Ergebnisse aus der 54. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 11.07.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 30.05.2017

Die Niederschrift wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratene Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
• Neubau eines 6-Familienhauses mit Carports und Stellplätzen; Großhündlbach 12
• Nutzungsänderung, Wohnhausumbau zu einem Beherbergungsbetrieb, Lohkirchen 20
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen, Sandfalterstr. 2 c
• Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Bergham

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

• Neubau eines 6-Familienhauses mit Carports und Stellplätzen
Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen die Parkplätze 1 - 4 im Norden an der Ortsstraße nicht direkt von der Ortsstraße her anfahrbar sein. Insbesondere beim rückwärtigen Ausparken direkt auf die Ortsstraße besteht hier ein Sicherheitsrisiko.
Diese Parkplätze müssen über eine Sammeleinfahrt zwischen den Parkplätzen 1 – 4 und 5/6 erschlossen und von Süden her angefahren werden. Dazu müsste allerdings das Haus entsprechend weit nach Süden verschoben werden.
Außerdem sollten die Parkplätze zur Ortsstraße hin ausreichend eingegrünt werden.
Die Eingrünung des Parkplatzes Nr. 5 ist im Hinblick auf das Sichtdreieck beim Einfahren in die Ortsstraße zu prüfen. Mit Planer und Bauherr ist Kontakt aufzunehmen, damit der Plan entsprechend geändert wird und an das Landratsamt weiter gegeben wird; 15 : 0 angenommen.

• Nutzungsänderung, Wohnhausumbau zu einem Beherbergungsbetrieb
Da nur 12 Betten geplant sind, handelt es um keinen Sonderbau mit erhöhten Anforderungen an den Brandschutz. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen; 15 : 0 angenommen.

• Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt; der Befreiung hinsichtlich des Garagenstandortes wird zugestimmt; 15 : 0 angenommen.

• Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Bergham
Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt; 15 : 0 angenommen.
Der Bauherr hat der Gemeinde gegenüber eine schriftliche Erklärung zur Übernahme aller anfallenden Kosten für die Erschließung sowohl im öffentlichen Bereich als auch im privaten Bereich abgegeben.

3. Zuschussantrag der Fraunberger Jugend für die Ausstattung des Jugendraums in der alten Gemeindekanzlei

Die Fraunberger Jugend hat um einen Zuschuss zur Ausstattung des Jugendraumes in der alten Gemeindekanzlei gebeten.

Der Gemeinderat stellt einen Zuschuss in Höhe von max. 500 € zur Verfügung. Der Zuschuss kommt nach Rechnungslegung zur Auszahlung.

4. Ergänzende Beschlüsse zu den Stellungnahmen für die 14. Flächen-nutzungsplanänderung im Süden von Reichenkirchen

Im Rahmen der Prüfung zur Genehmigung der 14. Flächennutzungsplanänderung im Süden von Reichenkirchen hat das Landratsamt darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen noch um die Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern (höhere Landesplanungsbehörde) und des Amtes für Landwirtschaft ergänzt werden müssen.

Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern
Die höhere Landesplanungsbehörde verweist auf die Bauflächen am östlichen Ortsrand von Reichenkirchen und macht darauf aufmerksam, dass Potentiale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen sind. Der westliche, siedlungsnahe Teil dieses im Flächennutzungsplan dargestellten Wohngebiets steht jedoch wegen gegenläufiger Eigentümerinteressen nicht zur Verfügung. Der östliche Teil der Reserve liegt dagegen nicht im Siedlungsbereich und ist deshalb kein nach 3.2 LEP vorrangig zu nutzendes Innenbereichspotential. im Bezug auf den vorhandenen Ortsrand ist der östliche Teil der Reserve nicht besser städtebaulich integriert als die vorliegend überplante Fläche.

Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die Fläche ist nicht nur für den Ackerbau, sondern aufgrund der Ortsnähe, auch für die Siedlungsentwicklung gut geeignet, weil sie in einem der Hauptorte der Gemeinde Fraunberg liegt, beidseitig durch Straßen erschlossen ist, unmittelbar an die vorhandene Bebauung anschließt und den Ortsrand nicht in die freie Landschaft hinein erweitert, sondern nur bis zum Lagerhaus der Raiffeisenbank. Die Gemeinde Fraunberg entwickelt Siedlungen auch auf Flächen die für die Landwirtschaft weniger gut nutzbar sind. Da aber eine Vielzahl von Belangen zu berücksichtigen ist, kann die Gemeinde sich nicht auf solche Flächen, insbesondere im Hinblick auf den bestehenden Siedlungsdruck, beschränken.

Die Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

5. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet in Tittenkofen (Dachformen); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Es lag ein Antrag auf Änderung der zulässigen Dachformen vor. Bisher sind nur Sattel- und Pultdächer zulässig. Der Antragsteller möchte ein Walmdach errichten.

Der Entwurf des Änderungsplanes und der dazugehörigen Begründung lagen dem Gemeinderat vor.

Der Gemeinderat beschloss die Änderung des Bebauungsplanes, billigte den vorliegenden Entwurf des Änderungsplanes und die dazugehörige Begründung in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 23.06.2017 und beschloss die Fachbehörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger am Verfahren zu beteiligen.

6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Dem Gemeinderat wurde die Aufhebung von zwei Bebauungsplänen der Stadt Erding in Pretzen zur Kenntnis gebracht. Einwände wurden nicht erhoben.

7. Aussprache und Beschlussfassung zur kleinkindgerechten Umgestaltung des Vorplatzes der Kinderkrippe Fraunberg

Zu diesem Tagesordnungspunkt war der Planer, Michael Emrich, anwesend.
Herr Emrich stellt seine Planung detailliert vor. Die Kosten der Maßnahme werden auf 60.000 € bis 80.000 € geschätzt. Nach jetzigem Stand gibt es dafür keine staatlichen Zuwendungen, weil es sich „nur“ um eine Qualitätsverbesserung handelt. Evtl. können aber Spenden generiert werden.

Die gesamte Maßnahme würde über Landschaftsbau laufen; d. h. sowohl die Arbeiten am und im Gelände als auch das Aufstellen der Spielgeräte.

Herr Emrich wird die Planung noch mit dem Unfallversicherungsverband absprechen.

