Ergebnisse aus der 83. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 12.03.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.02.2013

Die Niederschrift vom 19.02.2013 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt.
Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben.
Die Niederschrift ist somit genehmigt.

2.    Bebauungsplan Ortsmitte Fraunberg, Aussprache und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss

Vormerkung
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und berührter Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 21.01.2013 bis einschl. 01.03.2013 zum Bebauungsplan „ Ortsmitte Fraunberg“ vom 05.12.2012.
Die Frist für die Bürgereinwendungen endete am 22.02.2013.

Prüfung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden, mit Terminstellung zum 01.03.2013, insgesamt 40 berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während sich 35 Behörden und Träger öffentlicher Belange positiv oder gar nicht geäußert haben sind von fünf Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht worden.
Die Stellungnahmen können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Landratsamt Erding - SG 42-1 Untere Naturschutzbehörde
Kompensationsmanagement - mit Schreiben vom 28.01 und 30.01.2013

Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Es ist keine eigenständige Kompensationsbewertung erforderlich. Die Gemeinde prüft ob sie aus dem vorliegenden Bebauungsplan öffentliche Grünflächen, unter Umständen auch private, in das gemeindliche Ökokonto aufnimmt; 17 : 0 angenommen

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Von der Stellungnahme wurde Kenntnis genommen. Die Hofstelle Wiesmüller wird als Emissionsquelle in Bezug auf Lärm, Staub und Gerüche in den textlichen Festsetzungen aufgenommen, um die künftige Entwicklungsfähigkeit des Betriebs zu gewährleisten. Die Fahrbahn wurde auf ausreichende Straßenbreite überprüft;  17 : 0 angenommen.

Staatliches Bauamt Freising
Von der Stellungnahme wurde Kenntnis genommen. Die Vorplanung der Straßenplanung wird mit entsprechenden Eintragungen dem Bebauungsplan beigefügt.
Lediglich für den Abbiegevorgang von der Hauptstraße rechts in die Strogenstraße ist es notwendig den Seitenbereich mitzuverwenden. Hier wird die Oberfläche des Seitenraums so ausgebildet, dass er im Bedarfsfall befahren werden kann. Die Gemeinde hält dies, da es in Realität eine Ausnahmesituation darstellt, bei der Abwägung mit den übrigen Belangen (wie z.B. Dorfplatzausbildung als Aufenthaltsbereich, gestalterische und funktionale Aufwertung der Ortsmitte) für vertretbar.
Die Parkplätze wurden dahingehend überprüft. Durch entsprechende Anpassungen kann sichergestellt werden, dass kein Rückwärtsausfahren in die Staatsstraße notwendig ist.
Die genaue Position der Fußgängerquerungen und der Haltestellen werden im Zuge der Straßenplanung abgestimmt. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen; 17 : 0 angenommen

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen. Es wurde erkannt, dass eine Straßendorfstruktur mit giebelständigen Gebäuden an der Straße in Fraunberg historisch vorhanden ist. Diese ist besonders deutlich in der Strogenstraße sichtbar. In der Erdinger Straße ist sie nicht so eindeutig ausgebildet. Bei der Platzgestaltung stand eine deutliche Einfassung von möglichst allen Seiten im Vordergrund. Dazu gehören die Bestandsgebäude, die Friedhofsmauer sowie die beiden geplanten Gebäude. Die Dorfmitte soll durch die geplante Struktur zu einem Ganzen zusammenwachsen. Bereits in der den Bebauungsplan zu Grunde liegenden ortsräumlichen Planung wurden die wichtigen Blickbeziehungen untersucht und aufgezeigt.  Diese sind der Blick zur Kirche entlang der gesamten Strogenstraße sowie der Blick aufs Schloss von der Dorfmitte und der Flurstraße aus (nur im Winter möglich). Aus der Schulstraße ist der Blick zur Kirche nur stellenweise da möglich, wo Garagen die Sicht nicht zu stark versperren. Man sieht jedoch lediglich die Kirchturmspitze über den Garagen und der Vegetation. Im Winter ist die Sicht besser als im Sommer. Da das Kirchenschiff in der Bestandssituation nicht zu sehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass das geplante Gebäude auf der Flurnummer 6 die Sicht zu St. Florian nicht verschlechtern wird. Auch die Fernwirkung der Kirche wird nicht beeinträchtigt, da von dem Hügel östlich von St. Florian ebenfalls, auch jetzt nur der Kirchturm zu sehen ist. Darüber hinaus kann ein Bau, so wie er in den Uraufnahmen zu finden ist, auf Grund der heutigen Grundstücksaufteilung schlecht realisiert werden. Sowohl die Platzierung auf dem Grundstück mit dem daraus resultierenden Freibereich als auch die Nähe zu dem südlichen Bestandsgebäude, sprechen dagegen. Im Übrigen stellt sich die Situation an der Erdinger Straße heute anders dar als in historischer Zeit. Die Straße ist zum die Umgebung dominierenden und beeinträchtigenden Verkehrsbauwerk geworden. Deshalb ist ein städtebauliches Eingehen darauf notwendig. Dem wurde mit einem den Freibereich abschirmenden, traufständigen Baukörper in der Planung Rechnung getragen.
Kirche und Pfarrhaus sind im Plan als Denkmal gekennzeichnet, das Schloss liegt außerhalb des Planbereichs, wird jedoch ebenfalls als Denkmal gekennzeichnet.
Der Absatz 10 wurde in der Begründung entsprechend angepasst; 17 : 0 angenommen.

