Ergebnisse aus der 77. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 27.11.2012

Nachruf und Gedenken an den verstorbenen Ehrenbürger Altbürgermeister Lambert Bart

Der Gemeinderat erhebt sich und gedenkt still dem am 19.11.2012 verstorbenen Ehrenbürger Altbürgermeister Lambert Bart.

Er hat von 1952 bis 1996 als Bürgermeister die Gemeinde Fraunberg maßgeblich geprägt. Die Gemeinde Fraunberg wird Lambert Bart stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.11.2012

Die Niederschrift vom 13.11.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Information der Fa. Sedlmaier Umwelttechnik zur zukünftigen Klärschlammentsorgung auf der Kläranlage Fraunberg

Bisher wird die Klärschlammentsorgung in einer großen Aktion mit Räumung und Ausfahren durchgeführt. Das ist immer eine große organisatorische Herausforderung, weil das Räumboot und die Firma, die den Schlamm in den Tankwagen wegfährt gleichzeitig Zeit haben müssen und an diesen Tagen auch das Wetter und die Bodenverhältnisse zum Ausbringen auf den landwirtschaftlichen Flächen passen müssen.
Mit einer Schlammzwischenlagerung, die vom Wasserwirtschaftsamt gefordert wird, wäre man wesentlich flexibler.
Die Kosten für einen geeigneten Schlammbehälter werden auf rund 100.000 € geschätzt. Dieser Betrag wird auch im Haushalt 2013 veranschlagt.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt Angebote einzuholen.

3.    Informationen zur Auftaktveranstaltung der Zukunftswerkstatt Fraunberg am 24.11.2012

Bisher Erreichtes vorstellen, Gegebenheiten erläutern, Bürger mit einbinden und am Entwicklungsprozess beteiligen. Die Auftaktveranstaltung zum Dorferneuerungsprozess in der Ortschaft Fraunberg, im Mehrzweckraum des Kinderhauses St. Florian, sollte hierzu dienlich sein und wurde passender Weise unter das Motto „Zukunftswerkstatt Fraunberg“ gestellt. Die Beteiligung der Fraunberg Bürgerschaft mit knapp 50 Interessierten, war dann auch mehr als zufriedenstellend.
Bürgermeister Wiesmaier begrüßte die Anwesenden und meinte im Hinblick auf Fraunbergs großartige Geschichte: „Wir können Zukunft entwickeln, weil wir starke Wurzeln haben“. Weiterhin gab er den Workshopteilnehmern mit: „Wir gehen bewusst in diese Werkstatt, weil wir viele Sachen voranbringen wollen. Wenn wir es selbst in die Hand nehmen, können wir Einfluss darauf nehmen, ob wir in eine Zukunft gehen, die wir wollen oder eine die einfach kommt“.
Die Moderation der Veranstaltung, übernahmen dankenswerterweise zwei vertraute Damen und kompetente Fachfrauen des Amtes für Ländliche Entwicklung, Baudirektorin Monika Hirl und Ing. Beatrix Drago. Beide sind als „Insider“ des Gemeindeentwicklungsprozess Fraunberg zu bezeichnen. Sie begleiten diesen seit nunmehr 10 Jahren und hatten Dorferneuerungsarchitekt Jakob Oberpriller mit im Gepäck. Dieser versuchte in einem kurzen Abriss den Istzustand zu beschreiben und den aktuellen Planungsstand zu erläutern. Er zeigte dabei auf, welchen Umgriff die Planung zur Dorferneuerung Fraunberg erfordern wird. Der Neubau des Rathauses macht es erforderlich, den Ortskern, den Dorfplatz, die Verkehrs- und Wegesituation als rein planerische Aufgaben, aber auch Dinge wie, Nahversorgung oder die Vitalisierung des Ortskerns in die Betrachtung mit einzubeziehen.

Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass dies eine von vielen noch folgenden derartigen Veranstaltungen gewesen ist.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Anpassung der Wassergebühren der Wasserversorgung Maria Thalheim ab 01.01.2013

Im investiven Bereich schlagen die Ausgaben 2011 mit 55.040,37 € zu buche.
An Beiträgen wurden 16.958,79 € eingenommen.
Der Abschreibung ist von 13.730,36 € um 761,63 € auf 14.491,99 gestiegen. Die Verzinsung lag bei 22.819,36 €.

Im Gebührenteil haben die  Ausgaben 77.446,55 € (89.962,40 € ./. 12.515,85 € einmalige Kosten für die Zählerauswechselung) und die Einnahmen 70.700,96 € betragen. Die sich daraus ergebende Unterdeckung von 6.745,69 € stellt keine übliche Schwankung mehr dar, sondern macht, zusammen mit der Abschreibung und Verzinsung der 2012 und 2013 getätigten bzw. zu tätigenden Investitionen für den Wassernotverbund mit der Wasserversorgung Holzland eine Anpassung der Wasserverbrauchsgebühren erforderlich.

Berechnung der Wassergebühren ab 01.01.2013
Die abgerechnete Wassermenge in den Jahren 2007 bis 2011 lag im Durchschnitt bei 80.000 cbm (397.658 cbm : 5 Jahre = 79.531 cbm/Jahr).

a) Erhöhung des Wasserpreises wegen Defizit 2011
6.745,59 € : 80.000 cbm = 0,084 €/cbm

b) Erhöhung des Wasserpreises wegen der Abschreibung und Verzinsung der Kosten für den Wassernotverbund mit der Wasserversorgung Holzland
61.000 € x 6,5 % (2% Abschreibung/4,5% Verzinsung) = 3.965 €
3.965 € : 80.000 cbm = 0,05 €/cbm

c) Reduzierung des Wasserpreises aufgrund der gesparten Stromkosten wegen der Stromerzeugung zum Eigenverbrauch durch die 2011 installierte Photovoltaikanlage
4.365 €: 80.000 cbm = 0,054 €/cbm.

a) + b) - c) = 0,08 €/cbm

Der Wasserpreis müsste somit zum 01.01.2013
um 0,08 €, netto
von 0,63 €, netto
auf 0,71 €, netto
erhöht werden.
Brutto wären dies statt bisher 0,67 € dann 0,76 €.

Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung des Wasserpreises für die  Wasserversorgung Maria Thalheim zum 01.01.2013 auf 0,71 €/cbm einstimmig zu.
Die Änderungssatzung ist ausgefertigt und in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

5.    Antrag der Feuerwehr Reichenkirchen zur Anschaffung von Stahl-Feuerwehrschränken

Für das ordnungsgemäße Aufbewahren der Sicherheitskleidung und der persönlichen Ausrüstung beantragt die Freiwillige Feuerwehr Reichenkirchen für die über 60 Aktiven die Anschaffung von 12 Feuerwehrschränken 3-teilig und 7 Schränken 4-teilig. Es liegt ein Angebot über 6.008,26 € vor.
Im Haushalt 2012 stehen nur noch 2.000 €  zur Verfügung. Somit wird die Anschaffung 2013 erst möglich sein.

Aufgrund der enormen Eigenleistung und Firmenspenden (Einsparung 40.000 €) beim neuen Anbau, in dem unter anderem die Schränke unter gebracht werden übernimmt die Gemeinde die Gesamtkosten der Neuanschaffung der Schränke.

6.    Anschaffung von sog. „Panikschlössern“ für das Kinderhaus Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung

Die Anschaffung ist aufgrund der Anforderungen des Brandschutzes als Abschlussmaßnahme der Um- und Erweiterungsbauten des Kinderhauses Fraunberg und den Jugendraum unbedingt erforderlich.
Das Angebot zur notwendigen Ausstattung der Türen beläuft sich auf rund 4.650 €.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung der „Panikschlösser“ für das
Kinderhaus Fraunberg und den Jugendraum mit 16 : 0 Stimmen zu.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Bezuschussung von Notenpulten für den Orchesterverein Fraunberg

Der Orchesterverein benötigt 20 Notenpulte. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.000 €. Erstmals in seiner Geschichte hat  der Orchesterverein bei der Gemeinde einen Zuschuss für eine Anschaffung beantragt.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat einen Zuschuss von 500 € zu, der nach Rechnungslegung ausbezahlt wird.

8.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

•    Bebauungsplan der Stadt Erding für das Gebiet des Kronthaler Weihers
•    10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Berglern
•    Bebauungsplan Kiesabbau Berglern
Bebauungsplan der Stadt Erding für das Gebiet des Kronthaler Weihers
Der Bebauungsplan wird dem Gemeinderat erläutert.
Von Seiten der Gemeinde Fraunberg wurden gegen den Bebauungsplan Nr. 201 für das Gebiet des Kronthaler Weihers keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Gemeinde Fraunberg bittet allerdings bei der Wegeerschließung auch auf die Notwendigkeit des geplanten Radweges entlang der Staatsstraße 2082 von Tittenkofen nach Langengeisling hinzuweisen, damit Bürger aus den Bereichen der Gemeinde Fraunberg das Naherholungsgebiet per Rad gefahrlos erreichen können.

10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Berglern  und Bebauungsplan Kiesabbau Berglern
Die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan werden dem Gemeinderat erläutert. Der Gemeinderat nimmt von den Planungen Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben.

9.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Hier wurde auf den Adventsmarkt am 02.12.2012 in Reichenkirchen und das Adventskonzert im Schloss Fraunberg am 15.12.2012 hingewiesen.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Zum Bauantrag zur Nutzungsänderung für ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude für Veranstaltungen in Kleinstürzlham erteilte der Gemeinderat, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.
Das Vorhaben entspricht der Philosophie der 2. Flächennutzungsplanänderung zur Verbindung von wohnen und arbeiten in unseren Ortsteilen.
Die bauordnungsrechtlichen Details, wie Brandschutz und Immissionsschutz sind vom Landratsamt zu klären.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Lagerhaus Riding;
Aussprache und Informationen zum Zeitungsartikel „Lagerkampf ums Lagerhaus“
Die im Zeitungsartikel veröffentlichte Fotomontage entspricht nicht den tatsächlichen betroffenen Sichtachsen. Der Bauwerber wird aufgefordert hier eine objektive Darstellung zur weiteren Berichterstattung zur Verfügung zu stellen.

Ergebnisse aus der 76. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 13.11.2012

Ehrung von Brielmair Caroline, Grucking, für herausragende schulische Leistungen
Caroline Brielmair hat die landwirtschaftliche Ausbildung als Jahrgangsbeste mit einem Notendurchschnitt von 1,45 abgeschlossen. Bürgermeister Wiesmaier gratulierte zu dieser hervorragenden Leistung und überreichte unter dem Applaus der anwesenden Gemeinderäte und Zuhörer die Gemeindetasse.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.10.2012

Die Niederschrift vom 23.10.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Vorlage des Prüfberichtes über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2011

Die Jahresrechnung 2011 wurde am 09.10.2012 örtlich geprüft.

Prüfungsgegenstand war die Jahresrechnung und das Sachbuch für das Haushaltsjahr 2011.

In Stichproben wurden geprüft, die Belege mit den Sachbuchblättern des Verwaltungshaushaltes für die Haushaltsposten
•    Heizungskosten Schulen
•    Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
und im Vermögenshaushalt die Posten
•    Konjunkturpaket II Schule Maria Thalheim
•    Außenanlagen Schule Maria Thalheim
•    Maßnahmen im Rahmen der Gemeindeentwicklung Fraunberg
•    Abwicklung Grunderwerb für das Baugebiet Fraunberg
•    Grunderwerb für Radwegebau
•    Geh- und Radweg Reichenkirchen
•    Investitionen für die Abwasserbeseitigung
•    Photovoltaikanlage auf dem Wasserhochbehälter
•    Kinderkrippe

Der Prüfbericht ist Anlage dieser Niederschrift.

