Ergebnisse aus der 81. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 19.02.2019

1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 29.01.2019

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.01.2019 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Bachham 1; Bauvoranfrage zum Ersatzbau und zur Umnutzung von Wohn- und Lagerhäusern zu Wohngebäuden
2.2 Fraunberg, Wittilostr. 11; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Zur Bauvoranfrage aus Bachham sind die angeforderten Ergänzungen/Änderungen vom Planer noch nicht vorgelegt worden.

Dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Wittilostraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auch der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze im Süden um 1,87 qm wurde zugestimmt.

3. Offene Ganztagsschule; Vorstellung des Konzepts und Aussprache zu den aktuellen Herausforderungen

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Schulleiterin Gisela Leitsch und Sozialpädagogin Nicole Floßmann anwesend.
Die Ausführungen zu diesem Tagesordnungspunkt sind in diesem Mitteilungsblatt unter der Rubrik „Grundschule“ abgedruckt.
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4. Bebauungsplan zur Wohnbebauung im Süden von Bergham; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; 1. Verfahrensschritt

Architekt Pezold erläuterte dem Gemeinderat den Planentwurf.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst. Vor der separaten formellen Veröffentlichung der Auslegung findet noch eine klärende Besprechung mit dem Landratsamt Erding statt.

5. Bebauungsplan im Osten von Reichenkirchen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; 1. Verfahrensschritt

Architekt Pezold erläuterte dem Gemeinderat den Planentwurf.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde gefasst. Die formelle Veröffentlichung der Auslegung findet separat statt.

6. Bebauungsplan zur Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur formellen Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; 2. Verfahrensschritt

Architekt Pezold erläuterte dem Gemeinderat den Planentwurf. Eingearbeitet wurde auch das im ersten Verfahrensschritt vom Landratsamt Erding geforderte Schallschutzgutachten. Zu diesem Gutachten sind noch Erläuterungen notwendig. Der Tagesordnungspunkt wurde bis zur Klärung der Fragen aus dem Schallschutzgutachten zurückgestellt.

7. 2. Änderung des Bebauungsplanes Bachham-West; hier Beschlussfassung zu den Stellungnahmen und evtl. Einwendungen; Satzungsbeschluss

Die eingegangenen Stellungnahmen haben keine Einwendungen vorgebracht.
Der Gemeinderat konnte den Satzungsbeschluss fassen. Dieser Beschluss wird formell separat bekannt gemacht.

8. Bebauungsplan Ortsmitte Fraunberg; Änderungsbeschluss

Der Gemeinderat fasste den Beschluss den Bebauungsplan in der Ortsmitte Fraunberg im Bezug auf die Baugrenzen und Baulinien für das im Besitz der Gemeinde Fraunberg befindlichen Grundstückes Erdinger Straße 11 so zu ändern, dass auf dem Nachbargrundstück (Erdinger Str. 13) nach Erwerb eines 3 m breiten Grundstücksstreifens eine Grenzbebauung erfolgen kann, die Gemeinde aber andererseits in der bisher zulässigen Bebauung auf ihrem Grundstück nicht eingeschränkt wird.

9. Bauleitplanung der Nachbargemeinden

Lagen nicht vor.

10. Aussprache und Beschlussfassung zur Zweckvereinbarung zur Anstellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Erding und die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Erding

Nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) haben alle öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie können einen Datenschutzbeauftragten gemeinsam bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG).
Die/Der gemeinsam bestellte Datenschutzbeauftragte erledigt für alle an der Vereinbarung beteiligten Körperschaften die Aufgaben nach Art. 25 Abs. 4 des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Die Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises Erding, sowie der Landkreis Erding haben grundsätzlich beschlossen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die an dieser Zweckvereinbarung beteiligten Körperschaften betonen ihr Anliegen eines fachlich qualifizierten Vollzuges der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Da sich diese Aufgabe für alle beteiligten Körperschaften in gleicher Weise stellt, soll die gemeinsame Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Synergieeffekte sowie eine fachlich kompetente und wirtschaftliche Erfüllung dieser Aufgabe sicherstellen.
Die Kosten teilen sich der Landkreis Erding und die beteiligten Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften je zur Hälfte wobei der 50%ige Anteil der Kommunen des Landkreises nach der Einwohnerzahl aufgeteilt wird.
Aufgrund der Personalkostenvollberechnung entfällt auf die Gemeinde Fraunberg ein Anteil von rund 1.500 € im Jahr.

Der Gemeinderat stimmte der Zweckvereinbarung mit 16 : 0 Stimmen zu.

11. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg und Reichenkirchen

Ortsmitte Fraunberg
Hier nimmt die beauftragte Firma die Arbeiten in der zweiten Märzhälfte wieder auf.

Kirchplatz Reichenkirchen
Die vom Architekten vorgeschlagene Schlitzrinne zur Entwässerung des Kirchplatzes wurde auf einem Platz auf dem Flughafengelände besichtigt.
Fazit ist, dass diese Rinne zwar, im Gegensatz zu den üblichen Rinnen, sehr unauffällig ist, aber Zweifel bestehen, ob eine Schlitzrinne das anfallende Wasser aufnehmen kann. Auch wird ein schnelles verstopfen dieser Rinne befürchtet.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

Keine Wortmeldungen.

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