Der Gemeinderat stimmte der Planung und den sich aus der Maßnahme
ergebenden Kosten von 60.000 € bis 80.000 € netto zu. Die Maßnahme ist in den Haushalt 2018 einzustellen.

8. Bericht über die örtliche Prüfung des Standesamtes Fraunberg für die Jahre 2009 bis 2015

In der Zeit vom 27.03.2017 bis 16.05.2017 fand die örtliche Prüfung des Standesamtes Fraunberg für die Jahre 2009 bis 2015 durch die Standesamtsaufsicht des staatlichen Landratsamtes statt.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Der Prüfbericht führt aus:
„Die Aufbewahrung wichtiger Dokumente, Unterlagen und Siegel etc. erfolgt ordnungsgemäß. Die notwendige Fachliteratur ist vorhanden. Der Datenschutz ist durch die Gestaltung der Büroräume gesichert.
Die im Standesamt tätigen Standesbeamten, Frau Angermaier und Herr Neumaier, sind engagierte und erfahrene Fachkräfte und stellen somit einen reibungslosen Ablauf der täglichen Geschäfte sicher.
Ihrer Fortbildungspflicht und Teilnahmepflicht an Dienstbesprechungen kommen alle beide vorbildlich nach.“
Drei redaktionelle Ergänzungen in den Standesamtsbüchern wurden zwischenzeitlich vorgenommen; das weist auch der Prüfbericht aus.
Mit dem Prüfbericht vom 18.05.2017 ist die örtliche Prüfung des Standesamtes Fraunberg für die Jahre 2009 bis 2015 abgeschlossen.

9. Aussprache und Beschlussfassung zur Beschaffung von Rauchmeldern für das Feuerwehrhaus in Reichenkirchen

Die FF Reichenkirchen hat unter dem Hinweis auf bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für die Ausrüstung von Gebäuden mit Rauchmeldeanlagen bis 31.12.2017 die Anschaffung von Rauchmeldern mit Alarmmeldefunktion auf Mobilfunkgeräte beantragt. Die Kosten liegen bei rund 800 € brutto.

Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme grundsätzlich zu. Allerdings sollten dahingehend auch die beiden anderen Feuerwehrhäuser, das Kinderhaus Fraunberg und die Schulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim überprüft werden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Überprüfung zu veranlassen und sich auf der Grundlage der Überprüfung Angebote vorlegen zu lassen. Auch bei der Brandversicherung ist nachzufragen, wie die Brandmeldeanlagen in diesen Gebäuden ausgestattet sein müssen.

Der Antrag der FF Reichenkirchen wurde bis dahin zurück gestellt.

10. Beschlussfassung zur Gemeindegrenzänderung Fraunberg-Berglern im Rahmen der Flurneuordnung (Teilnehmergemeinschaft Berglern III)

Die Gemeindegrenzänderung betrifft Grundstücke westlich von Harham in dem Bereich in dem die Gemarkungen Reichenkirchen, Berglern und Auerbach zusammentreffen. Die Flurkarte wurde aufgelegt.

Der Gemeinderat stimmte der beabsichtigten Gemeindegrenzänderung zu.

11. Benennung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl am 24.09.2017

Die Verwaltung legte dem Gemeinderat die Liste für die Besetzung der vier Wahlvorstände und des Briefwahlvorstands bei der Wahl zum 19. Bundestag vor.
Der Gemeinderat stimmte der Besetzung der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes zu. Die Mitglieder der Wahlvorstände und des Briefwahlvorstandes werden Mitte August zum Dienst bei der Wahl und zur Schulung, voraussichtlich am Dienstag vor der Wahl, eingeladen.
Soweit eingeladene Wahlvorstandsmitglieder aus wichtigem Grund für den Wahldienst nicht zur Verfügung stehen, werden von der Verwaltung geeignete Bürgerinnen und Bürger nachträglich in den/die Wahlvorstand/Wahlvorstände und den Briefwahlvorstand berufen.

12. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

Ortsmitte Fraunberg
Der Ortstermin mit Planern, Vereinsvorständen und Gemeinderäten fand am 04.07.2017 statt. Ein neuer Standort für den Maibaum wurde diskutiert.
Am 25.07.2017 wird die neue Planung inkl. neuen Standort für die Bushaltestelle in Richtung Reichenkirchen vorgestellt.

Reichenkirchen
Hier wird es im September im Rathaus einen gemeinsamen Termin Gemeinde/Kirchenverwaltung geben.

Gemeindezentrum Fraunberg
Am 14.07.2017 kommen Vertreter der Gemeinde Jetzendorf (Landkreis Pfaffenhofen) zur Besichtigung des Gemeindezentrums.

13. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) DSL-Ausbau, Straßen- und Bankettwiederherstellungen
Es gibt immer wieder Meldungen, dass nach dem Einlegen der DSL-Leitungen Straßen und Bankette noch nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt sind.
Die Maßnahme ist noch nicht abgenommen. Soweit solche Arbeiten noch nicht ordnungsgemäß abgeschlossen sind, wird dies bei der Abnahme beanstandet werden.

Die Telekom hat aktuell mitgeteilt, dass sich die Inbetriebnahme der neu verlegten DSL-Leitungen bis zum 31.08.2017 verzögert.

b) Graben und Weiher Frankendorf
Der Weiher bei Frankendorf an der Kreisstraße muss dringend geräumt werden. Im Herbst/Winter gilt das auch für den Abflussgraben dieses Weihers in Richtung Strogen.

Auch der Graben von Tittenkofen nach Lohkirchen muss geräumt werden.

Ergebnisse aus der 53. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 30.05.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 04.04.2017 und 18.04.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.04.2017 wurde den Gemeinderäten in der Sitzung vom 18.04.2017 als Tischvorlage vorgelegt.
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 18.04.2017 wurde den Gemeinderäten mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der beiden Niederschriften wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschriften sind somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Bauvoranfrage zum Abbruch eines ehemaligen Stallgebäudes und Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Pillkofen 6
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Vor der Weiterleitung der Bauvoranfrage muss der Antragsteller allerdings die übliche Erklärung zur Übernahme aller Kosten für die Ver- und Entsorgung sowie die verkehrsmäßige Erschließung des Bauvorhabens unterzeichnen.

