Ergebnisse aus der 66. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 13. 03. 2012

1.    Genehmigung der Niederschrift(en) über die öffentliche(n) Sitzung(en)  des Gemeinderates vom 14.02.2012

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.02.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache und Beschlussfassung zum Abschluss von Folgekostenvereinbarung bei der Bauleitplanung

Das Thema wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.10.2011ausführlich erörtert.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich einen Vereinbarungsentwurf ausgearbeitet, die Grundlagen für die Berechnung der Folgekosten ermittelt und den Betrag der Folgekosten je Wohneinheit berechnet.

Die Berechnungen ergeben einen Betrag von rund 2.720 € je Wohneinheit.

Es wird von Seiten der Verwaltung nochmals ausdrücklich betont, dass es sich hier nicht, wie schon zu hören war, um die „Bestrafung“ von Familien geht, sondern um die Beteiligung derer, die von einem Bebauungsplan profitieren, angemessen an zukünftigen Kosten von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, so wie das in jedem gemeindlichen Baugebiet der Fall ist.
Die Vereinbarungen betreffen nicht solche Grundstücke, die ohne Bebauungsplan bebaubar sind!

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Vereinbarungen mit 16 : 0  zu.

Ein weiterer Vertrag sieht die Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung vor.
Dies wird von der Verwaltung schon seit zwei Jahren praktiziert.

Die Verwaltung hat diese Vereinbarungen bisher immer dann abgeschlossen, wenn die Planungskosten einem Grundstücksbesitzer zuzuordnen waren. Wenn andere Grundstücksbesitzer Grundstücke in einem Bebauungsplan hatten, weil dies städtebaulich erforderlich war, diese Grundstücksbesitzer aber keinen (aktuellen) Bauwunsch hatten wurde nichts verlangt. Das sog. „Verursacherprinzip“ wurde in solchen Fällen nicht angewandt.

Der Gemeinderat stimmte den Vereinbarungen zur Übernahme der Planungskosten einstimmig zu. In Zukunft ist das Verursacherprinzip anzuwenden. Es ist zu überprüfen, ob die Verwaltungskostenpauschale erhöht, oder nach zeitlichem Aufwand abgerechnet wird.

Auskünfte erteilt Friedhelm Eugel von der Gemeindeverwaltung.

3.    Aussprache und Beschlussfassung zur Einrichtung einer weiteren Kindergartengruppe (bauliche Maßnahmen)

Die Kindergarteneinschreibung für das Kindergartenjahr 2012/20132 hat ergeben, dass beim derzeitigen Angebot 16 Kinder nicht aufgenommen werden können.
Gelöst werden kann dies nur dadurch, dass die Gruppen von 25 auf 27 Kinder aufgestockt werden oder, dass ein weiterer Gruppenraumes mit den notwendigen Sozialräumen zur Verfügung gestellt wird.
Die Gruppenstärke von 27 Kindern möchte die Gemeinde den Kindergärtnerinnen auf Dauer nicht zumuten.
Baulich könnte der Hortraum im Dachgeschoss der Kinderkrippe eine Doppelnutzung erhalten; vormittags Kindergartengruppe und am Nachmittag Hortbetrieb.
Der notwendige Ausbau mit WC’s, Garderobe, Teeküche/Personalraum, Fluchtweg und Außentreppe würde rund 100.000 € kosten. Die Ausgaben sind nicht im Haushalt für 2012 vorgesehen. Der zweite Fluchtweg wird erforderlich, weil dann mehr als 12 Kinder im Hortraum betreut werden. Da der Flur dann Fluchtweg wird, ist auch die Garderobe im Gang nicht mehr zulässig und muss separat errichtet werden. Die notwendige Außentreppe ist nicht nur Fluchttreppe sondern vollwertiger Zugang.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es hier keine staatlichen Zuwendungen. Auch eine weitere Baugenehmigung wird voraussichtlich nicht erforderlich sein. Diese Fragen werden aber noch geklärt.
Der Träger würde diese zusätzliche Gruppe auch übernehmen. Das von der Gemeinde zu übernehmende Defizit wird dann allerdings um ca. 20.000 € steigen.

Der Gemeinderat beschloss mit 16 : 0 Stimmen die Maßnahme durchzuführen. Mit der Planung wurde Architekt Pezold beauftragt.

Nachdem Architekt Pezold anwesend war wurden die Tagesordnungspunkte 7. und 8. vorgezogen und wurden zu Tagesordnungspunkten 4. und 5. .
Die anderen Tagesordnungspunkte haben sich entsprechend verschoben.

4.    11.  Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Lagerhauses in Riding; Aufstellungsbeschluss

Das RWG-Lagerhaus in Riding hat 2011 ein Umsatzplus von 20 % erreicht und ist damit das am schnellsten wachsende Lagerhaus innerhalb der RWG Erdinger Land.
Es hat sich die Notwendigkeit einer neuen Halle ergeben. Diese soll im Osten an das Gelände des Lagerhaus entstehen und ca. 35 m (Ost-West) und 55 m (Nord-Süd) groß werden. Die Wandhöhe muss aufgrund der erforderlichen Durchfahrtshöhe bei ca. 6 m liegen. In der Halle wird nur gelagert und eine Vorreinigung installiert. Eine Trocknung ist nicht geplant. Von der geplanten Lagerhauserweiterung sollen keine weiteren Immissionen ausgehen.
Der Neubau ist bedarfsgerecht. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung orientiert sich an diesem Vorhaben.

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll Herr Breiteneicher von der RWG, auf evtl. Fragen des Gemeinderates antworten.

