotz des großen finanziellen Aufwandes, saniert werden.
d)    Petition gegen die Ausweisung eines Gewerpeparks auf dem Gelände des Flughafens
Es ist ein neuer Gewerbepark vorgesehen. Gegen diese Planung wird  eine Petition vorbereitet. Bürgermeister Wiesmaier ist Mitglied der entsprechenden Kommissionen und wird hier aktiv werden.
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