Ergebnisse aus der 78. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 11.12.2012

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat Bürgermeister Wiesmaier den dringlichen Tagesordnungspunkt

9.    Stromlieferungen für kommunale Liegenschaften

aufzunehmen. Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung  des Gemeinderates vom 27.11.2012

Die Niederschrift vom 27.11.2012 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt. Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Aussprache über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013; Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

Der Haushaltsplan für 2013 wurde in der Finanzausschusssitzung vom 20.11.2012 vor beraten. Die Ergebnisse der Vorberatung (siehe Anlage 1 zu dieser Niederschrift) wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten
( § 3 Nr. 1 KommHV)
                                                                   2011                 2012             2013
Einnahmen (EURO)
Zuschuss zur Betriebskostenförderung    
nach dem BayKiBiG                         165.359,26     190.000,--     200.000,--
Straßenunterhaltungszuschüsse    124.800,--    124.800,--    124.800,--
Kanalbenutzungsgebühren            260.982,46    260.000,--    260.000,--
Konzessionsabgabe der Elektrizitätsver-
sorgungsunternehmen                          86.957,66    88.000,--    88.000,--
Wassergebühren im Bereich der
Wasserversorgung Maria Thalheim     62.544,--     65.000,--     71.400,--
Grundsteuer A                                           87.307,82    87.500,--    88.000,--
Grundsteuer B                                     201.525,39    201.500,--    204.000,--
Gewerbesteuer                                    647.753,09    500.000,--    650.000,--
Einkommenssteuerbeteiligung    1.480.594,--    1.448.000,--    1.655.400,--
Schlüsselzuweisungen                      337.236,--    433.100,--    450.000,--
Einkommenssteuerersatzleistungen 138.099,--    144.100,--    139.000,--

Ausgaben (EURO)
Personalkosten                                     626.274,74    652.500,--    686.800,--
Grundschulen in Reichenkirchen und Maria Thalheim,
einschl. Schülerbeförderung                119.224,30    125.600,--    124.800,--
Mittelschulverbundsumlage                     103.350,--    85.800,--    98.900,--
Betriebskostenförderung
nach dem BayKiBiG                               398.907,62    380.000,--    400.000,--
Unterhalt von Straßen, Wegen und   
Plätzen, einschl. Winterdienst                 97.406,29    102.100,--    101.600,--
Abwasserbeseitigung                            260.982,46    260.000,--    260.000,--
Wasserversorgung                                   89.705,12    73.500,--    72.700,--
Kreisumlage                                    1.209.019,26    1.179.300,--    1.200.000,--

Im Jahre 2013 sind als größere Einnahmen im Vermögenshaushalt geplant:
    die Zuschüsse Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte    200.000,--
    die Zuschüsse für die Gemeindeentwicklung    50.000,--
    die Veräußerung von Grundstücken im
         Gewerbegebiet Tittenkofen    465.000,--
    die Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet Tittenkofen    75.000,--
    die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
         Fraunberg-Helling    250.000,--
    die Zuschüsse für die Straßenbaumaßnahme
         Bachham-Kleinthalheim    250.000,--
    die Kanalanschlussbeiträge     50.000,--
    die Zuschüsse für DSL    100.000,--
    die Zuschüsse für den Dachgeschossausbau Kinderhaus    38.000,--
    die Investitionspauschale für kommunale Baumaßnahmen   
ohne Bezuschussung    78.200,--

Größere Ausgaben im Vermögenshaushalt sind geplant für:
    die Zuschüsse an Kirchen (u. a. Leichenhaus Reichenkirchen)    182.400,--
    die Co-Finanzierung Fraunberg Ortsmitte    400.000,--
    die Dorfentwicklung Reichenkirchen    100.000,--
    die Straßenbaumaßnahmen (u.a. Kemoding,
         Edersberg-Zehetmaier)    75.000,--
    die Erschließungskosten für das Baugebiet in Fraunberg    186.000,--
    die Erschließungskosten für das Gewerbegebiet Tittenkofen    80.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Bergham    30.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Fraunberg-Helling    480.000,--
    die Straßenbaumaßnahme Bachham – Kleinthalheim    430.000,--
    Brückensanierungen    100.000,--
    Kanalbaumaßnahmen (u.a. Grucking)    67.000,--
    Kläranlage Schlammbehälter    110.000,--
    DSL    200.000,--
    Wassernotverbund mit Holzland    30.000,--

Für das Haushaltsjahr 2013 ist keine Kreditaufnahme für Investitionen erforderlich.

