Ergebnisse aus der 61. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 13. 12. 2011

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 15.11.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 15.11.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012; Erlass  der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

Der vorliegende Haushalt wurde am 22.11.2011 vom Finanzausschuss intensiv vor beraten.
Der Haushaltsentwurf sieht nun gegenüber dem Entwurf zur Finanzausschusssitzung keine Kreditaufnahme mehr vor. Ursprünglich hätten zur Realisierung aller Vorhaben 600.000 € an Krediten aufgenommen werden müssen. Da die Gemeinde keine zusätzlichen Einnahmen generieren kann, musste der Finanzausschuss entsprechendes Einsparungspotenzial finden in der Hautsache wurden die Maßnahmen
•    Klärschlammbehälter
•    Wassernotverbund
•    Straßenbau und
•    Grunderwerb
reduziert bzw. zurückgestellt. So dass dem Gemeinderat ein Haushalt ohne notwendige Neuverschuldung vorgestellt werden konnte.

Bürgermeister Wiesmaier informierte den Gemeinderat, dass die Kosten für die energetische Sanierung der Schule Maria Thalheim um  108.999,17 € höher waren, als veranschlagt. Die Kostenerhöhungen lagen vor allem an den gestiegenen Anforderungen an den Brandschutz. Dies wurde im Antrag auf Nachförderung an den Zuschussgeber auch als Begründung aufgeführt. Die Regierung von Oberbayern hat 97.584 € dieser Mehrkosten als nachträglich förderfähig anerkannt und bezuschusst dies mit weiteren 85.400 €. Die Maßnahme wurde insgesamt mit 476.500 € bezuschusst. Die tatsächlichen Kosten lagen bei rund 555.000 €. Abzüglich des Zuschusses muss die Gemeinde somit für 78.500 € der Kosten aufkommen.

An den Umlandfond des Flughafen München wurde am 22.11.2011 für dringend erforderliche (Infrastruktur)Maßnahmen ein Antrag zur (teilweisen) Finanzierung im Umfang von rund 1.000.000 € gestellt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Straßensanierungen für die Straßen inkl. Sonderbauwerke, die den Querungsverkehr von den übergeordneten Straßen zum Flughafen bzw. zur A 92 bewältigen müssen. 

Der nun dem Gemeinderat vorgelegte Haushalt sieht im Wesentlichen vier Schwerpunkte im Vermögenshaushalt vor:
•    Vitalisierung der Ortsmitte Fraunberg
•    Rathaus Fraunberg
•    Vitalisierung der Ortsmitte Reichenkirchen
•    Eine Kalbe gebundene DSL-Lösung für den Hauptort Maria Thalheim

Die wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Fraunberg im Verwaltungshaushalt sind
    der Zuschuss für die Schülerbeförderung
    der Zuschuss zur Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) durch den Freistaat Bayern
    die Zuschüsse zum Ausbau und zum Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
    die Kanalbenutzungsgebühren
    die Konzessionsabgabe
    die Wassergebühren im Bereich der Wasserversorgung Maria Thalheim
    die Grundsteuern A und B
    die Gewerbesteuer
    der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer
    die Schlüsselzuweisungen
    die Einkommenssteuerersatzleistungen

Die größten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind
    die Personalkosten
    die Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim, einschließlich der Schülerbeförderung
    die Mittelschulverbundsumlage
    die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG (Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
    der Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen,
    die Abwasserbeseitigung
    die Wasserversorgung
    die Kreisumlage

Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)

                                               2009                                  2010                            2011
                                               EUR                                  E UR                            EUR
Schuldenstand am
31.12. des Vorjahres       2.678.099,98                 2.372.245,51              2.105.520,03   

Kreditaufnahmen                            -,--                                 -,--                   100.000,--

Tilgung                                305.854,47                   266.725,48                  231.425,--

Schuldenstand am
31.12.                               2.372.245,51                2.105.520,03              1.974.095,03

Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren Errichtung eines Wasserhochbehälters für die Wasserversorgung Maria Thalheim, die Erweiterung der Grundschule in Reichenkirchen, der Neubau des Feuergerätehauses in Fraunberg, die Baulandbeschaffung, der Bau der Kinderkrippe und die energetische Optimierung der Schule Maria Thalheim.


Entwicklung der Zuführung zum Vermögenshaushalt in den folgenden 3 Jahren (§ 3 Nr. 2 KommHV)
                                                                           2013                 2014              2015
                                                                           EUR                  EUR               EUR

Zuführung zum Vermögenshaushalt     501.600,--       507.900,--         520.900,--
Mindestzuführung                                      227.700,--       197.200,--          132.200,--

Im Jahre 2010 betrug die Zuführung 749.860,13 EUR und war somit erheblich höher als die Mindestzuführung. Im Haushaltsjahr 2011 betrug die geplante Zuführung zum Vermögenshaushalt 369.100,-- EUR, die Mindestzuführung 232.000,-- EUR, somit ebenfalls wieder eine höhere Zuführung.
Für das Haushaltsjahr 2012 deutet sich eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 485.500,-- EUR an. Diese liegt wie im Jahre 2011 wieder deutlich über der Mindestzuführung (227.700,-- EUR).

