Ergebnisse aus der 73. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 11.09.2012

Ehrung von Katrin Kern, Tittenkofen; Lisa Altmann, Maria Thalheim; Ulrike Fenk, Reichenkirchen; Julia Pfeil, Grucking; Juliane Werner, Gigling; Margarethe Klinger, Fraunberg; David Georgiev, Reichenkirchen; Stefan Rosinger, Bergham; Theresa Baumgartner, Großhündlbach und Bettina Baumgartner, Großhündlbach, für herausragende schulische Leistungen
Vor Eintritt in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung, kann Bürgermeister Wiesmaier mehrere junge Gemeindebürger für hervorragende Leistung ehren. Zum wiederholten Male wurden von Fraunberger Jugendlichen, beachtenswerte Ergebnisse beim Schulabschluss und in der Berufsausbildung erzielen.
Unter den Schulbesten der Herzog-Tassilo-Realschule war Katrin Kern aus Tittenkofen.

Die Mädchenrealschule Hl. Blut hat Juliane Werner, Gigling als Klassenbeste abgeschlossen; sie hat von der Schule einen Buchpreis erhalten. Lisa Altmann, Maria Thalheim, Ulrike Fenk, Reichenkirchen und Julia Pfeil, Grucking sind jeweils unter den Klassenbesten der Abschlussklassen der Mädchenrealschule Hl. Blut.

Margarethe Klinger aus Fraunberg hat im  M-Zug der Mittelschule Taufkirchen (Vils) als Beste den mittleren Bildungsabschluss erworben.

Als Abschlussbeste der Mittelschule Wartenberg wurden David Georgiev, Reichenkirchen, und Stefan Rosinger, Bergham bereits seitens des Landkreises geehrt.
 
Ihre berufliche Ausbildung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk an der Berufsschule Freising haben Theresa Baumgartner und Bettina Baumgartner, beide aus Großhündlbach, äußerst erfolgreich absolviert. Theresa hat für ihre außerordentlich hervorragende Leitung den Staatspreis erhalten und  Bettina erhielt für ihre Leistung einen Buchpreis.

Bürgermeister und Gemeinderat sind sichtlich stolz über so viel Ehrgeiz und Talent von jungen Gemeindebürgern. Bürgermeister Wiesmaier gratuliert deshalb ebenfalls und überreicht an alle „Jungstars“ eine mit Süßigkeiten gefüllte Gemeindetasse sowie ein Glückwunschkuvert mit einem Geldpräsent. Die Gemeinde Fraunberg wünscht allen viel Erfolg und Ausdauer auf ihrem weiteren beruflichen, sportlichen oder künstlerischen Weg.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24.07.2012

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 24.07.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Ladung zur Sitzung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt. 

2.    Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Dem Gemeinderat lag folgender, von der Verwaltung erarbeiteter Beschlussvorschlag vor:

Neuauflage neue Region 14
Aufgrund der bestehenden Verflechtungen und der anzustrebenden Entwicklung soll der Landkreis Erding eine gemeinsame Planungsregion mit den Landkreisen Mühldorf und Landshut (inkl. kreisfreie Stadt Landshut) bilden.
Nicht ausgeschlossen ist die Erweiterung um weitere Landkreise (z.B. Altötting, Dingolfing-Landau, Ebersberg, Freising, Rottal-Inn).
Diese Neuordnung soll im Zuge der Neuauflage des Landesentwicklungsprogrammes Bayern beim Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zunächst von den Landkreisen Erding, Mühldorf, Landshut und der Stadt Landshut beantragt werden.

