Ergebnisse aus der 65. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 14. 02. 2012

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en) des Gemeinderates vom 31.01.2012

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 31.01.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    KommBau Fraunberg“, Anstalt des öffentlichen Rechts; Benennung der Verwaltungsräte und deren Stellvertreter

Der Gemeinderat benannte folgende Verwaltungsräte für das Kommunalunternehmen „KommBau Fraunberg“, Anstalt des öffentlichen Rechts:

Vorsitzender ist kraft seines Amtes der 1. Bürgermeister Johann Wiesmaier; der Vorsitzende hat keinen Stellvertreter - § 5 Abs. 1 der Unternehmenssatzung.
2. Bürgermeister Martin Haindl,     Stellvertreter Gemeinderat Dr. Johann Lex,
3. Bürgermeister Heinrich Haider, Stellvertreter Gemeinderat Lorenz Angermeier
Gemeinderat Johannes Ertl, Stellvertreter Gemeinderat Franz Rasthofer
Gemeinderätin Anna Gfirtner, Stellvertreter Gemeinderat Christian Obermaier Gemeinderat Raphael Hackl, Stellvertreter Gemeinderat Karlheinz Reingruber
Gemeinderat Michael Nett, Stellvertreter Gemeinderat Georg Scheiel und
Gemeinderat Johann Rasthofer als 1. Vorstand des Gemeindeentwicklungsvereins, Stellvertreter Gemeinderat Thomas Obermeier als 2. Vorstand des Gemeindeentwicklungsvereins.

Der Gemeinderat bestellte die o. g. Verwaltungsräte und deren Stellvertreter, jeweils unter Ausschluss des zu bestellenden Verwaltungsrats bzw. Stellvertreters, mit 16 : 0 Stimmen.

Die erste Sitzung des Verwaltungsrates wird voraussichtlich am 15.03.2012 sein. Hier werden auch der Vorstand und dessen Stellvertreter ernannt.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zum Zuschussantrag der Kuratie-Kirchenstiftung Maria Thalheim zur Instandsetzung der Raumschale der Wallfahrtskirche Maria Thalheim

Der Gemeinderat hat bereits am 06.09.2011 grundsätzlich beschlossen für die Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 29.400 € zu gewähren, was Voraussetzung ist, um die Zuschüsse des Landkreises und des Bezirks in gleicher Höhe abrufen zu können. Im Haushalt 2012 wurden diese Mittel eingestellt.
Nun lag ein Zuschussantrag für den 1. Bauabschnitt in Höhe von 16.000 € vor.

Der Gemeinderat stimmte der Zuschussgewährung in Höhe von 16.000 €
für den 1. Bauabschnitt auf der Grundlage des Haushalts für das Haushaltsjahr 2012 einstimmig zu.

4.    Änderung des Bebauungsplanes „Fraunberg-Nord II“ (Ziegelweg); Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

Hier sind weder Bürgereinwendungen vorgetragen worden noch wurden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen.

Der Gemeinderat beschloss die Änderungsplanung für den
Bebauungsplan „Fraunberg-Nord II“ in der Planfassung vom 25.10.2011 als Satzung. Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

5.    8. Flächennutzungsplanänderung, Sandabbau nördlich von Kleinhündlbach; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden keine Bedenken und  Anregungen vorgetragen.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen Bedenken, Anregungen oder sonstigen Empfehlungen vorgetragen (s. Anlage 1):
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, 2. Februar 2012
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G23, München, 10. Februar 2012
Bund Naturschutz e.V. Bayern, Kreisgruppe Erding, 11. Februar 2012
Landratsamt Erding, SG 41-2, Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung, 13. Februar 2011
Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde

Behandlung der Stellungnahmen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Behandlung: Im Flächennutzungsplan können Nachnutzungen – anders als in Bebauungsplänen – nicht geregelt werden. Im vorliegenden Fall wird die Rekultivierung jedoch im Abbaugenehmigungsverfahren geregelt, das durch die Flächennutzungsplanänderung nicht ersetzt wird.

