Ergebnisse aus der 94. Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2014-2020 am 10.12.2019
1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 26.11.2019
Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.11.2019 wurde den Gemeinderäten als Tischvorlage vorgelegt. Die Genehmigung des Wortlautes der Niederschrift erfolgt in der Gemeinderatssitzung vom 27.12.2019.
2. Bauanträge und Bauvoranfragen
2.1 Grün 1; Bauvoranfrage zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes und Ersatzbau zu Zwecken der Wohnnutzung (eine Wohneinheit)
2.2 Am Fehlbach 2; Ersatzbau zur Erweiterung eines Betriebsgebäudes
2.3 An der Erdinger Str. 1 und 2, Tittenkofen, Erweiterung der Stellplatzflächen für Bus- und Mitarbeiterparkplätze
Zu den o. g. Bauanträgen wurde, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen, jeweils mit 17 : 0 Stimmen, erteilt.
3. Bebauungsplan im „Osten von Reichenkirchen“; Satzungsbeschluss
Das zur Beurteilung von Geruchsimmissionen beauftragte Gutachten stellt keine negativen Auswirkungen auf das Baugebiet und keine Einschränkungen durch das Baugebiet für den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb fest.
Dem in Kraft setzen des Bebauungsplanes steht somit nichts mehr entgegen.
Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „im Osten von Reichenkirchen“. Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.
4. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Bürgermeister Wiesmaier und Kämmerer Stefan Haberl erläuterten den Haushalt 2020.
Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
• der Zuschuss für die Schülerbeförderung
• der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
• die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
• die Kanalbenutzungsgebühren
• die Konzessionsabgabe
• die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
• die Grundsteuern A und B
• die Gewerbesteuer
• der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
• die Schlüsselzuweisungen
• die Einkommenssteuerersatzleistungen
Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
• die Personalkosten
(Enthält das Entgelt für die Beschäftigten und Beamte in Verwaltung und Bauhof, Sitzungsgelder der Gemeinderäte/- innen, Aufwandsentschädigung für die stv. Bürgermeister, Witwenehrensold für ehemalige Bürgermeister, Entschädigungen für die Wahlhelfer, Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehrführungskräfte, Reinigungspersonal der Grundschulen und das Entgelt für die Mitarbeiterinnen der OGTS und Schulsozialarbeit.)
Die Personalkostenveränderung 2020 gegenüber 2019 setzt sich zusammen aus Tarifsteigerungen (durchschnittlich 3 % für 2020 angenommen; Laufzeit Tarifvertrag bis 31.08.2020), Renteneintritt in der Verwaltung, Altersteilzeitmodell und Ruhestand einer Reinigungskraft in der Grundschule.
• die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
• die Mittelschulverbandsumlage
• die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
• der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
• die Abwasserbeseitigung
• die Wasserversorgung
• die Kreisumlage
Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten in EUR ( § 3 Nr. 1 KommHV)
Einnahmen | 2018 Ergebnis |
2019 Ansatz |
2020 Ansatz |
Zuweisung zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG |
428.754,30 | 500.000,00 | 500.000,00 |
Straßenunterhaltungszuschüsse | 182.700,00 | 181.000,00 | 182.700,00 |
Kanalbenutzungsgebühren | 339.547,04 | 320.000,00 | 340.000,00 |
Konzessionsabgabe der Elektrizitäts- versorgungsunternehmen |
89.109,98 | 88.000,00 | 88.000,00 |
Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim |
143.580,00 | 90.000,00 | 90.000,00 |
Grundsteuer A | 90.472,03 | 90.000,00 | 90.000,00 |
Grundsteuer B | 250.771,76 | 251.000,00 | 251.000,00 |
Gewerbesteuer | 1.071.727,68 | 1.100.000,00 | 1.050.000,00 |
Einkommenssteuerbeteiligung | 2.388.898,00 | 2.200.000,00 | 2.380.000,00 |
Schlüsselzuweisungen | 665.320,00 | 592.000,00 | 592.000,00 |
Einkommenssteuerersatzleistungen | 178.929,50 | 162.000,00 | 162.000,00 |
