Ergebnisse aus der 63. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 10. 01. 2012

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 27.12.2011

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 27.12.2011 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Beschlussfassung über das Ausscheiden eines Mitgliedes des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg

Frau Claudia Irlstorfer aus dem Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Maria Thalheim hat zum 01.01.2012 ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Fraunberg aufgegeben. Diese Aufgabe des Hauptwohnsitzes führt nach Art 48 Abs. 1 Nr. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG zum Verlust der Wählbarkeit für die Gemeindewahlen und somit zum Verlust des Ehrenamtes als Gemeinderat. Obwohl der Amtsverlust Kraft Gesetzes Eintritt, bedarf es der formellen Feststellung des Amtsverlustes durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat stellte fest, dass Frau Claudia Irlstorfer ihr Ehrenamt als Gemeinderätin der Gemeinde Fraunberg zum 01.01.2012 verloren hat.

3.    Vereidigung eines neuen Mitgliedes des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg

Herr Franz Xaver Rasthofer aus Hinterbaumberg ist für die aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Gemeinderatskollegin Claudia Irlstorfer aus dem Wahlvorschlag „Wählergemeinschaft Maria Thalheim“ nachgerückt.
Herr Rasthofer hat zwischenzeitlich schriftlich erklärt, dass er bereit ist, den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten. Herr Rasthofer wurde darauf hingewiesen, dass

•    die Wahl nur vorbehaltlos angenommen werden kann. Der Annahmeerklärung
     beigefügte Vorbehalte oder Bedingungen sind unwirksam.
•    die Wahl nur aus den in Art. 19 Abs. 2 GO angeführten wichtigen Gründen
     (insbesondere Verhinderung durch Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse,
     Gesundheitszustand oder sonstige in Ihrer Person liegende Umstände)
     ablehnen können. Sollten Sie innerhalb einer Woche keine Erklärung abgeben
     oder die Wahl ohne wichtigen Grund ablehnen, gilt die Wahl als angenommen
     (Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG).
•    die Annahme der Wahl unter gleichzeitiger Erklärung, die Eidesleistung oder
     zur Ablegung des Gelöbnisses nicht bereit zu sein, als Ablehnung der Wahl
     gilt.

Herr Rasthofer hat folgenden Amtseid geleistet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.
Der Gemeinderat stellte anschließend einstimmig fest, dass Herr Rasthofer somit formell Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg ist.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zum Kabel gebundenen DSL-Anschlusses des Hauptortes Maria Thalheim

Grundsätzlich ist keine Gemeinde, somit auch nicht die Gemeinde Fraunberg, für die Breitbandversorgung zuständig oder zuständig gewesen. Daran hat sich bis heute nichts geändert! Die Telekommunikation ist weder eine Pflichtaufgabe noch eine freiwillige Aufgabe im Sinne der Bayerischen Gemeindeordnung! 
Bedauerlicherweise ist man Seitens des Staates dem Irrglauben verfallen, dass die Privatwirtschaft, der man diese Aufgabe übertragen hat, alles schnell, fair und kostengünstig regelt. Leider ist und war das nicht der Fall!

Der derzeitige Ausbauzustand bezüglich Breitbandversorgung in der Gemeinde Fraunberg muss immer noch als „ungenügend“ bezeichnet werden. Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung sind sich darüber im Klaren, dass die Versorgung des gesamten Gemeindegebietes mit schnellem Internet absolute Priorität besitzt und deshalb von ihrer Seite aus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nach Lösung gesucht  werden muss. Der Verbesserung dienende, finanziell aufwändige Infrastrukturmaßnahmen sind zwar grundsätzlich von den einschlägigen Versorgern (Telekom etc.) zu tätigen, werden aber in erster Linie nach deren wirtschaftlichen Überlegungen getätigt und nicht nach der Dringlichkeit in einem Versorgungsgebiet. Für die Flächengemeinde Fraunberg wurde aufgrund ihrer speziellen Lage und laut eingeholtem Kostenvoranschlag zur Abdeckung des gesamten Gemeindegebietes über Glasfaserleitung eine Summe von ca. 2.400.000 € prognostiziert (Ende 2009). Nach der derzeitiger Zuschussregelung kann pro Gemeinde nur eine einmalige Höchstfördersumme von 100.000 € erreicht werden, was auch für die Gemeinde Fraunberg zutreffend ist. Die verbleibende Summe würde den Gemeindehaushalt jedoch überfordern und stand deshalb einer Komplettlösung über Glasfaseranbindung entgegen.