Entwicklung der Schulden (§ 3 Nr. 1 KommHV)

                                                          2010                    2011                2012
                                           
Schuldenstand am
31.12. des Vorjahres              2.372.245,46    2.105.519,98    1.970.781,40
Kreditaufnahmen                                 -,--           100.000,--                      -,--
Tilgung                                          266.725,48         234.738,58       225.898,--
Schuldenstand am 31.12.      2.105.519,98    1.970.781,40    1.744.883,40

Das Vermögen ist entsprechend der Investitionen in den letzten Jahren angestiegen.
Die größten Investitionen in den vergangenen Jahren waren Errichtung eines Wasserhochbehälters für die Wasserversorgung Maria Thalheim, die Erweiterung der Grundschule in Reichenkirchen, der Neubau des Feuergerätehauses in Fraunberg, die Baulandbeschaffung, der Bau der Kinderkrippe und die energetische Optimierung der Schule Maria Thalheim.

3.    Gemeinsamer Teilflächennutzungsplan der Gemeinden des Landkreises Erding zur Ausweisung von Konzentrationsfläche zur Erstellung von Windenergieanlagen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat die Planungen für den gemeinsamen Teilflächennutzungsplan der Gemeinden des Landkreises Erding zur Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Erstellung von Windenergieanlagen abgeschlossen. Am 06.12.2012 fand auf der Grundlage dieser Planungen in der Strogenhalle in Wartenberg die Regionalveranstaltung zur Information der Grundstücksbesitzer und der politisch Verantwortlichen des Marktes Wartenberg und der Gemeinden Fraunberg, Hohenpolding, Kirchberg und Steinkirchen, sog. „Cluster V“ statt.

Die Planung kann nun ins Verfahren gehen; d. h. es findet die frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

Jede der 26 Städte, Märkte und Gemeinden muss den Beschluss fassen.

Der Gemeinderat Gemeinde Fraunberg stimmte dem vorliegenden Planentwurf nebst
Anlagen und Begründung zur Erstellung eines gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gem. §§ 5 Abs. 2b, 204 BauGB

1. auf Basis der mit den Städten, Märkten und Gemeinden (Stadt Erding, Stadt Dorfen, Markt Isen, Markt Wartenberg, Gemeinden Berglern, Bockhorn, Buch am Buchrain, Eitting, Finsing, Forstern, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Kirchberg, Langenpreising, Lengdorf, Moosinning, Neuching, Oberding, Ottenhofen, Pastetten, Sankt Wolfgang, Steinkirchen, Taufkirchen (Vils) Walpertskirchen und Wörth) gemeinsam erarbeiteten einheitlichen Planungskriterien, wie nachgewiesen im beiliegenden Gutachten des PV Äußerer Wirtschaftsraum vom 11.12.2012.

2. der sich hieraus im Plangebiet der 26 Städten, Märkte und Gemeinden ergebenden,

3. sowie der auf eigenem Gemeindegebiet zu liegen kommenden Konzentrations- und Ausschlussflächen

Mit 16 : 0 Stimmen zu

und beauftragte die Gemeindeverwaltung mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Planentwurfs nebst Anlagen vom 21.12.2012 bis zum 11.01.2013 und der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses.

Die Bekanntmachung ist im Mitteilungsblatt vom 14.12.2012 abgedruckt.

4.    Zuschussanträge der Schützengesellschaft Germania Grucking zur Schießstandrenovierung und zur Anschaffung von Pressluftgewehren für die Jugendschützen

Die Schützen haben zwei Pressluftgewehre für die Jungschützen zum Preis von insgesamt 2.738 € angeschafft.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig einen Zuschuss von 250 € je Gewehr,
insgesamt 500 €, zu gewähren.

Im Jahr 2011 wurde der Schießstand aufwendig renoviert. Die Kosten haben sich auf 5.955 € belaufen. Auch die Reichenkirchener Schützen schießen hier.
Im Haushalt stehen noch 8.000 € für Investitionszuschüsse für Vereine (HHSt. 1.5500.9880) zur Verfügung.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich einen Zuschuss in Höhe von 3.000 € zu gewähren.

5.    Breitbanderschließung;  Informationen zum Stand der staatlichen Zuwendungen

Die Gemeinde Fraunberg hat im Sommer 2012 die Leerrohre für DSL-Leitungen von Riding über Bachham und Kleinthalheim bis Maria Thalheim zwischen diesen Ortsteilen verlegt.
Die Leerrohrverlegung in den Ortsteilen Bachham, Kleinthalheim und Maria Thalheim war ausgeschrieben. Die (großzügige) Kostenschätzung ging bereits von 160.000 € an Kosten aus.
Nachdem das günstigste Angebot um mehr als 50 % (!) über der Kostenschätzung lag hat der Gemeinderat den Auftrag nicht vergeben und die Ausschreibung aufgehoben.
Die Gemeinde ist mit ihrem Bestreben eine ausreichende Breitbandanbindung zu gewährleisten so weit gegangen, wie das im Hinblick auf die bereits im Herbst 2012 erwarteten neuen bayerischen Förderrichtlinien, ohne die erwartete Förderung zu gefährden, überhaupt möglich war.

Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur
 „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)“
genehmigt.
Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung zum
1. Dezember 2012 in Kraft.
Die weiterführenden Richtlinien mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen und Vordrucken für die Gemeinden zur Beantragung der Förderung werden lt. Auskunft der Regierung von Oberbayern nicht vor Ende Januar 2013 zur Verfügung stehen.
Ziel der neuen Bayerischen Hochgeschwindigkeitsförderung
Es sollen die in Gewerbe- und Kumulationsgebieten angesiedelten Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und die Attraktivität dieser Räume als Wirtschaftsstandort gesteigert werden. Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie Privathaushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen, Schulen und Behörden auch unterhalb einer Übertragungsrate von 50 Mbit/s im Downstream ist erwünschter Nebeneffekt. Die Erschließungsgebiete werden durch die Zuwendungsempfänger (Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände, im Folgenden nur als Gemeinden bezeichnet) festgelegt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können weiterführende Informationen über die Internetseite des Wirtschaftsministeriums http://www.stmwivt.bayern.de/schnelles-internet-in-bayern abgerufen.

6.    Bebauungsplan Ortsmitte Fraunberg; Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Bebauungsplan wurde auf der Grundlage der Gemeinderatsbeschlüsse vom 13.11.2012 überarbeitet.

Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplan für die Ortsmitte Fraunberg in der Planfassung vom 05.12.2012 und die dazugehörige Begründung und beschließt die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen; 16 : 0 angenommen

7.    Bebauungsplan Gewerbegebiet Tittenkofen; Beschlussfassung zu evtl. Bürgereinwendungen und den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 12.11.2012 bis 11.12.2012 durchgeführt. Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten vom 07.11.2012 bis 11.12.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zu behandelnde Stellungnahmen sind eingegangen von/vom
•    der Kreisbrandinspektion
•    dem Straßenbauamt München
•    der Flughafen München GmbH
•    dem Wasserzweckverband Berglerner Gruppe
•    dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
•    der unteren Naturschutzbehörde.

Die Stellungnahmen der Kreisbrandinspektion, der Flughafen München GmbH und des Wasserzweckverbandes enthalten allgemeine Hinweise.
Diese Stellungnahmen werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen;
16 : 0 angenommen.

- Straßenbauamt München
Die Stellungnahme bezüglich der Unzulässigkeit von ökologischen Ausgleichsflächen innerhalb der verkehrsrechtlichen Anbauverbotszone widerspricht der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, die diese Flächen anerkannt hat.

Das Straßenbauamt fordert eine Vorlage der Bauanträge auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes. Das widerspricht dem Gedanken der Endbürokratisierung. Es macht nach Auffassung von Verwaltung und Gemeinderat keinen Sinn, wenn Baupläne, die dem Bebauungsplan entsprechen, trotzdem den Fachbehörden, die bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt waren, nochmals vorgelegt werden müssen. Das Plangenehmigungsverfahren wird dadurch nur unnötig verzögert.
Der Stellungnahme der Straßenbauverwaltung konnte in diesen beiden Punkten nicht gefolgt werden.

- Landesamt für Denkmalpflege
Das Landesamt teilte mit, dass im Planungsbereich wegen der besonderen Siedlungsgunst sowie der Denkmaldichte im Umfeld Bodendenk¬mäler zu vermuten sind.
Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Aus diesem Grund wird der Oberbodenabtrag muss unter Aufsicht einer wissenschaftlichen bzw. im Bereich archäologischer Grabungstechnik qualifizierten Fachkraft gefordert. Danach kann über die Notwendigkeit einer archäologischen Ausgrabung entschieden werden. Zur Vermeidung unbeobachteter Denkmalzerstörungen ist der Beginn des Oberbodenabtrags vom Träger des Vorhabens beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass archäologische Ausgrabungen abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und daher – um Verzögerungen des Bauablaufs zu vermeiden – unbedingt rechtzeitig geplant werden sollten. Hierbei sind gegebenenfalls auch Vor- und Nachbereitung der Ausgrabung zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, Fundverbleib, Restaurierung der Funde).

Der Gemeinderat hat die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes
für Denkmalpflege dahingehend abgewogen, dass diese im vorliegenden Fall nicht zu beachten ist.

Begründung:
Die Fläche zur Erweiterung des Gewerbegebietes liegt nicht auf einer sog. „Verdachtsfläche“ auf der Bodenfunde vermutet werden. Nur die Tatsache, dass in der Nähe solche Flächen vorhanden sind, berechtigt nicht zu der Annahme, dass eine Fläche, die nicht als Verdachtsfläche dargestellt ist, eine solche ist. Im Bereich des bestehenden Gewerbegebietes werden seit 1992 Erschließungsmaßnahmen und Bauarbeiten durchgeführt wurden. Dabei hat es keine Bodenfunde gegeben.

