Ergebnisse aus der 94. Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 10.12.2019


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.11.2019

Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.11.2019 wurde den Gemeinderäten als Tischvorlage vorgelegt. Die Genehmigung des Wortlautes der Niederschrift erfolgt in der Gemeinderatssitzung vom 27.12.2019.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Grün 1; Bauvoranfrage zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes und Ersatzbau zu Zwecken der Wohnnutzung (eine Wohneinheit)
2.2 Am Fehlbach 2; Ersatzbau zur Erweiterung eines Betriebsgebäudes
2.3 An der Erdinger Str. 1 und 2, Tittenkofen, Erweiterung der Stellplatzflächen für Bus- und Mitarbeiterparkplätze

Zu den o. g. Bauanträgen wurde, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen, jeweils mit 17 : 0 Stimmen, erteilt.

3. Bebauungsplan im „Osten von Reichenkirchen“; Satzungsbeschluss

Das zur Beurteilung von Geruchsimmissionen beauftragte Gutachten stellt keine negativen Auswirkungen auf das Baugebiet und keine Einschränkungen durch das Baugebiet für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb fest.
Dem in Kraft setzen des Bebauungsplanes steht somit nichts mehr entgegen.
Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „im Osten von Reichenkirchen“. Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

4. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Bürgermeister Wiesmaier und Kämmerer Stefan Haberl erläuterten den Haushalt 2020.
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
• der Zuschuss für die Schülerbeförderung
• der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
• die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
• die Kanalbenutzungsgebühren
• die Konzessionsabgabe
• die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
• die Grundsteuern A und B
• die Gewerbesteuer
• der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
• die Schlüsselzuweisungen
• die Einkommenssteuerersatzleistungen

Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
• die Personalkosten
(Enthält das Entgelt für die Beschäftigten und Beamte in Verwaltung und Bauhof, Sitzungsgelder der Gemeinderäte/- innen, Aufwandsentschädigung für die stv. Bürgermeister, Witwenehrensold für ehemalige Bürgermeister, Entschädigungen für die Wahlhelfer, Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehrführungskräfte, Reinigungspersonal der Grundschulen und das Entgelt für die Mitarbeiterinnen der OGTS und Schulsozialarbeit.)
Die Personalkostenveränderung 2020 gegenüber 2019 setzt sich zusammen aus Tarifsteigerungen (durchschnittlich 3 % für 2020 angenommen; Laufzeit Tarifvertrag bis 31.08.2020), Renteneintritt in der Verwaltung, Altersteilzeitmodell und Ruhestand einer Reinigungskraft in der Grundschule.

• die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
• die Mittelschulverbandsumlage
• die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
• der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
• die Abwasserbeseitigung
• die Wasserversorgung
• die Kreisumlage

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten in EUR ( § 3 Nr. 1 KommHV)

Einnahmen 2018
Ergebnis
2019
Ansatz
2020
Ansatz
Zuweisung zur Betriebskostenförderung   
nach dem BayKiBiG        
428.754,30 500.000,00 500.000,00
Straßenunterhaltungszuschüsse 182.700,00 181.000,00 182.700,00
Kanalbenutzungsgebühren 339.547,04 320.000,00 340.000,00
Konzessionsabgabe der Elektrizitäts-
versorgungsunternehmen                            
89.109,98 88.000,00 88.000,00
Wassergebühren im Bereich der
Wasserversorgung Maria Thalheim
143.580,00 90.000,00 90.000,00
Grundsteuer A 90.472,03 90.000,00 90.000,00
Grundsteuer B 250.771,76 251.000,00 251.000,00
Gewerbesteuer    1.071.727,68    1.100.000,00    1.050.000,00
Einkommenssteuerbeteiligung 2.388.898,00 2.200.000,00 2.380.000,00
Schlüsselzuweisungen 665.320,00 592.000,00 592.000,00
Einkommenssteuerersatzleistungen 178.929,50 162.000,00 162.000,00


   