Ausgaben | 2018 Ergebnis |
2019 Ansatz |
2020 Ansatz |
Personalkosten | 1.000.477,72 | 1.089.400,00 | 1.096.200,00 |
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschl. Schülerbeförderung |
165.682,84 | 177.700,00 | 202.700,00 |
Mittelschulverbandsumlage | 131.150,00 | 133.300,00 | 145.800,00 |
Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG |
795.125,49 | 900.000,00 | 900.000,00 |
Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen, einschl. Winterdienst |
119.543,71 | 126.200,00 | 126.200,00 |
Abwasserbeseitigung | 339.547,04 | 320.000,00 | 340.000,00 |
Wasserversorgung | 158.886,21 | 102.000,00 | 102.000,00 |
Kreisumlage | 1.633.454,34 | 1.942.000,00 | 1.900.000,00 |
Im Jahr 2020 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
Sanierung Kamin und Dach Schule Reichenkirchen | 75.000 € |
Medienausstattung Grundschule | 57.000 € |
Reichenkirchen Ortsmitte | 381.000 € |
Veräußerung von Grundstücken Reichenkirchen Ost | 1.125.000 € |
Veräußerung von Grundstücken Gewerbegebiet Tittenkofen inkl. Erschließungsbeiträge |
894.000 € |
Kanalanschlussbeiträge | 131.000 € |
Breitbandausbau Stufe 3 | 1.232.000 € |
Kommunale Baumaßnahmen | 126.500 € |
Kinderhaus St. Florian Erweiterung | 1.000.000 € |
Summe: |
4.940.500 € |
Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
Medienausstattung Grundschule | 70.000 € |
Grundschule An- und Umbauten | 100.000 € |
Beleuchtung Turnhalle | 70.000 € |
Fraunberg Ortsmitte (Co-Finanzierung) und Areal altes Kramerhaus und ehemaliges Haus Felske |
234.000 € |
Reichenkirchen Ortsmitte | 500.000 € |
Erschließung Gewerbegebiet Tittenkofen | 80.000 € |
Straßenbaumaßnahmen (Reichenkirchen – Angelsbruck, Reichenkirchen – Lohkirchen, Großhündlbach – Grünbach, Unterbierbach – ED 15) |
290.000 € |
Regenrückhalt Kleinthalheim | 50.000 € |
Planungskosten Kläranlage (Verbindungsleitung) | 65.000 € |
Urnengräber Friedhof Maria Thalheim | 20.000 € |
Ersatzbeschaffungen Bauhof (Mäher, Transportwagen) | 70.000 € |
Breitbandausbau | 1.540.000 € |
Kinderhaus St. Florian Erweiterung | 2.200.000 € |
Erwerb Grundstück in Pillkofen | 950.000 € |
Erwerb Anwesen Erlenweg 2 | 500.000 € |
Summe: | 5.387.000 € |
Für das Haushaltsjahr 2020 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen erforderlich.
Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)
2018 | 2019 | 2020 | |
Schuldenstand am 01.01. | 3.208.511,69 € | 2.971.548,55 € | 4.034.228,26 € |
Kreditaufnahmen | 0,00 € | 1.300.000,00 € | 0,00 € |
Tilgung | 236.963,14 | 237.320,29 € | 263.683,35 € |
Schuldenstand am 31.12. | 2.971.548,55 € | 4.034.228,26 € | 3.770.544,91 € |
Der Schuldenstand der Gemeinde Fraunberg zum 31.12.2019 beträgt 4.034.228,26 €, bzw. 1.062,48 € pro Einwohner.
Im Planjahr ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Nach Abzug der planmäßigen Tilgung in Höhe von 263.683,35 € ergibt sich zum 31.12. des Planjahres ein voraussichtlicher Schuldenstand in Höhe von 3.770.544,91 €. Bei 3.797 Einwohner (Stand 30.06.2019) entspricht dies zum Ende des Planjahres einer Pro-Kopf-Verschuldung von 993,03 €.
Die Kontostände der Baulandkonten ergaben zum 31.10.2019:
Bauvorhaben | Kontostand |
Baugebiet „Reichenkirchen Ost“ | -385.695,00 € |
Gewerbegebiet Tittenkofen | -38.535,79 € |
Gesamt: | -424.230,79 € |
Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren die Baulandbeschaffung, der Bau der Offenen Ganztagesschule, der Bau des Gemeindezentrums Fraunberg und die Dorferneuerungen Fraunberg und Reichenkirchen.
Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)
2021 | 2022 | 2023 | |
Zuführung zum Vermögenshaushalt | 538.700 € | 542.700 € | 547.600 € |
Mindestzuführung | 227.400 € | 214.500 € | 214.900 € |
Im Jahre 2018 betrug die Zuführung 1.310.549,00 € und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung.
Im Haushaltsjahr 2019 betrug die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt
404.000 €, bei einer Mindestzuführung von 237.400 € ergab sich ebenfalls wieder eine höhere Zuführung als geplant.