Im derzeitigen LEP sind 8 von 26 Gemeinden des Landkreises ED dem Verdichtungsraum zugeordnet. Mit Ausnahme der Stadt Erding weist keine von diesen Gemeinden eine einem Verdichtungsraum vergleichbare Siedlungsstruktur auf. Es handelt sich um ländliche Gemeinden mit organischem Wachstum und nicht um den klassisch urbanen Raum. Die dem Flughafen zuzurechnenden Gewerbeflächen sind im Norden der Gemeinde Oberding konzentriert.
Die restlichen 18 Gemeinden sind – wie auch alle anderen Gemeinden der
Landkreise LA, PAN, AÖ und MÜ dem ländlichen Raum zugeordnet und
weisen eine disperse Siedlungsstruktur auf.

13 Gemeinden des östlichen Landkreises Erding (Oberbayern) und des
westlichen Landkreises Mühldorf haben sich 1997 zu einem Bündnis, unter anderem in Hinblick auf die flughafenbedingten Veränderungen, zusammengeschlossen.
Das Bündnisgebiet ist ein Natur- und Wirtschaftsraum zwischen den Entwicklungsschwerpunkten München, Flughafen, Landshut, Chemiedreieck und Rosenheim mit hohem Entwicklungspotential. Es umfasst 500 km2 Fläche mit 50.000 Einwohnern in 1.000 Ortsteilen in folgenden Gemeinden: Bockhorn, Buchbach, Dorfen, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Isen, Kirchberg, Lengdorf, Sankt Wolfgang, Schwindegg, Steinkirchen und Taufkirchen (Vils). Um Disparitäten und zunehmende Unverträglichkeiten zu vermeiden, muss eine abgestimmte Entwicklung zwischen dem engeren Flughafen-Umland und dem ländlichen Raum zwischen Flughafen, Landshut und Mühldorf sichergestellt werden.
Ziel des Bündnisses ist es, die Interessen gemeinsam zu vertreten und die interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Zur Konkretisierung der gemeinsamen Entwicklungsvorstellungen wurde ein vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gefördertes Teilraumgutachten für das Bündnisgebiet erarbeitet. Ergebnis sind das Entwicklungsleitbild und -konzept sowie ein Aktionsplan mit 14 Schlüsselprojekten.
Erding ist Startpunkt von zwei wichtigen Entwicklungsachsen, die im LEP dargestellt
sind:
•    Entwicklungsachse B 388 in die Landkreise LA und PAN
•    Entwicklungsachse Bahnlinie München –Mühldorf – Altötting
Insbesondere über diese beiden Entwicklungsachsen, die wichtige Arbeitsplatzzentren (Flughafen, Stadt Landshut, Chemiedreieck) miteinander verbinden, können in Verbindung mit entsprechenden regionalplanerischen Zielsetzungen, die Pendlerströme Richtung Landeshauptstadt möglicherweise umgelenkt werden.

In Nord-Süd-Richtung wird die neue Region durchzogen von den beiden Entwicklungsachsen
•    B 15 Regensburg-Landshut-Rosenheim und
•    B 299 Landshut-Altötting-Traunstein – (Salzburg)
Diese beiden Entwicklungsachsen könnten Grundlage für eine Festigung der Innenentwicklung der neuen Region sein.
Entlang den Entwicklungsachsen ist eine, über das organische Wachstum hinausgehende Bevölkerungsentwicklung möglich.

Für die Landkreise AÖ und PAN sind sinkende Bevölkerungszahlen bis
2030 vorausberechnet. Dies könnte sich aufgrund einer stärkeren Innenentwicklung der neuen Region ändern.
Die Einwohner verteilen sich 2010 und 2030 nach der regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung
für Bayern wie folgt auf die Landkreise ED, LA und MÜ sowie die
Stadt Landshut (gerundete Werte):

Landkreis 2010 2030
Erding 127.000 141.000
Landshut 149.000 152.000
Mühldorf 110.000 107.000
Landshut, Stadt 63.000 68.000
Summe 449.000 468.000