Bei der Haushaltsstelle 1.8151.9460 Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Hochbehälters der Wasserversorgung Maria Thalheim ergab sch die Frage, mit welchen Stromeinsparungen, bzw. Einspeisevergütungen jährlich zu rechnen ist.
Bisher erfolgten keine Abschlagszahlungen. Die e.on Bayen wird jedoch nach dem Zeitpunkt der ersten Zählerablesung für 2013 monatlich 410,00 EUR brutto (netto = 345,00 EUR zzgl. 19 % MwSt.) erstatten. Die Erstattung für das Jahr 2012 erfolgt nach Erstellung der Jahresrechnung Ende des Jahres in einer Summe.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 ergab keine Beanstandungen.
Es wurde vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen einstimmig festgestellt:

Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt:    4.086.383,22 €
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt:    2.839.050,00 €
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt:    6.925.433,22 €

Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt:    4.086.383,22 €
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt:    2.839.050,00 €
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt:    6.925.433,22 €

In den Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind 550.859,21 € Zuführung an den Vermögenshaushalt enthalten.                  

3.    Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012

Im Nachgang zur Haushaltssatzung 2012 besteht die Notwendigkeit der Erarbeitung der Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 der Gemeinde Fraunberg, weil Ausgaben, die bei der Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht absehbar waren, getätigt werden mussten.
Dies war in der Hauptsache die Erweiterung des Kinderhauses Fraunberg sowie Grunderwerb.
Die Ausgaben im Rahmen des Nachtragshaushalts belaufen sich auf 527.500 €. Dieser Betrag kann vollständig aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben in anderen Haushaltsstellen gedeckt werden, sodass keine nachträgliche Kreditaufnahme erforderlich ist.

Der Gemeinderat hat der von der Verwaltung vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung einstimmig zugestimmt. Die Satzung wird gesondert veröffentlicht.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zum Ausbaukonzept der Radwege; hier: Fortführung des Radweges St 2082 Tittenkofen-Erding sowie ED 20 Verbindung Reichenkirchen-Grucking

Radweg Tittenkofen-Langengeisling
Das Straßenbauamt hat mitgeteilt, dass der Freistaat den Radweg Tittenkofen-Langengeisling entlang der Staatsstraße 2082, ca. 600 m auf der Flur Reichenkirchen und etwa 1,5 km auf der Flur Langengeisling, nicht vor 2025 durchführen würde.
Gleichzeitig wurde aber eine Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz in Aussicht gestellt, wenn Gemeinde Fraunberg und Stadt Erding die Maßnahme als kommunale Baumaßnahme durchführen. Die staatliche Förderung bezieht sich auch auf den Grunderwerb.

Es handelt sich hier um keine neue Maßnahme, sondern um die konsequente Weiterführung des Radweges Wartenberg-Riding-Fraunberg-Reichenkirchen-Tittenkofen.
Stadt Erding und Gemeinde Fraunberg unterstützen sich gegenseitig im Bemühen um den Schluss dieser Radwegeverbindung.

Der Gemeinderat hat mit 16 : 0 Stimmen beschlossen die Förderung nach dem
Finanzausgleichsgesetz zu beantragen.
Radweg Reichenkirchen-Grucking
Dieser Radweg hatte bisher nicht oberste Priorität. Außerdem bestanden bisher Probleme beim Grunderwerb.
Fakt ist, dass aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der ED 20 ein gefahrloses Radfahren nicht mehr möglich ist.
Die Nutzung des Feldweges von Pillkofen nach Grucking wird vom Gemeinderat nicht als Alternative angesehen darum ist der Radweg (rund 1,4 km) entlang der Kreisstraße ED 1) erste Wahl.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die entsprechenden Anträge beim Landkreis zu stellen.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der rechtlichen Institution KommBau in einen beratenden Ausschuss des Gemeinderates

Ziel bei der Gründung der KommBau war es, bei den Kosten Einsparungen durch eine freiere Vergabe von Gewerken möglich zu machen. Aufgrund der geänderten steuerlichen Beurteilung einer KommBau (Rathausbau nicht mehr hoheitliche Aufgabe), ist dieses Ziel durch eine KommBau nicht zu erreichen.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus den die KommBau aufzulösen.

6.    Aussprache und Beschlussfassung zur Aufhebung der Satzung für die KommBau Fraunberg, Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Gemeinderat beschließt mit 16 : 0 Stimmen folgende die Satzung zur Aufhebung der Unternehmenssatzung der KommBau Fraunberg.
Die Satzung ist separat veröffentlicht.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; hier: Bildung eines beratenden Ausschusses zur Ortsentwicklung

Der Gemeinderat beschloss mit 16 : 0 Stimmen eine Satzung zur Änderung der
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zur Ernennung eines Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss.
Die Satzung ist gesondert veröffentlicht.

Vorsitzender ist der 1. Bürgermeister. Zu den weiteren Mitgliedern des Ortsplanungs- und Entwicklungsausschusses im Sinne des § 2 der Änderungssatzung benannte der Gemeinderat, jeweils einstimmig:
-2. Bürgermeister Martin Haindl,
-3. Bürgermeister Heinrich Haider,
-Gemeinderat Johannes Ertl,
-Gemeinderätin Anna Gfirtner,
-Gemeinderat Raphael Hackl,
-Gemeinderat Michael Nett,
-Gemeinderat Johann Rasthofer

Zu den Sitzungen des Ausschusses erhalten auch die übrigen Gemeinderäte eine Einladung. Diese können sowohl an den öffentlichen als auch an den nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses informativ teilnehmen.

8.    Bebauungsplan Ortsmitte Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und bei der Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung der Bürger fand in der Zeit vom 01.10.2012 bis einschließlich 02.11.2012 statt. Bürgereinwendungen wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis 12.11.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Folgende Stellungnahmen mussten abgewogen werden
Landratsamt Erding, Abfallwirtschaft
Landratsamt Erding, untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Erding, Bauleitplanung
Wasserzweckverband Berglerner Gruppe
e.on Bayern
Landesamt für Denkmalpflege
Straßenbauamt München
Flughafen München GmbH
Deutsche Telekom
Die Stellungnahmen liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

Der Gemeinderat beschloss zu den Stellungnahmen:
Landratsamt Erding, Abfallwirtschaft
•    Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen

Landratsamt Erding, untere Naturschutzbehörde
•    Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen

Landratsamt Erding, Bauleitplanung
•    Bei der Wandhöhenangabe wird der Bezugspunkt definiert; 16 : 0 angenommen

Wasserzweckverband Berglerner Gruppe
•    Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen

e.on Bayern
•    die Stellungnahme wird bezüglich der erforderlichen Abstände zu den Stromleitungen in die textlichen Festsetzungen übernommen; 16 : 0 angenommen

Landesamt für Denkmalpflege
•    In die textlichen Festsetzungen wird das Erfordernis der Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG übernommen; 16 : 0 angenommen
•    Im übrigen wird die Stellungnahme nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen

Straßenbauamt München
•    Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen
Zur Frage der Kostentragung bei den Umbaumaßnahmen an der Staatsstraße 2082 durch die Gemeinde Fraunberg ist zu bemerken, dass der vorhandene Ausbauzustand insbesondere die Wasserführung ungenügend ist und die Gemeinde von einer Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers ausgeht.
Flughafen München GmbH
•    Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen

Deutsche Telekom
•    Die Stellungnahme wird nachrichtlich übernommen; 16 : 0 angenommen

Die Stellungnahmen können in der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

9.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

Es lagen keine Bebauungspläne anderer Gemeinden vor.

10.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

a) Projektgruppe „Älter werden“
Am 07.11. fand ein Projektgruppentreffen „Älter werden“ mit Vorstellung des neuen Logos für die PG "Älter werden" statt.

Für 10.01.2013 ist der Termin für den Fachvortrag zu „Nanotechnologie in der Nahrung“ festgesetzt.

b) Veranstaltung zum gemeinsamen Klimaschutzkonzept der Gemeinden Berglern, Fraunberg, Langenpresing und des Marktes Wartenberg
Die Veranstaltung findet am 14.11. um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Wartenberg statt. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.

c) Auftaktveranstaltung zur Zukunftswerkstatt Fraunberg
Auch für die Auftaktveranstaltung zur Zukunftswerkstatt Fraunberg am 24.11. von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird um Teilnahme der Gemeinderatsmitglieder gebeten.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen“, wie vom Bauausschuss empfohlen, mit 16 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Adventsmarkt in Reichenkirchen
Es erfolgt herzliche Einladung zum Adventsmarkt am 02.12.2012 in Reichenkirchen.

b) Musik im Schloss
Musik im Schloss mit dem Eugenbacher Gartler-Viergesang mit Zitherbegleitung des Saiten-Ensembles und der Frühkinderziehung der Kreismusikschule Erding findet am 15.12.2012 ab 16.30 Uhr statt.

d) Demonstration gegen Fluglärm
Am 24.11.2012 ist in München, Berlin, Düsseldorf und Frankfurt eine Demonstration gegen Fluglärm.

Ergebnisse aus der 75. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 23.10.2012

Verabschiedung des langjährigen Gemeindearbeiters Johann Härtl
Am 31. Oktober 2012 ist für Johann Härtl der letzte Arbeitstag. Er war dann 26 Jahre und 6 Monate, seit dem 01. Mai1986 bei der Gemeinde Fraunberg als Gemeindearbeiter beschäftigt und geht in den wohlverdienten Ruhestand.
Nach dem Ausscheiden seines Vorgängers zum 01. Januar 1987 war er bis 31. Dezember 2007, also über 20 Jahre lang, der einzige Gemeindearbeiter für die vielfältigen Aufgaben in unserem Gemeindebereich zuständig.
Bürgermeister Johann Wiesmaier zählte nur einige Aufgabenschwerpunkte auf. Grundschulen, Kinderhaus, Spielplätze, Freiflächen, 110 km Straßen, Winterdienst mit der zugehörigen Bereitschaft und viele weitere Betätigungsfelder, mussten bedient werden. Bürgermeister Wiesmaier sprach Hans Härtl deshalb, auch im Namen des Gemeinderates, seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und wünscht dem zukünftigen Rentner eine gute Zeit bei bester Gesundheit.
Als kleines Erinnerungspräsent gab es dann noch einen Geschenkkorb und einen Gemeindekrug mit Zinndeckel.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.10.2012

Die Niederschrift vom 02.10.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplan München in den Bereichen Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, Siedlungswesen und Festlegung der Entwicklung von Erholungsräumen

Der Planungsausschuss  des Regionalen Planungsverbandes München hat am 24.07.2012 ein weiteres Anhörverfahren  zur Fortschreibung des Regionalplans beschlossen. Der Regionale Planungsverband München hat die Unterlagen  vorgelegt und bittet um Stellungnahme bis 31.10.2012.

Gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayLPG sind Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der im LEP festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung die anzustrebende räumliche IOrdnung und Entwicklung der Region fest.

Der vorliegende Entwurf wurde von einer Kommission aus Mitgliedern des Planungsausschusses nach der letzten  Anhörrunde überarbeitet.  Der Entwurf wurde auch kreisinternen Bürgermeisterrunden vorgestellt. Die dort angekündigten Änderungsanträge  wurden noch nicht aufgenommen.  Alle Anregungen und Stellungnahmen im förmlichen Anhörverfahren  werden intensiv geprüft.  Besonders bittet der RPV, zum Zuschnitt der vorgesehenen neuen Ausweisung (landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Ergänzung der Grünzüge um Kaltluftentstehungsgebiete) Stellung zu nehmen.

