Ergebnisse aus der 13. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 30.03.2021


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 09.03.2021

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 09.03.2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen in der Gerichtsstraße in Tittenkofen
2.2 Reichenkirchen; Hauptstr. 9; Nutzungsänderung im Untergeschoß und Anbau einer Außentreppe am Pfarrheim
Der Gemeinderat erteilt, wie vom Bauausschuss vorgeschlagen, zu beiden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen; 17 : 0 angenommen.
Beim Bauvorhaben in der Gerichtsstraße in Tittenkofen ist darauf hinzuweisen, dass sechs der insgesamt 21 Stellplätze ganz oder teilweise außerhalb des Geltungsbereichs der seit 2010 bestehenden Ortsabrundungssatzung geplant sind.

3. Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Der Haushaltsplan samt Anlagen wurden den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungseinladung zugestellt und ist Anlage zu dieser Niederschrift.
Der Haushaltsplan entspricht dem Ergebnis der Finanzausschusssitzung vom 18.03.2021.
Kämmerer Hermann Hofer stellt dem Gemeinderat den Haushaltsplan 2021 anhand des Vorberichtes vor.

Nach der Vorstellung des Haushalts 2021 fasste der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmte folgender Haushaltssatzung zu:

HAUSHALTSSATZUNG
der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Fraunberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
6.981.700,00 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
6.024.200,00 €

ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf
300.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Gemeinderat stimmte auch dem vorgelegten Finanzplan und dem Stellenplan, wie vorgestellt, einstimmig zu.

Die ausführliche Vorstellung des Haushalts ist auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

4. Schützengesellschaft Germania Grucking Antrag auf Zuschuss für Sportstätten- und Jugendförderung

Die Schützengesellschaft Germania Grucking plant die Umrüstung des Schießstandes auf eine elektronische Trefferanzeige. Um die Finanzierung bei einer eventuellen Umsetzung zu sichern, fragt die Schützengesellschaft frühzeitig wegen der Kostenbeteiligung der Gemeinde nach. Die Kostenschätzung liegt bei 40.000 €. Vom Bayerischen Sportschützenbund liegen Zuschusszusagen in Höhe von 16.000 € (40 %) und vom Landkreis Erding über 4.000 € (10 %) vor.
Bei der Gemeinde wird ebenfalls ein Zuschuss in Höhe von 4.000 €, analog zum Landkreiszuschuss, beantragt.

Der Gemeinderat beschloss mit 17 : 0 Stimmen der Schützengesellschaft Germania Grucking einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € für Umrüstung des Schießstandes auf eine elektronische Trefferanzeige zu gewähren.

5. Beschlussfassung zur Feststellung des Bedarfs nach dem BayKiBiG für eine weitere Kindergartengruppe ab dem Kindergartenjahr 2021/2022

Im Kinderhaus Fraunberg besteht ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 der Bedarf für eine weitere Kindergartengruppe. Diese Gruppe soll im bisherigen Mehrzweckraum im Obergeschoss der Kinderkrippe im Norden des Kindergartengeländes errichtet werden. Für die dort neu entstehenden 25 Kindergartenplätze liegen bereits 23 Anmeldungen vor.

Der Bedarfsplan 2019 bis 2025, der im Februar 2019 erstellt wurde, geht bis 2025 von einem Einwohnerzuwachs von (mindestens) 420 Einwohnern aus.

Der Gemeinderat stellte auf der Grundlage des Bedarfsplanes 2019 bis 2025 und der Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 einstimmig den Bedarf für eine zusätzliche Kindergartengruppe im bisherigen Mehrzweckraum im Obergeschoss der Kinderkrippe fest.

6. Beschluss über die Erweiterung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 522, Gemarkung Fraunberg, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes F 7, „im Norden von Riding“

Das Grundstück Fl.-Nr. 522, Gemarkung Fraunberg, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes F / „Im Norden von Riding“. Die Baugrenze endet auf diesem Grundstück südlich des bestehenden Wohnhauses. Angrenzend steht noch ein ca. 16m x 7 m großes Nebengebäude (Atelier und Werkstatt). Anstelle dieses Nebengebäudes möchte der Grundstückseigentümer nun ein Wohnhaus zur Eigennutzung errichten.

Der Umgriff des Bebauungsplanes bleibt unverändert. Damit das Vorhaben aber realisiert werden kann, sprich genehmigungsfähig wird, muss die Baugrenze innerhalb des bestehenden Bebauungsplanes soweit nach Süden erweitert werden, dass das dort bestehende Gebäude innerhalb der Baugrenzen liegt.

Der Gemeinderat beschloss die entsprechende Bebauungsplanänderung durchzuführen.

7. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung im Norden von Grucking

Hier lag dem Gemeinderat der Planentwurf in der Planfassung vom 23.12.2020 und die dazugehörige Begründung vor.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den Planentwurf in der Planfassung vom 23.12.2020 und die dazugehörige Begründung und beschloss die Bürger, Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

8. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung im Süden von Vorderbaumberg

Hier wurde die Verwaltung beauftragt eine Ortsbesichtigung mit Gemeinde, Landratsamt und Grundstückseigentümer zu organisieren soweit dies, Corona bedingt, möglich ist.
Zumindest sollte das Landratsamt die Situation vor Ort begutachten und der Gemeinde das Ergebnis mitteilen.

9. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes R 2, „An der Grafinger Straße“ zum Zwecke der Nachverdichtung

Hier lag dem Gemeinderat der Antrag für eine dritte Wohneinheit vor. Begründet wird der Antrag mit dem dringend benötigten Wohnraum in unserer Region, was unbestritten ist. Der Ursprungsbebauungsplan lässt nur max. zwei Wohneinheiten je Grundstück zu.
Die Verwaltung wurde beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Architekten zu untersuchen für wie viele Grundstücke in diesem Baugebiet der Einbau einer dritten Wohneinheit potenziell möglich ist.
Letztendlich geht es um die Klärung der Frage, ob sich der Bereich Grafinger Straße / Holzstraße / Niedermühlstraße / Zehmerstraße aufgrund der vorhandenen Verkehrserschließung, der Verkehrssicherungspflicht (Winterdienst) und der Entsorgung (Müllabfuhr) für eine Nachverdichtung eignet.

10. Zuschussantrag der KLJB Reichenkirchen zur Anschaffung von Trachten anlässlich des Maibaum Aufstellens

Die Katholische Landjugendbewegung hat im Rahmen ihrer kulturellen Jugendarbeit einen Antrag zur Bezuschussung von Trachtenkleidung (23 Westen und 10 Dirndl) gestellt. Die Trachten sollen u. a. beim Aufstellung des nächsten Maibaums in Reichenkirchen getragen werden.

Der Gemeinderat bezuschusst diese Anschaffung im Rahmen der gemeindlichen Jugendarbeit mit 710 €.

11. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

Hier gab es nichts Neues zu berichten.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Bauzeitenplan Kinderhaus Fraunberg
Sobald der überarbeitete Bauzeitenplan von Architekt Hajek vorliegt, wird dieser per Mail an die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte weiter geleitet.

b) Pflasterbelag auf dem Kirchplatz
Hier sind einige Pflaster gebrochen und müssen im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden.

c) Verkehrsschau in Maria Thalheim
Auf entsprechende Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass noch kein Termin vom Landratsamt genannt wurde, an dem die Verkehrsschau wegen der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Ortsdurchfahrt der ED 15 statt finden soll.

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