Ausgaben 2018
Ergebnis
2019
Ansatz
2020
Ansatz
Personalkosten    1.000.477,72    1.089.400,00    1.096.200,00
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria
Thalheim, einschl. Schülerbeförderung
165.682,84 177.700,00 202.700,00
Mittelschulverbandsumlage 131.150,00 133.300,00 145.800,00
Betriebskostenförderung nach dem
BayKiBiG
795.125,49 900.000,00 900.000,00
Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen,   
einschl. Winterdienst
119.543,71 126.200,00 126.200,00
Abwasserbeseitigung 339.547,04 320.000,00 340.000,00
Wasserversorgung 158.886,21 102.000,00 102.000,00
Kreisumlage 1.633.454,34 1.942.000,00 1.900.000,00


Im Jahr 2020 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:

Sanierung Kamin und Dach Schule Reichenkirchen  75.000 €
Medienausstattung Grundschule  57.000 €
Reichenkirchen Ortsmitte 381.000 €
Veräußerung von Grundstücken Reichenkirchen Ost  1.125.000 €
Veräußerung von Grundstücken
Gewerbegebiet Tittenkofen inkl. Erschließungsbeiträge               
894.000 €
Kanalanschlussbeiträge 131.000 €
Breitbandausbau Stufe 3  1.232.000 €
Kommunale Baumaßnahmen 126.500 €
Kinderhaus St. Florian Erweiterung 1.000.000 €
Summe:  
               4.940.500 €

Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:

Medienausstattung Grundschule      70.000 €
Grundschule An- und Umbauten 100.000 €
Beleuchtung Turnhalle 70.000 €
Fraunberg Ortsmitte (Co-Finanzierung) und Areal
altes Kramerhaus und ehemaliges Haus Felske
234.000 €
Reichenkirchen Ortsmitte 500.000 €
Erschließung Gewerbegebiet Tittenkofen 80.000 €
Straßenbaumaßnahmen (Reichenkirchen – Angelsbruck,
Reichenkirchen – Lohkirchen,
Großhündlbach – Grünbach, Unterbierbach – ED 15)
290.000 €
Regenrückhalt Kleinthalheim 50.000 €
Planungskosten Kläranlage (Verbindungsleitung) 65.000 €
Urnengräber Friedhof Maria Thalheim 20.000 €
Ersatzbeschaffungen Bauhof (Mäher, Transportwagen)        70.000 €
Breitbandausbau 1.540.000 €
Kinderhaus St. Florian Erweiterung 2.200.000 €
Erwerb Grundstück in Pillkofen 950.000 €
Erwerb Anwesen Erlenweg 2  500.000 €
Summe:     5.387.000 €
    
Für das Haushaltsjahr 2020 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen erforderlich.

Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)

  2018 2019 2020
 Schuldenstand am 01.01.       3.208.511,69 €    2.971.548,55 €    4.034.228,26 €
 Kreditaufnahmen  0,00 €  1.300.000,00 €  0,00 €
 Tilgung 236.963,14  237.320,29 €  263.683,35 € 
 Schuldenstand am 31.12. 2.971.548,55 € 4.034.228,26 € 3.770.544,91 €

Der Schuldenstand der Gemeinde Fraunberg zum 31.12.2019 beträgt 4.034.228,26 €, bzw. 1.062,48 € pro Einwohner.
Im Planjahr ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Nach Abzug der planmäßigen Tilgung in Höhe von 263.683,35 € ergibt sich zum 31.12. des Planjahres ein voraussichtlicher Schuldenstand in Höhe von 3.770.544,91 €. Bei 3.797 Einwohner (Stand 30.06.2019) entspricht dies zum Ende des Planjahres einer Pro-Kopf-Verschuldung von 993,03 €.

Die Kontostände der Baulandkonten ergaben zum 31.10.2019:

Bauvorhaben        Kontostand
Baugebiet „Reichenkirchen Ost“              -385.695,00 €
Gewerbegebiet Tittenkofen -38.535,79 €
Gesamt: -424.230,79 €

 Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren die Baulandbeschaffung, der Bau der Offenen Ganztagesschule, der Bau des Gemeindezentrums Fraunberg und die Dorferneuerungen Fraunberg und Reichenkirchen.

Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)

      2021 2022 2023
Zuführung zum Vermögenshaushalt            538.700 €      542.700 €      547.600 €
Mindestzuführung 227.400 € 214.500 € 214.900 €

  

Im Jahre 2018 betrug die Zuführung 1.310.549,00 € und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung.
Im Haushaltsjahr 2019 betrug die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt
404.000 €, bei einer Mindestzuführung von 237.400 € ergab sich ebenfalls wieder eine höhere Zuführung als geplant.
Für das Haushaltsjahr 2020 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 533.700 € an. Diese liegt wie im Jahre 2019 wieder deutlich über der Mindestzuführung von 264.200 €.

Auswirkung der Investitionsmaßnahmen auf die folgenden Jahre (§ 3 Nr. 3 KommHV)

Maßnahme       Finanzielle Auswirkung
      Verbrauchskosten (Heizung, Wasser,
Abwasser, Strom, Abfall)

Gebäudeunterhalt (Reinigung, Bauunterhaltung)
Sonstige Ausgaben (Versicherungen, Pachten)
Gemeindezentrum Fraunberg
(inkl. Einnahmen aus
Miete und PV-Anlage)
15.000 €
Kindergarten
(inkl. Erstattung Träger)
15.000 €
Feuerwehren (inkl. Einnahmen
aus Miete und PV-Anlagen)
16.000 €
Grundschulen 86.000 €
Turnhalle 15.000 €


Entwicklung der Rücklagen in den nächsten Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV)

voraussichtlicher Stand am 31.12.2020        411.440 €
voraussichtlicher Stand am 31.12.2021        470.240 €
voraussichtlicher Stand am 31.12.2022        529.040 €
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023        587.840 €

Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV)
Die Kassenlage der Gemeinde ist geordnet und die Zahlungsbereitschaft der Kasse im Vorjahr war stets sichergestellt.
Kassenkredite mussten geringfügig in Anspruch genommen werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2020, dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2021-2023 und dem Stellenplan für 2020 mit 17:0 Stimmen zu.

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.298.700 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.484.100 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

5. Aussprache und Beschlussfassung zur Höhe des Erfrischungsgeldes bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020

Der Satz des Erfrischungsgeldes für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wird bei 50 € zuzüglich freie Verpflegung belassen. Sollte es zu einer Stichwahl am 29.03.2020 kommen, wird neben freier Verpflegung ein reduziertes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 € gewährt.

6. Zuschussantrag des Schützenvereins Immergrün Thalheim zur Modernisierung der Schießanlage

Die Schützen gehen von einem finanziellen Aufwand von rund 40.000 € aus. Durch Eigenmittel und andere Zuwendungen sind bisher 90 % gedeckt, sodass der gemeindliche Zuschuss noch die restlichen 10 % der Kosten abdecken müsste.
Der Gemeinderat stimmte einem Zuschuss von 10 % der tatsächlichen Kosten zu. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung.

7. Zuschussantrag des Orchestervereins zur Anschaffung einer großen Trommel, Becken, Schlegel und Tasche

Bisher werden diese Instrumente bei Bedarf gegen Gebühr und dem mit dem Holen und Zurückbringen verbundenen Aufwand ausgeliehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Anschaffung mit 500 € aus dem Kulturetat finanziell zu unterstützen.

8. Gemeindeentwicklung;

Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg
und Reichenkirchen

a) Ortsdurchfahrt der St 2082 in Fraunberg; Geschwindigkeitsbegrenzung
Im Rahmen einer Verkehrsschau mit Straßenbauamt, Landratsamt, Polizei und Gemeinde wurde heute festgelegt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Richtung Strogenbrücke (Fahrtrichtung Reichenkirchen) so weit in Fahrtrichtung Reichenkirchen versetzt wird, dass die Bushaltestelle noch im Bereich dieser Beschränkung liegt.

b) Kirchplatz Reichenkirchen
Die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Lampenmasten liegt vor. Allerdings muss der Mast außerhalb des Friedhofs aufgestellt werden.
Die Baumaßnahme wurde witterungsbedingt eingestellt und wird erst im Frühjahr 2020 wieder begonnen.

9. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Leitungen/Kabel entlang der St 2082 zwischen Langengeisling und Tittenkofen
Der Verwaltung ist nicht bekannt, wer dort welche Kabel verlegt, wird aber recherchieren und in der nächsten Sitzung berichten.

b) Umkleiden Badeweiher Maria Thalheim
Das Angebot liegt vor. Der Auftrag wird in der ersten Sitzung 2020 vergeben.

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