Mit Schreiben vom 10.08.2012 wurde die Gemeinde Fraunberg um Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes München aufgefordert. Frist ist der 31.10.2012.

Folgende Kapitel wurden geändert:

Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
Kapitel B II Siedlungswesen (Änderung/Ergänzung)
Kapitel B III 5 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen

Bei den neu gefassten Kapiteln wurde eine klare Trennung zwischen Grundsätzen und Zielen eingefügt.
Dabei sind Ziele verbindliche Vorgaben der Raumordnung; Grundsätze können einem Abwägungsprozess unterzogen werden.

Zu B I:
a)    Landschaftliche Vorbehaltsgebiete:
Wesentliche Änderung bei den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten ist scheinbar ein insgesamt deutlich reduzierter Flächenumgriff, da bestehende Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zur Vermeidung planerischer „Doppelsicherung“ nun ausgenommen wurden. Diese sind aber trotzdem bei der Bauleitplanung zu beachten.
Darüber hinaus wurden die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete erheblich erweitert.

Zu 1.2.2.07 Landschaftsraum Erdinger Moos / Freisinger Moos (07)
Der Landschaftsraum Erdinger Moos / Freisinger Moos wurde wie folgt neu gegliedert und neu beschrieben:
LVG Erdinger Moos zwischen Ismaninger Speichersee und Flughafen München
Das Gebiet dehnt sich in Nord-Süd-Richtung über die grundfeuchtesten Teile des Erdinger Mooses bis zur großflächigen Grundwasseraustrittszone im Bereich des Flughafens aus. Heute ist das Erdinger Moos eine in weiten Teilen intensiv landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft. Aufgrund der geringen Überdeckung ist die Grundwassersicherung von besonderer Bedeutung. Auf grundwassernahen Standorten ist die landwirtschaftliche Nutzung zu extensivieren. Für den Arten- und Biotopschutz sind Feuchtbiotopstandorte besonders wertvoll. Zur Wiederherstellung der gebietstypischen Biodiversität müssen die Niedermoore wiederbelebt und die Moorentwicklung eingeleitet werden. Die wenigen in der großräumigen, ebenen und offenen Landschaft erhaltenen Gehölz- und Waldreste sind zu erhalten und, wo ökologisch sinnvoll, durch standortgerechte Aufforstungen zu ergänzen.

LVG Nördliches Erdinger Moos
Das Erdinger Moos besitzt einen großräumigen offenen Landschaftscharakter mit zum Großteil intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und vereinzelten Gehölzkulissen. Die wenigen landschaftsprägenden Gehölze und Waldreste sind zu erhalten und ökologisch sinnvoll weiterzuentwickeln. Moosbäche und –gräben machen den hohen Grundwasserstand deutlich. Zum Schutz des Grundwassers bedarf es der großräumigen Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf grundwassernahen Standorten. Für den Arten- und Biotopschutz ist die Biotopentwicklung um das Viehlaßmoos und der Schutz der durch Infrastrukturmaßnahmen (A92 und Flughafenerschließung) bedrohten Wiesenbrütergebiete von besonderer Bedeutung. Um der zunehmenden Verinselung entgegenzusteuern, bedarf es der Anlage von Trittsteinbiotopen und Grünbrücken. Zur Erhaltung und Entwicklung der Dorfen- und Semptaue ist die Herstellung differenzierter Gewässerlandschaften unter Einbindung der flussnahen Auenbereiche und Baggerseen besonders bedeutsam.

Auch wenn Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, der gängigen Rechtsprechung folgend, nun als Grundsätze festgelegt werden, ergibt sich für die planerische Umsetzung keine Änderung. Wie bisher kommt in den Landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Mit der Festlegung als Grundsatz wird nun aber klarer, dass es sich hierbei um eine Abwägungsdirektive für kommunale und sonstige Planungen handelt, welche es in der Ausübung des planerischen Ermessens zu berücksichtigen gilt. D. h., der besonders gewichtige Belang Naturschutz und Landschaftspflege ist grundsätzlich der planerischen Abwägung zugängig und man könnte ihn im Einzelfall gegen einen noch gewichtigeren Belang (begründet) zurücktreten lassen. Mit der Herausnahme der Schutzgebiete aus dem Sicherungsinstrument „Landschaftliche Vorbehaltsgebiete“ ist deren Flächenumgriff nun auf gut die Hälfte reduziert.

Die Gemeinde Fraunberg ist durch die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete insoweit betroffen als diese unmittelbar an die Bebauung in der Ortsteile Fraunberg, Gigling, Großhündlbach, Rappoltskirchen, Riding und Vorderbaumberg heranreichen und insoweit die Entwicklungsmöglichkeiten in diesen Ortsteilen einschränken.

b)    Regionaler Biotopverbund
Gemäß §§ 20, 21 BNatSchG und LEP B I 1.3.2 (Z) sowie gemäß Vorschlag LEK ist symbolhaft (nicht flächenscharf) ein regionaler Biotopverbund dargestellt. Er folgt dem Fluss und Bachläufen, mit einer Ausnahme, dem Regionalen Heideflächenverbundsystem, und dient der Bewahrung, Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen und des genetischen Austausches sowie natürlicher Ausbreitungsprozesse. Planungen und Maßnahmen, die in den Regionalen Biotopverbund eingreifen, sind dann möglich, wenn die Wechselbeziehungen bzw. der genetische Austausch gewährleistet bleibt. Ggf. ist mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, z. B. Grünbrücken im Straßenbau, dass Austauschkorridore erhalten bleiben.

Eine Betroffenheit seitens der Gemeinde Fraunberg liegt auf Basis des vorliegenden Kartenmaterials nicht vor, weil sich die Flächen des regionalen Biotopverbunds auf den Strogenlauf beschränken und diese Flächen bereits als FFH-Gebiete, mit den entsprechenden Einschränkungen, ausgewiesen sind.

Zu B II:
Folgende Änderungen / Ergänzungen wurden beim Kapitel B II eingefügt:

Z 2.1
In der gesamten Region soll die Wohnsiedlungsentwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die gewerbliche Siedlungsentwicklung einer Gemeinde soll den Bedarf der ansässigen Betriebe sowie für die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendigen oder an besondere Standortvoraussetzungen gebunden sind.

Z 4.1.4
Für den Wärmeausgleich und die Kaltluftentstehung bedeutende Wälder sowie für den Luftaustausch und Frischlufttransport bedeutende Talräume sind in ihren Funktionen zu erhalten. Planungen und Maßnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit sie den Funktionen gemäß Satz 1 nicht entgegenstehen.

Z 4.1.6
Innerörtliche Freiflächen, die in Verbindung mit der freien Landschaft stehen, sind zu erhalten. Diese sind mit den Grünzügen zu vernetzen.

Z 4.2.2 Absatz 3
Als regionaler Grünzug werden festgelegt:
•    Lechtal (1)
•    Schöngeisinger Forst/Maisacher Moos/tertiäres Hügelland bei Dachau (2)
•    Ampertal (3)
•    Herrschinger Moos/Weßlinger See (4)
•    Grüngürtel München-Südwest: Kreuzlinger Forst/Aubinger Lohe und bei     Al    ling/Eichenau (5)
•    Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München-Nordwest (6)
•    Starnberger See/Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe (7)
•    Grüngürtel München-Nord: Heideflächen und Trockenwälder (8)
•    Isartal (9)
•    Gleißental/Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe (10)
•    Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald (11)
•    Grüngürtel Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speicher    see/Grüngürtel München-Nordost (12)
•    Grüngürtel München-Ost: Luftaustauschbahn südlich der Siedlungs    schwerpunkte Kirchheim bei München und Poing und nordöstlich der     Mes    sestadt Riem (13)
•    Ebersberger Forst/Messestadt Riem (14)
•    Grüngürtel München-Ost bei Poing (15)
•    Sempttal (16)

Z 5.1.6
Im Stadt- und Umlandbereich München dürfen überwiegend eigengenutzte Freizeitwohnanlagen sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil von Dauercamping nicht errichtet werden.

In den übrigen Teilen der Region können solche Anlagen nur dann errichtet werden, wenn
•    die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Erholungsmöglichkeit in der Landschaft sowie erhaltenswerte Landschaftsteile nicht beeinträchtigt werden
•    Uferzonen von Gewässern in ausreichender Breite freigehalten und freier Zugang des Ufers für die Allgemeinheit gewährleistet wird
•    sie möglichst im Zusammenhang bebauter Gemeindeteile oder in Anbindung daran liegen
•    die vorgesehene Bebauung zur Größe und Ausstattung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis steht
•    der Raum nicht siedlungs- und verkehrsmäßig überlastet wird
•    eine ordnungsgemäße Abwasser- und Abfallbeseitigung erfolgt.

Regionale Grünzüge
Regionaler Grünzug „Grüngürtel Flughafen München / Erdinger Moos“
Dieser regionale Grünzug stellt einen großräumigen, landschafts- und klimaökologischen Ausgleichsraum (Kaltluftentstehungsgebiet bzw. Frischluftproduktionsgebiet) für die umliegenden Siedlungen dar und entfaltet seine Wirkung bei Ost-/Nordost-Windlagen (austauscharme Hochdruckwetterlagen) auch im Bereich des Münchener Nordens. Die Funktion des regionalen Grünzugs steht den bereits bestehenden Siedlungseinheiten bzw. Ortsteilen innerhalb des regionalen Grünzugs nicht entgegen. Eine funktionsgerechte Entwicklung dieser Orte bleibt gewährleistet.

Abschnitt „Erdinger Moos / Grüngürtel Flughafen München“
-    Vernetzung von bestehenden und geplanten Natur- und Landschafts-schutzgebieten (230 ha Vernetzungsflächen) zu einem durchgehenden Grüngürtel im Süden und Osten des Flughafens (landschaftsökologische Ausgleichsmaßnahmen)
-    Festsetzung vereinzelter Restmoorflächen als Bannwaldgebiete sowie Darstellung im Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz
-    Siedlungsgliederung mit der Zweckbestimmung: räumliche Abgrenzung     und Identität der Siedlungen sowie Ablesbarkeit der Landschaftsstruktur, insbesondere die Bereiche zwischen Freising und Flughafen München sowie südlich von Hallbergmoos
-    Erholungsvorsorge, insbesondere für den Ausstrahlungsbereich des möglichen Oberzentrums Freising und des Mittelzentrums Moosburg a.d. Isar (Rad- und Wanderwege, Badesee Freising-Ost, etc.)

Das bestehende System der Regionalen Grünzüge (in der „Arbeitskarte Regionale Grünzüge“ dunkelgrün dargestellt) bleibt unangetastet, da es im LEK als sachgerecht bestätigt und fachlich ummauert wurde. Es wird aber durch regional und überörtlich bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete ergänzt (in der „Arbeitskarte Regionale Grünzüge“ hellgrün dargestellt). Bei diesen ist um die Hauptorte, soweit nicht Wald unmittelbar an den Ort angrenzt, ein optischer Entwicklungspuffer zu den im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen festgelegt. Bei Nebenorten und kleineren Siedlungen wird darauf verzichtet, ohne dass dadurch deren weitere Entwicklung kategorisch unterbunden würde.

