Eine Hilfestellung bei Amtsgeschäften
zum Anmelden
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung / Bundesmeldegesetz>>
zum Abmelden
- einer Hauptwohnung innerhalb der BRD: Abmeldung ist nicht mehr nötig !
- einer Hauptwohnung ins Ausland: persönliche Anwesenheit ist erforderlich, da die Unterschrift benötigt wird.
- einer Nebenwohnung: persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich, Schriftform genügt.
zur Anmeldung der Eheschließung
a) Terminabsprache:
- vorherige Terminabsprache unter 08762/732020
b) Bei ledigen deutschen Personen:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei dem Standesamt, wo der Betreffende geboren ist)
- Erweiterte Meldebescheinigung (bei dem Meldeamt erhältlich, wo der Hauptwohnsitz ist, gegebenenfalls auch bei Nebenwohnsitz)
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde eines gemeinsamen Kindes (bei dem Standesamt erhältlich, wo das Kind geboren ist)
c) Bei geschiedenen oder verwitweten deutschen Personen:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (bei dem Standesamt der letzten Eheschließung erhältlich)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (bei dem Standesamt, wo der Betreffende geboren ist)
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Die Unterlagen sollten jeweils nicht älter als ein halbes Jahr sein!
d) Bei ausländischer Beteiligung:
- Bei ausländischer Beteiligung sollte rechtzeitig mit dem Standesbeamten Rücksprache gehalten werden, da die erforderlichen Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können.
zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses
- persönliche Anwesenheit erforderlich
- Geburtsurkunde (nur beim Erstantrag nach Zuzug)
- ein biometrietaugliches Foto (zwingend erforderlich)
Anmerkung: Ein biometrietaugliches Foto muss bestimmte Voraussetzungen der Gesichtserkennung erfüllen, u.a.
- ein bestimmtes Format
- die richtige Kopfposition
- den neutralen Gesichtsausdruck
- die Lippen geschlossen
- frontal fotografiert
- einfarbiger Hintergrund
... und noch vieles mehr.
Das Gesichtsfeld wird dann durch die Bundesdruckerei vermessen und diese computergestützte automatisierte Gesichtserkennung wird dann im Chip des neuen Personalausweises oder EU-Passes Passes gespeichert. Fotografen kennen die neuen Bestimmungen.
Weitere Hinweise zum Beantragen von Personalausweisen und Reisepässen >>
zur Beantragung der Rente (nur nach Terminabsprache)
- Versicherungs-Nummer
- Aktuellen Versicherungsverlauf (fordert bei Bedarf die Gemeinde an)
- Konto-Verbindung (IBAN- und BIC-Nummer)
- Name, Anschrift und Versichertenkarte der Krankenkasse