Ergebnisse aus der 88. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 09.07.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2013 und 18.06.2013

Die Niederschrift vom 28.05. wurde den Gemeinderäten am 18.06. als Tischvorlage vorgelegt. Die Niederschrift vom 18.06.  wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugesandt. Die Niederschriften wurden genehmigt.

2.    Aussprache und Beschlussfassung zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Felben-Pesenlern

Die 1,8 km lange Verbindungsstraße befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand. Zur Zeit wird geklärt, ob ein Vollausbau, der mit ca. 1,2 Mio € Kosten veranschlagt ist bezuschusst wird. Ersten Einschätzungen der Straßenbaubehörde sehen Bedenken hinsichtlich der vorhandenen uneinheitlichen Ausbaubreite. Von der Staatsstraße 2082 zum Anwesen Felben 4,50 m, dann bis zur Gemeindegrenze Wartenberg Richtung Pesenlern 5,50. Eine Alternative wäre die Sanierung bei gleich bleibenden unterschiedlichen Straßenbreiten (Grunderwerb nicht möglich); diese würde ca. 280.000 € an Kosten verursachen.
Der Gemeinderat wird sich in der nächsten Sitzung mit  dem Thema befassen.

3.    Entwurf des Landesentwicklungsprogramms; Aussprache und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Fraunberg

Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt die Neufassung des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Einzelheiten dazu können der Anlage am Anfang (Vorblatt zum Verordnungsentwurf über das LEP Bayern und Text zum Verordnungsentwurf) entnommen werden. Für die Gemeinde sind im Verordnungsentwurf mehrere Bereiche einschlägig. Nachstehend wird versucht, die wichtigsten Themen aufzugreifen, zu kommentieren und ggfs. mit einem Beschlussvorschlag zu ergänzen.
Im Fortschreibungsentwurf gibt es Unterschiede in der Wirkungskraft der formulierten Programmpunkte.
Grundsätze (G) bedeuten mehr allgemeine Programmziele (Art. 2 BayLplG), während die Ziele der Raumordnung (Z) verbindliche, räumlich und sachlich bestimmte oder bestimmbare Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes und seiner Teilräume ausdrücken (Art. 3 Abs. 1 BayLplG).

1. Raumstruktur
Es soll künftig nur noch drei zentralörtliche Ebenen geben: Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren. Die zentralen Orte sollen überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahrnehmen. Dabei besteht nach der Begründung zu den Regelungen im Zusammenhang mit der Raumstruktur (Zu 2.1.2 B, Seite 22) die Vorstellung, dass u.a. folgende Einrichtungen als „überörtlich“ bezeichnet werden und damit den zentralen Orten vorbehalten sein sollen: Grundschulen,  Angebote der Erwachsenenbildung, ambulante Pflege und ambulante medizinische Versorgung, Bibliotheken, Einrichtungen für den Breitensport  usw.
Diese Zuordnungen erscheinen nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere Grundschulen, Bibliotheken, Ärzte, Zahnärzte, Einrichtungen für den Breitensport finden sich mittlerweile in vielen Gemeinden ohne zentralörtliche Bedeutung. Dies ist sachgerecht und soll so auch bleiben, damit eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann.

Beschluss:
Die Ausführungen im Entwurf der Gesamtfortschreibung zum Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zur Raumstruktur werden insoweit abgelehnt, als Einrichtungen für Bildung, für Soziales und Kultur sowie für Wirtschaft als zentralörtliche Einrichtungen angesehen und nur zentralen Orten zugewiesen werden sollen. In der Gemeinde Fraunberg gibt es zwar noch keine ärztliche und zahnärztliche Versorgung, diese wird aber mittelfristig angestrebt. Es gibt eine Grundschule mit Schulstandorten in Maria Thalheim und Reichenkirchen, eine gemeinsame Pfarr- und Gemeindebibliothek und Einrichtungen für den Breitensport. Es ist nicht einzusehen, warum diese Einrichtungen vorzugsweise zentralen Orten vorbehalten bleiben sollen.

2. Gebietskategorien
Den sich aus der Raum- und Siedlungsstruktur ergebenden unterschiedlichen raumordnerischen Erfordernissen der Teilräume soll Rechnung getragen werden (Grundsatz Nr. 2.2.1). Als verbindliches Ziel werden folgende Gebietskategorien festgelegt:
•    Ländlicher Raum  untergliedert in allgemeiner ländlicher Raum und ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen sowie
•    Verdichtungsraum.
Aus dem Landkreis Erding sind lediglich die Stadt Erding sowie die Gemeinden Wörth und Ottenhofen dem Verdichtungsraum zugeordnet. Alle anderen Kommunen sollen zum ländlichen Raum gehören. Offenbar hat sich bei den Autoren des vorliegenden LEP-Entwurfs die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt, dass sich im Erdinger Moos ein Verkehrsflughafen befindet, der nach dem Willen der Gesellschafter und damit auch der Bayer. Staatsregierung zu einem internationalen Drehkreuz ausgebaut worden ist und weiter ausgebaut werden soll. Die Gemeinden im Landkreis Erding müssen für diese Ziele erhebliche Anstrengungen erbringen, vom Wohnungsbau bis zur Infrastruktur in der Kinderbetreuung und im Straßenverkehr. Aus diesem Grund ergibt sich ein Anspruch auf Aufnahme in die Gebietskategorie „Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“.

Beschluss:
Die Zuordnung der Gemeinden im Landkreis Erding und so auch der Gemeinde Fraunberg in die Gebietskategorie „Allgemeiner ländlicher Raum“ ist falsch. Auch die Gemeinde Fraunberg hat für die Entwicklung des Flughafens München überörtliche Lasten, vor allem im Wohnungsbau, in der Kinderbetreuung und der Bildung, zu tragen. Es besteht deshalb ein Anspruch auf eine gegenüber anderen Kommunen, die diese Belastungen nicht zu tragen haben, veränderte Zuordnung zu einer Gebietskategorie und einer damit verbundenen intensiveren Förderung.

3. Siedlungsstruktur
Es gibt Grundsätze (Nr. 3.1), wonach die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet und eine Flächen sparende Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der Orts spezifischen Gegebenheiten angewendet werden sollen.
Als konkretes Ziel ist in Nr. 3.2 formuliert, dass in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen seien. Ausnahmen sollen nur zulässig sein, wenn nachweisbar Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Diese Formulierungen geben allgemeine Erkenntnisstände wieder. Sollten sie in dieser Form Bestandteil des LEP Bayern werden, bestünde aber die Gefahr, dass Regionale Planungsverbände und Regierungen noch stärker in die kommunale Planungshoheit eingreifen könnten. Sie würden sich die Entscheidungen darüber anmaßen, ob Potenziale zur Innenentwicklung zur Verfügung stehen oder nicht. Die Potenziale stehen zwar zur Verfügung, befinden sich aber häufig in privater Hand und entziehen sich einer verantwortbaren Entwicklungsplanung der Gemeinde. Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist es den Genehmigungsbehörden ein Leichtes, einen Bebauungsplan zurück zu weisen, weil nicht überzeugend und ausreichend nachgewiesen wird, dass objektiv vorhandene Potenziale im Innenbereich für eine weitere Entwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Auch der Bayerische Gemeindetag hat sich in seiner Stellungnahme u. a. zu diesem Punkt kritisch geäußert. Er führt in seiner Stellungnahme aus:
„In besonderer Weise schmerzhaft für die Gemeinden ist die Behandlung  des Bereichs Siedlungsstruktur. Die Ziele, die in der Vergangenheit die kommunale Planungshoheit außerordentlich eingeschränkt haben, sollen nicht nur erhalten bleiben, sondern zum Teil auch noch verschärft werden. Beispielhaft sei das so genannte Anbindungsgebot herausgegriffen. Die Gemeinden sollen weiter dazu gezwungen werden, neue Siedlungsflächen nur in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Der Zielentwurf enthält zwar einige Ausnahmen, die aber nach unserer Auffassung nicht weitreichend genug sind und auch willkürlich bestimmte Sachverhalte herausgreifen. Wir sind der Auffassung, dass die im BauGB enthaltenen Regeln, insbesondere das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB völlig ausreichen, um die Siedlungsentwicklung in den Gemeinden in städtebaulich vernünftiger Weise zu steuern. Eine zusätzliche landesplanerische Regelung ist insoweit unnötig und schränkt das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht unverhältnismäßig ein.

