Ergebnisse aus der 85. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Fraunberg in der Wahlperiode 2008-2014 am 23.04.2013

1.    Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 02.04.2013

Die Niederschrift vom 02.04.2013 wurde den Gemeinderäten zusammen mit der Sitzungsladung zugestellt.  Gegen den Wortlaut der Niederschrift wurden keine Einwände erhoben. Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Ehrung von Verwaltungsleiter Friedhelm Eugel für 30 Jahre in Diensten der Gemeinde Fraunberg

siehe den Beitrag unter „Bürgerkommune“

2.    Umsetzung der Energiewende im Landkreis Erding; Windkraft, Gründung der Energievision Landkreis Erding Projektentwicklungs (EVE) GmbH; Aussprache und Beschlussfassung zur Beteiligung

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Fischer-Gudehus und Herr Schmittner vom LRA Erding anwesend. Bürgermeister Wiesmaier bedankte sich bei beiden für die Bereitschaft dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation ausführlich zu erläutern.

Der Kreisausschuss beschloss am 15.10.2012:
„ Die Gründung einer Projektvorbereitungsgesellschaft soll geplant werden. Dazu soll ein Arbeitskreis unter Beteiligung der Kommunen, des Landkreises und den Stadt- bzw. den Gemeindewerken gebildet werden.“

In zwei Sitzungen des oben genannten Arbeitskreises am 14.01.2013 und 05.02.2013 wurde die GmbH-Unternehmenssatzung auf Grundlage fachanwaltlicher Unterstützung (LKC Rechtsanwälte, Dr. Detig) erarbeitet.

Der Arbeitskreis war sich einig, dass die Gemeinden, der Landkreis und die regionalen Energieversorger im Hinblick auf die Zukunft einen Beitrag zur regenerativen Energieversorgung liefern und bei der Energiewende mitwirken wollen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Landkreis und alle Gemeinden solidarisch zeigen und Gesellschafter würden, um den Gemeindebürgern eine regionale Wertschöpfung zu erhalten, statt diese von großen Energiekonzernen abschöpfen zu lassen.

Der Regierung von Oberbayern wurde der Satzungsentwurf in einem persönlichen Termin am 18.02.2013 vorgestellt und die entsprechenden Anregungen aufgegriffen.

Das Notariat Burghart und Inninger erarbeitete den anliegenden Gründungsmantel des Gesellschaftsvertrages und regte noch einige Änderungen der Unternehmenssatzung an.

Diese Schlussfassung der Satzung wurde der Regierung von Oberbayern angezeigt.

Parallel wird die Beteiligung an der EVE GmbH  - wie in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 22.01.2013 vereinbart – auch im Kreisausschuss und Kreistag des Landkreises Erding und bei den regionalen Energieversorgern behandelt.

Zu den Kernpunkten der GmbH-Satzung lassen sich folgende Aspekte zusammenfassen:

1.    Die Gemeinden, der Landkreis und die regionalen Energieversorger sollen innerhalb der GmbH gleichberechtigt nebeneinander stehen (1/3 Lösung sowohl bei der Kapitaleinlage als auch beim Stammkapital, somit gleiche Stimmanteile zwischen Landkreis, der Summe der beteiligten Gemeinden und der regionalen Energieversorger).
2.    Der Landkreis soll hierbei eine Koordinierungsfunktion innehaben.
3.    Vorerst soll auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden, dafür ist geplant, drei Geschäftsführer zu berufen (jeweils aus jedem Drittel einen), die zunächst auf fünf Jahre bestellt werden.
4.    Das Verlangen von Nachschuss oder Aufnahme von Fremdkapital soll begrenzt werden und ermöglicht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
1.
Die Gemeinde Fraunberg beteiligt sich an der EVE GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt und übernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 700 €.
Hinzu kommen die Kosten für die freie Kapitalrücklage in Höhe von Euro 1,50 pro Einwohner der Gebietskörperschaft (Anlage). Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Gründungsmantel und Satzung) der EVE GmbH (Anlage) wird zugestimmt.

2.
Sollten im Gesellschaftsvertrag (Gründungsmantel und Satzung) insbesondere aufgrund eines Hinweises einer Rechtsaufsichtsbehörde oder des den Gesellschaftsvertrag beurkundenden Notars geringfügige Änderungen notwendig werden, wird einer entsprechenden Anpassung hiermit zugestimmt, ebenso einer Anpassung, die sich aus einem Nichtbeitritt einer anderen Gemeinde oder eines anderen potentiellen Gesellschafters ergibt.

3.
Der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt wird ermächtigt alle notwendigen Erklärungen im Namen der Gemeinde Fraunberg abzugeben.

4.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.

3.    Benennung der Schöffen aufgrund der vorliegenden Bewerbungen und Vorschläge der Gemeinde

In den Mitteilungsblättern vom 25.01. und 22.03.2013 wurde der Hinweis auf die Möglichkeit von Bewerbungen für das Schöffenamt am Amtsgericht Erding und der Strafkammer des Landgerichts Landshut ausgeschrieben.
Es haben sich vier Bürger beworben.
Der Gemeinderat stimmte der Bewerberliste einstimmig zu.

