Einreichen von Vorschlägen für die Verleihung des Preises „Der Fraunberger“

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat am 11. Juli 2000 die Richtlinien über die Verleihung des Preises „Der Fraunberger“ beschlossen.

Der Preis wurde
2000
(Lilli Lachner, Kleinthalheim und Michaela Lehner, Grafing),
2001
(Erbengemeinschaft von Fraunberg und Scharf Josef, Maria Thalheim),
2002
(Haindl Sebastian, sen. Grucking),
2003
(Patricia Hess, Fraunberg und Chorgemeinschaft Reichenkirchen),
2004
(Lilo Schrankl, Maria Thalheim und Katholische Landjugend Reichenkirchen),
2005
(Georg Daschinger, Furthmühle und Helmut Haider, sen., Fraunberg),
2006
(Fritsch Maria, Maria Thalheim, Ingrid und Peregrin Stulberger, Maria Thalheim),
2007
(Wolfgang Johannes Bekh),
2008
(Manuela Steck und Dr. Egon J. Lechner),
2009
(All:Stars, Franz Obermaier),
2011
(Pfarrer Sebastian Feckl und Jakob Bachmaier),
2013
(Elternbeirat Kinderhaus Fraunberg, Anton Maier),
2015
(Karolina Maier, Orchesterverein Fraunberg e. V.),
2017
(Raphael Hackl, Fraunberg und die Projektgruppe Chronik Fraunberg),
2019
(Diakon Christian Pastötter, Tobias Haider),
2021
(Elvira Stulberger, Dr. Hansjörg Walther)
2023
(Sophie Angermaier und Alois Bauer, sen.)
verliehen.

Bitte machen Sie sich wieder Gedanken über Personen oder Gruppierungen, die sich für die Auszeichnung eignen würden.

Ihre Vorschläge reichen Sie bitte
bis zum 05.12.2025
bei der Gemeinde Fraunberg ein.

Die Vorschläge können nur schriftlich entgegengenommen werden.
Nur Vorschläge mit entsprechender Begründung werden im Vorprüfungsgremium behandelt.
Nach dem 05.12.2025 eingehende Vorschläge werden nicht mehr berücksichtigt.

Auszug aus den Richtlinien:

§ 1
Stiftung des Preises „Der Fraunberger“
Die Gemeinde Fraunberg verleiht alle zwei Jahre an höchstens zwei Personen oder Gruppen den Preis „Der Fraunberger“, der jeweils mit einer finanziellen Zuwendung von 250 € verbunden ist.

§ 2
Preisträger
(1) Preisträger müssen durch Geburt, Leben oder Wirken mit der Gemeinde Fraunberg verbunden sein.
(2) Träger der Ehrenbürgerwürde oder der Bürgermedaille der Gemeinde Fraunberg können nur dann Preisträger sein, wenn Leistungen im Sinne dieser Richtlinie erbracht wurden, die durch die Verleihung der Ehrenbürgerwürde oder der Verleihung der Bürgermedaille nicht gewürdigt wurden.

§ 3
Anforderungen an die Erlangung des Preises
(1) Die Preisträger müssen sich durch ihr Engagement zum Wohle der Gemeinde Fraunberg verdient gemacht haben.
(2) Der Preis soll insbesondere eine Anerkennung sein für die Leistungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen zum sozialen Wohl, zum Wohle der Kultur, des Brauchtums, der Heimatpflege sowie des Denkmals-, Natur- und Umweltschutzes in der Gemeinde Fraunberg.

§ 4
Vorschlagrecht
Das Vorschlagsrecht steht jedem Gemeindebürger zu. Eigenbewerbungen sind nicht möglich.

§ 5
Zuständigkeit für die Vergabe
(1) Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe des Preises in nichtöffentlicher Sitzung.
(2) Er wird in seiner Meinungsbildung durch die Empfehlung eines Vorprüfungsgremiums unterstützt.
(3) Diesem Gremium gehören
der erste Bürgermeister,
je ein Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen
und
ein Vertreter der Kirche
an.
(4) Das Vorprüfungsgremium tritt nichtöffentlich zusammen.
(5) Darüber hinaus können weitere Sachverständige mit beratender Stimme gehört werden.

§ 6
Form der Verleihung
(1) Der Preis „Der Fraunberger“ wird in einer öffentlichen Veranstaltung in feierlicher Form durch den 1. Bürgermeister verliehen. Neben der Geldzuwendung erhält jeder Preisträger eine Urkunde.
(2) Zur Verleihung sind jeweils alle Preisträger einzuladen.

§ 7
Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Gemeinde behält sich vor die Preisverleihung auszusetzen, wenn sich keine Gruppe, kein Verein und keine Einzelpersonen zur Preisverleihung im Sinne dieser Richtlinien eignen.

§ 8
Inkraftreten
Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft.

 

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