Beschluss:
Die Ausführungen zur Siedlungsstruktur werden in der im Entwurf enthaltenen Form abgelehnt, weil sie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte unverhältnismäßig stark einschränken. Die Gemeinden müssen selbst entscheiden, wie und wo sie sich entwickeln wollen und können. Einer landes- oder regionalplanerischen Bevormundung bedarf es dazu nicht.

4. Verkehr
Unter Nr. 4.5.1 (Seite 45) wird der Verkehrsflughafen München behandelt.  Als Grundsatz soll ihm der Charakter eines Luftfahrt-Drehkreuzes von europäischem Rang zugestanden und es soll festgestellt werden, dass der Flughafen die interkontinentale Luftverkehrsanbindung Bayerns und die nationale und internationale Luftverkehrsanbindung Südbayerns sicherstellen soll.
Dieser Grundsatz ist nicht zu beanstanden. Er kann auch mit dem vorhandenen Bahnensystem erreicht werden, wie die tägliche Praxis beweist.
Die in der Folge formulierten Ziele – Verpflichtung zur Errichtung einer dritten Start- und Landebahn und Festlegung einer Vorrangfläche Flughafenentwicklung - sind deshalb abzulehnen. Die Realisierung dieser Ziele ist zum Erreichen des Grundsatzes nicht nötig. Die Folgen sind für die Einwohner in der Umgebung des Flughafens unzumutbar.

Beschluss:
Die Festlegung der Ziele unter Nr. 4.5.1 Verkehrsflughafen München wird abgelehnt. Eine dritte Start- und Landebahn mit weiteren Funktionsflächen ist  zur Erreichung des Grundsatzes 4.5.1 nicht erforderlich. Ebenso wenig ist die Ausweisung eines Vorranggebietes Flughafenentwicklung im LEP Bayern erforderlich.

5. Wasserversorgung
Das derzeit geltende LEP 2006 enthält ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zur öffentlichen Wasserversorgung in kommunaler Verantwortung. Der vorliegende Entwurf enthält eine solche Aussage nicht mehr. Für die Gemeinden und die durch sie gebildeten Zweckverbände ist die Weiterführung eines solchen Bekenntnisses im neuen LEP von großer Bedeutung.
Die zuständige EU-Kommission hat bereits beschlossen die Wasserversorgung aus der Einschlägigen Richtlinie zu nehmen.

Beschluss:
Die Gemeinde Fraunberg fordert, das derzeit geltende Ziel in das neue LEP zu übernehmen und damit sicher zu stellen, dass die öffentliche Wasserversorgung als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben soll.

6. Einteilung von Regionen
Aufgrund der bestehenden Verflechtungen und der anzustrebenden Entwicklung soll der Landkreis Erding eine gemeinsame Planungsregion mit den Landkreisen Mühldorf und Landshut (inkl. kreisfreie Stadt Landshut) bilden.
Nicht ausgeschlossen ist die Erweiterung um weitere Landkreise (z.B. Altötting, Dingolfing-Landau, Ebersberg, Freising, Rottal-Inn).
Diese Neuordnung soll im Zuge der Neuauflage des Landesentwicklungsprogrammes Bayern beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zunächst von den Landkreisen Erding, Mühldorf, Landshut und der Stadt Landshut beantragt werden.
Im derzeitigen LEP sind 8 von 26 Gemeinden des Landkreises ED dem Verdichtungsraum zugeordnet. Mit Ausnahme der Stadt Erding weist keine von diesen Gemeinden eine einem Verdichtungsraum vergleichbare Siedlungsstruktur auf. Es handelt sich um ländliche Gemeinden mit organischem Wachstum und nicht um den klassisch urbanen Raum. Die dem Flughafen zuzurechnenden Gewerbeflächen sind im Norden der Gemeinde Oberding konzentriert.
Die restlichen 18 Gemeinden sind – wie auch alle anderen Gemeinden der Landkreise LA, PAN, AÖ und MÜ dem ländlichen Raum zugeordnet und weisen eine disperse Siedlungsstruktur auf.

13 Gemeinden des östlichen Landkreises Erding (Oberbayern) und des westlichen Landkreises Mühldorf haben sich 1997 zu einem Bündnis, unter anderem in Hinblick auf die flughafenbedingten Veränderungen, zusammengeschlossen.
Das Bündnisgebiet ist ein Natur- und Wirtschaftsraum zwischen den Entwicklungsschwerpunkten München, Flughafen, Landshut, Chemiedreieck und Rosenheim mit hohem Entwicklungspotential. Es umfasst 500 km2 Fläche mit 50.000 Einwohnern in 1.000 Ortsteilen in folgenden Gemeinden: Bockhorn, Buchbach, Dorfen, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Isen, Kirchberg, Lengdorf, Sankt Wolfgang, Schwindegg, Steinkirchen und Taufkirchen (Vils). Um Disparitäten und zunehmende Unverträglichkeiten zu vermeiden, muss eine abgestimmte Entwicklung zwischen dem engeren Flughafen-Umland und dem ländlichen Raum zwischen Flughafen, Landshut und Mühldorf sichergestellt werden.
Ziel des Bündnisses ist es, die Interessen gemeinsam zu vertreten und die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Zur Konkretisierung der gemeinsamen Entwicklungsvorstellungen wurde ein vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gefördertes Teilraumgutachten für das Bündnisgebiet erarbeitet. Ergebnis sind das Entwicklungsleitbild und -konzept sowie ein Aktionsplan mit 14 Schlüsselprojekten.
Erding ist Startpunkt von zwei wichtigen Entwicklungsachsen, die im LEP dargestellt sind:

•    Entwicklungsachse B 388 in die Landkreise LA und PAN
•    Entwicklungsachse Bahnlinie München –Mühldorf – Altötting

Insbesondere über diese beiden Entwicklungsachsen, die wichtige Arbeitsplatzzentren (Flughafen, Stadt Landshut, Chemiedreieck) miteinander verbinden, können in Verbindung mit entsprechenden regionalplanerischen Zielsetzungen, die Pendlerströme Richtung Landeshauptstadt möglicherweise umgelenkt werden.
In Nord-Süd-Richtung wird die neue Region durchzogen von den beiden Entwicklungsachsen

•    B 15 Regensburg-Landshut-Rosenheim und
•    B 299 Landshut-Altötting-Traunstein – (Salzburg)

Diese beiden Entwicklungsachsen könnten Grundlage für eine Festigung der Innenentwicklung der neuen Region sein.
Entlang den Entwicklungsachsen ist eine, über das organische Wachstum hinausgehende Bevölkerungsentwicklung möglich.
Für die Landkreise AÖ und PAN sind sinkende Bevölkerungszahlen bis 2030 vorausberechnet. Dies könnte sich aufgrund einer stärkeren Innenentwicklung der neuen Region ändern.

Die Einwohner verteilen sich 2010 und 2030 nach der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung
für Bayern wie folgt auf die Landkreise ED, LA und MÜ sowie die Stadt Landshut (gerundete Werte):

Landkreis               2010                                 2030
Erding                 127.000                             141.000
Landshut             149.000                             152.000
Mühldorf              110.000                             107.000
Landshut, Stadt     63.000                               68.000
Summe                449.000                             468.000

Beschluss:
Die Neueinteilung der Region 14 nach den o. g. Gebietskriterien wird von der Gemeinde Fraunberg in vollem Umfang unterstützt.

Alle Beschlüsse zum Landesentwicklungsprogramm wurden einstimmig gefasst.

4.    Fortschreibung des Regionalplans München; Aussprache und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Fraunberg

Der Gemeinderat hat folgende, von der Verwaltung formulierte, Stellungnahme beschlossen:
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg nimmt von der Fortschreibung des Regionalplans München Kenntnis. Die Stellungnahmen vom 17.05.2010 und 26.10.2012 werden (teilweise) aufrecht erhalten.
Grundsätzlich wird beanstandet, dass der Regionalplan fortgeschrieben wird, bevor das Verfahren zur Fortschreibung des übergeordneten Landesentwicklungsprogramms abgeschlossen ist.