• Neubau einer Lagerhalle mit Büro/Betriebsleiterwohnhaus, An der Erdinger Str. 3 c, Tittenkofen
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Vor der Weiterleitung des Bauantrags wird die Verwaltung noch klären, ob wegen der Zufahrt über ein Privatgrundstück eine Grunddienstbarkeit erforderlich ist.

• Ausbau eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Fremdenzimmer, Bachham 7 a
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

3. Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans für die Gemeinde Fraunberg; Aussprache und Beschlussfassung

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Kreisbrandinspektor Lorenz Huber anwesend. Er hat auf der Grundlage der umfangreichen Datenerhebungen durch die Gemeindeverwaltung den Feuerwehrbedarfsplan erstellt.
Auch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Fraunberg, Maria Thalheim und Reichenkirchen sowie zahlreiche Aktive dieser Wehren sind anwesend.
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei dieser Gelegenheit für die Arbeit der Feuerwehr bei allen anfallenden Aufgaben.
Besonders dankte er den Kommandanten bei der Mithilfe im Bezug auf die Gewinnung von Nachwuchs. Dies ist nicht nur Aufgabe der Gemeinden sondern auch einer der Vereinszwecke der Feuerwehrvereine.

Kreisbrandinspektor Huber erläutert den Feuerwehrbedarfsplan. Dieser geht auf folgende Aspekte ein:
• Arten und Aufgaben der Feuerwehr.
• Die Hilfsfrist als wichtigstes Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze der Feuerwehr. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit, der Ausrückezeit, und der Anfahrtszeit zusammen. In der Gemeinde Fraunberg liegt die Hilfsfrist bei durchschnittlich 10 Minuten, was den Vorgaben genau entspricht.
• Durchschnitt der Pflichteinsätze in den letzten fünf Jahren.
• Ehrenamtliche Aktive.
• Durchschnittliche Antrittsstärke in den letzten zwei Jahren.
• Gefährdungsbeurteilung des Gemeindegebietes.
• Entfernungen der Feuerwehren (innerhalb und außerhalb der Gemeinde).
• Fahrzeugkonzept.
• Fahrzeugausstattung für technische Hilfeleistung.
• Fahrzeugausstattung für Gefahr durch Gefahrstoffe.
• Fahrzeugmindestausstattung für Gefahren in und auf Gewässern.
• Fahrzeugausstattung. Hier ist auch festgelegt wann und welche Fahrzeuge zur Ersatzbeschaffung anstehen. Wobei bei der empfohlenen Ersatzbeschaffung die Mindestanforderung an das als Ersatz zu beschaffende Fahrzeug genannt ist. Vergleichbare oder höherwertige Fahrzeuge können ebenfalls als Ersatz beschafft werden.
Insgesamt sind die Feuerwehren der Gemeinde Fraunberg gut ausgestattet, organisiert und geführt.

Der Gemeinderat stimmte dem Feuerwehrbedarfsplan einstimmig zu.

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg

Basierend auf den Ausführungen des Feuerwehrbedarfsplans zum Thema Ersatzbeschaffungen beschließt der Gemeinderat einstimmig im Haushaltsjahr 2018 für die Freiwillige Feuerwehr Fraunberg ein Feuerwehrfahrzeug LF 20 zu beschaffen.
Die Kosten für ein solches Fahrzeug belaufen sich auf rund 340.000 €. Allerdings wird sich die Tatsache, dass ein Großteil der Beladung des vorhandenen LF 8/6 auch im neuen Feuerwehrfahrzeug Verwendung finden wird, deutlich kostenreduzierend auswirken. Der staatliche Zuschuss liegt bei 100.000 € bis 105.000 €.
Bei interkommunaler Zusammenarbeit; d. h., wenn mindestens mit einer weiteren Gemeinde ein LF 20 ausgeschrieben wird, erhöht sich der Zuschuss um 10 %.
Als nächste Schritte wird die Gemeinde einen Partner für Interkommunale Zusammenarbeit suchen und es ist ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung von Fahrgestell, Aufbau und Beladung zu erstellen.

5. Offene Ganztagsschule am Schulstandort Maria Thalheim; Aussprache und Beschlussfassung zur Gestaltungsplanung der Außenanlagen

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Architekt Franz Pezold anwesend.
Hier ist ein attraktiver, sicherer und übersehbarer Spielraum sowie eine Zuwegung zur Belieferung der Mensa aus Richtung Osten geplant, die im Steigungsbereich gepflastert wird.
Es ist ein rund 110 qm großer Platz geplant, der von einer sog. „Sitzarena“ mit drei Steinsitzreihen im Halbkreis um den Platz geplant.
Die Kosten liegen bei rund 74.000 € brutto.
Der Gemeinderat stimmte der Gestaltung grundsätzlich zu. Architekt Pezold wurde beauftragt Kosteneinsparungen zu prüfen. Insbesondere bei den für die Sitzarena benötigten Steinblöcken sieht der Gemeinderat hier Potenzial.

6. Aussprache und Beschlussfassung zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts nach dem Bayerischen E-Government-Gesetz

Von der Gemeindeverwaltung war zu diesem Punkt von der Verwaltung Herr Georg Neumaier anwesend.
Am 22.12.2015 wurde das „Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern“
(BayEGovG) verabschiedet und trat zum 30. Dezember 2015 in Kraft.

In Artikel 8 Absatz 1 BayEGovG heißt es konkret:
„1 Die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden ist im Rahmen
der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen.
2 Die Behörden treffen zu diesem Zweck angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Art. 7 des
Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und erstellen die hierzu erforderlichen
Informationssicherheitskonzepte.“

Die Einführung und der Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts sind somit verbindlich für alle bayerischen Kommunen. Artikel 10 Absatz 2 BayE
GovG regelt zudem, dass ein solches Informationssicherheitskonzept bis zum 1. Januar 2018 vorzuliegen hat. Bayerische Kommunen müssen ab diesem Zeitpunkt den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz (= Konzept) zur dauerhaften Sicherstellung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und zu betreiben.
Informationssicherheitskonzepte gibt es nicht von der Stange. Im Gegenteil sind dies Verfahrensweisen und Regeln, die organisationsindividuell langfristig Informationssicherheit sicherstellen sollen. Auch wenn sich die rechtliche Verpflichtung aus Art. 8 BayEGovG im engeren Sinn primär auf den Schutz informationstechnischer Systeme beschränkt, ist es in der Praxis
sinnvoll, Informationssicherheit nicht hierauf zu beschränken, sondern unter Einbeziehung der sogenannten technischen UND organisatorischen Maßnahmen
im Sinne des Artikel 7 BayDSG den Schutz aller analogen und digitalen Informationen einer Organisation in den Blick zu nehmen. Das beginnt beim Thema Gebäudesicherheit, setzt sich über Themen wie Datenschutz, Schulungen, Richtlinien, externe Dienstleister fort und endet nicht zwingend beim Thema IT-Sicherheit.
Die Kosten für die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben betragen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt rund 19.000 € bis 20.000 €, netto.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, in den Haushalten für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 je 7.000 € im Verwaltungshaushalt einzustellen.