Stand Dezember 2011 
Bereich Fraunberg, Reichenkirchen und Riding
Oben genannter Bereich wurde mittlerweile über Glasfaserkabel an das Telefonnetz angeschlossen und mit den erforderlichen DSL-Vermittlungsstellen (DSLAM = Digital Subscriber Line Access Multiplexer) ausgestattet. Als positive Folgewirkung sind auch für die Ortschaften Angelsbruck, Bachham, Felben, Forach, Frankendorf, Furthmühle, Grafing, Grucking , Hainthal, Harham, Hatting, Helling, Lohkirchen, Sandberg, Singlding, Thal, Tittenkofen, Urtl, Vorder- und Hinterbaumberg, Bandbreiten von bis zu 16.000 Kilobit pro Sekunde verfügbar. 

Bereich Maria Thalheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat in der Sitzung vom 13.12.2011 in den Haushaltsberatungen beschlossen, weitere 100 000 € zur Versorgung des Gemeindebereiches Thalheim mit einer kabelgebundenen Lösung, in den Haushaltsplan für 2012 einzustellen. Kürzlich geführte Gespräche mit Netzanbietern lassen erkennen, dass im Rahmen einer Ausschreibung auch der Thalheimer Bereich unter Aufwendung eines überschaubaren Kostenrahmens einer kabelgebundenen Lösung zugeführt werden kann. Mit der Verlegung einer Glasfaserleitung nach Maria Thalheim und der Aufrüstung der Telefonverteiler mit DSLAM, könnten weitere 800 Einwohner in den Ortschaften Bergham, Eck, Kleinthalheim und Maria Thalheim an das kabelgebundene Breitbandnetz angeschlossen werden. Zur Entwicklung und Stärkung der Hauptorte ist ein Anschluss von Maria Thalheim an das schnelle Internet unbedingt erforderlich.
Das Bemühen der Gemeinde Fraunberg um eine kabelgebundene Lösung für das schnelle Internet im Bereich Maria Thalheim bedeutet allerdings nicht, dass zukünftig keine Masten mit der installierten Technik notwendig sein werden, um die (noch) nicht versorgten Bereiche an das schnelle Internet anzubinden.
Alle weiteren Internetnutzer können zukünftig über LTE Technologie mit schnellem Internet versorgt werden.
Die Verwaltung wird vom Gemeinderat mit einstimmigen Beschluss beauftragt alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten um die kabelgebundene Anbindung des Bereichs Maria Thalheim an das schnelle Internet 2012 zu realisieren.

5.    Aussprache und Informationen zum Kooperationsmodell Realschule und Mittelschule

Der Hauptschulverband Wartenberg, mit den Gemeinden Berglern, Fraunberg, Langenpreising und dem Markt Wartenberg, (14.000 Einwohner) hat sich beim Kultusministerium für die Realschule am Schulstandort in Wartenberg beworben.
Auch Wörth und Oberding haben sich beworben.

Die Gremien, sprich die Verbandsversammlung, die Schulleitung und der Elternbeirat haben sich bereits zustimmend für die Einführung ausgesprochen. Im Antrag wurde auf die Möglichkeiten verwiesen, die am zweizügigen Mittelschulstandort Wartenberg bereits bestehen, was allein schon daraus ersichtlich ist, dass in den Jahren 1974/75 in der damaligen Hauptschule schon 640 Schüler beschult wurden (Stand heute: 210 Mittelschüler).