Wie der Regionale Biotopverbund ist auch das Netz der Regionalen Grünzüge funktionsbezogen definiert. Planungen und Maßnahmen im Bereich Regionaler Grünzüge sind in fachlich begründeten Ausnahmefällen dann möglich, wenn die spezifischen Grünzugsfunktionen nicht entgegenstehen. Die jeweils verherrschenden Grünzugsfunktionen (Bioklima/Luftaustausch, Siedlungsgliederung, Naherholung) sind im Anhang zu Kapitel B II (Zu Z 4.2.2 Regional Grünzüge) abschnittsweise aufgeführt. Entscheidend ist, dass bei potentiellen Eingriffen in Regionale Grünzüge die jeweiligen Grünzugsfunktionen gewährleistet bleiben. Da dies im Einzelfall von der Eingriffsintensität, von der Art und vom Maß einer geplanten Bebauung, von der Grünordnung, aber auch der Größe/Breite des Grünzugs etc. abhängen kann, ist eine pauschale Angabe, bis zu welcher Größe ein Eingriff mit den Grünzugsfunktionen zu vereinbaren wäre, nicht möglich. Siedlungsentwicklung in regionalen Grünzügen bedarf der Einzelfallprüfung. In der Regel mit den Grünzugsfunktionen zu vereinbaren sind beispielsweise Windkraftanlagen, privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffabbau sowie Straßenbaumaßnahmen.

Zum regionalen Grünzug ist ergänzend anzumerken, dass zwar keine Änderung auf dem Gebiet der Gemeinde Oberding erfolgt ist, Einschränkungen der Planungshoheit der Gemeinde bestehen trotzdem weiter fort.

Zu B III:
Das Kapitel wurde neu gefasst.

Im Gemeindegebiet Fraunberg befinden sich keine überörtlichen Erholungseinrichtungen (vgl. Karte).
Als Erholungsraum wurde das Erdinger Moos zwischen Speichersee und Flughafen München Nord-Ost (vgl. Karte 7) festgelegt.

Die Erholungsräume sind im Entwurf des Regionalplans wie folgt beinhaltet:

5. Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen

G 5.1       
In diesen Erholungsräumen sollen Naherholungsprojekte gefördert und die touristischen Angebote besser vermarktet und in Wert gesetzt werden.

Z 5.2
In allen Teilräumen der Region München sind gut erreichbare überörtliche Erholungsgebiete zu errichten und aufzuwerten.
(Vgl. die Karte mit den Erholungsflächen der Landkreise und des Vereins zur Sicherstellung überörtliches Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V., die dem Regionalplan beiliegt.)

Z 5.3
Für die Nah- und Kurzzeiterholung sind die innerstädtischen Grün- und Freiflächen der Landeshauptstadt München durch ein attraktives Fuß- und Radwegenetz mit den Erholungsgebieten im Stadtumlandbereich zu verbinden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat von der Planung Kenntnis genommen und mit 15 : 0 Stimmen beschlossen:
Grundsätzlich wird beanstandet, dass der Regionalplan fortgeschrieben wird, bevor das Verfahren zur Fortschreibung des übergeordneten Landesentwicklungsprogramms abgeschlossen ist.
Die Stellungnahme vom 17.05.2010 wird aufrecht erhalten.
Die Erweiterung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete wird insoweit abgelehnt, als diese an bebaute Gebiete angrenzen; z. B. den Hauptort Fraunberg, da es die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in diesen Ortsteilen einschränkt.     

3.    Änderung des Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

In der Sitzung vom 02.10.2012 konnte zu den erst am Sitzungstag eingegangenen Stellungnahmen nicht Beschluss gefasst werden. Architekt Pezold wurde mit der fachlichen Ausarbeitung der restlichen Stellungnahmen beauftragt. Die restlichen Beschlussvorschläge lagen nun vor. Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen wie folgt abgewogen:

Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde
Kompensationsfaktor
In der Stellungnahme wird angeregt, den Kompensationsfaktor zur Ermittlung der Ausgleichsflächen zu erhöhen, weil sich der Ausgangszustand der Eingriffsfläche am oberen Wert der Kategorie I orientiert. Dabei darf berücksichtigt werden, dass die Ausgleichsfläche des ursprünglichen Bebauungsplans um 1.009 m² größer angelegt wurde, als im Bebauungsplan festgesetzt (Flurstück 1148).
Der Anregung wird gefolgt. Der Ausgleichsfaktor wird aufgrund der hohen Erheblichkeit der Beeinträchtigungen des Bodens erhöht, von derzeit 0,3 auf 0,35. Einer weiteren Erhöhung stehen nach Auffassung der Gemeinde die Belange des Flächensparens und der Landwirtschaft entgegen. Der Ausgleich wird auf folgenden Flächen erbracht; wie gehabt am Rand des Gewerbegebiets (Anbauverbotszone) mit 2.242 m². Auf dem übererfüllten Teil der ursprünglichen Maßnahme auf Flurstück 1148 mit 1.009 m². Auf einer zusätzlich festzusetzenden Fläche auf Flurstück 1148 mit 404 m².
Insgesamt ergibt sich daraus eine Ausgleichsfläche von 3.655 m². Die Ausgleichsflächenermittlung in der Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplans werden entsprechend überarbeitet.
Festsetzung bestimmter Gehölzarten und Pflanzqualitäten
Im Bebauungsplan ist derzeit festgesetzt, dass Laubbäume und Sträucher angepflanzt werden müssen; die Flächen und Standorte für dieses Pflanzgebot;
die Anzahl der Pflanzen bzw. die Pflanzdichte;
Für diese Pflanzungen wird die Verwendung bestimmter Arten empfohlen, die in der Begründung des Bebauungsplans aufgeführt sind. Die untere Naturschutzbehörde regt an, die Baum- und Straucharten in die Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen, um Rechtsverbindlichkeit zu erhalten. Außerdem wird die Festsetzung einer Mindestqualität der Pflanzen empfohlen.
Der letzteren Anregung wird gefolgt, um zu vermeiden, dass zu junge Pflanzen verwendet werden und die Eingrünung erst nach langer Zeit wirksam wird. Als Mindestqualität für die Pflanzen wird festgesetzt:
Sträucher 2 x verpflanzt, 100-150 cm
Bäume 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 10 bis 12cm, gemessen in 1 m Höhe
Die Auswahl der Laubgehölzart soll jedoch dem Gestaltungsspielraum der Bauherren überlassen bleiben und nicht rechtsverbindlich festgesetzt werden. Dem Bebauungsplan liegt kein so spezifisches Grünordnungskonzept zugrunde, dass eine Beschränkung auf die empfohlenen Arten erforderlich wäre. Die Festsetzungen zur Grünordnung sollen hinsichtlich ihrer Regelungsdichte mit den übrigen Festsetzungen im Einklang stehen. Ziel ist, eine möglichst hohe Akzeptanz der Vorschriften durch die Beschränkung auf die nötige Regelungspräzision zu erreichen. Auch im Hinblick auf eine praktikable Überwachungspraxis seitens des Landratsamtes scheint eine Festlegung auf die empfohlenen Arten nicht erforderlich. 
Alternativen für die Ausgleichsmaßnahmen
Die Alternativmöglichkeiten werden zur Kenntnis genommen. Derzeit sind keine derartigen Flächen bekannt, die z.B. durch Entsiegelung, durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen oder zur weiteren ökologischen Aufwertung zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplanentwurf wurde folgendermaßen geändert:
-    Der Ausgleichsfaktor wurde auf 0,35 erhöht; die Ausgleichsfläche beträgt insgesamt 3.654 m². Begründung und Plan wurden entsprechend überarbeitet.
-    Für die zu pflanzenden Laubbäume und Sträucher wurden Mindestpflanzqualitäten festgesetzt.


Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde
Die untere Immissionsschutzbehörde empfiehlt eine Anpassung der festgesetzten Lärmkontingente vor allem im Hinblick auf eine zukünftige nochmalige Erweiterung. Da die aktuelle Erweiterung keine Lärmüberschreitungen im Mischgebiet befürchten lässt, wird die Anpassung erst bei einer späteren Erweiterung vorgenommen.

Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. In der Begründung wurde der Hinweis auf die notwendige Anpassung der Lärmkontingente bei einer späteren Erweiterung aufgenommen. Eine Planänderung war nicht veranlasst.


Staatliches Bauamt Freising
Bauverbotszone, Ausgleichsflächen, Bäume
Die straßenrechtliche Bauverbotszone wird wie angeregt im Bereich der Ausgleichsfläche A1 ergänzt.
Zur Ausweisung von Ausgleichflächen innerhalb der Bauverbotszone vertritt die Gemeinde folgenden Standpunkt:
Die Nutzung von Anbauverbotszonen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ist ein sinnvoller Beitrag zur flächensparenden Siedlungsentwicklung.
Das bayerische Straßen- und Wegegesetz steht der Ausweisung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen innerhalb der Bauverbotszone nicht grundsätzlich entgegen.
Die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eventuelle Straßenausbauabsichten oder Straßenbaugestaltungsabsichten sind dabei zu berücksichtigen:
Verzicht auf bauliche Anlagen im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen
Verzicht auf die Anlage zusätzlicher Zufahrten zu den Flächen
Verzicht auf die Herstellung spezieller Biotope mit langen Entwicklungszeiträumen
Einhalten der notwendigen Pflanzabstände zur Fahrbahn
Abstimmung der konkreten Maßnahmen mit dem staatlichen Bauamt
Der Gemeinde Fraunberg ist bewusst, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Fall eines Straßenausbaus oder bei der Errichtung von Schutzmaßnahmen nach Art. 29 BayStrWG ggf. beseitigt und an anderer Stelle wieder erbracht werden müssen. Dies kann unter Umständen auch dazu führen, dass der Ausgleichbedarf  dann höher ist, als bei der ursprünglichen Maßnahme (wenn z.B. der Straßenausbau in bereits gut entwickelte Lebensräume eingreift). Unter Beachtung der o.g. Kriterien ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen insgesamt dennoch ein tragbares Konzept. Der Hinweis auf den notwendigen Fahrbahnabstand von Bäumen wird in der Begründung ergänzt. Die festgesetzten Baumstandorte werden hinsichtlich des Abstands noch einmal überprüft und ggf. angepasst.
Werbeanlagen
Die Anregungen und Hinweise zur Positionierung von Werbeanlagen werden – soweit noch nicht geschehen – in der Begründung ergänzt. Das Verbot von Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbotszone wird im Bebauungsplan festgesetzt.
Zufahrten zur Staatsstraße
In der Stellungnahme wird angeregt, Zufahrten oder Zugänge von den Grundstücken zur Staatsstraße zu verbieten. Die Festsetzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Sichtflächen
Die östliche Schenkellänge des Sichtdreiecks bei der Einmündung „An der Erdinger Straße“ wird wie vom staatlichen Bauamt angeregt von 115 auf 135 m verlängert. Die angeregte Festsetzung zur Freihaltung der Sichtflächen wird – soweit sie bodenrechtlich regelbar ist – in den Bebauungsplan übernommen und im Übrigen als Hinweis in die Begründung aufgenommen.

Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wurde zur Kenntnis genommen. Die Planung wurde folgendermaßen geändert:
-    Die Anbauverbotszone der Staatsstraße wurde auch im Bereich der Ausgleichsfläche A1 dargestellt
-    Es wurde festgesetzt, dass innerhalb der Anbauverbotszone Werbeanlagen unzulässig sind.
-    Die Baumstandorte wurden hinsichtlich des Fahrbahnabstands überprüft.
-    Zufahrten und Zugänge von den Grundstücken zur Staatsstraße wurden ausgeschlossen.
-    Die östliche Schenkellänge des Sichtdreiecks bei der Einmündung „An der Erdinger Straße“ wurde von 115 auf 135 m verlängert.
-    Eine Festsetzung zur Freihaltung der Sichtflächen wurde eingefügt.
Im Übrigen wurden die Hinweise in die Begründung übernommen.