Naturräume
Mit den neuen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes wurde nach Angabe
von Herrn Euringer u.a. bei Eingriffen in Natur und Landschaft die Möglichkeit der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen rechtlich gleichgestellt.
So ist es u.a. zulässig derartige Kompensationsflächen gemeinde- und landkreisübergreifend in dem Naturraum festzusetzen der vom Eingriff betroffen ist. Aufgrund der naturräumlichen Gliederung, ausgenommen der naturräumliche Untereinheit Erdinger Moos, besteht insofern ein Vielfaches mehr an Kompensationsmöglichkeiten im neu projektierten Regionsumgriff als bisher, was in Anbetracht des gewaltigen Flächenverbrauches u.a. für Ausgleichsmaßnahmen der 3. Start- und Landebahn des Flughafens für den Landkreis Erding von hoher Bedeutung ist. Darüber hinaus bestehen mit den Nachbarlandkreisen im Isengau und dem Sempttal regional übergreifende, naturschutzorientierte
Planungs- und Förderkonzepte.

Erfolgsfaktoren für eine regionale Entwicklung
In einer Studie des Institutes der Deutschen Wirtschaft (IW) konnten räumlich zusammenhängende erfolgreiche und weniger erfolgreiche Regionen typisiert werden. Danach hängt der Erfolg einer Region offensichtlich entscheidend vom Erfolg der Nachbarregion ab. Das lässt sich auf die Kurzformel bringen: „Geht es meinem Nachbarn gut, geht es auch mir gut.“
Dabei stellte sich auch heraus, dass sich die funktionalen Zusammenhänge zwischen
den Wirtschaftsräumen nicht an administrativen Grenzen orientieren, auch nicht an
Grenzen von Regierungsbezirken.
Die Bayerische Wirtschaft fordert in einem Positionspapier vom März 2012 fordert im Rahmen der Neuaufstellung des LEP die Zuschnitte der Planungsregionen „an den Grenzen der … Wirtschaftsräume zu orientieren“. Zusätzliche müssen im Landes-entwicklungsprogramm sowie künftig in der Regionalplanung Fragen zur interregionalen Vernetzung einen ständigen und zentralen Platz erhalten.“( Die Bayerische Wirtschaft, Infrastruktur für Bayerns Wirtschaft, März 2012)

Fazit
Für die nicht unerheblichen Ausstrahlungseffekte des Flughafens, die positiven
und die negativen, bilden die derzeitigen östlichen Regionsgrenzen
aufgrund nicht bzw. nur schwer abstimmbarer Konzepte ein „Hindernis“.
In einer gemeinsamen Planungsregion könnten die bereits 2006 im Entwicklungskonzept für das weitere Umland genannten Leitlinien und Handlungsfelder mit konkreten Konzepten wesentlich effektiver umgesetzt werden.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat den Beschlussvorschlag mit 11 : 4 Stimmen angenommen.
Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg schließt sich der Einschätzung des Bayerischen Gemeindetags und seinem Präsidenten Dr. Uwe Brandl, mit der Überschrift „Viel Kosmetik – wenig Substanz“ an.

Fraunberg ist enttäuscht über das Ergebnis der groß angekündigten Entschlackung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms. Unter Entbürokratisierung, Deregulierung und vor allem Kommunalisierung bei der Landesplanung haben wir uns etwas anderes erwartet. Allein schon dem Vorblatt des Verordnungsentwurfes ist zu entnehmen, dass Kommunalisierung nur sehr eingeschränkt ( soweit möglich) Rechnung getragen werden soll. 
Rein quantitativ scheint das Ziel der Staatsregierung erreicht zu sein drei Viertel der Ziele und zwei Drittel der Grundsätzen sollen entfallen.
Eine echte Reform im Sinn von praxisbezogener Gemeindeentwicklung, eingebunden in die Landesplanung findet nicht statt. Die kommunale Planungshoheit wird nach den Vorgaben zur Siedlungsstruktur, des Anbindungsgebots und der nach wie vor gegebenen Undifferenziertheit im Außenbereich eingeschränkt.

