Ergebnisse aus der 75. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 23.10.2012

Verabschiedung des langjährigen Gemeindearbeiters Johann Härtl
Am 31. Oktober 2012 ist für Johann Härtl der letzte Arbeitstag. Er war dann 26 Jahre und 6 Monate, seit dem 01. Mai1986 bei der Gemeinde Fraunberg als Gemeindearbeiter beschäftigt und geht in den wohlverdienten Ruhestand.
Nach dem Ausscheiden seines Vorgängers zum 01. Januar 1987 war er bis 31. Dezember 2007, also über 20 Jahre lang, der einzige Gemeindearbeiter für die vielfältigen Aufgaben in unserem Gemeindebereich zuständig.
Bürgermeister Johann Wiesmaier zählte nur einige Aufgabenschwerpunkte auf. Grundschulen, Kinderhaus, Spielplätze, Freiflächen, 110 km Straßen, Winterdienst mit der zugehörigen Bereitschaft und viele weitere Betätigungsfelder, mussten bedient werden. Bürgermeister Wiesmaier sprach Hans Härtl deshalb, auch im Namen des Gemeinderates, seinen Dank für die geleistete Arbeit aus und wünscht dem zukünftigen Rentner eine gute Zeit bei bester Gesundheit.
Als kleines Erinnerungspräsent gab es dann noch einen Geschenkkorb und einen Gemeindekrug mit Zinndeckel.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.10.2012

Die Niederschrift vom 02.10.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplan München in den Bereichen Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, Siedlungswesen und Festlegung der Entwicklung von Erholungsräumen

Der Planungsausschuss  des Regionalen Planungsverbandes München hat am 24.07.2012 ein weiteres Anhörverfahren  zur Fortschreibung des Regionalplans beschlossen. Der Regionale Planungsverband München hat die Unterlagen  vorgelegt und bittet um Stellungnahme bis 31.10.2012.

Gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayLPG sind Regionalpläne aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Sie legen unter Beachtung bzw. Berücksichtigung der im LEP festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung die anzustrebende räumliche IOrdnung und Entwicklung der Region fest.

Der vorliegende Entwurf wurde von einer Kommission aus Mitgliedern des Planungsausschusses nach der letzten  Anhörrunde überarbeitet.  Der Entwurf wurde auch kreisinternen Bürgermeisterrunden vorgestellt. Die dort angekündigten Änderungsanträge  wurden noch nicht aufgenommen.  Alle Anregungen und Stellungnahmen im förmlichen Anhörverfahren  werden intensiv geprüft.  Besonders bittet der RPV, zum Zuschnitt der vorgesehenen neuen Ausweisung (landschaftliche Vorbehaltsgebiete, Ergänzung der Grünzüge um Kaltluftentstehungsgebiete) Stellung zu nehmen.

Mit Schreiben vom 10.08.2012 wurde die Gemeinde Fraunberg um Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes München aufgefordert. Frist ist der 31.10.2012.

Folgende Kapitel wurden geändert:

Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
Kapitel B II Siedlungswesen (Änderung/Ergänzung)
Kapitel B III 5 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen

Bei den neu gefassten Kapiteln wurde eine klare Trennung zwischen Grundsätzen und Zielen eingefügt.
Dabei sind Ziele verbindliche Vorgaben der Raumordnung; Grundsätze können einem Abwägungsprozess unterzogen werden.

Zu B I:
a)    Landschaftliche Vorbehaltsgebiete:
Wesentliche Änderung bei den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten ist scheinbar ein insgesamt deutlich reduzierter Flächenumgriff, da bestehende Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zur Vermeidung planerischer „Doppelsicherung“ nun ausgenommen wurden. Diese sind aber trotzdem bei der Bauleitplanung zu beachten.
Darüber hinaus wurden die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete erheblich erweitert.