Die Bewerberliste liegt vom 06.05. bis 14.05.2013 in der Gemeindekanzlei aus. Auf die Auslegung ist in diesem Mitteilungsblatt gesondert hingewiesen.

4.    Straßenbeleuchtung;

•    Aussprache und Beschlussfassung zur Ertüchtigung der Beleuchtung in Lohkirchen
•    Aussprache und Beschlussfassung zur Vorgehensweise Antrag auf teilweise Abschaltung der Beleuchtung in Grucking
Aussprache und Beschlussfassung zur Ertüchtigung der Beleuchtung in Lohkirchen
Hier lagen drei Angebote der Stadtwerke Erding vor.
Die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Lohkirchen zur Erfüllung der entsprechenden Normen für die Sicherheit würde netto 20.300 € kosten. Es handelt sich um drei zusätzliche Masten mit Leuchten und 300 m Erdkabel.
Hier war sich der Gemeinderat einig, dass eine solche Investition nicht in Frage kommt.
Eine zusätzliche Leuchte, wie von den Anliegern gewünscht, würde inkl. aller Arbeiten und Leuchtmittel 2.200 €, netto Kosten. Die gleichzeitige Umstellung aller vorhandener und der zusätzlichen Leuchte auf LED würde Kosten in Höhe von einmalig 3.100 € netto verursachen aber auch eine Einsparung von rund 935 kW/h im Jahr erbringen. Die Umstellung der jetzt schon sparsamen Lampen auf die noch sparsameren LED’s würde sich somit beim derzeitigen Strompreis von netto 17,5 Cent erst in 19 Jahren amortisieren.

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung der von den Anliegern gewünschten einen zusätzlichen Straßenlampe zu, lehnte aber die Umstellung auf LED aufgrund des langen Amortisationszeitraumes ab.

Aussprache und Beschlussfassung zur Vorgehensweise Antrag auf teilweise Abschaltung der Beleuchtung in Grucking
Hier handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerversammlung in Grucking.
Laut Auskunft der Stadtwerke ist eine Abschaltung entweder
•    in der gesamten Ortschaft,
•    nur in der Kreisstraße oder
•    nur in allen Wohnstraßen
möglich.
Die Stadtwerke weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Ausschalten in den Nebenstraßen von der Sicherheit her kein Problem ist allerdings wird von einer Ausschaltung entlang der Kreisstraße (Hauptverkehrsstraße) wegen des Sicherheitsaspekts dringend abgeraten.

Folgende Intervalle wären möglich:
•    Einschaltung: bei einsetzender Dämmerung
•    Ausschaltung: 22.00 Uhr oder 24.00 Uhr
•    Einschaltung: 4.30 Uhr
•    Ausschaltung: Sonnenaufgang

Der Gemeinderat hat beschlossen die Beleuchtung in der Kreisstraße wegen des Aspekts der Sicherheit nicht abzuschalten und wegen der Abschaltung in den Wohnstraße die Bürger zu befragen.

5.    Aussprache und Beschlussfassung zum Antrag auf Anordnung eines  beiderseitigen Parkverbots entlang der Thalheimer Straße in Riding

Bereits in der Bürgerversammlung in Riding wurde der Antrag auf Anordnung eines beidseitigen Parkverbots (nach der gültigen Definition der Straßenverkehrsordnung: eingeschränktes Halteverbot) in der Thalheimer Straße in Riding beantragt. Der Antrag liegt zwischenzeitlich auch schriftlich vor. Begründet wird der Antrag damit, dass es landwirtschaftlichen Fahrzeugen aufgrund der parkenden Fahrzeuge oft nicht möglich ist die Straße zu passieren, bzw. besteht die Gefahr, dass parkende Fahrzeuge beschädigt werden.

Der Antrag wurde ausführlich und kontrovers diskutiert.

Der Gemeinderat lehnte ein beidseitiges eingeschränkten Halteverbots in der Thalheimer Straße in Riding einstimmig ab.

Aufgrund des Verlaufs der Diskussion zu diesem Punkt wurde Punkt 6. bezüglich der Anordnung von Tempo 30 in der Thalheimer Straße vorgezogen.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Thalheimer Straße einstimmig zu.

Der Gemeinderat stimmte mit zwei Gegenstimmen einem einseitigen eingeschränkten Halteverbot in Fahrtrichtung Kreisstraße ED 1 links zu. In Fahrtrichtung Kreisstraße ED 1 rechts wird dort, wo genügend öffentlicher Grund zur Verfügung steht dieser Seitenstreifen für Parkplätze der Anlieger oder deren Besucher befestigt.