Die Erweiterung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete wird insoweit abgelehnt, als diese nach wie vor an bebaute Gebiete angrenzen, da es die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in diesen Ortsteilen einschränkt. Lediglich die an Vorderbaumberg angrenzende Vorbehaltsfläche  wurde nach unserer Stellungnahme vom 26.10.2012 aus der Fortschreibung genommen.
Es wurde gebeten die Stellungnahme im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

5.    gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinden des Landkreises Erding;

•    Abwägungsbeschluss der Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 13.12.2012
•    Beschluss zur Billigung des Entwurfs vom 03.06.2013
Abwägungsbeschluss der Stellungnahmen zum Vorentwurf vom 13.12.2012
Alle Kommunen im Landkreis Erding haben die Aufstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Planung fand in der Zeit vom 21.12.2012 bis zum 11.01.2013 statt. Die Stellungnahmen wurden inzwischen ausgewertet und das Ergebnis u. a. mit der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde erörtert.

Aufgrund der Stellungnahmen insbesondere zur zivilen und militärischen Luftfahrt und zum Artenschutz können die Konzentrationsflächen 2, 3, 4, 5, 6, 14, 23, 24, 25, 26 in den Gemeinden Moosinning, Oberding, Finsing, Isen, Langenpreising und Berglern nicht weiter verfolgt werden. Eine Übersicht hierzu enthält die Anlage zum Sachvortrag als Information.

Aufgrund des Wegfalls der Flächen wurden alternative Flächen und eine Veränderung der Abstände geprüft. Im Ergebnis hat die Arbeitsgruppe Windkraft im Landkreis Erding empfohlen, keine weiteren Flächen aufzunehmen, weil sich das nachteilig auf das räumliche Leitbild auswirken würde. Eine Verringerung der Abstände zu Siedlungen ist aus Gründen der Immissionsschutzvorsorge der Bevölkerung nicht vorgesehen. Damit verbleiben die Konzentrationsflächen 1, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 weitgehend unverändert in der Gebietskulisse des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft.
In der Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplans ist aufgeführt, dass aufgrund der besonderen Siedlungsstrukturen im Landkreis, der beiden Flughäfen und sehr dichter Infrastruktureinrichtungen dennoch ausreichend Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden.

Das Aufstellungsverfahren erfolgt in allen Kommunen des Landkreises parallel. Da es sich um eine gemeinsame Planung aller Kommunen handelt, müssen die erforderlichen Beschlüsse im Verfahren von allen Kommunen inhaltsgleich gefasst werden. Notwendig ist auch, dass alle Kommune über die Abwägung aller Stellungnahmen von Behörden, Nachbarkommunen oder der Öffentlichkeit beschließen, auch wenn die Stellungnahmen das eigene Gebiet nicht betreffen. Die Anlage zum Beschlussvorschlag enthält die Inhalte der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (A), der Nachbargemeinden (B) und der Öffentlichkeit (C) sowie die Abwägungsvorschläge hierzu.

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf des sachlichen
Teilflächennutzungsplans Windkraft der Kommunen im Landkreis Erding, Stand 03.06.2013 einschließlich Begründung und Umweltbericht genommen und billigte diesen voll inhaltlich.

Die Verwaltung wurde beauftragt hierfür das förmliche Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss zur Billigung des Entwurfs vom 03.06.2013
Auf der Grundlage der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und einer inhaltlichen Fortschreibung des Vorentwurfs des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft wurde der Entwurf, Stand 03.06.2013 erstellt.

Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:
-    Wegfall der Konzentrationsflächen 2, 3, 4, 5, 6, 14, 23, 24, 25, 26
-    Geringfügige Vergrößerung der Fläche 16 (Bockhorn, Inning a. H., Taufkirchen/V.) nach Norden wegen Verringerung des Puffers zur B 388 aufgrund einer Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising
-    Verkleinerung der Konzentrationsfläche 17 (Inning a. H., Taufkirchen/V.) wegen einer aktuellen Wohngebietsausweisung im OT Heldering
-    Aufnahme zusätzlicher harter Tabuzonen, die sich aus artenschutzrechtlichen Vorgaben und der Bestimmungen der Luftfahrt ergeben. Dies begründet teilweise den Wegfall von Konzentrationsflächen (s. o.) und führt außerdem zur Vergrößerung der Ausschlussflächen mit entsprechend positiver Auswirkung auf das Verhältnis von Konzentrationsflächen zu Bezugsflächen für den Nachweis des Substanzgebotes.
-    Weiterentwicklung der Methodik und Kriterien mit teilweise geänderten Puffern jedoch ohne Auswirkung auf die verbleibenden Konzentrationsflächen.
-    Im Umfang erweiterte Begründung und Umweltbericht einschließlich Planungsalternativen

Der Planentwurf ist in allen Kommunen des Landkreises gleichermaßen zu billigen um das gemeinsame Planverfahren weiter zu führen.

Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft der Kommunen im Landkreis Erding zur Kenntnis genommen. Die getroffenen Einzelabwägungen zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (A1 bis A32), der Nachbargemeinden (B1 bis B11) und der Bürgerinnen und Bürger (C1 bis C38) entsprechend der Anlage zum Beschluss wurden zusammenfassend bestätigt.

6.    Bebauungsplan „Lohkirchen“;

Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 18.06.2013 und Behandlung der nachträglich eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die erneute Auslegung
Nach dem Satzungsbeschluss vom 18.06.2013 ist eine zu beachtende Stellungnahme bezüglich Brandschutz eingegangen. Aus diesem Grund musste der Satzungsbeschluss aufgehoben und ein Beschluss zur erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürger gefasst werden.

7.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    Bebauungsplan Nr. 149 für das Sondergebiet „nördlich Siglfing“ der Stadt Erding
•    Bebauungsplan Nr. 171 II für das Gebiet westlich der Sandgrubensiedlung der Stadt Erding
Beide Bebauungspläne wurden dem Gemeinderat erläutert. Nachdem keine Planungen der Gemeinde Fraunberg berührt werden, wurden keine Einwände erhoben.

8.    Aussprache und Beschlussfassung zur Festlegung der Kriterien für den praktischen Vollzug der Niederschlagswasserbeseitigung bei zukünftigen Neubauvorhaben in der Gemeinde Fraunberg

In Zukunft müssen Bauherren außerhalb der gemeindlichen Baugebiete, in denen die Niederschlagsproblematik im Rahmen der Erschließung geregelt ist, einen Entwässerungsplan mit dem Bauantrag vorlegen. In erster Linie geht es um das Rückhalten des Niederschlagswassers und das kontrollierte, reduzierte Ableiten durch eine Versickerung in den Untergrund. Sollte eine Versickerung nicht Möglich sein, wird die Gemeinde geeignete Lösungen mit dem Bauherren abstimmen. Die Regelung gilt nicht nur für Dachflächen sondern alle Flächen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben befestigt werden (Zufahrten, Parkplätze usw.).

9.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen

Nachbarschaftshilfe
Hier fand für die Projektgruppe Jung und Alt aktiv am 20.06. ein Informationsgespräch mit der Geschäftsführerin der Caritas Erding statt
Am 03.07. hat die Projektgruppe über den Entwurf der Satzung für die Nachbarschaftshilfe beraten. Die Satzung liegt jetzt zur steuerrechtlichen Überprüfung im Finanzamt vor.

Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss
Bei der Sitzung am 27.06. wurde dem Ausschuss die erste Planung für den Grundriss des neuen Rathauses vorgestellt. Wenn auch der Gemeinderat über diese Sitzung informiert ist wird das Ergebnis der Sitzung im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Ortsmitte Fraunberg und Gehweg entlang der Staatsstraße 2082 in Reichenkirchen
Am 03.07. fand ein Abstimmungsgespräch zwischen Gemeinde, Planern und dem Amt für ländliche Entwicklung statt. Die  Ergebnisse werden dem Gemeinderat in der Sitzung am 30.07. erläutert und veröffentlicht.

Gehweg entlang der Staatsstraße 2082 in Reichenkirchen
Bürgermeister Wiesmaier stellte dem Gemeinderat die Planungen vor.
Ziel der Gehwegverbindung zwischen Sportgelände und Ortsmitte Reichenkirchen war es einen ausreichend breiten Gehweg auf der einer Seite mit mindestens 1,50 m Breite zu erstellen und andererseits einen „schmalen“ Gehweg für die Anlieger zu erhalten.
Leider stellte sich in den letzten Wochen heraus, dass Ortseingangs auf der linken Seite kein Grunderwerb möglich ist. So dass sich nur Ortseingangs Reichenkirchen von Fraunberg kommend auf der rechten Seite mit 1,5 m Breite verwirklichen lässt.
Die Planungen werden nunmehr im Detail ausgearbeitet.
Informationen zum Planungsstand können in der Gemeindekanzlei Fraunberg sowie  an der Anschlagtafel Ortsmitte Reichenkirchen eingesehen werden.