Zu 1.2.2.07 Landschaftsraum Erdinger Moos / Freisinger Moos (07)
Der Landschaftsraum Erdinger Moos / Freisinger Moos wurde wie folgt neu gegliedert und neu beschrieben:
LVG Erdinger Moos zwischen Ismaninger Speichersee und Flughafen München
Das Gebiet dehnt sich in Nord-Süd-Richtung über die grundfeuchtesten Teile des Erdinger Mooses bis zur großflächigen Grundwasseraustrittszone im Bereich des Flughafens aus. Heute ist das Erdinger Moos eine in weiten Teilen intensiv landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft. Aufgrund der geringen Überdeckung ist die Grundwassersicherung von besonderer Bedeutung. Auf grundwassernahen Standorten ist die landwirtschaftliche Nutzung zu extensivieren. Für den Arten- und Biotopschutz sind Feuchtbiotopstandorte besonders wertvoll. Zur Wiederherstellung der gebietstypischen Biodiversität müssen die Niedermoore wiederbelebt und die Moorentwicklung eingeleitet werden. Die wenigen in der großräumigen, ebenen und offenen Landschaft erhaltenen Gehölz- und Waldreste sind zu erhalten und, wo ökologisch sinnvoll, durch standortgerechte Aufforstungen zu ergänzen.

LVG Nördliches Erdinger Moos
Das Erdinger Moos besitzt einen großräumigen offenen Landschaftscharakter mit zum Großteil intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und vereinzelten Gehölzkulissen. Die wenigen landschaftsprägenden Gehölze und Waldreste sind zu erhalten und ökologisch sinnvoll weiterzuentwickeln. Moosbäche und –gräben machen den hohen Grundwasserstand deutlich. Zum Schutz des Grundwassers bedarf es der großräumigen Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf grundwassernahen Standorten. Für den Arten- und Biotopschutz ist die Biotopentwicklung um das Viehlaßmoos und der Schutz der durch Infrastrukturmaßnahmen (A92 und Flughafenerschließung) bedrohten Wiesenbrütergebiete von besonderer Bedeutung. Um der zunehmenden Verinselung entgegenzusteuern, bedarf es der Anlage von Trittsteinbiotopen und Grünbrücken. Zur Erhaltung und Entwicklung der Dorfen- und Semptaue ist die Herstellung differenzierter Gewässerlandschaften unter Einbindung der flussnahen Auenbereiche und Baggerseen besonders bedeutsam.

Auch wenn Landschaftliche Vorbehaltsgebiete, der gängigen Rechtsprechung folgend, nun als Grundsätze festgelegt werden, ergibt sich für die planerische Umsetzung keine Änderung. Wie bisher kommt in den Landschaftlichen Vorbehaltsgebieten den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Mit der Festlegung als Grundsatz wird nun aber klarer, dass es sich hierbei um eine Abwägungsdirektive für kommunale und sonstige Planungen handelt, welche es in der Ausübung des planerischen Ermessens zu berücksichtigen gilt. D. h., der besonders gewichtige Belang Naturschutz und Landschaftspflege ist grundsätzlich der planerischen Abwägung zugängig und man könnte ihn im Einzelfall gegen einen noch gewichtigeren Belang (begründet) zurücktreten lassen. Mit der Herausnahme der Schutzgebiete aus dem Sicherungsinstrument „Landschaftliche Vorbehaltsgebiete“ ist deren Flächenumgriff nun auf gut die Hälfte reduziert.

Die Gemeinde Fraunberg ist durch die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete insoweit betroffen als diese unmittelbar an die Bebauung in der Ortsteile Fraunberg, Gigling, Großhündlbach, Rappoltskirchen, Riding und Vorderbaumberg heranreichen und insoweit die Entwicklungsmöglichkeiten in diesen Ortsteilen einschränken.

b)    Regionaler Biotopverbund
Gemäß §§ 20, 21 BNatSchG und LEP B I 1.3.2 (Z) sowie gemäß Vorschlag LEK ist symbolhaft (nicht flächenscharf) ein regionaler Biotopverbund dargestellt. Er folgt dem Fluss und Bachläufen, mit einer Ausnahme, dem Regionalen Heideflächenverbundsystem, und dient der Bewahrung, Wiederherstellung ökologischer Wechselbeziehungen und des genetischen Austausches sowie natürlicher Ausbreitungsprozesse. Planungen und Maßnahmen, die in den Regionalen Biotopverbund eingreifen, sind dann möglich, wenn die Wechselbeziehungen bzw. der genetische Austausch gewährleistet bleibt. Ggf. ist mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, z. B. Grünbrücken im Straßenbau, dass Austauschkorridore erhalten bleiben.

Eine Betroffenheit seitens der Gemeinde Fraunberg liegt auf Basis des vorliegenden Kartenmaterials nicht vor, weil sich die Flächen des regionalen Biotopverbunds auf den Strogenlauf beschränken und diese Flächen bereits als FFH-Gebiete, mit den entsprechenden Einschränkungen, ausgewiesen sind.