- untere Naturschutzbehörde
Der Stellungnahme wurde Rechnung getragen; zur Wahrung der Vollständigkeit der Liste mit geeigneten Arten für Bäume und Sträucher aus Punkt 7. der textlichen Festsetzungen wird auch in die Begründung aufgenommen.

8.    Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Lagerhaus Riding; Behandlung der Stellungnahmen zu den denkmalpflegerischen Belangen

Die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) haben bis jetzt geruht.
Am 27.11.2012 fand eine Ortsbesichtigung statt, bei der von Seiten des Denkmalschutzes nochmals darauf hingewiesen, dass es besser wäre die Sichtachse zur Kirche freizuhalten bzw. zurückzunehmen. Aufgrund dieser Feststellung ermächtigt der Gemeinderat einstimmig die Verwaltung den Architekten Pezold mit der Umplanung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes auf der Grundlage des Ergebnisses der Ortsbesichtigung zu beauftragen.
Ein runder Tisch soll dazu beitragen den neuen Planansatz und immissionsschutzrechtliche Vorgaben zu besprechen und festzusetzen.

Stellungnahmen zur Bauleitplanung anderer Gemeinden
Lagen nicht vor.

9.    Stromlieferungen für kommunale Liegenschaften

Zum 31.12.2013 laufen bei den meisten Kommunen und Zweckverbänden die Stromlieferungsverträge aus. Der Bayerische Gemeindetag hat sich nach intensiver Prüfung und Durchführung einer Mitgliederumfrage entschlossen erstmals anzubieten, dass die zukünftigen Stromlieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum 2014-2016 ermittelt werden. Das Angebot ist ein Service für alle Städte, Märkte und Gemeinden sowie für Zweckverbände und erfolgt mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Städtetags.
Teilnehmen können
- alle Städte, Märkte und Gemeinden, deren Auftragsvolumen unter den EU-Schwellenwerten liegt, die aber den günstigsten Stromlieferanten in einer gebündelten Ausschreibung am Markt ermitteln wollen,
- alle Städte, die der europaweiten Ausschreibungspflicht unterliegen (beim derzeitigen EU-Schwellenwert von 200.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen beginnt diese bei einem dreijährigen Lieferzeitraum ab ca. 500.000 kWh/Jahr),
- alle Zweckverbände (hinsichtlich des EU-Schwellenwerts ist zu beachten, dass für Sektorenauftraggeber dieser bei 400.000 Euro liegt und für diesen Fall die Ausschreibungspflicht bei einem dreijährigem Lieferzeitraum ab ca. 1.000.000 kWh/Jahr beginnt).

Nach Vorliegen der ersten Ausschreibungsergebnisse (voraussichtlich April/Mai 2013) wird der Gemeindetag Verhandlungen mit verschiedenen Stromlieferanten aufnehmen, um eine Rahmenvereinbarung für die nicht an der Bündelausschreibung teilnehmenden Mitglieder zu schließen. Bei einem Beitritt hat die jeweilige Stadt, der Markt, die Gemeinde bzw. der Zweckverband selbst die haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten zu berücksichtigen.

Der Gemeinderat hat beschlossen unter den Vorgaben eines geringen Kostenansatzes und einer nicht verpflichtenden Abnahme an diesem Verfahren teilzunehmen.

10.    Gemeindeentwicklung; Informationen und Berichte aus den Projektgruppen zu eingegangenen Anträgen und Empfehlungen dazu

a)    Weihnachtsmarkt
Der Weihnachtsmarkt in Reichenkirchen war ein großer Erfolg. Der Gemeinderat bedankt sich bei Anna Gfirtner für die Organisation des Weihnachtsmarktes.

b)    Musik im Schloss
Musik im Schloss findet am 15.12.2012 ab 16.30 Uhr im Schloss Fraunberg statt.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vorberatene,  Bauanträge und Bauvoranfragen vor:
•    Neubau einer Doppelgarage mit Lagerraum in Verbindung mit einem Leichenhaus in Reichenkirchen
•    Nutzungsänderung zum Einbau von acht Fremdenzimmern mit 12 Betten sowie Nebenräumen in ehemaligen Scheunentrakt und Erstellung von 12 Stellplätzen in Lohkirchen

Der Gemeinderat erteilte, wie vom Gemeinderat empfohlen, zu den oben aufgeführten Bauanträgen und Bauvoranfragen mit 16 : 0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen.

12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

Keine Wortmeldungen.
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