Am 11.07. findet ein Arbeitstreffen der Projektgruppe "Ortschronik Fraunberg" statt.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen
•    Errichtung eines Lager- und Nebengebäudes zur gewerblichen Nutzung in Oberbierbach
und
•    Errichtung eines Ersatzwohnhauses in Grucking
wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Gelbe Eimer zur Altkleidersammlung
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass diese Eimer von einer Privatfirma verteilt wurden. Es hat sich um keine Altkleidersammlung des Landkreises oder im Auftrag des Landkreises gehandelt.

b) Knoten- und Abfahrtspunkte zur Nordumfahrung Erding
Zu diesem Thema wird die Verwaltung für die Sitzung am 30.07.2013 einen Vertreter des Straßenbauamtes einladen.

c) Ferienprogramm 2013
Für das Ferienprogramm gibt es 18 Angebote für insgesamt 21 Tage. Es gibt auch ein Angebot für Kinder ab vier Jahren.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei den Mitgliedern des Jugendausschusses und den Vereinen und Institutionen die im Rahmen des Ferienprogramms Aktivitäten anbieten.


Ergebnisse aus der 87. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am Dienstag, den 18. Juni 2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28.05.2013

Die Niederschrift lag den Gemeinderäten als Tischvorlage vor und wird erst in der nächsten Sitzung genehmigt.

2.    Aussprache und Berichterstattung zum Hochwasserereignis der letzten Tage und sich daraus ergebende Beschlussfassungen

Leider war die Gemeinde Fraunberg auch von der Hochwassersituation vom 31.05. bis 02.06.2013 betroffen. Das schnelle Ansteigen der Strogn auf ein noch nie dagewesenes Niveau, die Wassermassen auf Grund wochenlanger Regenfälle und das ansteigende Grundwasser führte zur Überflutung großer Bereiche und zu vollgelaufenen Kellern und Wohnungen.
Die Freiwilligen Feuerwehren Reichenkirchen, Fraunberg und Maria Thalheim waren an diesem Hochwasserwochenende von Freitag bis einschließlich Montag beinahe ununterbrochen im Einsatz.
Hier möchte sich die Gemeinde auch bei den vielen freiwilligen Helfern bedanken, die sofort zur Stelle waren und die Feuerwehr, sowie die Betroffenen tatkräftig zu unterstützen.
Die Feuerwehren haben zusammen mit der Gemeinde die Situation und die Einsätze analysiert, die Ergebnisse daraus werden nach und nach umgesetzt, um für kommende Ereignisse noch besser vorbereitet und gerüstet zu sein.
Aufgrund des Schadenausmaßes konnte  nicht jedem sofort und in gewünschtem Maße geholfen werden, das wird auch in Zukunft in einem Katastrophenfall nicht möglich sein.
Gemeinde und Feuerwehren weisen deshalb darauf hin, dass Hochwasserschutz an Gebäuden - z. b. Kellerabdichtung oder Fensterabdichtung - Sache des Hausbesitzers ist.
Hierzu gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten und Systemen. Um aufzuzeigen, was im Hochwasserschutz möglich ist, wird die Gemeinde Fraunberg zusammen mit den Feuerwehren eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema abhalten, bei der Fachleute und Firmen ihre Produkte und Systeme vorstellen. Ein Termin dafür wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.

3.    Bebauungsplan „Im Osten von Reichenkirchen“;

Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger – Satzungsbeschluss
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die ein weiteres Verfahren zur Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Bürger erforderlich machen.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt separat.

4.    Bebauungsplan „Lohkirchen“;

Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger – Satzungsbeschluss
Am Sitzungstag lagen keine Stellungnahmen vor, die eine Planänderung erforderlich gemacht hätten und einem Satzungsbeschluss entgegen gestanden hätten. Somit fasste der Gemeinderat den Satzungsbeschluss. Zwischenzeitlich ist eine Stellungnahme eingegangen, die eine erneute Befassung und Auslegung notwendig machen.

5.    Wahlhelfer für die Landtagswahl am 15.09.2013 und die Bundestagswahl am 22.09.2013; Aussprache und Beschlussfassung

Das Amt des Walhelfers/der Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, dass nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden darf. So nachzulesen z. B. in § 2 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.
Bisher gab es für die Mitglieder der Wahlvorstände bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Volksentscheiden und bei den Kommunalwahlen keine Entschädigung in Geld, sog. „Erfrischungsgeld“.
Die Wahlvorstandsmitglieder haben eine Verköstigung erhalten. Aufgrund einer Abfrage Bayerischer Gemeindetag in den Landkreisgemeinden stellte sich heraus, dass eine Vielzahl von Gemeinden „Erfrischungsgeld“ auszahlen um hier evtl. einen größeren Anreiz für Wahlhelfer/innen zu setzen.

Der Bedarf an Wahlhelfer/innen ist relativ groß. Die entsprechenden Wahlgesetze schreiben eine Mindestanzahl vor. Diese liegt je Wahlvorstand bei den

Wahl    Mitglieder je Wahlvorstand    Mitglieder insgesamt bei fünf Wahllokalen in der Gemeinde Fraunberg
Europawahl             6    30
Bundestagswahl    6    30
Landtagswahl Bezirkstagswahlen
Volksentscheide     8    40
Kommunalwahlen 9    45  

Bei den Wahlen ist der zeitliche Aufwand sehr unterschiedlich. Während bei den Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen und Volksentscheidungen nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr der Auszählungsvorgang nach etwa zwei bis drei Stunden beendet ist, sind die Auszählungen bei den Kreistags- und Gemeinderatswahlen aufgrund des Wahlverfahrens sehr zeitintensiv. Nach den bisherigen Erfahrungen aus den vergangenen Kommunalwahlen kann der Zählvorgang hier bis weit nach Mitternacht dauern.
Aufgrund des enormen Unterschieds bei der Dauer der Auszählung schlägt die Verwaltung vor bei den Kommunalwahlen ein Erfrischungsgeld von 50 € und bei allen anderen Wahlen und Abstimmungen ein Erfrischungsgeld von 30 € festzulegen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag  der Verwaltung nach kurzer Beratung einstimmig zu.
Im nächsten Mitteilungsblatt wird ein Aufruf zur Beteiligung als Wahlhelfer erfolgen.

6.    Ertüchtigung (Umgestaltung) Basketballplatz an der Schule Maria Thalheim; Aussprache und Beschlussfassung 

Vor einiger Zeit fand ein Treffen an der Schulsportanlage mit Kindern, Anliegern, Interessierten, vom Jugendausschuss der Gemeinde Fraunberg initiiert statt. Ergebnis des Treffens war, dass der Basketballplatz ertüchtigt werden sollte, bzw., falls die Möglichkeit besteht, zu einem Skaterplatz umzurüsten.
Landschaftsarchitekt Bauer aus Wörth hat die Planungen aufgenommen um Möglichkeiten der Umgestaltung aufzuzeigen.
Aufgrund dieser Planungen musste der Jugendausschuss feststellen, dass mit einem Kostenrahmen von 50.000 € aufwärts beginnend ein Skaterplatz anzulegen ist, der aber aufgrund seiner beengten Lage neben dem Mariebach und der Beschattung aus den angrenzenden Grundstücken nicht die Attraktivität im Rahmen der Ausstattung und der Lage erreichen wird, die den Kostenaufwand rechtfertigen würde.
Somit entschied sich der Gemeinderat für eine Wiederherstellung der Schulsportanlage/Basketballplatz mit einem neuen Belag, neuen Netzen sowie einer geeigneten Sitzgelegenheit. Der im Haushalt eingestellte Kostenrahmen von ca. 30.000 € soll um 10.000 € auf 20.000 € reduziert werden.
Der Gemeinderat fasste einen einstimmigen Beschluss für die o. g. Vorgehensweise.