Zu B II:
Folgende Änderungen / Ergänzungen wurden beim Kapitel B II eingefügt:

Z 2.1
In der gesamten Region soll die Wohnsiedlungsentwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die gewerbliche Siedlungsentwicklung einer Gemeinde soll den Bedarf der ansässigen Betriebe sowie für die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendigen oder an besondere Standortvoraussetzungen gebunden sind.

Z 4.1.4
Für den Wärmeausgleich und die Kaltluftentstehung bedeutende Wälder sowie für den Luftaustausch und Frischlufttransport bedeutende Talräume sind in ihren Funktionen zu erhalten. Planungen und Maßnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit sie den Funktionen gemäß Satz 1 nicht entgegenstehen.

Z 4.1.6
Innerörtliche Freiflächen, die in Verbindung mit der freien Landschaft stehen, sind zu erhalten. Diese sind mit den Grünzügen zu vernetzen.

Z 4.2.2 Absatz 3
Als regionaler Grünzug werden festgelegt:
•    Lechtal (1)
•    Schöngeisinger Forst/Maisacher Moos/tertiäres Hügelland bei Dachau (2)
•    Ampertal (3)
•    Herrschinger Moos/Weßlinger See (4)
•    Grüngürtel München-Südwest: Kreuzlinger Forst/Aubinger Lohe und bei     Al    ling/Eichenau (5)
•    Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München-Nordwest (6)
•    Starnberger See/Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe (7)
•    Grüngürtel München-Nord: Heideflächen und Trockenwälder (8)
•    Isartal (9)
•    Gleißental/Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe (10)
•    Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald (11)
•    Grüngürtel Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speicher    see/Grüngürtel München-Nordost (12)
•    Grüngürtel München-Ost: Luftaustauschbahn südlich der Siedlungs    schwerpunkte Kirchheim bei München und Poing und nordöstlich der     Mes    sestadt Riem (13)
•    Ebersberger Forst/Messestadt Riem (14)
•    Grüngürtel München-Ost bei Poing (15)
•    Sempttal (16)

Z 5.1.6
Im Stadt- und Umlandbereich München dürfen überwiegend eigengenutzte Freizeitwohnanlagen sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil von Dauercamping nicht errichtet werden.

In den übrigen Teilen der Region können solche Anlagen nur dann errichtet werden, wenn
•    die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Erholungsmöglichkeit in der Landschaft sowie erhaltenswerte Landschaftsteile nicht beeinträchtigt werden
•    Uferzonen von Gewässern in ausreichender Breite freigehalten und freier Zugang des Ufers für die Allgemeinheit gewährleistet wird
•    sie möglichst im Zusammenhang bebauter Gemeindeteile oder in Anbindung daran liegen
•    die vorgesehene Bebauung zur Größe und Ausstattung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis steht
•    der Raum nicht siedlungs- und verkehrsmäßig überlastet wird
•    eine ordnungsgemäße Abwasser- und Abfallbeseitigung erfolgt.

Regionale Grünzüge
Regionaler Grünzug „Grüngürtel Flughafen München / Erdinger Moos“
Dieser regionale Grünzug stellt einen großräumigen, landschafts- und klimaökologischen Ausgleichsraum (Kaltluftentstehungsgebiet bzw. Frischluftproduktionsgebiet) für die umliegenden Siedlungen dar und entfaltet seine Wirkung bei Ost-/Nordost-Windlagen (austauscharme Hochdruckwetterlagen) auch im Bereich des Münchener Nordens. Die Funktion des regionalen Grünzugs steht den bereits bestehenden Siedlungseinheiten bzw. Ortsteilen innerhalb des regionalen Grünzugs nicht entgegen. Eine funktionsgerechte Entwicklung dieser Orte bleibt gewährleistet.

