Ergebnisse aus der 14. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2020-2026 am 20.04.2021


1. Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 30.03.2021

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 30.03.2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1 Bergham 10a;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
2.2 Kemoding 1a;
Neubau eines Geräteschuppens
2.3 Tittenkofen, Südstr. 17;
Errichtung eines Gartenhauses (mit Aufenthaltsraum)

Zu den o. g. Bauanträgen erteilte der Gemeinderat, wie vom Bauausschuss empfohlen, jeweils mit 16 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

3. Informationen der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises und der Gemeinden des Landkreises zu den Möglichkeiten des kommunalen Wohnungsbaus

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Jakob Schwimmer, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Herr Matthias Vögele als Geschäftsführer der Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft im Landkreis Erding m.b.H., anwesend.

Herr Schwimmer stellte die Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft vor. Die Idee der Gesellschaft ist die Schaffung günstigen Wohnraums sowohl als Eigentum als auch zur Miete. Satzungszweck ist „… vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Insbesondere ist Wohnraum deutlich unter dem ortsüblichen Preisniveau bereitzustellen. Die Gesellschaft errichtet, betreut und bewirtschaftet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem die im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, insbesondere Grundbesitz erwerben, belasten und veräußern, sowie Erbbaurechte bestellen.“ Seit einiger Zeit wird auch ein Modell angeboten, in dem der Mieter einen Teil der Miete anspart und dieses angesparte Eigenkapital dann später zur Finanzierung des Kaufs der bisher gemieteten Wohnung einsetzt. Das muss allerdings schon beim Einzug in die Wohnung vertraglich vereinbart werden.

Grundvoraussetzungen sind einerseits der Erwerb günstigen Baulands und andererseits die Möglichkeit diese Grundstücke durch entsprechend hohe Geschossflächenzahlen in den Bebauungsplänen mit entsprechend viel Wohnfläche zu bebauen, so Herr Vögele. Auch Tiefgaragen sind durchaus möglich, wenn dies den anvisierten Kostenrahmen von rund 3.000 € je Quadratmeter vermietbarer bzw. zu verkaufender Fläche nicht sprengt.

Die Gesellschaft verfügt derzeit über rund 200 Wohnungen.

4. Aussprache und Beschlussfassung zur Situierung und Errichtung von Urnengräbern auf dem gemeindlichen Friedhof in Maria Thalheim

Zu diesem Tagesordnungspunkt fand im Vorfeld eine Ortsbesichtigung statt.

Der Gemeinderat beschloss mit 16 : 0 Stimmen auf dem gemeindlichen Friedhof in Maria Thalheim, wie besichtigt, zehn Urnengräber zu errichten.

5. Aussprache und Beschlussfassung zur Anschaffung von Lüftungsgeräten für das Kinderhaus Fraunberg

Der Elternbeirat des Kinderhauses hat an die Kindergartenleitung im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie den Wunsch nach Lüftungsgeräten herangetragen.

Nach Abstimmung mit der Kindergartenleitung sollen für zwei Gruppenräume, die nicht ausreichend über die Fenster gelüftet werden können entsprechend leistungsfähige Lüftungsgeräte angeschafft werden.

Der Gemeinderat stimmte der Anschaffung von zwei Lüftungsgeräten für das Kinderhaus Fraunberg zu.

6. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes F 7 „Im Norden von Riding“ zur Erweiterung der Baugrenze auf dem Grundstück Fl.-Nr. 522, Gemarkung Fraunberg

Der Änderungsbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.03.2021 gefasst. Architekt Pezold hat den Änderungsplan erstellt.

Der Gemeinderat billigte den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes F 7 „Im Norden von Riding“ in der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, vom 31.03.2021 und die dazugehörige Begründung und beschloss die Bürger, Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die formelle Bürgerbeteiligung erfolgte durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 30.04.2021.

7. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung im Süden von Vorderbaumberg

Hier fand vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung durch den Bauausschuss statt.
Mit dem Grundstücksbesitzer wurde vereinbart, dass dessen Planer ein neues Bebauungskonzept für ein Wohnhaus mit Garage vorlegt, das näher an die vorhandene Bebauung heranrückt und sich vor allem auch an der Grundstücksgrenze des westlichen Nachbarn orientiert.

Der Tagesordnungspunkt wurde bis zum Vorliegen des neuen Bebauungskonzeptes vertagt.

8. Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplanes R 2, „An der Grafinger Straße“ zum Zwecke der Nachverdichtung

Hier hat es eine Meinungsabfrage (keine Abstimmung!) bei den Eigentümern in diesem Baugebiet gegeben.
Es sind zwölf Antworten eingegangen. Keiner der antwortenden ist grundsätzlich gegen das Zulassen weiterer Wohneinheiten, aber alle weisen darauf hin, dass sich durch eine Verdichtung die jetzt schon sehr angespannte Situation mit den parkenden Autos nicht noch verschlimmern darf.