Außerdem wurde die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Tittenkofen in der Planfassung des Architekten Pezold vom 15.10.2012 und der dazugehörige Erläuterungsbericht gebilligt und einstimmig beschlossen die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange formell am weiteren Verfahren zu beteiligen; siehe gesonderte Veröffentlichung.

4.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

•    Bebauungsplan Nr. 154.12 für das Gebiet der Freisinger Siedlung
•    4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bockhorn
•    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Unterstrogn“
•    Bebauungsplan Nr. 154.12 für das Gebiet der Freisinger Siedlung

Die Bebauungspläne wurde zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben.

•    4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bockhorn und
•    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Unterstrogn“

Der Gemeinderat hat beschlossen die Stellungnahme vom 24.07.2012 aufrecht zu erhalten (siehe Mitteilungsblatt vom 10.08.2012) .

5.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Von der Koordinationsstelle wurden folgende Termine bekannt gegeben:
•    31.10. PG "Älter werden ..." - Fach-Vortrag zu "Einkommensteuer für Senioren" (Sitzungssaal)
•    07.11. PG "Älter werden.." - Arbeitstreffen im Mehrzweckraum KiHa
•    08.11. Motivationstreffen mit den Lesepaten
•    24.11. Bürgerbeteiligung Ortsmitte Fraunberg - Auftaktveranstatlung zur Zukunftswerkstatt
•    02.12. Adventmarkt in Reichenkirchen von 14.00 - 20.00 Uhr am Kirchplatz
•    15.12. vorweihnachtliche Veranstaltung im Schloss: Eugenbacher Gartler Viergesang - Saitenmusik (Frau Voringer) und Lesung
•    10.01.2013 - Fachvortrag der PG "Älter..." im Mehrzweckraum des KiHa zu "Nanopartikel in der Nahrung"

6.    Aktuelle Berichte aus der KommBau Fraunberg

Bürgermeister Wiesmaier berichtete aus der gemeinsamen Sitzung von Teilnehmergemeinschaft und KommBau, soweit diese öffentlich war.

7.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Wie vom Bauausschuss empfohlen, erteilte der Gemeinderat mit 15 : 0 Stimmen zu den Bauanträgen
•    Neubau eines Wohnhauses mit Carport in Tittenkofen
•    Neubau einer Holzlege in Reichenkirchen
•    Einbau einer zweiten Wohneinheit und Anbau an das bestehende Wohnhaus in Bachham
das gemeindliche Einvernehmen.

8.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Panoramaweg
Die Treppe zur Kreisstraße ED 1 muss dringend repariert werden.

b) Orchesterverein
Der bisherige Leiter hat aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt. Er wurde feierlich verabschiedet. Die Suche nach einem Nachfolger verläuft sehr viel versprechend.

c) Straßensanierungen
Einige Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt (z. B. Abzweigung St 2082/Furthmühle und die Straße ED 15 Bierbach).

c)    Bankette herrichten
Die Bankette werden noch, soweit als witterungsbedingt möglich, hergerichtet.

Ergebnisse aus der 74. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 02.10.2012

Ehrung von Dominik Neumaier, Fraunberg, Jennifer Härtl, Furthmühle, für herausragende Leistungen beim Abschluss der Berufsausbildung
sowie Caroline Wiesmüller, Furthmühle für herausragende sportliche Leistungen
Dominik Neumaier aus Fraunberg hat die Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-; Heizungs- und Klimatechnik beim Ausbildungsbetrieb Nett, Reichenkirchen, als Innungssieger abgeschlossen.
Jennifer Härtl aus Furthmühle konnte ihre Ausbildung zur Metzgerin als Innungsbeste abschließen.
Caroline Wiesmüller aus Furthmühle wurde Oberbayern-Meister im Mannschafts-Springen.
Bürgermeister und Gemeinderat waren sichtlich stolz über so viel Ehrgeiz und Talent von jungen Gemeindebürgern. Bürgermeister Wiesmaier gratulierte deshalb ebenfalls und überreicht an alle „Jungstars“ eine mit Süßigkeiten gefüllte Gemeindetasse sowie ein Glückwunschkuvert mit einem Geldpräsent. Die Gemeinde Fraunberg wünschte allen viel Erfolg und Ausdauer auf ihrem weiteren beruflichen und sportlichen Weg.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.09.2012

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.09.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt. 

2.    Änderung des Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen; Beratung und Beschlussfassung zu evtl. Bürgereinwendungen und zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
•    Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München
•    Bayerische Versicherungskammer - Brandversicherung, München
•    Bayerischer Bauernverband, München
•    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G23, München
•    DB Services Immobilien GmbH, München
•    Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut
•    E.ON Bayern AG, Altdorf
•    Evangelisches Pfarramt Erding
•    Forstamt Anzing
•    Gemeinde Berglern
•    Gemeinde Bockhorn
•    Gemeinde Steinkirchen
•    Handwerkskammer für München und Oberbayern, München
•    Immobilien Freistaat Bayern, München
•    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
•    Katholisches Pfarramt, Fraunberg
•    Kreishandwerkerschaft Erding, Erding
•    Landratsamt Erding - Gesundheitsamt
•    Landratsamt Erding - Kreisbrandinspektion
•    Landratsamt Erding - Kreisheimatpfleger
•    Landratsamt Erding, FB 13 Abfallwirtschaft
•    Markt Wartenberg
•    Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, München
•    Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
•    Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
•    Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern
•    Regionaler Planungsverband München
•    Stadt Erding
•    Überlandwerke Erding GmbH & Co. KG, Erding
•    Vermessungsamt Erding
•    Wasserwirtschaftsamt München
•    Wasserzweckverband Berglerner Gruppe, Wartenberg
•    Wehrbereichsverwaltung VI, München

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit Bedenken, Anregungen oder sonstigen Empfehlungen
•    Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde,                         5. September 2012
•    Landratsamt Erding, SG 41-2, Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung, 12. September 2012
•    Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde,           12. September 2012
•    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding,                               12. September 2012
•    Staatliches Bauamt Freising,                                                                             18. September 2012
•    Flughafen München GmbH,                                                                                20. September 2012

Behandlung der Stellungnahmen:
Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde; 5. September 2012

Der Gemeinderat hat beschlossen die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Den Anregungen wird überwiegend gefolgt. Das Ausgleichsflächenkonzept wird überarbeitet. Im Einzelnen wird zu den Anregungen ein Behandlungsvorschlag durch das Architekturbüro Pezold erarbeitet.

Landratsamt Erding, SG 41-2, Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung; 12. September 2012
Bezug auf § 7 BauGB
In der Festsetzung 2.2 werden „sonstige Wohnungen“ nach § 7 BauNVO ausgeschlossen, das sind im Grunde alle Wohnungen außer betriebszugehörigen Wohnungen. Der Bezug ist tatsächlich nicht korrekt, weil das Baugebiet nicht nach § 7 BauNVO (Kerngebiete), sondern nach § 8 BauNVO (Gewerbegebiete) festgesetzt ist. Sonstige Wohnungen sind deshalb ohnehin unzulässig und die Festsetzung ist nicht erforderlich. Sie wird herausgenommen.

Landwirtschaft/Bodenschutz
Die Belange wurden berücksichtigt und werden in der Begründung noch ergänzt.

Städtebauliche Begründung gestalterischer Festsetzungen
Die Ermächtigung nach § 9 Abs. 4 BauGB und Art. 81 BayBO lässt auch gestalterische Festsetzungen zu, die über eine rein städtebaulich begründete Ortsbildgestaltung hinausgehen, soweit der Begriff „städtebaulich“ – wie allgemein üblich - mit dem Bauplanungsrecht gleichgesetzt wird, in Abgrenzung zum Bauordnungsrecht. Gleichwohl wird die Begründung wie angeregt ergänzt.

Der Gemeinderat beschloss die Stellungnahme der technischen Bauaufsicht/Bauleitplanung wird zur Kenntnis zu nehmen. Im Plan wird die Festsetzung 2.2 zur Beschränkung von Wohnungen gestrichen. In der Begründung werden die Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange und Bodenschutzbelange ergänzt sowie die gestalterischen Festsetzungen erläutert.

Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde, 12. September 2012
Die untere Immissionsschutzbehörde weist darauf hin, dass festgesetzte Lärmkontingente nicht einfach in die Erweiterungsfläche übernommen werden können und empfiehlt eine Anpassung vor allem im Hinblick auf eine zukünftige nochmalige Erweiterung, wenn auch die aktuelle Erweiterung keine Lärmüberschreitungen im Mischgebiet befürchten lässt. Da die Gemeinde im Flächennutzungsplan eine zukünftige nochmalige Erweiterung tatsächlich geplant hat, sollte der Anregung gefolgt werden.

Auch die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. Für die Erweiterungsfläche werden die festgesetzten Lärmkontingente unter Berücksichtigung einer zukünftigen nochmaligen Erweiterung durch einen Gutachter angepasst.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding; 12. September 2012
Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes wurde zur Kenntnis genommen. In die Begründung des Bebauungsplans wird ein Hinweis auf die landwirtschaftlichen Emissionen aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Staatliches Bauamt Freising; 18. September 2012
Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Zu den Anregungen wird im weiteren Verfahren ein Behandlungsvorschlag durch das Architekturbüro Pezold erarbeitet.

Flughafen München GmbH; 20. September 2012
Lärmschutzzone
Die Stellungnahme lässt offen, ob sich das Planungsgebiet nach Einschätzung der Flughafen München GmbH in der Lärmschutzzone Ca befindet oder nicht. Wie schon in der Bebauungsplanbegründung beschrieben, liegt das Gebiet außerhalb der Lärmschutzzonen (siehe Abbildung, Regionalplan München, Karte 2v). Die aufgeführten LEP-Ziele gelten deshalb nicht im Planungsgebiet.

12_10_planungsgebiet_laermschutzzone
Bauschutzbereich
Das Baugebiet hat eine Höhenlage von ca. 445 m üNN. Die Festsetzungen des Bebauungsplans erlauben keine Gebäude, die eine Höhe von 552 üNN erreichen und damit zustimmungspflichtig nach § 12 LuftVG wären. Her Hinweis wird dennoch in die Begründung übernommen.

Der Gemeinderat hat beschlossen die Stellungnahme der Flughafen München GmbH zur Kenntnis zu nehmen. In die Begründung wird ein Hinweis auf die Zustimmungspflicht für hohe bauliche Anlagen aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

3.    Erste Aussprache über die Investitionen im Haushaltsjahr 2013

Auch für das Haushaltsjahr 2013 gilt der Grundsatz selbstbewusst die notwendigen Investitionen anzupacken und staatliche Zuwendungen zu generieren.
Die größten Ausgaben werden dabei die Straßenbaumaßnahmen Fraunberg-Helling und Bachham-Kleinthalheim und die Vitalisierung der Ortsmitte Fraunberg inkl. des Rathausneubaus sein. Die Kosten der Straßenbaumaßnahmen sind auf je rund 480.000 € geschätzt. Es sind Zuschüsse nach dem Finanzausgleichsgesetzt beantragt. Es werden rund 50 % an Zuschüssen erwartet. Es steht allerdings auch fest, dass der Ausbau nur mit staatlichen Zuschüssen geschultert werden kann. Der notwendige Grunderwerb muss möglich sein. Andernfalls könnten diese beiden Straßen nicht ausgebaut, sondern nur punktuell saniert werden.
Die Straßen, die dem Umlandfond des Flughafen gemeldet sind, können erst ausgebaut bzw. saniert werden, wenn die Mittel des Fonds gesichert sind. Es gibt hierfür bis heute keine Entscheidung der zuständigen Stellen.

