- Bürgerkommune Fraunberg -

28. Februar 2023

Wartenberg – Reges Bürgerinteresse konnte bei der Infoveranstaltung in der Wartenberger Strogenhalle zur geplanten Windkraftanlage bei Auerbach verzeichnet werden. Auch aus der Gemeinde Fraunberg waren zahlreiche Bürger und Gemeindeverantwortliche anwesend, um sich über den Planungsstand, die Dimensionen und die Auswirkungen des angedachten Windrades zu informieren.
Erläuterungen kamen vom Wartenberger Bürgermeister Christian Pröbst sowie Peter Beermann von der Fa. Beermann Energiesysteme in seiner Funktion
als vom Bayerischen Wirtschaftsministerium eingesetzter „Windkümmerer“.

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Wartenberges Bürgermeister Christian Pröbst (l.) und "Windkümmerer" Peter Beermann (r.)

Als Standort ist ein Waldstück bei Auerbach vorgesehen, das direkt an der nördlichen Gemeindegrenze Fraunbergs liegt. Die Entfernungen vom Standort Windrad zur Ortschaft Vorderbaumberg sind 1,08 km und zur Ortschaft Hinterbaumberg 1,0 km.
Das geplante Windrad soll eine Gesamthöhe von 229 Meter erreichen. Dies würde sich aus einer Nabenhöhe von 160 Meter und einem Rotordurchmesser von 138 Metern ergeben. Die Nennleistung wird mit ca. 4,2 MW angegeben was einem Ertrag von 9.000.000 kWh/Jahr entspricht.
Die angegebene Gesamthöhe von 229 Meter ist unter anderem dem Ergebnis der luftfahrtrechtlichen Prüfung (militärisch und zivil) geschuldet. Grundsätzlich wären größere Höhen möglich und an diesem Standort auch vorstellbar.
Die Grundstückssicherung ist durch den Markt Wartenberg bereits erfolgt. Vom Bayernwerk wurde ein Netzeinspeisepunkt bei Vatersdorf zugewiesen der eine ca. 5 km lange Verbindungsleitung erfordert.
Gutachten hinsichtlich naturschutzrechtlicher und artenschutzrechtlicher Untersuchungen werden über ein ganzes Jahr hinweg erstellt und sind entscheidend für die weitere Aufstellung des Flächennutzungsplan/Bebauungsplan.
Die geplante Windenergieanlage findet nur dann Genehmigung, wenn gesetzliche Schallgrenzwerte eingehalten werden. Diese liegen an Wohngebieten bei 60 dB(A) tagsüber und bei 45 dB(A) nachts. Der Schallpegel 45 dB(A) entspricht in etwa dem Geräuschpegel, den geringer Straßenverkehr hinter Doppelglasfenstern verursacht oder dem eines leichten Regens sowie der Geräuschkulisse eines Kühlschrankes aus 1 Meter Entfernung.
Immer wieder werden Bedenken hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkunken auf den Menschen durch von Windkraftanlagen erzeugten Infraschall geltend gemacht. Beermann versicherte, dass bereits ab 200 Meter Entfernung zur Anlage kein Infraschall mehr wahrnehmbar ist.
Ebenso müssen beim sogenannten „Schattenwurf“ durch die Rotorblätter gesetzliche Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Dieser darf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Die Schattenwurfzeiten hängen vom Zusammenspiel der Wetterbedingungen, Windrichtung und Sonnenstand sowie dem Betrieb der Anlage ab. Diese unterschiedlichen Parameter sind der Grund dafür, dass „Grenzwerte Schattenwurf“ so gut wie nie erreicht werden. Zusätzlich sorgt eine Elektronik dafür, dass bei widererwartetem Erreichen die Anlage abgeschaltet wird.

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Um die 300 Interessierte folgten den Ausführungen des „Windkümmerers“

Laut „Windkümmerer“ Peter Beermann ist die geplante Anlage in Auerbach wirtschaftlich rentabel. Bei einem konservativ kalkulierten Strompreis von 8,9 ct/kWh wäre eine Amortisierung und jährlicher Gewinnabwurf gesichert. Der Standort verspricht laut Energie-Atlas Bayern eine Mittlere Windgeschwindigkeit von 6,16 m/s in 160 Meter Höhe. „Wir wissen allerdings nicht, wie der Preis im Jahre 2024 sein wird“, gab er einem Diskussionsteilnehmer zu verstehen, war sich aber sicher, dass die Strompreise auch in Zukunft von diesem Level nicht allzu sehr abweichen werden.
Er gab deshalb dem Markt Wartenberg die Empfehlung, das Projekt „Bürgerwindpark“ zielführend weiterzuverfolgen, da derzeit gute Marktvoraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb gegeben sind. In welcher Form bei Umsetzungen Beteiligungen möglich sind wird erst noch ausgelotet. In jedem Fall würden betroffene Kommunen im Umkreis von 2,5 km von einer anfallenden Gewerbesteuer profitieren (Aufteilung nach Fläche).

Die weiteren Schritte: Fertigstellung Flächennutzungsplan/Bebauungsplan, natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen, Beauftragung der Planung sowie die Einreichung eines Genehmigungsantrages frühestens Ende 2024 sollen sukzessive erfolgen. Mit der Landtagswahl im Herbst dieses Jahres soll in Wartenberg eine Bürgerbefragung zu diesem Thema stattfinden. Das Ergebnis dieses Bürgervotums ist entscheidend für eine weitere Realisierung oder Beendigung des Projektes.
Text und Fotos: R.H.

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