Die Situation mit den parkenden Autos ist der Gemeinde bestens bekannt. Deshalb wäre auch von Seiten der Gemeinde (wie bei allen Bauvorhaben) unbedingte Voraussetzung, dass auf den Grundstücken die zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden können.
Eine Grobuntersuchung des Architekten hat ergeben, dass die zusätzlich erforderlichen Stellplätze theoretisch (!) auf fast allen Grundstücken nachgewiesen werden können, weil die Gemeinde sog. Duplexgaragen im Bebauungsplan nicht ausschließen darf. Allerdings werden Duplexgaragen erfahrungsgemäß schlecht oder gar nicht genutzt, sodass die Fahrzeuge dann tatsächlich auf der Straße stehen und die jetzt schon schwierige Parksituation noch erheblich verschärfen.

Die Eigentümer müssen auch darauf vertrauen können, dass der Bebauungsplan in seinen Grundzügen in seiner Ursprungsfassung erhalten bleibt.

Der Gemeinderat lehnte die beantragte Änderung des Bebauungsplanes zur Schaffung zusätzlicher (dritter) Wohneinheiten ab.

Gleichzeitig stellte der Gemeinderat im Einzelfall die Zustimmung zu entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für zusätzliche Wohneinheiten in Aussicht, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können und aufgrund der Anordnung und der Art der Stellplätze davon ausgegangen werden kann, dass diese auch als solche genutzt werden.

9. Bundestagwahl 2021; Zuordnung der Stimmbezirke zu den Briefwahlbezirken

Am Sonntag, den 26.09.2021 steht die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag an.

In der Gemeinde Fraunberg bestehen traditionell vier Urnen-Stimmbezirke nämlich
I, Fraunberg mit voraussichtlich 765 Wahlberechtigten
II, Reichenkirchen mit voraussichtlich 1.035 Wahlberechtigten
III, Maria Thalheim mit voraussichtlich 700 Wahlberechtigten
IV, Rappoltskirchen mit voraussichtlich 225 Wahlberechtigten
Insgesamt voraussichtlich 2.725 Wahlberechtigte

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der besonderen Umstände bei dieser Wahl rechnet man allgemein mit mindestens 50 % an Briefwählern. Das wären bei uns rund 1.400 Wahlbriefe. Diese Anzahl an Wahlbriefen ist von nur einem Briefwahlvorstand in angemessener Zeit nicht zu bewältigen!

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Bildung von zwei Briefwahlvorständen vor.

Im Gegensatz zum Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz können nach dem Bundeswahlgesetz in Verbindung mit dem Wahlstatistikgesetz die Wahlbriefe nicht einfach von, z. B., 1 bis 700 dem einen und von 701 bis 1.400 dem anderen Briefwahlvorstand zur Auszählung übergeben werden.
Nach dem Bundeswahlgesetz müssen die vier Urnen-Stimmbezirke konkret einem Briefwahlbezirk zugeordnet werden. Damit rechnerische (wie es tatsächlich aussieht kann keiner sagen) in etwa Parität besteht müssten

- die Stimmbezirke Fraunberg und Maria Thalheim mit 1.465 Stimmberechtigten (50 % = 732 Briefwähler) dem ersten
und
- die Stimmbezirke Reichenkirchen und Rappoltskirchen mit 1.260 Stimmberechtigten (50 % = 630 Briefwähler) dem zweiten

Briefwahlbezirk zugeordnet werden.

Der Gemeinderat stimmte der Zuordnung der Urnenwahlbezirke zu den Briefwahlbezirken, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.

10. Gemeindeentwicklung; Informationen und Sachstandsberichte zu den laufenden Projekten und neuen Planungen

a) Klimainitiative
Die Klimainitiative hat sich am 17.04. getroffen. Es wird eine Vortragsreihe organisiert.

b) Machbarkeitsstudie für Erlenweg 2 in Fraunberg
Für die Machbarkeitsstudie liegt ein Angebot vor. Die Bezuschussung durch das Amt für ländliche Entwicklung ist beantragt.

11. Verschiedene Anfragen und Informationen

- Sitzungen und ähnliches während der Corona-Pandemie
Grundsätzlich wären öffentliche Gemeinderatssitzungen rechtlich auch virtuell möglich.
Bei nichtöffentlichen Sitzungen gehen die Meinungen, was die virtuelle Durchführung angelangt auseinander. Die Tendenz im Gemeinderat geht eindeutig in die Richtung, dass dies nicht gewünscht wird.

Die Jour-Fixes im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kinderhauses werden nach Möglichkeit virtuell abgehalten werden.

Bei weiter steigenden Inzidenz-Zahlen oder bei einer Verschärfung der Corona-Regeln wird die Verwaltung rechtzeitig auf den Gemeinderat wegen der Berufung eines Ferienausschusses zukommen.

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