Im Kapitel 1 wird bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit den ökologischen Belangen Vorrang eingeräumt. Ein solcher relativer Vorrang, der auch für die Bauleitplanung gelten würde, ist dem bisherigen System fremd gewesen. Wir verwehren uns gegen diese einseitige Einschränkung.
Im Kapitel 3, Siedlungsstruktur, sollen Festlegungen zum Flächensparen, zur Innenentwicklung vor Außenentwicklung, sowie zur Vermeidung von Zersiedelungen enthalten sein. Die Zielsetzungen Flächensparen, Innentwicklung sowie Vermeidung von Zersiedelungen sollen erhalten bleiben, so das neue LEP. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen.
Die Gemeinde Fraunberg besteht aus 42 Siedlungseinheiten, die historisch kleinräumig genutzt werden. Hier fordern wir die Landesplanung auf, auf diese gewachsenen Strukturen Rücksicht zu nehmen im Hinblick auf Um- und Nachnutzungen zur wirtschaftlichen in Wertsetzung (siehe Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Fraunberg das sich mit dieser Problematik auf über 140 Seiten intensiv auseinandersetzt).

Wir kritisieren das Fehlen projektbezogener Ziel im Schienen- und Straßenbereich, wie z. B. den Erdinger Ringschluss und die Walpertskirchner Spange.
Dem Gegenüber verwehren wir uns dem Ziel einer dritten Start- und Landebahn für den Flughafen München. Das im Anhang 5 und dem genannten Ziel angesprochene Ziel Flughafenentwicklung ist, soweit es schon mit den beiden bestehenden Startbahnen und der dazugehörigen Infrastruktur bebaut ist, entbehrlich.
Soweit es der Realisierung einer dritten Bahn im Norden des Flughafens dient, ist es aus denselben Gründen, wie das Ziel für eine dritte Start- und Landebahn.

Das derzeit geltende Landesentwicklungsprogramm 2006 enthält ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zur öffentlichen Wasserversorgung in kommunaler Verwaltung. Dieses Ziel ist in der Fortschreibung nicht mehr enthalten und muss wieder als Ziel in der Fortschreibung verankert werden.

Zum Abschluss weisen wir nochmals darauf hin, dass der Landkreis Erding einer besonderen Betrachtung bedarf, da dieser deutschlandweit dem stärksten Wachstum (Siedlungsdruck) ausgesetzt ist.

Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat den Beschlussvorschlag mit 15 : 0 Stimmen angenommen.

3.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ortsmitte Fraunberg“

Architekt Oberpriller hat dem Gemeinderat den Bebauungsplan für die Ortsmitte Fraunberg in der Sitzung vom 24.07.2012 vorgestellt.
Die Planung dient der Innenentwicklung und soll den Ort Fraunberg in seiner Funktion als Hauptort der Gemeinde sichern. Die Planung sieht kein quantitatives Wachstum vor sondern sichert die vorhandenen Strukturen und schließt für die Zukunft Umnutzungen, die der Planung nicht entsprechen, aus. Insbesondere die Nahversorgung soll gesichert bzw. gestärkt werden.

Architekt Oberpriller wurde beauftragt diese Planung so auszuarbeiten, dass diese den Bürgern detailliert vorgestellt werden kann.

Die Ausarbeitung ist erfolgt und liegt dem Gemeinderat in der Planfassung vom 05.09.2012 vor.

Der Gemeinderat billigte die Planung mit der dazugehörigen Begründung
 und dem Grünordnungsplan in der Planfassung vom 05.09.2012 und beschloss einstimmig die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

4.    11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Lagerhaus Riding

           Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger
           öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen
Die Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 statt.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 05.09.2012 Gelegenheit gegeben zur Planung Stellung zu nehmen.