Die Vitalisierung der Ortsmitte Fraunberg und der Rathausneubau wird in den nächsten Jahren eine Millioneninvestition auslösen und zu einer nicht unerheblichen Neuverschuldung führen. Hier werden langfristige Kredite notwendig sein, die aber unter dem jetzigen Zinsniveau äußerst günstig bedient werden können. Die genauen Kosten können noch nicht beziffert werden, da diese natürlich im Wesentlichen vom Umfang der Maßnahme abhängig ist. Den Umfang wird im Wesentlichen die ins Leben zu rufende „Zukunftswerkstatt Fraunberg“, festlegen.
Die z. Zt. laufenden Gespräche mit dem Amt für ländliche Entwicklung sind hinsichtlich der Fördermittel äußerst positiv. Wir hoffen bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltsplans 2013 auf genauere Zahlen.

Aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung des Landkreises und des steigenden Anforderungsprofils an die Kreiseinrichtungen muss der Landkreis seine Infrastruktur ständig ausbauen. Der Landkreis finanziert sich zu einem Großteil über die Kreisumlage, welche von den Gemeinden erhoben wird. Die Kreisumlage wird daher im Rahmen des Haushalts 2013 wieder einer der größten Ausgabenposten sein.

Die Sanierung der Strogenbrücke in Riding, wird im Haushalt berücksichtigt. Die Durchführung ist von einem finanzierbaren Sanierungskonzept abhängig und davon, dass das Wehr nicht auf Kosten der Gemeinde sondern des Bezirks in Stand gesetzt wird. Die Bäume an der Brücke werden auf alle Fälle so zugeschnitten bzw. evt. entfernt, dass keine Gefahr mehr von diesen ausgeht.

Der Neubau des Leichenhauses in Reichenkirchen wir auch 2013 im Haushalt angesetzt.

Auch der dringend notwendige Ausbau des DSL-Netzes wird im investiven Teil des Haushalts 2013 wieder einen Ansatz haben. Die Gemeinde ist hier allerdings nicht Herr des Verfahrens, sondern an die geltenden Rahmenbedingungen des Freistaates für die staatliche Förderung gebunden und von den wirtschaftlichen Überlegungen der Netzbetreiber abhängig.

Für evtl. Grunderwerb für den Ausbau des Straßen begleitenden Radwegebaus sollten ebenfalls wieder Mittel eingestellt werden.

4.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Projektgruppe Älter werden in der Gemeinde Fraunberg
Das nächste Treffen findet am 10.10.2012 statt.

Am 15.10.2012 findet eine gemeinsame nichtöffentliche Sitzung der Teilnehmergemeinschaft Ortsentwicklung Fraunberg und des Verwaltungsrates der KommBau Fraunberg statt.

Rückblick auf die Energiemesse in Lohkirchen
Die Energiemesse in Lohkirchen, organisiert von der Firma Lechner Torsysteme und der Teilnahme der Gemeinde Fraunberg und dem Gemeindeentwicklungsverein war ein Erfolg. Wir hoffen auf eine Nachfolgeveranstaltung.

Zukunftswerkstatt Fraunberg
Die Gemeinde Fraunberg plant eine sog. „Zukunftswerkstatt Fraunberg“ einzurichten. Nach dem Vorbild erfolgreicher Dorferneuerungsgemeinden sollten sich Vertreter der Gemeinde, der örtlichen Vereine, der Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung Fraunberg und interessierten Bürgern darin zusammen finden. In diesem Rahmen sollen die Möglichkeiten (finanziell, Grundstücksverfügbarkeiten, Bürgermitarbeit) zur Vitalisierung des Ortskerns abgestimmt werden.
Die Zukunftswerkstatt soll sich im November konstituieren. Die Einladungen werden rechtzeitig ergehen.

Ausstellung des Archivs der Hofmark Fraunberg im Bayerischen Staatsarchiv
Die Gemeinderäte haben eine Einladung zur Feierstunde Archiv der Hofmark Fraunberg „Harnisch-Herrschaft-Bauernland“ am 10.10.2012 erhalten. Die anschließende Ausstellung dauert vom 11.10.2012 bis 30.11.2012

5.    Aktuelle Berichte aus der KommBau Fraunberg

Seit der letzten Gemeinderatssitzung fand keine Sitzung des Verwaltungsrates der KommBau Fraunberg statt.

6.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen und Bauvoranfragen
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage in Fraunberg
•    Bauvoranfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus, Erweiterung der Garage und Anbau eines Wintergartens in Reichenkirchen
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses und Gewerbebau in Tittenkofen,
wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

7.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Erntefahrzeuge
Verschiedentlich gehen bei den Gemeinderäten und der Verwaltung Beschwerden über zu schnell fahrende Erntefahrzeuge ein. Im nächsten Mitteilungsblatt wird ein entsprechender Artikel im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Parkende Autos in der Strogenstraße
Nach der abknickenden Vorfahrt Bachhamer Straße/Strogenstraße parken in Höhe des ersten Hauses immer wieder Fahrzeuge innerhalb von wenigen Metern nach der Kurve. Die Parker müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten.

Ergebnisse aus der 73. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 11.09.2012

Ehrung von Katrin Kern, Tittenkofen; Lisa Altmann, Maria Thalheim; Ulrike Fenk, Reichenkirchen; Julia Pfeil, Grucking; Juliane Werner, Gigling; Margarethe Klinger, Fraunberg; David Georgiev, Reichenkirchen; Stefan Rosinger, Bergham; Theresa Baumgartner, Großhündlbach und Bettina Baumgartner, Großhündlbach, für herausragende schulische Leistungen
Vor Eintritt in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung, kann Bürgermeister Wiesmaier mehrere junge Gemeindebürger für hervorragende Leistung ehren. Zum wiederholten Male wurden von Fraunberger Jugendlichen, beachtenswerte Ergebnisse beim Schulabschluss und in der Berufsausbildung erzielen.
Unter den Schulbesten der Herzog-Tassilo-Realschule war Katrin Kern aus Tittenkofen.

Die Mädchenrealschule Hl. Blut hat Juliane Werner, Gigling als Klassenbeste abgeschlossen; sie hat von der Schule einen Buchpreis erhalten. Lisa Altmann, Maria Thalheim, Ulrike Fenk, Reichenkirchen und Julia Pfeil, Grucking sind jeweils unter den Klassenbesten der Abschlussklassen der Mädchenrealschule Hl. Blut.

Margarethe Klinger aus Fraunberg hat im  M-Zug der Mittelschule Taufkirchen (Vils) als Beste den mittleren Bildungsabschluss erworben.

Als Abschlussbeste der Mittelschule Wartenberg wurden David Georgiev, Reichenkirchen, und Stefan Rosinger, Bergham bereits seitens des Landkreises geehrt.
 
Ihre berufliche Ausbildung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk an der Berufsschule Freising haben Theresa Baumgartner und Bettina Baumgartner, beide aus Großhündlbach, äußerst erfolgreich absolviert. Theresa hat für ihre außerordentlich hervorragende Leitung den Staatspreis erhalten und  Bettina erhielt für ihre Leistung einen Buchpreis.

Bürgermeister und Gemeinderat sind sichtlich stolz über so viel Ehrgeiz und Talent von jungen Gemeindebürgern. Bürgermeister Wiesmaier gratuliert deshalb ebenfalls und überreicht an alle „Jungstars“ eine mit Süßigkeiten gefüllte Gemeindetasse sowie ein Glückwunschkuvert mit einem Geldpräsent. Die Gemeinde Fraunberg wünscht allen viel Erfolg und Ausdauer auf ihrem weiteren beruflichen, sportlichen oder künstlerischen Weg.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2012

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.07.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt. 

2.    Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Dem Gemeinderat lag folgender, von der Verwaltung erarbeiteter Beschlussvorschlag vor:

Neuauflage neue Region 14
Aufgrund der bestehenden Verflechtungen und der anzustrebenden Entwicklung soll der Landkreis Erding eine gemeinsame Planungsregion mit den Landkreisen Mühldorf und Landshut (inkl. kreisfreie Stadt Landshut) bilden.
Nicht ausgeschlossen ist die Erweiterung um weitere Landkreise (z.B. Altötting, Dingolfing-Landau, Ebersberg, Freising, Rottal-Inn).
Diese Neuordnung soll im Zuge der Neuauflage des Landesentwicklungsprogrammes Bayern beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zunächst von den Landkreisen Erding, Mühldorf, Landshut und der Stadt Landshut beantragt werden.

Im derzeitigen LEP sind 8 von 26 Gemeinden des Landkreises ED dem Verdichtungsraum zugeordnet. Mit Ausnahme der Stadt Erding weist keine von diesen Gemeinden eine einem Verdichtungsraum vergleichbare Siedlungsstruktur auf. Es handelt sich um ländliche Gemeinden mit organischem Wachstum und nicht um den klassisch urbanen Raum. Die dem Flughafen zuzurechnenden Gewerbeflächen sind im Norden der Gemeinde Oberding konzentriert.
Die restlichen 18 Gemeinden sind – wie auch alle anderen Gemeinden der
Landkreise LA, PAN, AÖ und MÜ dem ländlichen Raum zugeordnet und
weisen eine disperse Siedlungsstruktur auf.

13 Gemeinden des östlichen Landkreises Erding (Oberbayern) und des
westlichen Landkreises Mühldorf haben sich 1997 zu einem Bündnis, unter anderem in Hinblick auf die flughafenbedingten Veränderungen, zusammengeschlossen.
Das Bündnisgebiet ist ein Natur- und Wirtschaftsraum zwischen den Entwicklungsschwerpunkten München, Flughafen, Landshut, Chemiedreieck und Rosenheim mit hohem Entwicklungspotential. Es umfasst 500 km2 Fläche mit 50.000 Einwohnern in 1.000 Ortsteilen in folgenden Gemeinden: Bockhorn, Buchbach, Dorfen, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Isen, Kirchberg, Lengdorf, Sankt Wolfgang, Schwindegg, Steinkirchen und Taufkirchen (Vils). Um Disparitäten und zunehmende Unverträglichkeiten zu vermeiden, muss eine abgestimmte Entwicklung zwischen dem engeren Flughafen-Umland und dem ländlichen Raum zwischen Flughafen, Landshut und Mühldorf sichergestellt werden.
Ziel des Bündnisses ist es, die Interessen gemeinsam zu vertreten und die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Zur Konkretisierung der gemeinsamen Entwicklungsvorstellungen wurde ein vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gefördertes Teilraumgutachten für das Bündnisgebiet erarbeitet. Ergebnis sind das Entwicklungsleitbild und -konzept sowie ein Aktionsplan mit 14 Schlüsselprojekten.
Erding ist Startpunkt von zwei wichtigen Entwicklungsachsen, die im LEP dargestellt
sind:
•    Entwicklungsachse B 388 in die Landkreise LA und PAN
•    Entwicklungsachse Bahnlinie München –Mühldorf – Altötting
Insbesondere über diese beiden Entwicklungsachsen, die wichtige Arbeitsplatzzentren (Flughafen, Stadt Landshut, Chemiedreieck) miteinander verbinden, können in Verbindung mit entsprechenden regionalplanerischen Zielsetzungen, die Pendlerströme Richtung Landeshauptstadt möglicherweise umgelenkt werden.

In Nord-Süd-Richtung wird die neue Region durchzogen von den beiden Entwicklungsachsen
•    B 15 Regensburg-Landshut-Rosenheim und
•    B 299 Landshut-Altötting-Traunstein – (Salzburg)
Diese beiden Entwicklungsachsen könnten Grundlage für eine Festigung der Innenentwicklung der neuen Region sein.
Entlang den Entwicklungsachsen ist eine, über das organische Wachstum hinausgehende Bevölkerungsentwicklung möglich.