Jetzt stehen wir wieder vor einer großen Herausforderung bzw. einer großen Chance, nämlich der Einführung eines Kooperationsmodells Realschule und Mittelschule unter einem Dach.

Die Vorgabe, die Herzog-Tassilo-Realschule in Erding zu entlasten, ist primäres Ziel des Kooperationsmodells mit der Vorgabe keine investiven Kosten für den Landkreishaushalt.

Der 14.000 Einwohner fassende Mittelschulverband Wartenberg mit den Gemeinden Wartenberg, Fraunberg, Langenpreising und Berglern hat sich in seiner Sitzung am 15.12.2011 intensiv mit dieser Kooperationsproblematik befasst. Ergebnis ist ein einstimmiger Beschluss der Verbandsversammlung, getragen von den vier Bürgermeistern der Gemeinden, sich für die Realschule unter einem Dach an der Marie-Pettenbeck-Schule in Wartenberg einzurichten einsetzen und auszusprechen.

Auch die Schulleitung spricht sich nicht nur für dieses Kooperationsmodell aus, sondern ist der festen Überzeugung, dass Wartenberg als Standort sofort zu generieren wäre, da die Schule zum jetzigen Zeitpunkt schon fast alle Anforderungen hinsichtlich Raumbedarf, so im Anhang dargestellt, als auch das Schülerumfeld zur Einführung einer Realschule darstellen kann.

Lt. Statistik der vier Gemeinden besuchen über 400 Schüler die Realschule. D. h.: die Untersuchung der Fachhochschule für angewandtes Management kann insofern ergänzt werden, dass der Gemeindebereich Berglern, sowie die übrigen Gemeinden zu 100 %  der Kooperationsschule Wartenberg zugeordnet werden können.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass der nordöstliche Landkreis hinsichtlich der Schulentwicklung (Kooperationsschule Realschule/Mittelschule) nicht weiter hinten angestellt werden darf.

6.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden – 4. Änderung

des Flächennutzungsplanes der Stadt Erding; „Gewerbe-  und Mischgebiet  Erding Südwest“
Ziel der 4. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Erding ist es den Bereich nördlich der Max-Plank-Straße und beiderseits der Heisenbergstraße von einem Mischgebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzunutzen. Des Weiteren soll das Gebiet westlich des Erdinger Weißbräu, welches derzeit noch auf dem Gebiet der Gemeinde Oberding liegt, umgemeindet werden und von Süden über die Straße „Am Kletthamer Feld“ erschlossen werden.

Der Gemeinderat nahm von der Planung Kenntnis. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgetragen.
 

7.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Jahresbrief
Der Jahresbrief 2011 wurde den Mitgliedern des Gemeindeentwicklungsvereins Anfang dieser Woche zugestellt.

Frühjahrsversammlung 2012
Die Frühjahrsversammlung 2012 ist für den 29.03. vorgesehen.

Konzert des brasilianischen Jugendorchesters
Es werden noch Übernachtungsmöglichkeiten gesucht.

8.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratene Bauträge vor:
•    Überdachung und Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Hackschnitzelsilo in
     die stillgelegte Jauchegrube in Unterbierbach
•    Nutzungsänderung eines Lagers für landwirtschaftliche Geräte in Wohnung in
     Grucking
•    Neubau einer Lagerhalle im Gewerbegebiet Tittenkofen

Der Gemeinderat erteilte zu den o. g. Bauanträgen, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.

9.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Bürgerball
Es gibt noch Restkarten.

b) Straßenbeleuchtung Grucking
Die zusätzliche Lampe in der Dorfstraße wird in den nächsten Wochen gesetzt.

c) Gehwegverbindung von der Flurstraße zur Gartenstraße
Der Gehweg muss hergerichtet werden. Vor allem müssen die Sträucher entlang des Weges zugeschnitten werden.




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