Ergebnisse aus der 64. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 31. 01. 2012

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 10.01.2012

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.01.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt.

Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache und Beschlussfassung zum Erlass der Satzung für das Kommunalunternehmen „KommBau Fraunberg“, Anstalt des öffentlichen  Rechts

Dem Gemeinderat wurde zusammen mit der Sitzungseinladung die Unternehmenssatzung der „KommBau Fraunberg“, Anstalt des öffentlichen Rechts zugestellt.
Die Satzung wurde dem Gemeinderat verlesen.
Aufgrund der Diskussion ergaben sich folgenden Änderungen bzw. Klarstellungen:
  •    Sitzungen des Verwaltungsrates
Die Sitzungen sind nichtöffentlich. Eine Teilnahme von Gemeinderäten, die nicht Mitglieder des Verwaltungsrates sind, ist somit nicht möglich.
  •    Sitzungsentschädigung
Die Entschädigung für die Sitzungen des Verwaltungsrates wird auf 30 € festgesetzt. Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Verwaltungsrates kraft Gesetzes und erhält daher keine Sitzungsentschädigung.
  •    Sitzungsniederschriften
Die Niederschriften über die (nichtöffentlichen) Sitzungen des Verwaltungsrats werden in der darauffolgenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung auch im Gemeinderat verlesen. Das Einsichtsrecht des Gemeinderates in die Niederschriften bleibt davon unberührt.

Der Gemeinderat stimmte der Satzung des Kommunalunternehmens einstimmig zu.
Die Satzung wird im Mitteilungsblatt vom 24.02.2012 veröffentlicht.

3.    Bebauungsplan „Sankt-Florian-Straße/Bachhamer Feld“; Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 23.06.2009 und Neufassung des Satzungsbeschlusses aus formellen Gründen

Der Bebauungsplan „Sankt-Florian-Straße/Bachhamer Feld“ wurde in der Planfassung vom 20.06.2009 bereits am 23.06.2009 als Satzung beschlossen und am 06.07.2009 in Kraft gesetzt. Dies geschah vor der Rechtswirksamkeit der 4. Flächennutzungs-planänderung, welche die Grundlage des Bebauungsplanes „Sankt-Florian-Straße/Bachhamer Feld“ ist.
Aus diesen Gründen ist der Satzungsbeschluss vom 23.06.2009 und das in Kraft setzen vom 06.07.2009 formell unwirksam. Aus diesem Grund muss der Satzungsbeschluss vom 23.06.2009 aufgehoben und neu gefasst werden. Anschließend wird der Bebauungsplan bekannt gemacht und tritt in Kraft.
Alle bisher erteilten Baugenehmigungen haben selbstverständlich Bestand.

Der Gemeinderat hat den Satzungsbeschluss vom 23.06.2009 aufgehoben und den Satzungsbeschluss neu gefasst.
Der Satzungsbeschluss ist in diesem Mitteilungsblatt separat veröffentlicht.

4.    Aussprache und Beschlussfassung zu Bodenbelägen, Beleuchtung sowie Ausstattung des Lehrerzimmers in der Schule Maria Thalheim

In zwei Klassenräumen (Frau Leitsch und Frau Hainer) steht der 40 Jahre alte Bodenbelag (Einzelelement 60 cm x 60 cm) auf. Außerdem sind im Klassenzimmer von Frau Leitsch die Deckenlampen defekt.
Ein neuer Bodenbelag für beide Klassenzimmer (2 x 80 qm) und den Nebenraum des Klassenzimmers von Frau Leitsch (35 qm) würde lt. Kostenschätzung rund 10.000 € kosten.
Die neue Beleuchtung schlägt mit rund 5.000 € zu Buche.
Außerdem ist im Lehrerzimmer/Sekretariat ein neuer Aktenschrank notwendig nachdem der alte Schrank den Belastungen nur noch mit Stützmaßnahmen Stand hält, die Kosten hierfür werden bei etwa 2.000 € bis 2.500 € liegen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bodenbeläge und die Beleuchtung zu
erneuern sowie einen Aktenschrank anzuschaffen.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag zu Straßensanierungen in Kemoding

Dem Gemeinderat lag ein Bürgerantrag zur (Teil)Sanierung der Ortsdurchfahrt Kemoding vor.
Im Haushalt 2012 sind für den Straßenbau eingestellt:
       
HHStelle           Bezeichnung                                                     Haushaltsansatz            
0-6300-5131    Straßenunterhalt                                              40.000
           