Bürgereinwendungen
Es ist eine Bürgereinwendung eingegangen. Diese nennt allerdings keine neuen Aspekte sondern greift die Gegenargumente auf, die bereits im ersten Verfahrensschritt vorgetragen wurden.
Insoweit wird auch auf den Beschluss im ersten Verfahrensschritt verwiesen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken wurden abgeben
Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
Es wird darauf hingewiesen, dass der westliche Teil des Planungsgebietes im Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile des Altortes von Riding“ liegt. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DSchG erforderlich.

Der Hinweis auf das Erfordernis von denkmalrechtlichen Erlaubnissen für Bodeneingriffe nach Art. 7 Abs. 1 DSchG wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

14 : 2 angenommen

Das Erzbischöfliche Ordinariat München
bitte die bestehenden Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche weitgehend zu erhalten.

Beschluss: Die Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche werden durch die Begrenzung der
                   Gebäudehöhe auf 12 im Bebauungsplan weitest gehend erhalten. Das Gelände des Lagerhausstandortes liegt 12,5 m unter dem der Pfarrkirche.

14 : 2 angenommen

Kreisbrandinspektion
Die Kreisbrandinspektion hat Hinweise zum Brandschutz gegeben.
Beschluss: Die Ausführungen der Kreisbrandinspektion zum Brandschutz werden
                   nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

16 : 0 angenommen

Der Gemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in
der Planfassung des Architekten Pezold, Wartenberg, in der Planfassung vom 27.07.2012 und die dazugehörige Begründung fest.
Der Änderungsplan ist dem Landratsamt Erding zur Genehmigung vorzulegen.

14 : 2 angenommen

5.    Bebauungsplan Lagerhaus Riding

           Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Träger
           öffentlicher Belange und evtl. Bürgereinwendungen
Die Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012 statt.
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde bis zum 05.09.2012 Gelegenheit gegeben zur Planung Stellung zu nehmen.

Bürgereinwendungen
Es ist eine Bürgereinwendung eingegangen. Diese nennt allerdings keine neuen Aspekte sondern greift die Gegenargumente auf, die bereits im ersten Verfahrensschritt vorgetragen wurden.
Insoweit wird auch auf den Beschluss im ersten Verfahrensschritt verwiesen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
Es wurden Stellungnahmen abgegeben:

Bayerisches Landesamt für Denkmalspflege
Hier wird moniert, dass keine Alternativstandorte geprüft wurden und massive Belange des Denkmalschutzes nicht berücksichtigt wurden.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der westliche Teil des Planungsgebietes im Bodendenkmal „untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile des Altortes von Riding“ liegt. Für Bodeneingriffe jeglicher Art ist die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 DSchG erforderlich.

Die Verwaltung hat folgenden Beschluss ausgearbeitet:

Beschluss: Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes, der die Bodennutzung nur in
                   groben Zügen darstellt, kommen als Alternativen vor allem Standortalternativen in Frage. Auf Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wurden Alternativstandorte überprüft:
Da es sich um die Erweiterung eines bestehenden Betriebs handelt, die auch Rationalisierungserfordernissen unterliegt, kommen nur Standorte in Frage, die an das Betriebsgelände angrenzen. Die Flächen, die im Norden, im Westen und im Süden angrenzen, sind bebaut und nicht für die Betriebserweiterung verfügbar. Die westliche Fläche (W) wäre zudem durch die Staatsstraße vom Altstandort getrennt, die südliche Fläche (S) durch den Bach.
Der Alternativstandort südöstlich des Betriebsgeländes würde sicher weniger stark in die städtebauliche Situierung der Kirche eingreifen und diese verändern. Durch die lediglich punktuelle Verbindung mit dem Betriebsgelände würde die Flexibilität bei der Nutzung stark eingeschränkt. Eine Brücke über den Bach wäre erforderlich. Ob die geplante Halle mit Vorplatz auf dem Standort realisierbar wäre, ist zu bezweifeln. Zudem liegt der Standort direkt neben einer ausgewiesenen Wohnbaufläche und wirft deshalb Probleme mit dem Immissionsschutz auf. Die Gemeinde hat die Alternative wegen dieser Konflikte verworfen.
Denkbar wäre auch ein anderer Zuschnitt des Planungsgebiets. Die Alternativfläche hätte die gleiche Fläche wie die geplante Erweiterung. Um den Eingriff in die städtebauliche Situierung der Kirche zu mindern, dehnt sich die Fläche weniger stark nach Osten aus und erstreckt sich dafür weiter nach Norden. In dieser Alternative lässt sich allerdings die vom Betrieb benötigte Halle nicht verwirklichen. Die Fläche wäre vor allem im nördlichen Bereich schwer zu nutzen, weil sie sehr schmal ist. Deshalb hat die Gemeinde auch diese Alternative verworfen und der vorliegenden Planung den Vorzug gegeben.