Abschnitt „Erdinger Moos / Grüngürtel Flughafen München“
-    Vernetzung von bestehenden und geplanten Natur- und Landschafts-schutzgebieten (230 ha Vernetzungsflächen) zu einem durchgehenden Grüngürtel im Süden und Osten des Flughafens (landschaftsökologische Ausgleichsmaßnahmen)
-    Festsetzung vereinzelter Restmoorflächen als Bannwaldgebiete sowie Darstellung im Waldfunktionsplan als Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz
-    Siedlungsgliederung mit der Zweckbestimmung: räumliche Abgrenzung     und Identität der Siedlungen sowie Ablesbarkeit der Landschaftsstruktur, insbesondere die Bereiche zwischen Freising und Flughafen München sowie südlich von Hallbergmoos
-    Erholungsvorsorge, insbesondere für den Ausstrahlungsbereich des möglichen Oberzentrums Freising und des Mittelzentrums Moosburg a.d. Isar (Rad- und Wanderwege, Badesee Freising-Ost, etc.)

Das bestehende System der Regionalen Grünzüge (in der „Arbeitskarte Regionale Grünzüge“ dunkelgrün dargestellt) bleibt unangetastet, da es im LEK als sachgerecht bestätigt und fachlich ummauert wurde. Es wird aber durch regional und überörtlich bedeutsame Kaltluftentstehungsgebiete ergänzt (in der „Arbeitskarte Regionale Grünzüge“ hellgrün dargestellt). Bei diesen ist um die Hauptorte, soweit nicht Wald unmittelbar an den Ort angrenzt, ein optischer Entwicklungspuffer zu den im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen festgelegt. Bei Nebenorten und kleineren Siedlungen wird darauf verzichtet, ohne dass dadurch deren weitere Entwicklung kategorisch unterbunden würde.

Wie der Regionale Biotopverbund ist auch das Netz der Regionalen Grünzüge funktionsbezogen definiert. Planungen und Maßnahmen im Bereich Regionaler Grünzüge sind in fachlich begründeten Ausnahmefällen dann möglich, wenn die spezifischen Grünzugsfunktionen nicht entgegenstehen. Die jeweils verherrschenden Grünzugsfunktionen (Bioklima/Luftaustausch, Siedlungsgliederung, Naherholung) sind im Anhang zu Kapitel B II (Zu Z 4.2.2 Regional Grünzüge) abschnittsweise aufgeführt. Entscheidend ist, dass bei potentiellen Eingriffen in Regionale Grünzüge die jeweiligen Grünzugsfunktionen gewährleistet bleiben. Da dies im Einzelfall von der Eingriffsintensität, von der Art und vom Maß einer geplanten Bebauung, von der Grünordnung, aber auch der Größe/Breite des Grünzugs etc. abhängen kann, ist eine pauschale Angabe, bis zu welcher Größe ein Eingriff mit den Grünzugsfunktionen zu vereinbaren wäre, nicht möglich. Siedlungsentwicklung in regionalen Grünzügen bedarf der Einzelfallprüfung. In der Regel mit den Grünzugsfunktionen zu vereinbaren sind beispielsweise Windkraftanlagen, privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffabbau sowie Straßenbaumaßnahmen.

Zum regionalen Grünzug ist ergänzend anzumerken, dass zwar keine Änderung auf dem Gebiet der Gemeinde Oberding erfolgt ist, Einschränkungen der Planungshoheit der Gemeinde bestehen trotzdem weiter fort.

Zu B III:
Das Kapitel wurde neu gefasst.

Im Gemeindegebiet Fraunberg befinden sich keine überörtlichen Erholungseinrichtungen (vgl. Karte).
Als Erholungsraum wurde das Erdinger Moos zwischen Speichersee und Flughafen München Nord-Ost (vgl. Karte 7) festgelegt.

Die Erholungsräume sind im Entwurf des Regionalplans wie folgt beinhaltet:

5. Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen

G 5.1       
In diesen Erholungsräumen sollen Naherholungsprojekte gefördert und die touristischen Angebote besser vermarktet und in Wert gesetzt werden.

Z 5.2
In allen Teilräumen der Region München sind gut erreichbare überörtliche Erholungsgebiete zu errichten und aufzuwerten.
(Vgl. die Karte mit den Erholungsflächen der Landkreise und des Vereins zur Sicherstellung überörtliches Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e. V., die dem Regionalplan beiliegt.)