Der Antrag auf eine Tonnagenbeschränkung von 7,5 t verbunden mit der Freigabe für Anlieger und landwirtschaftlichen Verkehr wurde zurückgenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt mit Landratsamt und/oder Polizei eine Ortsbesichtigung durchzuführen und über das Ergebnis im Gemeinderat zu berichten.

6.    Geschwindigkeitsbeschränkungen;

•    Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Brücke Pesenlerner Straße in Riding
•    Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Thalheimer Straße in Riding
Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Brücke Pesenlerner Straße in Riding
Die Verwaltung berichtete, dass es keine Vorschriften auf welche Geschwindigkeit bei welchem Brückenzustand zu reduzieren ist gibt. Das wurde auch vom Straßenbauamt so bestätigt. Auch das vorliegende Brückengutachten gibt keine entsprechende Empfehlung ab.
Die Stadt Erding hat mehrere Brücken, je nach Benotung im Brückengutachten, auf 30 km/h oder gar 10 km/h beschränkt. Das entscheidet die Stadt Erding als Straßenverkehrsbehörde aus reinen Sicherheitsüberlegungen heraus. Wenn das Brückengutachten die 10 km/h nicht empfiehlt, wird in der Stadt Erding bei sanierungsbedürftigen Brücken auf 30 km/h beschränkt.

Die Verwaltung hat empfohlen bei dieser Brücke auch den Begegnungsverkehr in der Weise zu Regeln, dass die Fahrzeuge in Richtung Pesenlern auf der Brücke durch Zeichen 308 Vorrang vor den Fahrzeugen aus Richtung Pesenlern gewährt wird. Aus Richtung Pesenlern würde dies durch Zeichen 208 geschehen.

Der Gemeinderat beschloss die Geschwindigkeit auf Strogenbrücke an der Pesenlerner Straße auf 30 km/h zu beschränken und den Begegnungsverkehr in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Weise zu regeln.

Aussprache und Beschlussfassung zur Anordnung Tempo 30 Thalheimer Straße in Riding
siehe Tagesordnungspunkt 5.

7.    Aussprache und Beschlussfassung zum zukünftigen Vollzug der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fraunberg zur Regenentwässerung bei neuen Bauvorhaben

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

8.    Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan im Norden von Maria Thalheim

Der Bauwillige hat gebeten den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben, weil er die vorliegende Planfassung noch mit dem Architekten absprechen muss.

9.    Gemeindeentwicklung;

•    Informationen und Sachstandsberichte aus den Projektgruppen
Es wurden folgende Termine bekannt gegeben:
17.04.2013 
PG "JAa" - Informationen von Gerhard Frühe, NBH Wörth/Hörlkofen zur Gründung einer Nachbarschaftshilfe in Fraunberg und Votum der PG zur Gründung einer NBH in Fraunberg
25.04.2013
Präsentation der Ausstellung "Hofmark Fraunberg - Harnisch - Herrschaft - Bauernland" von Dr. Monika Ofer, Archivarin am Staatsarchiv München und Initiative zur Gründung einer PG "Chronik Fraunberg"
07.05.2013 
Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft zum aktuellen Stand der Planungen in Reichenkirchen

10.    Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Nachbargemeinden

•    Bebauungspläne Gewerbegebiet Englpolding und Bockhorn Südwest der Gemeinde Bockhorn
Die Planungen wurden vorgestellt. Es wurden keine Einwände erhoben.

11.    Bauanträge und Bauvoranfragen

Der Gemeinderat erteilte zu den Bauanträgen,
•    Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Furthmühle
•    Neubau einer Doppelhaushälfte in Grucking
•    Terrassenüberdachung mit Ganzglas-Seitenschiebefenstern in Furthmühle
•    Neubau eines (zweiten) Carports in Tittenkofen
wie vom Bauausschuss empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen.


12.    Verschiedene Anfragen und Informationen

a) Haus Homann
Der Denkmalschutz legt derzeit den Oberboden frei. Es sind Funde vorhanden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis mindestens 03.05. gehen.

b) Skulptur von Wolfgang Fritz
Wolfgang Fritz wird beim Holzbildhauersymposium in Wartenberg vom 09. bis 19.05.2013 eine Skulptur für die Gemeinde Fraunberg gestalten. Die Skulptur heißt „WEG“ und stellt auf abstrakte Weise die Ent-Wicklung, die Dynamik und BEWEGung der Gemeinde Fraunberg dar. Entspringend von unten, dem „Irdischen“, Bodenständigen und Verwurzelten windet sich der WEG um und durch den Baumstamm hinauf und geht oben in einer Art Flügel über. Das meint: Wohin geht die Reise? In welche Richtung entwickelt sich die Gemeinde?
Als Standort ist der dreieckige geteerte Platz im Anschluss an die Parkplätze von Gemeindekanzlei und Kindergarten im Einmündungsbereich Schulstraße/Siedlungsstraße vorgesehen. Der Standort wurde vom Gemeinderat befürwortet.

c) Basketballplatz in Maria Thalheim
Es findet ein Besichtigungstermin beim Skaterplatz in Warteberg statt.
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