Für das Haushaltsjahr 2020 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 533.700 € an. Diese liegt wie im Jahre 2019 wieder deutlich über der Mindestzuführung von 264.200 €.
Auswirkung der Investitionsmaßnahmen auf die folgenden Jahre (§ 3 Nr. 3 KommHV)
Maßnahme | Finanzielle Auswirkung Verbrauchskosten (Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Abfall) Gebäudeunterhalt (Reinigung, Bauunterhaltung) Sonstige Ausgaben (Versicherungen, Pachten) |
Gemeindezentrum Fraunberg (inkl. Einnahmen aus Miete und PV-Anlage) |
15.000 € |
Kindergarten (inkl. Erstattung Träger) |
15.000 € |
Feuerwehren (inkl. Einnahmen aus Miete und PV-Anlagen) |
16.000 € |
Grundschulen | 86.000 € |
Turnhalle | 15.000 € |
Entwicklung der Rücklagen in den nächsten Jahren (§ 3 Nr. 4 KommHV)
voraussichtlicher Stand am 31.12.2020 411.440 €
voraussichtlicher Stand am 31.12.2021 470.240 €
voraussichtlicher Stand am 31.12.2022 529.040 €
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 587.840 €
Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr (Kassenkredite) (§ 3 Nr. 5 KommHV)
Die Kassenlage der Gemeinde ist geordnet und die Zahlungsbereitschaft der Kasse im Vorjahr war stets sichergestellt.
Kassenkredite mussten geringfügig in Anspruch genommen werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2020, dem Finanzplan mit Investitionsprogramm 2021-2023 und dem Stellenplan für 2020 mit 17:0 Stimmen zu.
HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.298.700 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.484.100 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 300.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
5. Aussprache und Beschlussfassung zur Höhe des Erfrischungsgeldes bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020
Der Satz des Erfrischungsgeldes für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wird bei 50 € zuzüglich freie Verpflegung belassen. Sollte es zu einer Stichwahl am 29.03.2020 kommen, wird neben freier Verpflegung ein reduziertes Erfrischungsgeld in Höhe von 30 € gewährt.
6. Zuschussantrag des Schützenvereins Immergrün Thalheim zur Modernisierung der Schießanlage
Die Schützen gehen von einem finanziellen Aufwand von rund 40.000 € aus. Durch Eigenmittel und andere Zuwendungen sind bisher 90 % gedeckt, sodass der gemeindliche Zuschuss noch die restlichen 10 % der Kosten abdecken müsste.
Der Gemeinderat stimmte einem Zuschuss von 10 % der tatsächlichen Kosten zu. Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungslegung.
7. Zuschussantrag des Orchestervereins zur Anschaffung einer großen Trommel, Becken, Schlegel und Tasche
Bisher werden diese Instrumente bei Bedarf gegen Gebühr und dem mit dem Holen und Zurückbringen verbundenen Aufwand ausgeliehen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Anschaffung mit 500 € aus dem Kulturetat finanziell zu unterstützen.
8. Gemeindeentwicklung;
Informationen und Sachstandsberichte zu den Projekten in Fraunberg
und Reichenkirchen
a) Ortsdurchfahrt der St 2082 in Fraunberg; Geschwindigkeitsbegrenzung
Im Rahmen einer Verkehrsschau mit Straßenbauamt, Landratsamt, Polizei und Gemeinde wurde heute festgelegt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h Richtung Strogenbrücke (Fahrtrichtung Reichenkirchen) so weit in Fahrtrichtung Reichenkirchen versetzt wird, dass die Bushaltestelle noch im Bereich dieser Beschränkung liegt.
b) Kirchplatz Reichenkirchen
Die denkmalrechtliche Erlaubnis für den Lampenmasten liegt vor. Allerdings muss der Mast außerhalb des Friedhofs aufgestellt werden.
Die Baumaßnahme wurde witterungsbedingt eingestellt und wird erst im Frühjahr 2020 wieder begonnen.
9. Verschiedene Anfragen und Informationen
a) Leitungen/Kabel entlang der St 2082 zwischen Langengeisling und Tittenkofen
Der Verwaltung ist nicht bekannt, wer dort welche Kabel verlegt, wird aber recherchieren und in der nächsten Sitzung berichten.
b) Umkleiden Badeweiher Maria Thalheim
Das Angebot liegt vor. Der Auftrag wird in der ersten Sitzung 2020 vergeben.