Für die Landkreise AÖ und PAN sind sinkende Bevölkerungszahlen bis
2030 vorausberechnet. Dies könnte sich aufgrund einer stärkeren Innenentwicklung der neuen Region ändern.
Die Einwohner verteilen sich 2010 und 2030 nach der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung
für Bayern wie folgt auf die Landkreise ED, LA und MÜ sowie die
Stadt Landshut (gerundete Werte):

Landkreis 2010 2030
Erding 127.000 141.000
Landshut 149.000 152.000
Mühldorf 110.000 107.000
Landshut, Stadt 63.000 68.000
Summe 449.000 468.000

Naturräume
Mit den neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde nach Angabe
von Herrn Euringer u.a. bei Eingriffen in Natur und Landschaft die Möglichkeit der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtlich gleichgestellt.
So ist es u.a. zulässig derartige Kompensationsflächen gemeinde- und landkreisübergreifend in dem Naturraum festzusetzen der vom Eingriff betroffen ist. Aufgrund der naturräumlichen Gliederung, ausgenommen der naturräumliche Untereinheit Erdinger Moos, besteht insofern ein Vielfaches mehr an Kompensationsmöglichkeiten im neu projektierten Regionsumgriff als bisher, was in Anbetracht des gewaltigen Flächenverbrauches u.a. für Ausgleichsmaßnahmen der 3. Start- und Landebahn des Flughafens für den Landkreis Erding von hoher Bedeutung ist. Darüber hinaus bestehen mit den Nachbarlandkreisen im Isengau und dem Sempttal regional übergreifende, naturschutzorientierte
Planungs- und Förderkonzepte.

Erfolgsfaktoren für eine regionale Entwicklung
In einer Studie des Institutes der Deutschen Wirtschaft (IW) konnten räumlich zusammenhängende erfolgreiche und weniger erfolgreiche Regionen typisiert werden. Danach hängt der Erfolg einer Region offensichtlich entscheidend vom Erfolg der Nachbarregion ab. Das lässt sich auf die Kurzformel bringen: „Geht es meinem Nachbarn gut, geht es auch mir gut.“
Dabei stellte sich auch heraus, dass sich die funktionalen Zusammenhänge zwischen
den Wirtschaftsräumen nicht an administrativen Grenzen orientieren, auch nicht an
Grenzen von Regierungsbezirken.
Die Bayerische Wirtschaft fordert in einem Positionspapier vom März 2012 fordert im Rahmen der Neuaufstellung des LEP die Zuschnitte der Planungsregionen „an den Grenzen der … Wirtschaftsräume zu orientieren“. Zusätzliche müssen im Landes-entwicklungsprogramm sowie künftig in der Regionalplanung Fragen zur interregionalen Vernetzung einen ständigen und zentralen Platz erhalten.“( Die Bayerische Wirtschaft, Infrastruktur für Bayerns Wirtschaft, März 2012)

Fazit
Für die nicht unerheblichen Ausstrahlungseffekte des Flughafens, die positiven
und die negativen, bilden die derzeitigen östlichen Regionsgrenzen
aufgrund nicht bzw. nur schwer abstimmbarer Konzepte ein „Hindernis“.
In einer gemeinsamen Planungsregion könnten die bereits 2006 im Entwicklungskonzept für das weitere Umland genannten Leitlinien und Handlungsfelder mit konkreten Konzepten wesentlich effektiver umgesetzt werden.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat den Beschlussvorschlag mit 11 : 4 Stimmen angenommen.
Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg schließt sich der Einschätzung des Bayerischen Gemeindetags und seinem Präsidenten Dr. Uwe Brandl, mit der Überschrift „Viel Kosmetik – wenig Substanz“ an.

Fraunberg ist enttäuscht über das Ergebnis der groß angekündigten Entschlackung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms. Unter Entbürokratisierung, Deregulierung und vor allem Kommunalisierung bei der Landesplanung haben wir uns etwas anderes erwartet. Allein schon dem Vorblatt des Verordnungsentwurfes ist zu entnehmen, dass Kommunalisierung nur sehr eingeschränkt ( soweit möglich) Rechnung getragen werden soll. 
Rein quantitativ scheint das Ziel der Staatsregierung erreicht zu sein drei Viertel der Ziele und zwei Drittel der Grundsätzen sollen entfallen.
Eine echte Reform im Sinn von praxisbezogener Gemeindeentwicklung, eingebunden in die Landesplanung findet nicht statt. Die kommunale Planungshoheit wird nach den Vorgaben zur Siedlungsstruktur, des Anbindungsgebots und der nach wie vor gegebenen Undifferenziertheit im Außenbereich eingeschränkt.

Im Kapitel 1 wird bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit den ökologischen Belangen Vorrang eingeräumt. Ein solcher relativer Vorrang, der auch für die Bauleitplanung gelten würde, ist dem bisherigen System fremd gewesen. Wir verwehren uns gegen diese einseitige Einschränkung.
Im Kapitel 3, Siedlungsstruktur, sollen Festlegungen zum Flächensparen, zur Innenentwicklung vor Außenentwicklung, sowie zur Vermeidung von Zersiedelungen enthalten sein. Die Zielsetzungen Flächensparen, Innentwicklung sowie Vermeidung von Zersiedelungen sollen erhalten bleiben, so das neue LEP. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen.
Die Gemeinde Fraunberg besteht aus 42 Siedlungseinheiten, die historisch kleinräumig genutzt werden. Hier fordern wir die Landesplanung auf, auf diese gewachsenen Strukturen Rücksicht zu nehmen im Hinblick auf Um- und Nachnutzungen zur wirtschaftlichen in Wertsetzung (siehe Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Fraunberg das sich mit dieser Problematik auf über 140 Seiten intensiv auseinandersetzt).

Wir kritisieren das Fehlen projektbezogener Ziel im Schienen- und Straßenbereich, wie z. B. den Erdinger Ringschluss und die Walpertskirchner Spange.
Dem Gegenüber verwehren wir uns dem Ziel einer dritten Start- und Landebahn für den Flughafen München. Das im Anhang 5 und dem genannten Ziel angesprochene Ziel Flughafenentwicklung ist, soweit es schon mit den beiden bestehenden Startbahnen und der dazugehörigen Infrastruktur bebaut ist, entbehrlich.
Soweit es der Realisierung einer dritten Bahn im Norden des Flughafens dient, ist es aus denselben Gründen, wie das Ziel für eine dritte Start- und Landebahn.

Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm 2006 enthält ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zur öffentlichen Wasserversorgung in kommunaler Verwaltung. Dieses Ziel ist in der Fortschreibung nicht mehr enthalten und muss wieder als Ziel in der Fortschreibung verankert werden.

Zum Abschluss weisen wir nochmals darauf hin, dass der Landkreis Erding einer besonderen Betrachtung bedarf, da dieser deutschlandweit dem stärksten Wachstum (Siedlungsdruck) ausgesetzt ist.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat den Beschlussvorschlag mit 15 : 0 Stimmen angenommen.

3.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsmitte Fraunberg“

Architekt Oberpriller hat dem Gemeinderat den Bebauungsplan für die Ortsmitte Fraunberg in der Sitzung vom 24.07.2012 vorgestellt.
Die Planung dient der Innenentwicklung und soll den Ort Fraunberg in seiner Funktion als Hauptort der Gemeinde sichern. Die Planung sieht kein quantitatives Wachstum vor sondern sichert die vorhandenen Strukturen und schließt für die Zukunft Umnutzungen, die der Planung nicht entsprechen, aus. Insbesondere die Nahversorgung soll gesichert bzw. gestärkt werden.

Architekt Oberpriller wurde beauftragt diese Planung so auszuarbeiten, dass diese den Bürgern detailliert vorgestellt werden kann.

Die Ausarbeitung ist erfolgt und liegt dem Gemeinderat in der Planfassung vom 05.09.2012 vor.

Der Gemeinderat billigte die Planung mit der dazugehörigen Begründung
 und dem Grünordnungsplan in der Planfassung vom 05.09.2012 und beschloss einstimmig die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

4.    11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Lagerhaus Riding

           Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger
           öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen
Die Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 statt.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 05.09.2012 Gelegenheit gegeben zur Planung Stellung zu nehmen.

Bürgereinwendungen
Es ist eine Bürgereinwendung eingegangen. Diese nennt allerdings keine neuen Aspekte sondern greift die Gegenargumente auf, die bereits im ersten Verfahrensschritt vorgetragen wurden.
Insoweit wird auch auf den Beschluss im ersten Verfahrensschritt verwiesen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken wurden abgeben
Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
Es wird darauf hingewiesen, dass der westliche Teil des Planungsgebietes im Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile des Altortes von Riding“ liegt. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DSchG erforderlich.

Der Hinweis auf das Erfordernis von denkmalrechtlichen Erlaubnissen für Bodeneingriffe nach Art. 7 Abs. 1 DSchG wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

14 : 2 angenommen

Das Erzbischöfliche Ordinariat München
bitte die bestehenden Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche weitgehend zu erhalten.

Beschluss: Die Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche werden durch die Begrenzung der
                   Gebäudehöhe auf 12 im Bebauungsplan weitest gehend erhalten. Das Gelände des Lagerhausstandortes liegt 12,5 m unter dem der Pfarrkirche.

14 : 2 angenommen

Kreisbrandinspektion
Die Kreisbrandinspektion hat Hinweise zum Brandschutz gegeben.
Beschluss: Die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Brandschutz werden
                   nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

16 : 0 angenommen

Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in
der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, in der Planfassung vom 27.07.2012 und die dazugehörige Begründung fest.
Der Änderungsplan ist dem Landratsamt Erding zur Genehmigung vorzulegen.

14 : 2 angenommen

5.    Bebauungsplan Lagerhaus Riding

           Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger
           öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen
Die Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 statt.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 05.09.2012 Gelegenheit gegeben zur Planung Stellung zu nehmen.

Bürgereinwendungen
Es ist eine Bürgereinwendung eingegangen. Diese nennt allerdings keine neuen Aspekte sondern greift die Gegenargumente auf, die bereits im ersten Verfahrensschritt vorgetragen wurden.
Insoweit wird auch auf den Beschluss im ersten Verfahrensschritt verwiesen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Es wurden Stellungnahmen abgegeben:

Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
Hier wird moniert, dass keine Alternativstandorte geprüft wurden und massive Belange des Denkmalschutzes nicht berücksichtigt wurden.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der westliche Teil des Planungsgebietes im Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile des Altortes von Riding“ liegt. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DSchG erforderlich.