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die nachfolgende Haushaltssatzung.

HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Fraunberg, Landkreis Erding für das Haushaltsjahr 2012

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  3.961.700  €
und im
Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit                  1.636.100  €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer         a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A)    330 v.H.
                                 b) für die Grundstücke                                        (B)    330 v.H.
2. Gewerbesteuer    350 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf                                                     100.000,-- €
festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Fraunberg, den

Wiesmaier
1. Bürgermeister

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Gründung eines Kommunalunternehmens

Aufbauend auf dem Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Detig am 02.12.2011  hat die Verwaltung sich mit dem Thema „Kommunalunternehmen“ beschäftigt.
Zum Kommunalunternehmen gab es folgendes, grundsätzliches zu sagen:

Gründung
Durch Satzung. Die Satzung ist nicht genehmigungspflichtig sondern nur beim Landratsamt anzeigepflichtig.

Name, Sitz, Stammkapital
„KommBau Fraunberg“ (das ist nur ein Vorschlag) mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Fraunberg“. Dieser Zusatz ist rechtlich vorgeschrieben. Sitz Fraunberg
Stammkapital z. B. 15.000 €.

Vorstand
z. B. Verwaltungsleiter (kein Gehalt und keine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit!). Wird auf fünf Jahre vom Verwaltungsrat bestellt.

Verwaltungsrat
Vorsitzender (= 1. Bürgermeister, der kein Gehalt und keine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit erhält!) und sieben übrige Mitglieder.
Die übrigen Mitglieder sollten aus dem Gemeinderat stammen und werden von diesem benannt. Die übrigen Mitglieder bekommen Entschädigung für die Sitzungen des Verwaltungsrates. In Kommunalunternehmen anderer Gemeinden sind das 20 € pro Sitzung.
Der Verwaltungsrat wird auf die Dauer einer (Rest-)Wahlperiode des Gemeinderates bestellt.

Kosten des KU
Das KU verursacht hinsichtlich der vorgeschriebenen Buchführung durch einen Steuerberater und die ebenfalls erforderliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer Kosten. In Taufkirchen lagen diese bei 5.000 €/Jahr.

Verbindliche Steuerliche Auskunft
Die Auskunft muss ebenfalls ein Steuerberater im Namen der Gemeinde einholen. Diese verbindliche Auskunft ist im Hinblick auf die Steuerfreiheit wichtig weil die Steuerpflicht u. U. auch die Heranziehung externer Büros erfordert, was Kosten verursacht.

Erfahrungen mit dem Kommunalunternehmen
Die Erfahrungen anderer Gemeinden mit Kommunalunternehmen sind durchwegs positiv.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen die Verwaltung mit der Vorbereitung der formellen Gründung des Kommunalunternehmens zu beauftragen. Die Satzung soll dem Gemeinderat in der Sitzung vom 31.01.2012 vorgelegt werden.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zur Änderung der Schulbezeichnung von Volksschule in Grundschule

Als Vorgabe bei der Einrichtung der Mittelschulen musste die bisherige Volksschule (Grundschule/Hauptschule) in zwei eigenständige Schulen – Mittelschule und Grundschule – in der Namensgebung übergeführt werden. Um Irritationen in der Zukunft zu vermeiden hat die Regierung von Oberbayern darum gebeten alle Volksschulen der Jahrgangsstufen 1 – 4 auch in Grundschulen umzubenennen.
Kosten entstehen hier nur durch die Neuanschaffung der Siegel, Schulstempel und Briefkopfbögen.

Der Gemeinderat stimmte der Umbenennung der Volksschule Fraunberg  in Grundschule Fraunberg mit 15 : 0 Stimmen zu.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zur Beauftragung des gemeinsamen Klimaschutzkonzeptes der Gemeinden Fraunberg, Berglern, Langenpreising und des Marktes Wartenberg