Z 5.3
Für die Nah- und Kurzzeiterholung sind die innerstädtischen Grün- und Freiflächen der Landeshauptstadt München durch ein attraktives Fuß- und Radwegenetz mit den Erholungsgebieten im Stadtumlandbereich zu verbinden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraunberg hat von der Planung Kenntnis genommen und mit 15 : 0 Stimmen beschlossen:
Grundsätzlich wird beanstandet, dass der Regionalplan fortgeschrieben wird, bevor das Verfahren zur Fortschreibung des übergeordneten Landesentwicklungsprogramms abgeschlossen ist.
Die Stellungnahme vom 17.05.2010 wird aufrecht erhalten.
Die Erweiterung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete wird insoweit abgelehnt, als diese an bebaute Gebiete angrenzen; z. B. den Hauptort Fraunberg, da es die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde in diesen Ortsteilen einschränkt.     

3.    Änderung des Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes Tittenkofen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

In der Sitzung vom 02.10.2012 konnte zu den erst am Sitzungstag eingegangenen Stellungnahmen nicht Beschluss gefasst werden. Architekt Pezold wurde mit der fachlichen Ausarbeitung der restlichen Stellungnahmen beauftragt. Die restlichen Beschlussvorschläge lagen nun vor. Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen wie folgt abgewogen:

Landratsamt Erding, SG 42-1, Untere Naturschutzbehörde
Kompensationsfaktor
In der Stellungnahme wird angeregt, den Kompensationsfaktor zur Ermittlung der Ausgleichsflächen zu erhöhen, weil sich der Ausgangszustand der Eingriffsfläche am oberen Wert der Kategorie I orientiert. Dabei darf berücksichtigt werden, dass die Ausgleichsfläche des ursprünglichen Bebauungsplans um 1.009 m² größer angelegt wurde, als im Bebauungsplan festgesetzt (Flurstück 1148).
Der Anregung wird gefolgt. Der Ausgleichsfaktor wird aufgrund der hohen Erheblichkeit der Beeinträchtigungen des Bodens erhöht, von derzeit 0,3 auf 0,35. Einer weiteren Erhöhung stehen nach Auffassung der Gemeinde die Belange des Flächensparens und der Landwirtschaft entgegen. Der Ausgleich wird auf folgenden Flächen erbracht; wie gehabt am Rand des Gewerbegebiets (Anbauverbotszone) mit 2.242 m². Auf dem übererfüllten Teil der ursprünglichen Maßnahme auf Flurstück 1148 mit 1.009 m². Auf einer zusätzlich festzusetzenden Fläche auf Flurstück 1148 mit 404 m².
Insgesamt ergibt sich daraus eine Ausgleichsfläche von 3.655 m². Die Ausgleichsflächenermittlung in der Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplans werden entsprechend überarbeitet.
Festsetzung bestimmter Gehölzarten und Pflanzqualitäten
Im Bebauungsplan ist derzeit festgesetzt, dass Laubbäume und Sträucher angepflanzt werden müssen; die Flächen und Standorte für dieses Pflanzgebot;
die Anzahl der Pflanzen bzw. die Pflanzdichte;
Für diese Pflanzungen wird die Verwendung bestimmter Arten empfohlen, die in der Begründung des Bebauungsplans aufgeführt sind. Die untere Naturschutzbehörde regt an, die Baum- und Straucharten in die Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen, um Rechtsverbindlichkeit zu erhalten. Außerdem wird die Festsetzung einer Mindestqualität der Pflanzen empfohlen.
Der letzteren Anregung wird gefolgt, um zu vermeiden, dass zu junge Pflanzen verwendet werden und die Eingrünung erst nach langer Zeit wirksam wird. Als Mindestqualität für die Pflanzen wird festgesetzt:
Sträucher 2 x verpflanzt, 100-150 cm
Bäume 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 10 bis 12cm, gemessen in 1 m Höhe
Die Auswahl der Laubgehölzart soll jedoch dem Gestaltungsspielraum der Bauherren überlassen bleiben und nicht rechtsverbindlich festgesetzt werden. Dem Bebauungsplan liegt kein so spezifisches Grünordnungskonzept zugrunde, dass eine Beschränkung auf die empfohlenen Arten erforderlich wäre. Die Festsetzungen zur Grünordnung sollen hinsichtlich ihrer Regelungsdichte mit den übrigen Festsetzungen im Einklang stehen. Ziel ist, eine möglichst hohe Akzeptanz der Vorschriften durch die Beschränkung auf die nötige Regelungspräzision zu erreichen. Auch im Hinblick auf eine praktikable Überwachungspraxis seitens des Landratsamtes scheint eine Festlegung auf die empfohlenen Arten nicht erforderlich. 
Alternativen für die Ausgleichsmaßnahmen
Die Alternativmöglichkeiten werden zur Kenntnis genommen. Derzeit sind keine derartigen Flächen bekannt, die z.B. durch Entsiegelung, durch Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen oder zur weiteren ökologischen Aufwertung zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplanentwurf wurde folgendermaßen geändert:
-    Der Ausgleichsfaktor wurde auf 0,35 erhöht; die Ausgleichsfläche beträgt insgesamt 3.654 m². Begründung und Plan wurden entsprechend überarbeitet.
-    Für die zu pflanzenden Laubbäume und Sträucher wurden Mindestpflanzqualitäten festgesetzt.