Die Belange des Denkmalschutzes, insbesondere die Sichtbeziehung zur Kirche Riding sind durch die Begrenzung der Gebäudehöhe auf 12 m ausreichend berücksichtigt.


Der Hinweis auf das Erfordernis von denkmalrechtlichen Erlaubnissen für Bodeneingriffe nach Art. 7 Abs. 1 DSchG wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.

16 : 0 angenommen

Das Erzbischöfliche Ordinariat München bitte die bestehenden Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche weitgehend zu erhalten.

Beschluss: Die Sichtbeziehungen zur Pfarrkirche werden durch die Begrenzung der
Gebäudehöhe auf 12 m weitest gehend erhalten. Das Gelände des Lagerhausstandortes liegt 12,5 m unter dem der Pfarrkirche.

14 : 2


Landratsamt Erding, Bauleitplanung

Das Landratsamt vermutet, dass die Festsetzung eines „Hellbezugswertes“ für Fassaden gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstößt, weil – wie das Landratsamt weiter vermutet – der Begriff ein Fremdwissen erfordert, das von der Mehrheit der betroffenen Bürger nicht erwartet werden kann. Die Behörde regt eine Umformulierung an.

Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss vor:

Beschluss: Der Grundsatz der Normenklarheit erfordert jedoch nicht, dass eine
                   Festsetzung von der Mehrheit der betroffenen Bürger ohne weiteres verstanden wird. Andernfalls wären auch Festsetzungen zu Baugrenzen, Vollgeschossen, Nebenanlagen, Grundflächen oder Abstandsflächen, Lärmrichtwerten, Baumassenzahlen etc. nicht möglich. All diese Begriffe sind ohne Spezialwissen nicht zu verstehen.

Der Grundsatz der Normenklarheit erfordert vielmehr, dass die Festsetzungen inhaltlich hinreichend bestimmt sind. Das trifft hier zu: der Hellbezugswert ist identisch mit dem Normfarbwert Y des CIE-Normvalenzraums (CIE – Commission internationale de l’éclairage). Der Begriff wird von allen Farbenherstellern verwendet. Der Hellbezugswert von Fassadenfarben ist auf den Farbfächern aller relevanten Farben- und Putzhersteller abgedruckt; jeder Maler verfügt über diese Farbfächer. Auch die DIN 55699 (Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen) verwendet den Begriff.

Der Anregung des Landratsamtes wird deshalb nicht gefolgt. Die Festsetzung wird beibehalten. In der Begründung werden die obigen Erläuterungen zum Hellbezugswert ergänzt. Nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist zur Auslegung einer Norm auch ihre Begründung heranzuziehen.

