Informationen zu den Wassergebühren
Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020;
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bezüglich der Wassergebühren steht nun fest, dass keine Zwischenablesung der Wasserzähler notwendig ist. Nach aktuellem Stand sieht es so aus, als würde die Steuersenkung von 7 % auf 5 % bei den Wassergebühren für das gesamte Jahr 2020, also rückwirkend ab 01.01.2020, gilt; wir warten hier noch auf die endgültige Bestätigung der Finanzverwaltung. Die Abschläge bleiben unverändert und die Endabrechnung wird dann mit den angepassten Steuersätzen erfolgen.
Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister
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