Landratsamt Erding, SG 42-2, Untere Immissionsschutzbehörde
Die untere Immissionsschutzbehörde empfiehlt eine Anpassung der festgesetzten Lärmkontingente vor allem im Hinblick auf eine zukünftige nochmalige Erweiterung. Da die aktuelle Erweiterung keine Lärmüberschreitungen im Mischgebiet befürchten lässt, wird die Anpassung erst bei einer späteren Erweiterung vorgenommen.

Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wurde zur Kenntnis genommen. In der Begründung wurde der Hinweis auf die notwendige Anpassung der Lärmkontingente bei einer späteren Erweiterung aufgenommen. Eine Planänderung war nicht veranlasst.


Staatliches Bauamt Freising
Bauverbotszone, Ausgleichsflächen, Bäume
Die straßenrechtliche Bauverbotszone wird wie angeregt im Bereich der Ausgleichsfläche A1 ergänzt.
Zur Ausweisung von Ausgleichflächen innerhalb der Bauverbotszone vertritt die Gemeinde folgenden Standpunkt:
Die Nutzung von Anbauverbotszonen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen ist ein sinnvoller Beitrag zur flächensparenden Siedlungsentwicklung.
Das bayerische Straßen- und Wegegesetz steht der Ausweisung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen innerhalb der Bauverbotszone nicht grundsätzlich entgegen.
Die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eventuelle Straßenausbauabsichten oder Straßenbaugestaltungsabsichten sind dabei zu berücksichtigen:
Verzicht auf bauliche Anlagen im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen
Verzicht auf die Anlage zusätzlicher Zufahrten zu den Flächen
Verzicht auf die Herstellung spezieller Biotope mit langen Entwicklungszeiträumen
Einhalten der notwendigen Pflanzabstände zur Fahrbahn
Abstimmung der konkreten Maßnahmen mit dem staatlichen Bauamt
Der Gemeinde Fraunberg ist bewusst, dass die Ausgleichsmaßnahmen im Fall eines Straßenausbaus oder bei der Errichtung von Schutzmaßnahmen nach Art. 29 BayStrWG ggf. beseitigt und an anderer Stelle wieder erbracht werden müssen. Dies kann unter Umständen auch dazu führen, dass der Ausgleichbedarf  dann höher ist, als bei der ursprünglichen Maßnahme (wenn z.B. der Straßenausbau in bereits gut entwickelte Lebensräume eingreift). Unter Beachtung der o.g. Kriterien ist die Ausweisung von Ausgleichsflächen insgesamt dennoch ein tragbares Konzept. Der Hinweis auf den notwendigen Fahrbahnabstand von Bäumen wird in der Begründung ergänzt. Die festgesetzten Baumstandorte werden hinsichtlich des Abstands noch einmal überprüft und ggf. angepasst.
Werbeanlagen
Die Anregungen und Hinweise zur Positionierung von Werbeanlagen werden – soweit noch nicht geschehen – in der Begründung ergänzt. Das Verbot von Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbotszone wird im Bebauungsplan festgesetzt.
Zufahrten zur Staatsstraße
In der Stellungnahme wird angeregt, Zufahrten oder Zugänge von den Grundstücken zur Staatsstraße zu verbieten. Die Festsetzung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Sichtflächen
Die östliche Schenkellänge des Sichtdreiecks bei der Einmündung „An der Erdinger Straße“ wird wie vom staatlichen Bauamt angeregt von 115 auf 135 m verlängert. Die angeregte Festsetzung zur Freihaltung der Sichtflächen wird – soweit sie bodenrechtlich regelbar ist – in den Bebauungsplan übernommen und im Übrigen als Hinweis in die Begründung aufgenommen.

Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes wurde zur Kenntnis genommen. Die Planung wurde folgendermaßen geändert:
-    Die Anbauverbotszone der Staatsstraße wurde auch im Bereich der Ausgleichsfläche A1 dargestellt
-    Es wurde festgesetzt, dass innerhalb der Anbauverbotszone Werbeanlagen unzulässig sind.
-    Die Baumstandorte wurden hinsichtlich des Fahrbahnabstands überprüft.
-    Zufahrten und Zugänge von den Grundstücken zur Staatsstraße wurden ausgeschlossen.
-    Die östliche Schenkellänge des Sichtdreiecks bei der Einmündung „An der Erdinger Straße“ wurde von 115 auf 135 m verlängert.
-    Eine Festsetzung zur Freihaltung der Sichtflächen wurde eingefügt.
Im Übrigen wurden die Hinweise in die Begründung übernommen.

Außerdem wurde die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Tittenkofen in der Planfassung des Architekten Pezold vom 15.10.2012 und der dazugehörige Erläuterungsbericht gebilligt und einstimmig beschlossen die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange formell am weiteren Verfahren zu beteiligen; siehe gesonderte Veröffentlichung.

4.    Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden

•    Bebauungsplan Nr. 154.12 für das Gebiet der Freisinger Siedlung
•    4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bockhorn
•    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Unterstrogn“
•    Bebauungsplan Nr. 154.12 für das Gebiet der Freisinger Siedlung

Die Bebauungspläne wurde zur Kenntnis genommen. Einwände wurden nicht erhoben.

•    4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bockhorn und
•    2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sondergebiet Unterstrogn“

Der Gemeinderat hat beschlossen die Stellungnahme vom 24.07.2012 aufrecht zu erhalten (siehe Mitteilungsblatt vom 10.08.2012) .

5.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

Von der Koordinationsstelle wurden folgende Termine bekannt gegeben:
•    31.10. PG "Älter werden ..." - Fach-Vortrag zu "Einkommensteuer für Senioren" (Sitzungssaal)
•    07.11. PG "Älter werden.." - Arbeitstreffen im Mehrzweckraum KiHa
•    08.11. Motivationstreffen mit den Lesepaten
•    24.11. Bürgerbeteiligung Ortsmitte Fraunberg - Auftaktveranstatlung zur Zukunftswerkstatt
•    02.12. Adventmarkt in Reichenkirchen von 14.00 - 20.00 Uhr am Kirchplatz
•    15.12. vorweihnachtliche Veranstaltung im Schloss: Eugenbacher Gartler Viergesang - Saitenmusik (Frau Voringer) und Lesung
•    10.01.2013 - Fachvortrag der PG "Älter..." im Mehrzweckraum des KiHa zu "Nanopartikel in der Nahrung"

6.    Aktuelle Berichte aus der KommBau Fraunberg

Bürgermeister Wiesmaier berichtete aus der gemeinsamen Sitzung von Teilnehmergemeinschaft und KommBau, soweit diese öffentlich war.

7.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Wie vom Bauausschuss empfohlen, erteilte der Gemeinderat mit 15 : 0 Stimmen zu den Bauanträgen
•    Neubau eines Wohnhauses mit Carport in Tittenkofen
•    Neubau einer Holzlege in Reichenkirchen
•    Einbau einer zweiten Wohneinheit und Anbau an das bestehende Wohnhaus in Bachham
das gemeindliche Einvernehmen.

8.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Panoramaweg
Die Treppe zur Kreisstraße ED 1 muss dringend repariert werden.

b) Orchesterverein
Der bisherige Leiter hat aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niedergelegt. Er wurde feierlich verabschiedet. Die Suche nach einem Nachfolger verläuft sehr viel versprechend.

c) Straßensanierungen
Einige Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt (z. B. Abzweigung St 2082/Furthmühle und die Straße ED 15 Bierbach).

c)    Bankette herrichten
Die Bankette werden noch, soweit als witterungsbedingt möglich, hergerichtet.
Diese Webseite benutzt Cookies - aus technischen Gründen werden, je nachdem von wo aus Sie uns besuchen, mindestens zwei Session Cookies gesetzt, die mit Beendigung Ihres Besuchs gelöscht werden (Art. 6 Abs. 1f DSGVO). Die Datenschutzerklärung gibt Ihnen nähere Informationen, warum wir welche Cookie Arten verwenden.
Datenschutzerklärung >> Ok