Vorschlag: Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
Behandlung: In der Begründung zum Flächennutzungsplan sind die Hinweise des Landesamtes bereits enthalten. Der Vollzug ist Sache der Abbaugenehmigung.
Vorschlag: Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
 
Bund Naturschutz e.V. Bayern, Kreisgruppe Erding
Behandlung: im Flächennutzungsplan wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nur überschlägig angewendet. Neue Zufahrten sind auf Flächennutzungsplanebene nicht geplant und deshalb auch nicht in die Eingriffsregelung einzubeziehen. Der Ausgleichsfaktor von 0,15 ist dadurch begründet, dass der vorgesehene Eingriff in Natur und Landschaft zeitlich befristet ist. Der vom Naturschutzbund erwähnte Kompensationsfaktor von 0,3 wird bei dauerhaften baulichen Eingriffen wie der Ausweisung von Baugebieten angesetzt. Für ein Kiesabbaugebiet, das nach 15 Jahren wieder rekultiviert wird, ist keinesfalls ein Kompensationsfaktor in dieser Höhe anzusetzen. Das gilt umso mehr, als solche Abbauflächen – wie der Bund Naturschutz selbst schreibt – durchaus ein Potential als wertvoller Lebensraum besitzen.
Der Hinweis auf die notwendige Rücksicht auf die Quellbiotope wird zur Kenntnis genommen. Die zulässige Abbautiefe wird im Genehmigungsverfahren festgelegt. Da der Standort durch diese Belange nicht in Frage gestellt ist, wird im Flächennutzungsplan lediglich ein Hinweis aufgenommen und die weitere Prüfung und eventuelle Auflagen dem Genehmigungsverfahren überlassen.
Auch die Entscheidung, ob eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt wird, kann – wie der Bund Naturschutz angeregt hat – dem Abbaugenehmigungsverfahren vorbehalten bleiben. In der Flächennutzungsplanänderung wird allerdings eine Vorprüfung ergänzt, weil bei Eingriffen am Waldrand von einer hochwertigen Lebensraumausstattung ausgegangen werden kann. Im Abbaubereich selbst kann dagegen davon ausgegangen werden, dass aufgrund des Gebietscharakters und der vorgefundenen Naturausstattung keine relevanten Arten betroffen sein werden.
Die Annahme des Bund Naturschutz, dass ein Eingriff in einen trockenen Lebensraum nicht auf einer Feuchtfläche ausgeglichen werden kann, ist überholt. Die Rechtsfolgen und den Vollzug der aufgrund der Bauleitplanung zu erwartenden Eingriffe regelt gemäß § 21 BNatSchG das Baugesetzbuch. Nach § 200a BauGB umfasst der Begriff „Ausgleich“ im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB auch Ersatzmaßnahmen. Beeinträchtigungen sind entweder auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Während eine Ausgleichsmaßnahme die beeinträchtigte Funktion in gleichartiger Weise wieder herstellt, stellt eine Ersatzmaßnahme die beeinträchtigte Funktion lediglich in gleichwertiger Weise wieder her. Insofern ist ein funktionaler Zusammenhang des Ausgleichs mit dem Eingriff nicht erforderlich.
Die Ausgleichsmaßnahmen wurden vorab im Rahmen des vorliegenden Abbauantrags mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Es gibt deshalb keinen Anlass für Bedenken, dass die Wiese nicht naturschutzfachlich sinnvoll aufgewertet werden kann.
Genehmigungsauflagen und Rekultivierungsmaßnahmen können im Flächennutzungsplan nicht geregelt werden. Die Anregungen werden jedoch als Hinweise in den Flächennutzungsplan übernommen.

Vorschlag: Die Stellungnahme des Bund Naturschutz wird zur Kenntnis genommen. Die Planung wird folgendermaßen geändert bzw. um Hinweise ergänzt:
die Artenschutzrechtliche Vorprüfung wird durchgeführt (Waldrandbereiche) Hinweis auf die notwendige Berücksichtigung der umliegenden Quellbiotope bei der Bestim-mung der Abbautiefe hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen über das Grundwasser;
Anregung zur Belassung temporärer Brachflächen während des Abbaus als Biotope;
Anregung zur Berücksichtigung des Lebensraumpotentials einer Sandgrube bei der Rekultivierung.;

Landratsamt Erding, SG 41-2, Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung
Behandlung: die Ausführungen zum Klimaschutz werden in der Begründung ergänzt.