Die Verwaltung hat folgenden Beschluss ausgearbeitet:

Beschluss: Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes, der die Bodennutzung nur in
                   groben Zügen darstellt, kommen als Alternativen vor allem Standortalternativen in Frage. Auf Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wurden Alternativstandorte überprüft:
Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Betriebs handelt, die auch Rationalisierungserfordernissen unterliegt, kommen nur Standorte in Frage, die an das Betriebsgelände angrenzen. Die Flächen, die im Norden, im Westen und im Süden angrenzen, sind bebaut und nicht für die Betriebserweiterung verfügbar. Die westliche Fläche (W) wäre zudem durch die Staatsstraße vom Altstandort getrennt, die südliche Fläche (S) durch den Bach.
Der Alternativstandort südöstlich des Betriebsgeländes würde sicher weniger stark in die städtebauliche Situierung der Kirche eingreifen und diese verändern. Durch die lediglich punktuelle Verbindung mit dem Betriebsgelände würde die Flexibilität bei der Nutzung stark eingeschränkt. Eine Brücke über den Bach wäre erforderlich. Ob die geplante Halle mit Vorplatz auf dem Standort realisierbar wäre, ist zu bezweifeln. Zudem liegt der Standort direkt neben einer ausgewiesenen Wohnbaufläche und wirft deshalb Probleme mit dem Immissionsschutz auf. Die Gemeinde hat die Alternative wegen dieser Konflikte verworfen.
Denkbar wäre auch ein anderer Zuschnitt des Planungsgebiets. Die Alternativfläche hätte die gleiche Fläche wie die geplante Erweiterung. Um den Eingriff in die städtebauliche Situierung der Kirche zu mindern, dehnt sich die Fläche weniger stark nach Osten aus und erstreckt sich dafür weiter nach Norden. In dieser Alternative lässt sich allerdings die vom Betrieb benötigte Halle nicht verwirklichen. Die Fläche wäre vor allem im nördlichen Bereich schwer zu nutzen, weil sie sehr schmal ist. Deshalb hat die Gemeinde auch diese Alternative verworfen und der vorliegenden Planung den Vorzug gegeben.

Die Belange des Denkmalschutzes, insbesondere die Sichtbeziehung zur Kirche Riding sind durch die Begrenzung der Gebäudehöhe auf 12 m ausreichend berücksichtigt.


Der Hinweis auf das Erfordernis von denkmalrechtlichen Erlaubnissen für Bodeneingriffe nach Art. 7 Abs. 1 DSchG wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

16 : 0 angenommen

Das Erzbischöfliche Ordinariat München bitte die bestehenden Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche weitgehend zu erhalten.

Beschluss: Die Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche werden durch die Begrenzung der
Gebäudehöhe auf 12 m weitest gehend erhalten. Das Gelände des Lagerhausstandortes liegt 12,5 m unter dem der Pfarrkirche.

14 : 2


Landratsamt Erding, Bauleitplanung

Das Landratsamt vermutet, dass die Festsetzung eines „Hellbezugswertes“ für Fassaden gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstößt, weil – wie das Landratsamt weiter vermutet – der Begriff ein Fremdwissen erfordert, das von der Mehrheit der betroffenen Bürger nicht erwartet werden kann. Die Behörde regt eine Umformulierung an.

Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss vor:

Beschluss: Der Grundsatz der Normenklarheit erfordert jedoch nicht, dass eine
                   Festsetzung von der Mehrheit der betroffenen Bürger ohne weiteres verstanden wird. Andernfalls wären auch Festsetzungen zu Baugrenzen, Vollgeschossen, Nebenanlagen, Grundflächen oder Abstandsflächen, Lärmrichtwerten, Baumassenzahlen etc. nicht möglich. All diese Begriffe sind ohne Spezialwissen nicht zu verstehen.

Der Grundsatz der Normenklarheit erfordert vielmehr, dass die Festsetzungen inhaltlich hinreichend bestimmt sind. Das trifft hier zu: der Hellbezugswert ist identisch mit dem Normfarbwert Y des CIE-Normvalenzraums (CIE – Commission internationale de l’éclairage). Der Begriff wird von allen Farbenherstellern verwendet. Der Hellbezugswert von Fassadenfarben ist auf den Farbfächern aller relevanten Farben- und Putzhersteller abgedruckt; jeder Maler verfügt über diese Farbfächer. Auch die DIN 55699 (Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen) verwendet den Begriff.

Der Anregung des Landratsamtes wird deshalb nicht gefolgt. Die Festsetzung wird beibehalten. In der Begründung werden die obigen Erläuterungen zum Hellbezugswert ergänzt. Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist zur Auslegung einer Norm auch ihre Begründung heranzuziehen.

16 : 0 angenommen

     6.   Aussprache und Beschlussfassung zum Notverbund Wasserversorgung   
           Maria Thalheim - zur Wasserversorgung Holzland
Dem Bau des Notverbundes wurde bereits in den Beratungen für den Haushalt 2012 zugestimmt. Im Haushalt wurden 50.000 € eingestellt. Es handelt sich um einen sog. „Nassverbund“, der dauerhaft beidseitig in Betrieb ist. Der bestehende Notverbund entspricht nicht mehr den Vorgaben (Wasserverfügbarkeit und Einhaltung der Trinkwasserverordnung).
Die Kostenschätzung beläuft sich jetzt auf rund 125.000 €. Die Kosten teilen sich die Gemeinde Fraunberg und der Wasserzweckverband Holzland je zu Hälfte. Der Gemeindeanteil steigt somit auf rund 62.500 €, von denen aber aufgrund der Fertigstellung erst Ende 2012 etwa 22.500 € im Haushaltsjahr 2013 anfallen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vertrag zum Bau des Notverbundes auf der Grundlage  der Kostenschätzung mit Gesamtkosten von 125.000 € (Anteil der Gemeinde 62.500 €) mit 16 : 0 Stimmen zu.

7.  Aussprache und Beschlussfassung zur Neuanschaffung von Ausstattungen für den Kinderspielplatz in der Sandfaltersiedlung in Maria Thalheim und Errichtung eines Ballfangzaunes auf dem Spielplatz im Baugebiet Sankt-Florian-Straße in Fraunberg

Verlängerung des Ballfangzaunes im Baugebiet Sankt-Florian-Straße
Für den Bolzplatz am Spielplatz im Baugebiet Sankt-Florian-Straße ist auf der Südwestseite zur Zufahrtsstraße zum südlich gelegenen Wohnhaus eine Verlängerung des Ballfangzaunes erforderlich.
Die Kosten belaufen sich für den 16,50 m langen und 4 m hohen Ballfangzaun laut Angebot auf 2.686,07 €.
Alternativ wird ein Ballfangzaun mit 2.03 m Höhe und einer Länge von 12,60 m angeboten; diese Höhe dürfte allerdings keinen Sinn machen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Ballfangzaun mit 4 m Höhe und  16,50 m Länge zu errichten.

Ersatzbeschaffungen für den Kinderspielplatz in der Sandfalterstraße
Hier liegt ein Angebot über 11.300 € vor. Dieser Betrag ist durch den Haushaltsansatz von 5.000 €, von denen noch rund 500 € zur Verfügung stehen, bei weitem nicht abgedeckt.
Bürgermeister Wiesmaier schlägt vor die wichtigsten Anschaffungen noch heuer zu tätigen und die restlichen Ersatzbeschaffungen 2013 vorzunehmen.
Ein neues Fußballtor bauen die Eltern in Eigenregie.
Der Sand im Sandkasten wird von der Gemeinde ausgetauscht.

Der Gemeinderat hat beschlossen einstimmig für den Spielplatz in der Sandfalterstraße 2012 die Bänke und Tische, sowie den Sandkasten neu anzuschaffen. Außerdem wird die Platzform vor der Hangrutsche mit Hilfe der Gemeinde neu gestaltet (erweitert); Kosten ca. 3.000 €.

8.  Informationen zum Ausbaustand kabelgebundenes Breitband für Maria Thalheim

Wie bekannt, wurden die Leerrohre zwischen Riding und Bachham, Bachham und Kleinthalheim, sowie Kleinthalheim und Maria Thalheim bereits im Juni 2012 eingelegt.
Die Ausschreibung der Leerrohrverlegung in den Ortsbereichen Bachham, Kleinthalheim und Maria Thalheim fand im Juli statt. Von 13 angeschriebenen Firmen hat keine zum Submissionstermin ein Angebot abgegeben. Drei Firmen haben dann auf Nachfrage ein Angebot abgegeben. Allerdings war selbst das „günstigste“ Angebot soweit über der Kostenschätzung, dass es unannehmbar war.
Die Verwaltung ist seither bemüht ein annehmbares Angebot zu erhalten.

Zurzeit liegen die neuen Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern für den Breitbandausbau bei der EU zur sog. „Notifizierung“. Nach der Notifizierung stellt der Freistaat Bayern den Gemeinden in den nächsten fünf Jahren insgesamt 500 Mio. € als Fördermittel zur Verfügung. Nach diesen Richtlinien gibt es auch Zuschüsse für die Leerrohrverlegung Innerorts. Das Einziehen der Kabel für die Breitbandversorgung muss dann öffentlich ausgeschrieben werden um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Der Bereich Bachham/Kleinthalheim/Maria Thalheim wird nach diesen Richtlinien grundsätzlich förderfähig sein, weil dieser Bereich als „weißer Fleck“ im Sinne der Zuwendungsrichtlinien gilt.

Das Landratsamt führt zur Zeit flächendeckend im Landkreis Erding die erforderlichen Abstimmungsgespräche.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Notifizierung der Zuwendungsrichtlinien
des Freistaates Bayern durch die EU abzuwarten und dann den Zuschuss zu beantragen um den Breitbandanschluss für den Bereich Bachham, Kleinthalheim und Maria Thalheim 2013 zu gewährleisten.

9.  Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Am 12.11.2012 findet um 19.00 Uhr ein Treffen der Projektgruppe „älter werden in der Gemeinde statt.

10. Aktuelle Berichte aus der KommBau Fraunberg

Eine Berichterstattung war nicht notwendig.

11. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratene Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Kemoding
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich, ist nicht privilegiert und fällt auch nicht unter die sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Für das Grundstück und das Vorhaben besteht derzeit kein Baurecht. Dem Bauherrn wird empfohlen, zusammen mit der Gemeinde im Rahmen der Gemeindeentwicklung eine Lösung zu suchen.

Der Gemeinderat konnte, wie vom Bauausschuss empfohlen, aus den o. g. Gründen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen.
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Maria Thalheim
Hier wird das Landratsamt klären, ob eine Einzelbaugenehmigung rechtlich möglich oder ein Bebauungsplan erforderlich ist. Der Bauwerber muss die Zufahrt inkl. Anbindung an die Hauptstraße auf eigene Kosten herstellen. Es muss eine Vereinbarung wegen eines evtl. Grunderwerbs zur Gehwegverbreiterung abgeschlossen werden. Außerdem muss sich der Grundstücksbesitzer verpflichten eine Zisterne für das Niederschlagswasser zu errichten, weil eine Einleitung in den Kanal nicht möglich ist.

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

•    Bauvoranfrage zum Umbau des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu Übernachtungszimmern in Großhündlbach
Auf dem Grundstück sind 13 Stellplätze nachgewiesen. Neun entlang der Ostgrenze und vier an der Südgrenze des Nachbargrundstückes.
Die Zufahrt erfolgt von Norden her über die Ortsstraße.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung würden 10 Parkplätze genügen.
Nachdem die vier Parkplätze an der Südgrenze des Nachbargrundstückes hinsichtlich Lage und Anfahrbarkeit sehr kritisch gesehen werden, wurde empfohlen diese vier Parkplätze zu streichen und den zehnten Parkplatz an die neun Parkplätze an der Ostseite anzufügen.

Der Gemeinderat erteilt, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen; 16 : 0 angenommen.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Ausbau des Dachgeschosses des Kinderhauses Fraunberg
Die Arbeiten sind abgeschlossen und die neue Gruppe konnte mit dem neuen Kindergartenjahr einziehen.
Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich bei den beteiligten Firmen für die hervorragende Arbeit und die fristgerechte Fertigstellung der Gewerke.

b) Schule Reichenkirchen
Die Schule Reichenkirchen hat in den Ferien in verschiedenen Räumen einen neuen Innenanstrich erhalten.

c) Bankette
An der Felberstraße, vor der Einmündung in die Staatsstraße, und an der Straße Unterbierbach Inning, rechts nach dem Ortsausgang Unterbierbach, müssen dringend die Bankette hergerichtet werden.
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