Kreisbrandrat
Der Stellungnahme kann nicht gefolgt werden. Es ist nicht möglich in dem genannten Bereich, zusätzlich zu den 22 öffentlichen Parkplätzen einen Wendehammer mit 18 m Durchmesser darzustellen. Für die Wendemöglichkeit kann der Zufahrbereich der Parkplätze genutzt werden. Eine zusätzliche Flächenversiegelung für einen Wendehammer widerspricht dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden; 17 : 0 angenommen.

Im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit ist auch eine Bürgereinwendung vorgebracht worden.
Von der Äußerung wurde Kenntnis genommen.
Die Fragen, Bedenken und Anregungen aus der Bürgereinwendung werden mit  dem Anlieger vor Ort, in Zusammenarbeit mit Planern und Straßenbauamt, besprochen um die aufgeworfenen Problem für alle Seiten tragbar zu lösen; 17 : 0 angenommen.

Sonstige Plankorrekturen
Die oberhalb des zukünftigen Wohnhauses nördlich des geplanten Rathauses ausgewiesenen privaten Stellplätze werden nicht mehr benötigt, da der Zusammenhang zwischen neuer Bebauung und Grundstückseigentümer nicht hergestellt ist. Die Stellplätze werden nicht mehr dargestellt und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird entsprechend reduziert; 17 : 0 angenommen.

Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat den Bebauungsplan Ortsmitte Fraunberg in der Planfassung vom 05.12.2012 und die dazugehörige Begründung mit den beschlossenen Anpassungen mit 17 : 0 Stimmen als Satzung beschlossen.
Die formelle Bekanntmachung erfolgt separat.

3.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan im Osten von Reichenkirchen

Dem Gemeinderat lag der Planentwurf des Architekten Pezold für den Bebauungsplan im Osten vor Reichenkirchen in der Planfassung vom 12.03.2013 vor. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Im Bebauungsplan ist auch ausdrücklich der Hinweis enthalten, dass nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fraunberg das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser ordnungsgemäß auf dem Grundstücken entsorgt werden muss.
Die durch den Bebauungsplan ausgelösten Erschließungsmaßnahmen (Kanal, Wasser, Straße, Planungen) müssen vom Antragsteller auf eigene Kosten realisiert werden.

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan im Osten von Reichenkirchen von Architekt Pezold, Wartenberg, in der Planfassung vom 12.03.2013 und die dazugehörige Begründung einstimmig gebilligt und beschlossen die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

4.    Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan in Lohkirchen

Lohkirchen ist Bauplanungsrechtlich dem „Außenbereich“ nach § 35 Baugesetzbuch zuzurechnen. Ein Grundstücksbesitzer hat einen Bauplan für Pensionszimmer eingereicht. Dazu muss ein bestehendes landwirtschaftliches Gebäude abgebrochen und neu aufgebaut werden. Nachdem im Außenbereich nur der Einbau von Wohnungen und Pensionszimmern in bestehende Kubaturen zulässig ist, ist das Vorhaben ohne Bauleitplanung der Gemeinde nicht genehmigungsfähig.
Die durch den Bebauungsplan ausgelösten Erschließungsmaßnahmen (Kanal, Wasser, Straße, Planungen) müssen vom Antragsteller auf eigene Kosten realisiert werden.

Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplan, der das o. g. Bauvorhaben der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit zuführt, mit 17 : 0 Stimmen beschlossen.

5.    Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan im Norden von Maria Thalheim

Ein Grundstückbesitzer möchte ein Gebäude für altersgerechtes Wohnen errichten. Das Vorhaben ist nur genehmigungsfähig, wenn die Gemeinde einen einfachen Bebauungsplan aufstellt.
Die durch den Bebauungsplan ausgelösten Erschließungsmaßnahmen (Kanal, Wasser, Straße, Planungen) müssen vom Antragsteller auf eigene Kosten realisiert werden.

Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung eine einfachen Bebauungsplanes im Norden von Maria Thalheim beschlossen, um das o. g. Bauvorhaben der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit zuzuführen.