Vorschlag: Die Stellungnahme der Technischen Bauaufsicht/Bauleitplanung wird zur Kenntnis genommen. Die Klimaschutzbelange werden in der Begründung ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde; 13. Februar 2012
Behandlung: es wird zur Kenntnis genommen, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die Alternativenprüfung hinsichtlich landwirtschaftlicher Belange ausreichend abgearbeitet wurden.
Im Flächennutzungsplan werden die Ausgleichsflächen den Eingriffsmaßahmen rechtlich nicht zugeordnet – das geschieht erst im Bebauungsplan oder bei der Abbaugenehmigung. Insofern ist grundsätzlich ein Spielraum für vom Flächennutzungsplan abweichende Kompensationsmaßnahmen gegeben. Die hier dargestellte Ausgleichsfläche stammt aus dem Abbauantrag und wurde bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Sollten sich im weiteren Abbaugenehmigungsverfahren andere Lösungen wie Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen ergeben, steht der Flächennutzungsplan ihnen nicht entgegen. Derzeit sind keine Flächen für solche Maßnahmen verfügbar. Im Übrigen ist ein Ausgleich durch Entsiegelung mangels geeigneter versiegelter Brachflächen derzeit nicht möglich.
Der Anregung zur artenschutzrechtlichen Vorprüfung für die Waldrandbereiche wird gefolgt – eine vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung ist ggf. im konkreten Genehmigungsverfahren durchzuführen. Ebenso wird die Anregung eines Schutzabstands zum Wald geprüft und die Planung ggf. geändert.
Vorschlag: Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung wird durchgeführt und im Umweltbericht ergänzt. Zudem wird die Einhaltung eines Schutzabstands zum Wald geprüft und ggf. im Plan berücksichtigt.

Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen zu. Architekt Pezold wurde beauftragt die Änderungen einzuarbeiten. Nach erfolgter Einarbeitung wird das Verfahren weiter durchgeführt.

6.    10. Flächennutzungsplanänderung im Süden von Großhündlbach; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

und

7.    Bebauungsplan im Süden von Großhündlbach; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

Zu diesen Planungen sind am Sitzungstag noch Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes eingegangen, die zu beachten sind. Aufgrund des späten Eingangs, des Umfangs und des Inhalts der Stellungnahmen wurden die Tagesordnungspunkte auf Empfehlung der Verwaltung nicht behandelt.

8.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

-    6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinkirchen
Bei dieser Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Steinkirchen geht es zum einen um die Ausweisung von Gebietskategorien, die in kleineren Ortsteilen eine bauliche Entwicklung ermöglichen und zum anderen darum bereits eingetretene Entwicklungen in der Planung durch die Ausweisung der entsprechenden Gebietskategorie Rechnung zu tragen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen gegen die Flächennutzungsplanänderung keine Bedenken.

9.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Für die Gemeindeentwicklung wurden folgende Termine bekannt gegeben:
15.02.2012
Arbeitstreffen zum Thema „Zukünftige Herausforderungen in der Seniorenarbeit in der Gemeinde Fraunberg im Zeichen des demografischen Wandels“ im Gasthaus Stulberger in Maria Thalheim.

24.02.2012
Thementag „Mein Recht im Ehrenamt“ im Gasthaus Rauch in Grucking

01.03.2012
Treffen der Projektgruppe Grucking zur Planung des Abschlusses der Dorferneuerung Grucking im Gasthaus Rauch in Grucking

06.03.2012
Vorstandssitzung des Gemeindeentwicklungsvereins im Gasthaus Stulberger in Marias Thalheim

29.03.2012
Jahreshauptversammlung des Gemeindeentwicklungsvereins im Gasthaus Stulberger in Fraunberg

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratene, Bauanträge vor:
-    Ersatzbau eines Nebengebäudes, Abbruch Garage, Neubau Carport und Errichtung einer Natursteinwand in Hinterbaumberg
-    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Maria Thalheim
-    Einbau einer Dachgaube in Forach

Der Gemeinderat erteilte zu den o. g. Bauanträgen, wie vom Bauausschuss empfohlen, mit 17 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Breitbandversorgung
In den nächsten Wochen werden Angebote für das Verlegen von Leerrohren von Riding über Bachham und Kleinthalheim nach Maria Thalheim eingelegt.
Anschließend wird das Einführen von Kabeln für die Breitbandversorgung in diese Leerrohre öffentlich ausgeschrieben, sodass alle Wettbewerber ein Angebot abgeben können.
Nach der Kabelverlegung, der technischen Aufrüstung und dem Freischalten der entsprechenden DSLAM’s wird das schnelle Internet in Bachham, Kleinthalheim, Maria Thalheim, Bergham und Eck über Kabel funktionieren. Die Bandbreite ist noch nicht bestätigt, wird aber bei mindestens 6 MB liegen.

b) Wasserversorgung Maria Thalheim; Notverbund mit der Wasserversorgung Holzland
Zurzeit wird hier die Grundstückverfügbarkeit für die geplante Trasse überprüft und die Kosten werden ermittelt.

c) Straßenbeleuchtung mit LED
Die Vorstellung der Straßenbeleuchtung mit LED in Berglern am 09.02.2012, an der zahlreiche Fraunberger Gemeinderäte teilgenommen haben, war sehr interessant.
Die Verwaltung wird mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen um eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, soweit möglich und sinnvoll, zu realisieren.

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