16 : 0 angenommen

     6.   Aussprache und Beschlussfassung zum Notverbund Wasserversorgung   
           Maria Thalheim - zur Wasserversorgung Holzland
Dem Bau des Notverbundes wurde bereits in den Beratungen für den Haushalt 2012 zugestimmt. Im Haushalt wurden 50.000 € eingestellt. Es handelt sich um einen sog. „Nassverbund“, der dauerhaft beidseitig in Betrieb ist. Der bestehende Notverbund entspricht nicht mehr den Vorgaben (Wasserverfügbarkeit und Einhaltung der Trinkwasserverordnung).
Die Kostenschätzung beläuft sich jetzt auf rund 125.000 €. Die Kosten teilen sich die Gemeinde Fraunberg und der Wasserzweckverband Holzland je zu Hälfte. Der Gemeindeanteil steigt somit auf rund 62.500 €, von denen aber aufgrund der Fertigstellung erst Ende 2012 etwa 22.500 € im Haushaltsjahr 2013 anfallen werden.

Der Gemeinderat stimmte dem Vertrag zum Bau des Notverbundes auf der Grundlage  der Kostenschätzung mit Gesamtkosten von 125.000 € (Anteil der Gemeinde 62.500 €) mit 16 : 0 Stimmen zu.

7.  Aussprache und Beschlussfassung zur Neuanschaffung von Ausstattungen für den Kinderspielplatz in der Sandfaltersiedlung in Maria Thalheim und Errichtung eines Ballfangzaunes auf dem Spielplatz im Baugebiet Sankt-Florian-Straße in Fraunberg

Verlängerung des Ballfangzaunes im Baugebiet Sankt-Florian-Straße
Für den Bolzplatz am Spielplatz im Baugebiet Sankt-Florian-Straße ist auf der Südwestseite zur Zufahrtsstraße zum südlich gelegenen Wohnhaus eine Verlängerung des Ballfangzaunes erforderlich.
Die Kosten belaufen sich für den 16,50 m langen und 4 m hohen Ballfangzaun laut Angebot auf 2.686,07 €.
Alternativ wird ein Ballfangzaun mit 2.03 m Höhe und einer Länge von 12,60 m angeboten; diese Höhe dürfte allerdings keinen Sinn machen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Ballfangzaun mit 4 m Höhe und  16,50 m Länge zu errichten.

Ersatzbeschaffungen für den Kinderspielplatz in der Sandfalterstraße
Hier liegt ein Angebot über 11.300 € vor. Dieser Betrag ist durch den Haushaltsansatz von 5.000 €, von denen noch rund 500 € zur Verfügung stehen, bei weitem nicht abgedeckt.
Bürgermeister Wiesmaier schlägt vor die wichtigsten Anschaffungen noch heuer zu tätigen und die restlichen Ersatzbeschaffungen 2013 vorzunehmen.
Ein neues Fußballtor bauen die Eltern in Eigenregie.
Der Sand im Sandkasten wird von der Gemeinde ausgetauscht.

Der Gemeinderat hat beschlossen einstimmig für den Spielplatz in der Sandfalterstraße 2012 die Bänke und Tische, sowie den Sandkasten neu anzuschaffen. Außerdem wird die Platzform vor der Hangrutsche mit Hilfe der Gemeinde neu gestaltet (erweitert); Kosten ca. 3.000 €.

8.  Informationen zum Ausbaustand kabelgebundenes Breitband für Maria Thalheim

Wie bekannt, wurden die Leerrohre zwischen Riding und Bachham, Bachham und Kleinthalheim, sowie Kleinthalheim und Maria Thalheim bereits im Juni 2012 eingelegt.
Die Ausschreibung der Leerrohrverlegung in den Ortsbereichen Bachham, Kleinthalheim und Maria Thalheim fand im Juli statt. Von 13 angeschriebenen Firmen hat keine zum Submissionstermin ein Angebot abgegeben. Drei Firmen haben dann auf Nachfrage ein Angebot abgegeben. Allerdings war selbst das „günstigste“ Angebot soweit über der Kostenschätzung, dass es unannehmbar war.
Die Verwaltung ist seither bemüht ein annehmbares Angebot zu erhalten.