7.    Erdinger Herbstfestbus 2013; Aussprache und Beschlussfassung

Einleitend stellte Bürgermeister Wiesmaier fest, dass der Volksfestbus nicht in Frage gestellt werden soll. Es geht um einen Erfahrungsbericht und die Kostensituation in den letzten Jahren.
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bezuschusste die Gemeinde Fraunberg den Volksfestbus mit rund 1.000 € jährlich, was in etwa der Hälfte der entstehenden Kosten entspricht.
Der Gemeinderat spricht sich  dafür aus, trotz des von der Gemeinde zu tragenden Defizits, die Kostenbeteiligung der Bürger bei 2 € zu belassen.
Mit dem Busunternehmer soll Kontakt aufgenommen werden eine spätere Rückfahrt als 23.30 Uhr möglich ist.

8.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen
Es wurden folgende Termine bekannt gegeben:
03.06.         1.Arbeitstreffen der PG "Ortschronik Fraunberg"
20.06.         Aufklärungsgespräch mit der Kreisgeschäftsführerin der Caritas
                     Erding
zur Gründung einer NBH
27.06.         Ortsplanungsausschuss
03.07.         PG JAa! Erarbeitung einer Satzung zur Gründung einer NBH
11.07.         2.Arbeitstreffen der PG "Ortschronik Fraunberg"

9.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeindrat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen Bauanträge vor:
•    Neubau einer landwirtschaftlichen Halle in Lohkirchen
•    Neubau eines Bullen- und Jungviehstalles und Betriebsleiterhaus, Garagen und Werkstatt bei Pillkofen
•    Anbau von Pensionsräumen und Umbau einer Garage in Reichenkirchen
Der Gemeinderat erteilte zu den o. g. Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Gemeinderat war sich bewusst, dass das Einvernehmen für Betriebsleiterwohnhaus, Werkstatt und Garagen bei Pillkofen erst greift, wenn die Voraussetzungen für die Genehmigung durch Fertigstellung des Bullen- und Jungviehstalles geschaffen sind.

10.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Kreiswallfahrt am 23.06.2013
Bürgermeister Wiesmaier bat die Gemeinderäte um zahlreiche Teilnahme.

b) Schacht in Kleinhündlbach
Auf entsprechenden Hinweis wird die Verwaltung Lösungsmöglichkeiten suchen.

Ergebnisse aus der 86. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 28.05.2013

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Aufnahme des dringlichen Tagesordnungspunktes

11. Aussprache und Beschlussfassung zu dringenden Unterhaltsmaßnahmen an verschiedenen Straßen

zugestimmt.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.04.2013

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt.
In Tagesordnungspunkt 4 ist bezüglich der Straßenbeleuchtung in Lohkirchen zu berichtigen, dass der Gemeinderat der Umstellung der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf LED’s zugestimmt hat und die Zusätzliche Straßenlampe zwischen den Anwesen Lohkirchen 20 und 22 errichtet wird. Im Übrigen ist die Niederschrift genehmigt.

2.    Bericht aus der Finanzausschusssitzung vom 26.03.2013; Vorlage der Jahresrechnung und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2012, Erläuterungen zu den Kosten rechnenden Einrichtungen

Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2012 bestehend aus
•    der Jahresrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes,
•    den Überschreitungen,
•    den kalkulatorische Kosten Abwasserbeseitigung Fraunberg und Wasserversorgung Maria Thalheim,
•    den finanzielle Verhältnisse Stand 13.03.2013 (Schuldenstand 31.12.2012) und
•    der Kostenzusammenstellung für Gebäude- und Grundstücksunterhalt gemeindlicher Gebäude vor.

Haushaltsüberschreitungen 2012
Alle Überschreitungen sind durch Mehreinnahmen, bzw. Minderausgaben gedeckt;
Die Überschreitungen sind mit Erläuterungen dargestellt.
Verwaltungshaushalt
Überschreitungen                                                                                  544.978,29 EUR
davon Überschreitungen Zuführung zum Vermögenshaushalt    376.642,87 EUR
            Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
            Einrichtungen                                                                                 51.205,42 EUR
effektive Haushaltsüberschreitungen im VerwHH somit                 117.130,00 EUR
=    2,68 % von den Ausgaben des Verwaltungshaushalt (Vorjahr 3,37 %)
Vermögenshaushalt
Überschreitungen Vermögenshaushalt                                         1.316.716.05 EUR
davon Überschreitungen Zuführung an Rücklagen                     1.147.246,10 EUR
           Überschreitungen im Zusammenhang mit kostenrechnenden
           Einrichtungen                                                                                 17.799,14 EUR
effektive Haushaltsüberschreitungen im VermHH somit               151.869,01 EUR
=    5,76 % von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Vorjahr 12,24 %)

Die Verwaltung erläuterte dem Gemeinderat die wesentlichen Überschreitungen. Alle Überschreitungen sind stichpunktartig, nachvollziehbar begründet.

Kostenrechnende Einrichtungen
-Abwasserbeseitigung
In die Abwasserbeseitigung  wurden 2012 108.077,39 € investiert. An Beiträgen wurden 141.473,22 € eingenommen. Die Verzinsung hat mit 44.429,31 € zu Buche geschlagen. Aufgrund der Beitragsmehreinnahmen von 33.395,83 € gegenüber den Investitionen hat sich die Abschreibung von 26.125,01 € um 667,92 € auf 25.457,09 € reduziert.

Im Gebührenteil haben die Ausgaben 261.052,09 € und die Einnahmen 251.135,61 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 9.916,48 € (3,80 %) stellt eine übliche Schwankung dar und macht keine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich.

Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Einleitungsgebühren 2014 in einem Rahmen von 5 % bis 7 % angepasst werden müssen, wenn sich die Einnahmen/Ausgaben Situation 2013 so weiter entwickelt wie 2012 (Defizit 2012
3,8 %). Abgerechnet wurden rund 125.000 cbm Abwasser.

-Wasserversorgung
Im investiven Bereich schlagen die Ausgaben 2012 mit 11.613,14 € zu buche. An Beiträgen wurden 54.294,66 € eingenommen.
Der Abschreibung ist von 14.491,99 € um 853,63 € auf 13.638,36 € gesunken. Die Verzinsung lag bei 23.880,89 € (2011: 22.819,36 €).
Unser 50 %iger Kostenanteil für den Notverbund mit der Wasserversorgung Holzland (50.000 € - 60.000 €) wird erst in diesem Haushaltsjahr fällig.

Im Gebührenteil haben die  Ausgaben 66.098,80 € und die Einnahmen 68.103,10 € betragen. Die sich daraus ergebende Überdeckung von 2.0034,30 € (3,03 %) stellt eine übliche Schwankung dar. Eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren ist daher nicht erforderlich.

Jahresrechnung 2012
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.366.942,22 EUR bei einem Ansatz von 3.961.700,00 EUR.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt  862.142,87 EUR bei einem Ansatz von 485.500,00 EUR.

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.636.255,35 EUR bei einem Ansatz von 2.163.600,00 EUR.

Der Gesamthaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 7.003.197,57 EUR bei einem Ansatz von 6.125.300,00 EUR.

Wie im Haushaltsplan vorgesehen, wurde kein Kredit aufgenommen.

Der Schuldenstand der Gemeinde liegt zum 13.03.2013 bei 1.729.505,58 €,  was bei 3.546 Einwohnern einer pro-Kopf-Verschuldung von 487,73 (Vorjahr 555,73 €) entspricht.

Die Zuführung an die Allgemeine Rücklage beträgt 1.186.046,10 EUR bei einem Ansatz von 38.800,00 EUR (Mindestzuführung).

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und stimmte der Jahresrechnung, den Haushaltsüberschreitungen, den kalkulatorischen Kosten der kostenrechnenden Einrichtungen und den finanziellen Verhältnissen, wie vorgelegt und erläutert zu. Die Jahresrechnung 2012 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.
Die Einleitungsgebühren  für die Abwasserbeseitigung müssen 2014 in einem Rahmen von 5 % bis 7 % angepasst werden, wenn sich die Einnahmen/Ausgaben Situation 2013 so weiter entwickelt wie 2012 (Defizit 2012 3,8 %).