7. Aussprache und Beschlussfassung sowie Sachstandsbericht zur Hochwasserschutzmaßnahme südlich von Kleinthalheim

Südlich von Kleinthalheim ist zwischen Kleinthalheim und der Gemeindeverbindungsstraße Kleinthalheim-Bachham, entlang des Bachhamer Baches, eine Hochwasserschutzmaßnahme geplant. Die Maßnahme besteht aus dem Entfernen der Betonschalen, der Aufweitung des Baches auf eine Länge von ca. 85 m und die Nutzung des angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstückes als Retentionsraum (der Grundstückseigentümer hat dankendwerter Weise sein Einverständnis gegeben).
Beim Wasserwirtschaftsamt wurde angefragt unter welchen Voraussetzungen für diese Maßnahme staatliche Zuschüsse gewährt werden.
Zwischenzeitlich hat das Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt, dass für die Maßnahme eine Fachplanung erforderlich ist, auf deren Grundlage dann die wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden kann. Nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Maßnahme mit 75 % förderfähig soweit die Kosten mehr als 50.000 € betragen und kann in die Dringlichkeitsliste aufgenommen werden.

8. Aussprache und Beschlussfassung zur Installation von Straßenpollern in der Straße Am Marienbach in Maria Thalheim

Damit hier keine Fahrzeuge auf dem Gehweg (mehr) parken, hat der Gemeinderat die Anschaffung von sieben, bei Bedarf herausnehmbaren, Straßenpollern beschlossen. Die Anschaffungskosten liegen bei rund 1.100 €.

9. Zuschussantrag zur Gesamt-Außensanierung der Filialkirche St. Martin Lohkirchen

Die Kostenschätzung liegt bei 1.016.000 €. Damit die Zuwendungen des Landkreises und der übrigen Zuschussgeber bewilligt werden muss sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von 20.000 € beteiligen. Der Gemeinderat hat mit 17 : 0 Stimmen beschlossen nach Rechnungslegung in den Haushaltjahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu gewähren.

10. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

11. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Das Protokoll der gemeinsamen Sitzung von Teilnehmergemeinschaft und Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss vom 23.05.2017 lag den Gemeinderäten als Tischvorlage vor.
Tagesordnungspunkte der Sitzung waren:

1) Neugestaltung Ortsmitte Fraunberg
• Die Erweiterung wird als komplette Maßnahme im Finanzplan des Amtes für ländliche Entwicklung aufgenommen.
• Die Höhen müssen dringend definiert werden (u.a. Erlenweg, Kriegerdenkmal, usw.).
• Ausführungsplanung inkl. Vermessungen bis Mitte Juli 2017 – Ausschreibungen spätestens im Herbst.
• Dazu findet Mitte Juli eine TG-Sitzung statt.
• Termin mit Obst- und Gartenbauverein sowie Kriegerverein ist erforderlich.

2) Geplante Neugestaltung Ortsmitte Reichenkirchen
• Termin mit dem Liegenschaftsamt/Ordinariat am 21.6.2017 wegen der Grundstücksituation.
• Sinnvolle Vorgehensweise bei Abstimmung mit den Bürgern notwendig (Sept. 2017).

3) Objektplanungsverträge
• Ortsmitte Fraunberg ist abgedeckt.
• Ortsmitte Reichenkirchen: Der alte Vertrag muss abgerechnet werden.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

Gemeindezentrum Fraunberg
Auf entsprechende Anfrage erläuterte Bürgermeister Wiesmaier, dass im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen auch noch der bisher fehlende Hinweis auf das Gemeindezentrum (Rathaus) sichtbar angebracht wird, und dass auch Fahrradständer installiert werden.

Ergebnisse aus der 52. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 18.04.2017


1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 04.04.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.04.2017 lag den Gemeinderäten als Tischvorlage vor. Die Genehmigung der Niederschrift wird in der nächsten Sitzung erfolgen.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Werkstatt und Garagen, Reichenkirchen, An der Rosenbreite 1, wurde bereits am 18.06.2013 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beim jetzigen Plan sind aus bauordnungsrechtlichen Gründen Änderungen vorgenommen worden. Die Prüfung dieser Änderungen liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Landratsamtes. Der Gemeinderat bestätigt, wie vom Bauausschuss empfohlen, die Zustimmung vom 18.06.2013.

3. Sachstand und Beschlussfassungen zum Bau der Mensa an der Schule in Maria Thalheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Architekt Pezold anwesend. Der dem Gemeinderat den Stand der Bauarbeiten und die Kostensituation darstellte.

Die Kostenschätzung liegt bei 504.000 €. Aufgrund der bisher eingegangenen Angebote werden 509.000 € prognostiziert.

An Ausschreibungen stehen nur noch die Küche und die Außenanlagen sowie die Schließanlage an.
Die Ausschreibungen für Küche und Außenanlagen werden so durchgeführt, dass die Aufträge in der Sitzung vom 30.05.2017 vergeben werden können.

Aus derzeitiger Sicht kann der Betrieb in der Mensa zum 01.09.2017 aufgenommen werden.