6.    Informationen zur Vorbereitung der Vergabe Breitband im Rahmen der neuen Förderrichtlinien

Leider gehört die Gemeinde Fraunberg trotz achtjähriger intensiver Bemühungen noch immer zu den mehreren Hundert Gemeinden in Bayern, die im Bereich Breitband als unterversorgt gelten.
Im Jahre 2012 wurden Leerrohre verlegt. Im Hinblick auf die erwartenden neuen Zuwendungsrichtlinien musste weitere Infrastrukturmaßnahmen für das Breitband allerdings gestoppt werden um zukünftigen Maßnahmen den Zuwendungsrichtlinien anzupassen. Andernfalls hätte die Gemeinde den Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss verloren.
Zum 01.12.2012 sind neue Zuwendungsrichtlinien des Freistaates Bayern für staatliche Zuschüsse an die Kommunen für die Breitbandversorgung in Kraft  getreten.
Die Zuwendungen sind an 19 Punkte, welche erfüllt werden müssen, geknüpft.
Viele der Punkte können nur mit externer Hilfe von entsprechenden Fachbüros abgearbeitet werden.
Es handelt sich dabei um
•    Die Ermittlung der Istsituation
•    Voruntersuchung der bestehenden Versorgungslücken und Versorgungsmöglichkeiten
•    Ermittlung der Ausbaugebiete, Kumulationsgebiet und Loses
•    Erfassung der Bedarfsituation und der Versorgungsanforderungen
•    Durchführung der Markterkundung
•    Anfrage an die Bundesnetzagentur
•    Erstellen der Ausschreibungsunterlagen und Durchführung des Auswahlverfahrens
•    Angebotsbewertung mit Vergabeempfehlung und der Betreiberauswahl
Diese Auswahl zeigt, dass eine Kommune ohne entsprechende technische Fachabteilung diese Vorgaben nicht erfüllen kann.
Das Wirtschaftministerium hat zwar ein Büro geschaffen das die Gemeinden beim Abarbeitung der besagten 19 Punkte beratend unterstützt, die erforderliche Hilfestellung in technischen Fragen wird aber nicht in der Detailschärfe angeboten, wie diese vor Ort benötigt wird.

Der Gemeinderat war sich darüber einig, dass ein Fachbüro beauftragt werden muss.
Die Beauftragung eines geeigneten Fachbüros erfolgte in nichtöffentlicher Sitzung.

7.    Zuschussantrag der SG Reichenkirchen zum Bau eines Unterstandes

Die SG Reichenkirchen hat einen Zuschuss zu den Materialkosten beantragt. Die Höhe der Materialkosten wurde nicht genannt.

Der SG Reichenkirchen ist mitzuteilen, dass sich die Gemeinden an den tatsächlichen Materialkosten beteiligen wird, sobald die Kostenschätzung (Rechnung) hierüber vorgelegt wird.

8.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen
•    Informationen aus der Zukunftswerkstatt Fraunberg vom 26.02.2013
Projektgruppe JAa, Jung und Alt aktiv
Die Projektgruppe hat sich neu strukturiert.

Zukunftswerkstatt Fraunberg
Bürgermeister Wiesmaier informierte den Gemeinderat über die Zukunftswerkstatt Fraunberg am 26.02.2013. Die Ergebnisse wurden bereits im Mitteilungsblatt vom 15.03.2013 veröffentlicht.

9.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

Bauleitplanungen von Nachbargemeinden lagen nicht vor.

10.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Dem Gemeinderat lagen folgende, vom Bauausschuss vor beratene, Bauanträge vor:
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Fraunberg
•    Tektur zur Sanierung Stallgebäude, Umnutzung zu 4 Wohneinheiten in Tittenkofen
•    Tektur, Einbau von drei Ferienwohnungen in Tittenkofen
Der Gemeinderat erteilte, wie vom Bauausschuss empfohlen, einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

11.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Außenanlagen der Schule Reichenkirchen
Die Außenanlagen der Schule in Reichenkirchen werden auch bei der jetzigen Witterung genutzt, was auch so sein soll. Allerdings führt das dazu, dass sehr viel Schmutz aus den unbefestigten Teilen der Außenanlagen in das Schulgebäude getragen wird.
Im Rahmen eines demnächst statt findenden Ortstermins wird festgelegt, welche Teile der Außenanlagen noch befestigt werden.

b) right2water
Auf der Homepage der Gemeinde wird ein Link zur Internetseite right2water gesetzt. Es geht hier darum, dass sich die Bürger gegen die Privatisierung der von der EU beschlossenen Trinkwasserversorgung im Rahmen einer europaweiten Initiative wehren können.

c) Strogenstraße
In Höhe Sägewerk Angermaier ist das Bankett ausgefahren.

d) Feldweg Endham-Loodermoos
Hier wachsen die Bäume und Sträucher so weit in den Fahrbahnbereich, dass die Fahrzeuge auf die anliegenden Grundstücke ausweichen müssen. Die Grundstücksbesitzer werden angeschrieben mit der Aufforderung den Lichtraum frei zu schneiden.

e) Feldweg in Höhe Kreuthholz
Der Feldweg, der in Höhe des Kreuthholzes von der Kreisstraße ED 1 entlang eines Hangs nach Süden verläuft, wird immer wieder durch Hangwasser des oberhalb liegenden Ackers unterspült.
Die Verwaltung wird einen Ortstermin mit dem Grundstücksbesitzer vereinbaren um geeignete Gegenmaßnahmen abzusprechen und durchzuführen.
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