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Anpassung der Betriebsträgervereinbarung der Kindertageseinrichtung St. Florian Fraunberg

Aufgrund der fünften Kindergartengruppe muss mit dem kirchlichen Träger eine neue Betriebsträgervereinbarung geschlossen werden. Die wesentlichen Regelungen der Vereinbarung entsprechen der aus dem Jahr 2010. Die Änderungen sind redaktioneller Art.
Der Gemeinderat stimmte der Betriebsträgervereinbarung einstimmig zu.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei dieser Gelegenheit ausdrücklich bei allen Verantwortlichen des Trägers und dem Personal des Kinderhauses für die gute Zusammenarbeit.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zum Ankauf eines weiteren Rasenmähers

Für den Bauhof wird dringend ein weiterer Rasenmäher benötigt. Geplant ist die Anschaffung eines Gerätes mit 27 PS Dieselmotor und einer Schnittbreite von 137 cm. Die Kosten liegen bei rund 18.000 €.
Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung grundsätzlich zu. Die Auftragsvergabe erfolgte in nicht öffentliche Sitzung.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Pflasterung des Schulhofes Reichenkirchen

Die unbefestigten Teile des Pausenhofes an der Schule in Reichenkirchen führen immer wieder zu Problemen. Selbst bei geringen Niederschlägen ist dieser Teil des Pausenhofes nicht nutzbar bzw. es wird viel Schmutz in das Schulgebäude getragen, wenn der Hof trotz schlechter Witterung genutzt wird.
Architekt Pezold hat einen Plan und eine Kostenschätzung für die Befestigung des Pausenhofes vorgelegt. Diese liegt bei rund 30.000 €.
Der Gemeindrat stimmte der Befestigung in der Form zu, dass der Hof bis zur Ostseite der Schule mit Klinker und die restliche Fläche mit Betonpflaster befestigt wird. An geeigneter Stelle wird ein standortgerechter Baum gepflanzt.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Bachhamer Straße

Die Verwaltung hat bei den Vorbereitungen zu diesem Tagesordnung festgestellt, dass im Bereich der Haltestelle an der Bachhamer Straße kein öffentlicher Grund zur Errichtung des beantragten Fahrgastunterstandes vorhanden ist.
Bürgermeister Wiesmaier wurde beauftragt mit den privaten Grundstücksbesitzern wegen einer geeigneten Fläche zu verhandeln.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zum zukünftigen Vollzug der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fraunberg zur Regenentwässerung bei neuen Bauvorhaben

Bürgermeister Wiesmaier erläuterte, dass die starken Regenereignisses der letzten Jahre erfordern ein Handeln bezüglich des Abfangens der Spitzen im Ablauf in der ersten halben Stunde bei starken Niederschlägen. Es sind Maßnahmen erforderlich, die die Situation so weit als möglich entschärfen.

rechtliche Situation
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt in § 55 Abs. 2  vor, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll (im Sinne einer Sollvorschrift), soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Nach der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 5 Abs. 5) kann bei vorhandenen Mischwasserkanälen oder Trennkanälen die Einleitung von Niederschlagswasser bei Neubauten (nicht im Altbestand!) in den Mischkanal oder Regenwasserkanal versagt  und eine andere Art der Entsorgung des Niederschlagswassers gefordert werden. Diese Satzungsvorschrift setzt die Bestimmung des § 55 Abs. 2 WHG in Satzungsrecht um.
Danach ist das Versickern des anfallenden Niederschlagswassers die Regel – in der Praxis bisher eher die Ausnahme. Eine Änderung oder Ergänzung der Satzung ist nicht erforderlich.

Beim reinen Schmutzwasserkanal besteht für das Niederschlagswasser kein Anschlussrecht. Das Niederschlagswasser muss somit, mit oder ohne vor geschaltete Zisterne - versickert werden.

Vorgehensweise und verbindliche Festlegung
Die Verwaltung schlägt vor, dass in Zukunft grundsätzlich bei jedem Bauplan Entwässerungspläne von einem Fachbüro vorgelegt werden müssen. In diesen Entwässerungsplänen muss verbindlich berechnet sein, wie viel Niederschlagswasser von den befestigten Flächen und den Dachflächen anfällt und wie groß auf der Grundlage dieser Berechnung die Einrichtung zum Regenrückhalt und der Sickerschacht auf dem Grundstück sein muss. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück hat absolute Priorität. Stellt das Fachbüro fest, dass eine Versickerung nicht möglich ist, muss dies durch ein Bodengutachten nachgewiesen werden.

Die verbindliche Festlegung der Entwässerungsart für das Niederschlagswasser erfolgt dann in Form einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid des Landratsamtes auf der Grundlage der gemeindlichen Stellungnahme.

Der Gemeindrat stimmt dem Satzungsvollzug in diesem Sinne grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die Details auszuarbeiten und die Angelegenheit dem Gemeinderat dann zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.

8.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan im Norden von Maria Thalheim

Der Bauherr hatte bis zur Sitzung die vorliegende Planung noch nicht frei gegeben. Der Tagesordnungspunkte musste deshalb erneut vertagt werden.

9.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen / Anna Gfirtner informierte die Gemeinderäte über folgende Termine:

22.05. 
- Arbeitstreffen der Projektgruppe JAa! - Abstimmung zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe in Fraunberg und Bildung eines Satzungsausschusses dazu.

10.06.
- erstes Arbeitstreffen der Projektgruppe "Ortschronik Fraunberg".

20.06.
- Informationsgespräch mit der Geschäftsführerin der Caritas Erding zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe.

03.07. 
- Satzungssauschuss: Erarbeitung einer Satzung zur Nachbarschaftshilfe.

10.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    12. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Berglern
•    Bebauungsplan „Schlossbauerweg“ der Gemeinde Steinkirchen
Die Planungen wurden dem Gemeinderat erläutert. In beiden Fällen geht es um die Ausweisung von Bauland zur Deckung des örtlichen. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken.

11.    Aussprache und Beschlussfassung zu dringenden Unterhaltsmaßnahmen an verschiedenen Straßen

Der Gemeinde liegen Angebote für die dringend erforderlichen Unterhaltsmaß-nahmen für
•    Nußhölzlweg, Fraunberg,
•    Zufahrt zum Anwesen Albrecht (Xaderer), Kleinhündlbach,
•    Holzsstraße, Reichenkirchen und
•    Nußbaumstraße, Maria Thalheim
vor.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen die Maßnahmen durchzuführen. Die Auftragsvergabe erfolgte in nicht öffentlicher Sitzung.

12.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Bauplan zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Carport und Fahrradabteil in Reichenkirchen.

13.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.

Ergebnisse aus der 85. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 23.04.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2013

Die Niederschrift vom 02.04.2013 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt.  Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Ehrung von Verwaltungsleiter Friedhelm Eugel für 30 Jahre in Diensten der Gemeinde Fraunberg

siehe den Beitrag unter „Bürgerkommune“

2.    Umsetzung der Energiewende im Landkreis Erding; Windkraft, Gründung der Energievision Landkreis Erding Projektentwicklungs (EVE) GmbH; Aussprache und Beschlussfassung zur Beteiligung

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Fischer-Gudehus und Herr Schmittner vom LRA Erding anwesend. Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei beiden für die Bereitschaft dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation ausführlich zu erläutern.

Der Kreisausschuss beschloss am 15.10.2012:
„ Die Gründung einer Projektvorbereitungsgesellschaft soll geplant werden. Dazu soll ein Arbeitskreis unter Beteiligung der Kommunen, des Landkreises und den Stadt- bzw. den Gemeindewerken gebildet werden.“

In zwei Sitzungen des oben genannten Arbeitskreises am 14.01.2013 und 05.02.2013 wurde die GmbH-Unternehmenssatzung auf Grundlage fachanwaltlicher Unterstützung (LKC Rechtsanwälte, Dr. Detig) erarbeitet.

Der Arbeitskreis war sich einig, dass die Gemeinden, der Landkreis und die regionalen Energieversorger im Hinblick auf die Zukunft einen Beitrag zur regenerativen Energieversorgung liefern und bei der Energiewende mitwirken wollen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Landkreis und alle Gemeinden solidarisch zeigen und Gesellschafter würden, um den Gemeindebürgern eine regionale Wertschöpfung zu erhalten, statt diese von großen Energiekonzernen abschöpfen zu lassen.

Der Regierung von Oberbayern wurde der Satzungsentwurf in einem persönlichen Termin am 18.02.2013 vorgestellt und die entsprechenden Anregungen aufgegriffen.

Das Notariat Burghart und Inninger erarbeitete den anliegenden Gründungsmantel des Gesellschaftsvertrages und regte noch einige Änderungen der Unternehmenssatzung an.

Diese Schlussfassung der Satzung wurde der Regierung von Oberbayern angezeigt.