4. Aussprache über die Ergebnisse der Bürgerversammlungen

An den Bürgerversammlungen haben insgesamt 245 Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen (Fraunberg, 06.04.2017: 70, Maria Thalheim, 11.04.2017: 100 Reichenkirchen, 12.04.2017: 75)

Fraunberg, Beginn: 19.45 Uhr, Ende: 22.20 Uhr
Es wurde nach dem Stand zur Straßenausbaubeitragssatzung gefragt. Bürgermeister Wiesmaier erwiderte, dass mittlerweile eine gesetzliche Vorgabe besteht, durch diverse Gerichtsurteile bestätigt, dass Straßenausbaubeitragssatzungen erlassen werden müssen.
Bürgermeister zitierte aus dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes für den Haushalt 2017, in dem darauf rechtsaufsichtlich hingewiesen wurde, dass die Gemeinde eine entsprechende Satzung spätestens dann erlassen muss, wenn eine Straße beitragspflichtig ausgebaut wird.
Entscheidend ist für die Gemeinde Fraunberg, dass keine rückwirkenden Beiträge für bereits hergestellte Maßnahmen veranlagt werden müssen (bis zu 90 % der Ausbaukosten nachträglich beitragspflichtig). Hier ist der Stichtag 31.12.2020 als Verjährungsfrist von großer Bedeutung.

Danach müssen alle geplanten Straßenbaumaßnahmen, voraussichtlich von externen Gutachten, dahingehend überprüft werden, ob es sich um eine nicht beitragspflichtige Unterhaltsmaßnahmen oder beitragspflichtige Ausbaumaßnahmen handelt.

Zur Anfrage wegen dem Herrichten des Parkplatzes an der Kirche Riding schlug Bürgermeister Wiesmaier einen gemeinsamen Ortstermin von Gemeinderat und Kirchenverwaltung vor um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Bei Straßenkehren in Riding wurde nur eine Straßenseite gekehrt, so eine Wortmeldung. Die Verwaltung sagte zu der Angelegenheit nach zu gehen.
Die im Graben an der Thalheimer Straße, von der Kreisstraße her kommend, aufgegangene Sträucher müssen unbedingt entfernt werden. Die Verwaltung sagte zu den Bauhof entsprechend zu beauftragen.

Auf die Frage, was mit dem ehemaligen Gasthaus in Riding geschieht erwiderte Bürgermeister Wiesmaier, dass die Gemeinde weder auf das ehemalige Gasthaus noch das dazugehörige ehemalige landwirtschaftliche Anwesen Zugriff hat.

Es wurde nochmals gebeten die Möglichkeit zur Schaffung eines Fußweges von Fraunberg zum sog. „Flurbereinigungsspielplatz“ zu prüfen. Da es sich hier um eine Maßnahme entlang einer Kreisstraße handelt, wird Bürgermeister Wiesmaier die Angelegenheit bei einer Ortsbesichtigung mit Straßenbaubehörde und Verkehrsbehörde erörtern.

Es wurde darauf hingewiesen, dass es in Bachham wieder Geruchsbelästigungen durch den Kanal gibt. Die Verwaltung sagte zu der Angelegenheit nach zu gehen.

Maria Thalheim, Beginn: 19.45 Uhr, Ende: 22.00 Uhr
Den Hinweis wegen der Engstelle beim Radweg in Riding (Übergang Radweg-Fußweg) konnte Bürgermeister Wiesmaier nur dahin gehend beantworten, dass hier der erforderliche Grund zur Änderung der Situation nicht vorhanden ist.

An Landrat Martin Bayerstorfer wurde die Frage nach der Bevölkerungsprognose für den Landkreis Erding gerichtet. Lt. Landrat Bayerstorfer werden auch für den Landkreis in den nächsten 20 Jahren im Durchschnitt rund 1 % Bevölkerungswachstum pro Jahr prognostiziert.

Nach der Bürgerversammlung hatte ein Bürger darauf hingewiesen, dass der Grundstücksbesitzer an der Straße Kleinstürzlham-Großstürzlham die Ausweichstelle in Fahrtrichtung Großstürzlham, links, wieder herstellen muss. Wegen des Begegnungsverkehrs mit LkW’s oder großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist die Ausweichstelle auf dieser schmalen Straße dringend notwendig.

Grucking, Beginn: 19.45 Uhr, Ende: 21.30 Uhr
Ein Bürger appellierte an die Grundanlieger den erforderlichen Grund für den Bau des Geh- und Radweges von Reichenkirchen nach Grucking abzutreten damit dieser Weg, der für die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger dringend erforderlich ist, abzutreten. Er erinnerte daran, dass bereits vor mehreren Jahren über 100 Bürger aus Grucking bei der Gemeinde einen Antrag für diesen Geh- und Radweg eingereicht haben.

Für den Dorfplatz sind zwei neue Fußballtore erforderlich nachdem die alten maroden Tore abgebaut wurden.

Das Gelände für die „Eiszeit“ müsste eben gemacht werden. Derzeit hängt das Gelände so stark, dass im Westen beim Befüllen des Beckens der Wasserstand bei 0 und im Osten ca. 15 cm beträgt.

Das mit den nicht verfügbaren Telefonanschlüssen in Tittenkofen geschilderte Problem, ist der Verwaltung seit einem Jahr bekannt. Seither geht diese der Angelegenheit regelmäßig nach. Die Telekom sagt immer wieder eine Lösung zu. Bisher konnten immer wieder Einzelfalllösungen, aber keine generelle Lösung, gefunden werden.

Es wurde auf die immer wieder auftretenden Probleme mit Bibern und die damit verbundenen Schwierigkeiten der Grundstücksbesitzer hingewiesen. Es ist ein großer bürokratischer Aufwand hier von der Naturschutzbehörde eine Erlaubnis zu erhalten den Bibern nachzustellen, diese zu fangen oder gar zu töten.

Auf eine entsprechende Frage wies Bürgermeister Wiesmaier darauf hin, dass nach Abschluss der Arbeiten der Telekom am schnellen Internet die Verträge der Anschließer nicht automatisch geändert werden. Hier müssen die Anschließer selbst tätig werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass der Graben von Reichenkirchen nach Fraunberg dringend geräumt werden muss. Bürgermeister Wiesmaier wies darauf hin, dass das Graben räumen grundsätzlich nur in Zusammenarbeit mit den Grundanliegern möglich ist. Außerdem geht es nur zu Zeiten in denen auf den anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücken nicht „angebaut“ ist und die Grundstücke witterungsbedingt befahrbar sind, ohne dass durch die schweren Maschinen und Fahrzeuge, die zum Graben räumen notwendig sind, größere Schäden angerichtet werden. Die Zeiträume die dafür innerhalb eines Jahres in Frage kommen sind sehr begrenzt.