Das gemeinsame Klimaschutzkonzept wurde bereits im Frühjahr 2011 von Bürgermeister Wiesmaier angeregt und auf Bürgermeisterebene wurde entschieden beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Am 24.10.2011 wurde auf der Grundlage von Kosten in Höhe von 66.560 € ein Zuschuss in Höhe von 41.769 € bewilligt. Die Restkosten von 22.491 € müssen sich die vier Gemeinden nach Einwohnern teilen (1,68 €/Einwohner).
Auf die Gemeinde Fraunberg entfallen Kosten in Höhe von 5.648,37 €.
Es haben vier Firmen Angebote abgegeben. Die Firmen haben ihre Konzepte am 28.11. und 30.11.2011 den Bürgermeistern vorgestellt.
Die Bürgermeister haben sich bereits am 30.11.2011 darauf geeinigt den Auftrag an das Institut für Energietechnik an der Hochschule Amberg-Weiden, Herr Professor Brautsch, zum Angebotspreis von 64.260 € zu vergeben.
Der Vergabevorschlag liegt darin begründet, dass die beteiligten Gemeinden aufgrund der Vorstellung der Herangehensweise der vier Firmen, davon überzeugt sind, dass das Konzept des Instituts für Energietechnik auch umsetzbar ist, was der Sinn des Klimaschutzkonzeptes ist.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Auftrags zur Erstellung des
gemeinsamen Klimaschutzkonzeptes der Gemeinden Fraunberg, Berglern, Langenpreising und des Marktes Wartenberg durch das Institut Energietechnik an der Hochschule Amberg-Weiden, zu; Abstimmungsergebnis: 15 : 0.

6.    8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Sandabbau bei Kleinhündlbach; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Architekt Pezold hat den Planentwurf aufgrund der Beschlusslage ergänzt bzw. geändert.

Der Gemeinderat billigte den Planentwurf für die 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Sandabbau bei Kleinhündlbach in der Planfassung vom 12.12.2011 und die dazugehörige Begründung und beschließt die Bürger, Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

7.    9. Änderung des Flächennutzungsplanes, Wohnbaufläche im Nordwesten von Fraunberg; Feststellungsbeschluss

Architekt Pezold hat den Planentwurf aufgrund der Beschlusslage fertig gestellt.

Der Gemeinderat stellte die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Planfassung vom 12.12.2011 und die dazugehörige Begründung fest.

Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

8.    Bebauungsplan für das Mischgebiet „Dorfweiher Reichenkirchen“; Satzungsbeschluss

Architekt Pezold hat den Planentwurf aufgrund der Beschlusslage fertig gestellt.

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan für das Mischgebiet „Dorfweiher Reichenkirchen“ in der Planfassung vom 12.12.2011 und den dazugehörigen Erläuterungsbericht als Satzung.

Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

9.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

-    Änderung des Bebauungsplanes „Auerbach“ des Marktes Wartenberg
-    Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 202 für das Gewerbe-Mischgebiet Südwest westlich der St 2082 und nördlich der B 388 in Bergham der Stadt Erding     
Die Bebauungspläne wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat nahm  von den Bebauungsplänen Kenntnis. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht. Belange der Gemeinde Fraunberg werden nicht berührt.

10.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Der Gemeinderat wurde über die Termine

-    Lesepaten am 17.11.2011,
-    Termin mit Straßenbauamt, MdB Dr. Lehmer und MdB Schurer am 17.11.2011,
-    Planungstag Reichenkirchen am 26.11.2011,
-    Termin bei Innenminister Herrmann am 06.12.2011   und
-    Rechte und Pflichten im Ehrenamt, Referat durch einen Fachanwalt, 24.02.2012, ganztägig; eine Veranstaltung für Vereinsvorstände und Schatzmeister

informiert.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Eine Bauausschusssitzung fand nicht statt.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Digitalfunk – Beschlussfassung zur Teilnahme am erweiterten Probebetrieb
Das Landratsamt Erding hat die Gemeinden gebeten bis zum 31.01.2011 die Beschlussfassungen zur Teilnahme am erweiterten Probebetrieb für den Digitalfunk herbei zu führen. Kosten entstehen hier nicht. Das genaue Prozedere ist noch nicht bekannt.
Der Gemeinderat stimmte der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb für den Digitalfunk unter der Maßgabe zu, dass der Gemeinde hier (tatsächlich) keine Kosten entstehen.

b) Sanierung der Staatsstraße 2082
Auf Anfrage teilte Bürgermeister Wiesmaier mit, dass die Staatsstraße 2082 im sanierten Bereich inner Orts keine Mittelstreifen mehr erhält und sich außerdem nicht in der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde befindet.
Inwieweit die Seitenstreifen außer Orts noch mit Rasengittersteinen befestigt werden entzieht sich der Kenntnis der Gemeinde, da es sich um eine staatliche Maßnahem handelt.

c) Ortsentwässerung Grucking
Hier soll geklärt werden inwieweit Ortsausgang Grucking Richtung Reichenkirchen eine Leitplanke durch den Straßenbaulastträger (Landkreis Erding) angebracht werden muss.

d) Straße Kleinhündlbach-Grün-Kleinstürzlham
Auf Anfrage teilt Bürgermeister Wiesmaier mit, dass die Straßenbaumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist.
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