Parallel wird die Beteiligung an der EVE GmbH  - wie in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 22.01.2013 vereinbart – auch im Kreisausschuss und Kreistag des Landkreises Erding und bei den regionalen Energieversorgern behandelt.

Zu den Kernpunkten der GmbH-Satzung lassen sich folgende Aspekte zusammenfassen:

1.    Die Gemeinden, der Landkreis und die regionalen Energieversorger sollen innerhalb der GmbH gleichberechtigt nebeneinander stehen (1/3 Lösung sowohl bei der Kapitaleinlage als auch beim Stammkapital, somit gleiche Stimmanteile zwischen Landkreis, der Summe der beteiligten Gemeinden und der regionalen Energieversorger).
2.    Der Landkreis soll hierbei eine Koordinierungsfunktion innehaben.
3.    Vorerst soll auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden, dafür ist geplant, drei Geschäftsführer zu berufen (jeweils aus jedem Drittel einen), die zunächst auf fünf Jahre bestellt werden.
4.    Das Verlangen von Nachschuss oder Aufnahme von Fremdkapital soll begrenzt werden und ermöglicht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
1.
Die Gemeinde Fraunberg beteiligt sich an der EVE GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt und übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 700 €.
Hinzu kommen die Kosten für die freie Kapitalrücklage in Höhe von Euro 1,50 pro Einwohner der Gebietskörperschaft (Anlage). Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Gründungsmantel und Satzung) der EVE GmbH (Anlage) wird zugestimmt.

2.
Sollten im Gesellschaftsvertrag (Gründungsmantel und Satzung) insbesondere aufgrund eines Hinweises einer Rechtsaufsichtsbehörde oder des den Gesellschaftsvertrag beurkundenden Notars geringfügige Änderungen notwendig werden, wird einer entsprechenden Anpassung hiermit zugestimmt, ebenso einer Anpassung, die sich aus einem Nichtbeitritt einer anderen Gemeinde oder eines anderen potentiellen Gesellschafters ergibt.

3.
Der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt alle notwendigen Erklärungen im Namen der Gemeinde Fraunberg abzugeben.

4.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

3.    Benennung der Schöffen aufgrund der vorliegenden Bewerbungen und Vorschläge der Gemeinde

In den Mitteilungsblättern vom 25.01. und 22.03.2013 wurde der Hinweis auf die Möglichkeit von Bewerbungen für das Schöffenamt am Amtsgericht Erding und der Strafkammer des Landgerichts Landshut ausgeschrieben.
Es haben sich vier Bürger beworben.
Der Gemeinderat stimmte der Bewerberliste einstimmig zu.

Die Bewerberliste liegt vom 06.05. bis 14.05.2013 in der Gemeindekanzlei aus. Auf die Auslegung ist in diesem Mitteilungsblatt gesondert hingewiesen.

4.    Straßenbeleuchtung;

•    Aussprache und Beschlussfassung zur Ertüchtigung der Beleuchtung in Lohkirchen
•    Aussprache und Beschlussfassung zur Vorgehensweise Antrag auf teilweise Abschaltung der Beleuchtung in Grucking
Aussprache und Beschlussfassung zur Ertüchtigung der Beleuchtung in Lohkirchen
Hier lagen drei Angebote der Stadtwerke Erding vor.
Die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Lohkirchen zur Erfüllung der entsprechenden Normen für die Sicherheit würde netto 20.300 € kosten. Es handelt sich um drei zusätzliche Masten mit Leuchten und 300 m Erdkabel.
Hier war sich der Gemeinderat einig, dass eine solche Investition nicht in Frage kommt.
Eine zusätzliche Leuchte, wie von den Anliegern gewünscht, würde inkl. aller Arbeiten und Leuchtmittel 2.200 €, netto Kosten. Die gleichzeitige Umstellung aller vorhandener und der zusätzlichen Leuchte auf LED würde Kosten in Höhe von einmalig 3.100 € netto verursachen aber auch eine Einsparung von rund 935 kW/h im Jahr erbringen. Die Umstellung der jetzt schon sparsamen Lampen auf die noch sparsameren LED’s würde sich somit beim derzeitigen Strompreis von netto 17,5 Cent erst in 19 Jahren amortisieren.

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung der von den Anliegern gewünschten einen zusätzlichen Straßenlampe zu, lehnte aber die Umstellung auf LED aufgrund des langen Amortisationszeitraumes ab.

Aussprache und Beschlussfassung zur Vorgehensweise Antrag auf teilweise Abschaltung der Beleuchtung in Grucking
Hier handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerversammlung in Grucking.
Laut Auskunft der Stadtwerke ist eine Abschaltung entweder
•    in der gesamten Ortschaft,
•    nur in der Kreisstraße oder
•    nur in allen Wohnstraßen
möglich.
Die Stadtwerke weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ausschalten in den Nebenstraßen von der Sicherheit her kein Problem ist allerdings wird von einer Ausschaltung entlang der Kreisstraße (Hauptverkehrsstraße) wegen des Sicherheitsaspekts dringend abgeraten.

Folgende Intervalle wären möglich:
•    Einschaltung: bei einsetzender Dämmerung
•    Ausschaltung: 22.00 Uhr oder 24.00 Uhr
•    Einschaltung: 4.30 Uhr
•    Ausschaltung: Sonnenaufgang

Der Gemeinderat hat beschlossen die Beleuchtung in der Kreisstraße wegen des Aspekts der Sicherheit nicht abzuschalten und wegen der Abschaltung in den Wohnstraße die Bürger zu befragen.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Anordnung eines  beiderseitigen Parkverbots entlang der Thalheimer Straße in Riding

Bereits in der Bürgerversammlung in Riding wurde der Antrag auf Anordnung eines beidseitigen Parkverbots (nach der gültigen Definition der Straßenverkehrsordnung: eingeschränktes Halteverbot) in der Thalheimer Straße in Riding beantragt. Der Antrag liegt zwischenzeitlich auch schriftlich vor. Begründet wird der Antrag damit, dass es landwirtschaftlichen Fahrzeugen aufgrund der parkenden Fahrzeuge oft nicht möglich ist die Straße zu passieren, bzw. besteht die Gefahr, dass parkende Fahrzeuge beschädigt werden.

Der Antrag wurde ausführlich und kontrovers diskutiert.

Der Gemeinderat lehnte ein beidseitiges eingeschränkten Halteverbots in der Thalheimer Straße in Riding einstimmig ab.

Aufgrund des Verlaufs der Diskussion zu diesem Punkt wurde Punkt 6. bezüglich der Anordnung von Tempo 30 in der Thalheimer Straße vorgezogen.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Thalheimer Straße einstimmig zu.

Der Gemeinderat stimmte mit zwei Gegenstimmen einem einseitigen eingeschränkten Halteverbot in Fahrtrichtung Kreisstraße ED 1 links zu. In Fahrtrichtung Kreisstraße ED 1 rechts wird dort, wo genügend öffentlicher Grund zur Verfügung steht dieser Seitenstreifen für Parkplätze der Anlieger oder deren Besucher befestigt.

Der Antrag auf eine Tonnagenbeschränkung von 7,5 t verbunden mit der Freigabe für Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr wurde zurückgenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt mit Landratsamt und/oder Polizei eine Ortsbesichtigung durchzuführen und über das Ergebnis im Gemeinderat zu berichten.

6.    Geschwindigkeitsbeschränkungen;

•    Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Brücke Pesenlerner Straße in Riding
•    Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Thalheimer Straße in Riding
Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Brücke Pesenlerner Straße in Riding
Die Verwaltung berichtete, dass es keine Vorschriften auf welche Geschwindigkeit bei welchem Brückenzustand zu reduzieren ist gibt. Das wurde auch vom Straßenbauamt so bestätigt. Auch das vorliegende Brückengutachten gibt keine entsprechende Empfehlung ab.
Die Stadt Erding hat mehrere Brücken, je nach Benotung im Brückengutachten, auf 30 km/h oder gar 10 km/h beschränkt. Das entscheidet die Stadt Erding als Straßenverkehrsbehörde aus reinen Sicherheitsüberlegungen heraus. Wenn das Brückengutachten die 10 km/h nicht empfiehlt, wird in der Stadt Erding bei sanierungsbedürftigen Brücken auf 30 km/h beschränkt.