Es wurde daran erinnert, dass bei der letzten Bürgerversammlung zugesagt wurde, dass auf der Straße Fraunberg Helling eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Richtungen (50 km/h) angebracht wird.

Mit einigen der Wortmeldungen beschäftigte sich der Gemeinderat:

Parkplatz Kirche Riding
Hier würde der Grundanlieger die erforderlichen Flächen abtreten. Es wird zu einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit Gemeinderat, Kirchenverwaltung und Grundanlieger eingeladen werden.

Fußweg Fraunberg-Flurbereinigungsspielplatz
Hier findet die in der Bürgerversammlung bereits angesprochene Ortsbesichtigung mit Straßenbaubehörde und Verkehrsbehörde statt. Dabei werden auch die Alternativen
• andere Straßenseite und
• Weg über Privatgrund
erörtert werden.
Auch die Frage der Notwendigkeit einer ausreichenden Beleuchtung wird hierbei angesprochen werden. Die Kosten-Nutzen-Frage wird eine entscheidende Rolle spielen.

Engstelle Radweg Riding
Diese befindet sich innerorts und wird daher von der Verkehrsbehörde nicht als Gefahrenstelle gesehen.

Ausweichstelle an der Straße Kleinstürzlham-Großstürzlham
Hier wird zunächst die amtliche Vermessung veranlasst.

Fußballtore auf dem Dorfplatz in Grucking
Hier stimmte der Gemeinderat der Anschaffung eines Tores mit einem Kostenrahmen von 500 € zu.

Graben Reichenkirchen-Fraunberg räumen
Hierzu bemerkte Bürgermeister Wiesmaier, dass in der Gemeinde Fraunberg rund 30 km Gräben zu räumen sind. Unterhaltspflichtig sind hier grundsätzlich die Anlieger. Nichts desto trotz werden die Gräben, soweit leistbar, von der Gemeinde geräumt.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Fraunberg-Singlding-Helling
Der Gemeinderat hat beschlossen die Geschwindigkeit auf der Straße in beiden Richtungen von den Ortsausgängen Fraunberg und Helling in beiden Richtungen auf 50 km/h zu beschränken.

5. Aussprache und Beschlussfassung zur teilweisen Umstellung der Straßenbeleuchtung im Versorgungsbereich der Überlandwerke auf LED-Lampen

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Hampel von den Überlandwerken anwesend um das Angebot zur teilweisen Umstellung der Straßenbeleuchtung im Versorgungsbereich der Überlandwerke auf LED-Lampen zu erläutern.

Das Angebot umfasst das Ersetzen
• von neun vorhandenen Leuchten an der Holzstraße und der Christian-Jorhan-Straße; Amortisation durch Stromeinsparung in 8 ½ Jahren
• von 12 HQL-Lampen 80 W durch LED-Lampen 24 W in der Zehmerstraße und der Niedermühlstraße; Amortisation durch die Stromeinsparung in drei Jahren
• von vier vorhandenen Leuchten an der Auenstraße; Amortisation durch Stromeinsparung in 9 ½ Jahren
• von sieben vorhandenen Leuchten an der Hauptstraße
Die Kosten belaufen sich auf rund 14.000 €, brutto. Die Amortisation ist mit einem Strompreis 21 Cent/kW gerechnet.

Der Gemeinderat stimmte der Umrüstung in den oben genannten Bereichen zu.

6. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

7. Zuschussantrag der Schützengesellschaft Germania Grucking

für die Anschaffung von Jugendschießausrüstungen
Die Schützengesellschaft Germania Grucking hat eine Jugendschießausrüstung angeschafft. Die Anschaffungskosten lagen bei 1.290 €. Der Gemeinderat stimmte einem Zuschuss in Höhe von 250 € für das Jugendgewehr zu.

8. Antrag der SG Reichenkirchen zur Kostenübernahme für zwei Jugendfußballtore in Verbindung Schulsportausstattung

Die SG Reichenkirchen plant zwei versetzbare Tore mit Kippsicherung anzuschaffen, die auch für den Schulsport benötigt werden und auch zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Besonderheit, dass die Tore auch dem Schulsport zur Verfügung wird von der Gemeinde ein Kostenanteil von 2.000 € übernehmen.

9. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Ortsmitte Fraunberg
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsmitte wird von der Straßenbaubehörde genehmigt. Das ergab die Ortsbesichtigung mit Planer, Straßenbauamt, Verkehrsbehörde und Polizei am 11.04.2017.

Was das Versetzen der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Reichenkirchen betrifft so geht hier nur ein Versetzen in Richtung Westen in Höhe Nepomuk-Denkmal.
In Höhe des Gemeindezentrums ist dies aus Gründen der Verkehrssicherheit (Kurvenbereich, Haltestelle auf der Fahrbahn, Sichtbehinderung für Verkehr aus dem Erlenweg) nicht möglich.

10. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Badeweiher Maria Thalheim
Die beiden Thalheimer Gemeinderatsmitglieder werden mit der Feuerwehr das Ausspritzen des Weihers organisieren.

b) Gehweg Unterbierbach
Auf eine entsprechende Frage aus dem Gemeinderat kann Bürgermeister Wiesmaier bestätigen, dass der Gehweg, der durch die Verlegung der Leitungen für das Breitband aufgerissen werden musste, ordnungsgemäß wieder hergestellt wird. Darüber hinaus sind keine Arbeiten vorgesehen.

Ergebnisse aus der 51. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 04.04.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 14.03.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.03.2017 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Einladung für diese Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Umnutzung zu zwei Wohneinheiten, Großhündlbach 6
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tittenkofen, An der Erdinger Str. 13

Die Bauanträge wurden vom Bauausschuss vorberaten. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und erteilt zu beiden Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen. Beim Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Tittenkofen wurde auch der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachform (Walmdach statt Pult- oder Satteldach) zugestimmt.

3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „im Süden von Reichenkirchen“

Im Zentrum des Baugebietes ist ein Dreispänner geplant. Der Eigentümer hat jetzt einen Antrag auf einen Vierspänner gestellt. Begründet wird das damit, dass dann kleinere Wohneinheiten für Familien mit kleinerem Budget entstehen könnten. Die zusätzlich erforderlichen zwei Stellplätze können nachgewiesen werden.