Das Vorhaben sollte von der Gemeinde unterstützt werden, weil der Lagerhausstandort im Interesse der regionalen Landwirtschaft nur durch diesen Neubau dauerhaft erhalten werden kann.

Der Gemeinderat fasste den sog. „Aufstellungsbeschluss“  zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplan mit 15 : 1 Stimmen.

5.    Bebauungsplan für die Erweiterung des Lagerhauses Riding; Aufstellungsbeschluss

Auch dieser Aufstellungsbeschluss wurde mit 15 : 1 Stimmen gefasst.

6.    Vereinbarung mit dem Wasserzweckverband Berglerner Gruppe zur Erschließung von Neubaugebieten

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe hat in der Sitzung vom 22.12.2012 einstimmig beschlossen, den Verbandsvorsitzenden zum Abschluss einer Vereinbarung zur Regelung der Abwicklung von Baugebieten mit den Mitgliedsgemeinden zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Die Handhabung soll im Verbandsgebiet einheitlich erfolgen.

Die Mustervereinbarung enthält die regelmäßig bei allen Baugebieten anfallenden Themen, die zwischen Gemeinde und Wasserzweckverband regelungsbedürftig erscheinen. Die Verpflichtungen der Gemeinde sind – soweit die Parzellen nicht im Gemeindebesitz liegen – ggf. im Einzelfall durch Erschließungsvertrag auf den jeweiligen Eigentümer weiter zu übertragen.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der Vereinbarung einstimmig zu.

7.    Anschaffung von Schutzkleidung für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Fraunberg

Bei der FFW Maria Thalheim hat sich die Notwendigkeit zur Anschaffung von 16 Feuerwehrjacken ergeben. Ersetzt werden sollen hier verschlissene Jacken, die teilweise 15 Jahre alt sind.
Die Kosten belaufen sich auf 4.204,64 € für die Jacken und 503,04 € für die gelben Koller und die Beschriftung. Die Bestellung erfolgt über das Feuerwehr-Service-Zentrum in  Erding.

Nachdem im Haushalt „nur“ 3.000 € je Feuerwehr vorgesehen sind, beschloss der Gemeinderat mit 16 : 0 Stimmen diesen Ansatz um 2.000 € auf 5.000 € je Feuerwehr zu erhöhen. Dem Antrag der FFW Maria Thalheim wird zugestimmt. Die FFW Fraunberg und die FW Reichenkirchen sind über die Erhöhung des Ansatzes zu informieren, damit diese evtl. erforderlichen Anschaffungen tätigen können.

Die FFW Maria Thalheim konnte 15 Jugendliche gewinnen. Diese haben jedoch keine Schutzjacken. Diese hat die Feuerwehr jetzt für 800 € auf eigene Kosten angeschafft. Die Stiefel kosten je Paar 10 €, also insgesamt 150 €. Der Gemeinderat stimmt zu diese Kosten zu übernehmen.

8.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

•    1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Erding-West
•    5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erding
Die Planungen wurden dem Gemeinderat vorgestellt.

Von Seiten des Gemeinderates bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.

9.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Es wurden folgende Termine bekannt gegeben:

a) Jahreshauptversammlung am 29.03.2012. Auf der Tagesordnung steht:
    Begrüßung 
    Rückblick auf 2011
    Vorschau auf 2012
    Gastreferat  von Prof. Markus Brautsch, Institut für Energietechnik an der
     Hochschule Amberg-Weiden

b) Workshop der Projektgruppe Senioren am 28.03.2012

c) 30.04.2012 Beginn der Versammlungsreihe der Projektgruppe Senioren

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratenen Bauanträge vor:
•    Abbruch eines Stallgebäudes und Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und 
     Maschinenhalle in Harham
•    Neubau einer Bergehalle und Maschinenhalle in Lohkirchen
•    Bau einer aufgeständerten Photovoltaikanlage, Anbau eines Unterstandes für
     landwirtschaftliche Maschinen und einer Unterfahrt in Grucking
•    Erweiterung des Bürogebäudes um einen erdgeschossigen Anbau in
     Reichenkirchen

Beschluss: Der Gemeinderat erteilte zu den o. g. Bauanträgen ohne Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen.

16 : 0 angenommen

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Bürgerversammlungen 2012
Bürgermeister Wiesmaier bat die Gemeinderäte um möglichst vollzähliges  Erscheinen bei den Bürgerversammlungen in ihrem Bereich.

b) Jugendausschuss
Gemeinderat Thomas Obermeier bedankte sich bei Maria Pfeil, die im Rahmen der Jugendarbeit im Jugendausschuss federführend den Vortrag über soziale Netzwerke organisiert hat. An dem Vortrag haben 20 interessierte Jugendliche teilgenommen.

c) Oberflächenwasser Harham
Das bekannte Problem mit dem Oberflächenwasser in Harham muss behoben werden.

d) Amphibienschutz
Am Samstag, 17.03. wird am Schloss wieder der „Froschzaun“ errichtet. Die Initiatoren hoffen auf zahlreiche Helfer.

e) Flughafen München
Am 24.03. findet im Terminal 2 eine Demonstration gegen Fluglärm statt –Anti-Fluglärm-Tag. Hier würden sich die Startbahngegner über zahlreiche Teilnehmer, insbesondere von kommunalpolitischer Seite, freuen.

f) Sportplatz, Hartplatz und Badeweiher
Auf Anfrage konnte Bürgermeister Wiesmaier mitteilen, dass alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. Die Vorbereitungen laufen.

g) frei laufende Hunde auf dem Marienweg und dem Panoramaweg
Im Mitteilungsblatt wird aus aktuellem Anlass wieder auf die Anleinpflicht für Hunde auf den gemeindlichen Wanderwegen hingewiesen.

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