Die Verwaltung hat empfohlen bei dieser Brücke auch den Begegnungsverkehr in der Weise zu Regeln, dass die Fahrzeuge in Richtung Pesenlern auf der Brücke durch Zeichen 308 Vorrang vor den Fahrzeugen aus Richtung Pesenlern gewährt wird. Aus Richtung Pesenlern würde dies durch Zeichen 208 geschehen.

Der Gemeinderat beschloss die Geschwindigkeit auf Strogenbrücke an der Pesenlerner Straße auf 30 km/h zu beschränken und den Begegnungsverkehr in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weise zu regeln.

Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Thalheimer Straße in Riding
siehe Tagesordnungspunkt 5.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zum zukünftigen Vollzug der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fraunberg zur Regenentwässerung bei neuen Bauvorhaben

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

8.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan im Norden von Maria Thalheim

Der Bauwillige hat gebeten den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben, weil er die vorliegende Planfassung noch mit dem Architekten absprechen muss.

9.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen
Es wurden folgende Termine bekannt gegeben:
17.04.2013 
PG "JAa" - Informationen von Gerhard Frühe, NBH Wörth/Hörlkofen zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe in Fraunberg und Votum der PG zur Gründung einer NBH in Fraunberg
25.04.2013
Präsentation der Ausstellung "Hofmark Fraunberg - Harnisch - Herrschaft - Bauernland" von Dr. Monika Ofer, Archivarin am Staatsarchiv München und Initiative zur Gründung einer PG "Chronik Fraunberg"
07.05.2013 
Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft zum aktuellen Stand der Planungen in Reichenkirchen

10.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    Bebauungspläne Gewerbegebiet Englpolding und Bockhorn Südwest der Gemeinde Bockhorn
Die Planungen wurden vorgestellt. Es wurden keine Einwände erhoben.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen,
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Furthmühle
•    Neubau einer Doppelhaushälfte in Grucking
•    Terrassenüberdachung mit Ganzglas-Seitenschiebefenstern in Furthmühle
•    Neubau eines (zweiten) Carports in Tittenkofen
wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.


12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Haus Homann
Der Denkmalschutz legt derzeit den Oberboden frei. Es sind Funde vorhanden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis mindestens 03.05. gehen.

b) Skulptur von Wolfgang Fritz
Wolfgang Fritz wird beim Holzbildhauersymposium in Wartenberg vom 09. bis 19.05.2013 eine Skulptur für die Gemeinde Fraunberg gestalten. Die Skulptur heißt „WEG“ und stellt auf abstrakte Weise die Ent-Wicklung, die Dynamik und BEWEGung der Gemeinde Fraunberg dar. Entspringend von unten, dem „Irdischen“, Bodenständigen und Verwurzelten windet sich der WEG um und durch den Baumstamm hinauf und geht oben in einer Art Flügel über. Das meint: Wohin geht die Reise? In welche Richtung entwickelt sich die Gemeinde?
Als Standort ist der dreieckige geteerte Platz im Anschluss an die Parkplätze von Gemeindekanzlei und Kindergarten im Einmündungsbereich Schulstraße/Siedlungsstraße vorgesehen. Der Standort wurde vom Gemeinderat befürwortet.

c) Basketballplatz in Maria Thalheim
Es findet ein Besichtigungstermin beim Skaterplatz in Warteberg statt.

Ergebnisse aus der 84. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 02.04.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2013

Die Niederschrift vom 12.03.2013 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben.
Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Ehrung von Thomas Rosenhuber, Fraunberg, für hervorragende schulische Leistungen

Thomas Rosenhuber hat die Ausbildung als Kfz-Mechatroniker mit der Traumnote 1,0 abgeschlossen. Er hat dafür bereits den Ehrenpreis der Franz Eisenreich Schulstiftung erhalten.
Unter dem Applaus der Gemeinderäte und Anwesenden überreichte Bürgermeister Wiesmaier Thomas Rosenhuber, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft, die gefüllte Gemeindetasse.

2.    Aussprache über die Ergebnisse der Bürgerversammlungen und Beschlussfassung über evtl. gestellte Anträge

Insgesamt haben an den Bürgerversammlungen 293 Bürger(innen) teilgenommen;
in Riding 89, in Grucking 107 und in Oberbierbach 97. Der Gemeinderat fasste zu den Anregungen und Anfragen aus den Bürgerversammlungen folgende einstimmigen Beschlüsse:

Der Antrag auf Anordnung eines beidseitigen Halteverbotes in der Thalheimer Straße in Riding wird in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen aufgenommen. Der Antrag wird dahingehend erweitert, dass auch über die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beraten wird.

Über den Antrag zur Straßenbeleuchtung an der Pesenlerner Straße in Riding wird erst beraten, wenn feststeht, wann die Strogenbrücke saniert wird.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt wird die Aussprache und Beschlussfassung zum Vollzug der Entwässerungssatzung zur Regenentwässerung bei künftigen Bauvorhaben sein.

3.    Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan in Kleinstürzlham

Ein Grundstückseigentümer aus Kleinstürzlham will hier an Stelle eines bestehenden ehemaligen Wohnhauses mit angrenzenden landwirtschaftlichen Gebäudeteilen (ca. 18 m x 11 m) zwei Doppelhaushälften mit insgesamt ca. 16 m x 11 m errichten.
Nachdem Kleinstürzlham im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt ist dieses Vorhaben nicht ohne Bauleitplanung der Gemeinde möglich.

Um das Vorhaben der Genehmigungsfähigkeit zuzuführen ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes erforderlich.

Der Gemeinderat beschloss mit 16 : 0 Stimmen die Aufstellung eines einfachen
Bebauungsplanes für Kleinstürzlham in Verbindung mit dem Abschluss eines Vertrages zur Übernahme der Planungskosten und der Folgekostenvereinbarung.

4.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan in Lohkirchen

Architekt Pezold hat auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses vom 12.03.2013 einen Entwurf eines einfachen Bebauungsplanes für Lohkirchen und die dazugehörige Begründung erstellt.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes für Lohkirchen in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 02.04.2013 und die dazugehörige Begründung und beschließt die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

5.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan im Norden von Maria Thalheim

Die Grundstückseigentümer haben vor der Sitzung telefonisch mitgeteilt, dass die Planung noch verändert werden muss. Sie haben deshalb gebeten den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung am 23.04. zu vertagen. Bis dahin wird der Gemeinde auch die unterzeichnete Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten vorgelegt.

6.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen
Am 08.04.2013 findet die Jahreshauptversammlung des Gewerbevereins statt.

Am 17.04.2013 trifft sich die Projektgruppe JAa mit Verantwortlichen der Nachbarschaftshilfe Wörth zum Erfahrungsaustausch.

Zur Veranstaltung zur Jahresversammlung nachhaltige Bürgerkommune in Nürnberg am 19.04.2013 haben sich fünf Teilnehmer angemeldet.

Im Schloss Fraunberg findet am 25.04.2013 eine Informationsveranstaltung der Archivarin Dr. Ofer vom Bayerischen Staatsarchiv zum Archiv der Hofmark Fraunberg statt.

Demnächst wird zur Dorferneuerungsmaßnahme fußläufige Verbindung Schule-Sportplatz in Reichenkirchen eine Bürgerinformation stattfinden.

7.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Es lagen keine Bauleitplanungen von Nachbargemeinden vor.

8.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen, Bauanträge vor:
•    Neubau eines Zwerchgiebels in Reichenkirchen
•    Einbau einer Wohneinheit für Familienangehörige im Dachgeschoß und Teilbereichen des Obergeschosses sowie Dachstuhlerneuerung in Bergham
•    Aufstockung einer Garage in Bergham

Der Gemeinderat erteilte zu den o. g. Bauanträgen mit 16 : 0 Stimmen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

9.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Schäden an einem Feldweg bei Oberbierbach
Hier muss der Verursacher aufgefordert werden die Schäden auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu beheben.

b) Bäume entlang des Radweges Tittenkofen-Gemeindeverbindungsstraße Tittenkofen-Eichenkofen
Auf Nachfrage informiert die Verwaltung, dass die Bäume vom Straßenbauamt als zuständigem Straßenbaulastträger der Staatsstraße gepflanzt wurden. Die Gemeinde wurde über die Pflanzung nicht informiert.

c) Panoramaweg
Die Sanierung der Treppe wird im Frühjahr durchgeführt.

d) Parkplätze an der Lohkirchner Straße
Hier liegt ein Antrag auf Reservierung der ersten Parkplätze für Kirchenbesucher vor.
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