Der Gemeinderat lehnte die Änderung im jetzigen Verfahrensstand (der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Im Falle einer Änderung zum jetzigen Zeitpunkt müsste der zweite Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit der geänderten Planung wiederholt werden) ab.

Auch eine spätere Änderung nach Rechtskraft des Bebauungsplanes lehnte der Gemeinderat ab, weil eine weitere Verdichtung nicht dem Planungswillen der Gemeinde entspricht.

Der Gemeinderat lehnte die gewünschte Änderung grundsätzlich ab, weil eine weitere Verdichtung nicht dem Planungswillen der Gemeinde entspricht.

4. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

5. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 15. Flächennutzungsplanänderung im Norden von Vorderbaumberg

Dem Gemeinderat lag der Planentwurf des Architekten Pezold, Wartenberg, für die 15.Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet im Norden von Vorderbaumberg in der Planfassung vom 31.03.2017 vor.

Die Planung wurde dem Gemeinderat erläutert.

Der Gemeinderat billigte einstimmig die Planung für die 15. Flächennutzungsplan-änderung in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 31.03.2017 sowie die dazugehörige Begründung und beschloss die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

6. Antrag auf Erweiterung der Straßenbeleuchtung Bachham; Aussprache und Beschlussfassung

Der Antrag wurde bereits in der Bürgerversammlung 2016 gestellt. Es lag nach wie vor kein Angebot des Versorgers vor. Zumindest konnten jedoch bei einer Ortsbegehung mit den Bayernwerken die Standorte festgelegt werden. Die Erweiterung wurde durch die Festlegung der Standorte auf ein Minimum beschränkt.
Bürgermeister Wiesmaier stellte die Standorte der bisher vorhandenen Straßenlampen und der zusätzlichen drei Standorte vor.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss die Straßenbeleuchtung
in Bachham auf der Grundlage der vorgelegten Standorte um drei Straßenlampen zu erweitern. Die Verwaltung wurde beauftragt ein Angebot anzufordern und mit den Anliegern der neuen Standorte diese abzustimmen.

7. Aussprache und Beschlussfassung zum Austausch eines Spielgerätes auf dem Spielpatz „Am Kindergarten“

Das Großgerät auf dem Spielplatz ist seit der letzten Überprüfung durch einen Gutachter aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Das Gerät muss dringend ersetzt werden. Auch eine Kleinkinderschaukel sollte angeschafft werden.

Der Gemeinderat legte einen Kostenrahmen von brutto 6.000 € fest. Welches Gerät als Ersatz angeschafft werden soll, ist mit den Eltern im Einzugsgebiet des Spielplatzes abzusprechen.

8. Antrag an den Landesgesetzgeber zur Beibehaltung des geltenden Sitzverteilungsverfahren nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz

Der Antrag wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugestellt.

Er lautet wie folgt:

Antrag:
Der Gemeinderat von Fraunberg fordert den Bayerischen Gesetzgeber auf, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG) (bei Bezirkstagen im Bezirkswahlgesetz) das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu. Die Verwaltung wurde beauftragt
diesen an den Bayerischen Landtag und die CSU-Landtagsfraktion zu senden.

9. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
a) Jahreshauptversammlung des Gemeindeentwicklungsvereins
Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich für die gelungene Jahreshauptversammlung bei Hans Rasthofer und Anna Gfirtner.

b) Ortsmitte Fraunberg
Wegen der Grünordnung beim Gemeindezentrum ist mit dem Fachberater des Landratsamtes Kontakt aufzunehmen (Ortstermin). Die Planung sollte im Rahmen einer Zukunftswerkstatt mit den Bürgern abgestimmt werden.

Anfang Mai 2017 ist zu diesem Thema eine gemeinsame Sitzung von Ortsplanungs- und Entwicklungsausschuss und Teilnehmergemeinschaft einzuberufen.

10. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Entbuschung am Recyclinghof in Reichenkirchen
Die Recyclinghöfe liegen in der Unterhaltspflicht des Landkreises und somit wurde die Maßnahme in Reichenkirchen seitens des Landkreises veranlasst.

b) Kanalanschluss des Dorfstadels in Grucking
Durch eine genauere Untersuchung wurde festgestellt, dass der Kanalschacht beim Dorfstadl in Grucking nicht an den Kanal angeschlossen ist.

c) Finanzausschusssitzung zur Jahresrechnung 2016
Es steht noch kein Termin fest. Derzeit gibt es in der Verwaltung ein großes personelles Problem, weil die Stelle des Kämmerers seit Mitte Februar nicht mehr besetzt ist und die Neubesetzung erst zum 01.07.2017 erfolgen kann. Trotzdem ist die Verwaltung bemüht die Jahresrechnung 2016 so schnell als möglich vorzulegen.

d) Strogenbrücke in Riding
Hier gibt es noch immer keine Lösung. Das grundsätzliche Problem ist, dass niemand sagen kann, was die notwendigen Maßnahmen an der Brücke für Auswirkungen auf das Wehr haben – eine Statik für das Wehr gibt es nicht.

Ergebnisse aus der 50. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 14.03.2017


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 21.02.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 21.02.2017 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Einladung für die heutige Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

• Anbau eines Wintergartens beim bestehenden Garagenspeicher, Wartenberger Straße 3, Riding
• Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen, St.-Florian-Straße 4, Fraunberg
Es fand keine Bauausschusssitzung statt.
Die Bauvorhaben wurden intern zwischen Verwaltung und Bauausschussvorsitzendem, 2. Bürgermeister Rasthofer, vorbesprochen.

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung aus der internen Vorbesprechung und erteilt zum Bauantrag
• Anbau eines Wintergartens beim bestehenden Garagenspeicher, Wartenberger Straße 3, Riding
mit 15 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

Zum Bauvorhaben
• Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen, St.-Florian-Straße 4, Fraunberg
lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Grundfläche vor. Zulässig sind nach dem Bebauungsplan 130,00 qm, tatsächlich sind es 135,55 qm, eine Überschreitung von 4,3 %. Diese Überschreitung liegt in dem Bereich, in dem das Landratsamt Erding mit Zustimmung der Gemeinde Befreiungen erteilt.

Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und stimmt der beantragten Befreiung mit 15 : 0 Stimmen zu.

3. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Hier lag der Bebauungsplan der Stadt Erding für das Gebiet „nördlich Dorfener Straße, westlich Keltereistraße“ vor.
Hier ist die Fläche für die Einzelhandelsgeschäfte beschränkt. Durch die Änderung soll die zulässige Fläche erhöht werden, damit ein Einzelhandelsgeschäft seine Verkaufsfläche bedarfsgemäß erweitern kann.

Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis. Es wurden keine Einwände erhoben.

4. Sachstandsbericht zum Baugebiet an der Bachhamer Straße in Fraunberg

Der Auftrag für die Erschließungsarbeiten wurde in der nicht öffentlichen Sitzung vom 14.03.2017 vergeben. Die Erschließungsarbeiten beginnen in den nächsten Tagen und sollen im September 2017 abgeschlossen sein.

Als nächster Schritt wird der Verkaufspreis inkl. Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch kalkuliert und die Bewerber werden angeschrieben. Mit dem Anschreiben erhalten die Bewerber einen Fragebogen der persönliche Angaben anfordert, welche die Verwaltung für die Vergabe benötigt. Bei der Vergabe sollen insbesondere auch Bewerbungen von jungen Gemeindebürger berücksichtigt werden.

Die Auswahl der Bewerber soll in der Sitzung am 25.04.2017 erfolgen, sodass die notarielle Beurkundung der Grundstücksverkäufe im Juni 2017 statt finden könnte.

5. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Süden von Reichenkirchen

Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen im Rahmen der formellen Beteiligung.
Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Die Vorschläge zur Abwägung und die Beschlussvorschläge wurden erläutert.

Der Gemeinderat stimmte über jeden Beschlussvorschlag einzeln ab. Für alle Beschlussvorschläge wurden die Beschlüsse mit 16 : 0 Stimmen gefasst.

6. Bebauungsplan im Süden von Reichenkirchen

Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen im Rahmen der formellen Beteiligung
Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Die Vorschläge zur Abwägung und die Beschlussvorschläge wurden erläutert.

Der Gemeinderat stimmte über jeden Beschlussvorschlag einzeln ab. Für alle Beschlussvorschläge wurden die Beschlüsse mit 16 : 0 Stimmen gefasst.

7. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Osten von Bergham

Dem Gemeinderat liegen der Bebauung und die entsprechende Begründung für einen Bebauungsplan im Osten von Bergham vor.
Das Gebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen um neben Wohnnutzung auch die Errichtung kleiner Handwerksbetriebe im Zusammenhang mit den zulässigen Wohngebäuden zu errichten.

Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplan im Osten von Bergham und die dazugehörige Begründung und beschloss einstimmig die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

8. Aussprache und evtl. Beschlussfassung zur Einrichtung von Urnengräbern am Gemeindefriedhof in Maria Thalheim

Auf dem Gemeindefriedhof in Maria Thalheim besteht der Bedarf an separaten Urnenbeisetzungen.
Im noch nicht belegten Teil im Nordosten des Friedhofsgeländes wäre die Möglichkeit gegeben separate Urnenbestattungen zuzulassen.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss in diesem Teil des Friedhofs Urnengräber zu schaffen. Eine Urnenwand wurde aus gestalterischen Gründen einstimmig abgelehnt.
In den nächsten Wochen soll diesbezüglich eine Ortsbesichtigung mit einem Fachmann und dem Gemeinderat statt finden. Als Beispiel könnte der kirchliche Friedhof in Fraunberg dienen.

9. Gemeindeentwicklung

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen
Reichenkirchen
Bei der Ortsbesichtigung wurden die Maßnahmen in der Ortsmitte von Reichenkirchen mit den Anliegern kontrovers diskutiert. Es wird eine Planvertiefung erfolgen um den notwendigen Grunderwerb zu ermitteln.
Sollte der notwendige Grunderwerb nicht möglich sein, wird es keine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung geben, weil dann die zur Förderung notwendigen Straßenquerschnitte nicht realisiert werden können. Ohne diese Förderung ist die Maßnahme nicht finanzierbar.

Fraunberg
Der Krieger- und Soldatenverein Fraunberg steht der Umgestaltung des Kriegerdenkmalstandortes äußerst positiv gegenüber.

Die Freiflächengestaltung (Grünordnung) am Gemeindezentrum soll dieses Jahr durchgeführt werden.

Auf Wusch des Anliegers des jetzigen Standortes der Bushaltestelle soll der Standort Richtung Nepomukdenkmal verlegt werden.
Diese Anregung muss von den zuständigen Stellen verkehrsrechtlich geprüft werden.

Gemeindeentwicklungsverein
Die Jahreshauptversammlung des Gemeindeentwicklungsvereins findet am 28.03.2017 statt. Hauptreferent wird Oberbürgermeister Max Gotz sein.
Bürgermeister Wiesmaier bittet um zahlreiche Teilnahme der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.

10. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Kinoabend am 11.03.2017
Der Jugendausschuss, dem Bürgermeister Wiesmaier ausdrücklich für sein Engagement herzlich dankt, hat am 11.03.2017 im Bürgersaal einen Kinoabend für Jugendliche veranstalte. Es haben 86 Jugendliche die Gelegenheit wahr genommen.
Der Abend war ein voller Erfolg. Die Jugendlichen haben um Wiederholung gebeten.
Diese Anregung nimmt der Jugendausschuss gerne auf.

b) Netzwerk Kommunalzirkel
Im Bürgersaal findet am 17.03.2017 eine Veranstaltung zum Thema „Jungend in der Kommune – wie sehen junge Menschen ihre Situation“ statt. Dazu haben sich 60 Teilnehmer (Bürgermeister, Jugendreferenten und sonstige in der Jugendarbeit engagierte Vertreter aus dem öffentlichen Bereich aus ganz Bayern) angemeldet. Gastrednerin wird u. a. auch Umweltministerin Ulrike Scharf sein.

c) Bürgerversammlungen 2017
Die Einladungen liegen den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten als Tischvorlage vor. Bürgermeister Wiesmaier bittet um zahlreiche Teilnahme.

d) Graben räumen
Die Arbeiten zum Graben räumen für dieses Jahr finden seit 13.03.2017 statt und werden bis 24.03.2017 abgeschlossen.

e) Breitbandausbau
Derzeit finden die Arbeiten zum weiteren Breitbandausbau in verschiedenen Gemeindebereichen statt. Die Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis für evtl. Behinderungen gebeten.

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