1-6300-9500    Straßenbau                                                       25.000
1-6312-9560    Straße zur Kirche Riding                                25.000
1-6313-9560    Straße Lohkirchen bis Kirche und Huber   25.000
1-6314-9560    Straße Gigling Rappoltskirchen                      5.000
1-6315-9560    Straße Seilbeck, Großstürzlham                     5.000
1-6316-9560    Straße Bergham                                               30.000
1-6317-9560    Straße Fraunberg-Helling                               20.000
           
                                                                            Summe             135.000
           
    zum Härtefond des Flughafens gemeldet wurden:        Kostenschätzung
    Gemeindeverbindungsstraße
    ST 2082-Felben-Kreisstraße ED 2                                     159.500
    Gemeindeverbindungsstraße Riding-Pesenlern              77.000
    Strogenbrücke Riding                                                            430.000
    Gemeindeverbindungsstraßen Grucking-Tittenkofen,   
    Tittenkofen-Lohkirchen und Lohkirchen-ST 2331            334.620
    Bergstraße und Gerichtsstraße Tittenkofen                      noch kein Angebot
    Gemeindeverbindungsstraße
    Reichenkirchen-Lohkirchen                                                  noch kein Angebot
    ST 2082, Ortsdurchfahrt Reichenkirchen                             75.000
    Sicherungsmaßnahmen und
    Querungshilfe ST 2082 Fraunberg                                      220.000
           
                                                                          Summe             1.296.120

Am Vormittag des Sitzungstages fand eine Ortsbesichtigung statt. Die Bilder wurden dem Gemeinderat vorgestellt und erläutert.
Einig war man sich darüber, dass eine Teilsanierung erforderlich ist. Auch der Ausbau zum Anwesen Eibl sollte durchgeführt werden zumal sich der Eigentümer von sich aus zu einer finanziellen Beteiligung bereit erklärt hat.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Feststellung der Schäden und der Erstellung einer Kostenschätzung zu. Die Maßnahme wird in die Liste der Straßensanierungen für 2012 aufgenommen. Nach Vorlage der Kostenschätzung wird endgültig über die Maßnahme entschieden.

6.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Am 23.03.2011 findet die Ortseinsicht mit der Erzbischöflichen Finanzkammer bezüglich Ortsmitte, Leichenhaus und Friedhof in Reichenkirchen statt.

Auf den Workshop zu den Rechten und Pflichten im Ehrenamt am 24.02.2012 in Grucking wurde bereits mehrmals hingewiesen. Fast alle Vereine der Gemeinde haben einen oder mehrere Vertreter zu der Veranstaltung angemeldet.

Am  29.02.2012 findet in Grucking das Projektgruppentreffen zur Vorbereitung des Abschlusses der Dorferneuerung Grucking statt.

Der Vorstand des Gemeindeentwicklungsvereins trifft sich am 06.03.2012.

Termin für die Jahreshauptversammlung des Gemeindeentwicklungsvereins ist der 29.03.2012. Hier ist auch ein Referat von Herrn Prof. Brautsch, der zur Zeit das Energie- und Klimaschutzkonzept der Gemeinden Berglern, Fraunberg und Langenpreising sowie des Marktes Wartenberg erstellt, zu diesem Thema.

Anna Gfirtner wird die Termine noch schriftlich mitteilen.

Hans Rasthofer bedankte sich bei Anna Gfirtner für die hervorragende Organisation des brasilianischen Jugendorchesters in Bierbach.

7.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Lagen nicht vor. Es fand auch keine Bauausschusssitzung statt.

8.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) LED-Straßenlampen
Die Verwaltung wird den Gemeinderäten den Termin in Berglern am 09.02.2012 noch per Mail oder Fax zukommen lassen.

b) Bürgerball
Der Bürgerball am 04.02.2012 ist mit 275 Plätzen bis auf wenige Restplätze ausverkauft.

c) Eiszeit Grucking
Es muss überprüft werden, ob auf dem Spielplatz ein Gefahrenschild angebracht ist.

d) Flurschaden bei Lohkirchen
Angesprochen wurde der Flurschaden bei Lohkirchen. Hier wurden Hecken rücksichtslos zugeschnitten, ein Graben und ein Weg stark beschädigt.
Da es sich hier um ein laufendes Verfahren der unteren Naturschutzbehörde handelt, kann man noch nicht sagen, in welchem Umfang der Verursacher für den Schaden aufkommen muss bzw. den ursprünglichen Zustand, soweit als möglich, wieder herstellen muss.


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