Zurzeit liegen die neuen Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern für den Breitbandausbau bei der EU zur sog. „Notifizierung“. Nach der Notifizierung stellt der Freistaat Bayern den Gemeinden in den nächsten fünf Jahren insgesamt 500 Mio. € als Fördermittel zur Verfügung. Nach diesen Richtlinien gibt es auch Zuschüsse für die Leerrohrverlegung Innerorts. Das Einziehen der Kabel für die Breitbandversorgung muss dann öffentlich ausgeschrieben werden um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Der Bereich Bachham/Kleinthalheim/Maria Thalheim wird nach diesen Richtlinien grundsätzlich förderfähig sein, weil dieser Bereich als „weißer Fleck“ im Sinne der Zuwendungsrichtlinien gilt.

Das Landratsamt führt zur Zeit flächendeckend im Landkreis Erding die erforderlichen Abstimmungsgespräche.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Notifizierung der Zuwendungsrichtlinien
des Freistaates Bayern durch die EU abzuwarten und dann den Zuschuss zu beantragen um den Breitbandanschluss für den Bereich Bachham, Kleinthalheim und Maria Thalheim 2013 zu gewährleisten.

9.  Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Am 12.11.2012 findet um 19.00 Uhr ein Treffen der Projektgruppe „älter werden in der Gemeinde statt.

10. Aktuelle Berichte aus der KommBau Fraunberg

Eine Berichterstattung war nicht notwendig.

11. Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratene Bauvoranfragen vor:
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Kemoding
Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich, ist nicht privilegiert und fällt auch nicht unter die sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Für das Grundstück und das Vorhaben besteht derzeit kein Baurecht. Dem Bauherrn wird empfohlen, zusammen mit der Gemeinde im Rahmen der Gemeindeentwicklung eine Lösung zu suchen.

Der Gemeinderat konnte, wie vom Bauausschuss empfohlen, aus den o. g. Gründen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen.
•    Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Maria Thalheim
Hier wird das Landratsamt klären, ob eine Einzelbaugenehmigung rechtlich möglich oder ein Bebauungsplan erforderlich ist. Der Bauwerber muss die Zufahrt inkl. Anbindung an die Hauptstraße auf eigene Kosten herstellen. Es muss eine Vereinbarung wegen eines evtl. Grunderwerbs zur Gehwegverbreiterung abgeschlossen werden. Außerdem muss sich der Grundstücksbesitzer verpflichten eine Zisterne für das Niederschlagswasser zu errichten, weil eine Einleitung in den Kanal nicht möglich ist.

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

•    Bauvoranfrage zum Umbau des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu Übernachtungszimmern in Großhündlbach
Auf dem Grundstück sind 13 Stellplätze nachgewiesen. Neun entlang der Ostgrenze und vier an der Südgrenze des Nachbargrundstückes.
Die Zufahrt erfolgt von Norden her über die Ortsstraße.
Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung würden 10 Parkplätze genügen.
Nachdem die vier Parkplätze an der Südgrenze des Nachbargrundstückes hinsichtlich Lage und Anfahrbarkeit sehr kritisch gesehen werden, wurde empfohlen diese vier Parkplätze zu streichen und den zehnten Parkplatz an die neun Parkplätze an der Ostseite anzufügen.

Der Gemeinderat erteilt, wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen; 16 : 0 angenommen.

12. Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Ausbau des Dachgeschosses des Kinderhauses Fraunberg
Die Arbeiten sind abgeschlossen und die neue Gruppe konnte mit dem neuen Kindergartenjahr einziehen.
Bürgermeister Wiesmaier bedankt sich bei den beteiligten Firmen für die hervorragende Arbeit und die fristgerechte Fertigstellung der Gewerke.

b) Schule Reichenkirchen
Die Schule Reichenkirchen hat in den Ferien in verschiedenen Räumen einen neuen Innenanstrich erhalten.

c) Bankette
An der Felberstraße, vor der Einmündung in die Staatsstraße, und an der Straße Unterbierbach Inning, rechts nach dem Ortsausgang Unterbierbach, müssen dringend die Bankette hergerichtet werden.
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